LAG SH-Spitzengespäch mit Stephan Pöhler

03.12.2017

(SH-NEWS 2017/118 vom 24.11.2017)

LAG SH-Vorstand berät mit Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(LAG SH/mlr, Red) Turnusgemäß hatte Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Vertreter des Vorstands der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) am 21.11.2017 zu einem Gespräch in das Sozialministerium eingeladen. Teilnehmer von der Seite der LAG SH waren Roselore Sickert, Jürgen Lippert und Dr. Matthias Müller.

Im Mittelpunkt des Treffens stand die Initiative und eine erste Verständigung zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz, dass das bisherige, inhaltlich überholte und unzureichende Sächsische Integrationsgesetz ablösen soll.
Als Basis der Diskussion diente der auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung sowie im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Sachsen vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erarbeitete Entwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz.

Die Vertreter der LAG SH begrüßten die Initiative und würdigten den Entwurf als wertvolle Arbeitsgrundlage für weitere Diskussionen. Der Aufbau des Gesetzentwurfes basiert auf einer „Behinderten“-Begriffsdefinition, die auf das Bundesgleichstellungsgesetz und die UN-BRK zurückgreift. 
Davon leitet sich auch der umfassende Bereich der „Barrierefreiheit“ auf allen Ebenen der Gesellschaft (Land, Landkreis und Kommune) und in allen baulichen, verkehrstechnischen Anlagen und Beförderungsmitteln sowie im Informations- und Kommunikationssektor (Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen, leichte Sprache) ab.
Auch die eindeutige Klarstellung im Gesetzentwurf, was eine Benachteiligung für Menschen mit Behinderung ist, wurde sehr begrüßt.

Als angemessen und zielführend wurde insbesondere die Aufwertung und strukturelle Neuordnung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen bewertet. Sie bezieht sich u.a. auf die Zuordnung des Beauftragten zur Staatskanzlei, auf die Anbindung des Sächsischen Landesbeirates an den Beauftragten, die eine Berufung durch den Ministerpräsidenten einschließt, sowie auf die hauptamtliche Tätigkeit der kommunalen Behindertenbeauftragten in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Stephan Pöhler betonte in seinen Erläuterungen, dass es in der weiteren Arbeit am und bei der Vervollkommnung des Gesetzentwurfes auch um eine breite Mitwirkung durch die Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Selbsthilfeorganisationen  geht. 
Dazu wird es eine Internetplattform geben, in der jeder seine Ideen und Wünsche einbringen kann. 
Ziel des Beauftragten ist es, dieses Gesetz 2018 im Landtag zu verabschieden.

Daneben wurden weitere Problemkreise und beiderseits interessierende Fragen angesprochen. U.a. ging es um

  • den Neujahrsempfang des Ministerpräsidenten mit verdienstvollen Menschen mit Behinderungen  und chronischer Erkrankung am 17.01.2018
  • den Fachtag des Beauftragen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum Thema „Bildung und Partizipation“ gemäß des Aktionsplanes im April 2018
  • die Mitwirkung der LAG SH in den Gremien und Kommissionen zur Umsetzung des BTHG in Sachsen
  • um die Qualifikation der Ehrenamtlichen für die Gremienarbeit
  • die Neustrukturierung in Inhalt und Organisation der Selbsthilfe in Sachsen für die Zukunft.

Stephan Pöhler betonte nochmals seine Bereitschaft, der LAG SH im nicht einfach zu bewältigenden Prozess der Weiterentwicklung und Neugestaltung der Selbsthilfe und ihrer Verknüpfung mit der Inklusion "von unten" als Partner und Wegbegleiter zur Verfügung zu stehen. 
Der Vorsitzende der LAG SH bedankte sich bei Stephan Pöhler für diese Bereitschaft. Eine Fortsetzung des Gespräches zwischen beiden Partnern wird es im Frühjahr 2018 geben.