LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/022 vom 13.03.2019)

15.03.2019

Aktuelle Arbeitsergebnisse und Beratungen ausgewertet

 

(Red/mbg) Am 13.03.2019 hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk Sachsen seine planmäßige Beratung durchgeführt. Auf der Tagesordnung standen u.a.:

  • Beratung der Vereinheitlichung von Bezeichnungen für das Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de, der Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN und des dort tätigen Teams aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen
  • Standpunkt des Vorstands der LAG SH zur Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Projektanträge zur Förderung der Tätigkeit der LAG SH
  • Berichte zum Bearbeitungsstand der im SHNW eingeordneten Projekte und Aufgabenstellungen
  • Bericht zum Gespräch mit dem Vermieter Vonovia
  • Besetzung von Gremien durch Vertreter der LAG SH.

Der Vorstand verständigte sich dahingehend, zunächst die bisherigen Bezeichnungen für das Internetportal und die Arbeitsstelle Michelangelostr. 2 in 01217 Dresden (-Zschertnitz) beizubehalten, jedoch durch die Bezeichnung des im SHNW tätigen Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen der LAG SH und des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) mit "TEAM Teilhabe-Inklusion-Selbstvertretung- Selbsthilfe" (TEAM TISS) die ihnen zugeordneten Arbeitsgebiete nach außen deutlicher darzustellen.
Zugleich soll in einem ersten Schritt der inhaltliche Zusammenhang von Internetportal, Arbeitsstelle und Mitarbeiter-Team durch ein gemeinsames Logo sichtbar gemacht werden.

Der Vorstand beschloss anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Behindertenrechtskonvention einen Artikel in www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de und als Pressemitteilung zu veröffentlichen, in dem der Standpunkt der LAG SH zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland und im Freistaat Sachsen dargestellt wird.

Beraten wurde der Stand der Bearbeitung und Bestätigung von Projekten und sonstigen Förderungen u.a. durch die AKTION MENSCH, die GKV und den Freistaat Sachsen.
Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass mit den bereits vorliegenden und weiteren, in Aussicht gestellten Bewilligungen wichtige anliegende projektorientierte Vorhaben, u.a. auch anteilige Ersatzbeschaffungen zur Erneuerung der zum Teil völlig überalterten technischen Ausstattung des SHNW, gesichert werden können.

Zur Kenntnis genommen wurde, dass die Bearbeitung der bereits bestätigten Projekte bzw. der im Sinne der geforderten Nachhaltigkeit weiter zu verfolgenden Aufgaben aus den Vorjahren im Wesentlichen planmäßig verläuft und mit den verfügbaren personellen Ressourcen abgesichert ist.
Gewürdigt wurden die Aktivitäten des Inklusionsprojektes, mit denen bedeutsame Beiträge zur Umsetzung des Aktionsplanes der Staatsregierung sowie zur "Inklusion von unten" geleistet wurden und werden.

Zur Kenntnis genommen und bestätigt wurden die Ergebnisse der Aussprache mit dem Vermieter Vonovia. Sie beinhalten u.a. erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen und die Zusage, im Rahmen einer für den Zeitraum 2022/2023 geplanten Modernisierung des Hauses Michelangelostr. 2 durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit des SHNW während der Modernisierungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Allerdings musste der Vorstand zugleich akzeptieren, dass nunmehr auch für die vom vorherigen Gebäudeeigentümer Gagfah befristet mietfrei zur Verfügung gestellten zwei Räume ab Januar 2019 eine entsprechende Bezahlung gefordert wird.

Beraten und beschlossen wurde die Besetzung bzw. der Besetzungsverzicht von übergreifenden Gremien.
In diesem Zusammenhang stellt der Vorstand erneut fest, dass die Besetzung von bzw. die aktive Mitarbeit in der gewünschten Anzahl und Vielfalt ausschließlich mit ehrenamtlich Mitwirkenden nicht gewährleistet werden kann, u.a. auch, weil die an die zu entsendenden Vertreter gestellten Forderungen bez. Kenntnis- und Arbeitsumfang von Ehrenamtlichen nicht erfüllt werden können.
Das bezieht sich u.a. auch darauf, dass Beratungsorte zu den angesetzten Zeitpunkten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden können.
Der Vorstand macht in diesem Zusammenhang erneut darauf aufmerksam, dass die schon seit längerem geforderte anteilige institutionelle Förderung (Personal- und zugehörige Sachkosten) der LAG SH, u.a. zur Sicherung der vorgenannten Aufgabenstellungen, nach wie vor in der Staatsregierung nicht geklärt bzw. entschieden wurde.

Nächste Termine:

  • LAG SH-Vorstandsberatung 22.05.2019 10:00 Uhr im SHNW
  • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH für das Jahr 2019 voraussichtlich am 16.11.2019 im Berufsförderungswerk Dresden
 

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