EUTB ist ein Erfolg (SH-NEWS 2019/068 vom 02.09.2019)

13.09.2019

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung muss fortgesetzt werden

(PM BAG; Red/mbg) Die BAG SELBSTHILFE und die bei ihr vertretenen Landesarbeitsgemeinschaften und -vereinigungen haben eine Resolution zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) veröffentlicht.
Dabei begrüßen die Selbsthilfeorganisationen die geplante Neuregelung von § 32 SGB IX im Entwurf des sog. Angehörigen-Entlastungsgesetzes, die eine dauerhafte Förderung der EUTB über das Jahr 2022 hinaus vorsieht.

Nachdem die Neuregelung nunmehr als Kabinettsentwurf vorliegt, bleibt zu hoffen, dass sie auch im anstehenden parlamentarischen Verfahren Bestand haben wird.

„Es kann nur betont werden, dass die EUTB ein Erfolg ist und über das Jahr 2022 hinaus gefördert werden muss“, erklärt Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. „Das Besondere an der EUTB ist die Verankerung des sog. Peer-Konzepts. Das heißt: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von anderen Betroffenen beraten, die aufgrund eigener Erfahrung gezielt Informationen geben können.
Damit greift die EUTB eines der zentralen Wesensmerkmale der Selbsthilfe auf – ein Prinzip, dass seit vielen Jahrzehnten in zahlreichen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen erfolgreich angewandt wird.“

Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeigt, dass sie als Ergänzung zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, sondern offenbar auch dringend erforderlich ist, schafft sie doch ein besonderes Vertrauen bei den Ratsuchenden und fördert so in besonderer Weise Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion in allen Lebensbereichen.

Allerdings sehen die Unterzeichner der Resolution auch einen dringenden Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen der Förderung.
Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antrags- und undurchschaubare Auswahlverfahren sowie die von Selbsthilfevereinen kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen erschweren den ohnehin schon nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb einer Beratungsstelle.
Viele sachkundige und in den Regionen verwurzelte kleinere Organisationen, die ausschließlich über ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben deshalb sogar davon absehen müssen, ein eigenes EUTB-Angebot zu erstellen, obwohl hieran erkennbar ein Bedarf besteht.

„Es kann nicht sein, dass eine gute Sache durch übermäßige behördliche Pedanterie und vor allem mangelnde Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in Behindertenorganisationen, insbesondere bei der Selbsthilfe, konterkariert wird. Hier muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, zumindest über die vorgesehene neue Rechtsverordnung zu § 32 SGB IX“, fordert Hannelore Loskill.

Resolution BAG und LAGen zu EUTB

Anmerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) gehört zu den Mitunterzeichnern der Resolution.

 

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