10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – wo stehen wir? (SH-NEWS 2019/024 vom 17.03.2019)

29.03.2019

Wenig Licht, viel Schatten – wir sind noch lange nicht am Ziel

(LAG SH; Red/mbg) In diesen Tagen jähren sich die Verabschiedung des UN-Behindertenrechtskonvention und ihre nachfolgende Ratifizierung durch die EU und die BRD zum zehnten Mal.
Das ist auch für die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Dachverband der von Behinderung und chronischer Erkrankung betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen im Freistaat, mit ihren Tätigkeitsgebieten Teilhabe, Inklusion, Selbstvertretung und Selbsthilfe Anlass zu fragen,

  • ob und wie hat die UN-BRK das Leben behinderter und chronische kranker Menschen und ihrer Angehörigen im Freistaat Sachsen und in Deutschland seit dem beeinflusst  und
  • welchen Beitrag können die LAG SH und ihre Mitgliedsvereinigungen selbst zur Umsetzung der in der UN-BRK formulierten Grundsätze leisten?

Zweifelsfrei gibt es eine Reihe positiver Ansatzpunkte in der Bundespolitik und im Freistaat Sachsen, die Grundsätze der UN-BRK mit Leben zu erfüllen, sie als Handlungsstandard für eine Vielzahl anliegender Entscheidungen und Maßnahmen zu nutzen.
Allzu oft drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass übereilt, ohne hinreichende Mitnahme der an der Umsetzung Beteiligten sowie der unmittelbar Betroffenen „gewerkelt“ wird, um formal und aus Verwaltungssicht den Anforderungen der UN-BRK zu genügen.

Ein typisches Beispiel dafür ist die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Gang gesetzte Novellierung des Sozialrechts, die aus nachvollziehbaren Gründen unter den Betroffenen keine Beifallsstürme ausgelöst hat.
Seine Mängel können wohl auch kaum durch die finanziell üppig ausgestattete ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hinreichend kompensiert werden, die zudem in einigen sächsischen Landkreisen sehr zögerlich angelaufen ist.
Besser wäre wohl ein Gesetzeswerk gewesen, das die Ansprüche klar und umfassend, für jeden verständlich und so formuliert, dass sich für die realisierenden Behörden eindeutige Handlungsvorschriften zur Gewährleistung von allseitiger Teilhabe, Inklusion und selbstbestimmtern Leben ohne zusätzlichen "Erläuterungsbedarf" abgeleitet hätten.

Das gleiche gilt auch für den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung, den die LAG SH zwar mit viel Engagement begleitet hat, der jedoch letztlich nicht im von ihr gewünschten Sinne abgefasst und in Kraft gesetzt wurde.

Der Gesamtkomplex der Vorgaben der UN-BRK, u.a. die umfassende Teilhabe auch durch barrierefreien Zugang zu Informationen, zu Produkten, zu angemessenen Wohnraum, zur medizinischen Versorgung, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, insgesamt zur gestalteten Umwelt zu gewährleisten, ist bisher nur unzureichend angegangen worden.

Wenn sich selbst Staatsunternehmen wie die Deutsche Bahn den Verpflichtungen zur komplexen Barrierefreiheit immer wieder mit fadenscheinigen Ausreden entziehen können, muss man sich doch nicht wundern, dass in der unteren Ebene Landkreise, Kommunen und die von ihnen Beauftragten den ÖPNV vor Ort organisieren, ohne die erforderliche Barrierefreiheit an Haltestellen und Zuwegungen zu gewährleisten oder dass sie Privatunternehmen in den ÖPNV einbeziehen, ohne ihnen klare Vorgaben zur barrierefreien Ausstattung ihrer Fahrzeuge zu machen.

Leider hat es auch das im Freistaat Sachsen zuständige Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bisher noch nicht vermocht, die von der ÖPNV-Strategiekommission erarbeiten Maßnahmen, u.a. formuliert in den Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle", für einen grundsätzlichen Wandel hin zur Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV umfassend mit Leben zu erfüllen.

Und was unternimmt die Bundesregierung um den unverkennbaren "Miethunger" und die „Modernisierungswut“ der großen Wohnungskonzerne, der letztlich auch auf andere Vermieter ausstrahlt, wirkungsvoll zu begrenzen und insbesondere Menschen mit Behinderung, die u.a. durch das Leben im Rollstuhl, einen größere Flächenbedarf haben, nicht aus ihren Wohnungen und ihrer vertrauten Umwelt zu drängen?

Solange sich die Privatwirtschaft trotz erheblicher Arbeitskräftenachfrage zum „Billigtarif“ von der angemessenen Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer freikaufen und sich damit ihrer sozialen Verantwortung entziehen kann, müssen wir uns doch über die seit Jahren unter der Mindestforderung liegende Schwerbehindertenbeschäftigung nicht wundern.

