Was kann Selbsthilfe leisten?

12.11.2017

Selbsthilfe und Inklusion - 2 Seiten einer Medaille? Überlegungen zum Fachtag der LAG Selbsthilfe Sachsen

(Red/mbg) Welche Erwartungen verbinden Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung einerseits, die Vertreter von Politik und Verwaltung, die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherer sowie die Partner im Bereich von Wirtschaft und Wissenschaft andererseits mit der Selbsthilfe heute und morgen? Wird Selbsthilfe überflüssig, wenn wir Inklusion gestalten, umfassende Teilhabe und Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen realisieren?

Diesen Fragen soll der Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) am 17.11.2017 nachgehen und erste Antworten finden. 
In Vorbereitung darauf hat Dr. Peter Münzberg,  ehrenamtlicher Chefredakteur von www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de, am 15.11.2017 ein persönliches Gespräch mit Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, geführt.

Übereinstimmend wurden im Gespräch folgende Thesen formuliert:

  • Selbsthilfe im klassischen Sinne muss darauf zielen, den Beratungsbedarf insbesondere der von chronischer Erkrankung und fortschreitender Behinderung betroffenen Menschen im persönlichen Kontakt und im Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen zu decken und ihnen den Weg zum Leben mit Einschränkungen und den ggf. damit verbundenen besonderen Verhaltensregeln zu ebnen. Das betrifft persönliches gesundheitsförderndes Verhalten ebenso wie persönliches Engagement für andere Betroffene, unabhängig von seinem Umfang. Dazu muss die Selbsthilfe in ihren Strukturen Voraussetzungen schaffen, die auch eine ständige Weiterqualifizierung der Beratenden einschließt. Hier sind vor allem die gesetzlichen Krankenkassen als Partner gefordert.
  • Über den personenbezogenen Beratungsbedarf hinaus muss die Selbsthilfe auch die Mitwirkung in den Gremien sichern, die Entscheidungen zur Gestaltung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung vorbereiten und treffen. Die dazu erforderliche ausgewogene Standpunktbildung soll unter den Betroffenen in den dazu geschaffenen Strukturen erfolgen.  Angebote des Internet und Kontakte in den sozialen Medien können hinzugezogen werden, erfordern jedoch eine kollektive Bewertung in den bestehenden Gruppen.
  • Selbsthilfe heute und morgen erfordert dem personenzentrierten Wirken zugleich eine Selbstvertretung über die Gremien-Mitwirkung hinaus. Den Schwerpunkt bilden Aktivitäten, die die uneingeschränkte Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften und der Gesellschaft sichern und ausbauen. Das betrifft u.a. die Gebiete Mobilität, Wohnen, Bildung und Arbeit. Dort sind vereinsbezogen oder gebunden an Netzwerke bzw. Initiativen u.a. Projekte und Vorhaben in Regie der Betroffenen anzusiedeln und von Ihnen im Sinne nachnutzbarer Beispiellösungen auszugestalten.
  • Selbsthilfe ist darüber hinaus ein wesentliches Gestaltungsmoment von gesellschaftlicher Inklusion. Inklusion ist keine Einbahnstraße. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn neben den vom Staat, von den Kommunen und weiteren Beteiligten zu schaffenden Grundsatzregelungen die Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung selbst zur ihrer Inklusion beitragen.  Dazu gehört auch, sich Wissen zum Sachverhalt anzueignen, eigene Ideen und Lösungsansätze zu formulieren und Kompromisse einzugehen.
  • Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Neben den unmittelbar vom Staat, den Kommunen und weiteren Partnern zu realisierenden und zu finanzierenden Maßnahmen muss auch die von der Selbsthilfe und ihren Strukturen erwartete Inklusion "von unten" angemessen finanziell gefördert werden. Es ist z.B. nicht hinnehmbar, dass vom Freistaat ausschließlich befristete Projekte gefördert werden und gesamtgesellschaftlich relevante Projekte einen Eigenanteil der Selbsthilfestrukturen von 20% erfordern.
  • Die Gesamtaufgabe Inklusion "von unten", die über Projekte, Vorhaben, feste Strukturen und Netzwerke organisiert und gestaltet wird, erfordert eine Koordinierung. Nachhaltigkeit ist nur gewährleistet, wenn Erfahrungen, Lösungswege und Ergebnisse bewertet und veröffentlicht, neue Aufgaben-/Projektträger beraten werden und regelmäßiger Erfahrungsaustausch möglich ist. Das ist mit ausschließlich ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement nicht leistbar. Deshalb wird eine längerfristig vom Freistaat geförderte Koordinierungsstelle (Arbeitstitel: Kompetenzzentrum Inklusion-Selbsthilfe) für erforderlich gehalten, die vorzugsweise den bestehenden landesweiten Selbsthilfestrukturen zuzuordnen ist.

Die Gesprächspartner vereinbarten, die vorgenannten Überlegungen weiter zu verfolgen, mit den beteiligten Partnern zu beraten und ggf. erste Umsetzungsschritte zu konzipieren. Sie erwarten vor allem von der Sächsischen Staatsregierung ein klares Bekenntnis zur selbsthilfegestützten Inklusion "von unten" und Unterstützung bei der finanziellen Absicherung im Rahmen der Haushaltplanungen für die Folgejahre.

Ergänzender Beitrag:

Was Selbsthilfe alles leisten soll - Bundespräsident gratuliert zum 50. Jahrestag der BAG Selbsthilfe