Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)

01.10.2020

Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)

(Red./pec) Anlass war die Bitte des Vorsitzenden der LAG SH Sachsen, den Dialog im Freistaat Sachsen auf Ebene der obersten Landesbehörde zu vertiefen. So kam die Staatskanzlei dieser Bitte nach und lud am 29.09. zum Gespräch. Die LAG SH Sachsen wurde durch die Vorsitzenden Immo Stamm, Britta Soppala, Martin-Manfred Börngen sowie zwei Mitarbeiter vertreten. Empfangen wurden sie durch Ulrich Beyer, Abteilungsleiter in der Sächsischen Staatskanzlei und dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler sowie dem Leiter der zugehörigen Geschäftsstellenleiter, Michael Welsch.

Passend zu 30 Jahren Wiedervereinigung, dem 30-jährigen Bestehen der LAG SH Sachsen sowie dem langjährigen Wirken der Vertreter des Freistaates Sachsen wurde gemeinsam auf die Entwicklungen der Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie einer pluralistischen Gesellschaft geblickt. Der zielorientierte Einsatz für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung konnte nur durch eine Zusammenarbeit, belgeitet von unterschiedlichen Lernprozessen funktionieren. Es kann festgehalten werden, dass das Erreichte durchaus Grund zur Zufriedenheit für alle Akteure gibt. Auch, wenn nach wie vor Defizite z. B. im Bereich der Barrierefreiheit strukturell oder im Detail bestehen. Dies zeigte sich auch gleich beim Besuch im ehemalig königlichen Ministerialgebäude: Der Hublift, der den barrierefreien Zugang zum Gebäude gewährleisten sollte funktionierte nur nach „höflichem Bitten“. Sind Hublifte auch nur Menschen? Zumindest sind sie menschengemacht. Es zeigt sich, dass technische Lösungen, strukturelle Unklarheiten nicht immer überwinden können: Stichwort Barrierefreiheit versus Denkmalschutz.

In der Folge des Gesprächs gab es Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen anhand der laufenden Projekttätigkeit der LAG SH Sachsen aufzuzeigen und zu diskutieren. Am Projekt „ÖPNV / SPNV für alle“, bearbeitet durch den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., wird sichtbar, dass nicht nur durch die Zusammenarbeit mit den politischen Institutionen des Landes mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen geschaffen wird, auch die sachliche und fortwährende Auseinandersetzung mit Akteuren aus dem privatwirtschaftlichen Bereich trägt dazu bei.

Rege diskutiert wurde weiterhin das Thema Barrierefreiheit, welches in der Kompetenz- und Beratungsstelle für Barrierefreies Planen und Bauen (KB-Stelle) innerhalb der LAG SH Sachsen für die Region Dresden verortet ist. Hier kann seit vielen Jahren stetige Arbeit geleistet werden, dank der Förderung durch die Otto Perl-Stiftung. Die Kompetenzen des Personals der KB-Stelle können weiterhin genutzt werden, um die Beratungsstelle zur Richtlinie Wohnraumanpassung fachlich zu untersetzen. Dies wurde auch als ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der LAG SH Sachsen und den staatlichen Institutionen herausgestellt.

Mit Blick auf Strukturen der kommunalen Verwaltung, der Privatwirtschaft oder der interessierten Zivilgesellschaft wurde das Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" als „Motor für Inklusion“ erörtert. Anhand dieses Projektes wurde sichtbar, dass sich Methoden und Strukturen der Zusammenarbeit, der Interessensbekundung oder Meinungsbildung in den letzten 30 Jahren gewandelt haben. Viele Zusammenhänge sind komplexer geworden und bedürfen immer wieder professioneller Herangehensweisen sowie der Möglichkeit stetige Arbeit zu leisten. Das Projekt „Fachstelle Teilhabkoordination“ wirkt in diesem Prozess mit und hat dabei vor allem die Frage im Blick, wie Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung in Entwicklungen, die sie selbst betreffen, auf unterschiedlichen Ebenen einbezogen und unterstützt werden können.

Beim Thema „stetige Arbeit“ durfte ein Exkurs in Finanzierungsmöglichkeiten natürlich nicht fehlen. So wurden die Vor- und Nachteile von Projekt- oder Institutionellen Förderung benannt und mit der Arbeit der LAG SH Sachsen sowie mit den Empfehlungen und Erfahrungen seitens der Staatskanzlei gegenübergestellt.

Mit finanziellen Zusagen kamen die Vertreter*innen der LAG SH Sachsen freilich nicht aus dem Gespräch. Aber durchaus mit dem Gefühl, dass das bisherige Wirken und die Mühen der LAG SH Sachsen in der Staatskanzlei Gehör gefunden haben – und somit auch die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in dem ehrwürdigen Gebäude der Staatskanzlei.

 

Nachwort zur stetigen Arbeit:

Natürlich ist es nicht nur die LAG SH Sachsen, die viel bewegt hat und weiterhin bewegen möchte. Im Freistaat Sachsen sind es vermutlich unzählige Institutionen aber auch Privatpersonen, die auf unterschiedliche Art und Weise Teilhabe und Inklusion vorantreiben und leben.

An dieser Stelle sei dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler und dem Sächsische Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und dessen Mitglieder*innen ein besonderer Dank für ihre Arbeit ausgesprochen.

 

Bild zur Meldung: Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)