Neujahrsdialog des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

27.01.2018

Treffen im Sozialministerium

Traditionell hatte Stephan Pöhler, Behindertenbeauftragter des Freistaates, am 15.01.18 zum Neujahrsdialog in das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) eingeladen.
Seiner Einladung waren 22 Vertreter aus den Selbsthilfeorganisationen, den Wohlfahrtsverbänden, des KSV, der Städte und Kommunen/Landkreise sowie der Landtagsfraktionen und dem SMS gefolgt. Für die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) nahm der Vorsitzende Dr. Matthias Müller teil.

Nach seiner Begrüßung und kurzen Vorstellungsrunde der Anwesenden gab Stephan Pöhler einen Rückblick auf die Arbeit des Beauftragten im Jahr 2017. Dabei würdigte er die Fortschritte bei der Realisierung des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) und verwies insbesondere auf das Monitoring seines Büros sowie auf die Durchführung des Fachtages zum Aktionsplanthema „Wohnen“ am 06.03.2017.
Für dieses Jahr kündigte er je einen Fachtag zum Thema „Partizipation“ am 05.03.2018 und zum Thema „Bildung“ am 10.09.2018 an. Dort soll eine weitere Zwischenbilanz zum Aktionsplan gezogen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen war das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Umsetzung in Sachsen. Den erforderlichen Gestaltungsprozess hat das SMS unter großen Anstrengungen in Gang gebracht und eine Arbeitsgruppe installiert, die sich regelmäßig trifft und alle wesentlichen Schritte begleitet.

Die letztlich durch die Bundesregierung überstürzte Verabschiedung und Inkraftsetzung des Gesetzes führte zu einer hektischen Anlaufphase, in der u.a. die  erweiterte, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) landesweit nicht vollständig und effektiv vorbereitet werden konnte.
Bis 31.08.2017 wurden zwar 40 Anträge aus Sachsen für diese Beratung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales  bzw. beim beauftragten Institut in Berlin eingereicht, die jedoch offenbar nur teilweise den gestellten Anforderungen genügen. Sicher sind auch deshalb gegenwärtig davon nur sieben Anträge positiv beschieden worden, sodass diese Antragsteller ihre Tätigkeit aufnehmen konnten.
Zusätzlich ist abzuwarten, welche Anträge aus der 2. Antragsrunde (sie lief bis 30.11.2017 mit weiteren 14 Anträgen aus Sachsen)  noch bewilligt werden.
Generell ist jedoch sichtbar, dass es große Probleme bei der personellen Absicherung der Beratungsstellen gibt.

Nach langem Ringen mit wissenschaftlicher Begleitung ist zwischenzeitlich entschieden, dass der Freistaat das ITP Verfahren als Bedarfsermittlungsinstrument für die Teilhabe einsetzen wird.
Noch offen ist und auf eine „heiße Diskussion“ hinauslaufen wird die Verfügungsberechtigung des SMS zur Bestimmung des „maßgeblichen Vertreters der Selbsthilfe“ in Sachsen, da neben der LAG SH als originären Selbsthilfevertreter auch der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB)  sowie die neu gegründete Liga der Selbstvertretung (ein freiwilliger Zusammenschluss von kompetenten Einzelpersonen) Anspruch auf diese Vertretung erheben.
Schwerpunkt in diesem Jahr wird sein, die nach dem BTHG zu besetzenden Gremien mit Vertretern der Selbsthilfe arbeitsfähig zu gestalten und inhaltlich u.a. den Themenkreis Barrierefreiheit in den Mittelpunkt zu stellen (u.a. Nutzung der leichten Sprache in den Medien). Ein aktuelles Positionspapier soll diesen Prozess unterstützen.

Weitere Ausführungen machte Stephan Pöhler zu seinen Vorschlägen für ein Sächsisches Inklusionsgesetz. Er begründete seine Initiative und inhaltlichen Überlegungen und bedankte sich bei allen, die in dabei unterstützt bzw. durch Stellungnahmen gestärkt haben.
Sein Ziel ist es mit Unterstützung vor allem durch das SMS zu einer Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2018 zu kommen.

Positiv bewertete er auch die Arbeit der „Allianz für Arbeit und Behinderung“, die Stabilität in der Würdigung des Ehrenamtes durch die Bürgerstiftung „Wir für Sachsen“ sowie die Kontinuität der Aktion „Lieblingsplätze“, um die Barrierefreiheit im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung weiter voranzubringen.
Trotz dieser positiven Bilanz bleibt noch viel zu tun. Schwerpunkt ist die Klärung der  Belange der Menschen mit Behinderung unmittelbar vor Ort. Darauf beziehen sich ca. 75% der Anfragen, Beschwerden und Bitten, die im Büro des Beauftragten eingehen.

Abschließend gab es eine rege Diskussion der Anwesenden zu den Ausführungen und zu Problemkreisen, die aus ihrer Sicht dem Engagement des Beauftragten bzw. des SMS bedürfen. Ergänzt wurde die Zusammenkunft wurde durch eine angenehme Bewirtung. Am Ende waren sich alle einig, dass es ein erfolgreicher und sinnvoller Dialog war, der dem Jahr noch einige Impulse geben wird.