SMWK zu zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (SH-NEWS 2019/030 vom 25.03.2019)

29.03.2019

Nicht nur Fürsorge im Einzelfall, sondern selbstbestimmte Teilhabe sichern

(PM; Red/mbg) Am 26. März 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechts-konvention ratifiziert. Sie sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange positionieret sich dazu wie folgt:
„Inklusion ist kein Fremdwort mehr in Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen, aber immer noch eine Aufgabe, für die es einen langen Atem braucht.
Nötig ist ein Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge im Einzelfall hin zum Ermöglichen der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Merkmalen und Bedürfnissen. Für dieses Umdenken möchte ich weiter werben. Wir als Ministerium begleiten, moderieren und unterstützen den Prozess, umgesetzt werden muss er an den Einrichtungen, von den Menschen selbst, die sich dafür auch engagiert einsetzen.“

Die Ministerin verweist darauf, dass das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Inklusionsprojekte in Kultureinrichtungen und Landes-Forschungseinrichtungen seit 2017 jährlich mit einer Million Euro fördert.
Damit wurden Projekte wie die Audiodeskriptionen von Filmfestivals, barrierefreie Webseiten oder Führungen und Flyer in Leichter Sprache verwirklicht. Unterstützt wird vom SMWK auch die „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“ beim Landesverband Soziokultur, die u.a. berät, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Für inklusive Maßnahmen in Sachsens nichtstaatlichen Museen stehen zusätzlich für 2019 und 2020 jeweils 130.000 Euro bereit.

Darüber hinaus werden die staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen seit 2015 jährlich mit zwei Millionen Euro  unterstützt, um die Arbeits- und Studienmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende mit Behinderungen zu verbessern.
Viele größere und kleinere Projekte haben damit Studium und wissenschaftliches Arbeiten für Menschen mit Beeinträchtigung erleichtert.
Eine vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen in staatlichen Hochschulen und Landes-Forschungseinrichtungen (2016) hatte Defizite aufgezeigt, aber auch deutlich gemacht, dass mit den ausgereichten Inklusionsmitteln bereits eine Dynamik in Gang gesetzt wurde, die für die Verbesserung der inklusiven Qualität an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Schritt ist.

Aus Anlass des zehnjährigen Jubliäums der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange am Mittwoch, 27. März 2019, im Serbski institut/Sorbischen Institut in Bautzen und im Schlesischen Museum Görlitz zu Gast. Beide Einrichtungen engagieren sich beispielhaft dafür, ihre Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erweitern und verbessern. Sie erhalten am 27. März 2019 Zuwendungsbescheide für neue Inklusionsprojekte.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) bestätigt die vielseitigen Aktivitäten des Wissenschaftsministeriums in Sachen Inklusion, die sie mit ihrem spezifischen Projekt-Beitrag "Inklusion von unten" mitgestaltet und unterstützt.
Die LAG SH verweist jedoch darauf, dass der von Frau Dr. Stange geprägte Satz "Nötig ist ein Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge im Einzelfall hin zum Ermöglichen der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Merkmalen und Bedürfnissen" offenbar noch nicht in allen Staatsministerien und ihren nachgeordneten Einrichtungen angekommen ist (siehe auch:SH-NEWS 2019/024).

 

Bild zur Meldung: SMWK zu zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (SH-NEWS 2019/030 vom 25.03.2019)