Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
29.11.2024
Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer 68. Konferenz vom 14. und 15. November 2024 in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.
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