Warum fördern wir die Schwerbehindertenbeschäftigung nicht generell durch einen von Grad der Behinderung bestimmten, steuerfinanzierten, dauerhaften angelegten staatlichen Lohnzuschuss, der wenigstens den Mindestlohn einer vergleichbaren Vollbeschäftigung sichert?
Warum haben wir es noch immer nicht geschafft, durch ein modernes, lebensnahes, den Anforderungen entsprechendes Schulsystem hinreichende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch behinderte Jugendliche einen angemessenen Zugang zur Berufsausbildung oder zum Studium finden?

Unverkennbar ist auch, dass einiges zur Umsetzung des UN-BRK Notwendige am grundsätzlich sicher richtigen, aber oft auch überzogenen Föderalismus hängen bleibt.
Was nützt es zum Beispiel, wenn sich die Sächsische Staatsregierung bemüht, durch einen Aktionsplan ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu formulieren, aber die Kommunen, in denen ja letztlich die behinderten und chronisch kranken Menschen leben, nicht verpflichten will oder kann, gleichwertige Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schaffen und auch durchzusetzen?
Vielleicht ist das auch ein Grund, warum wir nach wie vor auf einen diskussionswürdigen Regierungsentwurf für das seit langem angekündigte Sächsische Teilhabe- und Inklusionsgesetz warten.

Ein Grundproblem bei der zögerlichen Umsetzung der UN-BRK erkennen wir vor allem darin, dass die Aufgabe im Bund, in den Ländern und in den Kommunen nach wie vor nicht als ein Forderungskonzept zur Gewährleistung umfassender Menschenrechte, sondern vordergründig als Aufgabe der Sozialpolitik und der damit befassten Verwaltungsbereiche betrachtet wird.

Wir sagen deshalb eindeutig: Menschenrechte werden nicht durch „soziale Geschenke“, nicht durch ergebnislose Streitereien von Koalitionspartnern, nicht durch verwaltungsseitige Betriebsamkeit, sondern durch politische, die gesamte Bürgergesellschaft einbeziehende Grundsatzentscheidungen und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen gewährleistet.

U.a. deshalb kann sich der Freistaat Sachsen auch nicht dadurch aus der Affäre ziehen, dass er gegenwärtig eine Vielzahl von inklusions-orientierten Projekten fördert, die jedoch mehr oder weniger bestehende Grundsatzprobleme nur abmildern oder kaschieren. Nicht gerechtfertigt für die vorzugsweise im ehrenamtlichen Bereich etablierten Träger dieser Projekte ist es zudem, unter dem Stichpunkt „Nachhaltigkeit“ einzufordern, dass erarbeitete Angebote nach Ablauf der Projektzeit unbefristet weiter zu betreuen sind.

Inklusion kann jedoch auch nur gelingen, wenn neben den von Politik und Verwaltung zu formulierenden Grundregelungen und Grundsätzen diejenigen aktiv mitwirken, die es unmittelbar betrifft. Die von Behinderungen und chronischer Erkrankung Betroffenen müssen die Einordnung in die Mitte der Gesellschaft auch wollen und bereit sein, dafür selbst etwas zu tun.

Die LAG SH hat diese Aktivitäten als „Inklusion von unten“ definiert. Sie sollen einerseits die Einzelne oder den Einzelnen motivieren, Schritte in die Gesellschaft und ihre Gemeinschaften zu gehen, Vorbehalte abzubauen, nicht vorhandene Einschränkungen sondern vorhandene Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen.
Andererseits soll „Inklusion von unten“ nicht nur die großen und etablierten Einrichtungen, sondern auch die Betreiber kleiner, lokaler, nicht im Brennpunkt stehender kultureller, sportlicher und sonstiger Angebote dafür gewinnen, ihre Türen für alle zu öffnen und offen zu halten. Deshalb orientiert das dazu aufgelegte Projekt vor allem auf die regionale Mitarbeit.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. ist bereit, weiterhin ihren Beitrag zur zügigen Umsetzung der Forderungen und Vorgaben der UN-BRK zu leisten. Sie erwartet jedoch, dass u.a. der Freistaat ihr umfangreiches, vorzugsweise von Ehrenamtlichen getragenes Engagement durch eine dauerhafte institutionelle Förderung unterstützt.
Das ist u.a. auch erforderlich, wenn der Freistaat oder seine nachgeordneten Einrichtungen in angemessenen Fristen qualifizierte Stellungnahmen zu Sachverhalten, Gesetzes- und Regelungsentwürfen erwarten.

Wir strecken die Hand aus in Richtung der Mitglieder der in der LAG SH zusammengeschlossenen Vereinigungen und aller von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen sowie in Richtung der Politik, der demokratisch verfassten Parteien, der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Krankenkassen und Rentenversicherer, der Wirtschaft und der Wissenschaft, der gesamten Bürgergesellschaft:

Lassen Sie uns die aus den UN-BRK resultierenden Aufgaben gemeinsam, in einer kritischen Bewertung des Erreichten und einer konstruktiven Auseinandersetzung zu den erforderlichen Lösungen angehen.
Helfen Sie uns, unsere eigene Verantwortung in diesem Prozess wahrzunehmen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu leisten und eine effektive Zusammenarbeit zu gestalten.

Stamm Immo LAG SH-Vorstand_14Immo Stamm
Vorstandsvorsitzender

 

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