18 werden mit Behinderung (SH-NEWS 2019/015 vom 21.02.2019)
(BVKM; Red/mbg) Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BKVM) hat seinen Rechtsratgeber, das Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ überarbeitet und aktualisiert.
Der neue Ratgeber berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Ein besonderes Augenmerk wird ferner bereits jetzt auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.
Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ steht im Internet in der Rubrik „Recht und Politik“ als
kostenlos zum Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version des Ratgebers kann zum Preis von 1 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM)Stichwort „18 werden“
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-15
versand@bvkm.de
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