Hygiene- und Lockerungsmaßnahmen inklusiv gestalten (SH-NEWS 2020/047 vom 27.05.2020)

27.05.2020

Wie lassen sich die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung einbeziehen?

(LAGSH/dape) Mit der Öffnung auch für Urlaubsziele gehen die Lockerungen nach den weitgreifenden Corona-Beschränkungen in eine neue Runde. Damit nimmt auch die Ausweitung von Hygienemaßnahmen zu.
Die Gestaltung und Umsetzung verlangen unserem Zusammenleben immer wieder viel ab. Infektionsschutz, die Wirtschaft, Vermeidung von Überlastung oder von Existenznöten, Möglichkeiten zur digitalen Entwicklung – vieles möchte gleichzeitig unter einen Hut gebracht werden.

Gerade jetzt kann sich beweisen, inwieweit die Gesellschaft bereit ist, auch die Schwächeren unter uns mitzu-denken und mitzunehmen. Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung wissen oftmals, wel-che Gefahr von Viren ausgehen kann.
Auch für ihre eigene Gesundheit. Welche Konsequenzen das für die Gestaltung ihres Alltages hat, müssen sie aber selbst entscheiden können.
Ein pauschaler Ausschluss von Risikogruppen zum gesunden Wohle einer vermeintlich immuneren Mehrheit, kann nicht gewollt sein.

Gefordert ist ein echtes Bekenntnis zu inklusiven Denk- und Handlungsweisen sowie die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Verbände bei der Erarbeitung von Strategien. Nichts über uns, ohne uns!

Was kann das bedeuten?

1. Stellen Sie Hinweise zu Ihren Hygiene-Maßnahmen barrierefrei zur Verfügung

  • Sind Texte und Grafiken kontrastreich und groß genug für Menschen mit einer Sehbehinderung?
  • Wie gelangen blinde Menschen an Hinweise und Informationen?
  • Sind die Formulierungen leicht verständlich für Menschen mit Lernschwierigkeiten?
  • Können Rollstuhlfahrende die Hinweisschilder visuell erreichen?
  • Gibt es ggf. Informationen in Gebärdensprache?

2. Denken Sie die festgelegten Maßnahmen aus verschiedenen Perspektiven

  • Wie erreicht eine Person mit Rollator oder Rollstuhl den angedachten Desinfektionsspender?
  • Welche Schwierigkeiten kann ein Spuckschutz aus Plexiglas Menschen mit vermindertem Gehör bereiten?
  • Könnten mit Folie abgehangene Bereiche zu einengenden Situationen führen?
  • Wie wird vermieden, dass blinde oder sehbehinderte Menschen sich in transparenten oder milchigen Scheiben bzw. Folien nicht verfangen oder stoßen?
  • Sind Abstandsmarkierungen für alle wahrnehmbar?
  • Ist es wirklich jedem Menschen zuzumuten, eine Maske zu tragen? Weisen sie z.B. auf die offene Regelung durch den Freistaat hin oder passen sie ihre Formulierung an

3. Gestalten Sie mit der gleichen Denkweise Ihr Alternativangebot, zum Beispiel

  • Sind Einkaufswagen im Supermarkt für alle Menschen erreichbar und nutzbar?
  • Ist eine Selbstbedienung im Biergarten oder Eiscafé für jeden Menschen möglich?
  • Kann ein Friseur allen Menschen eine Haarwäsche anbieten?
  • Für wen ist ein Online-Angebot wirklich nützlich?

4. Seien Sie mutig und zuversichtlich

  • Oft sind es die kleinen Dinge, die eine gute Wirkung erzielen können
  • Mit dem Abbau der ersten Barriere, steht einer weiteren nichts im Weg
  • Von inklusivem Denken profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Es profitiert die gesamte Ge-sellschaft.
  • Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie auf die Menschen zu, die Sie erreichen wollen.

www.coronavirus.sachsen.de.

Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Ergänzungen zum Thema haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Gern vermitteln wir Ihnen einen Ansprechpartner vor Ort, um Ihre Maßnahmen entsprechend anpassen zu können.
Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

Vorstand der LAG SH Sachsen
SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN

 

Bild zur Meldung: Hygiene- und Lockerungsmaßnahmen inklusiv gestalten (SH-NEWS 2020/047 vom 27.05.2020)