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Behindertenverband "Miteinander" e.V. Riesa

Vorschaubild Behindertenverband

Telefon (03525) 735029 Heidi Peterseim

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.behindertenverband-riesa.de

Wer wir sind:

Geboren aus der Notwendigkeit etwas für die Belange, Probleme und Sorgen von behinderten Menschen und deren Angehörigen zu tun, gründeten ca. 15 Behinderte im November 1989 die Interessengemeinschaft „Miteinander“ Riesa. Aus dieser Interessengemeinschaft heraus entwickelte sich, bis zur seiner Gründung im April 1990, der Behindertenverband „Miteinander“ e.V. Riesa.

 

Mit viel Elan und Arrangement gingen wir in der Zeit des Umbruches an die bestehenden Probleme heran. Viele Bordsteinkanten, Fußwege und Zufahrten waren nicht Rollstuhl- und Behindertengerecht. Der Zugang zu den meisten Geschäften und öffentlichen Gebäuden blieb uns verwehrt. Und nicht zuletzt galt es die bestehenden Berührungsängste und Missverständnisse zwischen Nichtbehinderten und Behinderten abzubauen.

 

Viel haben wir erreicht, viel haben wir geschafft und mittlerweile ist bis zum heutigen Tag der Behindertenverband „Miteinander“ e.V. Riesa ein fester Bestandteil unter den gemeinnützigen Vereinen in Riesa. Gegenwärtig zählt er 40 ordentliche Mitglieder.

 

Was wir machen:

Der Verein setzt sich für die Belange und Probleme von Menschen mit Behinderungen jeglicher Art, insbesondere die der Rollstuhlfahrer ein. Fragen der Inklusion von Menschen mit körperlichen und anderen Behinderungen in die Gesellschaft, Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen, Abbau von sozialen, ideellen und baulicher Barrieren sowie alle weiteren auftretenden Fragen versucht der Verband im Rahmen seiner Möglichkeiten zu lösen.

 

Sehr gute Zusammenarbeit besteht mit den Vertretern von Stadt und Land sowie den anderen ortsansässigen Vereinen und Selbsthilfegruppen. Auch das kulturelle Leben und die aktive Freizeit kommen bei uns nicht zu kurz. Weinverkostungen, Spanferkelessen und eintägige Ausfahrten gehören zu unseren Aktivitäten. Mehrere unserer behinderten Mitglieder sind in einer Schwimmgruppe organisiert und nutzen die Möglichkeiten der städtischen Schwimmhalle wöchentlich.

 

Als Höhepunkt eines jeden Jahres und schon zur guten Tradition geworden, organisieren wir für unsere Mitglieder in der Regel eine fünftägige Urlaubsfahrt mit einem behindertengerechten Spezialreisebus.

 

Vieles wurde genannt, vieles konnte aber auch nicht benannt werden. Sicherlich gab und gibt es noch genügend Probleme die es gilt zu lösen. Wir der Behindertenverband „Miteinander“ e.V. Riesa wird sich auch in Zukunft an deren Lösung aktiv beteiligen.

 

Was wir uns wünschen:

Vorallen wünschen wir uns Verständnis, Anerkennung und Toleranz. Auch ein behinderter Mensch ist belastbar und leistungsfähig. Die Inklusion von Menschen mit körperlichen und anderen Behinderungen in der Gesellschaft und in den Gemeinschaften sollte stetig gefördert und umgesetzt werden.

 

Natürlich sind wir jederzeit dankbar für eine aktive Unterstützung bei dem Erreichen und der Verwirklichung unserer Aufgaben und Ziele. Viel ist bisher erreicht worden, es gibt aber noch genügend Probleme die es gilt anzugehen.

 

Wie Sie uns unterstützen können:

Zum Einen besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in unserem Verein. Sie können ordentliches, kooperatives oder förderndes Mitglied werden.

Zum Anderen können Sie unsere Arbeit durch eine Spende auf unser Vereinskonto unterstützen.

Haben wir Ihr Interesse wecken können? Wenn ja, dann haben wir im Anschluss unsere Kontaktadresse und Bankverbindung aufgeführt. Über eine Unterstützung Ihrerseits, in welcher Form auch immer, würden wir uns freuen und wären Ihnen sehr dankbar.

 

 

Kontaktadresse:

Kerstin Schönfeld

Jahnstraße 31

01587 Riesa

 

Bankverbindung:

Konto: 1134701

BLZ:    85094984

Volksbank Riesa eG

IBAN: DE42 8509 4984 0001 1347 01

BIC: GENODEF1RIE

 


Aktuelle Meldungen

Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen ohne Umsetzung?

(19.12.2024)

Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Karl Lauterbach, hat den Aktionsplan des Ministeriums für ein barrierefreies und diverses Gesundheitswesen im Rahmen eines Pressetermins an den Deutschen Behindertenrat übergeben. Damit wurde zwar ein Auftrag erledigt, der im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehen war. Ein Plan, so löblich er auch sei, lebt immer auch von seiner Umsetzung. 

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Foto zur Meldung: Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen ohne Umsetzung?
Foto: Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen ohne Umsetzung?

Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

(19.12.2024)
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Sächsischer Inklusionspreis 2024 verliehen: Das sind die Preisträger

(19.12.2024)

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Sozialverband fordert mehr Unterstützung für freiwilliges Engagement

(19.12.2024)

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Menschenrechtsinstitut mahnt Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion an

(19.12.2024)

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Neue Landesregierung Sachsens will mutig neue Wege gehen

(19.12.2024)

Sachsen haben sich  die Landesverbände der CDU und der SPD auf die Inhalte für einen Koalitionsvertrag verständigt. In der Mitte der vergangenen Woche wurde dieser von den Vertretern beider Parteien vorgestellt. Der 110 Seiten umfassende Vertrag steht unter dem Titel. „Mutig neue Wegen gehen“ und gibt damit ein interessantes Versprechen. Das wird um so gewichtiger wenn  man bedenkt, dass hier eine Minderheitsregierung verspricht, mutig neue Wege zu gehen.

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Foto zur Meldung: Neue Landesregierung Sachsens will mutig neue Wege gehen
Foto: Neue Landesregierung Sachsens will mutig neue Wege gehen

Menschenrechtsbericht 2024 – 42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen

(19.12.2024)

Gravierende Defizite bei dem Schutz von Asylsuchenden, Wohnungslosen und Menschen mit Behinderungen, Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes ohne Abschwächung beim LkSG gefordert

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Foto: Menschenrechtsbericht 2024 – 42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen

Presseinformation zu Mobilitätstraining für S-Bahn und Regionalzüge im VVO

(19.12.2024)
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Film ab! - Videos zum Thema "Mobilitätstraining" in Kooperation mit LAG SH online

(19.12.2024)

Innerhalb dieses Jahres entstand in einer Kooperation der Verkehrsunternehmen THÜSAC und Regionalbus Leipzig sowie dem Landratsamt Landkreis Leipzig und der Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfe Sachsen e. V. ein zweiteiliger Info-Film zum Thema „Mobilitätstraining für mobilitätseingeschränkte und interessierte Menschen“. Filmisch umgesetzt wurde die Idee vom Regionalfernsehen Muldental-TV. Seit einigen Tagen sind nun beide Teile mit einer Gesamtspieldauer von rund 20 Minuten auf YouTube online.
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Foto: Film ab! - Videos zum Thema "Mobilitätstraining" in Kooperation mit LAG SH online

Fachtagung "Mehr Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen"

(19.12.2024)

Kürzlich fand in der Sächsischen Aufbaubank Dresden eine offene Fachtagung zum Thema »Mehr Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen« statt. Eingeladen hatten der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch, das Projekt »ÖPNV/SPNV für alle“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V., sowie das Projekt »ÖPNV für alle« – Region Südwestsachsen – des Sozialverbands VdK Sachsen e.V.

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Foto: Fachtagung "Mehr Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen"

Behandlungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Adipositas als neue Kassenleistung

(29.11.2024)

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Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG der BAG Selbsthilfe

(29.11.2024)

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Krankenhausreform: Gesundheitsministerin Petra Köpping zur Entscheidung des Bundesrates

(29.11.2024)

Gesundheitsministerin Köpping: »Es gibt auch zahlreiche Punkte bei der Reform, die dringend nachgebessert werden müssen, um die flächendeckende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stabilisieren. Daher hat Sachsen sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen und eine Protokollerklärung abgegeben. Wir haben die Interessen der sächsischen Patientinnen und Patienten und der Krankenhäuser im Blick.«
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Foto zur Meldung: Krankenhausreform: Gesundheitsministerin Petra Köpping zur Entscheidung des Bundesrates
Foto: Krankenhausreform: Gesundheitsministerin Petra Köpping zur Entscheidung des Bundesrates

Rund 45 Prozent der Deutschen von Depression direkt oder indirekt betroffen

(29.11.2024)

Fast jeder vierte Erwachsene unter 70 Jahren in Deutschland hat eigenen Angaben zufolge schon mal eine Depression diagnostiziert bekommen. Das geht aus einer Umfrage der Stiftung Deutsche Depressionshilfe hervor, die am Dienstag in Leipzig veröffentlicht wurde. Rund 20 Prozent geben an, sich aktuell in einer depressiven Phase zu befinden.

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Foto: Rund 45 Prozent der Deutschen von Depression direkt oder indirekt betroffen

Bundesregierung zu Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden

(29.11.2024)

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Ukraine: Menschen mit Behinderung besonders von schlechter Gesundheitsversorgung betroffen

(29.11.2024)

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Erwartungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen an den Koalitionsvertrag für die neue Staatsregierung – »Sachsen inklusiv 2030«

(29.11.2024)

Der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte (LAG-B) haben gemeinsam mit dem Landesinklusionsbeauftragten ein sechsseitiges Positionspapier mit 58 Forderungen in elf Politikfeldern erarbeitet und es in den Prozess der Koalitionsverhandlungen eingebracht.

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Foto: Erwartungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen an den Koalitionsvertrag für die neue Staatsregierung – »Sachsen inklusiv 2030«

Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz

(29.11.2024)

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer 68. Konferenz vom 14. und 15. November 2024 in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.

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Foto zur Meldung: Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
Foto: Behindertenbeauftragte verabschieden »Bremer Appell«: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz

Die Technische Hochschule Wildau widmet sich dem Thema Inklusion – „Weil Vielfalt fetzt“ ist ein Teil davon!

(29.11.2024)

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„Weil Vielfalt gemeinsam fetzt“ – Community Treffen im Evangelischen Schulzentrum Leipzig

(29.11.2024)

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Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH Sachsen

(29.11.2024)

Am Samstag, den 23.11.2024, fand im Haus an der Kreuzkirche in Dresden die ordentliche Mitgliederversammlung (MV) der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) für das Jahr 2024 statt. Neben Grußworten des Landesinklusionsbeauftragten, fand u.a. auch die Wahl des neuen Vorstandsvorsitzenden der LAG SH statt. Die LAG SH heißt damit Herrn Uwe Hausschild des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e.V. herzlich Willkommen!
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Foto zur Meldung: Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH Sachsen
Foto: Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH Sachsen

Live-Podcast der LAG SH Sachsen in Leipzig

(29.11.2024)

Am Freitag, dem 15.11.2024, wurde es spannend für vier 10. Klassen im Leipziger Evangelischen Schulzentrum: Sie hatten die Gelegenheit, an dem Live-Podcast des Podcastteams „Weil Vielfalt fetzt“ der LAG SH Sachsen teilzunehmen, der in diesem Format das Thema „Leben mit unsichtbarer Behinderung“ in den Fokus rückte.

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Foto zur Meldung: Live-Podcast der LAG SH Sachsen in Leipzig
Foto: Live-Podcast der LAG SH Sachsen in Leipzig

UN-BRK-Staatenprüfung 2023 - Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen

(28.10.2024)

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Broschüre "Mein Recht auf Teilhabe" der BAG Selbsthilfe

(28.10.2024)

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Barrierefreie Angebote DOK Leipzig Filmfestival

(28.10.2024)

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Neuerungen bei Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

(28.10.2024)

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Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bleibt auf hohem Niveau

(28.10.2024)

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"Woche des Sehens" sensibilisiert für Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen

(28.10.2024)

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Wanderausstellung "Weil Vielfalt gemeinsam fetzt" bei Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig

(28.10.2024)

Die Wanderausstellung „Weil Vielfalt gemeinsam fetzt“ machte Halt bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig und rückte das Thema Vielfalt und Inklusion in den Fokus. Die Ausstellung, die von der LAG SH Sachsen initiiert wurde, zeigt eindrucksvoll, wie eine inklusive Gesellschaft von der Vielfalt aller Menschen – mit und ohne Behinderung – profitiert.

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Foto: Wanderausstellung "Weil Vielfalt gemeinsam fetzt" bei Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig

LAG SH Sachsen mit Bildungseinsatz bei GlobalFoundries Dresden

(28.10.2024)

Bei einem spannenden Bildungseinsatz am 25. Oktober 2024 bei GlobalFoundries Dresden stand das Thema Inklusion und Barrierefreiheit im Mittelpunkt. In Zusammenarbeit mit der LAG SH Sachsen konnten Mitarbeitende von GlobalFoundries Dresden an zwei verschiedenen Stationen ganz praktisch erleben, welche Herausforderungen Menschen mit Behinderungen täglich meistern und ein Gefühl für die Barrierefreiheit im Arbeits- und Produktionsumfeld der Firma erhalten.

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Foto zur Meldung: LAG SH Sachsen mit Bildungseinsatz bei GlobalFoundries Dresden
Foto: LAG SH Sachsen mit Bildungseinsatz bei GlobalFoundries Dresden

LAG SH Sachsen beim Straßenfest EigenArt in Zwickau

(27.09.2024)

Bei schönsten Spätsommerwetter nahm unser fünfköpfiges Team der LAG SH Sachsen am Samstag, den 31.08.2024, beim diesjährigen Straßenfest „EigenArt“ in Zwickau teil. Das jährlich auf dem Zwickauer Hauptmarkt stattfindende Straßenfest bietet Menschen mit und ohne Behinderung die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und gemeinsam kreativ zu werden.

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Foto: LAG SH Sachsen beim Straßenfest EigenArt in Zwickau

Poetry Slam im Mehrgenerationenhaus Bernsdorf: Inklusion trifft Poesie und Lyrik

(27.09.2024)

Am Montag, den 24.09., fand im Mehrgenerationenhaus Bernsdorf ein besonderer Poetry Slam im Rahmen des Projekts „Weil Vielfalt fetzt – Wege zur Stärkung der jungen Selbsthilfe“ statt. Drei Poetry Slammer und die Moderatorin, Kaddi Cutz, begeisterten das Publikum mit tiefen, emotionalen Einblicken in bewegender Lyrik. Ihre Werke waren unterhaltsam, sarkastisch, lustig und ernüchternd – in jedem Fall regten sie zum Nachdenken an.

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Foto: Poetry Slam im Mehrgenerationenhaus Bernsdorf: Inklusion trifft Poesie und Lyrik

Fachtag zu Barrierefreiheit und Denkmalschutz im Stadtmuseum Dresden

(27.09.2024)

Am Dienstag, den 24. September 2024, fand im Festsaal des Stadtmuseums Dresden der Fachtag „Museum für Alle im denkmalgeschützten Gebäude. Wege zu mehr Barrierefreiheit“ statt. Im Fokus dieser Veranstaltung standen dabei Themen der baulichen Barrierefreiheit und Optimierung der visuellen Orientierung für mobilitätseingeschränkte sowie sehbehinderte und blinde Menschen. Zum vollständigen Beitrag.

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Foto: Fachtag zu Barrierefreiheit und Denkmalschutz im Stadtmuseum Dresden

Baden-Württemberg fördert als einziges Bundesland „Toiletten für Alle“

(30.08.2024)
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Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2023 vor

(30.08.2024)

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Aktion Mensch: Online-Spezial zu Inklusion bei Wahlen in Thüringen und Sachsen

(30.08.2024)

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Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen entsetzt über »Eugenik«-Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

(30.08.2024)

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Zahl der schwerbehinderten Menschen in Sachsen steigt auf 454.115

(30.08.2024)

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Wahlforum bei der öffentlichen Sitzung des Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

(30.08.2024)

Die Landtagswahlen in Sachsen am 01. September 2024 stehen kurz bevor. Um den Politiker*innen auf den Zahn zu fühlen, fand  bei der öffentlichen Sitzung des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ein Wahlforum statt. Welche Positionen vertreten die Parteien im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? 

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Foto: Wahlforum bei der öffentlichen Sitzung des Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Wir haben erneut die Wahl für Demokratie

(30.08.2024)

Im Jahr 2024 steht Sachsen vor einer richtungsweisenden Entscheidung. Die Landtagswahl bietet uns die Chance, die Zukunft unseres Freistaates aktiv mitzugestalten. Dabei zählt jede Stimme!
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Foto: Wir haben erneut die Wahl für Demokratie

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend geboten

(26.07.2024)

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"Klares Bekenntnis der G7-Staats- und Regierungschefs zur Inklusion

(26.07.2024)

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Inklusive Ausbildungsoffensive: Neuer Fachpraktiker-Beruf für Menschen mit Behinderungen

(26.07.2024)

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Erhöhung des Grundbetrags in Werkstätten aufgrund des 29. Gesetz zur Änderung des BAföG

(26.07.2024)

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Beteiligung zum Referentenentwurf "Sächsische Wohnteilhabeverordnung" bis zum 11.08.2024

(26.07.2024)

Mit der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) wird die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) abgelöst.

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Foto: Beteiligung zum Referentenentwurf "Sächsische Wohnteilhabeverordnung" bis zum 11.08.2024

Sächsischer Inklusionspreis 2024 – Ausschreibung ist gestartet

(26.07.2024)

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2024.

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Foto: Sächsischer Inklusionspreis 2024 – Ausschreibung ist gestartet

Steinwurf: "Euthanasie ist die Lösung" - Wohnheim der Lebenshilfe in Mönchengladbach von Rechten angegriffen

(01.07.2024)

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DBSV verabschiedet Appell gegen rechtsextreme Kräfte

(01.07.2024)

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"Mobilität lernen" - BASt und Verkehrswach stellen einzigartiges Projekt zur Verkehrserziehung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung vor

(01.07.2024)

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Ohne barrierefreie Mobilität keine echte Teilhabe möglich

(01.07.2024)

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Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2023 vor

(01.07.2024)

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Anträge auf Anerkennung von Assistenzhunden ab sofort möglich

(01.07.2024)

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und geprüfte Hunde, die Menschen mit einer Behinderung im Alltag begleiten. Ab sofort können Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Alltag durch einen Assistenzhund begleitet und unterstützt werden, beim Sozialministerium einen Antrag auf Anerkennung ihres Assistenzhundes stellen.

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Foto: Anträge auf Anerkennung von Assistenzhunden ab sofort möglich

Inklusiv gemeinsam am See: Barrierefreier Campingplatz entsteht in Großpösna

(01.07.2024)

Staatsminister Thomas Schmidt zu Besuch in Großpösna am Störmthaler See – im Gepäck mit guten Nachrichten für Leipzig und Großpösna, aber auch für Menschen mit Behinderung, die sich hier auf ein neues Urlaubsparadies freuen können: Er überreichte einen Fördermittelbescheid aus Strukturwandelmitteln über 33,7 Millionen Euro an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung. Das geförderte Projekt trägt den Namen Stadt-Umland-Projekt »Gemeinsam am See«.

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Foto: Inklusiv gemeinsam am See: Barrierefreier Campingplatz entsteht in Großpösna

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform der BAG Selbsthilfe

(01.07.2024)

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Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung der BAG Selbsthilfe

(01.07.2024)

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf – Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit der Persönlichkeitsverletzungen der BAG Selbsthilfe

(01.07.2024)

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Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz der BAG Selbsthilfe

(01.07.2024)

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Reha-Recht.de veröffentlich ein Informationsvideo zur Krankenhausbegleitung

(01.07.2024)

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Forschungsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ hat das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. ein Informationsvideo zur „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ erstellt. 

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Foto: Reha-Recht.de veröffentlich ein Informationsvideo zur Krankenhausbegleitung

LAG SH Sachsen begrüßt drei neue Verbände im ersten Halbjahr 2024

(01.07.2024)

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe Sachsen (LAG SH Sachsen) hat im ersten Halbjahr 2024 drei neue Verbände in ihre Reihen aufgenommen. Diese Erweiterung markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Netzwerks von Selbsthilfeorganisationen im Freistaat Sachsen.
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Tagung des Ständigen Ausschusses in Mainz

(01.07.2024)

Vom 23. bis zum 26. Juni 2024 tagte der „Ständige Ausschuss“ der Landesarbeitsgemeinschaften Selbsthilfe. Das Treffen der Dachverbände der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Landesebene sowie des Bundesverbandes Selbsthilfe stellt mittlerweile ein etabliertes und wichtiges Format dar, um die Strukturen in der Selbsthilfe und Selbstvertretung zu stärken und die Beteiligung von Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung zu fördern.
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Engagierter Protest am sächsischen Landtag für selbstbestimmtes Leben

(03.06.2024)

Der erst kürzlich gegründete Verein Zentrum für selbstbestimmt Leben Sachsen protestierte am 3. Mai 2024 in Dresden am Landtag. Zusammen mit anderen Vereinen der LAG SH Sachsen, dem Verein Farbwerk, den Expert*innen in eigener Sache sowie zahlreichen Unterstützer*innen versammelten sich rund 100 Selbstvertreter*innen unter dem Motto „Inklusion jetzt“, um ihre Forderungen lautstark zu äußern.

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Foto: Engagierter Protest am sächsischen Landtag für selbstbestimmtes Leben

Rückblick: Woche der Inklusion 01. bis 05. Mai 2024

(03.06.2024)

Das war die "Woche der Inklusion" in Dresden: Im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 5. Mai 2024 fand ein vielfältiges Programm in Dresden statt. Höhepunkt der Woche war die Übergabe des gemeinsamen Forderungspapieres der LAG SH Sachsen und des ZsL e. V. an Vertreter*innen der Politik vor dem Sächsischen Landtag in Dresden am 3. Mai 2024 mit anschließendem Protestzug sowie das abschließende Soli-Konzert am Abend.

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Foto: Rückblick: Woche der Inklusion 01. bis 05. Mai 2024

LAG SH Sachsen mit dem Projektteam Weil Vielfalt Fetzt beim Happy Monday in Bautzen

(03.06.2024)

Am 27.05.2024 fand der „Happy Monday – Wjesoła póndźela“ auf dem Postplatz in Bautzen statt. Im Fokus der Veranstaltung stand mit viel Poesie und Musik das Thema Offenheit im Fokus, das von hochkarätige Poetry Slams mit starken Künstler*innen begleitet wurde. In Kooperation mit dem Happy Monday Bautzen fand auch die Wanderausstellung der LAG SH Sachsen statt.
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Foto: LAG SH Sachsen mit dem Projektteam Weil Vielfalt Fetzt beim Happy Monday in Bautzen

Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung!

(03.06.2024)

Wir suchen ab 01.08.2024 eine*n Kolleg*in (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung für zunächst 20 Stunden/Woche. Es ist vorgesehen, die Stelle ab 01.10.2024 auf 30 Stunden/Woche zu erhöhen, da die derzeitige Mitarbeiterin in den Ruhestand geht. Bis dahin findet eine Einarbeitung statt. Die Stelle ist zunächst befristet bis Ende 2025.
Zum Stellenausschreibung.

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Foto: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung!

LEGO-Rampen-Projekt gestartet

(25.04.2024)

Die Beauftragte des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen Lydia Schmid, Ines Heyde von der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und Dina Stiebing vom Citymanagement der Großen Kreisstadt Pirna rufen gemeinsam zur Spende von Lego-Steinen auf. Hintergrund ist der Start eines innovativen Projektes zur Schaffung von Barrierefreiheit. 

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Foto: LEGO-Rampen-Projekt gestartet

67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(25.04.2024)

Aus Anlass des 15-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention und der zweiten Staatenprüfung Deutschlands im August 2023 vor dem UN-Fachausschuss in Genf stand das 67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen  unter dem Motto „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung!“. Der Fokus des Treffens lag auf den Themen Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang sowie der Sicherstellung von Partizipation auf allen staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen. 

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Foto zur Meldung: 67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Foto: 67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit in der EU: Der neue Europäische Behindertenausweis wird eingeführt

(25.04.2024)

Das Europäische Parlament hat am 24.04.2024 final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Behindertenausweis wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern.

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Foto zur Meldung: Barrierefreiheit in der EU: Der neue Europäische Behindertenausweis wird eingeführt
Foto: Barrierefreiheit in der EU: Der neue Europäische Behindertenausweis wird eingeführt

Podiumsdiskussion zum Thema „(Un)sichtbare Barrieren im öffentlichen Raum“ im Verkehrsmuseum Dresden

(25.04.2024)

"Was bedeutet Mobilität für Gleichberechtigung, Teilhabe und Zugang?" - Das war das Thema der Podiumsdiskussion am 18. April 2024, wo u.a. Thomas Naumann, Fachplaner und Berater für Barrierefreies Bauen der LAG SH Sachsen referierte. Im Mittelpunkt der eingehenden Impulsstatements der vier Referent*innen, standen zunächst verschiedenste Aspekte der Barrierefreiheit bzw. vielerorts noch bestehender Barrieren im öffentlichen Raum und die Veränderungen, die es in den vergangenen Jahr(zehnt)en gegeben hatte.

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Foto zur Meldung: Podiumsdiskussion zum Thema „(Un)sichtbare Barrieren im öffentlichen Raum“ im Verkehrsmuseum Dresden
Foto: Podiumsdiskussion zum Thema „(Un)sichtbare Barrieren im öffentlichen Raum“ im Verkehrsmuseum Dresden

Das „Projekt ÖPNV/SPNV für alle“ lädt ein: Trainingsangebote zur „Woche der Inklusion“

(25.04.2024)

Auch das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ der LAG SH Sachsen  nutzt diese ganz besondere Woche, um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, verantwortlichen Akteuren und allen Interessierten verschiedene Trainingsaktivitäten zu ermöglichen

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Foto zur Meldung: Das „Projekt ÖPNV/SPNV für alle“ lädt ein: Trainingsangebote zur „Woche der Inklusion“
Foto: Das „Projekt ÖPNV/SPNV für alle“ lädt ein: Trainingsangebote zur „Woche der Inklusion“

Sensibilisierungstag zum Thema Inklusion an der Hochschule Mittweida

(25.04.2024)

Mit einem Fest der Vielfalt wollte die Hochschule Mittweida zeigen, wie vielfältig Menschen sein können und wie wichtig deshalb Chancengleichheit ist. So wurden am 09.04.2023 im Rahmen dieser Veranstaltung Vielfalt in all ihren Facetten gezeigt und durch verschiedene Angebote erlebbar gemacht. Einen Teil der Angebote stammte auch von der LAG SH Sachsen, die mit ihrer Wanderausstellung „Weil Vielfalt fetzt“ für Besucher*innen Inklusion ein Gesicht geben konnte.

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Foto: Sensibilisierungstag zum Thema Inklusion an der Hochschule Mittweida

Woche der Inklusion 01. bis 05. Mai 2024

(25.04.2024)

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) und ihre Partner*innen laden in der Woche vom 01. bis 05. Mai in Dresden dazu ein, sich für eine inklusive Gesellschaft stark zu machen. Den Höhepunkt bildet dabei ein Konzert auf dem Dresdner Schloßplatz am 03. Mai.

Zur Pressemitteilung.

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Foto: Woche der Inklusion 01. bis 05. Mai 2024

IGeL – wenig Nutzen aber viel Verunsicherung (SH-NEWS 2022/037 vom 25.03.2022)

(25.03.2022)

IGeL – wenig Nutzen aber viel Verunsicherung (SH-NEWS 2022/037 vom 25.03.2022)

Stethoskop und Patientenakte Der Medizinische Dienst Bund zieht Bilanz aus 10 Jahren IGeL-Monitor

(PM MDB, G+G Update/ red; ahä) Der Medizinische Dienst Bund der gesetzlichen Krankenkassen stellt den von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) nach zehnjähriger Forschung ein überwiegend schlechtes Zeugnis aus. Die Nutzenbilanz dieser Selbstzahlerleistungen sei „nicht gut“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, anlässlich des zehnjährigen Bestehens des „IGeL-Monitors“ in Berlin. Bei den meisten der 55 untersuchten Leistungen überwiege der potenzielle Schaden den möglichen Nutzen oder die jeweilige IGeL schneide mit der Bewertung „unklar“ ab.

Kein einziges der geprüften Angebote mit „positiv“ bewertet

Ob Vitaminkuren oder spezielle Check-Ups – kein einziges der unter die Lupe genommenen Angebote bewerteten die Wissenschaftler mit „positiv“. Mit „tendenziell positiv“ schlossen lediglich die Akupunktur zur Migräneprophylaxe und die Lichttherapie bei einer Winterdepression ab. Bei vier Leistungen wurde der Nutzen mit „negativ“, bei 25 mit „tendenziell negativ“ und bei 21 mit „unklar“ angegeben. Zu drei IGeL gab es kein Fazit. „Unklar“ ist der Nutzen etwa bei der Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels und einer anschließenden Vitamingabe, die die Experten als neue Bewertung präsentierten.

IGeL, bei denen aus hochwertigen Studien bekannt sei, dass der potenzielle Schaden klar überwiege, sollten nicht angeboten werden, forderte Dr. Gronemeyer. Das gelte etwa für Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Diese bereits vor Jahren als negativ eingestufte, aber weiterhin von Medizinern oft angebotene Leistung, führe zu vielen falsch-positiven Ergebnissen und dadurch unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen, die den Patientinnen schaden könnten.

Insgesamt zog er eine positive Bilanz der Arbeit des IGeL-Monitors im vergangenen Jahrzehnt. „Keine einzige Bewertung ist widerlegt worden. Keine einzige musste zurückgezogen werden.“ 

Fragwürdiger Umgang mit IGeL in den Praxen

In der Pflicht sieht der Experte vor allem die Ärzte. So berichteten Patienten immer wieder, dass sie in Facharztpraxen für Regeluntersuchungen Wochen und Monate auf einen Termin warten müssten, aber von denselben Praxen für Selbtzahlerleistungen sofort einen Termin angeboten bekämen. „Das legt die Vermutung nahe, dass das Angebot von IGeL unmittelbare Auswirkungen auf das Versorgungsangebot hat.“ Er verwies darauf, dass Patienten vom Arzt sachlich und umfassend über Nutzen, Schaden und die Kosten einer IGeL aufgeklärt werden müssten.

