Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021) (PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021)
(PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der sächsischen Landesverbände der gemäß § 15 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.
Die Sächsische Staatskanzlei informiert über die erneute Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Stellenportal des Freistaates Sachsenww.karriere.sachsen.deunter der Kennziffer 9/21 SK InklB. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03.05.2021.
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