Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021) (PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der

22.04.2021

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021)

(PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der sächsischen Landesverbände der gemäß § 15 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit  Behinderungen.

Die Sächsische Staatskanzlei informiert über die erneute Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Stellenportal des Freistaates Sachsenww.karriere.sachsen.deunter der Kennziffer 9/21 SK InklB. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03.05.2021.

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