Der IGeL-Podcast informiert rund um IGeL

Damit sich Patientinnen und Patienten weiterhin gut über individuelle Gesundheitsleistungen informieren können, gibt es neben der Internetseite des IGeL-Monitors seit Neuestem auch einen IGeL-Podcast. Mit Gästen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens werden einmal pro Monat Fragen rund um Selbstzahlerleistungen, Evidenzbasierte Medizin und Früherkennungsuntersuchungen diskutiert. Hörerinnen und Hörer können die Folgen kommentieren und neue Themen vorschlagen. Der IGeL-Podcast ist auf den üblichen Podcast-Plattformen und auf der Homepage des IGeL-Monitors zugänglich.

 

Weitere Informationen:

  • IGeL-Monitor: www.igel-monitor.de
  • IGeL-Podcast: https://www.igel-monitor.de/podcast.html

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Foto: IGeL – wenig Nutzen aber viel Verunsicherung (SH-NEWS 2022/037 vom 25.03.2022)

Moodgym – aktiv aus der Depression (SH-NEWS 2022/036 vom 25.03.2022)

(25.03.2022)

Moodgym – aktiv aus der Depression (SH-NEWS 2022/036 vom 25.03.2022)

Eine Frau blickt entspannt in die Natur Online-Coach bietet interaktive Hilfe zur Selbsthilfe

(inKontakt AOK/ red; ahä) Das Wort moodgym kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „Fitness für die Stimmung“. Das ist auch der Ansatz des gleichnamigen Online-Selbstmanagementprogramms zur Prävention und Linderung von depressiven Symptomen.

Grundlage ist das Konzept der Verhaltenstherapie. Spielerische Übungen helfen Betroffenen, negative Denkmuster zu durchbrechen und dadurch auch das Handeln positiv zu beeinflussen. Das Programm eignet sich für Erwachsene jeden Alters zur Begleitung einer ärztlichen Behandlung oder zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz. Moodgym ist jedoch kein Ersatz für diese.

Nutzung ist kostenfrei und anonym möglich

Die deutschsprachige Version des Online-Coaches hat im Januar 2022 bereits mehr als 100.000 Nutzerinnen und Nutzer. Das Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health an der Universität Leipzig begleitet moodgym wissenschaftlich und evaluiert derzeit in einem Projekt die Einbettung von selbsthilfestärkenden Online-Coaches in verschiedene Behandlungsszenarien. Die Untersuchung wurde vom AOK-Bundesverband angestoßen, der auch Kooperationspartner ist.

Als selbständig nutzbares Angebot soll moodgym die Autonomie der Betroffenen stärken und ist unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit anwendbar.

 

Den Online-Coach moodgym und weitere Informationen finden Sie unter: www.moodgym.de

Foto zur Meldung: Moodgym – aktiv aus der Depression (SH-NEWS 2022/036 vom 25.03.2022)
Foto: Moodgym – aktiv aus der Depression (SH-NEWS 2022/036 vom 25.03.2022)

Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt (SH-NEWS 2022/035 vom 25.03.2022)

(25.03.2022)

Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt (SH-NEWS 2022/035 vom 25.03.2022)

(PM DIMR/ red.) Deutschland ist laut Deutschem Institut für Menschenrechte auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Das erklärte das Institut anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

„Die Situation von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Politikfeldern oft nur unzureichend mitgedacht. Um gleichberechtigten Schutz ihrer Gesundheit und Selbstbestimmung sicherzustellen, braucht es ein konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen. Das hat die Corona-Pandemie deutlich gezeigt“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Nach Ansicht des Instituts sollten in Bundestag und Länderparlamenten nicht nur die Sozialausschüsse, sondern auch alle anderen Ausschüsse die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als ihre Aufgabe begreifen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

„Alle Politiker und Politikerinnen vertreten unabhängig von ihrer fachlichen Spezialisierung immer das ganze Volk. Wir reden hier immerhin von rund einem Fünftel der Bevölkerung“, betonte Palleit. Viel zu oft würden Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, beim Sozialressort verortet oder allein dessen Initiative überlassen.

Das Institut fordert aktuell Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Aufnahme geflüchteter Menschen die Bedarfe beeinträchtigter Menschen mitzudenken. Beim Bund betreffe das die Ausgestaltung des Asylrechts, bei den Ländern und Kommunen die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. „Das gilt nicht nur in der aktuellen Situation und nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine“, so Palleit.

 

Weiterführende Informationen:

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 20. Wahlperiode (2021-2025, PDF)

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland (Position Nr. 16, März 2018, PDF)

 

Foto zur Meldung: Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt (SH-NEWS 2022/035 vom 25.03.2022)
Foto: Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt (SH-NEWS 2022/035 vom 25.03.2022)

Umfrage "Diskriminierung erlebt in Bus und Bahn?!" (SH-NEWS 2022/034 vom 25.03.2022)

(25.03.2022)

Umfrage "Diskriminierung erlebt in Bus und Bahn?!" (SH-NEWS 2022/034 vom 25.03.2022)

(ADB/red.) Im Rahmen des Projektes "Wir fahren fair! - Wie eine diskriminierungsfreie Nutzung von Bus und Bahn gelingen kann!?" führt das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. aktuell eine Umfrage zu Diskriminierung in Bus und Bahn durch.

Warum diese Umfrage?

Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderte Projekt "Wir fahren fair!" will die Erfahrungsrealität von Menschen, die Benachteiligung / Diskriminierung bei der Nutzung des ÖPNV erleben, sichtbar machen. Es geht dabei um verschiedene Arten und Formen von Diskriminierung bspw. um strukturelle Benachteiligung durch fehlende Barrierefreiheit oder auch um direkte Diskriminierung bspw. rassistische Beschimpfungen. Im Projekt sollen Veränderungsprozesse angeschoben werden, die allen Beteiligten (Fahrgästen, Mitarbeiter*innen und Entscheidungsträger*innen) eine diskriminierungssensible Perspektive auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Sachsen ermöglichen. Am Ende des Projektes wird es eine Veröffentlichung der Projektergebnisse geben, die als möglichst bundesweit adaptierbarer Handlungsleitfaden nutzbar sein soll.

Diese Umfrage richtet sich an Personen, die bei der Nutzung von Bus oder Bahn (öffentlicher Personen Nahverkehr) in Sachsen Diskriminierung z.B. anhand ihrer Behinderung oder aufgrund rassistischer Zuschreibungen erlebt haben und diese Erfahrung (anonym) teilen wollen.

Ebenso richtet sich die Umfrage an Zeug*innen einer Diskriminierung oder an Menschen in Ihrer Funktion bspw. als Berater*innen, denen Diskriminierung im ÖPNV mitgeteilt wurde.

Was ist noch wichtig, zur Umfrage zu wissen?

  • Teilnahme bis zum 30. Juni 2022 möglich
  • die Anonymität der Teilnehmenden ist gewährleistet
  • Sammlung, statistische Erfassung und Auswertung: geplante Veröffentlichung Ende 2022/ Anfang 2023
  • Erfassungszeitraum: Vorfälle die in 2020 bis einschließlich 2022 stattgefunden haben - auch geschilderte Vorfälle, die länger zurückliegen, sind hilfreich
  • Beratung ist auf Wunsch möglich

 

Den Umfragebogen und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.adb-sachsen.de/de/aktuelles/artikel/umfrage-diskriminierung-erlebt-bus-und-bahn

Mehr zum Projekt allgemein erfahren Sie unter:

https://www.adb-sachsen.de/de/themen/beitrag/wir-fahren-fair-ein-projekt-des-adb-sachsen

Foto zur Meldung: Umfrage
Foto: Umfrage "Diskriminierung erlebt in Bus und Bahn?!" (SH-NEWS 2022/034 vom 25.03.2022)

ÖPNV für alle?! (SH-NEWS 2022/033 vom 24.03.2022)

(24.03.2022)

ÖPNV für alle?! (SH-NEWS 2022/033 vom 24.03.2022)

(PM Schiesser, Häuser/ red.; ahä) Am 21. und 22. März 2022 fand die Frühjahrssitzung des Ständigen Ausschusses der Landesarbeitsgemeinschaften Selbsthilfe statt. Das Treffen der Dachverbände der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Landesebene sowie des Bundesverbandes Selbsthilfe fand dieses Mal als Online-Beratung statt.

Das bewegende Thema war vor allem der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Der Klimawandel, die Rohstoffverknappung, der Krieg gegen die Ukraine – es gibt viele Gründe, den ÖPNV weiter auszubauen. Aber können ihn auch alle nutzen? Nein, werden zahlreiche Menschen mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen sagen – Wir kommen gar nicht rein!

Die Bundesregierung schrieb in ihr Personenbeförderungsgesetz, dass der ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 barrierefrei sein soll. Das heißt alle Menschen sollen ihn ohne Barrieren und Erschwernisse nutzen können.

Wie sieht es 2022 in der Realität aus?

Vorhandener ÖPNV ist von Barrierefreiheit immer noch weit entfernt. Einstiege und Haltestellen passen nicht zusammen. Anzeigen und Ansagen nehmen wenig Rücksicht auf Menschen, deren Sinne eingeschränkt funktionieren. Selbst Fahrpläne und Haltestellenauskünfte sind nicht überall ohne Probleme abrufbar.

Zusätzlicher ÖPNV ist – gerade im ländlichen Raum – ein Wunschtraum. Was in den vergangenen Jahren zurückgebaut wurde, kommt so schnell nicht wieder. Und so kann die Fahrt zum Facharzt schon mal zum teuren, tagesfüllenden Programm werden. Doch zu einer optimalen Gesundheitsvorsorge gehört der ÖPNV genauso dazu wie eine abgesicherte ärztliche Versorgung, denn die Fachärzte sollte auch für alle Menschen erreichbar sein.

Einzelne Strecken, die den Anforderungen entsprechen, werden hochgelobt und immer wieder vorgezeigt. Aber was tun, wenn man gerade nicht da wohnt und den ÖPNV trotzdem benötigt?

Die Dachverbände der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen sowie der Patientenverbände in Deutschland fordern daher im Rahmen ihrer Frühjahrstagung:

  • ÖPNV für alle!
  • Keine Ausnahmeregelungen mehr!
  • Ausbau statt Rückbau!
  • Barrierefreie Nutzung als Standard!

 

Im Freistaat Sachsen setzt sich das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. für einen barrierefreien Nahverkehr in Sachsen ein. Für sein Engagement wurde das Projekt im Jahr 2019 mit dem Bundesteilhabepreis ausgezeichnet.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie aufwww.oepnv-fuer-alle.de

 


Hintergrund:

Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen organisieren sich in zahlreichen Verbänden, die sich in Ländern und Bund wiederum zu Dachverbänden vereinen.

Es gibt diese Dachverbände in 13 Bundesländern als Landesarbeitsgemeinschaften bzw. Landesvereinigungen der SELBSTHILFE behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.

Die Mitgliedsorganisationen der BAG Selbsthilfe finden Sie in folgender Übersicht:

Liste der Kontakte

Foto zur Meldung: ÖPNV für alle?! (SH-NEWS 2022/033 vom 24.03.2022)
Foto: ÖPNV für alle?! (SH-NEWS 2022/033 vom 24.03.2022)

Umfrage des Sächsischen Musikrates zur musikalischen Teilhabe (SH-NEWS 2022/032 vom 17.03.2022)

(17.03.2022)

Umfrage des Sächsischen Musikrates zur musikalischen Teilhabe (SH-NEWS 2022/032 vom 17.03.2022)

(Sächsischer Musikrat/red; ahä) Der Sächsische Musikrat ist der größte Musikdachverband im Freistaat Sachsen und erreicht über seine Mitgliedsverbände bis zu 150.000 Musikerinnen und Musiker.

Aufgabe des Sächsischen Musikrates

Der Musikrat hat eine Vermittlungs- und Beratungsfunktion für die Sächsische Landesregierung. Damit gibt er den Musikschaffenden – Profis und Amateuren in ganz Sachsen – eine Stimme. Er trägt sowohl Bedürfnisse als auch Bedarfe an die Landesregierung und möchte nun die aktuelle Situation in sächsischen Verbänden abfragen. 

Teilen Sie dem Sächsischen Musikrat eigene Erfahrungen zur musikalischen Teilhabe mit

  • Was könnte der Sächsische Musikrat aus Ihrer Sicht konkret tun, um mehr Menschen mit Behinderungen musikalische Teilhabe zu ermöglichen?
  • Dabei geht es vor allem um Ihre Erfahrungen in den letzten zwei Jahren, um mit Ihren Ideen die sächsische Musiklandschaft zu verbessern.
  • Gibt es eventuell eine Musikgruppe innerhalb Ihrer Organisation oder die Sie kennen? Der Sächsische Musikrat kann konkret helfen, Musikinstrumente zu finanzieren. Sprechen Sie uns an!

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Sächsischen Musikrat auf! Selbst kleine Anregungen helfen, große Dinge zu bewegen.

 

Weitere Informationen:

https://www.saechsischer-musikrat.de/musikrat/

 

Ansprechpartnerin:

Lena Thalheim, Leiterin Landesmusikakademie Sachsen

Telefon: 03 43 81-46 97 75

thalheim@lma-sachsen.de

Foto zur Meldung: Umfrage des Sächsischen Musikrates zur musikalischen Teilhabe (SH-NEWS 2022/032 vom 17.03.2022)
Foto: Umfrage des Sächsischen Musikrates zur musikalischen Teilhabe (SH-NEWS 2022/032 vom 17.03.2022)

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in der Kritik (SH-NEWS 2022/031 vom 15.03.2022)

(15.03.2022)

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in der Kritik (SH-NEWS 2022/031 vom 15.03.2022)

Paragraph und Stethoskop zusammen Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 14. März 2022

(ww.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahä) Gesundheits- und Pflegeverbände sehen die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Wegfall bisheriger Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus mit großer Sorge. Experten machten in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen am Montag, 14. März 2022 im Bundestag deutlich, dass zumindest an der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen festgehalten werden sollte. Befürchtet wird auch ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Ländern. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Bisherige Rechtsgrundlage läuft am 19. März 2022 aus

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll die neue Rechtsgrundlage darstellen. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erklärte, die reduzierten Möglichkeiten für Schutzvorkehrungen auf Länderebene seien unzureichend. Um auch künftig auf dynamische Veränderungen im Infektionsgeschehen schnell und adäquat reagieren zu können, müssten die Länder weiter Zugriff auf erprobte und bewährte Mittel haben.

Kritik von verschiedenen Seiten zur öffentlichen Anhörung

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht den Gesetzentwurf ebenfalls mit Sorge. Die Möglichkeit, Maskenpflicht und Testvorgaben in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe aufrecht zu erhalten, sei sinnvoll. Es sei jedoch bedauerlich, dass ein erheblicher Teil der Schutzvorkehrungen für die allgemeine Bevölkerung künftig nicht mehr gelten solle.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte zudem den Wegfall umfassender Testpflichten und Zutrittskonzepte. Es hätte die Möglichkeit gegeben, die bestehenden Regelungen um drei Monate zu verlängern. Angesichts der parallel wirksam werdenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht wäre eine Fortgeltung der Regelungen sinnvoll gewesen. Stattdessen sehe der Entwurf abstrakte Masken- und Testpflichten für medizinische Einrichtungen vor.

Eine Sprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach sich in der Anhörung für die Beibehaltung der Maskenpflicht an Schulen aus. Der Verzicht auf Schutzmasken sei das falsche Signal, denn auch an Schulen wird das Virus verbreitet.

Der Arbeitgeberverband BDA hingegen erklärte, es sei zu begrüßen, dass die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen kontrolliert zurückgefahren würden. Die vorgesehenen Erleichterungen seien notwendig und sinnvoll. Der BDA forderte zugleich ein möglichst abgestimmtes Vorgehen der Länder, um Rechtssicherheit auch für Unternehmen mit überregionalen Standorten sicherzustellen.

Virologin warnt vor Lockerung des Basischutzes

Die Virologin Melanie Brinkmann warnte in der Anhörung nachdrücklich davor, den Basisschutz zu lockern. In der Folge könne es vermehrt zu Ausbrüchen kommen, auch in Altersheimen und in der ambulanten Pflege. Somit bestehe die Gefahr, die Kontrolle noch einmal komplett zu verlieren. Sie forderte die Beibehaltung der Maskenpflicht auch in Arztpraxen und dem Rettungsdienst. Angesichts der Dynamik im Infektionsgeschehen sei es unverständlich, wenn auf den Werkzeugkasten verzichtet werden solle. Zu viele vulnerable Menschen seien noch nicht geimpft.

Mehrere Rechtsexperten rügten in der Anhörung unklare Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der Hotspot-Regelung. So sei nicht eindeutig definiert, auf Basis welcher Richtgrößen die Landesparlamente eingreifen sollten und was genau sie festlegen müssten. Die Einbeziehung der Landtage sei in der Form fragwürdig.

 

Quelle: www.eu-schwerbehinderung.eu

Foto zur Meldung: Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in der Kritik (SH-NEWS 2022/031 vom 15.03.2022)
Foto: Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in der Kritik (SH-NEWS 2022/031 vom 15.03.2022)

Online-Petition für eine bessere Finanzierung der Zentren für Seltene Erkrankungen (SH-NEWS 2022/030 vom 15.03.2022)

(15.03.2022)

Online-Petition für eine bessere Finanzierung der Zentren für Seltene Erkrankungen (SH-NEWS 2022/030 vom 15.03.2022)

(RARE Disease Day, UKD/red; ahä) In Deutschland leben ungefähr 4 Millionen Menschen mit einer seltenen Erkrankung. Etwa 70 % der Betroffenen leiden bereits im Kindes- oder Jugendalter an den Symptomen. Menschen mit seltenen Erkrankungen sind im deutschen Gesundheitssystem stark benachteiligt, denn bisher gibt es keine Strukturen, die eine zielgerichtete Diagnostik und Behandlung durch die jeweiligen Expertinnen und Experten ermöglichen. Viele Betroffene warten daher Jahre bis zur Diagnose. Für sie sind daher die mehr als 30 Zentren für Seltene Erkrankungen in Deutschland die einzige Möglichkeit, kompetente Unterstützung zu erhalten. 

Menschen mit seltenen Erkrankungen besser versorgen

Diese Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE) arbeiten interdisziplinär und multiprofessionell und beteiligen sich an der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Forschung zum jeweiligen Krankheitsbild bzw. der Krankheitsgruppe. Bei seltenen Erkrankungen sind oft mehrere Organe betroffen, die eine Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen und eine entsprechende Expertise erforderlich machen. Zwar sind viele der Erkrankungen sehr selten, doch in Summe aller dieser Erkrankungen gibt es eine große Zahl von Betroffenen. 

Logo bunte Hände für rarediseaseday.org

Solide Finanzierung der Zentren für Seltene Erkrankungen

Die vielfältigen Anforderungen an die Zentren für Seltene Erkrankungen setzen eine ausreichende und solide Finanzierung voraus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss 2019 eine Finanzierung über die Zentrumsregelungen. Diese regeln jedoch nur besondere Aufgaben im Bereich der stationären Versorgung. Darüber hinaus ist eine weitere Finanzierung auch für die ambulante Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erforderlich, die durch die aktuell mit den Krankenkassen verhandelten Sätze nicht ausreichend gedeckelt ist. So bieten die verfügbaren Instrumente aktuell wenig Spielraum, zentrumsübergreifende Fallkonferenzen für ambulante Patientinnen und Patienten zu finanzieren.

Daher setzen sich die Zentren für Seltene Erkrankungen in Deutschland im Rahmen des RARE Disease Day 2022 für eine solide Finanzierung durch die Krankenkassen ein. Sie können die Zentren unterstützen, in dem Sie Ihre Stimme abgeben!

Weitere Informationen sowie die Online-Petition finden Sie unter:

http://rarediseaseday.zse-tuebingen.de/

 

Foto zur Meldung: Online-Petition für eine bessere Finanzierung der Zentren für Seltene Erkrankungen (SH-NEWS 2022/030 vom 15.03.2022)
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Inklusion in Sachsen weiter stärken - Beteiligungsportal zum UN-BRK Aktionsplan (SH-NEWS 2022/029 vom 14.03.2022)

(14.03.2022)

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Beteiligungsportal zum UN-BRK Aktionsplan (SH-NEWS 2022/029 vom 14.03.2022)

Logo behindern verhindern vom Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt Bürgerbeteiligung erwünscht – Nutzen Sie die Chance!

(SMS/ red; ahä) Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein ständiger Prozess. Daher wurde in Sachsen beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben.

Zum einen werden in sogenannten Unterarbeitsgruppen die formulierten Maßnahmen sowie das Erreichte analysiert und die Maßnahmen entsprechend angepasst. Dies erfolgt gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe und des Sächsischen Landesbehindertenbeirates. Zum anderen gibt es für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ebenfalls in die Fortschreibung einzubringen. Dazu lädt die sächsische Staatsregierung auf dem Beteiligungsportal des Freistaates zum Mitmachen ein.

Hier geht es zum Beteiligungsportal zur Fortschreibung des Aktionsplans

Noch bis zum 31.05.2022 können Sie Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen abgeben.

Dazu finden Sie im Portal eine Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Diese können Sie am Ende jeden Kapitels kommentieren.

Nutzen Sie die Chance und teilen Sie der sächsischen Staatsregierung mit, wie aus Ihrer Sicht Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann!

Foto zur Meldung: Inklusion in Sachsen weiter stärken - Beteiligungsportal zum UN-BRK Aktionsplan (SH-NEWS 2022/029 vom 14.03.2022)
Foto: Inklusion in Sachsen weiter stärken - Beteiligungsportal zum UN-BRK Aktionsplan (SH-NEWS 2022/029 vom 14.03.2022)

Startschuss für Projekt „Guidenetzwerkdeutschland.de“ (SH-NEWS 2022/028 vom 09.03.2022)

(09.03.2022)

Startschuss für Projekt „Guidenetzwerkdeutschland.de“ (SH-NEWS 2022/028 vom 09.03.2022)

Lauftandem mit blindem Läufer und Führer Ein Netzwerk für blinde und seheingeschränkte Walker/Läufer und Führungsläufer

(LAC/ red; ahä) Dein Weg in eine sportliche Zukunft! Ob blind, seheingeschränkt oder sehend, im Tandem ist das Walken/ Laufen für alle möglich und eröffnet eine neue spannende Erlebniswelt. Zum Walken, beim Training oder zur Teilnahme an Wettkämpfen sind die blinden und seheingeschränkten Sportler (Blind Runners) auf sehende Führungsläufer (Guides) angewiesen. Das Finden eines Guides stellt für den visuell eingeschränkten Menschen oft eine so große Hürde dar, dass an deren Überwindung häufig die Ausübung des Sports scheitert. Hinzu kommt, dass bundesweit derzeit keine Registrierungen, Meldekarteien und Suchoptionen existieren, welche dem blinden und seheingeschränkten Sportler die Möglichkeit eröffnet, einen passenden Guide selbstständig zu finden.

Diese Lücke soll mit dem Projekt „Guidenetzwerk.de“ geschlossen werden. So hat der Lauf- und Ausdauersport Club Eichsfeld e. V. (LAC), Abteilung Laufschule für Blinde und Seheingeschränkte, das Projekt nun gestartet und baut - gefördert durch die Aktion Mensch - ein vereins- und ortsunabhängiges, kosten- und barrierefreies Registrierungs- und Vermittlungsportal auf, indem Blind Runners und Guides bundesweit zusammenfinden können. Ziel des Netzwerkes ist es, Walkern, Laufeinsteigern, Hobbyläufern sowie ambitionierten Läufern mit visuellen Einschränkungen bei der Ausübung ihres Hobbies, dem Walken/ Laufen, zu unterstützen.

Einem eingespieltem Lauftandem eröffnet sich eine neue, spannende Welt

Ein Starterpaket mit Kennzeichnungsweste, Guidebüchlein, Flyer und Führungsbändel wird an jeden versandt, der es bei der Registrierung wünscht. Auf Wunsch werden auch Tandem- und Guideschulungen durchgeführt, damit das Lauftandem sicher ihren Walk-/Laufsport genießen kann. Dies ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird mit einer Schulung der Grundstein für ein sicheres, entspanntes und verletzungsfreies Laufen als Tandem gelegt. Einem eingespielten Lauftandem eröffnet sich so eine neue, spannende Welt.

Eine Übersicht über alle Termine finden Sie auf www.guidenetzwerkdeutschland.de. Für alle Schulungen wird um vorherige Anmeldung gebeten.

Nächste kostenfreie Tandem- und Guideschulung in Sachsen:

Termin: 19.03.2022 in Glauchau
Beginn: 13 Uhr, Dauer ca. 3 Stunden
Ort: im Krankenhaus Glauchau, Virchowstraße 18, 09371 Glauchau
 
Ein kostenfreier Abholdienst vom Bahnhof für visuell eingeschränkte Interessenten kann auf Anfrage gestellt werden.
 
Anmeldung erbeten unter:
info@guidenetzwerkdeutschland.de
Tel.: 015202887978 (Juliana Löffler)
 

Bei der Schulung lernen sich die blinden und seheingeschränkten Menschen und ihre Führungs- bzw. Begleitpersonen kennen und erhalten theoretische und praktische Tipps zum Walken/ Laufen zu Zweit, dem sogenannten Tandemlauf. 

 

  • Weitere Infos auf der barrierefreien Webseite:www.guidenetzwerkdeutschland.de

 

Foto zur Meldung: Startschuss für Projekt „Guidenetzwerkdeutschland.de“ (SH-NEWS 2022/028 vom 09.03.2022)
Foto: Startschuss für Projekt „Guidenetzwerkdeutschland.de“ (SH-NEWS 2022/028 vom 09.03.2022)

Tag der Seltenen Erkrankungen in Dresden (SH-NEWS 2022/027 vom 18.02.2022)

(18.02.2022)

Tag der Seltenen Erkrankungen in Dresden (SH-NEWS 2022/027 vom 18.02.2022)

(UKD/ red; pec.) „Unsere Kunst macht anderen Mut“ – mit der bundesweiten Kunstaktion „Selten Allein“ macht das Team des UniversitätsCentrums für Seltene Erkrankungen Dresden auf den diesjährigen Tag der Seltenen Erkrankungen aufmerksam.

Ab dem 18. Februar 2022 können Sie im Hauptbahnhof Dresden und dem Bahnhof Dresden Neustadt zahlreiche berührende Selbstporträts von Betroffenen einer seltenen Erkrankung sehen. Die Galerie zur Aktion können Sie jederzeit auch online aufrufen: http://www.seltenallein.de

 

Höhepunkt der deutschlandweiten Ausstellung ist der 28. Februar 2022, der weltweite Tag der Seltenen Erkrankungen. An diesem Abend werden der Dresdner Hauptbahnhof und die Kinderklinik des Universitätsklinikums in den Farben des „Rare Disease Day“ erstrahlen.

 

Sie möchten diese Arbeit unterstützen? Geben Sie Ihre Stimme für eine bessere Finanzierung der Zentren für Seltene Erkrankungen und helfen Sie im Rahmen einer online-Petition mit, dass sich diese Zentren für Menschen mit Seltenen Erkrankungen stark machen können. Die Petition finden Sie unter http://rarediseaseday.zse-tuebingen.de/

Foto zur Meldung: Tag der Seltenen Erkrankungen in Dresden (SH-NEWS 2022/027 vom 18.02.2022)
Foto: Tag der Seltenen Erkrankungen in Dresden (SH-NEWS 2022/027 vom 18.02.2022)

Rehabilitationssport und Funktionstraining (SH-NEWS 2022/026 vom 15.02.2022)

(15.02.2022)

 

Rehabilitationssport und Funktionstraining (SH-NEWS 2022/026 vom 15.02.2022)

(BAR/ red; pec) Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining ist zum 1.Januar 2022 in neuer Fassung in Kraft treten. Gut 10 Jahre nach der letzten Überarbeitung haben die maßgeblichen Vereinbarungspartner auf Bundesebene aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Dabei stecken die Rehabilitationsträger den Rahmen des Leistungsgeschehens gemeinsam mit den Leistungserbringern und auf Ebene der BAR ab. So wird auch im Ergebnis die Rahmen-Vereinbarung sowohl von Trägern als auch von Erbringern von Rehabilitationssport und Funktionstraining geschlossen.

Die überarbeitete Rahmenvereinbarung soll konkreter sein. Sie öffnet das Spektrum von Reha-Sport-Angeboten mit Blick auf fachliche Notwendigkeiten und fokussiert zugleich noch deutlicher den Gruppencharakter. Mit den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit von Übungen im Freien aufgenommen und als mögliches Format dauerhaft ergänzt. Das Anerkennungsverfahren wurde modernisiert. Auf Basis umfassender Modellprojekte wurde auch die Leistungsausgestaltung im Herzsport von den Vereinbarungspartnern weiterentwickelt.

Hilfestellungen für die Praxis vor Ort gewährleisten u. a. eine Checkliste zur Anerkennung von Angeboten, eine gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme und die Bestimmung zentraler Begriffe wie z. B. „Technisches Gerät“ oder „feste Gruppe“.

Die PDF zur neuen Fassung der Rahmenvereinbarung finden Sie hier.

Druckexemplare sollen in Kürze zur Verfügung stehen.

Foto zur Meldung: Rehabilitationssport und Funktionstraining (SH-NEWS 2022/026 vom 15.02.2022)
Foto: Rehabilitationssport und Funktionstraining (SH-NEWS 2022/026 vom 15.02.2022)

Umgang mit dem Unfallrisiko E-Roller (SH-NEWS 2022/025 vom 14.02.2022)

(14.02.2022)

Umgang mit dem Unfallrisiko E-Roller (SH-NEWS 2022/025 vom 14.02.2022)

(PM DBSV/red; pec) Münster/Berlin. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Im gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. „Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist“, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. „Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!“

Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.“

In der Bezirksgruppe Münster des BSVW war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. „Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt“, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hofft, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden.

