Beschäftigungswachstum auch für Menschen mit Behinderung

15.12.2017

Beschäftigungswachstum auch für Menschen mit Behinderung(SH-NEWS 2017/127 vom 03.12.2017)

Unternehmen sollten Fachkräftepotenzial noch stärker nutzen

(PM; Red) Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember verweist Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch auf die Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung, damit mehr Menschen mit Behinderungen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

»Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dafür brauchen wir mehr öffentliches Bewusstsein. Denn Menschen mit Behinderungen sind motivierte und leistungsfähige Fachkräfte. Ich möchte Unternehmer ermutigen, dieses Potenzial noch viel stärker zu nutzen. Denn wir wollen gemeinsam Behindern verhindern«, erklärt die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch.

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Positiv ist deshalb zu werten, dass sich im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2005 die Anzahl der in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten tätigen Menschen mit Behinderungen um 45 Prozent gesteigert hat. 
So gab es 2005 nur 29.122  schwerbehinderte Beschäftigte, 10 Jahre später aber bereits 42.234.

Allerdings profitieren Menschen mit Behinderungen noch immer nicht gleichermaßen vom Aufschwung am allgemeinen Arbeitsmarkt. So lag der allgemeine Beschäftigungszuwachs in diesem Zeitraum bei 15,7 Prozent, der Anteil der Menschen mit Behinderungen an allen Arbeitslosen stieg allerdings an. In den Jahren 2015 und 2016 waren 6,2 Prozent aller Arbeitslosen Menschen mit Behinderungen, 2005 lag der Anteil noch bei 3,0 Prozent.

Das zeigt den notwendigen Handlungsbedarf. Im Rahmen des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde deshalb auch das Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das! « aufgelegt. 
Der Freistaat unterstützt Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden oder Menschen mit Behinderungen neu einstellen, mit jeweils 5.000 Euro. Dieses Programm gibt es zusätzlich zu den Regelleistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Integrationsamtes. 
Neben der finanziellen Förderung bietet dr Frteistaat mit dem Dienstleistungsnetzwerk »support« die erforderliche Unterstützung für Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. »support« organisiert alle für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erforderlichen Unterstützungsleistungen für die Unternehmen und berät diese – kostenfrei und sachsenweit.

Ein weiterer zentraler Baustein für die Verbesserung der Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist die Sensibilisierung. Mit der Allianz Arbeit + Behinderung werden Unternehmen angesprochen, sich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Weiterführende Informationen:

Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Dienstleistungsnetzwerk support
Allianz Arbeit + Behinderung