GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)

13.10.2020

GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)

(red./pec) In vielen Bereichen der Gesellschaft fielen in diesem Jahr geplante Aktivitäten aus oder konnten nur mit Mehraufwand durchgeführt werden. Für die Selbsthilfe bedeutete das, auf Gruppentreffen oder auch öffentliche Veranstaltungen verzichten zu müssen. Zum Teil konnten Aktivitäten in digitaler Form druchgeführt werden. Für andere mussten größere Räume gemietet und zusätzliches Material zur Verfügung gestellt werden. In jedem Fall hat dies Auswirkungen auf den Umgang mit den Fördermitteln nach §20 h SGB V. 

In der vergangenen Woche wurde über den Umgang mit diesen Mitteln zwischen dem GKV-Arbeitskreis und dem Beirat beraten. 

Umwidmung von Fördermitteln im Jahr 2020

Fördermittel, die anders als geplant verwendet wurden, können umgewidmet werden. Dazu ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis für 2020 ein formloses Schreiben beizufügen, in dem die geänderte Verwendung sichtbar gemacht wird. Trotz Lockerung der Zweckbindung sind die Mittel entsprechend dem Leitfaden Selbsthilfeförderung sparsam und zweckmäßig einzusetzen.

Übertrag von Restmitteln in das Jahr 2021

Mittel, die im laufenden Förderjahr nicht ausgegeben werden konnten, müssen nicht zurückgezahlt werden. Übrige Gelder sind zunächst im Verwendungsnachweis aufzuführen und anschließend in den Antrag für 2021 einzurechnen. Die Antragssumme ergibt sich im Jahr 2021 aus den geplanten Ausgaben, abzüglich der Restmittel aus dem Jahr 2020. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AOK PLUS.


Hintergrund

Die Selbsthilfe wird auf Grundlage des §20 h SGB V zu einem Großteil über die "Krankenkassen und ihre Verbände" gefördert. Der GKV-Spizenverband erlässt dazu einen Leitfaden, der die grundsätzlichen Züge der Förderung für die Bundes- und Landesebene definiert. Ab dem 01.01.2021 gilt ein neuer Leitfaden. Dieser regelt die Vergabe der Fördermittel oder auch die Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe. In dem sogenannten Beirat finden Themen Platz, die auf den jeweiligen Förderebenen relevant sind. Die LAG SH Sachsen e.V. vertritt gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen e.V., der Sächischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen die Interessen der Selbsthilfe in Sachsen gegenüber den Krankenkassen.  

 

Bild zur Meldung: GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)