Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es (SH-NEWS 2017/064 vom 15.05.2017)

19.05.2017

 Rechtsratgeber des BVKM für behinderte Menschen und Angehörige aktualisiert

(bvkm; Red) Der bewährte Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde aktualisiert. 
Er informiert Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden, welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält und vieles mehr. 
Der Ratgeber berücksichtigt insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.

Die pdf-Version des Rechtsberaters "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" finden Sie unter

Recht & Ratgeber.

Ab Ende Mai liegt neben der pdf- auch die Druckversion vor.

Bestelladresse:

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Fon  0211 64004-21
Fax  0211 64004-20
ww.bvkm.de