Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar! (SH-NEWS 2019/070 vom 11.09.2019)

13.09.2019

BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG-Gesetzes ab, Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt

(PM BAG; Red/mbg) In der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG) wird Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE sich vehement gegen die Pläne der Bunderegierung aussprechen, die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festzuschreiben.
Im Entwurf heißt es: „Die Leistungen der außerklinischen Inten­sivpflege wer­den künftig regel­­haft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in speziellen Inten­sivpflege-Wohn­ein­heiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterlie­gen, erbracht.“ Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig und weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren.

„Es ist nachvollziehbar und durchaus zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollen.
Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichte gemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden“, kritisiert Dr. Marin Danner. „Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben!“

Die BAG SELBSTHILFE sieht adäquate Lösungen viel eher darin, die Qualitätstransparenz für die Versicherten zu verbessern sowie intensive Qualitätskontrollen einzuführen.

„Warum hier zu Lasten von Beatmungspatienten finanzielle Gewinne gemacht werden und die Versicherten abgestraft werden sollen, ist für uns unverständlich“, so Dr. Danner

Begrüßt werden von der BAG SELBSTHILFE der im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Zugang zur medizinischen Rehabilitation, gerade auch für ältere Menschen sowie die geplante Reduktion von Zuzahlungen.

„Insgesamt enthält der vorliegende Gesetzesentwurf aber an vielen Stellen schwammige Begriffsbildungen, sodass weder die jeweils betroffene Personengruppe klar erkennbar ist noch der Umfang des jeweiligen Leistungsanspruches. Insofern bedarf es hier dingend einer generellen Nachbesserung“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE fest.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH Sachsen) unterstützt nachdrücklich den Standpunkt der BAG Selbsthilfe und hofft, dass das BMG begreift, dass die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im vollen Umfang auch Eingang in die von ihm zu vertretenden Regelungen finden müssen.

 

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