Neue Entwicklungen zum Bahnsteighöhenkonzept in Sachsen (SH-NEWS 2019/004 vom 22.01.2019)

01.02.2019

55 cm – Regelung für Sachsen

(LSKS/VVO, kv/pmg/al) Im Ergebnis der umfangreichen Aktivitäten des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) und seiner Partner im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zeichnen sich erste Erfolge zur Gewährleistung barrierefreier Einstiegsverhältnisse bei Nahverkehrszügen im Zusammenhang mit der von der Deutschen Bahn (DB) angekünigten Neugestaltung der Bahnsteige ab.

Nachdem bereits im September 2018 das Eisenbahnbundesamt Einzelentscheidungen der DB bezüglich einer 76er Bahnsteighöhe gekippt hat (siehe SH-NEWS 2018/072 ), erhielt das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ nun vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) die Information, dass alle in den in den nächsten Jahren neu zu gestaltenden Bahnsteige in Sachsen mit einer Höhe von 55 cm ausgestattet werden sollen.

Diskussionsbedarf besteht allerdings noch an Stationen, die auch von Hochgeschwindigkeitszügen (v>160 km/h) angefahren werden. Das betrifft auf dem Gebiet des VVO die Stationen Zabeltitz, Glaubitz, Frauenhain und Nünchritz.

Obwohl die bisher von der DB vorgetragenen Begründungen für höhere Bahnsteige - u. a. wird eine Verringerung der Gefährdung von wartenden Fahrgästen durch Steinschlag aus dem Gleisbett prognostiziert - aus technischer Sicht nicht haltbar sind, hält die DB langfristig weiterhin an einer Bahnsteigzielhöhe von 76 cm fest.
Wie diese Zielhöhe erreicht werden soll, will die DB zusammen mit den Ländern und Verkehrsverbünden für jede Strecke in einem Migrationskonzept unter Berücksichtigung der verkehrenden Fahrzeuge und der Restlebensdauer der Infrastruktur festlegen.

Nach aktuellem Stand ist also in nächster Zukunft auf den DB-Nahverkehrsstrecken nicht mit neuen 76er Bahnsteigen zu rechnen.
Damit gewinnt die Fahrzeug-, Bau- und Hilfsmittelindustrie genug Zeit, um innovative Lösungen im Sinne eines inklusiven Miteinanders im Allgemeinen und der barrierefreien Mobilität im Speziellen umzusetzen.
Es bleibt zudem zu hoffen, dass sich bis dahin auch technische Vernunft durchsetzt und manche der heutigen Fragen und Probleme zukünftigen Generationen erspart bleiben.

Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" wird (so lange es als Förderprojekt weitergeführt werden kann) die weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet "Barrierefreie Bahn/Bahnsteighöhenkonzept" aufmerksam verfolgen, auf der Basis der Grundforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" begleiten und die mobilitätseingeschränkten Nutzer der Bahn auf dem Laufenden halten.

 

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