Veranstaltung zur Peer-Beratung in Leipzig

03.12.2017

(SH-NEWS 2017/123 vom 30.11.2017)

Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos) informiert zu Peer Counseling

(LSKS/jt) Am 28.11.2017 fand in der Begegnungsstätte des Mobilen Behindertendienstes in Leipzig eine Informationsveranstaltung zum Thema „Peer Counseling“ statt. An dieser Veranstaltung nahmen zwei  Vorstandsmitglieder und eine Mitarbeiterin des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)teil.

Die Referentin Barbara Viehweg vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos) informierte in dieser Veranstaltung die Teilnehmer über die Grundlagen von Peer-Counseling (Beratung von Behinderten - für Behinderte), die eine Voraussetzung für die Unabhängige Teilhabeberatung gemäß Bundesteilhabegebstz (BTHG) darstellt, die im nächsten Jahr beginnen soll.

Die Beratung Peer-Counseling ist in den USA  entstanden und wurde zuerst auf dem Gebiet der Suchtkranken angewandt. Später nahm sich die Behindertenbewegung diese Art Beratung immer mehr zum Vorbild.

Unter verschiedenen Aspekten wurden die Grundlagen der Peer-Beratung erläutert sowie über die Grundsätze dieser Beratung informiert und diskutiert.

Beratungsbasis sind u.a.

  • eine wertschätzende Akzepttanz
  • personenzentrierte Gesprächsführung nach Karl Rogers – Methoden, die man lernen kann
  • menschenrechtliches Modell von Behinderung
  • eine niedrigschwellige Beratung die nicht mit Ratschlägen oder Umpolung der Ratsuchenden einhergeht, sondern immer der Wille des Ratsuchenden steht im Mittelpunkt
  • die Einhaltung gesetzliche Regelungen.

Für den Berater bedeutet es, dass er seine Grenzen kennen muss und gut vernetzt ist, um seinen „Klienten“ möglicherweise auch zur richtigen Stelle oder einem anderen Berater vermitteln zu können.

Für die Ausbildung zum Peer-Berater sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Berater/die Beraterin soll selbst behindert/chronisch krank sein
  • eine aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung ist erfolgt
  • das Einbringen eigener Gefühle und Erfahrungen soll im angemessenen Umfang möglich sein
  • soziale Fertigkeiten und Interesse an anderen Menschen
  • ein gewisser Grad innerer Unabhängigkeit.

Die Grundausbildung für die unabhängige Teilhabeberatung erfolgt in einer Woche mit sechs Modulen.
Eine Gesamtausbildung dauert ein Jahr und wird in sechs Blöcken zu je vier Tagen berufsbegleitend angeboten.

In der Diskussionsrunde wurden noch Fragen von verschiedenen Teilnehmern geklärt und von einer Peer-Beraterin aus eigener Erfahrung berichtet.

Nähere Informationen finden sie auch unter www.bifos.de

419_LSKSGesprchsrunde_zur_PeerBeratung1117.JPGGesprächsrunde in der Begegnungsstätte des Mobilen Behindertendienes Leipzig zu 
Peer Counseling