Gesundheitsministerin Köpping - Pflege muss für alle bezahlbar bleiben (SH-NEWS 2020/051 vom 11.06.2020)

11.06.2020

LAG SH Sachsen fordert: Selbstbestimt leben, auch mit Pflege

(PM; Red/mbg) »Mein Ziel als Staatsministerin für Soziales und Gesundheit ist es, die Eigenbeträge in der stationären Pflege zu begrenzen.
Ich setze mich für eine nachhaltige Finanzierung der Leistungen der Pflegeversicherung ein. Pflege muss für alle bezahlbar bleiben«, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping heute im Sächsischen Landtag zum Antrag der Fraktion Die Linke »Zu pflegende Menschen finanziell entlasten: Eigenanteile in der Pflege endlich deckeln. Erster notwendiger Schritt zur Pflegevollversicherung«.

Die Ministerin stellte klar: »Der weiter wachsende Finanzierungsbedarf der Pflegeversicherung macht eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit einer Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme erforderlich. Wir müssen schauen, was der heutigen Lebenswirklichkeit gerecht wird.
Hier ist gegebenenfalls eine neue Balance zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und ihrer Angehörigen und den steuerfinanzierten staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.«

Die zunehmende Pflegebedürftigkeit der älter werden Bevölkerung stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Immer mehr Menschen seien auf Hilfe und Pflege angewiesen. Ende 2017 hätten in Sachsen 204.797 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Das sei ein Zuwachs gegenüber dem Jahr 2015 in Höhe von 22,8 Prozent. Klar sei schon: Die aktuellen Zahlen würden deutlich darüber liegen, so die Ministerin.

Petra Köpping hob hervor: »Es ist eine Errungenschaft der umfassenden Pflegereformen, dass sich die Anzahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erhöht hat. Heute haben deutlich mehr Menschen Zugang zu den Pflegeversicherungsleistungen.
Dies erleichtert ganz erheblich den Alltag der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Andererseits führt die Ausweitung des Systems auch zu steigenden Kosten.«

Die Ministerin stellte klar: »Es ist nicht die Absicht des Gesetzgebers, dass die steigenden Kosten zugunsten einer verbesserten Pflege allein zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Niemand soll eine individuell nicht mehr tragbare Belastung erfahren oder gar in die Gefahr von Altersarmut rücken, weil die Kosten für die Pflege steigen. Deswegen wurde auch ein einrichtungeneinheitlicher Eigenanteil in Heimen eingeführt.
Es war ungerecht, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Heimplatz steigen. Das ist nun Vergangenheit, dafür habe auch ich mich eingesetzt.«

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen), die ja auch für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung Interessenvertreterin in "Sachen Pflege" ist, unterstützt den Standpunkt und die Forderungen der Staatsministerin.

Sie macht jedoch nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die vorgenannten Überlegungen auch damit zu verbinden sind, allen Bestrebungen entgegenzutreten (wir erinnern an die Konzepte von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn), Kostensenkungen bei erforderlicher Intensivpflege durch Zwangseinweisung in Pflegeeinrichtungen zu erzielen.

Wer Kosteneinsparungen gesellschaftlich höher bewertet als den selbstbestimmten Lebensansatz und die auch bei erheblichem Pflegebedarf mögliche selbstbestimmte Lebensgestaltung, hat die UN-Behindertenrechtkonvention und die "Zeichen der Zeit" nicht verstanden und ist aus unserer Sicht nachhilfebedürftig.

 

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