Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter im ÖPNV

15.01.2018

Aktuelle Regelungen zur Beförderung mit Bus

(BüroB; Red/mbg) Ausgehend von einer vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) Mitte 2017 angeregten Beratung mit dem Büro des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Vertretern des SMWA zu o.g. Problemkreis hat das Büro des Beauftragten über den aktuellen Stand der Klärungen informiert. 

Ausgangspunkt für die zurzeit vorliegenden Regelungen waren und sind die Dokumente:

Zur Umsetzung des Erlasses hinsichtlich der Mitnahme in Bussen ist bisher folgendes bekannt:

  • Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB AG) haben entsprechende Hinweise unter DVB AG - Barrierefreis Reisen veröffentlicht
  • Für die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) liegt folgende Aussage vor:  „Das zukünftige Verfahren ähnelt dem der DVB AG. Auch bei der LVB erfolgt bei einem Vororttermin eine technische Prüfung des E-Scooters. Sofern die Voraussetzung erfüllt sind, wird eine „Plakette“ mit einer Gültigkeit von zwei Jahren aufgebracht. Anhand dieser „Plakette“ kann das Fahr- und Kontrollpersonal bei ihrer täglichen Arbeit leicht erkennen, ob die Tauglichkeit des E-Scooters gegeben ist. Zusätzlich zur technischen Überprüfung erfolgt die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Im Idealfall erhält der Nutzer des E-Scooters eine Berechtigungskarte. Diese Karte berechtigt den Nutzer zur Mitnahme  des mit der entsprechenden Plakette versehenen E-Scooters in allen Linienverkehrsmitteln der LVB.“
  • Weitere Umsetzungshinweise in Sachsen liegen bisher nicht vor.
  • Die Fa. Meyra bietet inzwischen für den Scooter „Meyra Cityliner 412“ einen Umrüstsatz an, um das Fahrzeug erlasskonform zu machen. Darüber hinaus soll neue Modell der Firma Kymco „Kymco Super HMV“ erlasskonform sein. Zur vorgenannten Nachrüstung hat die Bundesbeauftragte Verena Bentele beim GKV-Spitzenverband die Übernahme von entsprechenden Umrüstkosten angemahnt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Erlass nicht für Stadt-/Straßenbahnen und nicht für die Beförderung von Personen mit Segways gilt. Sobald zur Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter in Bussen und insgesamt im ÖPNV neue Erkenntnisse vorliegen, erfolgt eine weitergehende Information.

Wichtiger Hinweis des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle":

Es wird dringend davon abgeraten, Busse mit E-Scooter ohne fahrzeug- und nutzerbezogene Zulassung durch ein offiziell in den ÖPNV eingebundenes Verkehrsunternehmen zu nutzen. Die private Beschaffung und Anbringung des o.g. Signets am E-Scooter führt entgegen vom BSK verbreiteter Informationen nicht automatisch zu einer Beförderungsberechtigung.
Es wird jedoch erwartet, dass die Verkehrsunternehmen die gemäß den o.g. Regelungen ordnungsgemäß ausgestellten Beförderungsberechtigungen untereinander anerkennen.

Nach den im Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" vorliegenden Informationen sollen über die o.g. Produkte hinaus folgende E-Scooter-Typen den Anforderungen des Erlasses entsprechen:

Drive Medical GmbH&Co KG: Scooter ST4D, Scooter BL350 Envoy,
Scooter BL270 Brio, Scooter BL270 Scout

Invacare: Invacare Colibri.