Förderung - Umbau zum barrierefreien Zuhause für mobilitätseingeschränkte Menschen (SH-NEWS 2020/002 vom 09.01.2020)

09.01.2020

Beratungsstelle setzt Arbeit fort - erste Beratungstermine ab 13. Januar 2020 möglich

(LAGSH/jeg) Die Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“ setzt 2020 ihre Arbeit fort. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. ist vom Freistaat Sachsen erneut dazu beauftragt worden und ist zuständig für Dresden, die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Grundlage ist das Förderprogramm „Wohnraumanpassung“ nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Senioren oder Menschen mit Behinderung können vom Freistaat Sachsen eine finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnung oder Hauses erhalten, wenn sie es barrierefrei umbauen lassen. Der Antrag zur Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de abrufbar.

Die Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“ hat zur Aufgabe vorab den Antrag zu prüfen und die Zuschussfähigkeit aufgrund der Mobilitätseinschränkung des Antragstellers zu bescheinigen. Ab 13. Januar 2020 werden in der Beratungsstelle in Dresden wieder Beratungstermine vergeben.

„Bitte bringen Sie den Antrag möglichst ausgefüllt mit und auch alle notwendigen Nachweise wie zum Beispiel den Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Zuerkennung von Pflegegraden, den Wohnungsmietvertrag sowie drei Angebote zum Umbau“, empfiehlt Thomas Naumann, Leiter der Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“. „Dann kann zügig der Antrag bearbeitet werden und ein Zwischenbescheid erstellt werden, danach kann der Antragsteller den Antrag zur SAB weitergeleiten“. Genauso können die fertigen Antragsunterlagen zur Vorprüfung per Post an die Beratungsstelle geschickt werden – idealerweise nicht getackert.

Im vergangenen Jahr sind in der Beratungsstelle in Dresden über 500 Anträge bearbeitet und dazugehörige Beratungsgespräche geführt worden. „Die Nachfrage nach der Förderung ist seit Beginn 2017 ungebrochen hoch, vor allem in Dresden und Umland“, berichtet Thomas Naumann weiter. „Wir konnten bisher vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen helfen, in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt zu leben. Das entspricht auch unserem Anliegen in der Verbandsarbeit und vor allem den Anliegen des Freistaates Sachsen“.

Ansprechpartner:

Thomas Naumann
Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden
Telefon: 0351 479 350 0


Linie: Tram 11 und Bus 85 Haltestelle Räcknitzhöhe
barrierefreier Zugang zum Haus von Straßenseite
Behindertenparkplätze vorhanden

Beratungstermine erfolgen immer nur durch vorherige Absprache und Vereinbarung.

 

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