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Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz

29.11.2024
Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
Lupe

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer 68. Konferenz vom 14. und 15. November 2024 in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.

Zum vollständigen Beitrag.

 

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