Weitere Informationen sowie ein Pressebild unter www.dbsv.org/e-roller

Kontakt

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Volker Lenk, Pressesprecher
Telefon: 0163 – 486 30 34
E-Mail: v.lenk@dbsv.org

Bildnachweis: DBSV/Ziebe

Foto zur Meldung: Umgang mit dem Unfallrisiko E-Roller (SH-NEWS 2022/025 vom 14.02.2022)
Foto: Umgang mit dem Unfallrisiko E-Roller (SH-NEWS 2022/025 vom 14.02.2022)

Urteil des Europäischen Gerichtshofes (SH-NEWS 2022/024 vom 11.02.2022)

(11.02.2022)

Urteil des Europäischen Gerichtshofes (SH-NEWS 2022/024 vom 11.02.2022)

(www.eu-schwerbehinderung.de/red; pec) Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung gestärkt. So kann laut dem Gerichtsurteil, wer wegen einer solchen Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben.

Jedoch dürfe der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet werden, wie aus dem Urteil hervorgeht. So hänge dieses etwa vom finanziellen Aufwand sowie der Größe, den finanziellen Ressourcen und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab. Außerdem müsse es eine freie Stelle geben, die geeignet sei für den Arbeitnehmer (Rechtssache C-485/20).

Entscheidung gilt auch für Mitarbeiter in der Probezeit

Der Hintergrund für den Fall liegt in Belgien. Es handelt sich um einen Mitarbeiter der belgischen Eisenbahngesellschaft, der sich gegen seine Entlassung gewehrt hatte. So war der Arbeiter während seiner Probezeit am Herzen erkrankt, benötigte einen Herzschrittmacher und durfte wegen elektromagnetischer Felder dann nicht mehr auf Gleisen arbeiten. Nachdem er für eine Zeit lang im Lager gearbeitet hatte, wurde er entlassen.

Zudem wird im EuGH-Urteil betont, dass es unerheblich sei, dass der Angestellte wegen seiner Probezeit noch nicht endgültig eingestellt war. So müsse der Arbeitgeber die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Arbeit zu ermöglichen. Auch könne eine andere Stelle dafür geeignet seien.

Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialauschusses und der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen, begrüßt das EuGH-Urteil:

“Die Entscheidung des EuGHs ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Behinderung. Die Mehrzahl von Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben. Auch wenn die UN-Behindertenrechtskonvention gleichberechtigten Zugang zu Arbeit als Menschenrecht definiert, haben weniger als die Hälfte von Menschen mit Behinderungen in der EU eine Arbeit. Unternehmen scheuen sich immer noch Menschen mit Behinderungen einzustellen, aufgrund alter Stigmata oder aus Angst vor zu großem Aufwand. Je mehr Menschen mit Behinderungen in Betrieben gehalten werden, desto schneller normalisiert sich auch die Einstellung zur Arbeit mit und von Menschen mit Behinderungen. Mit entsprechenden Hilfen sind Menschen mit Behinderungen genauso wertvolle Mitarbeiter*innen wie andere auch. Es ist die Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen dabei zu unterstützen.”

Foto zur Meldung: Urteil des Europäischen Gerichtshofes (SH-NEWS 2022/024 vom 11.02.2022)
Foto: Urteil des Europäischen Gerichtshofes (SH-NEWS 2022/024 vom 11.02.2022)

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (SH-NEWS 2022/023 vom 11.02.2022)

(11.02.2022)

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (SH-NEWS 2022/023 vom 11.02.2022)

(PM Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung/red; pec)

Knapp vier Wochen nach seiner erneuten Ernennung zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellte Jürgen Dusel heute in Berlin die Themen vor, die er in der laufenden Legislaturperiode im Schwerpunkt bearbeiten will.

Dabei betonte er, wie wichtig es sei, seine Arbeit als ressortübergreifende Tätigkeit zu begreifen: „Gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Lebensfelder und damit alle Ressorts betrifft. Es geht um selbstbestimmte Teilhabe, so gestaltet, dass sie passend ist für jede Lebensphase, jede Lebenssituation. Denn auch Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Die Bedarfe und Bedürfnisse sind höchst unterschiedlich, so wie bei jedem und jeder von uns“, so Jürgen Dusel. Deswegen sei es Pflicht des Staates, diese Teilhabe für die 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland zu gewährleisten und für umfassende Barrierefreiheit und damit ein menschenwürdiges Dasein zu sorgen. Besonders die Pandemie habe deutlich gemacht, wo es überall noch Handlungsbedarf im Bereich der Inklusion gebe.

Dusel weiter: „Ich bin froh, dass die Regierungskoalition diesen ressortübergreifenden Ansatz in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Jetzt muss es darum gehen, die anstehenden Aufgaben systematisch und im Sinne der Menschen mit Behinderungen anzugehen. Nicht kleckern, sondern klotzen, muss die Devise sein.“

Dusel benannte sechs Themenfelder: Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Familien mit chronisch kranken und schwerbehinderten Kindern, Gewaltschutz und Arbeit.

Thema Wohnen

Hier ist es aus Sicht des Beauftragten wichtig, ausreichend bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Es darf keine einzige öffentlich geförderte Wohnung mehr geben, die nicht barrierefrei gebaut wird. Auch im privaten Sektor muss deutlich mehr barrierefrei gebaut werden. Verschiedene Studien zeigen, dass barrierefreies Bauen langfristig und auch volkswirtschaftlich betrachtet deutlich die Sozialleistungsträger entlastet, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Barrierefreiheit macht bei Neubauten nur einen Bruchteil der Gesamtbaukosten aus. Untersuchungen zeigen, dass viele Kriterien für Barrierefreiheit sogar ganz ohne Mehrkosten erreichbar sind – wenn von Anfang an intelligent geplant wird. Die Kosten für Barrierefreiheit sind im Neubau weitaus günstiger als ein späteres Nachrüsten.

Studie „Barrierefreies Wohnen im Kostenvergleich“ (Terragon Wohnbau)

Thema Mobilität

Sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr als auch bei der Deutschen Bahn bzw. bei privaten Anbietern gibt es noch immer große Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen. Beispiele sind der oft unflexible Mobilitätsservice der Deutschen Bahn, fehlende Blindenleitsysteme, Lautsprecherdurchsagen, visuelle Informationen, fehlende Informationen in Leichter Sprache. Jürgen Dusel fordert, dass die klaren gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden. So müssen mehr Investitionen in Barrierefreiheit getätigt werden, auch müssen mehr Mittel vom Bund für Barrierefreiheit an kleineren und mittleren Bahnhöfen bereitgestellt werden. Bleiben die Förderprogramme in bisherigem Umfang bestehen, braucht es noch rund 30 Jahre, bis alle Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei sind. Das ist nicht hinnehmbar. Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen stärker als bisher an der Entwicklung von Programmen zur Barrierefreiheit beteiligt werden.

Thema Gesundheit

Das Gesundheitssystem in Deutschland hat ein Qualitätsproblem: Es ist nicht barrierefrei. Dabei haben Menschen mit Behinderungen dasselbe Recht auf ortsnahe gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite und derselben Qualität wie andere Menschen auch. Das betrifft die ambulante wie die stationäre Versorgung, also Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, ärztliche Praxen und Therapeut*innen. Es gibt nicht nur bauliche Barrieren, sondern es geht auch um nicht barrierefreie Webseiten, fehlende Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, vernünftige Blindenleitsysteme. Die Bundesregierung hat sich einen Aktionsplan für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgenommen, der bis Ende des Jahres stehen soll. Jürgen Dusel unterstützt diesen Prozess gerne.

Thema Familien mit chronisch kranken und schwerstbehinderten Kindern

Besonders Familien, in denen chronisch kranke und schwerstbehinderte Kinder leben, stehen unter großen Belastungen. Dabei geht es um die medizinische und pflegerische Grundversorgung des Kindes, aber auch die frühkindliche Förderung und Schulbegleitung. Die Pandemie hat gezeigt, wie schwierig es ist, wenn eingespielte Betreuungsstrukturen plötzlich wegbrechen. Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist das Alltag – auch außerhalb der Pandemie. Wenn zum Beispiel die Schulbegleitung oder der Pflegedienst ausfallen, ist eine Beschulung nicht möglich. Nicht jeder Arbeitgeber hat Verständnis oder kann Ausfälle kompensieren. Hier stehen also auch Jobs und Existenzen auf dem Spiel, Familien geraten nicht selten in prekäre Situationen bis an die Armutsgrenze. Familien mit schwerstbehinderten und chronisch kranken Kindern müssen sich permanent mit Ärzten, Pflegediensten, unterschiedlichen Therapeuten und Hilfsmittelanbietern, Kranken- und Pflegekassen, Jugendämtern, Kitas und Schulen auseinandersetzen. Die gesetzlichen Leistungsansprüche sind zwar grundsätzlich gut, sie müssen aber viel niedrigschwelliger und unbürokratischer zu den Familien gebracht werden.

Thema Gewaltschutz

Menschen mit Behinderungen haben ein hohes Risiko, Opfer von Gewalterfahrungen in allen Lebensbereichen zu werden. Insbesondere das Thema Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist Jürgen Dusel ein Anliegen. In Deutschland leben rund 200.000 Menschen mit Behinderungen in sogenannten besonderen Wohnformen. Rund 316.000 sind in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Auch wenn diese Einrichtungen eigentlich ein sicheres und geschütztes Lebens- und Arbeitsumfeld bieten sollen, sieht die Realität häufig anders aus – dies zeigen auch Studien. Die Bewohner*innen und Werkstattbeschäftigten empfinden ihr Leben oft als fremdbestimmt und erleben unterschiedliche Formen von Gewalt – auch untereinander. Auch unrechtmäßige Freiheitsentziehungen bspw. während der Pandemie sind ein Thema. Die neue Regierungskoalition hat eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt geplant, die die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen soll. Diesen Prozess wird Jürgen Dusel gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte eng begleiten.

Forschungsbericht „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ (BMAS )

Thema Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderungen profitieren systematisch weniger von Aufschwüngen am Arbeitsmarkt, zudem gibt es für sie eine größere Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit, besonders im Alter über 50. Die Arbeitslosenzahlen sinken nicht so schnell wie bei Menschen ohne Behinderungen. So lag die Zahl der Langzeitarbeitslosen bei schwerbehinderten Menschen 2021 bei rund 47 Prozent, die allgemeine Langzeitarbeitslosenquote dagegen nur bei rund 39 Prozent. Auch die Corona-Pandemie zeigt: Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen erholt sich langsamer als für Menschen ohne Behinderungen. 2021 waren im Durchschnitt 172.484 Menschen mit Behinderung arbeitslos – erneut mehr als im Vorjahr. Das sind 11,5 Prozent mehr Arbeitslose mit Behinderungen als im Vergleichszeitraum vor der Pandemie im Jahr 2019.

Daher braucht es vermehrt Anstrengungen auf dem Arbeitsmarkt, damit Menschen mit Behinderungen die Chancen erhalten, die sie brauchen. Zudem muss in dieser Legislatur die Ausgleichsabgabe erhöht und eine vierte Stufe eingeführt werden – für die Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen. Immerhin ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen.

Foto zur Meldung: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (SH-NEWS 2022/023 vom 11.02.2022)
Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (SH-NEWS 2022/023 vom 11.02.2022)

LSKS mit ÖPNV-Projekt zu Gast beim CKV e. V. (SH-NEWS 2022/022 vom 10.02.2022)

(10.02.2022)

LSKS mit ÖPNV-Projekt zu Gast beim CKV e. V. (SH-NEWS 2022/022 vom 10.02.2022)

Rollifahrer beim MobilitätstrainingLandeskonvent unter dem Motto „Schlagwort Mobilität – allseitige Herausforderung!?“

(LSKS/ahä) Am 2. Februar 2022 fand der Landeskonvent des Christlichen Körperbehindertenverband Sachsen e. V. (CKV) in Dresden statt. Der diesjährige Konvent stand unter dem Motto  „Schlagwort Mobilität – allseitige Herausforderung!?“. Hierzu wurde das ÖPNV-Projekt eingeladen, um über den ÖPNV in Sachsen und das ÖPNV-Projekt zu sprechen. Dieser Einladung folgten die LSKS-Vorsitzende Britta Soppala sowie die Projektmitarbeiterin Anne Hähnel sehr gern.

Nach einer kurzen Begrüßung der Anwesenden sowie der online hinzugeschalteten Teilnehmer durch den CKV-Vorsitzenden Ingo Gabler übergab dieser zunächst das Wort an den Landesinklusionsbeauftragten Herrn Welsch, der ebenfalls eingeladen war. Herr Welsch nutzte die Gelegenheit, um sich selbst und seine Arbeitsfelder vorzustellen. Er stellte in seinem Beitrag heraus, dass er eine Beratungsfunktion in der sächsischen Regierung habe und nicht weisungsgebunden ist. Herr Welsch unterstrich dabei seine Funktion als Bindeglied zwischen Politik und Selbsthilfeverbänden.

Betrachtung der Mobilität aus verschiedenen Blickwinkeln

Im Anschluss griff Matthias Netwall, Geschäftsführer des projekt LEBEN e. V., das Thema Mobilität auf. Durch einen Unfall ist er selbst auf einen Rollstuhl angewiesen und berichtete in seinem Vortrag „Was heißt hier Mobilität!?“ sehr anschaulich über seine eigenen Erfahrungen im persönlichen und beruflichen Umfeld. Er stellte treffende Fragen, die die Zuhörenden aufgriffen und sich so aktiv in den Beitrag einbringen konnten.

Das Thema Mobilität beleuchtete die LSKS Mitarbeiterin Anne Hähnel anschließend unter dem Aspekt der Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV in Sachsen. Nach einer kurzen Vorstellung des LSKS sowie einem Überblick über die Verbände, die sich in Sachsen mit der Barrierefreiheit im ÖPNV befassen, informierte sie über Ziele und Herausforderungen in der Projektarbeit. Anhand von zahlreichen Fotos veranschaulichte sie die Arbeitsweise sowie Herausforderungen bei der Erreichung der Barrierefreiheit. Sie ging darauf ein, dass die Themen Bildung und Sensibilisierung ein wichtiger Teil der Arbeit ist. Da in der Corona-Pandemie die Mobilitätstrainings nicht wie geplant stattfinden konnten, ist es im neuen Projektzeitraum 2022-2024 wichtig, die entstandenen Unsicherheiten bei Menschen mit Mobilitätseinschränkung wieder abzubauen. Hierzu freut sich das ÖPNV-Team auch über ehrenamtliches Engagement. Während des Vortrages konnten die Anwesenden Fragen und Anmerkungen anbringen, so dass es eine gute Gesprächsrunde war.

Der LSKS bedankt sich an dieser Stelle noch einmal herzlich für die Einladung. Der Landeskonvent des CKV war wieder eine gute Gelegenheit, sich dem Thema Mobilität aus verschiedenen Perspektiven zu nähern und die Kontakte in der Selbsthilfe zu pflegen.

 

Weiterführende Informationen im Internet:

LSKS - Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" 

projekt LEBEN e. V.

Christlicher Körperbehindertenverband Sachsen e. V. 

Foto zur Meldung: LSKS mit ÖPNV-Projekt zu Gast beim CKV e. V. (SH-NEWS 2022/022 vom 10.02.2022)
Foto: LSKS mit ÖPNV-Projekt zu Gast beim CKV e. V. (SH-NEWS 2022/022 vom 10.02.2022)

Projekt ÖPNV/SPNV für alle beim Landesinklusionsbeauftragten (SH-NEWS 2022/021 vom 04.02.2022)

(04.02.2022)

Projekt ÖPNV/SPNV für alle beim Landesinklusionsbeauftragten (SH-NEWS 2022/021 vom 04.02.2022)

Antrittsbesuch des Projektteams bei Herrn Welsch in der Sächsischen Staatskanzlei

(LSKS/kha) Am 25.01.2022 war das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ zu Gast, beim neuen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen - Herrn Welsch.

Der Wunsch nach einem gemeinsamen Termin wurde Herrn Welsch im Zuge der im Januar erfolgten gemeinsamen Beratungen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH), dem Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) und dem sächsischen Ministerpräsidenten zugetragen.

Zum Gespräch mit Sachsens Ministerpräsidenten - SH-NEWS 2022/008Zur LAG-Vorstandssitzung mit dem Landesinklusionsbeauftragten - SH-NEWS 202/014

Schon unmittelbar darauf folgte eine Einladung in die Sächsische Staatskanzlei, die das Projektteam unter Einbindung seiner Kooperationspartner und mit zahlreichen aktuellen Handlungsfeldern im Gepäck sehr gern annahm. Die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer vom LSKS wurde begleitet durch Immo Stamm, Vorstandsvorsitzender der LAG SH, Thomas Naumann, KB Stelle Dresden (LAG SH) und Herrn Thriemer, vom Partnerprojekt „ÖPNV für alle“ beim Sozialverband VdK Sachsen e. V.

Unter anderem standen folgende aktuelle Themen im Mittelpunkt des Gesprächs:

  • Möglichkeiten der Durch- und Umsetzung der Barrierefreiheit nach dem 01.01.2022 und die im Koalitionsvertrag 2021 erfolgte Festlegung einer Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes - mit dem Ziel bis zum Jahr 2026 die bisher noch bestehenden Ausnahmemöglichkeiten gänzlich abzuschaffen
  • Finanzielle Untersetzung der Aufgaben, die sich auch nach 2022 gemäß PBefG ergeben, dabei sind insbesondere die Bedarfe der Städte und Gemeinden in den Blick zu nehmen. Die Förderprogramme müssen u.a. so gestaltet sein, dass erforderliche Eigenanteile und darüber hinaus anfallende Kosten möglichst gering gehalten werden, damit auch Antragsstellern mit wenig verfügbaren Mitteln Förderung zugutekommen kann. Nach wie vor ist auch die Sensibilisierung und Bekanntmachung bestehender Fördermöglichkeiten wichtig. In diesem Zuge sind in den Fördertöpfen ausreichende Mittel für die dadurch generierte hohe Nachfrage vorzusehen.
  • Sicherstellung der Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Sinne des Bahnsteighöhenkonzept -inklusive der Realisierung einer Bahnsteighöhe von 55cm, als Zwischenstufe zur längerfristig angestrebten 76cm-Bahnsteighöhe (Migrationskonzept). Hier wird ein gemeinsames Wirken mit den Beauftragten weiterer mitteldeutscher Länder vereinbart.
  • Einflussnahme der Verbände auf erforderliche Überarbeitungen der im SPNV gültigen TSI PRM (Technische Spezifikation für die Interoperabilität für Menschen mit eingeschränkter Mobilität) die bei Vergaben auf europäischer, aber auch nationaler Ebene Anwendung findet und aus Sicht des Projektes, Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Mögliche Hilfestellungen bei der Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit mithilfe einer dafür beauftragten Durchsetzungsstelle, die bei der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen angesiedelt ist. Dies kann z.B. der barrierefreien Umsetzung von Mobilitätsapps für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugute kommen.
  • Zeiten zwischen dem Ende vorangegangener und der Bewilligung neu beantragter Projekte (nicht nur) im Bereich Barrierefreiheit sind für Vereine nicht selten von Zeiten unsicherer Finanzierung geprägt. Angeregt wurde es hier Abhilfe zu schaffen, z. B. mithilfe von Überbrückungshilfen.

Herr Welsch hatte für alle Anliegen ein offenes Ohr und bekräftigte, dass er diese im Rahmen seiner Tätigkeiten einbringen wird, u. a. auf Bundesebene über den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und unter Einbeziehung weiterer Behindertenbeauftrager der Länder und auf Landesebene über den Staatsminister Martin Dulig.

Darüber hinaus wurden regelmäßige gemeinsame Beratungen vereinbart, um sich zu aktuellen Herausforderungen im Bereich barrierefreier ÖPNV/SPNV auszutauschen. In diesem Sinne luden die Kollegen der Partner-Projekte „ÖPNV/SPNV für alle“ Herrn Welsch zum nächsten gemeinsamen Vernetzungstreffen am 05.04.2022 nach Chemnitz ein.

Foto zur Meldung: Projekt ÖPNV/SPNV für alle beim Landesinklusionsbeauftragten (SH-NEWS 2022/021 vom 04.02.2022)
Foto: Projekt ÖPNV/SPNV für alle beim Landesinklusionsbeauftragten (SH-NEWS 2022/021 vom 04.02.2022)

Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen (SH-News 2022/020 vom 04.02.2022)

(04.02.2022)

Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen (SH-News 2022/020 vom 04.02.2022)

Eine Comicfigur liest fragend ein Buch. Online-Informationsveranstaltung am 10. März 2022

(PM Sächs. Staatskanzlei; red. ahä) Die Sächsische Staatskanzlei lädt gemeinsam mit der Überwachungsstelle beim dzb lesen alle Interessierten am 10. März 2022 um 10 Uhr zu einer virtuellen Veranstaltung zum Thema digitale Barrierefreiheit ein.

Die öffentlichen Stellen, einschließlich der kommunalen Ebene, und viele vom Freistaat finanzierte Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Aber welche Anforderungen gelten für eine barrierefreie Webseite oder App und was sind typische Barrieren? In der Online-Veranstaltung der Sächsischen Staatskanzlei, organisiert durch die Durchsetzungsstelle bei der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen sowie die Überwachungsstelle des dzb lesen, werden Antworten auf diese und weitere Fragen gegeben.

Online-Informationsveranstaltung – Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen

Termin: 10. März 2022 von 10 bis 12.30 Uhr

Zum Programm und zur Anmeldung

 

Barrierefreiheit

Die Plattform Zoom, über welche die Veranstaltung laufen wird, unterstützt die Verwendung von Screenreadern und die Steuerung über die Tastatur. Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen begleitet und in Leichte Sprache übersetzt.

Einladung als barrierefreies PDF

Foto zur Meldung: Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen (SH-News 2022/020 vom 04.02.2022)
Foto: Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen (SH-News 2022/020 vom 04.02.2022)

Dresdner Mobilitätsplan 2035+ (SH-NEWS 2022/019 vom 01.02.2022)

(01.02.2022)

Dresdner Mobilitätsplan 2035+ (SH-NEWS 2022/019 vom 01.02.2022)

(PM LHD/ red; pec) In einer Online-Befragung der Stadtverwaltung können sich Dresdner Einwohner und Pendler dazu äußern, wie Mobilität in Dresden zukünftig aussehen soll.

Im Zentrum der Befragung stehen 14 Leitziele, wie zum Beispiel Klima, Verkehrssicherheit, Teilhabe, Gesundheit oder kurze Wege, die von den Bürger:innen bewertet werden können.

Die anonyme Befragung dauert etwa 15 Minuten und kann bis zum 23. Februar 2022 auf dieser Webseite ausgefüllt werden.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/dresden/beteiligung/themen/1027333

Die Ergebnisse aus der Online-Befragung fließen in den Dresdner Mobilitätsplan 2035+ ein. So heißt die Strategie für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung, welche die Stadtverwaltung derzeit erarbeitet.

Weitere Informationen zur Online-Befragung und zum Mobilitätsplan 2035+ finden Sie in der Pressemitteilung der Stadt Dresden unter:

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_067.php


Die Webseite des Mobilitätsplan 2035+

https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/verkehrsplanung/verkehrsentwicklungsplanung/mobilitaetsplan-2035plus.php?pk_campaign=Shortcut&pk_kwd=mobiplan

Nutzen Sie diese Chance und teilen Sie der Stadtverwaltung ihre Vorstellungen zum Thema Mobilität mit!

Foto zur Meldung: Dresdner Mobilitätsplan 2035+ (SH-NEWS 2022/019 vom 01.02.2022)
Foto: Dresdner Mobilitätsplan 2035+ (SH-NEWS 2022/019 vom 01.02.2022)

Internationaler Wettbewerb (SH-NEWS 2022/018 vom 01.02.2022)

(01.02.2022)

Internationaler Wettbewerb (SH-NEWS 2022/018 vom 01.02.2022)

(PM RI/ red.; pec) Die International Union of Architects (UIA) und Rehabilitation International (RI) schreiben einen Wettbewerb aus. Ziel ist es, ein Symbol für Barrierefreiheit zu finden, welches die zentralen Werte Inklusion, Unabhängigkeit und physische sowie digitale Zugänglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen im 21. Jahrhundert widerspiegelt.

Die Herausforderung besteht darin, ein Symbol zu finden, welches die Vielfalt der Menschen, die Gebäude und andere öffentliche Einrichtungen wie z. B. Spielplätze nutzen, besser repräsentiert. Der Wettbewerb lädt Architekt*innen und Grafikdesigner*innen sowie Studierende der beiden Fachrichtungen dazu ein, ein neues Symbol für Barrierefreiheit zu gestalten. Dieses soll dann der International Organization for Standardization (ISO) als neues internationales Symbol vorgestellt werden.

Teilnahmebedingungen

  • Sowohl Einzelpersonen als auch Teams können Beiträge einreichen.
  • Jede Person bzw. jedes Team kann nur einen Beitrag einreichen.

Preise

  • Erster Platz: 5.000 US$ und Urkunde; 
  • Zweiter Platz: 2.500 US$ und Urkunde; 
  • Dritter Platz: 1.500 und Urkunde;
  • Bis zu drei Anerkennungen: 500 US$ und Urkunde

Zeitlicher Rahmen

  • Ankündigung und Beginn des Wettbewerbs:  18. Januar 2022
  • Frist für die Annahme von Fragen:  14. Februar 2022
  • Antworten auf Fragen: 25. Februar 2022
  • Abgabefrist: 25. März 2022, 17:00, MEZ
  • Jury Meeting:  07. April 2022
  • Bekanntgabe des Gewinners/der Gewinnerin:  18. April 2022
  • Preisvergabe: hybride Veranstaltung in Zusammenarbeit mit UIA Forum in Madrid

Verfahren

Bitte reichen Sie Ihren Beitrag auf der  UIA Submission Platform ein. Beiträge, die per Post oder E-Mail eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Sprache des Wettbewerbs ist Englisch. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

Informationen 

Ein Handbuch zum Wettbewerb finden Sie hier

Teilnehmende können ihre Fragen an e.bonin@uia-architectes.org mit dem Betreff “International Accessibility Symbol Design Competition " senden.


 
Übersetzung: Anne Hiecke

 

Foto zur Meldung: Internationaler Wettbewerb (SH-NEWS 2022/018 vom 01.02.2022)
Foto: Internationaler Wettbewerb (SH-NEWS 2022/018 vom 01.02.2022)

Vorgehen bei den Triage-Beratungen (SH-NEWS 2022/017 vom 27.01.2022)

(27.01.2022)

Vorgehen bei den Triage-Beratungen (SH-NEWS 2022/017 vom 27.01.2022)

(PM www.soeren-pellmann.de/red; pec) Der Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion im Bundestag erklärt: „Während FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der Vergangenheit gemeinsam mit der LINKEN für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung kämpften, ging dieses Leitbild bei den Ampelparteien durch den Wechsel auf die Regierungsbank scheinbar verloren. Dadurch wird die schlechte Tradition der fehlenden Beteiligung des Merkel-Kabinetts durch die Scholz-Regierung nahtlos fortgesetzt. Dieses gestrige Verfahren muss endlich überwunden werden!“

„Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Triage als nachteilig für Menschen mit Behinderung einstufte, war die Bundesregierung zur Überarbeitung aufgefordert. Wie die erfolgreichen Kläger nun mitteilen, werden die Selbstvertretungsorganisationen an der nun anstehenden Debatte nicht mehr beteiligt. Damit verrät die Bundesregierung ihre eigenen Ansprüche. Diese Praxis der Beteiligung macht Betroffene zurecht wütend. Ich fordere den Gesundheitsminister und alle Koalitionspartner dazu auf, sich von der angestrebten Praxis zu verabschieden und sich an unsere gemeinsamen Forderungen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu erinnern.“

Foto zur Meldung: Vorgehen bei den Triage-Beratungen (SH-NEWS 2022/017 vom 27.01.2022)
Foto: Vorgehen bei den Triage-Beratungen (SH-NEWS 2022/017 vom 27.01.2022)

Landesinklusionsbeauftragter gedenkt den »Euthanasie«-Opfern (SH-NEWS 2022/016 vom 27.01.2022)

(27.01.2022)

Landesinklusionsbeauftragter gedenkt den »Euthanasie«-Opfern (SH-NEWS 2022/016 vom 27.01.2022)

(PM Behindertenbeauftragter/ red; pec) Gemeinsam mit Ministerpräsident Michael Kretschmer hat der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mit einem Besuch der Gedenkstätte Großschweidnitz der »Euthanasie«-Opfer des Naziregimes gedacht.

Über 5.500 Menschen erfuhren hier ein grausames Schicksal. Sie wurden als unwertes Leben medizinischen Versuchen und Hungerbehandlungen ausgesetzt und willkürlich ermordet.

In unserer heutigen, von Vielfalt geprägten Zeit mit der verfassungsmäßig verbrieften Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Anspruch auf eine vollumfängliche, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist es unverzichtbar, sich ins Gedächtnis zu rufen, was sich im finstersten Abschnitt der deutschen Geschichte auch vor unseren Haustüren abgespielt hat.

»Diese Erinnerungen dürfen uns nicht verloren gehen«, so Michael Welsch am Rande der Veranstaltung. »Wir tragen alle die Verantwortung, dass sich so etwas nicht wiederholt. Gedenkstätten wie diese in Großschweidnitz sind gelebte Verantwortung.«

Der 27. Januar wird in der Bundesrepublik Deutschland als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. An diesem Tag wurde vor nunmehr 77 Jahren das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit.

Foto zur Meldung: Landesinklusionsbeauftragter gedenkt den »Euthanasie«-Opfern (SH-NEWS 2022/016 vom 27.01.2022)
Foto: Landesinklusionsbeauftragter gedenkt den »Euthanasie«-Opfern (SH-NEWS 2022/016 vom 27.01.2022)

Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (SH-NEWS 2022/015 vom 26.01.2022)

(26.01.2022)

Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (SH-NEWS 2022/015 vom 26.01.2022)

(PM; red/ pec) Die Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V., gegründet 1996, ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation von und für Endometriosebetroffene. Der Vereinigung gehören über 2.800 Mitglieder an. Die Kernaufgaben sind die Aufklärung und Information über Endometriose, die Beratung von Betroffenen sowie die Stärkung der Position der Patient*innen. Dazu gibt sie eigenes Informationsmaterial heraus, betreibt Social-Media-Kanäle, führt Kampagnen zur Aufklärung und In-formation durch, berät Betroffene und Angehörige in deren Beratungsstelle, unterstützt deutschlandweit über 70 Selbsthilfegruppen, zertifiziert Endometrioseeinrichtungen nach den Kriterien der Selbsthilfefreundlichkeit und Pati-ent*innenorientierung und vertritt die Interessen aller Betroffenen gegenüber der Politik.

