Beratung des Vorstands der LAG SH Sachsen
Beratung des Vorstands der LAG SH Sachsen(SH-NEWS 2017/129 vom 14.12.2017)
Tätigkeit der LAG SH neu strukturieren
(Red/mbg) Am 13.12.2017 hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) in Dresden seine letzte Sitzung im laufenden Jahr durchgeführt.
Ausgangspunkt der Beratung und Diskussion waren Berichte zu den laufenden Projekten und Aktivitäten sowie zur Finanzsituation.
Dabei wurde u.a. festgestellt, dass die Beratung im Zusammenhang mit dem SMI-Förderprogramm zur barrierefreien Wohnraumanpassung für die Region Dresden/Ostsachsen/NOL trotz starker Inanspruchnahme und zum Teil erheblichem Aufklärungsbedarf der Antragsteller zielstrebig und mit hoher Sachkunde durchgeführt wird.
Positiv bewertet wurden auch das Engagement der Bearbeiter/innen und die Zwischenergebnisse in den Projekten "Inklusionsnetzwerk Sachsen" und "Selbsthilfe aktiv", wobei zu letztem weitere Abstimmungen mit der AOK PLUS erforderlich sind.
Der Vorstand verständigte sich zur Position der LAG SH zum Referentenentwurf des SMS zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Freistaat Sachsen sowie zur Vorbereitung der Mitwirkung an der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung gemäß BTHG.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Neuprofilierung der Tätigkeit der LAG SH, insbesondere ihres Vorstands.
Ausgangspunkte dafür waren und sind u.a. der Fachtag der LAG SH zum Thema "Zukunft der Selbsthilfe" am 17.11.2017 (siehe auchSH-NEWS 2017/117 ), Beratungen mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler, Kontakte mit dem SMS und Aufgabenstellungen, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz, aus der Tätigkeit der "Allianz für Arbeit" und aus den Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz ergeben.
Der Vorstand stellt fest, dass es trotz großer Anstrengung im zurückliegenden Zeitraum und trotz konsequenter Ausklammerung von Problemkreisen, die das Gestalten und Betreiben von Einrichtungen betreffen, nicht gelungen ist, u.a. zu allen aktuell anliegenden Gesetzesvorhaben und weiteren Regelungen eine umfassende, den Bedürfnissen der von ihm vertretenen Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Vereinigungen entsprechende Standpunktbildung und Mitwirkung zu sichern.
Die Vielfalt der berechtigt erwarteten Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse ist offensichtlich durch ausschließlich ehrenamtliches Engagement nicht zu realisieren.
Auch das bisherige Angebot der Staatsregierung, die Mitwirkung nur durch befristete Projekte mit Einbringen von Eigen- und Drittmitteln zu gewährleisten, konnte und kann das Grundproblem nicht lösen.
Wenn, so der Standpunkt des Vorstands, eine aktive, qualitativ hochwertige, die Betroffenen sowie ihre Vereinigungen einschließende Interessenvertretung und (sozial-) politische Mitwirkung u.a. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sinne einer "Inklusion von unten" außerhalb des Einrichtungs-Bereiches erwartet und gewünscht wird, müssen die Selbsthilfe und die Selbstvertretung die Möglichkeit erhalten, den damit verbundenen Arbeitsprozess stabil und dauerhaft durch ihnen zugeordnete Professionelle zu stützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass dafür keine neuen Vereinsstrukturen oder -ebenen zu schaffen sind, die ggf. auch die bundesweite Zusammenarbeit und Kooperation erschweren würden.
Ausgangspunkt sollte sein, die vorhandenen, personell wertvollen, örtlich gut eingeordneten, hinreichend vernetzten, jedoch bisher ausschließlich projektgebunden und damit nur befristet verfügbaren Kapazitäten in der Arbeitsstelle Selbsthilfenetzwerk Sachsen zu nutzen.
Sie sollten projektunabhängig erweitert, vom Freistaat langfristig stabil finanziert und in einer geeigneten Rechtsform der Selbsthilfe und Selbstvertretung zugeordnet werden. Einzuordnen wäre zugleich die vom Bund zu fördernde Mitwirkung an der Umsetzung des BTHG.
Diese Arbeitsstelle könnte folglich
- die Überlegungen und Forderungen der in der Selbsthilfe und Selbstvertretung gebündelten Vereinigungen und Personen im Sinne der Mitgestaltung sozialer Prozesse mit der erforderlichen Qualität aufbereiten
- in Arbeits- und Koordinierungsgremien zur Gestaltung sozialer Prozesse im Auftrag der Selbsthilfevereinigungen und Selbstvertretungsgremien sachkundig mitwirken
- die Vorstände der Selbsthilfevereinigungen und die Selbstvertretungsgremien zur/bei der eigenständigen (sozial-) politischen Interessenvertretung gegenüber Landtagsfraktionen und -ausschüssen, der Staatsregierung, den Kommunen und ihrer Verbänden der Wirtschaft und ihrer Strukturen befähigen bzw. unterstützen
- einen stabilen Informations- und Kommunikationsprozess zu den Vereinigungen der Selbsthilfe und Selbstvertretung organisieren und damit zugleich das bürgerschaftliche Engagement zur gesellschaftlichen Mitgestaltung beflügeln
- den Selbsthilfevereinigungen ermöglichen, sich stärker auf die Arbeit mit den in ihren Gruppen/Verbänden zusammengeführten Mitgliedern und die gesundheitsrelevanten Aspekte ihres Klientels einschl. der Zusammenarbeit mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu konzentrieren
- Auftragnehmer für weitere, die Inklusion begleitende und die soziale Mitgestaltung fördernde, struktur-/vereinsübergreifende selbsthilfeorientierte Projekte sein sowie die Aufgaben einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungstelle gemäß BTHG wahrnehmen.
Der Vorstand beschloss, diese Überlegungen zunächst unter Einbeziehung der bisher der LAG SH bzw. dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) zugeordneten Mitarbeiter in einer thematischen Sonderberatung im Januar 2018 zu präzisieren, zu vertiefen und im Folgezeitraum zur Diskussion zu stellen.
Er beschloss zu den Überlegungen des Beauftragten der Staatsregierung für ein Sächsisches Inklusionsgesetz bis Anfang Februar eine grundsätzliche Stellungnahme zu erarbeiten und beauftragte seine Mitglieder, dazu bis 22.01.2018 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Darüber hinaus ersucht er seine Mitglieds- und Kooperationsverbände, sich aus der Sicht der von ihnen vertretenen behinderten und chronisch kranken Menschen mit entsprechenden Vorschlägen auch direkt an Stephan Pöhler zu wenden.
Terminvorschau:
- LAG SH-Vorstandsberatungen am 22.01. (Sonderberatung), 31.01. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Dresden/Ostsachsen/NOL), 28.03. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Leipzig/Nordsachsen), 14.06. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Chemnitz/Westsachsen), 04.09. und 05.12.2018
- Regionaltag "Selbsthilfe gemeinsam gestalten" 06.04.2018 in Chemnitz
- Medienfachtag Mitteldeutschland mit dem MDR am 26.04.2018 in Leipzig
- Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH am 05.05.2018 in Dresden
- Fachtag der LAG SH zum Thema "Selbsthilfe weiterentwickeln" am 16.11.2018 in Dresden.