Neue Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/012 vom 06.02.2020)

06.02.2020

Clearingstelle beim Landesbehindertenbeauftragten

(PM; Red/mbg) Seit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe, sondern ein eigenständiger Sozialleistungsbereich.

Als Teil der Umsetzung dieser Regelungen wurde auf landesrechtlicher Grundlage beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit Wirkung ab 1. Januar 2020 eine Clearingstelle eingerichtet.
Sie hat die Aufgabe, zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bei Streitigkeiten, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden sind, im Einzelfall zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung über Art und Umfang der Leistung sowie Verfahrensfragen hinzuwirken.

»Mit der Clearingstelle steht den Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen nunmehr erstmalig ein Instrument zur Verfügung, welches Ihnen, unabhängig von bestehenden förmlichen Rechtsbehelfen, im Rahmen eines strukturierten Verfahrens Unterstützung gewährt.«, sagte der Beauftragte Stephan Pöhler.
»Ich verspreche mir auch, dass im Rahmen der Tätigkeit der Clearingstelle typische Problemlagen der Leistungsberechtigten identifiziert werden, aus denen ich Ableitungen für meine Beratungstätigkeit gegenüber der Staatsregierung treffen kann.«, so Pöhler weiter.

Der Clearingstelle gehören ein Vertreter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen, eine Vertreterin eines Sozialamts, zwei Vertreter des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen und jeweils ein Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie der privaten Leistungserbringerverbände an.

Mit der Durchführung der konstituierenden Sitzung und dem Beschluss der Geschäftsordnung ist die Clearingstelle seit dem 23. Januar 2020 arbeitsfähig. Unterstützt und koordiniert wird die Tätigkeit der Clearingstelle durch eine Geschäftsstelle.

Clearingbegehren können von jeder Person, die aufgrund einer Behinderung zum Kreis der Leistungsberechtigten gehört, an die Clearingstelle herangetragen werden, unabhängig von ihren persönlichen Verhältnissen, Staatsangehörigkeit oder Alter.
Das kann schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail, online über die Website des Beauftragten oder nach Vereinbarung eines Termins auch mündlich zur Niederschrift gegenüber einem Mitarbeiter der Clearingstelle erfolgen.

Die Kontaktdaten der Clearingstelle lauten:

Postanschrift:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Clearingstelle nach SächsAGSGB
Archivstr. 1
01097 Dresden


Besucheranschrift:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Clearingstelle nach SächsAGSGB
Albertstr. 10
01097 Dresden
Fax: 0351 564 12169

www.clearingstelle.sachsen.de

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können, hat der Beauftragte den Flyer »Clearing-Stelle« herausgegeben. Auf 6 Seiten wird erklärt, was die Clearingstelle ist, was sie macht, was beim Einreichen einer Beschwerde zu beachten ist und wie sich das Schlichtungsverfahren gestaltet.
Der Flyer hat das Prüfsiegel des Netzwerks Leichte Sprache erhalten, ist kostenfrei und kann beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bestellt werden.

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Fon: 0351 2103-671
Fax: 0351 2103-681

Der Flyer kann auch online unter www.publikationen.sachsen.de bestellt werden. Zudem steht der Flyer als barrierefreie pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Er wurde darüber hinaus der LAG SH in analoger Form durch den zentralen Broschüren-Versand zur Verfügung gestellt und kann somit im SHNW gelesen oder mitgenommen werden.

 

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