Zur Webseite

Für die Geschäftsstelle in Leipzig schreibt die Vereinigung derzeit zwei Stellen aus:

  • Mitarbeiter*in (m/w/d) für das Auditverfahren "QuEndo" und die Kooperation mit Endometrioseeinrichtungen zur Ausschreibung
  • Referent*in (m/w/d) Finanzen zur Ausschreibung 

Vollständige Bewerbungen (ein PDF) sind bitte ausschließlich per E‐Mail bis zum 15. Februar 2022 unter Angabe der Gehaltsvorstellungen und des möglichen Eintrittstermins an Nadja Männel (vorstand@endometriose-vereinigung.de ) zu senden.

Kontakt:

Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.
Bernhard-Göring-Str. 152 | 04277 Leipzig
Tel. Geschäftsstelle: 0341/30 65 305 (Mo.-Do. 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr)

Foto zur Meldung: Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (SH-NEWS 2022/015 vom 26.01.2022)
Foto: Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (SH-NEWS 2022/015 vom 26.01.2022)

Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)

(20.01.2022)

Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)

Am 19.01.2022 kamen die Vorstände der LAG SH Sachsen im Selbsthilfenetzwerk Sachsen zu ihrer ersten Versammlung im neuen Jahr zusammen. Das derzeit vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen wurde gleich genutzt, um den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herr Michael Welsch einzuladen.

Dieser kam der Einladung mit Freude nach und bedankte sich für die kurzfristige Möglichkeit einer gemeinsamen Besprechung in Präsenz.

Herr Welsch wurde begleitet von Frau Miroslawa Müller, der Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bürgeranliegen des Landesbeauftragten.

Die LAG SH Sachsen war vertreten durch den Vorsitzenden Immo Stamm, dessen Stellvertreter Martin Manfred Börngen, der Schatzmeisterin Roselore Sickert, dem Vorstandsmitglied Thorsten Gruner sowie dem Koordinator der Geschäftsstelle, Thomas Nauman.

Einleitend nahm Herr Welsch die Möglichkeit wahr, seinen Werdegang darzustellen und zeigte sich dankbar, dass die Wahl zum Inklusionsbeauftragten letztlich auf ihn gefallen ist. Als Geschäftsstellenleiter und Referent des bisherigen Beauftragten Herrn Pöhler lag die fachliche Eignung nahe. Seitens der LAG-Vorstände gab es an der Wahl nichts zu bemängeln. Dafür, dass der Prozess der Amtsnachfolge für den vorher ehrenamtlich tätigen Herrn Pöhler einige Zeit in Anspruch nahm, lag die finale Entscheidung eigentlich auf der Hand.

Grundsätze

Herr Welsch verwies noch einmal ausdrücklich auf die neue Bezeichnung des Amtes und deren Bedeutung für sein künftiges Wirken: Als Landesbeauftragter für Inklusion sieht er sich den Maßstäben der UN-BRK verpflichtet.

Stichwort Pflicht: Als Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung verwies er auf das in der Verfassung des Freistaates bereits seit 30 Jahren verankerte Staatsziel, auf gleichwertige Lebensbedingungen auch für Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.

Herr Welsch präsentierte seine thematischen und methodischen Vorstellungen, wie er den bestehenden Zielen als nun hauptamtlich tätiger Beauftragter begegnen möchte.

Eine besondere Rolle spielen für ihn hierbei Menschen mit seltenen Erkrankungen und speziellen Bedarfen, so zum Beispiel Menschen mit Autismus. Ein Beispiel ist hier die Verstetigung des Angebotes zur Nachtdialysebehandlungen.

In Ergänzung zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen strebt Herr Welsch die Auseinandersetzung mit den kommunalen Beiräten an. Auch dem Austausch mit Verbänden und Vereinen soll eine größere Bedeutung zukommen.

Privatwirtschaft und Arbeit

Für die Umsetzung von Inklusion innerhalb der Privatwirtschaft, für die es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, wurden Zielvereinbarungen mit Unternehmen als methodische Möglichkeit diskutiert. Weil Verbände hier das Recht haben, von Unternehmen angehört zu werden, könnten zumindest Gedankenprozesse in Gang gesetzt werden.

Im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderungen wurde der Schwerpunkt „Budget für Arbeit“ angeführt. Diese Möglichkeit zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird in Sachsen immer noch viel zu wenig genutzt. Als möglicher Grund wurden hierbei unzureichende Beratungsstrukturen herausgearbeitet. Abhilfe könnten verbesserte Beratungskompetenzen für den KSV schaffen, damit dieser auch zu Leistungen rät, die nicht in seinen Bereich fallen. Die Vorstände der LAG SH Sachsen stellten in Aussicht, dass dieses Thema auf Arbeitsebene stärker besetzt werden soll.

Mobilität

Einen großen Teil des Austausches nahm der Bereich Mobilität ein. Um diese so zu gestalten, dass sich Menschen mit Behinderung selbstbestimmt im öffentlichen Raum bewegen können, sollten z. B. auch Taxiunternehmen stärker in den Fokus genommen werden. Mittels Investitionszulagen und entsprechender Zielvereinbarungen könnte so eine brauchbare Alternative in Ergänzung zu den „Behindertenfahrdiensten“ entstehen. Diese würde dadurch wiederum Entlastung erfahren. Die Anregung, Mobilität umfassender und inklusiver zu denken, wird in die Unterarbeitsgruppe Mobilität eingetragen, welche derzeit die Ziele für die Fortschreibung des Sächsischen Aktionsplanes definiert.

Barrierefreiheit

Auch das Thema Barrierefreies Bauen fand in der gut anderthalbstündigen Unterhaltung Platz. Um Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern, wurde über Möglichkeiten struktureller Zusammenarbeit sowie Ressourcenbündelung und -ausbau gesprochen.

Zur Verbesserung medizinischer Inklusion soll die Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer intensiviert werden. So soll zum Beispiel das Antragsaufkommen von Arztpraxen im Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ erhöht werden. Der Stand von teilweise null Anträgen in den Kommunen im zurückliegenden Jahr wurde von allen als sehr enttäuschend bewertet.

Ausblick

Im Ergebnis des Gespräches konnte auf viele gleiche inhaltliche Schnittmengen zurückgeblickt werden. Die Vorhaben voranzubringen kann nur im Miteinander effektiv möglich sein. Weiteren anregenden und regelmäßigen Austausch bekundeten sowohl der Inklusionsbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung als auch die Vorstände der LAG SH Sachsen e. V.

Neben der inhaltlichen Bedeutung des Treffens wurde auch wieder deutlich, wie wichtig und fruchtbar der Austausch von Angesicht zu Angesicht ist.

Autor: Daniel Pech

Foto zur Meldung: Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)
Foto: Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)

Projektteam "ÖPNV/SPNV für alle" beim MDR (SH-NEWS 2022/013 vom 18.01.2022)

(18.01.2022)

Projektteam "ÖPNV/SPNV für alle" beim MDR (SH-NEWS 2022/013 vom 18.01.2022)

Logo des ÖPNV-Projektes Beiträge zur Barrierefreiheit ab 2022 am 19.01.2022

(LSKS/kha) Das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) weist im Nachgang unserer Nachrichten vom 10.01.2022 (News 2022/001 ) alle interessierten Leserinnen und Leser darauf hin, dass es morgen, Mittwoch 19.01.2022, zwei Ausstrahlungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ab dem 01.01.2022 beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) geben wird.

Zu diesem Zweck wurde auch das Projektteam befragt und gefilmt. Angekündigt sind nun folgende Sendezeiten:

  • Radiobeitrag: „MDR Aktuell“, 19.01.2022 zwischen 6 und 9 Uhr (jeweils zur zweiten Viertelstunde)

Link zur Webseite mdr AKTUELL Nachrichtenradio

  • Fernsehbeitrag: „MDR um Elf“, 19.01.2022 zwischen 10 und 12 Uhr

Link zur Sendung in der ARD Mediathek

 

Wir würden uns freuen, wenn der eine oder andere einschaltet!

Foto zur Meldung: Projektteam
Foto: Projektteam "ÖPNV/SPNV für alle" beim MDR (SH-NEWS 2022/013 vom 18.01.2022)

Inklusion in der Bundesrepublik (SH-NEWS 2022/012 vom 17.01.2022)

(17.01.2022)

Inklusion in der Bundesrepublik (SH-NEWS 2022/012 vom 17.01.2022)

(PM/ red; pec) „Inklusion ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält“ - diese starke Aussage war noch im vergangenen Jahr während einer Podiumsdiskussion der LAG SH Sachsen e.V. zu hören. Nur einige Wochen später wurde im Freistaat Sachsen erstmalig ein Landesbeauftragter für die Inklusion von Menschen benannt. Das sind nur zwei Beispiele aus jüngerer Vergangenheit die zeigen, dass Inklusion als Thema und Leitgedanke weiterhin eine deutliche Stellung einnimmt.

Projekte wie „miss“ - Mehr Inklusion im Sport, das Inklusionsnetzwerk Sachsenoder der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich zeigen, dass die Ideen zur Umsetzung von Inklusion auch praktisch angegangen werden können. Zu den Erfolgsfaktoren gehören dabei unter anderem Kreativität, Offenheit und nicht zuletzt die entsprechenden finanziellen Mittel. Hierbei haben in den letzten Jahren nicht nur die Zuwendungen der sächsischen Staatsregierung einen Beitrag geleistet. Auch die Aktion Mensch ist immer wieder wesentlich an der Finanzierung von Inklusions-Projekten beteiligt.

Trotz der guten Beispiele in Sachsen lohnt sich aber auch der Blick über die Landesgrenzen hinaus in andere Bundesländer. Denn auch dort gibt es praktische Herangehensweisen zur Gestaltung eines inklusiven Zusammenlebens. Im Folgenden möchten wir kurz zwei neue Projekte vorstellen, die möglicherweise auch für Sachsen nutzbar sind oder Vorbildcharakter haben.

Freiwilliges ökologisches Jahr für Menschen mit und ohne Behinderung

Ab September 2022 wird es in Niedersachsen die Möglichkeit geben an einem inklusiven Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) als Orientierungsjahr teilzunehmen. Im Rahmen eines Aktion Mensch geförderten Modellprojekts von Netzwerk alma (Arbeitsfeld Landwirtschaft mit allen) und der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz in Niedersachsen werden z.B. notwendige Unterstützungsleistungen für junge Menschen mit Behinderung organisiert, die begleitenden Seminare für inklusive Gruppen überarbeitet und Einsatzstellen gezielt angesprochen und geschult. Bisherige Teilhabeeinschränkungen werden abgebaut und flankierende Angebote geben Impulse diese Zeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung zu nutzen.

Weitere Informationen bietet eine Pressemitteilungoder die Webseite. 

Ganz normaler Wohnsinn?

Mit großer Freude verkündet das Bündnis für inklusives Wohnen e.V. aus München den Neustart ihres Onlineportals für inklusives Wohnen.

Mit Hilfe einer interaktiven Karte können sich hier Interessierte, Projekte und Anbieter vernetzen. Eine neue Online-Bibliothek bietet umfassenden Lesestoff zu inklusivem Wohnen. Zudem gibt es Informationen auch in leichter Sprache, einen Kalender mit zahlreichen Angeboten und vieles mehr. WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e.V. fördert so die Entstehung neuer Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und in aktiver Gemeinschaft mit anderen Menschen leben.

Hier geht’s zum Portal, auf dem es mit heutigem Stand lediglich zwei Einträge in Sachsen gibt: www.wohnsinn.org/relaunch

 

Wir wünschen beiden Projekten viel Erfolg und weite Strahlkraft.

Foto zur Meldung: Inklusion in der Bundesrepublik (SH-NEWS 2022/012 vom 17.01.2022)
Foto: Inklusion in der Bundesrepublik (SH-NEWS 2022/012 vom 17.01.2022)

Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/011 vom 14.01.2022)

(14.01.2022)

Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/011 vom 14.01.2022)

(PM SLB/ red; pec) Die erste Sitzung des Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) im neuen Jahr fand am am 13. Januar 2022 statt.

Dabei stellte sich Michael Welsch als neuer Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen den Mitgliedern des Landesbeirates vor. »Meine Richtschnur für meine Amtszeit ist die UN-Behindertenrechtskonvention und der Gedanke, wer Inklusion möchte, sucht Wege«, erklärte er einführend. Der Beauftragte ist neben Vertretern der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministerums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein ständiger Gast im Landesbeirat.

Die Überlegung, Deutsche Gebärdensprache als gleichwertiges Unterrichtsfach in den Klassen 1 bis 12 einzuführen, ist in der ersten Sitzung des Jahres stark und noch nicht abschließend mit Vertreterinnen und Vertretern des Sächsischen Staatsministerums für Kultus diskutiert worden. Die Mitglieder im Landesbeirat sahen es als wichtig an, dass die Deutsche Gebärdensprache als gleichberechtigte Sprache auch an Schulen vermittelt wird, damit die Gesellschaft inklusiver werde. Im fachlichen Austausch mit den unterschiedlichen Positionen, kamen auch Ideen und Vorschläge auf, die die SLB-Mitglieder weiter in die Unterarbeitsgruppe Bildung transportieren. Die Unterarbeitsgruppe wirkt an der Fortschreibung des Aktions- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen mit.

Die aktuelle Corona-Situation und die Sorge, dass es durch die Impfpflicht möglicherweise zu einem Personalmangel in der Pflege kommen kann, waren ebenso Thema im Landesbeirat und sind an das Sozialministerium übermittelt worden.

Am 10. März 2022 kommt der SLB zur nächsten Sitzung zusammen.

Foto zur Meldung: Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/011 vom 14.01.2022)
Foto: Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/011 vom 14.01.2022)

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/009 vom 14.01.2022)

(14.01.2022)

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/009 vom 14.01.2022)

(PM BMAS/red; pec) Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Jürgen Dusel der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bleibt.

Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil: „Mit Jürgen Dusel als Bundesbeauftragtem haben die Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit einen versierten und streitbaren Verfechter ihrer Belange an der Seite, der viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat. Ich freue mich daher sehr, dass wir auch in der neuen Legislaturperiode, in der sich die Bundesregierung im Bereich Inklusion sehr viel vorgenommen hat, weiter vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten und viel voranbringen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass von einer inklusiven Gesellschaft alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir Hubertus Heil und das Bundeskabinett erneut entgegenbringen. Und ich freue mich sehr auf die weitere Arbeit, denn es gibt noch viel zu tun. Richtschnur muss auch weiterhin die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Hinsicht ermutigend. Wichtig ist für mich in dieser Legislaturperiode vor allem die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, die Stärkung von Familien mit schwerstbehinderten Kindern und der Abbau von Barrieren vor allem in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit. Die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit ist ein Ziel, das wir weiter voranbringen müssen. Denn Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.“

Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung spielt eine wichtige Rolle für die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Demnach wirkt der oder die Bundesbeauftragte darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe müssen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.

Der alte und neue Beauftragte vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Anzahl Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung.

Kontakt:

Regine Laroche
Sprecherin Jürgen Dusel, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@behindertenbeauftragter.de

 

Teaser-Bild: Behindertenbeauftragter/Henning Schacht.

Foto zur Meldung: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/009 vom 14.01.2022)
Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2022/009 vom 14.01.2022)

Sächsischer Ministerpräsident im Gespräch mit dem Vorstand (SH-NEWS 2022/008 vom 14.01.2022)

(14.01.2022)

Sächsischer Ministerpräsident im Gespräch mit dem Vorstand (SH-NEWS 2022/008 vom 14.01.2022)

Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. nahm am 12.01.2022 einen Gesprächstermin mit Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in der Staatskanzlei wahr, um wichtige Themen für unsere Mitgliedsverbände wie auch generell Menschen mit Behinderungen in Sachsen zu besprechen.

An dem produktiven Gespräch war zudem der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, wie auch die Geschäftsstellenleiterin Martina Petry beteiligt. Die LAG SH Sachsen wurde durch ihren Vorsitzenden Immo Stamm, ihre Schatzmeisterin Roselore Sickert, die Vorsitzende des LSKS Britta Sopalla sowie die Projektkoordinatorin des Projektes „Challenge Inklusion“ Kerstin Helm vertreten.

Inhaltlich galt es insbesondere, die Sorgen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen wie auch der Selbsthilfe an sich darzulegen und nach Lösungen zu suchen. Schwerpunkte hierbei waren:

  • Die Gefahr für Menschen mit Behinderungen, die aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemie darstellen. Hierbei wurde insbesondere auf die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die keine Masken tragen können, rechtsradikale Gesinnungen und u. a. die Freien Sachsen eingegangen. Gegen diese Tendenzen will auch die LAG SH Sachsen gemeinsam mit ihren Behindertenverbänden zukünftig verstärkt einen Beitrag leisten.
  • Der Wunsch nach festen Ansprechpartnern in den Ministerien zu verschiedenen Themenbereichen.
  • Die Problematik der Arbeit über eine Projektfinanzierung einschließlich der Planungsunsicherheit und Schwierigkeiten, gute Mitarbeiter*innen zu halten. Auch das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ des LSKS und das zukünftig nicht mehr geförderte Inklusionsnetzwerk Sachsen waren hierbei Gegenstand des Gespräches, wie auch die Schwierigkeit aller Vereine, wertvolle Angebote ohne Folgefinanzierungen zu erhalten. Hierbei wurde die Möglichkeit einer Zuschussvereinbarung ähnlich wie im Sportbereich seitens des Ministerpräsidenten angedacht.
  • Die Schwierigkeit der ehrenamtlichen Arbeit in der Selbsthilfe: Ohne finanziellen Anreiz wird es immer schwieriger, Selbsthilfegruppenleiter wie auch Vorstandsmitglieder für die Mitgliedsvereine zu finden.

Wir bedanken uns herzlich für die angenehme Beratung und freuen uns darauf, auch weiterhin im Gespräch zu bleiben.

 

Autorin: Kerstin Helm

Teaser-Bild: CDU Landesverband Sachsen

Foto zur Meldung: Sächsischer Ministerpräsident im Gespräch mit dem Vorstand (SH-NEWS 2022/008 vom 14.01.2022)
Foto: Sächsischer Ministerpräsident im Gespräch mit dem Vorstand (SH-NEWS 2022/008 vom 14.01.2022)

Digitaler und junger Stammtisch (SH-NEWS 2022/007 vom 14.01.2022)

(13.01.2022)

Digitaler und junger Stammtisch (SH-NEWS 2022/007 vom 14.01.2022)

(DVMB LV Sachsen/ red; pec) Auch im Jahr 2022 veranstaltet der Landesverband Sachsen der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew wieder einen regelmäßigen, digitalen Stammtisch: "Junge Bechtis Sachsen".

Dieser wird an jedem letzen Montag, 20:00 Uhr im Monat über die Plattform Zoom angeboten. Hier kann man sich kennenlernen und Erfahrungen austauschen.

Es gibt wechselnde Themen. In machen Monaten werden auch Referentinnen oder Referenten Wissen teilen und Diskussionen begleiten.

Die nächsten Termine lauten:

  • 31.01.2022 - mit der DVMB-Justiziarin Frau Schöler
  • 28.02.2022
  • 28.03.2022
  • 28.04.2022
  • 30.05.2022

Die Termine finden Sie auch in unserem Veranstsaltungskalender

Um Voranmeldung wird gebeten: vors@dvmb-sn.de

Ansprechpartnerin und Partner sind Jana Schmalisch und Marcus Groß (Vorsitzende und stellv. Vorsitzender des Landesverbandes)

Mehr Informationen zum Landesverband gibt es unter:

https://www.dvmb-sn.de/wir/landesverband/

Foto zur Meldung: Digitaler und junger Stammtisch (SH-NEWS 2022/007 vom 14.01.2022)
Foto: Digitaler und junger Stammtisch (SH-NEWS 2022/007 vom 14.01.2022)

Umgang mit den sozialen Auswirkungen der Corona‐Pandemie (SH-NEWS 2022/006 vom 13.01.2022)

(13.01.2022)

Umgang mit den sozialen Auswirkungen der Corona‐Pandemie (SH-NEWS 2022/006 vom 13.01.2022)

Ein Megaphone symbolisiert eine Forderung Förderaufruf der Stadt Dresden.

(dresden.de/ red; pec) Die Stadt Dresden ruft auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Soziales und Wohnen zur Förderung im Rahmen eines Sonderprogrammes auf:  Ziel ist die Ermittlung von Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie sowie die Entwicklung von Perspektiven zum Umgang mit diesen Auswirkungen. Im Fokus setehen dabei besondere Personengruppen, z. B. Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Vereinsamte.

Das Fördervolumen beträgt 100.000 €. 

Dem Antragsverfahren ist eine Interessensbekundung vorgeschaltet. Die besten Förderideen erhalten dann die Aufforderung zur Antragstellung.

Hierzu sind eine Kurzkonzeption und der eventuelle finanzielle Bedarf beim Sozialamt per E-Mail an sozialamt-foerderung@dresden.de einzureichen. Die Frist endet am 31.01.2022.

Die Kurzkonzeption von maximal 3 DIN A4 Seiten muss

  • Aussagen zur Zielsetzung,
  • zum methodischen und organisatorischen Ansatz,
  • zur Zielgruppe und
  • zur geplanten Nutzerinnen- bzw. Nutzerzahl machen

 

Antragsberechtigt sind alle Träger entsprechend der Fachförderrichtlinie Sozialamt.

Weitere Informationen auf der Webseite der Landeshauptstdt Dresden:

Foto zur Meldung: Umgang mit den sozialen Auswirkungen der Corona‐Pandemie (SH-NEWS 2022/006 vom 13.01.2022)
Foto: Umgang mit den sozialen Auswirkungen der Corona‐Pandemie (SH-NEWS 2022/006 vom 13.01.2022)

Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen (SH-NEWS 2022/005 vom 12.01.2022)

(12.01.2022)

Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen (SH-NEWS 2022/005 vom 12.01.2022)

Bis heute gibt es in Deutschland für die Triage-Situation kein Gesetz, obwohl wir uns bereits seit zwei Jahren in der Covid-19-Pandemie befinden. Triage bezeichnet eine Methode, nach der im Fall knapper intensivmedizinischen Ressourcen in Notlagen oder Pandemien entschieden wird, wer zuerst behandelt wird. Die Deutsche Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) veröffentlichte im Frühjahr 2020 klinisch-ethische Empfehlungen für solche Entscheidungen. Die DIVI empfiehlt demnach, dass sich die Priorisierung der Patienten am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren soll, d. h. Menschen mit besseren Überlebenschancen sollen zuerst behandelt werden.

Verfassungsbeschwerde

Im Juni 2020 reichten neun Menschen mit Behinderung eine Verfassungsbeschwerde gegen die von der DIVI herausgegebenen Triage-Richtlinien ein, da sie befürchteten, im Fall einer Triage aufgrund ihrer Vorerkrankungen oder Behinderungen nicht behandelt zu werden. Die Beschwerdeführer*innen, darunter die Richterin Nancy Poser und die Aktivist*innen Raul Krauthausen und Anne Gersdorff, sahen durch die Richtlinien ihre Grundrechte verletzt. Sie beantragten,

„dass die Bundesregierung spätestens innerhalb eines Monats nach Verkündung seines Beschlusses ein Gremium benennt, in dem vertreten sind: medizinische Expert*innen verschiedener Fachrichtungen, Menschen mit Behinderungen, die vom Deutsche Behindertenrat benannt werden, sowie vom Deutschen Bundestag benannte Vertreter. Dieses Gremium soll, bis zur Verabschiedung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, vorläufige Vorgehensweisen entwickeln und beschließen, wie knappe intensiv-medizinische Behandlungs-Ressourcen verteilt werden sollen, wenn im Rahmen der fortdauernden Pandemie eine kritische Behandlungssituation in Deutschland entstehen sollte.“ (Verfassungsbeschwerde 27.06.20)

Einen Antrag auf einstweilige Anordnung wies das Gericht in Karlsruhe damals ab, stellte allerdings fest, dass die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache „nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet” ist.

Urteil des BVerfG

Nun hat das Bundesverfassungsgericht am 16. Dezember 2021 einen Beschluss gefasst. Die Richter gaben den Klägern Recht; der Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen im Falle einer Triage schützen:

„Da der Gesetzgeber solche Vorkehrungen bislang nicht getroffen hat, hat er die aus dem Schutzauftrag des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG hier wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) folgende konkrete Handlungspflicht verletzt. Der Gesetzgeber muss – auch im Lichte der Behindertenrechtskonvention – dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert wird.“ (PM BVerfG 28.12.21)

Der Gesetzgeber sei gehalten, dieser Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen. Bei der konkreten Ausgestaltung käme ihm ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.

Die LAG SH Sachsen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen waren bislang nicht ausreichend vor Diskriminierung und Vernachlässigung in einer Triage geschützt. Nun ist ein schnelles Handeln seitens der Bundesregierung gefordert.

Quellen und weitere Informationen:

Verfassungsbeschwerde

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 28.12.2021

Beschluss BVerfG vom 16.12.2021

Foto zur Meldung: Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen (SH-NEWS 2022/005 vom 12.01.2022)
Foto: Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen (SH-NEWS 2022/005 vom 12.01.2022)

Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)

(12.01.2022)

Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)

(www.eu-schwerbehinderung.de/red; pec) Seit vielen Jahren wird durch die Krankenkassen und Rentenkassen darauf hingewiesen, dass immer mehr Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), also Erkrankungen wie Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen, erwerbsunfähig werden.

Trotz dieser Hinweise scheint sich nicht viel getan zu haben um beispielsweise die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen so zu optimieren, dass psychische Belastungen vermieden werden. Gesetzliche Grundlagen existieren hierzu, trotz zunehmender psychisch bedingter Erkrankungen, die oft in die Erwerbsunfähigkeit führen, nicht. Gerade in der Pandemie zeigt sich das am Beispiel der Pflegekräfte besonders deutlich, wie sich die psychischen Belastungen auf die Gesundheit auswirken. Langfristig könnte die Situation sogar problematisch werden und ganze Branchen durch psychische Belastungen in Personalnot bringen, wie es bereits heute in der Pflege zu beobachten ist. Psychische Erkrankungen führen oft sogar dazu, dass die Menschen auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind. Weniger bekannt ist der oft bestehende Anspruch für psychisch erkrankte, dass diese oft auch als Schwerbehinderung anerkannt werden.

Die Debeka hat hierzu ein paar Beispielzahlen publiziert, die diese Problematik gut veranschaulichen.

Psyche wichtiger Grund

Die Anzahl psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit schwankt seit Jahren zwischen 40 und 45 Prozent und war in den Jahren 2019 und 2020 wieder rückläufig. Eine Auswertung der Daten in der Debeka Krankenversicherung ergab für denselben Zeitraum eher einen minimalen Anstieg von psychischen Behandlungen im ambulanten Bereich sowie wahlärztlichen Bereich im Krankenhaus. Für das Jahr 2019 waren es mit ca. 878.400 Behandlungen 3,27 Prozent mehr und für das Jahr 2020 noch einmal 1,7 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr. Ob sich diese Entwicklung in der Berufsunfähigkeit niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind damit bisher noch nicht erkennbar oder bestätigt.

Leichter Anstieg bei Zweit- und Dritt-Ursache

Laut Debeka hat der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte (von 2019 insgesamt 12,6 Prozent) leicht zugenommen. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund stiegen leicht um 1,2 Prozentpunkte (von 2019 insgesamt 15,6 Prozent).

Mehr Rente an mehr Menschen gezahlt

63,3 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 61,7 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2020 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Damit entrichtete die Debeka knapp 2,5 Prozent mehr Rente für Berufsunfähigkeit als im Vorjahr. Empfänger waren knapp 7.500 Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten. Davon waren ca. 6.670 Vollinvalide (Vorjahr: ca. 6.450) und 819 Teilinvalide (Vorjahr: 788).

Foto zur Meldung: Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)
Foto: Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)

Lieblingsplätze für alle (SH-NEWS 2022/003 vom 12.01.2022)

(12.01.2022)

Lieblingsplätze für alle (SH-NEWS 2022/003 vom 12.01.2022)

(dresden.de/red; pec) Bereits 2014 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz das Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ ins Leben gerufen. Seitdem konnten durch die Fördergelder des Freistaates Sachsen die Barrieren einer Vielzahl von Plätzen, Einrichtungen und Gebäuden reduziert werden.

Über 30 Maßnahmenvorschläge für das Jahr 2021 in Dresden

Barrieren für Menschen mit körperlichen Behinderungen sollen abgebaut werden. Dies gilt insbesondere für öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen in Dresden. Für dieses Ziel stellt das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Dresden in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 376.500 Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm heißt „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ und wird seit mittlerweile acht Jahren mit großem Erfolg durchgeführt. Mit den Fördermitteln können kleine Projekte umgesetzt werden, wobei maximal 25.000 Euro pro Einzelmaßnahme bezuschusst werden. Wie in den beiden vorangegangenen Jahren wird das Programm um den Förderschwerpunkt „Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen“ erweitert. 

Für die Förderung im Jahr 2021 gingen Ideen für 35 Projekte mit einem Finanzbedarf von rund 700.000 Euro bei der Landeshauptstadt Dresden ein. Neben Verbesserungen für Rollstuhlfahrer gibt es auch Entwürfe, um verschiedene öffentliche Bereiche für Menschen mit Seh-, Hör- oder Lernbeeinträchtigungen besser erlebbar zu gestalten. Besonders interessant ist die barrierefreie Umgestaltung der Bowlingbahnen im Bowlingcenter des Elbeparks. Hier sollen Abrollhilfen angeschafft und ausklappbare Banden an den einzelnen Bahnen (Bumper) installiert werden. Einer breiten Öffentlichkeit dienlich ist der Einbau von Blindenleitsystemen in vier Dresdner Bädern. 

Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird das Förderprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ auch in 2022 weitergeführt. Ab sofort können dafür Vorschläge zur Abschaffung von Barrieren in der Stadt Dresden eingereicht werden. Dazu ist bitte das Formular „Maßnahmenvorschlag“ zu verwenden.   

