Beratung mit dem Deutschen Bahnkundenverband (SH-NEWS 2019/002 vom 14.01.2019)

18.01.2019

Kooperation im Sinne eines angemessenen Miteinanders von Rollstuhlfahrern und Fahrradnutzern im SPNV

(LSKS/kv) Am 02.01.2019 startete das Projektteam des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) planmäßig in die Bearbeitung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle - Weichenstellung für 2022 in Sachsen“, das für den Zeitraum 2019 – 2021 geplant ist.

Unter anderem wurde ein wichtiges Vorhaben des Projektes bereits am 10.01.2019 in die Wege geleitet: Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bahnkundenverband. Das Projektteam beriet sich dazu mit Ferdinand Fischer, Vorsitzender des Landesverbandes Mitteldeutschland/Deutscher Bahnkundenverband e. V. (DBV)

Nach einer kurzen Vorstellung der Projektaktivitäten in den vergangenen Jahren und zukünftige Planungen tauschten sich beide Parteien zu aktuellen Herausforderungen aus.

Ein Schwerpunktthema war die Beförderung von Fahrrädern. Hintergrund ist, dass der DBV entsprechend seiner Pressemitteilung vom 23.11.2018 eine grundsätzliche Fahrradmitnahme in allen Zügen des Nah-, Regional- und Fernverkehrs fordert.

Pressemitteilung des DBV

Aufgrund dieses Vorhabens setzte sich der LSKS umgehend mit dem DBV in Verbindung, um auf die Belange von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen in diesem Zusammenhang hinzuwirken. Dementsprechend wurden folgende Sachverhalte und Forderungen zur gemeinsamen Beratung behandelt:

  • In jedem Fernverkehrszug müssen ausreichend Mehrzweckabteile/Stellflächen vorhanden sein. Bevorzugt werden separate Abteile für Fahrrad bzw. Rollstuhlnutzer, die bereits jeweils von außen eindeutig durch große Piktogramme erkannt und in den Wagenstandsanzeigern gekennzeichnet werden
  • Es sollte abgewägt werden, ob die früher übliche „Stapelung“ von Fahrrädern für die Beförderung vieler Fahrräder ein Lösungsansatz sein könnte
  • Sofern nur ein gemischtes Mehrzweckabteil zur Verfügung stehen kann, ist eine eindeutige Kennzeichnung der jeweiligen Stellplätze (z.B. am Fußboden) unbedingt erforderlich, um u. a. das Zustellen von Bedienelementen, Sprechstellen, Behinderten WC´s oder Durchgängen zu verhindern.
  • Bei der Fahrzeugkonstruktion sind in jedem Falle enge Gänge als Zugang zum/zu den Mehrzweckabteilen zu vermeiden, da sie für alle Fahrgäste und insbesondere für Rollstühle und Fahrradfahrer ungünstig sind (an dieser Stelle sei auf die Probleme bei Fahrzeugen der Baureihe „Talent 2“ hingewiesen)
  • An Verknüpfungsstellen bzw. Haltepunkten sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder aber auch für E-Scooter zu schaffen.
  • Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme über den DBV und die Verkehrsunternehmen selbst (dies betrifft u. a. das Abnehmen von Fahrradtaschen, Platz schaffen wenn Rollstuhlfahrer diesen benötigt, Nutzung von Abstellmöglichkeiten oder Leihfahrrädern vor Ort um das unnötige Zustellen von Mehrzweckbereichen von Fahrrädern zu vermeiden).
  • Die Überlegung sollte auch in die Richtung gehen, ob eine Anmeldung von Gruppenfahrten ab fünf Fahrrädern, ähnlich wie es die Deutsche Bahn auch bei Gruppenreisen von Rollstuhlnutzern handhabt, zielführend ist.

Darüber hinaus wurden folgende Themenbereiche besprochen

  • Die Anmeldungen von Rollstuhlfahrern müssen ordnungsgemäß durch die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) durchgestellt werden, denn leider häufen sich Fälle, wo ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldungen nicht beim zuständigen Personal/Kundenbetreuern ankommen.
  • Ausfall von Fahrstühlen an Stationen bzw. Haltepunkten bzw. nicht vorhandene Aufzüge
  • Problematik, dass Bahnhofsgebäude zunehmend verfallen, nicht mit Personal besetzt sind und durch die DB an Dritte veräußert werden, es besteht von beiden Verbänden die Forderung, dass Unterstellmöglichkeiten (insbesondere im Winter in geschützten, warmen Räumen) und Behinderten WCs vorgehalten werden
  • Umsetzung der Technischen Forderungen für einen "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen

Technische Forderungen (390 kB)

In diesem Sinne verständigten sich der DVB und der LSKS auf eine gemeinsame Zusammenarbeit, um auf die Umsetzung der o.g. Punkte hinzuwirken.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf diesen Seiten gern auf dem Laufenden.

 

Bild zur Meldung: Beratung mit dem Deutschen Bahnkundenverband (SH-NEWS 2019/002 vom 14.01.2019)