Beratung des ÖPNV-Projektes in Pirna

12.02.2018

OVPS und Landkreis auf dem Weg zum "ÖPNV für alle"

(LSKS/mbg) Am 08.02.2018 fand in Landratsamt in Pirna die planmäßige Beratung der Teilprojektgruppe ÖPNV/SPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. Teilnehmer waren

  • als Vertreter der OVPS (einschl. RVD) Ulrike Langhammer und Axel Ludwig
  • Jürgen Müller, Müller Busreisen GmbH
  • Lydia Schmidt, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Peggy Nestler, Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
  • als Vertreter des LSKS Matthias Dasse, Projektkoordinator und Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter.

Nach der Bestätigung des Protokolls der vorausgegangenen Beratung vom 23.02.2017 und einem Kurzbericht des Projektkoordinators zu zurückliegenden Aktivitäten wurden folgende Themen behandelt:

  • Erfassung und Zustand der Bushaltestellen in Bezug auf barrierefreie Nutzung
  • Stand der barrierefreien Gestaltung der Fährzugänge
  • Stand der Nutzung der Kirnitzschtalbahn durch rollstuhlnutzende Fahrgäste und noch erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  • Nächste Termine für das Mobilitätstraining (u.a. in Bad Schandau und Freital)
  • Information mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zu Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV im Landkreis
  • Umrüstung der Busflotte auf barrierefreie Fahrzeuge
  • Informationen, u.a. zur Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter.

Die vom Verkehrsverbund VVO veranlasste Erfassung der Bus-Haltestellen ist abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes wird in den nächsten Monaten das Konzept erwartet, welche Haltestellen in welcher Ausführungsform neu zu gestalten sind.
Dabei wird auf der Basis der Nutzung davon ausgegangen, dass im Bereich der Oberelbischen Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz (OVPS) vorzugsweise die Variante mit Nutzung der fahrzeuggebundenen Rampen (bzw. Hebevorrichtungen) zum Einsatz kommt.
Da für die damit verbundenen Bauvorhaben die betroffenen Kommunen verantwortlich sind, wird das Landratsamt die erforderlichen Informationen an die Bürgermeister weiterleiten und sie ermutigen, dazu die gegenwärtigen günstigen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Bei der Realisierung des Konzeptes zur Umgestaltung der Zugänge zu den Elbfähren sind durch die umfangreiche bautechnische Klärungen und Abstimmungsforderungen (Kommunen, Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen, Wasserstraßenamt, Umweltschutz u.ä.) Verzögerungen eingetreten.
Fertiggestellt wird 2018 der Fährzugang Königstein (beidseitig), vorbereitet zur Realisierung 2019 wird der Fährzugang Postelwitz (Krippen).
Noch offen ist die endgültige Auswahl der auf den Fähren einzusetzenden Rampen/Überfahrbrücken. Bestätigt hat sich, dass für die Fähren aufgrund der topografischen Bedingungen in der Regel nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit realisiert werden kann. Deshalb ist die Markierung der Zugänge mit entsprechenden Hinweisen (Neigung der Zuganges, besondere Aufmerksamkeit) erforderlich.

Die bei der Kirnitzschtalbahn 2017 eingeführte Lösung zur Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl von/bis zu deren Endpunkten Bad Schandau-Kurpark und Lichtenhainer Wasserfall hat sich bewährt und wird in Anspruch genommen. Als optimale Variante hat sich die Nutzung der Klapprampen erwiesen. Die geforderte Nachrüstung mit Festhaltegriffen an den Rollstuhlstellplätzen der Bahnen wird voraussichtlich bis zum Beginn der Urlaubssaison realisiert.

Der Zusammenschluss von OVPS und Regionalverkehr Dresden (RVD) zu einem einheitlichen Kreis-Verkehrsunternehmen einschl. der Linienbereinigung ist vollzogen und wird mit weiteren erforderlichen Aktivitäten bis Ende 2018 abgeschlossen.
Die Unternehmen OVPS und Müller-Reisen haben die Erneuerung ihres Fuhrparkes im Wesentlichen abgeschlossen und setzen (bis auf zwei Restfahrzeuge der alten Generation bei Müller-Reisen) ausschließlich Niederflurbusse mit fahrzeuggebundener Klapprampe bzw. Fahrzeuge mit Hebevorrichtung ein, in denen in der Regel zwei, jedoch mindestens ein "geschützter" Stellplatz für rollstuhlnutzende Fahrgäste zur Verfügung stehen.
Aus dieser Sicht wird (auch wegen der zurzeit noch nicht komplett vorliegenden Übersicht zur Ausstattung der Haltestellen) für Rollstuhlnutzer bis Ende 2018 eine Fahrtanmeldung beim jeweiligen Unternehmen empfohlen. Darauf verzichtet werden kann bei OVPS-Linien, wenn sich der Fahrgast (u.a. im Internet) vor Fahrtbeginn darüber informiert, ob die von ihm gewünschte Haltestelle mit Rollstuhl nutzbar ist.
Ausdrücklich wurde nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl und vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln in einem Fahrzeug nur dann möglich ist, wenn ein dazu erforderlicher Stellplatz verfügbar ist.

Von den vorgenannten Unternehmen wird erwartet, dass ggf. auf der Basis der bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) vorliegenden Informationsmaterialien vom VVO eine einheitliche Regelung zum Beförderungsanspruch und zu den Beförderungsbedingungen insbesondere für hilfsmittelnutzende Fahrgäste erarbeitet wird. Sie kann ggf. von den beteiligten Unternehmen um spezifische Detailregelungen ergänzt werden.
Das Projekt wird diesen Wunsch dem VVO und dem ZVON vortragen und erklärt seine Bereitschaft, an der gewünschten einheitlichen Regelung mitzuwirken.

Vom Projekt informiert wurde über die auf der Basis des SMWA-Erlasses von der DVB und weiteren Verkehrsunternehmen getroffenen Regelungen zur Bus-Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter. Die Verkehrsunternehmen erklärten, dass aus ihrem Wirkungsbereich bisher keine derartigen Anforderungen bekannt sind. Unabhängig davon empfiehlt das Projekt, die von der DVB getroffenen Regelungen einschl. des personen- und hilfsmittelbezogenen "Zulassungsverfahrens" zu übernehmen.

Die nächste Beratung der Teilprojektgruppe ist für Anfang 2019 geplant. Der genaue Termin wird vom Projekt mit den beteiligten Partnern rechtzeitig abgestimmt.