Kontakt für Fragen zum Programm innerhalb von Dresden:

Stadtplanungsamt
Herr Thomas Köhler
Telefon: 0351-4883292
E-Mail: tkoehler@dresden.de

Foto zur Meldung: Lieblingsplätze für alle (SH-NEWS 2022/003 vom 12.01.2022)
Foto: Lieblingsplätze für alle (SH-NEWS 2022/003 vom 12.01.2022)

Änderung des Landesblindengeldgesetzes (SH-NEWS 2022/002 vom 12.01.2022)

(12.01.2022)

Änderung des Landesblindengeldgesetzes (SH-NEWS 2022/002 vom 12.01.2022)

(PM SMS/red; pec) Der Sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Durch das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes« werden das Blindengeld und die anderen Nachteilsausgleiche zum 1. Januar 2022 erhöht. Das Blindengeld wird von monatlich 350 Euro auf 380 Euro angehoben. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig sehbehinderte Menschen erhöhen sich auf 100 Euro, für gehörlose Menschen auf 150 Euro und für Schwerstbehinderte Kinder auf 120 Euro. Gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen erhalten zusätzlich monatlich 320 Euro.

Die Berechtigten nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten die Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig. Bestehen Ansprüche wegen mehrerer Beeinträchtigungen, werden die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz nebeneinander gewährt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Blinde und sehbehinderte Menschen können heute in der Regel ein selbstbestimmtes Leben führen. Technische Neuerungen und vielfältige Hilfsmittel bieten Unterstützung und Unabhängigkeit bei der Bewältigung täglicher Herausforderungen. Das Landesblindengeld und die Nachteilsausgleiche helfen bei der Finanzierung wichtiger Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen. Ich freue mich, dass der Landtag sowohl das Landesblindengeld als auch die Nachteilsausgleiche erhöht hat. Damit wird auf die gestiegene Inflationsrate und den Kaufkraftverlust reagiert und zugleich ein Zeichen für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt. Davon profitieren etwa 5.250 blinde Menschen und ca. 8.400 Empfänger anderer Nachteilsausgleiche in unserem Land.«

Das Blindengeld wurde seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr erhöht. Die anderen Nachteilsausgleiche sind seit Januar 2018 unverändert. Mit den Geldleistungen sollen die behinderungsbedingten Mehraufwendungen – ein Stück weit – ausgeglichen werden und mit den genannten Erhöhungen soll auf die Inflationsrate und den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust reagiert werden.

[Download]

Foto zur Meldung: Änderung des Landesblindengeldgesetzes (SH-NEWS 2022/002 vom 12.01.2022)
Foto: Änderung des Landesblindengeldgesetzes (SH-NEWS 2022/002 vom 12.01.2022)

Online-Projektgruppenberatungen im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2021/111 vom 16.12.2021)

(16.12.2021)

Online-Projektgruppenberatungen im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2021/111 vom 16.12.2021)

Logo des ÖPNV-Projektes Projektteam berät auf regionaler, sachsenweiter und bundesweiter Ebene zu aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr

(LSKS/kha) Das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ bemühte sich auch im November 2021 darum, trotz aktuell hoher Corona-Infektionszahlen, die anberaumten Beratungen ordnungsgemäß durchzuführen. Dafür nutzte es die Möglichkeit der Videokonferenzen.

Projektgruppe Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Am 10.11.2021 kamen auf Einladung des Projektes folgende Partner der Projektgruppenarbeit im Landkreis zusammen: Frau Schmid, Behindertenbeauftragte des Landkreises und Sachbearbeiterin ÖPNV/Verkehrsplanung sowie ihre Mitarbeiterin Frau Huch vom Landratsamt Pirna, Herr Ludwig, Leiter Verkehr bei der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), Herr Liebig vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), Herr Naumann, KB-Stelle Barrierefreies Planen/Bauen bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG) und seitens des LSKS, der Projektbeauftragte Gerd Schuhmacher und die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer, die die Beratung leitete.

Ein wichtiger Themenschwerpunkt war dabei u.a. die Sicherstellung barrierefreier Reisemöglichkeiten im Zuge des Betreiberwechsel im VVO-Dieselnetz von MRB zu DB Regio am 12. Dezember auf den Strecken Heidenau-Altenberg, Pirna-Sebnitz, Dresden Königsbrück/Kamenz. Hier brachte sich das Projekt in den vergangenen Monaten ein, um Verbesserungen hinsichtlich einer barrierefreien Fahrzeuggestaltung anzuregen, nachdem bekannt wurde, dass die aufgrund einer erforderlichen Notvergabe eingesetzten Altfahrzeuge nicht mit Schiebetritten nachgerüstet werden können. Im Februar/März 2022 soll ein Lokaltermin zum Test umgesetzter Verbesserungen erfolgen (Einsatz von Rampen und Hilfeleistung durch Kundenbetreuer, zusätzliche Türtaster, Anordnung Rollstuhlstellplätze direkt neben Sprechstelle, …) – entsprechend im Nachgang erfolgter Abstimmungen mit dem VVO werden dementsprechend spontane Mitfahrten auch weiterhin gewährleistet sein. Fahrgästen, die längerfristiger planen, wird derzeit eine Vorab-Anmeldung empfohlen, da aufgrund des derzeitigen Krankenstandes der Zugführer Hilfe leistet und sich somit besser auf seinen Einsatz vorbereiten kann. Besprochen wurde auch eine in Vorbereitung befindliche Neuausschreibung für den Zeitraum ab Dezember 2031, wobei entsprechende Vorgaben für Schiebetritte zugesichert wurden und es hinsichtlich der erforderlichen Schiebetritte bereits Hersteller konsultiert wurden

Darüber hinaus wurden u. a. folgende Beratungspunkte behandelt:

  • Änderungen am ÖPNV-Netz in der Region jeweils unter Beachtung der im Projekt vereinbarten Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung (Buslinie 219, Optimierung von Übergangszeiten am ZOB Pirna, Taktbus 365 von Schmiedeberg nach Frauenstein bzw. ab 2022 nach Rechenberg-Bienemühle)
  • Ausbau von Haltestellen und SPNV-Haltepunkten in der Region (u. a. Freital, Obervogelgesang, Krippen, Schmilka Hirschmühle, Schöna)
  • Planungen bzw. Studien hinsichtlich zukünftiger Projekte und Visionen in der Region mit notwendiger Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (Verlängerung Kirnitzschtalbahn und Standseilbahn zwischen Stadt und Festung Königstein)
  • Mobilitätstraining im Landkreis unter Einbeziehung der DB Regio und RV SOE im Frühsommer 2022

Projektgruppe „SPNV für alle“

Die am 24.11.2021 auf Einladung des Projektes durchgeführte Online-Beratung zum „SPNV für alle" für die Region Dresden/Elbland, Ostsachsen/Niederschlesien-Oberlausitz, Nordsachsen/Leipziger Land war trotz der aktuellen Erschwernisse gut besucht. Es kamen Vertreter verschiedener Verkehrsverbünde (Verkehrsverbund Oberelbe - VVO, Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien - ZVON und Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig – ZVNL), Vertreter des Bahnhofsmanagements Leipzig und Dresden von der DB Station & Service, die DB Regio, die Behindertenbeauftragten der Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Görlitz, die Stadt Görlitz, die KB-Stelle Dresden. Von Seiten des Projektes wirkten die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer und die regionale Koordinatorin für den Bereich LK Leipzig/Nordsachsen Kathleen Rahn. Vom Partnerprojekt beim VdK Sachsen für den Bereich Westsachsen/Chemnitz nahm der Projektleiter Herr Thriemer teil.

Zunächst ging die Projektkoordinatorin Frau Hammer auf einige ausgewählte Schwerpunkte der zurückliegenden Projektarbeit ein. Dies umfasste u. a. die neu gestaltete Homepage des Projektes, die aktuell laufende Aktualisierung der Technischen Forderungen, Abstimmungen mit der Länderbahn/Trilex unter Einbeziehung unterschiedlicher Nutzervertreter mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zur Optimierung der Fahrgastinformation für alle, die planmäßige Durchführung von Mobilitätstrainings bzw. Ausfahrten nach Bautzen (SH-NEWS 2021/089 ) und Delitzsch (SH-NEWS 2021/095) sowie laufende Beantragung eines neuen Projektes zur Thematik „ÖPNV/SPNV für alle“.

Anlässlich der lt. Verkehrsministerkonferenz vom April 2022 vorliegenden Beschlüsse zur Erforderlichkeit einheitlicher Normen auf Bundesebene – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bundesweit unterschiedliche Bahnsteighöhen existieren - positionierten sich die Verbünde und die Deutsche Bahn noch einmal dazu, dass das vorliegende Migrationskonzept anzuwenden ist. In Sachsen und weiteren mitteldeutschen Bundesländern ist demnach bei neuen Baumaßnahmen eine Zwischenstufe zur längerfristig angestrebten 76cm-Bahnsteighöhe von 55 cm Bahnsteighöhe umzusetzen, damit mit den derzeit eingesetzten Zügen auf in den Folgejahren höhengleiche Ein- und Ausstiege gewährleistet sind.

Weitere Beratungsschwerpunkte waren u.a.:

  • Der VVO berichtete über vielversprechende Arbeiten zur automatisierten Übernahme und Anzeige der Statusmeldungen zur Funktionalität der Aufzüge an Bahnhöfen auf dem DB-System und die technische Umsetzung barrierefreier Auskunftssysteme, konkrete Ergebnisse werden Anfang 2022 bzw. 2022/2023 erwartet.
  • Dem Bericht der DB Station und Service AG konnte u. a. entnommen werden, dass sich die Abwicklung der Anmeldungen von Hilfeleistungen über die Mobilitäts-Service-Zentrale derzeit in einer intensiven Überarbeitung befindet, um Schwachstellen bei der Informationsübermittlung aufzudecken.
  • Hinsichtlich der Belegung aller Gleishallendächer im Zeitraum 2022-2025 am Hauptbahnhof Dresden wird derzeit ein Konzept zum reibungslosen Umleiten der Fahrgäste bei baubedingten Einschränkungen entwickelt. Dazu soll es im Februar einen Termin geben, zu dem auch der LSKS mit seinen Projektpartnern einbezogen werden soll.
  • Im Nachgang des Lokaltermins des Projektes im Bahnhof Zittau (SH-NEWS 2021/045) wurden erste Arbeiten realisiert, so u. a. die Türautomatik und die Anordnung der Sitzmöglichkeiten in der Bahnhofshalle, auch das Blindenleitsystem soll überarbeitet werden.
  • Aktuell sind etwa 70% der Bahnsteige im VVO-Gebiet barrierefrei ausgebaut, durch die etwa 91% der Fahrgäste erreicht werden. Der VVO bekräftigte, den weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnstationen und Haltestellen voranzutreiben, so u. a. an S-Bahn-Haltestellen der Sächsischen Schweiz. Hinzu kommt beispielsweise die erfolgte Beschriftung von Handläufen im Bahnhof Pirna.
  • Die noch im Zuge der zurückliegenden Projektgruppensitzung besprochene umfangreiche Liste mit Projekten im Schienen- und Verkehrsbereich wurde aufgrund veränderter Prioritäten im Kohle-Gesetz - die zumindest im Bereich des Braunkohleauausstiegs, nun in der Forschung und Entwicklung liegen - zusammengestrichen. Es bleiben hier die Vorhaben eines ICE zwischen Cottbus und Görlitz und Stärkung der Verbindung Dresden – Cottbus über Spremberg-Kamenz-Hosena. Im Sinne aller Fahrgäste wäre es jedoch mehr als wünschenswert, wenn für die übrigen Vorhaben alternative Finanzierungen gefunden werden.
  • Nachrüstung bzw. Einbau von Aufzügen, Markranstädt mit dem Ziel der Inbetriebnahme ab 2025 und Bischofswerda Realisierung im Jahr 2022.
  • Der Umbau des Bahnhofs in Borna soll im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
  • Der ZVNL berichtete dazu u. a. über die Herstellung von Barrierereiheit an ausgewählten Verknüpfungsstellen, so u. a. in Pegau im Jahr 2030, Eilenburg-Ost, Döhlen und Zschorkau.
  • Einsatz neuer Züge zwischen Chemnitz und Leipzig ab 2023 (Typ batteriebetriebener Coradia Continental), dies bedeutet einen großen Sprung in Richtung Barrierefreiheit auf dieser Strecke. Es wurde ein Nutzertest gemeinsam mit dem Partnerprojekt beim Sozialverband VdK und dem BV Leipzig vereinbart.
  • Vereinbart wurde außerdem die Umsetzung von Mobilitätstrainings im Raum Leipzig und Sächsische Schweiz sobald es die aktuelle Corona-Situation wieder zulässt. Angeregt wurde zudem ein Test der barrierefreien Erreichbarkeit des Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.

Onlinetreffen des BSK-Fachteams Mobilität

Als Mitglied im Fachteam Mobilität des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK e.V.), das monatlich zu Herausforderungen auf Bundesebene berät, nahm Kerstin Hammer am jährlichen Fachteamtreffen teil. Teilnehmer waren Betroffenenvertreter aus ganz Deutschland.

Link zum BSK-Fachteam Mobilität

Das Fachteam verständigte sich dabei u. a. auf die angestrebte Sensibilisierung zu Anforderungen und der Notwendigkeit barrierefreier Gestaltung im Bereich Forschung und Lehre und zur Abfrage des Umsetzungsstandes der vorliegenden Beschlüsse aus der Verkehrsministerkonferenz vom April 2021 bei den Ländern, dies bezieht sich auf:

  • die Einbeziehung der behindertenverbände im Rahmen der Novellierung der TSI PRM, was die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkung auf EU-Ebene meint 
  • einheitliche Normen und Standards für einen barrierefreien SPNV auf Bundesebene
  • ein bundesweites, transparentes Beteiligungsverfahren im Gesamtsystem Bahn

Über den weiteren Fortgang informieren wir gern auf unseren Internetseiten. An dieser Stelle wünschen wir Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Wir hoffen, dass wir auch im neuen Jahr gemeinsam im Sinne eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr wirken können.

Foto zur Meldung: Online-Projektgruppenberatungen im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2021/111 vom 16.12.2021)
Foto: Online-Projektgruppenberatungen im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2021/111 vom 16.12.2021)

Beratung der ÖPNV-Projektgruppe für Stadt Dresden hat online stattgefunden (SH-News 2021/112 vom 16.12.2021)

(16.12.2021)

Beratung der ÖPNV-Projektgruppe für Stadt Dresden hat online stattgefunden (SH-News 2021/112 vom 16.12.2021)

Logo des ÖPNV-Projektes Einsetzen für Barrierefreiheit im Stadtgebiet Dresden geht nur gemeinsam

(LSKS/kha, ahä) Anfang Dezember fand die zweite Projektgruppenberatung des Projektes „ÖPNV für alle“ Landeshauptstadt Dresden statt. Aufgrund der Coronalage wurde diese wieder online durchgeführt und fand regen Zuspruch. So waren u.a. Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), des Büros der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden, des Fahrgastbeirates der DVB sowie der Betroffenenverbände anwesend. Die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer konnte außerdem Frau Skiebe vom Stadtplanungsamtes sowie Herrn Rudolph vom Straßentiefbauamt begrüßen. Sie werden sich ab sofort in die Projektgruppe einbringen. Aus der Vielzahl der Themen werden an dieser Stelle nur einige herausgegriffen.

Begleitdienst geht weiter

Neben aktuellen Themen aus den Bereichen Fahrgastinformation und Bauvorhaben ging es um den Begleitdienst der DVB MOSE. In den letzten Monaten wurde hinter den Kulissen der Stadt und der DVB nach einer Lösung gerungen, nachdem die Weiterführung aufgrund der Kosten fraglich war. Frau Hammer und Herr Schuhmacher (beide ÖPNV-Projekt) sowie Frau Richter (Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt) waren u.a. seitens der Betroffenenvertretung eingebunden. Erfreulicherweise konnte Frau Dreßel (DVB) und Herr Müller-Eberstein vom Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V. (SUFW) mitteilen, dass der Begleitservice zunächst vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 weitergeführt wird. Dabei übernimmt das SUFW die Organisation, Steuerung und Anmeldung. Es wurde zudem die Vereinbarung getroffen, dass die Betreuer entsprechend von der DVB geschult werden. Das Projekt dankt den Beteiligten herzlich für die schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen.

Fahrgäste, die den Begleitdienst nutzen möchten, können sich ab 3. Januar 2022 melden bei:

Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V.
Tel: 0351 8941005
E-Mail: 

Mehr Informationen finden Sie in dergemeinsamen Pressemitteilung des SUFW, der DVB und der Stadt Dresden

E-Scooter Zulassung für Nutzung ÖPNV in Dresden

Im Zusammenhang mit dem neuen Stadtbahnwagen, der voraussichtlich ab Frühjahr 2022 zum ersten Einsatz kommt, berichtete Herr Silbermann von einer Zunahme der Prüfung zur Mitnahme von E-Scootern bei der DVB. Dies muss vor Nutzung des ÖPNV erfolgen, denn nicht jedes Modell ist dafür zugelassen. Leider ist dies vielen Betroffenen unbekannt, da sie nicht darauf hingewiesen werden. Daher vereinbarte die Projektgruppe ein gemeinsames Vorgehen mit Stadt, DVB sowie der Betroffenenvertretung zur gezielten Information der Sanitätshäuser und Betroffenen im Stadtgebiet Dresden. Bisher können E-Scooter nur in dafür gekennzeichneten Bussen mitgenommen werden. Im neuen Stadtbahnwagen ist eine Mitnahme nach erfolgreicher Zulassung durch die DVB möglich. Perspektivisch wird diese Nutzergruppe auch für Mobilitätstrainings von Interesse sein.

Aktuelles zum Dauerthema E-Roller und Wartehäuschen

Frau Skiebe (SPA) informierte, dass das Thema E-Roller im 2. Quartal 2022 in den Stadtrat eingebracht wird. Aktuell ist eine Richtlinie für Sharingdienste im Ämterumlauf. Darin werden die Vorgaben für Anbieter wie Lime verschärft. Die Diskussion zeigte, dass das wilde Abstellen und die Nachlässigkeit der Anbieter beim Nachverfolgen dieser aber auch die fehlende Zuständigkeit zu einer hohen Frustration führen. Die Runde war sich einig, dass hier etwas passieren muss.

Zum anstehenden Austausch der Fahrgastunterstände und Toilettenanlagen informierte Herr Rudolph vom STA. Ab 2023 ist Rückbau und Neuaufstellung der Wartehäuschen vorgesehen. Eine Ausschreibung läuft derzeit. Das Projekt plädiert für einen nahtlosen Rück- und Neubau. Eine umfassende Stellungnahme zum Vorgang hat die Projektkoordinatorin Frau Hammer bereits an den Baubürgermeister Herrn Kühn übermittelt.

Die nächste planmäßige Sitzung der Projektgruppe findet voraussichtlich im Frühjahr 2022 statt.

Screenshot der Teilnehmer bei der Online-Beratung ÖPNV für alle in Dresden am 01.12.2021Screenshot der Teilnehmer bei der Online-Beratung "ÖPNV für alle" in Dresden am 01.12.2021 (Quelle: lsks/kha)

Foto zur Meldung: Beratung der ÖPNV-Projektgruppe für Stadt Dresden hat online stattgefunden (SH-News 2021/112 vom 16.12.2021)
Foto: Beratung der ÖPNV-Projektgruppe für Stadt Dresden hat online stattgefunden (SH-News 2021/112 vom 16.12.2021)

Landesinklusionsbeauftragter (SH-NEWS 2021/113 vom 16.12.2021)

(16.12.2021)

Landesinklusionsbeauftragter (SH-NEWS 2021/113 vom 16.12.2021)

Am 03.12.2021 wurde Michael Welsch als neuer Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ernannt. Er ist Nachfolger des langjährigen Beauftragten Stephan Pöhler.

Zur feierlichen Berufung durch den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer war auch der Vorsitzende der LAG SH Sachsen e.V. Immo Stamm eingeladen. Er übermittelte Herrn Welsch die besten Glückwünsche im Namen der LAG SH Sachsen. Herrn Pöhler lies er entsprechenden Dank zukommen. „16 Jahre als Beauftragter für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, das sind 5.840 Tage im Ehrenamt. Dafür verdient er Anerkennung und Dankbarkeit“, lies Immo Stamm verlauten.

Mit dem neuen Landesbeauftragten wurde die Vorfreude auf eine gute Zusammenarbeit geteilt. Unterstrichen wurde dies durch die Absprache, Herrn Welsch zur ersten Vorstandssitzung der LAG SH Sachsen im Jahr 2022 einzuladen.

Die Funktion der Geschäftsstellenleitung übernimmt fortan Martina Petry.

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten des Landesinklusionsbeauftragten sowie dessen Geschäftsstelle.

Michael Kretschmer und Michael Welsch stehen nebeneinander und halten gemeinsam eine Urkunde in Richtung Betrachter des Bildes. Der nüchterne Raum ist im Hintergrund mit großen hängenden Fahnen dekoriert: Der Europäischen, der Deutschen sowie der Sächsischen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildrechte: Miroslawa Müller

 

 

 

Autor: Daniel Pech

 

Foto zur Meldung: Landesinklusionsbeauftragter (SH-NEWS 2021/113 vom 16.12.2021)
Foto: Landesinklusionsbeauftragter (SH-NEWS 2021/113 vom 16.12.2021)

Erfolg der Patientenvertretung (SH-NEWS 2021/114 vom 16.12.2021)

(16.12.2021)

Erfolg der Patientenvertretung (SH-NEWS 2021/114 vom 16.12.2021)

(PM dccv / red; pec) Berlin, 16. Dezember 2021. Mit dem Beschluss zu Anforderungen, Teamzusammensetzung und Behandlungsumfang wird die Ambulante Spezial-fachärztliche Versorgung (ASV) als Versorgungsform nun auch für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) ermöglicht.

Die Patientenvertretung, auf deren Antrag die Ausgestaltung erfolgte, hofft nach jahrelangem Einsatz nun auf eine rasche Verbesserung der Versorgung der Betroffenen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Bei den CED mit ihren beiden Hauptformen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa handelt es sich um komplexe Multiorganerkrankungen, die eine spezialisierte interdisziplinäre Betreuung im Rahmen der ASV notwendig machen. Krampfartige Schmerzen, teils blutige Durchfälle, Schäden am Darm, weiteren Organen oder am Gelenksystem sowie eine systemische Entzündung reduzieren die Lebensqualität der Betroffenen in erheblichem Maße.

„Die heutige Beschlussfassung ist ein großer Erfolg. Wir hoffen, dass die Vernetzung von spe-zialisierten interdisziplinären Fachärztinnen und Fachärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich in der ASV zu einer Verbesserung der Versorgung vor allem im Bereich der Langzeitbetreuung von CED-Betroffenen führt.“ betont Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss und Geschäftsführer der Deutschen Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.). Problematisch bleibt die Versorgung besonders schwer betroffener Kinder und Jugendlicher angesichts der weiter geringen Zahl an spezialisierten pädiatrischen Kindergastroenterologinnen und -gastroenterologen. Bei Teambildungen ohne gastroenterologisch spezialisierte Pädiaterinnen und Pädiater wären Vorgaben zumindest zur konsiliarischen Zusammenarbeit sinnvoll gewesen.

Als bedeutenden Schritt wertet die Patientenvertretung die durchgesetzte und dringend erforderliche Abrechnungsmöglichkeit interdisziplinärer CED-Fallkonferenzen bei komplexen Krankheitsverläufen. Vergleichbar mit den onkologischen Fallkonferenzen können die beteiligten Disziplinen hier gemeinsam den weiteren Ablauf der Behandlung besprechen.

Die Patientenvertretung setzt sich für eine zügigere und an der Versorgungsrealität ausgerichtete Ausgestaltung der ASV ein. Mit dem Krankheitsbild CED ist es gelungen, erstmals seit 2012 eine neue Indikation in den Katalog gemäß § 116b SGB V aufzunehmen. Erst eine von der Patientenvertretung angestoßene Änderung der Verfahrensordnung des G-BA hatte den eigenen Antrag auf Neuaufnahme einer schubförmig verlaufenden Erkrankung ermöglicht.

Ansprechpartner: Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
Tel: +49 2000 392 40
E-Mail: 

 


 

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter*innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Foto zur Meldung: Erfolg der Patientenvertretung (SH-NEWS 2021/114 vom 16.12.2021)
Foto: Erfolg der Patientenvertretung (SH-NEWS 2021/114 vom 16.12.2021)

Neue Mitarbeiterin im Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2021/110 vom 06.12.2021)

(06.12.2021)

Neue Mitarbeiterin im Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2021/110 vom 06.12.2021)

Logo des ÖPNV-Projektes Verstärkung für die Landkreise Nordsachsen und Leipziger Land

(LSKS/kr) Das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ begrüßt in seinen Reihen eine neue Mitarbeiterin. Sie tritt die Nachfolge von Jana Treffler-Klingner an. Im Hinblick auf ein neu beantragtes Projekt ab Anfang 2022 ist das Team in der Region Nordsachsen/Leipziger Umland nun wieder gut aufgestellt und freut sich auf die kommenden Herausforderungen.

Kathleen Rahn befindet sich seit November 2021 in Einarbeitung und hat ihre ersten Termine im Projekt erfolgreich absolviert. Gern übergeben wir ihr an dieser Stelle das Wort, um sich Ihnen näher vorzustellen.

Vorstellung der neuen ÖPNV-Mitarbeiterin

 

„Ich, Kathleen Rahn, trete die Nachfolge unserer leider verstorbenen Jana Treffler-Klinger an und bin fortan für den Umkreis Leipzig/Leipziger Land und Nordsachsen zuständig. Janas Fußstapfen sind groß und ich werde alles daransetzen, ihrer erfolgreichen Arbeit durch eine auch meinerseits engagierte Arbeit bei der Beseitigung von Barrieren im ÖPNV/SPNV gerecht zu werden.

Ich bin seit 2011 ehrenamtlich und hauptamtlich in der Selbsthilfe tätig – Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und ihren Angehörigen ist mir eine wichtige Angelegenheit sowohl des Verstandes als auch des Herzens. Zuletzt arbeitete ich in Elternzeitvertretung als Projektkoordinatorin beim Inklusionsnetzwerk Sachsen e. V.

Da ich selbst seit 2010 von Morbus Bechterew betroffen war und sieben Monate nur unter starken Schmerzen laufen konnte, habe ich eine Ahnung davon, wie dringend eine bestmögliche Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen im ÖPNV/SPNV umgesetzt werden muss. Ich bin außerdem Historikerin: sich möglichst frei fortbewegen zu können, war und ist grundlegend für das Leben von uns Menschen.

Leider befinde auch ich mich aufgrund der Pandemie im Leipziger Home-Office, sodass ich aktuell die meisten Ansprechpartner:innen nur digital kennenlernen kann. Ab Januar 2022 werde ich voraussichtlich unseren Social-Media-Auftritt managen. Ihr könnt euch auf neue Kanäle bei Facebook und Instagram freuen, die unserer Öffentlichkeitsarbeit dienlich sein werden.

Ich freue mich sehr auf das persönliche Kennenlernen, wenn wir diese Krise gemeinsam bewältigt haben! Passt gut auf euch auf und bleibt zuversichtlich! Alles hat ein Ende. Auch diese Pandemie.“

 

  • Kontakt zu Kathleen Rahn: 
  • Informationen zum Projekt und weiteren Ansprechpartnern: www.oepnv-fuer-alle.de

Foto zur Meldung: Neue Mitarbeiterin im Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2021/110 vom 06.12.2021)
Foto: Neue Mitarbeiterin im Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2021/110 vom 06.12.2021)

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/109 vom 03.12.2021)

(03.12.2021)

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/109 vom 03.12.2021)

Am 03. Dezember ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Ausgerufen wurde dieser im Jahr 1992 von den Vereinigten Nationen. Der Tag soll die Rechte und das Wohlergehen aller Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen fördern und unterstützen sowie für die Bedürfnisse dieser Gruppe sensibilisieren.

Dieses Jahr steht der Tag der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Führungsrolle und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einer inklusiven, barrierefreien und nachhaltigen Welt nach der COVID-19-Pandemie“. Menschen mit Behinderungen gehören zu einer der vulnerablen Gruppen, die unter Covid-19 besondere Einschnitte erlebt haben und immer noch erleben. Ihnen stellen sich mehr Herausforderungen und Barrieren in den Weg.

Wo Marginalisierung, Diskriminierung, Gefährdung und Ausbeutung für viele Menschen alltägliche Faktoren sind, wird das erhöhte Risiko durch den eingeschränkten Zugang zu medizinischer Routineversorgung und Rehabilitationsdiensten, ausgeprägtere soziale Isolation und mangelnde Notfallvorsorge für Menschen mit Behinderungen noch verstärkt. Daher fordert der diesjährige Tag der Menschen mit Behinderungen, die besondere Vulnerabilität dieser Gruppe anzuerkennen und aus deren Erfahrungen zu lernen.

Inklusion im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025

Die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff. In diesen Zeiten nun deutet sich ein Umbruch in Deutschland an: Von einem jahrelang CDU-geführten Land hin zu einem „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ mit einem Bekenntnis zum Fortschritt. So jedenfalls will es der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz hat bereits einige Corona-Maßnahmen angekündigt und spricht sich für eine allgemeine Impfpflicht ab März 2022 aus. Im Vertrag indes haben die Koalitionäre an erfreulich vielen Stellen Anliegen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, für die sich u. a. die BAG SELBSTHILFE einsetzte, aufgenommen.

Die Koalitionäre haben die Notwendigkeit der Barrierefreiheit erkannt, sie als intersektionales Thema verstanden und an vielen Stellen festgehalten, so u. a.:

  • Lebendige Demokratie: „Wir wollen Gesetze verständlicher machen. Die Barrierefreiheit in den Angeboten von Bundestag und Bundesregierung werden wir ausbauen.“ (S. 10)
  • Digitale Infrastruktur: „Wir prüfen Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für alle, z. B. durch Barrierefreiheit.“ (S. 16)
  • Sport: „Wir erarbeiten unter breiter Beteiligung einen „Entwicklungsplan Sport“ und weiten die Offensive für Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion aus und berücksichtigen insbesondere Schwimmbäder stärker. Bei der Sportförderung berücksichtigen wir den besonderen Bedarf von Behindertensport.“ (S. 113)
  • Medien- und Kulturpolitik: „Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein.“ (S. 121)

Auch im Bahnverkehr soll die Barrierefreiheit verbessert werden (S. 49). Um Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzesvorhaben barrierefrei zugänglich zu machen, soll ein Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache eingerichtet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt soll die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen sein. So soll eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene eingeführt werden, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Weiterhin sollen die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll fortgesetzt und die Erkenntnisse umgesetzt werden.

Zudem soll eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickelt werden, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Dabei werden auch die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung, geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen berücksichtigt. Weitere Vorhaben zur Inklusion finden Sie im Koalitionsvertrag, v. a. auf den Seiten 78 bis 80.

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

German Diversity Award 2021

Kurz vor dem 03. Dezember wurden auch die Gewinner der German Diversity Awards 2021 geehrt.

https://beyondgenderagenda.com/germandiversityaward/#award

In der Kategorie „Disability“ gewann dabei Aktivistin und Expertin für Down-Syndrom Natalie Dedreux

https://www.nataliededreux.de/.

Auch wir möchten ihr an dieser Stelle Glückwünsche aussprechen und ihr weiterhin viel Erfolg bei ihrer Arbeit als Aktivistin wünschen.

Gesamtgesellschaftliches Engagement sowie die Arbeit von Aktivist*innen, Verbänden und Ehrenamtlern sind nach wie vor die wichtigsten Instrumente, um Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen von der Notwendigkeit und Überfälligkeit von Inklusion zu überzeugen. Wir hoffen, dass der neue Koalitionsvertrag auch hält, was er verspricht, und dass sich die Koalitionäre umfassend für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

 

Autorin: Anne Hiecke (red; pec)

Foto zur Meldung: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/109 vom 03.12.2021)
Foto: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/109 vom 03.12.2021)

Pflegehilfsmittel (SH-NEWS 2021/108 vom 02.12.2021)

(02.12.2021)

Pflegehilfsmittel (SH-NEWS 2021/108 vom 02.12.2021)

(www.eu-schwerbehindrung.de/red; pec) Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres.

Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 31. März 2022 ihre Gültigkeit behalten sollen:

  • Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro für notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn (gilt bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege).
  • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen. Der Wunsch des Pflegebedürftigen ist zu achten.
  • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
  • 20 statt 10 Tage Freistellung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
  • Kurzfristige und flexible Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit.

Nicht verlängert worden sind folgende Regelungen:

  • Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Mundschutze und Desinfektionsmittel, wird von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt.
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019/2020 verfallen zum Jahresende. Beträge aus 2021 verfallen wie gewohnt im Juni.

Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen der 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Allein wegen der steigenden Energie- und Frachtkosten sei die Pauschale in Höhe von 40 Euro einfach nicht mehr zeitgemäß, erklärt ein Partner des Verbund Pflegehilfe - René Pläster, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung. “Wenn die Pauschale wieder auf 40 Euro gesenkt wird, wird es zu massiven Versorgungsengpässen kommen”, so Pläster.

“Die häusliche Pflege wird unser Gesundheitssystem nicht länger stützen können, wenn aus Versprechen keine Taten werden”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe, im Hinblick auf die Pflegepolitik. “Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung.”

Foto zur Meldung: Pflegehilfsmittel (SH-NEWS 2021/108 vom 02.12.2021)
Foto: Pflegehilfsmittel (SH-NEWS 2021/108 vom 02.12.2021)

Partizipation in der Demokratie (SH-NEWS 2021/107 vom 18.11.2021)

(18.11.2021)

Partizipation in der Demokratie (SH-NEWS 2021/107 vom 18.11.2021)

„Inklusion ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält“

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nach wie vor in Deutschland nicht umfassend umgesetzt, obwohl Deutschland sie 2009 ratifizierte. Dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf politische Mitwirkung haben, ist in Artikel 29 festgeschrieben.

Am 05. Oktober 2021 diskutierte daher das Publikum gemeinsam mit den Experten bei der Podiumsdiskussion der LAG SH Sachsen über die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Demokratie.     

Zunächst stellte Johannes Gyarmati vom Verein Sozialdenker e. V. das Bündnis für ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ und dessen Ziele vor. Er betonte, dass die Diskussion zwischen Menschen mit Behinderungen und den Abgeordneten eine Möglichkeit ist, Gehör zu finden. Diese Diskussion sollte nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ermöglicht werden.

Danach gab Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Impulsvortrag zum System der politischen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Mit der Verabschiedung des neuen sächsischen Inklusionsgesetz in 2019 wurden auch neue Regeln für die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen festgelegt. Herr Pöhler stellte heraus, dass auf Landesebene drei Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gegeben seien: Der Sächsische Landesbeirat für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der Beirat zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen sowie die Beteiligungsplattform für den Sächsischen Aktionsplan.

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Anschließend folgte die Podiumsdiskussion. Als Experten saßen dabei Johannes Gyarmati, Stephan Pöhler, Frieder Kurbjeweit (wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention) und Lucie Hammecke (gleichstellungspolitische Sprecherin der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag) im Podium. Der Konsens dieser Diskussion lautete, dass die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Sachsen derzeit zumindest ausbaufähig sind.

Lucie Hammecke sagte dazu: „Ich glaube, zuerst braucht es insgesamt in der Gesellschaft ein Wechsel vom Bild, dass Teilhabe ermöglichen etwas ist, was man Menschen schenkt.“ Weiter äußerte Frau Hammecke, dass Teilhabe eine Selbstverständlichkeit sei. Für die Selbstvertretung müssen daher bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden, z. B. hinsichtlich finanzieller Ressourcen.

Johannes Gyarmati bekräftigte: „Inklusion ist für unsere Gesellschaft – gerade jetzt, da wir gerade eine Spaltung erleben – mehr als wichtig. Inklusion ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält.“ Er fordert die Erschließung einer Partizipationsmöglichkeit auf Landesebene, ähnlich dem Inklusionsforum auf Bundesebene. Dafür ermutigt er die Gäste der Podiumsdiskussion zu Mitwirkung und aktivem Engagement. „Wir brauchen den Dialog. Es muss geschaut werden, was ist praxistauglich und wo muss nachgearbeitet werden?“ Denn: „Die Erfahrung, die jeder Einzelne von uns mitbringt, haben die Abgeordneten nicht.“

Auch Stephan Pöhler ermuntert die Anwesenden: „Beteiligung funktioniert am besten, wenn Menschen mit Behinderungen in den Parlamenten mitwirken. […] Ich fordere Sie auf, den Weg in die Parlamente zu gehen, sich zu bewerben, sich zu engagieren, denn nichts ist besser als das konkrete Beispiel im Landtag – wenn dort ein Gehörloser sitzt, wenn dort ein Blinder sitzt, wenn dort ein Rollstuhlfahrer sitzt. Dann kann man jeden Tag immer wieder diese Begegnung erleben. Dann kommt es, dass sich in den Köpfen etwas ändert.“

Das Podium. Vor einem korallenroten Hintergrund sitzen die vier Teilnehmenden sowie der Moderator.

 

 

 

 

 

Kritik an der Fortschreibung des Landesaktionsplans

Im Vordergrund der Diskussion standen vor allem die derzeit laufende Evaluation und die Fortschreibung des Sächsischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Die LAG SH Sachsen kritisiert dabei besonders das kurzfristige Vorgehen bei der Ernennung der Kandidat*innen für die Mitarbeit in den Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Benennung erfolgte über den Sächsischen Landesbeirat zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (SLB).

Ein Mitglied des SLB gestand ein, dass eine Nachsteuerung nötig sei, betonte aber gleichzeitig, dass die Beteiligungsmöglichkeit geboten wurde. Stephan Pöhler führte dazu aus: In den UAG säßen Menschen mit Behinderungen, aber geleitet werden sie von Verwaltungskräften, d. h. von Mitarbeitenden der Ministerien. Über 40 Menschen mit Behinderungen aus Sachsen hätten sich für die Mitarbeit in den UAG gemeldet.

Für die LAG SH Sachsen als Veranstalter haben sich erste, nicht abschließende Fragen ergeben, welche weiter diskutiert werden sollten: Ist der SLB ein ausreichendes Instrument zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen? Oder bedarf es einer Nachjustierung? Welche Verbesserungsvorschläge können formuliert werden? Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend Mitspracherecht bei der Fortschreibung des Sächsischen Aktionsplans haben?

Die gesamte Diskussion finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Inklusionsforum im Deutschen Bundestag

Der damalige Bundestagspräsident Prof. Dr. Nobert Lammert hat am 28. und 29. Oktober 2012 Menschen mit Behinderungen zu ihren Belangen in den Deutschen Bundestag eingeladen und versprochen, diesen Kontakt – wie das Jugendparlament – alle zwei Jahre fortzuführen. Die Auswahl der Personen lief über die Abgeordnetenbüros. Aus den Wahlkreisen wurden Menschen mit Behinderungen, die sich dort beworben hatten, für das Behindertenparlament weitergemeldet. Dort bildeten sich Arbeitsgruppen, z. B. zum Thema Arbeit und Soziales, Gesundheit und Haushalt und Finanzen. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden dokumentiert.

Seither fand jedoch nur eine fraktionsübergreifende Fachveranstaltung am 23.09.2016 statt. Der Verein Sozialdenker e. V. fordert daher die Fortführung des Behindertenparlamentes (Inklusionsforum im Deutschen Bundestag) ein, um mit den Mitgliedern des Bundestages aller demokratischen Parteien über Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit zu diskutieren und um gemeinsame Rahmenbedingungen festzulegen.

Mehr zum Aufruf erfahren Sie hier: www.sozialdenker.de.  

 

Autorin: Anne Hiecke

Bildquelle: Sachsenfernsehen

Foto zur Meldung: Partizipation in der Demokratie (SH-NEWS 2021/107 vom 18.11.2021)
Foto: Partizipation in der Demokratie (SH-NEWS 2021/107 vom 18.11.2021)

Orientierung über Trägerbereiche (SH-NEWS 2021/106 vom 17.11.2021)

(17.11.2021)

Orientierung über Trägerbereiche (SH-NEWS 2021/106 vom 17.11.2021)

(BAR/ red.; pec) Für eine schnelle Orientierung über die Trägerbereiche und ihre Zuständigkeiten im gegliederten Reha- und Teilhabesystem hat die BAR einen digitalen Zuständigkeitsnavigator entwickelt. Nutzerinnen und Nutzer werden hier durch gezielte Fragen zu einem voraussichtlich zuständigen Trägerbereich für Reha und Teilhabeleistungen navigiert.

Das digitale Praxis-Tool unterstützt damit bei einer zentralen Herausforderung, vor der insbesondere Fachkräfte bei den Reha-Trägern und Beratungsstellen bei ihrer täglichen Arbeit stehen: die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, die an unter-schiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert sind, schnell nachzuvollziehen und anzuwenden. Antragstellerinnen und Antragsteller können sich ebenfalls informieren und sich ausgehend von ihrer individuellen Lebenslage hin zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger navigieren lassen.

Dieser Reha-Zuständigkeitsnavigator steht nun online zur Verfügung: www.reha-navi.de.

Bis April 2022 wird der Reha-Zuständigkeitsnavigator zunächst als Beta-Version veröffentlicht, um Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern einzuholen und für eine Weiterentwicklung zu nutzen. Anregungen und Rückmeldungen können über  übermittelt werden.

Für einen ersten Eindruck, was der Reha-Zuständigkeitsnavigator leistet, finden Sie hier eine Darstellung der wichtigsten Elemente.

Der Reha-Zuständigkeitsnavigator ist ausdrücklich nicht darauf ausgerichtet, das Bestehen eines Anspruchs auf eine Reha- und Teilhabeleistung zu prüfen und ersetzt auch nicht den Kontakt zum Reha-Träger. Durch einen Direktlink zum Ansprechstellenverzeichnis wird die Kontaktaufnahme erleichtert.

Foto zur Meldung: Orientierung über Trägerbereiche (SH-NEWS 2021/106 vom 17.11.2021)
Foto: Orientierung über Trägerbereiche (SH-NEWS 2021/106 vom 17.11.2021)

Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)

(12.11.2021)

Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)

(SLB/ red; pec) Die Mitglieder im Landesbeirat (kurz SLB) tauschten sich auf ihrer Onlinesitzung unter anderen zu ihrer Arbeit in den Unterarbeitsgruppen aus. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung wirkt der Landesbeirat in diesen Gruppen mit. Das Sozialministerium hat fünf Unterarbeitsgruppen (UAG) gebildet, um den Aktions- und Maßnahmenplan vom Freistaat Sachsen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortzuschreiben. Die ersten zwei UAG-Sitzungen fanden bereits statt.

Die beteiligten SLB-Mitglieder in den UAGs berichten, dass es viel Vorbereitung bedarf, um den entsprechenden Input liefern zu können, eine hohe Fachlichkeit und ein starkes Auftreten gefragt sind. Gleichzeitig ist es eine bedeutende Aufgabe im Ehrenamt, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen einzubringen. In den UAG wirken auch andere Beteiligte, zum Beispiel aus den sächsischen Ministerien mit. Gemeinsam werden Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Die Arbeit in den UAG läuft bis Juli 2022.

Einzelne Mitglieder haben zudem in der Sitzung berichtet, dass Eltern mit Behinderung und deren Kinder häufig Diskriminierung durch Ämter erfahren. Der Beirat wird im kommenden Jahr das Problem stärker und ausführlicher besprechen und Gespräche mit Entscheidern suchen.

Der Landesbeirat kommt in neuen Jahr am 13. Januar 2022 online zusammen.

Foto zur Meldung: Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)
Foto: Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)

Depression in Deutschland (SH-NEWS 2021/104 vom 11.11.2021)

(11.11.2021)

Depression in Deutschland (SH-NEWS 2021/104 vom 11.11.2021)

(www.eu-schwerbehindrung.de/red; ahi) Die Corona-Krise trifft sie besonders – Menschen, die bereits vor der Pandemie unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen gelitten haben. Und von ihnen gibt es immer mehr. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist vor allem die Zahl der Patienten gestiegen, bei denen Depressionen nicht einmalig auftreten, sondern immer wiederkehren – bundesweit von 2010 auf 2020 um rund 82 Prozent. Bei depressiven Episoden, also einmaligen depressiven Phasen, verzeichnet die KKH im selben Zeitraum zwar auch ein starkes, aber deutlich geringeres Plus von gut 25 Prozent. Bundesweit erhält mittlerweile jeder Siebte eine dieser beiden oder beide Diagnosen, in Baden-Württemberg und Berlin sogar jeder Sechste. Den im Ländervergleich größten Anstieg bei wiederkehrenden Depressionen verzeichnet die KKH mit rund 140 Prozent in Baden-Württemberg, den geringsten von rund 33 Prozent im Saarland.

Hinterlässt die Corona-Krise bereits ihre Spuren?

Vergleicht man das Jahr 2019 direkt vor der Pandemie mit dem vergangenen Jahr 2020, so registriert die KKH in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei wiederkehrenden Depressionen bereits ein leichtes Plus von rund 6 beziehungsweise 4 Prozent. In den übrigen Bundesländern sowie bei depressiven Episoden zeichnet sich hingegen noch kein nennenswerter Corona-Effekt ab. Noch sei es aber viel zu früh, diese Entwicklung zu bewerten, sagt Dr. Aileen Könitz, Ärztin und Expertin für psychiatrische Fragen bei der KKH. Welchen Einfluss die Virus-Pandemie wirklich habe, werde sich erst in einigen Jahren zeigen. Denn von den ersten Anzeichen einer Depression wie etwa Energiemangel, Lustlosigkeit und Reizbarkeit bis hin zu einer entsprechenden Diagnose kann viel Zeit vergehen. Hinzu kommt, dass viele Patienten während der Lockdown-Phasen Arztbesuche gemieden haben – aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.

Eine Depression ist eine schwere Krankheit, die im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Deshalb muss sie so früh wie möglich behandelt werden. So zeigt der deutliche Anstieg an Diagnosen im Zehnjahresvergleich zum einen auch, dass Depressionen nicht mehr ein so großes Tabuthema sind und immer mehr Menschen sich genau das trauen: zum Arzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Zum anderen können die Zahlen etwa auch durch wachsenden gesellschaftlichen Druck, durch Überforderungssituationen etwa in Job und Familie sowie durch Stress in sozialen Medien und durch Mobbing steigen.

„Eine Depression entsteht meist aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren“, erläutert Aileen Könitz. Generell seien die Ursachen sehr individuell und vielfältig. Neben genetischen und neurobiologischen Faktoren können auch traumatische Erlebnisse wie Gewalt und Missbrauch, Lebenskrisen etwa durch Trennungen sowie schwere Krankheiten eine Rolle spielen. Betroffene fühlen sich extrem niedergeschlagen, sind erschöpft und antriebslos, verlieren ihre Interessen und können darüber hinaus von Schlaflosigkeit, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und Konzentrationsstörungen geplagt sein. Bei einem Verdacht auf eine Depression führt der erste Weg zum Hausarzt. Er überweist dann an einen Psychiater oder einen Psychotherapeuten.

Foto zur Meldung: Depression in Deutschland (SH-NEWS 2021/104 vom 11.11.2021)
Foto: Depression in Deutschland (SH-NEWS 2021/104 vom 11.11.2021)

Digitales Netzwerktreffen (SH-NEWS 2021/103 vom 02.11.2021)

(02.11.2021)

Digitales Netzwerktreffen (SH-NEWS 2021/103 vom 02.11.2021)

(INWS/ red.; pec) Am Donnerstag, den 18. November 2021, findet das digitale Netzwerktreffen "Werkstätten und ihre Projekte - sowie weitere Initiativen für eine inklusive Arbeitswelt" des Inklusionsnetzwerk Sachsen statt.

Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Weg in den Arbeitsmarkt schwierig. Die Betroffenen wissen oft nicht um ihre Möglichkeiten, potentielle Ansprechpartner*innen oder Förderungen, die ihnen helfen können die Schwierigkeiten des Arbeitsmarktes zu meistern. Aber auch Arbeitgeber*innen ist nicht immer bewusst wie sie ihre Mitarbeiter*innen mit Behinderungen ausreichend fördern können, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen in dem die Mitarbeiter ihr volles Potential entfalten können.

Beim digitalen Netzwerktreffen sollen verschiedene Projekte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und andere Initiativen vorgestellt werden. Weiterhin wird an Visionen und Impulsen für die Zukunft eines inklusiven Arbeitsmarktes gearbeitet.

Das Vorläufige Programm:

  • 10:00 Uhr - Beginn und Begrüßung

    • Einführung in das Thema "Inklusive Arbeitswelt"
    • Durch inklusive Ausbildung Fachkräfte sichern
      • Referentin: Simone Hindenburg, Personalkanzlei Hindernburg
    • Qualifizierung als Bildungs- und Inklusionsreferent*in
      • Referent: Nico Leonhardt, Projekt QuaBIS
    • Werkstatt für behinderte Menschen - Außenarbeitsplätze von Werkstätten und ihre Nähe zum Arbeitsmarkt 
      • Referent: Moritz Glaser, WfbM Luby Service
  • 12:30 - 13:30 Uhr - Mittagspause

    • PRAXISBAUSTEIN für die berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung
      • Referentin: Beate Seichter, Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V., Fachstelle PRAXISBAUSTEIN
    • Aktionstag Schichtwechsel – Neue Perspektiven für mehr Teilhabe
      • Referentin: Jana Niehaus, Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.
    • Podiumsdiskussion: Visionen, Wünsche und Ideen, aber auch Probleme und Hürden
  • 15:30 Uhr - Ende der Veranstaltung

 

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter:

https://inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/netzwerkveranstaltungen/netzwerktreffen.html

Foto zur Meldung: Digitales Netzwerktreffen (SH-NEWS 2021/103 vom 02.11.2021)
Foto: Digitales Netzwerktreffen (SH-NEWS 2021/103 vom 02.11.2021)

Der Ständige Ausschuss hat getagt. (SH-NEWS 2021/102 vom 28.10.2021)

(28.10.2021)

Der Ständige Ausschuss hat getagt. (SH-NEWS 2021/102 vom 28.10.2021)

Vom 24. bis 26. Oktober 2021 fand die von der LAG SH Sachsen organisierte Tagung "Ständige Ausschuss" der Landesarbeitsgemeinschaften Selbsthilfe in Dresden statt.

Das Treffen der Dachverbände der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Landesebene sowie des Bundesverbandes Selbsthilfe brachte eines erneut zum Vorschein: Für wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung an gesellschaftlichen Prozessen ist die Stärkung der bestehenden Selbsthilfe- und Selbstvertretungsstrukturen absolut notwendig. Zu dieser generellen Erkenntnis gelangten die Teilnehmenden immer wieder bei der Vorstellung und Diskussion verschiedener Themen und Fragen, z.B.

  • Möglichkeiten zur Koordination von Teilhabe auf Länderebene,
  • aktuelle bundespolitische Entwicklungen, 
  • Mitwirkung im Verwatlungsrat des Medizinischen Dienstes,
  • Koordination der Patientenvertretung,
  • Partizipation weiterentwickeln. Was meinen wir? Was brauchen wir? oder 
  • Neuaufbau einer Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Thüringen.

Verbände der Selbstvertretung und der Selbsthilfe wie die Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sind die einzigen Organisationen, die eine Struktur besitzen, die sich aus der betreffenden Personengruppe zusammensetzt. Sie sind basisdemokratisch organisiert und haben explizit die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Blick. Damit erhalten sie ein starkes Mandat und sind so die legitimen Interessenvertretungen, für eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Die resultierenden Forderungen wurden in einem Positionspapier zusammengefasst: 

StAu-Positionspapier 2021

Neben der freundschaflichen aber auch kontroversen Auseinandersetzung in den Tagungsräumen stand zur fachlichen Abrundung ein Stadtrundgang auf dem Programm. Unter den Gesichtspunkten Barrierefreiheit und Denkmalschutz wurden gute und schlechte Beispiele in der Dresdner Altstadt unter die Lupe genommen. Stadtführer war in diesem Fall der Leiter der KB-Stelle für barrierefreies Planen und Bauen in Dresden. So fand hoffentlich auch auf diesem Gebiet etwas sächsische Expertise ihren Weg in den Rest der Bundesrepublik.

Wir sind froh über die Erfahrungsberichte aus den anderen Ländern und freuen uns auf die kommenden stärkenden Treffen. (pec)

 

Eine Gruppe von Menschen in einem Raum. Alle blicken in Richtung Kamera und zeigen sich als zusammengehörige Gruppe.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Tagungsteilnehmerinnen- und Teilnehmer.

Foto zur Meldung: Der Ständige Ausschuss hat getagt. (SH-NEWS 2021/102 vom 28.10.2021)
Foto: Der Ständige Ausschuss hat getagt. (SH-NEWS 2021/102 vom 28.10.2021)

ÖPNV-Projekt unterwegs im Oktober (SH-NEWS 2021/101 vom 26.10.2021)

(26.10.2021)

ÖPNV-Projekt unterwegs im Oktober (SH-NEWS 2021/101 vom 26.10.2021)

Einstieg in den Zug Von der 62. Tagung der Behindertenbeauftragten in Dresden über ein Vernetzungstreffen in Leipzig bis zur Besichtigung des neuen DVB-Stadtbahnwagens

(LSKS/kha) Neben zurückliegender Mobilitätstrainings und Ausfahrten, über die bereits ausführlich an dieser Stelle berichtet wurde, war das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ und seine Partner im Oktober sehr aktiv im Sinne aller Fahrgäste.

62. Tagung der Behindertenbeauftragten in Dresden

So kamen am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu ihrer 62. Tagung zusammen, um in Form der „Dresdner Positionen“ Forderungen für den Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu verabschieden. Dabei wurde auch der Ausbau der barrierefreien Mobilität explizit dargestellt. (siehe SH-NEWS 2021/098 ).

Das Tagungsprogramm bot ausgewählten erfolgreichen sächsischen Projekten und Initiativen für Inklusion die Möglichkeit, sich bei einem „Markt der Möglichkeiten“ den Teilnehmenden zu präsentieren. Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" erhielt neben dem Projekt "Gesichter der Inklusion" des Inklusionsnetzwerkes Sachsen/LAG die schöne Gelegenheit, die Projektarbeit stellvertretend für alle drei Projektpartner zu präsentieren und mit den Behindertenbeauftragten direkt ins Gespräch zu kommen. Die Gespräche handelten u. a. von der Herausforderung, auch in anderen Bundesländern Einfluss auf die Nahverkehrspläne zu nehmen; Ansätze von Verkehrsunternehmen in anderen Bundesländern, die das Ziel verfolgen, noch nicht barrierefreie Verbindungen nutzbarer zu machen oder die Optimierung von Blindenleitsystemen mittels QR-Codes in Asien. Das Projektteam wird die neu gewonnenen Erkenntnisse in die weitere Arbeit aufnehmen und trat diesbezüglich auch in Austausch mit dem Fachteam Mobilität des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK), dem die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer angehört.

Mitarbeiter des ÖPNV-Projektes im Gespräch mit Teilnehmenden der Tagung

Kerstin Hammer, Anne Hähnel und Gerd Schuhmacher (hinten v.l.n.r.) im Gespräch mit Teilnehmenden der Tagung (Quelle: Inklusionsnetzwerk Sachsen)

Vernetzungstreffen in Leipzig und Projektvorstellung in Grimma

Nachdem sich das ÖPNV-Team bereits im Frühling mit dem neuen Projektbearbeiter des Partnerprojektes beim VdK in Chemnitz, Herrn Thriemer, in Dresden über aktuelle Herausforderungen in der Projektarbeit ausgetauscht hat, fand am 12. Oktober 2021 ein gemeinsames Treffen mit allen drei sächsischen Projektpartnern in Leipzig statt. Vom Behindertenverband Leipzig wirkten Herr Jähnig und Herr Winkler, vom Chemnitzer ÖPNV-Projekt Herr Thriemer. Für den LSKS nahmen die Vorstandsvorstitzende Britta Soppala sowie Kerstin Hammer teil. Themenschwerpunkte waren dabei u. a.:

  • Auswertung der Beteiligung der Projektpartner bei der Erstellung der Nahverkehrspläne der Verkehrsverbünde und Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im Sinne der barrierefreien Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs,
  • Probleme für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung, die sich im Rahmen der Umstellung des Ticketerwerbs von Barzahlung auf Kartenzahlung im Fahrzeug ergeben können und Einordnung möglicher Lösungen in die Projektarbeit (z. B. Schaffung ausreichender Erwerbsmöglichkeiten im Voraus mittels Barzahlung und Fahrerschulung),
  • Vereinbarung eines gemeinsamen Mobilitätstrainings mit der Leipziger S-Bahn für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unter Einbindung des Fahrpersonals im Großraum Leipzig/Nordsachsen. Interessenten können sich bereits jetzt registrieren (siehe SH-NEWS 2021/096 ).

Es war ein sehr angenehmes Gespräch und alle Beteiligten freuen sich auf die zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit.

Am selben Tag hielt die Projektmitarbeiterin des LSKS, Anne Hähnel, in Grimma einen anschaulichen Vortrag über die Aktivitäten des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“. Zielgruppe waren Teilnehmende des Jahrestreffens der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) im Landkreis Leipzig. Diese waren sehr interessiert und wurden über die Verbandsarbeit des LSKS, die Arbeitsweise und Projektziele des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" und die regionale Projekttätigkeit der Außenstelle Grimma informiert.

Begutachtung neuer Dresdner Stadtbahnwagen

Bereits am 1. Oktober 2021 testeten der Projektbeauftragte, Gerd Schumacher, und die Projektkoordinatorin, Kerstin Hammer, gemeinsam mit weiteren geladenen Gästen eine Stadtbahn der neuen Generation im Zuge des offiziellen „Rollouts“ der DVB AG in Dresden-Gorbitz. Dies steht im Zusammenhang mit der vorangegangenen Begleitung sowie intensiven Abstimmung mit der DVB AG und Alstom/Bombardier zur barrierefreien Gestaltung der neuen Fahrzeuge (siehe SH-News 2021/072 ).

Die im Sommer angeregten Verbesserungen wurden zum Teil bereits umgesetzt bzw. werden noch bearbeitet, so u.a.:

  • Fast alle grauen Haltestangen verfügen nun in Griffhöhe über gut sichtbare Haltewunschtaster mit gelbem Gehäuse. Nach Aussagen von Alstom/Bombardier werden weitere nachgerüstet. Dieser Kompromiss war in enger Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband (Kreisorganisation Dresden) erzielt worden, nachdem der Test der durchgängig grauen Haltestangen ergab, dass dringend gelbe Partien zur verbesserten Sichtbarkeit notwendig sind. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass alle Fahrgäste verlässlich an fast jeder Haltestange einen Haltewunschtaster vorfinden.
  • Die DVB AG präsentierte zudem das neue Konzept zur Fahrgastinformation am und in der Straßenbahn. Für diesen ersten Eindruck wirkte es sehr übersichtlich und gut strukturiert, die Piktogramme sind nun größer als die bisherigen. Hervorzuheben ist dabei, dass nun an den ersten beiden Türen mit Fahrgastwechsel mittels Piktogramm darauf hingewiesen wird, die Fahrräder in den hinteren Abteilen abzustellen. Diesen Schritt begrüßt das Projektteam sehr, da es im Rahmen der Projektgruppenarbeit in der Vergangenheit immer wieder intensive Diskussionen gab.
  • Die am 05.08.2021 während der Besichtigung im Fertigungswerk in Bautzen angeregten Prüfungen zu Verbesserungen an geeigneten Sitzen für Kleinwüchsige befinden sich noch in Bearbeitung, abschließende Aussagen waren zum Rollout noch nicht möglich.

Genauere Nutzertests im Betrieb und unter Einbeziehung aller betroffenen Nutzergruppen mit Mobilitätseinschränkung sollen in den nächsten Monaten im Rahmen des Testbetriebs erfolgen.

Die vergangenen Termine motivierten das gesamte Projektteam, sich weiter für die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste stark zu machen. Über Neuigkeiten informieren wir Sie gern auf unseren Internetseiten.

Nachfolgend noch einige Eindrücke der Besichtigung des neuen Dresdner Stadtbahnwagens:


Bildergalerie Präsentation neuer Stadtbahnwagen der DVB AG

  • Der Projektbeauftragte Gerd Schuhmacher testet die Rampe an der 1. Tür mit Fahrgastwechsel. Diese verfügt u. a. über zwei seitliche Begrenzungen. Links zu sehen sind Außenpiktogramme, inkl. Verweis der Fahrräder auf hintere Abteile.

    Der Projektbeauftragte Gerd Schuhmacher testet die Rampe an der 1. Tür mit Fahrgastwechsel. Diese verfügt u. a. über zwei seitliche Begrenzungen. Links zu sehen sind Außenpiktogramme, inkl. Verweis der Fahrräder auf hintere Abteile.

    Quelle: LSKS/kha

Foto zur Meldung: ÖPNV-Projekt unterwegs im Oktober (SH-NEWS 2021/101 vom 26.10.2021)
Foto: ÖPNV-Projekt unterwegs im Oktober (SH-NEWS 2021/101 vom 26.10.2021)

Tagung des "Ständigen Ausschusses" (SH-NEWS 2021/099 vom 20.10.2021)

(20.10.2021)

Tagung des "Ständigen Ausschusses" (SH-NEWS 2021/099 vom 20.10.2021)

Vom 24.10. – 26.10.2021 tagen Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe-Dachorganisationen verschiedener Bundesländer in Dresden.

Motivation der Gespräche ist der Erfahrungsaustausch zu Themen, die in allen Bundesländern von struktureller Bedeutung für die Selbsthilfe sind. So z.B. die Mitarbeit in den Verwaltungsräten des Medizinischen Dienstes oder im Bereich der Patientenvertretung.

Aber auch Anliegen der Behindertenpolitik spielen eine Rolle. Dieser Themenbereich wird unter dem Motto „Partizipation weiterentwickeln. Was meinen wir? Was brauchen wir?“ diskutiert. Dazu werden Probleme, Sichtweisen und mögliche Lösungen besprochen sowie gemeinsame Strategien entwickelt, wie Politik aus der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe weiterhin mitgestaltet werden kann.

Organisator des diesjährigen Herbsttreffens ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. Zu Gast sind sowohl ehrenamtliche, als auch hauptamtliche Vertreter und Vertreterinnen.
Deren Verbände sind unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe organisiert, welche sich auch an der Tagung beteiligt. Die Teilnehmenden kommen aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Erstmals dabei sind auch Selbsthilfevertreter aus Thüringen. (pec)

Foto zur Meldung: Tagung des "Ständigen Ausschusses" (SH-NEWS 2021/099 vom 20.10.2021)
Foto: Tagung des "Ständigen Ausschusses" (SH-NEWS 2021/099 vom 20.10.2021)

Digitale Barrieren erfolgreich melden (SH-NEWS 2021/100 vom 20.10.2021)

(20.10.2021)

Digitale Barrieren erfolgreich melden (SH-NEWS 2021/100 vom 20.10.2021)

(PM Durchsetzungsstelle/ red; pec) Die öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen und viele vom Freistaat finanzierte Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Laut dem Bericht der sächsischen Überwachungsstelle ist etwa jede zweite Webseite einer öffentlichen Stelle in Sachsen nicht barrierefrei.

  • Aber was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit?
  • Wo können Bürger*innen sich melden, wenn Sie auf eine Barriere stoßen?
  • Wie kann die Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Stelle zum Thema digitale Barrierefreiheit erfolgen? (Erfahrungen aus der Betroffenenperspektive)
  • Was sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle und wie kann sie mir als Nutzer*in oder Verband helfen?
  • Was gilt als Barriere im digitalen Bereich im Rahmen des Sächsischen Barrierefreie-Websites-Gesetzes?

Auf diese Fragen wird die sächsische Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik in einer Online-Veranstaltung Antworten geben. Ziel ist es, Nutzer*innen für ihre Rechte im Bereich der digitalen Zugänglichkeit zu sensibilisieren.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprach- und  Schriftdolmetscher*innen begleitet und in Leichte Sprache übersetzt.

Termin: 3.11.2021, 17:00 – 19:00 Uhr

Zum Programm und zur Anmeldung

Foto zur Meldung: Digitale Barrieren erfolgreich melden (SH-NEWS 2021/100 vom 20.10.2021)
Foto: Digitale Barrieren erfolgreich melden (SH-NEWS 2021/100 vom 20.10.2021)

Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2021/096 vom 18.10.2021)

(18.10.2021)

Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2021/096 vom 18.10.2021)

 Rollator- und Rollstuhlnutzer starten fit in den Herbst

(LSKS/kha) Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) setzte in den letzten Wochen im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ seine bewährten Mobilitätstrainings fort.

So wurde am 05.10.2021 zunächst eine Veranstaltung für Rollatornutzer in Kooperation mit dem Dresdner Pflege - und Betreuungsverein e.V. in Dresden-Gorbitz angeboten. Diese umfasste sowohl einen Theorieteil zum Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum und Nahverkehr als auch praktische Übungen. Das Angebot nutzten vier Seniorinnen.

Am 09.10.2021 erfolgte dann ein praktisches Training mit der Dresdner Straßenbahn, welches in enger Zusammenarbeit mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) realisiert wurde. Das Training erfreute sich einer hohen Nachfrage mit insgesamt zehn Teilnehmern, davon fünf Rollatornutzer, ein Fahrgast mit Gehbehinderung und zwei Rollstuhlnutzer inkl. Begleitpersonen. Diese trainierten unter Einhaltung aller Hygieneschutzregeln an verschiedenen Haltestellen im Dresdner Stadtgebiet, so u. a. in Trachenberge, Gorbitz, Pennrich, Plauen/Universitätsviertel.

Es standen u. a. folgende Übungen auf dem Programm:

  • Korrekte Einstellung des Hilfsmittels
  • Fahrgastinformation vor- und während der Fahrt
  • Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal (auch unter Nutzung der Wechselsprechanlage zur Kontaktaufnahme mit dem Fahrer in dringenden Fällen)
  • Ein- und Ausfahren bzw -steigen ins Fahrzeug
  • Einnehmen eines Stell- bzw. Sitzplatzes

Dafür standen neben den beiden Referenten Marina Pflaum und Gerd Schuhmacher vom LSKS auch eine Straßenbahnfahrerin, Frau Dreßel, die Beauftragte für besondere Personengruppen der DVB AG und die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer mit Rat und Tat zur Seite.

Dabei wurde auch deutlich, dass aufgrund der coronabedingten Lockdowns ein erhöhter Trainingsbedarf bei den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen besteht, um Kompetenzen wieder zu erlangen bzw. neu zu erlernen. U. a. dieser Herausforderung möchte sich der LSKS in den Folgejahren im Zuge eines neuen Projektes zum barrierefreien ÖPNV/SPNV stellen.

An alle Mitwirkenden geht an dieser Stelle ein herzlicher Dank für ihre Unterstützung und an die DVB AG für die Bereitstellung der Straßenbahn.

Weitere Trainings werden folgen. U.a möchte das Projektteam gemeinsam mit dem Behindertenverband Leipzig, der IVK Muldental und der DB Regio ein S-Bahn-Training im Raum Leipzig vorbereiten. Sobald der genaue Termin feststeht, erfahren Sie dies auf unseren Internetseiten. Interessenten können sich schon gern jetzt unter folgendem Kontakt gern registrieren:

Ansprechpartnerinnen: Kerstin Hammer, Anne Hähnel
E-Mail: 
Telefon: 0351 479 350-13

In diesem Sinne freuen wir uns auf weitere Trainings und verkürzen die Wartezeitzeit mit ein paar Eindrücken des vergangenen Trainings:


Bildergalerie Mobilitätstraining Straßenbahn am 09.10.2021

  • Teilnehmerinnen mit Rollator absolvieren zunächst einige Trockenübungen mithilfe der Trainerin am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden.

    Teilnehmerinnen mit Rollator absolvieren zunächst einige Trockenübungen mithilfe der Trainerin am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden.

    Quelle: LSKS/kha

Foto zur Meldung: Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2021/096 vom 18.10.2021)
Foto: Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2021/096 vom 18.10.2021)

Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/097 vom 18.10.2021)

(18.10.2021)

Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/097 vom 18.10.2021)

(PM TMGS/ red; pec) Innerhalb des Projektes „Sachsen Barrierefrei“ engagieren sich bereits viele sächsische Partner aus den Bereichen Beherbergung sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Zur Stärkung dieser Position sowie Schaffung weiterer barrierefreier Angebote entlang der gesamten touristischen Servicekette führt die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) im 2-Jahres-Rhythmus eine Fachtagung zum Thema "Tourismus für Alle in Sachsen" durch. Diese soll die Chancen und Potenziale des barrierefreien Tourismus, gerade im Zeichen des demographischen Wandels mit seinen ändernden Anforderungen, vermitteln.

Ziel ist, die Sensibilisierung der sächsischen Anbieter weiter voranzutreiben und weitere touristische Partner anzuregen, die Qualität und den Komfort ihrer Angebote durch die Schaffung barrierefreier Angebote zu steigern.

Denn: ein Urlaub ohne Barrieren ist für den Gast bereits heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Wahl seiner Urlaubsdestination und wird als Wettbewerbsfaktor weiter zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Richtig verstanden und gut umgesetzt, kommt Barrierefreiheit allen Gästen – vor allem auch Familien mit Kindern und älteren Menschen – zugute.

Sie sind herzlich eingeladen zur Fachtagung „Tourismus für Alle in Sachsen“.

  • am 08. November 2021, 10:00 Uhr 
  • im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden, Großer Saal

Mit Janis McDavid konnte ein international bekannter Referent für die Keynote "Barrierefreies Reisen – worauf kommt es an?“ gewonnen werden. Seine Keynote wird bewegen, Emotionen aktivieren und ist unübertrefflich anders. Er wird auch in Ihren Köpfen und Herzen Spuren hinterlassen, denn was uns emotional anspricht, wird noch lange in unserem Gedächtnis bleiben. Janis McDavid engagiert sich als UNICEF Mutmacher und Experte im deutschen Bundestag sowie als Markenbotschafter.

Zum Programm.

Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Zum Anmeldeformular.

Ansprechpartnerin: Antje Rennack
E-Mail: 

Telefon: 0351 49 17 0 28 (AB geschaltet)
 
 

Erforderlicher Nachweis für Ihre Teilnahme:

  • negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24h) oder
  • Nachweis über Ihre vollständige Impfung (letzte Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder
  • Ärztlicher Nachweis über Ihre Genesung (nicht älter als 6 Monate)

Es wird empfohle, den Corona-Test bereits vor Ihrer Anreise in einem Testzentrum Ihres Heimatortes durchzuführen.

Alternative Testzentren in Dresden finden Sie am Kulturpalast Dresden (Montag bis Samstag 07:00 – 19:00Uhr) oder in der Wilsdruffer Straße 3 (Montag bis Sonntag 07:00 – 20:00 Uhr).

Foto zur Meldung: Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/097 vom 18.10.2021)
Foto: Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/097 vom 18.10.2021)

Dresdner Positionen (SH-NEWS 2021/098 vom 18.10.2021)

(18.10.2021)

Dresdner Positionen (SH-NEWS 2021/098 vom 18.10.2021)

(PM/Behindertenbeauftragter) Zum Abschluss des 62. Treffens der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen heute in Form von »Dresdner Positionen« Forderungen für einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet.

Die Beauftragten fordern, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. Unter anderem wird das Themenfeld 'Umfassende Barrierefreiheit' benannt, hier zum Beispiel:

  • die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • nklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm "Altersgerecht umbauen") verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und digitale Barrierefreiheit.

Ein weiteres zentrales Thema ist 'Inklusion im Gesundheitswesen', zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.

Diskutiert wurde auch darüber, wie der 'Arbeitsmarkt' inklusiver gestaltet werden kann. So fordern die Beauftragten die Einführung eines vierten Staffelbetrages für die beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, in doppelter Höhe des dritten Staffelbetrages. 

Weiteres Thema war 'Völkerrechtliche Verpflichtungen': So soll mit den konkreten Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zur besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene strukturiert umgegangen werden.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Gastgeber des Treffens, Stephan Pöhler, hierzu: »Mit den Dresdner Positionen machen wir deutlich, was wir von der künftigen Bundesregierung erwarten.«

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: »Eine starke Demokratie braucht mehr Inklusion. Deswegen muss Barrierefreiheit in allen Bereichen endlich als Mehrwert und auch als Qualitätsstandard für ein fortschrittliches Land anerkannt werden. Dafür wäre es auch notwendig, dass mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik vertreten sind.«

Im Einzelnen umfassen die »Dresdner Positionen« 40 konkrete Forderungen. Fachlicher Schwerpunkt des Treffens selbst waren Fragen der digitalen Barrierefreiheit, ein im Hinblick auf den laufenden Umsetzungsprozess der Richtlinie (EU) 2016/2102 brandaktuelles Thema, angereichert mit Fachvorträgen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Onlinezugangsgesetz.

Dresder Positionen 2021

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, informierte sich bei seiner Tagungsvisite über aktuelle behindertenpolitische Themen, er wies darauf hin, dass hierzulande die Digitalisierung zentral bei der Staatskanzlei angesiedelt ist.

Auch Frau Staatsministerin Petra Köpping, Sozialministerin des Freistaates Sachsen, betonte die Wichtigkeit sozialer Belange in einer immer digitaler werdenden Welt. »Teilhabe ist für alle, sie muss zur Selbstverständlichkeit werden. Da, wo digitale Angebote nicht barrierefrei sind, gilt es Barrieren gezielt abzubauen.«

Die Beauftragten treffen sich zweimal pro Jahr zu Beratungen. Neben einem Austausch erörterten die Teilnehmer aktuelle behindertenpolitische Themen. Das Treffen in Dresden war nach zweijähriger pandemiebedingter Pause das erste Präsenztreffen.

Foto zur Meldung: Dresdner Positionen (SH-NEWS 2021/098 vom 18.10.2021)
Foto: Dresdner Positionen (SH-NEWS 2021/098 vom 18.10.2021)

Ausflug zum Barockschloss Delitzsch (SH-NEWS 2021/095 vom 15.10.2021)

(15.10.2021)

Ausflug zum Barockschloss Delitzsch (SH-NEWS 2021/095 vom 15.10.2021)

Edgar, das Maskottchen der Mobilitätswoche, mit verschiedenen Verkehrsmitteln  ÖPNV-Ausfahrt zum Schloss der feinen Damen

(LSKS/ahä) Am 25. September 2021 organisierte das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ eine Ausfahrt in den Landkreis Nordsachsen nach Delitzsch mit Besuch des Barockschlosses. Dies erfolgte im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität, die jedes Jahr im September stattfindet.

Die fünf Teilnehmenden brachen an verschiedenen Orten auf. In Dresden startete ein Teil der Gruppe mit der S-Bahn der DB Regio AG nach Leipzig. In Grimma begann die Fahrt mit der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB). Auch ohne vorherige Anmeldung war das Servicepersonal der MRB sehr hilfsbereit und bot dem teilnehmenden Rollstuhlfahrer Hilfe beim Ein- und Aussteigen an. Ab Leipzig Hauptbahnhof wurde die Reise bis nach Delitzsch gemeinsam fortgesetzt. Die S-Bahn der DB Regio AG war gut ausgelastet aber das Servicepersonal lotste vor allem die Fahrradfahrer entsprechend, so dass der Rollstuhlfahrer und die Rollatornutzerin aus der Gruppe keine Probleme hatten. Die Rückfahrt verlief ebenfalls reibungslos.

Schloss versteckt in Delitzsch

Die Gruppe erreichte den unteren Bahnhof von Delitzsch pünktlich und auf dem Weg zum Barockschloss lag das Augenmerk auf der touristischen Beschilderung sowie der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen. Folgendes ist dabei aufgefallen:

  • Die auf dem Weg liegenden Bushaltestellen an der Eilenburger Straße und an der Marienkirche sind unter Beachtung der Barrierefreiheit gestaltet inkl. Blindenleitsystem. Allerdings ist dies nicht ganz korrekt umgesetzt. So werden für die Aufmerksamkeitsfelder keine Noppen- sondern Rippenplatten verwendet.
  • Das Schloss wird auf der ganzen Strecke leider nur zwei Mal für Fußgänger ausgeschildert. Die touristischen Schilder sind zudem unauffällig. In der Altstadt findet sich leider auch kein weiterer Wegweiser. Da die Stadt Delitzsch mit dem Schloss für sich wirbt und es im Programm „Schlösserland Sachsen“ geführt wird, stellt es ein Aushängeschild für die Stadt dar und es wäre sehr wünschenswert, wenn an dieser Stelle nachgearbeitet wird.
  • Die Beschaffenheit der Fußwege und Straßen in der Delitzscher Altstadt bis zum Schloss ist naturgemäß zum Teil ungünstig – es herrscht stellenweise Kopfsteinpflaster sowie hohe Bordsteinkanten.

Zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit

Der Museumsleiter des Delitzscher Schlosses, Herr Geisler, empfing die Gruppe sehr herzlich und wusste viele interessante Fakten zu berichten. Er wies darauf hin, dass das Schloss nicht barrierefrei ist und erläuterte den Konflikt zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit. So können Rollstuhlfahrer das Schloss nach vorheriger Anmeldung besuchen, müssen jedoch mit einem sog. Treppensteiger vorliebnehmen. Das ist dahingehend ungünstig, weil der Rollstuhlfahrer zur Überwindung der Treppen kurzzeitig sein eigenes Hilfsmittel verlassen muss. Dieses und auch der Rollator müssen zunächst in das Schloss und dann noch einmal in die erste Etage getragen werden. Allerdings kann dann auch die Schlossküche im Erdgeschoss und die Bel Etage im Obergeschoss besichtigt werden. Da diese Verfahrensweise für die Betroffenen eher schwierig ist und ein gewisses Vertrauen in den Verantwortlichen voraussetzt, sollte der Treppensteiger eher als Zwischenlösung betrachtet werden. Auch wenn das Schloss unter Denkmalschutz steht, sollte noch einmal über eine Aufzuglösung und über das Anbringen eines Handlaufes im Eingangsbereich nachgedacht werden. Gerade auch im Hinblick auf einen barrierefreien Tourismus in Sachsen ist dies ein wichtiger Aspekt.

Im Schloss kann sich der Besucher u. a. anhand von Informationstafeln über das Schloss und dessen Räume informieren. Hierzu ist im Jahr 2022 vorgesehen, die Tafeln in der Bel Etage um Braille-Schrift zu erweitern. Erste Gespräche hierzu sind in Planung. Auch werden speziell auf sehbehinderte und blinde Menschen zugeschnittene Führungen angeboten, dabei ist der Museumsleiter Herr Geisler sehr engagiert.

Ergänzung Stadtplan um Hinweise zu Toiletten

Nach der sehr informativen und spannenden Führung begab sich die Gruppe ins Restaurant zum Weißen Ross, welches im „barrierefreien Wegweiser 2019“ der Stadt Delitzsch als barrierefrei geführt wird. Auch hier wurden wir herzlich empfangen. Das Restaurant verfügt über eine barrierefreie Toilette, die allerdings am Besuchstag nicht funktionierte. Der gegebene Hinweis seitens des Projektes wurde dankend aufgenommen, eine regelmäßige Überprüfung dieser ist aber unbedingt notwendig.

Da die Gruppe aufgrund der wenigen Hinweisschilder mit dem Stadtplan unterwegs war, ist aufgefallen, dass dieser keine Toiletten geschweige denn barrierefreie Toiletten auszeichnet. Dies sollte zukünftig noch ergänzt werden. In diesem Zusammenhang ist es zudem ungünstig, dass die barrierefreie Toilette im Verwaltungsgebäude den Schlossbesuchern nur wochentags zur Verfügung steht. Für unseren Besuch hatte sich das Museum um einen Zugang bemüht. Hier sollte ebenfalls eine benutzerfreundliche Lösung gefunden werden.

Alles in allem war es ein gelungener Ausflug. Die Hinweise und Verbesserungsvorschläge werden wir an die verantwortlichen Stellen weitergeben. Das Schloss ist sehr sehenswert und es wäre schön, wenn eine barrierefreie Lösung gefunden wird, so dass alle Menschen dieses Kleinod im Landkreis Nordsachsen besichtigen können.

 

Im Folgenden noch einige Eindrücke: 


Bildergalerie Ausfahrt nach Delitzsch am 25.09.2021

  • Besichtigung der Bushaltestelle auf der Eilenburger Str. in Delitzsch

    Besichtigung der Bushaltestelle auf der Eilenburger Str. in Delitzsch

    Quelle: lsks/ahä

Foto zur Meldung: Ausflug zum Barockschloss Delitzsch (SH-NEWS 2021/095 vom 15.10.2021)
Foto: Ausflug zum Barockschloss Delitzsch (SH-NEWS 2021/095 vom 15.10.2021)

Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (SH-NEWS 2021/093 vom 14.10.2021)

(14.10.2021)

Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (SH-NEWS 2021/093 vom 14.10.2021)

Am kommenden Samstag lädt das Frauennetzwerk der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew zu einem Öffentlichkeitstag nach Dresden ein. 

Datum: 16. Oktober 2021, 10:00 - 15:30 Uhr
Ort: Großer Rathaussaal Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Es wird die Prüfung der 3-G Regelung stattfinden. 
 
 
 

Neben Themen, die speziell Anliegen und Angebote von und für Frauen mit Morbus Bechterew beleuchten, wird es auch Beiträge zum Krankheitsbild allgemein geben. Außerdem wird das weite Themenfeld "Selbsthilfe" im Rahmen einer Podiumsdiskussion aufgegriffen. 

Das Programm:

  • 10:00 Uhr Eröffnung des Öffentlichkeitstages
  • 10:15 - 11:45 Uhr "Sauer macht nicht lustig" - Übersäuerung in der Naturheilkunde Dietrich Mühlberg, Dresdner Heilpraktikerschule
  • 11:45 - 12:15 Uhr Berichte aus der Arbeit des FrauenNetzWerks
  • 12:15 - 13:00 Uhr Mittagspause
  • 13:00 - 14:30 Uhr "Differentielle Schmerztherapie - was, wann, warum?" PD Dr. med. Olga Seifert, Oberärztin Universitätsklinikum Leipzig
  • 14:30 - 14:45 Uhr Pause
  • 14:45 - 15:30 Uhr Podiumsdiskussion "Selbsthilfe - was ist das? Was bringt mir das?

Im Foyer des Rathaussaales wird ein Austausch-Eck für den aktiven Informations- und Erfahrungsaustausch unter der Anwesenden eingerichtet. Außerdem werden Informationsstände und Beratungsangebote im Foyer für zur Verfügung stehen.

Weiter Information zur Veranstaltung und Angeboten des Frauennetzwerkes finden Siehier

Foto zur Meldung: Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (SH-NEWS 2021/093 vom 14.10.2021)
Foto: Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (SH-NEWS 2021/093 vom 14.10.2021)

Weltrheumatag 2021 (SH-NEWS 2021/094 vom 14.10.2021)

(14.10.2021)

Weltrheumatag 2021 (SH-NEWS 2021/094 vom 14.10.2021)

(PM DVMB/ red; pec) 1,5 Millionen Menschen – zwei Prozent der erwachsenen Bevölkerung leiden unter entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Darunter sind rund 450.000 Betroffene der Krankheit Spondyloarthritiden, zu der neben der Spondylitis ankylosans (volkstümlich auch Morbus Bechterew genannt) eine Reihe verwandter Krankheiten gehören. Bei einer Spondyloarthritis sind vor allem die Gelenke der Wirbelsäule, aber auch die der Beine und Arme sowie die Sehnenansätze betroffen. Häufig kommt es bei Betroffenen zu Rückenschmerzen und steifen Gelenken. Da Rückenleiden eine Volkskrankheit ist, erkennen Hausärzte oft nicht die eigentliche Erkrankung, sodass die Zeit bis zu einer Diagnose im Durchschnitt rund sieben Jahre dauert. Dies liegt auch an den fehlenden Fachärzten für Rheumatologie.

Die Ursachen für die Erkrankung sind weitestgehend unbekannt und bis heute kann die Medizin trotz immenser Fortschritte noch keine komplette Heilung anbieten. Die Selbsthilfeaktivitäten der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e.V. (DVMB) tragen dazu bei, dass die Krankheit öffentlich bekannter wird. Zielsetzung ist es, dass Menschen mit dem Leiden frühzeitiger ihre Krankheit erkennen und handeln können. Um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen sind neben einer frühen Diagnose, der Einsatz von Medikamenten vor allem die Bewegung eine wichtige Voraussetzung. Corona hat über Monate die so wichtige  Bewegungstherapie und die Gruppenangebote vor Ort stark eingeschränkt. „Dies war eine schlimme Zeit für die Betroffenen. Wir sind froh, dass wir nun wieder mit unseren Gruppenaktivitäten die Menschen erreichen.“ sagt Peter Hippe (Vorsitzender).

Die DVMB bietet in ihren ca. 400 Gruppen aber nicht nur die wichtigen Bewegungsangebote, wie das Funktionstraining und den Reha-Sport an, sondern vernetzt auch Betroffene. Der Vorsitzende Peter Hippe ist selbst Betroffener und berichtet, wie so viele andere öffentlich über seine Krankheit. „Als im Jahr 1986 bei mir unerträgliche Schmerzen im Lendenwirbelbereich mit Ausstrahlungen in beide Beine begannen, wurde ich durch eine Notärztin versorgt, die gleichzeitig Rheumatologin war. Das war mein Glück für ein frühzeitiges Erkennen der Krankheit. Mittlerweile habe ich gut gelernt mit meiner Krankheit zu leben. Viele frisch Diagnostizierte fühlen sich jedoch oft alleingelassen. Deshalb engagiere ich mich seit Jahrzehnten in der Selbsthilfe. Ich sehe mich als Mutmacher für die Betroffenen und gleichzeitig als Stimme gegenüber der Öffentlichkeit und Politik. Wir brauchen eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen in gesundheitspolitische Entscheidungen, um den Benachteiligungen entgegenzuwirken.“ so Hippe.

Die DVMB hat vor der Bundestagswahl Kernforderungen an eine neue Bundesregierung formuliert. Diese behalten bis zur Umsetzung ihre Gültigkeit.

Die Forderungen finden Sie unter: www.bechterew.de/presse


Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. ist eine von ca. 100.000 Selbsthilfeorganisationen in Deutschland. Sie ist seit 41 Jahren tätig und vertritt die Interessen für Morbus-Bechterew-Patienten und Angehörige. Als Dachverband steuert sie mit Hilfe engagierter Ehrenamtlicher in über 400 örtlichen Gruppen das bundesweite Handeln und Auftreten der DVMB und vertritt die Interessen von über 14.500 Mitgliedern. Als eine der größten deutschen Patientenorganisationen fordert die DVMB von einer neuen Bundesregierung insbesondere in der Ausrichtung der Gesundheits- und Sozialpolitik die Belange der chronisch Erkrankten mit zu stärken. Als Verband benötigt die DVMB die Unterstützung aus dem Bereich der Engagement-Politik, um die Selbsthilfe vor Ort auszubauen.

Foto zur Meldung: Weltrheumatag 2021 (SH-NEWS 2021/094 vom 14.10.2021)
Foto: Weltrheumatag 2021 (SH-NEWS 2021/094 vom 14.10.2021)

Soziale Innovationen (SH-NEWS 2021/091 vom 11.10.2021)

(11.10.2021)

Soziale Innovationen (SH-NEWS 2021/091 vom 11.10.2021)

(PM SMS/ red; pec) Die neue Dialogreihe »Sozial.Innovativ.Sächsisch« des Sozialministeriums ist am 07.10.2021 in Dresden mit der ersten Veranstaltung gestartet. Unter dem Motto »Sozial.Innovativ mit neuen Ideen für Sachsen – Potentiale und Chancen sozialer Innovationen«, nahmen rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Social Entrepreneurship, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung an der Veranstaltung teil. Sie nutzten die Möglichkeit zur Vernetzung, zum Austausch und zum direkten Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums sowie Sozialministerin Petra Köpping.

»Im Rahmen der Dialogreihe sprechen wir über die Zukunft und darüber, welche Herausforderungen und Fragen sie an uns stellt. Und natürlich auch über die Potentiale, die wir im Freistaat haben, um diese Zukunft gut und solidarisch gemeinsam zu gestalten. Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung freue ich mich auf die weiteren Dialoge«, sagt Sozialministerin Köpping.

Soziale Innovationen

Im Mittelpunkt der ersten Veranstaltung standen soziale Innovationen. Soziale Innovationen stärken das Gemeinwohl, indem sie neue Formen des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Miteinanders anbieten. Solche Innovationsprozesse wirken in allen gesellschaftlichen Teilbereichen.

Ein Beispiel sozialer Innovationen ist das Sozialunternehmen bring-together: https://www.bring-together.de/de. bring-together ist eine Matching-Plattform für Wohnprojekte und Gemeinschaftssuchende. Menschen können andere Menschen über diese Plattform finden, mit denen sie zusammenleben möchten. Zum Beispiel Alleinerziehende, junge Familien oder Senior/innen. Dieser Prozess wird durch bring-together begleitet. Es wurden auch schon ganze Dörfer »gematcht«.

Zukunftsplattform des Sozialministeriums

Dazu Ministerin Köpping: »Solche soziale Innovationen sind der Innovationstypus unserer Zeit, die vor allem durch einen rasanten gesellschaftlichen Wandel geprägt ist, der unsere Arbeits- und Lebenswelt vor besondere Herausforderungen stellt. Die aktuelle Entwicklung beispielsweise auf dem Miet- und Wohnungsmarkt können mit Hilfe von sozialen Innovationen entspannt werden. Dies hat auch Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, der wichtiger denn je ist. Im Fokus der sozialen Innovationen stehen nicht Effizienz und Profit, sondern neue Beziehungen, Normen und Werte, die das Gemeinwohl stärken. Um diese Entwicklungen weiter voran zu bringen, wird das Sozialministerium mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit einer Zukunftsplattform ab dem kommenden Jahr die richtigen Rahmenbedingungen für soziale Innovationen in Sachsen schaffen.« 

Die Zukunftsplattform ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Ziel ist es mit dieser Plattform ein sowohl digitales als auch analoges Angebot zu schaffen, dass soziale Innovationen in Sachsen unterstützt und weiterentwickelt. Im Rahmen der Zukunftsplattform sollen zentrale Akteure im Bereich sozialer Innovationen die Möglichkeit zur Vernetzung erhalten. Darüber hinaus soll die Plattform soziale Innovationen identifizieren, begleiten und auch anstoßen.

Um dieses Vorhaben zu unterstützen und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sowie Akteurinnen und Akteuren ins Gespräch und in den Austausch zu kommen, wird die Dialogreihe fortgesetzt.

Wortbildmarke
© VDI/VDE





Die nächsten Veranstaltungen:

  • 21. Oktober, 17 Uhr, Impact Hub (Leipzig): Sozial.Innovativ Zukunft unternehmerisch gestalten – Sozialunternehmen als Sozialinnovatoren für Sachsen. 
  • 9. November, 17 Uhr, Soziokulturelle Zentrum »TELUX« (Weißwasser): Sozial.Innovativ den ländlichen Raum stärken – Strukturwandel braucht soziale Innovationen. 

Mehr Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-innovationen.html.

Foto zur Meldung: Soziale Innovationen (SH-NEWS 2021/091 vom 11.10.2021)
Foto: Soziale Innovationen (SH-NEWS 2021/091 vom 11.10.2021)

62. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern (SH-NEWS 2021/092 vom 11.10.2021)

(11.10.2021)

62. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern (SH-NEWS 2021/092 vom 11.10.2021)

(PM/ red; pec) Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, wird vom 14. Oktober bis 15. Oktober 2021 die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Länder und den Behindertenbeauftragten des Bundes sowie die Spitzen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte empfangen.

Das Treffen findet vom 14. Oktober 2021, 13:00 Uhr bis 15. Oktober 2021, 13:00 Uhr im Haus 2 des Congress- & Tagungszentrums der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), Königsbrücker Landstraße 2 in 01109 Dresden statt.

Schwerpunkt des 62. Treffens ist das Thema »Digitale Barrierefreiheit«. Den Auftakt des Treffens wird die Begrüßung und anschließende Gesprächsrunde der Beauftragten mit Ministerpräsident Michael Kretschmer bilden. Daran anschließen werden sich mehrere Fachvorträge namhafter Referenten sowie ein »Markt der Möglichkeiten«, auf dem sich herausragende sächsische Inklusionsbeispiele präsentieren werden. Teil dieser Beispiele sind

  • das LAG SH-Projekt Inklusionsnetzwerk Sachsen mit dem Teilprojekt Gesichter der Inklusion und
  • das LSKS-Projekt "ÖPNV / SPNV für alle"

An der ebenfalls im Congress- & Tagungszentrum stattfindenden Abendveranstaltung werden Vertreter der Sächsischen Staatskanzlei und des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden teilnehmen.

Zum Auftakt des zweiten Tagungstages wird Frau Staatsministerin Petra Köpping ein Grußwort sprechen. Anschließend werden die Beauftragten in einen Austausch zu behindertenpolitischen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern und im Bund treten sowie am Ende des Treffens die »Dresdner Positionen« verabschieden, mit denen die Beauftragten ihre Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages formulieren.

Ausfahrt nach Bautzen zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2021/089 vom 07.10.2021)

(07.10.2021)

Ausfahrt nach Bautzen zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2021/089 vom 07.10.2021)

 Erkundungstour in Bautzen mit Test der Barrierefreiheit

(LSKS/kha) Am 14.09.2021 machte sich eine Gruppe reiselustiger Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkung auf, um eine gemeinsame Ausfahrt nach Bautzen zu unternehmen. Dies geschah im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“, anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche 2021.

Der Einladung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) folgten, trotz einiger kurzfristiger Ausfälle, vier Teilnehmer mit unterschiedlichen Behinderungen, weitere Unterstützer und Interessierte wohnten der Gruppe zeitweilig bei. Ab Dresden Hauptbahnhof reisten zunächst die ersten drei Teilnehmer gemeinsam mit der Projektkoordinatorin Kerstin Hammer mit der Länderbahn/Trilex (RE1). Die angemeldete Fahrt verlief reibungslos. Auch der Zustieg mehrerer Fahrradfahrer auf der Strecke konnte die Zugbegleiterin nicht aus der Ruhe bringen und sie koordinierte das Aufstellen und den Ein- und Ausstieg selbiger sehr routiniert. So konnte die Reisegruppe dennoch ungestört unterwegs sein.

Angekommen in Bautzen traf sich die Gruppe mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Franziska Pohling, und Gert Rolle vom VdK Sachsen, der die Behindertenbeauftragte und das Projekt in der Stadt Bautzen fachlich bei Belangen der Barrierefreiheit unterstützt. Hinzu kam auch Frau Hunger vom Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) und ein blinder Teilnehmer aus der Region.

Rundgang im Bahnhofsgebäude

Zusammen begutachteten sie das neu sanierte Bahnhofsgebäude und Frau Pohling unterrichtete die Gruppe bei einem Rundgang über den aktuellen Umsetzungsstand der Barrierefreiheit, zu der auch entsprechende Stellungnahmen verfasst wurden. Auch wenn die Sanierung dem Gebäude nicht nur im Hinblick auf die barrierefreie Nutzbarkeit äußerst gutgetan hat, ergeben sich bei genauerer Betrachtung leider noch Hindernisse bzw. erforderliche Optimierungen, das betrifft u. a.

  • Türautomatik und Schwellen an der Eingangstür zum Bahnhofsgebäude
  • Rangiermöglichkeiten und Notruf-Annahme im Behinderten-WC
  • Sicherheitsmarkierungen an den Glasflächen im Gebäude
  • Forderungen nach einem durchgängigen Blindenleitsystem, das über den Bahnsteigbereich hinaus zur Ampel an der Tzschirnerstraße/Rathenauplatz führt bzw. innerhalb des Gebäudes angelegt wird.

Um diese und weitere Anpassungen zu erzielen wird das Projekt mit seinen Partnern auf die Verantwortlichen zugehen.

Nutzung Niederflurbus

Nach diesem sehr informativen Exkurs begab sich die Reisegruppe zur Ortenburg. Ein Teil spazierte/rollte direkt dorthin und die restlichen Teilnehmer nutzen die Möglichkeit mit einem Regionalbus der Linie 102 der Regionalbus Oberlausitz GmbH die halbe Strecke zu fahren. Auch diese Fahrt verlief ohne Probleme. Einzig bei der Nutzung der Rampe für Rollstuhlnutzer war es aufgrund der Corona-Pandemie erforderlich, dass die Begleitperson die Rampe selber auslegt und auch wieder einklappt. Wenn ein Rollstuhlfahrer allein unterwegs ist, steht der Fahrer nach eigenen Aussagen aber für Hilfeleistungen bereit. Für die Zeit der Pandemie wäre sicherlich ein sinnvoller Weg, um Kontakte zu reduzieren, wenn diesem Vorgehen nicht versicherungstechische Probleme entgegenstehen würden, wenn eine Fehlbedienung erfolgt. Gemäß dem Projekt vorliegenden Informationen wäre gegen entstehende Schäden, z. B. bei anderen Fahrgästen oder an der Rampe, nur der Busfahrer versichert. Die Fahrer werden auch darin geschult, die Rampe fachmännisch zu bedienen - u. a. um unnötigen Verschleiß zu verhindern. Die vorgefundene Praxis kann der Verband dementsprechend nicht mittragen und eine Klärung des Sachverhalts mit dem Verkehrsunternehmen wird zeitnah erfolgen.

Kultur, Genuss und Kopfsteinpflaster in der Bautzner Altstadt

In der Ortenburg gab es zunächst ein leckeres Mittagessen im Restaurant Burghof. Dieses war für die Teilnehmer bequem nutzbar. Zu beachten ist jedoch, dass im Restaurant selbst keine barrierefreie Toilette vorhanden ist. Eine solche befindet sich aber im benachbarten Sorbischen Museum, das die Gruppe im Anschluss besuchte. Hier tauchten die Teilnehmer im Rahmen einer sehr gelungenen und anschaulichen Führung in die sorbische Kultur ein, wobei es ausreichend Platz für Fragen gab. Das Museum war gut nutzbar und die Mitarbeiter sehr aufgeschlossen und motiviert.

Den Tag ließen die Ausflügler bei einem Spaziergang durch die schöne historische Bautzner Altstadt in Richtung Bahnhof ausklingen. Leider war dieser Weg etwas beschwerlich, da der einzige berollbare Weg in regelmäßigen Abständen durch Mülltonnen versperrt wurde und die Teilnehmer auf die Heringstraße ausweichen mussten, die wiederum aus grobem Kopfsteinpflaster bestand. Dieses Kopfsteinpflaster ist, so schön es auch aussieht, für Menschen mit Mobilitätseinschränkung kaum nutzbar. Möglicherweise kann bei zukünftigen Baumaßnahmen im Sinne aller Menschen auf eine Lösung mit Schnittpflaster zurückgegriffen werden – das Projekt wird dies zumindest anregen.

Die Rückfahrt mit der Länderbahn/Trilex verlief wieder reibungslos. Alles in allem war es eine sehr interessante Ausfahrt mit kulinarischen und kulturellen Höhepunkten. Sie zeigte einerseits positive Beispiele barrierefreier Ziele und Nahverkehrs-Verbindungen und verdeutlichte andererseits, wo noch Verbesserungen nötig sind. Dafür möchte sich der LSKS mit seinen Partnern auch in Zukunft stark machen.

Anbei noch ein paar Eindrücke des Tages in der Fotogalerie:


Bildergalerie Ausfahrt nach Bautzen am 14.09.2021

  • Rundgang der Gruppe mit der behindertenbeauftragten des Landkreises und Herrn Rolle vom VdK Sachsen im Bautzner Bahnhof

    Rundgang der Gruppe mit der behindertenbeauftragten des Landkreises und Herrn Rolle vom VdK Sachsen im Bautzner Bahnhof

Foto zur Meldung: Ausfahrt nach Bautzen zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2021/089 vom 07.10.2021)
Foto: Ausfahrt nach Bautzen zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2021/089 vom 07.10.2021)

Beratungstag und Hilfsmittel für Blinde, Sehbehinderte und Angehörige (SH-NEWS 2021/090 vom 07.10.2021)

(07.10.2021)

Beratungstag und Hilfsmittel für Blinde, Sehbehinderte und Angehörige (SH-NEWS 2021/090 vom 07.10.2021)

(PM BSVS/ red; pec) Die Kreisorganisation Dresden im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen öffnet ihre Begegnungs- und Beratungsstelle von 14 bis 19 Uhr. Hier erhalten Blinde, Sehbehinderte und ihre Angehörigen Antworten auf ihre Fragen zu Blindheit und Sehbehinderung: Besucher können sich zum Beispiel in die Funktionsweise der Blindenschrift einweihen lassen und andere nützliche Hilfsmittel ausprobieren. Ebenso können sie die Begegnungsstätte der Selbsthilfeorganisation und ihr Programm kennenlernen. Auch andere Träger stellen am Montag ihre Angebote in der Begegnungsstätte (Strehlener Str. 24, 01069 Dresden) vor.

Das Landeshilfsmittelzentrum Dresden präsentiert eine Auswahl nützlicher und bewährter Hilfsmittel für den Alltag von Blinden und Sehbehinderten, die gleich vor Ort auch erworben werden können. Die Beratungsstelle Blickpunkt Auge und die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) stellen sich ebenfalls vor. Die Veranstalter erklären die Bedeutung von Bodenmarkierungen an Haltestellen und Ampelübergängen anhand eines Baukastensystems. Das faszinierende, auf Bluetooth-Technologie basierende „BlindFind“-Orientierungssystem, mit dem das Dresdner Rathaus ausgerüstet ist, ist auch in der Begegnungsstätte installiert und wird vor Ort von seinem Erfinder Dr. Jan Blüher vorgestellt.

Mit seinem Tag der offenen Tür will der Verband nicht nur Blinde und Sehbehinderte, sondern auch jene ansprechen, die sich rechtzeitig auf eine Erblindung vorbereiten wollen. „Wer weiß, dass er erblinden wird, den bewegen viele Ängste und Fragen“, weiß Dr. Jan Blüher, Vorsitzender der Kreisorganisation Dresden: „Werde ich als Blinder eigenständig leben können, wie kann ich meine Umwelt dann wahrnehmen und wie kann ich mich darin orientieren? Wir kennen die Antworten darauf aus erster Hand und geben gern unsere Erfahrungen weiter.“ 

Regelmäßige Veranstaltungen des BSVS

Wer am Montag keine Zeit hat, kann in der Begegnungsstätte auch regelmäßige Terminangebote des BSVS wahrnehmen:

  • Technik-Sprechstunde, Rat und Tat bei Fragen zu Smartphone und Computer, jeden dritten Montag im Monat, um 15 Uhr
  • Stammtisch, gemeinsamer Erfahrungsaustausch, jeden ersten Montag im Monat, 17 Uhr.
  • “Kloppen mit gezinkten Karten” – Skat-Nachmittag jeden Donnerstag um 15 Uhr

Darüber hinaus bietet die Kreisorganisation Dresden zahlreiche weitere Veranstaltungen an, wie gemeinsame Museumsbesuche, Wanderungen, Informationstage u.v.m..

Die Besucher sind gebeten, sich an die aktuell geltenden Hygieneregelungen zu halten. 

Weitere Informationen:

BSVS: www.bsv-sachsen.de

Ansprechpartner: Dr. Jan Blüher
E-Mail: 

Tel.: 0176 349 262 42
Kreisorganisation Dresden: http://www.bsv-sachsen.de/WP_2015/kreisorganisationen/ko-dresden/
DBSV: www.dbsv.org

Foto zur Meldung: Beratungstag und Hilfsmittel für Blinde, Sehbehinderte und Angehörige (SH-NEWS 2021/090 vom 07.10.2021)
Foto: Beratungstag und Hilfsmittel für Blinde, Sehbehinderte und Angehörige (SH-NEWS 2021/090 vom 07.10.2021)

Erweiterung des Leistungskataloges (SH-NEWS 2021/088 vom 05.10.2021)

(05.10.2021)

Erweiterung des Leistungskataloges (SH-NEWS 2021/088 vom 05.10.2021)

(hil/aerzteblatt.de/ red; pec) Ab Anfang Oktober erweitert sich der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um drei neue Angebote. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA ) hingewiesen.

Neugeborenenscreening

Das Neugeborenenscreening umfasst dann auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzell­krankheit. Die SMA ist eine neuromuskuläre Erkrankung, bei der die motorischen Nervenzellen im Rücken­mark absterben. Bei der Sichelzellkrankheit sind die Erythrozyten sichelförmig verkrümmt und können ihre Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen.

Zusätzliches Testangebot zur Gesundheitsuntersuchung

Versicherte ab 35 Jahren haben zudem ab Anfang Oktober einmalig den Anspruch, sich auf die Virus­erkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Das Screeningangebot ist neuer Bestandteil des sogenannten Check-Ups, also der Gesundheitsuntersuchung, welche die Kassen alle drei Jahre über­nehmen. Die Tests können übergangsweise auch separat durchgeführt werden, wenn der letzte Check-Up weniger als drei Jahre zurückliegt.

„Spätfolgen einer unbehandelten chronischen Hepatitis wie Leberzirrhose oder Leberkrebs lassen sich durch eine Therapie mit antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindern“, begründet der G-BA das Angebot.

Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Grundversorgung

In der ambulanten Psychotherapie steht außerdem mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversor­gung ein neues Angebot zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier erste Erfahrungen sam­meln und prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie infrage kommen könnte. Therapeuten informieren in bis zu vier Sitzungen zu je 100 Minuten oder in bis zu acht Sitzungen zu je 50 Minuten über psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Es ist kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig.

„Neu ab 1. Oktober 2021 ist außerdem, dass auch probatorische Sitzungen im Gruppensetting möglich sind“, informiert der G-BA.

Weiterführende Links:

zum Thema
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
auf aerzteblatt.de
  • Spinale Muskelatrophie: G-BA erweitert Früherkennungsuntersuchungen
  • Neugeborene: Früherkennung umfasst künftig Sichelzellkrankheit
  • Hepatitis B und C: Screening bald abrechnungsfähig

 

Foto zur Meldung: Erweiterung des Leistungskataloges (SH-NEWS 2021/088 vom 05.10.2021)
Foto: Erweiterung des Leistungskataloges (SH-NEWS 2021/088 vom 05.10.2021)

Der simul+Mitmachfond (SH-NEWS 2021/087 vom 01.10.2021)

(01.10.2021)

Der simul+Mitmachfond (SH-NEWS 2021/087 vom 01.10.2021)

(PM/ red; pec) Der simul+Mitmachfonds ist ein sächsischer Wettbewerb, der dabei helfen soll Projektideen Vor-Ort umzusetzen. Vom 1. Oktober bis zum 15. November können Projektideen unter www.simulplusmitmachfonds.de eingereicht werden.

Der Wettbewerb soll das beste aus den beiden Ideenwettbewerben „Sächsische Mitmachfonds“ und „simul⁺ Wettbewerb – Ideen für den ländlichen Raum“ vereinen. Der simul⁺Mitmachfonds unterstützt beteiligungsorientiert vielfältige Ideen in den sächsischen Regionen, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und damit nachhaltig zur regionalen Strukturentwicklung beitragen.

Die Projektidee verfolgt eins oder mehrere der folgenden Ziele?

  • Stärkung von gemeinschaftlichem Leben und sozialem Zusammenhalt
  • Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit
  • Innovation und Netzwerkbildung an den regionalen Schnittstellen von Bevölkerung, Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und Wissenschaft
  • Unterstützung von Bildung, lebenslangem Lernen und Wertevermittlung
  • Beiträge zur Bewältigung von regionalen Herausforderungen und Zukunftsfeldern
  • Anwendung digitaler Technologien für das Gemeinwohl
  • Entwicklung von Mobilitätslösungen, bürgernahen Dienstleistungen und digitalen Anwendungen
  • Beiträge zu Kunst, Kultur und Identität der Region
  • Sensibilisierung für Natur, Umwelt und die Gestaltung des Lebensumfelds

Eine Jury wählt nach der Einreichungsfrist die besten Beiträge aus. Es stehen insgesamt über 500 Preise zwischen 5.000€ und 250.000€ bereit um eine Projektidee anschließend umzusetzen. Dafür stellt das sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung 2021 und 2022 jeweils 8 Mio. Euro bereit. Im Februar 2022 sollen die Gewinner oder Gewinnerinnen bekanntgegeben werden.

Alle Informationen zum Wettbewerb, die Teilnahmebedingungen und das Teilnahmeformular sind unter www.simulplusmitmachfonds.de zu finden.

Fragen zum Wettbewerb können telefonisch und per Mail gestellt werden:

E-Mail: 
Telefon: 035796 / 971 - 12


Zusätzlich gibt es die Möglichkeit an Informationsveranstaltungen teilzunehmen und sich mit anderen Kreativen und Machern aus Sachsen auszutauschen oder Ihr Projekt durch eine Kooperation mit einer Kommune noch zu vergrößern. Alle Informationen dazu unter: https://www.simulplusmitmachfonds.de/de/Veranstaltungen.html

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Foto zur Meldung: Der simul+Mitmachfond (SH-NEWS 2021/087 vom 01.10.2021)
Foto: Der simul+Mitmachfond (SH-NEWS 2021/087 vom 01.10.2021)

Barrieren im öffentlichen Raum (SH-NEWS 2021/086 vom 29.09.2021)

(29.09.2021)

Barrieren im öffentlichen Raum (SH-NEWS 2021/086 vom 29.09.2021)

E-Roller - klimaneutrales Verkehrsmittel oder heimtückische mobile Barriere mit Frustpotenzial? So mancher Rollstuhlfahrende, Mensch mit Geheinschränkungen, blinde Mensch oder Mensch mit Sehbehinderungen kann ein Lied von den Gefahren unsachgemäß abgestellter E-Roller singen. Auch Menschen, die mit Kinderwagen oder Fahrrad unterwegs sind, müssen regelmäßig Wege suchen, um E-Roller zu umgehen.

Nur eine von vier E-Roller-Fahrten dient dazu, den Arbeitsweg klimaneutraler zu bewältigen. Roller dienen mittlerweile auch einfach als Spaßmobil und können für Fußgänger sehr gefährlich werden. Auch vor den Türen des Selbsthilfenetzwerk Sachsen kommt es regelmäßig zu Problemen mit den Rollern.

Zwei E-Roller versperren einen Gehweg. Dieser Gehweg führt von einem Parkplatz für Rollstuhlnutzende zum Eingang eines Gebäudes.

Die Stadt Dresden verweist darauf, dass der Anbieter der E-Roller, die Firma Lime, für das korrekte Abstellen der Roller verantwortlich sei. Deren Auflage ist es, falsch abgestellte Roller binnen sechs Stunden aus dem Weg zu räumen und ordnungsgemäß abzustellen. Nur: keine Rollstuhlfahrerin und kein Rollstuhlfahrer möchte sechs Stunden warten, bis sie/er ihren/seinen Weg selbstbestimmt fortsetzen kann. Einem Menschen mit Sehbehinderung hilft es ebenfalls nicht, wenn die E-Roller spätestens sechs Stunden nach seiner Meldung aus dem Weg geräumt werden - die Stolperfalle hat er schon mitgenommen, im schlimmsten Fall hat der unsachgemäß geparkte Roller einen Sturz verursacht.

Auch die Firma lime zeigt sich nicht besonders nahbar und kooperationsbereit. Das Team des Selsbthilfentzwerkes hat schon mehrmals über die telefonische Hotline versucht, eine dauerhafte Lösung zu finden, bisher ohne Erfolg. Stattdessen wird dazu geraten, die Roller selbst aus dem Weg zu räumen. Es komme mitunter vor, dass ein Mitarbeitender erst am Folgetag Zeit dafür hat, den Roller an einem anderen Platz abzustellen. Auch das ist keine selbstbestimmte Lösung des Problems aus sicht von Menschen mit Behinderungen!

E-Roller sind in ihrer Sinnhaftigkeit zweifelhaft und sollten stärker reglementiert werden. Wenn diese Objekte nachweislich immerwieder zum Hindernis für große Teile der Bevölkerung werden, müssen diese Barrieren abgebaut werden. Denkbar sind hier z.B. auch Verbotszonen. Andere Städte machen es vor: in Toronto und Kopenhagen wurden E-Roller bereits verboten. (ahi/ red; pec)

Foto zur Meldung: Barrieren im öffentlichen Raum (SH-NEWS 2021/086 vom 29.09.2021)
Foto: Barrieren im öffentlichen Raum (SH-NEWS 2021/086 vom 29.09.2021)

Mehr Teilhabe und Inklusion (SH-NEWS 2021/085 vom 27.09.2021)

(27.09.2021)

Mehr Teilhabe und Inklusion (SH-NEWS 2021/085 vom 27.09.2021)

(PM MDR/ red; pec) Der MDR baut seine umfangreichen Angebote für die ganze Gesellschaft weiter aus und ermöglicht u.a. Hör- und Sehbehinderten oder kognitiv eingeschränkten Menschen künftig noch mehr Teilhabe. Auf dem 9. Spitzentreffen mit MDR-Intendantin Karola Wille, mitteldeutschen Behindertenverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen am 24. September in Leipzig hat der Sender neue inklusive Angebote u.a. zur Bundestagswahl vorgestellt und eine positive Bilanz gezogen: Der MDR untertitelt schon heute einen Großteil seiner digitalen und linearen Video-Angebote, so ca. 90 Prozent des MDR-Fernsehens. Dazu gibt es täglich fünf Stunden Programm mit Hörfassungen und jährlich mehr als 32.000 Sendeminuten mit Gebärdensprache.

Die Intendantin des MDR, Karola Wille, freut sich über das erneute Spitzentreffen mit den mitteldeutschen Behindertenverbänden. „Nicht zuletzt die schwierige Pandemiezeit hat uns allen deutlich gemacht, wie elementar barrierefreie Zugänge für unsere Gesellschaft sind. Denn lebensnotwendige Informationen, Gefahren- und Hintergrundmeldungen müssen ausnahmslos alle Menschen zuverlässig erreichen können. Unsere künftige gemeinsame Herausforderung sehen wir darin, auch in der digitalen Medienwelt barrierefreie Zugänge zu sichern. Dazu gehören alle digitalen Ausspielwege, wie z.B. Web- und Streaming-Angebote oder auch Inhalte in sozialen Netzwerken. [...]“

Neben dem aktuellen Angebot zur Bundestageswahl von MDR (Gebärdensprache) und NDR (Leichte Sprache) für die ARD wird der MDR im November ca. zehn weitere Märchenfilme neu mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) übersetzen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der MDR für die gesamte ARD 50 Märchenfilme mit DGS ausgestattet und erstmals zum 50. Jubiläum der Krimireihe „Polizeiruf 110“ die Jubiläumsfolge in Gebärdensprache produziert. Auch künftig plant der MDR den Zugang von Menschen mit Behinderung zur Welt des Fiktionalen weiter zu entwickeln. Geplant ist u.a. die Neuverfilmung von Goethes Faust, die vom MDR aufwändig mit einer Audiodeskription (AD) ausgestattet wird. Der barrierefreie Debütfilm ist am 11. Oktober im MDR-Fernsehen zu sehen. Neu entwickelt wird derzeit vom MDR zudem eine Systematik, mit der künftig alle Warn- und Katastrophenmeldungen digital und im TV barrierefrei ausgespielt werden können.

Barrierefreiheit im Web

Eine große Herausforderung für die Zukunft barrierefreier Angebote ist die schnell wachsende Zahl von Streaming-Angeboten und deren wachsende Beliebtheit unter den Nutzerinnen und Nutzern. So produziert und publiziert der MDR heute bereits viele Videos bzw. Audios webexklusiv oder als online-first-Veröffentlichungen. Mittlerweile werden viele dieser „Web-Only-Videos“ regelmäßig mit Untertiteln ausgestattet. Schrittweise wird der MDR künftig die Untertitel-Produktion an diese neuen Herausforderungen anpassen. Angestrebt wird, dass digitale Verbreitungswege vergleichbare barrierefreie Standards der Fernsehausstrahlung erreichen.

Stimmen aus den Verbänden

Bernd Peters, Geschäftsstellenleiter Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V.: „Für unsere Mitglieder, die auf zusätzliche Bildbeschreibung bzw. Hörfilme angewiesen sind, ist es erfreulich, dass der Anteil solcher Sendungen im MDR-Programm weiter zunimmt. Im MDR gibt es zunehmend auch Dokumentationen und Reportagen mit Audiodeskription, auch Klassiker von DEFA und DFF. Das begrüßen wir. Im Ersten und anderen regionalen Programmen findet sich Audiodeskription vor allem in Krimis und Krimiwiederholungen von „Tatort“, Polizeiruf“ und Co. Unser Wunsch ist es, dass noch mehr Inhalte für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei zugänglich gemacht werden, hier ist noch „Luft nach oben“. Künftig sollten alle fiktionalen Produktionen, aber auch Dokus, Berichte und Reportagen mit Audiodeskription ausgestrahlt werden! Der MDR sollte sich dafür innerhalb der ARD stark machen.“

Jens Langhof, 1. Vorsitzender Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V.: „Wir sind sehr zufrieden mit der Steigerung des barrierefreien Angebotes durch Gebärdendolmetscher-Einblendungen und Untertitelungen, allerdings ist in Bezug auf die Qualität noch eine Steigerung möglich. Gewiss kann dies durch den zukünftigen Austausch von MDR und Landesverbänden optimiert werden.“

Bernd Gräser, Stellv. Landesvorsitzender Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.: „Das barrierefreies Angebot im MDR ist für blinde und sehbehinderte Menschen sehr gut. Es ist interessant und aktuell. Die Bildbeschreibung in Spielfilmen ist gut erklärt und gut vorstellbar. Falls es technisch möglich ist, wäre es schön, wenn der Videotext künftig auch vorgelesen werden könnte. Für die künftige Zusammenarbeit wünschen wir uns weiterhin die traditionellen Spitzentreffen der Behindertenverbände.“

Über das Spitzentreffen

Das Spitzentreffen von MDR, Behindertenverbänden, Politik und wissenschaftlichen Einrichtungen findet 2021 bereits zum neunten Mal in Leipzig statt. Hintergrund der Veranstaltung zur Inklusion ist der gemeinsame Dialog und die Entwicklung und Etablierung neuer programmbegleitender Technologien für Menschen mit Behinderungen. Beteiligt sind Verbände und Institutionen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen.

Barrierefreiheit im MDR

Mit seinen barrierefreien Angeboten ermöglicht der MDR Menschen mit Behinderung und kognitiver Einschränkung den Zugang zu seinen Programmen: 90 Prozent des MDR-Fernsehens werden untertitelt. Für fast fünf Stunden TV-Programm werden täglich Hörfassungen angeboten. Dazu kommen jährlich mehr als 32.000 Sendeminuten mit Gebärdensprache. Zudem gibt es montags bis freitags Nachrichten in Leichter Sprache. Alle barrierefreien Angebote bündelt der MDR im Web unter mdr.de/barrierefreiheit

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit unter: www.mdr.de/barrierefreiheit

Zentrale E-Mail-Adresse für alle Fragen zum Thema Barrierefreiheit:

Pressekontakt:

MDR, Presse und Information, Alexander Hiller, Tel.: (0341) 3 00 64 72, E-Mail: 

 

Foto zur Meldung: Mehr Teilhabe und Inklusion (SH-NEWS 2021/085 vom 27.09.2021)
Foto: Mehr Teilhabe und Inklusion (SH-NEWS 2021/085 vom 27.09.2021)

Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021) Aktiv unterwegs mit Bus und Fähre (LSKS/kha) Am 11.09.2021 konnte der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS)

(27.09.2021)

Podiumsdiskussion der LAG SH Sachsen e.V. (SH-NEWS 2021/084 vom 27.09.2021)

Die LAG SH Sachsen möchte die Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen zum Anlass nehmen, um über Möglichkeiten der politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu diskutieren. Bei besagter Fortschreibung des Aktionsplans wünschen wir uns eine angemessene demokratische Mitwirkung der Betroffenen und Verbände.

Zunächst wird Johannes Gyarmati vom Verein Sozialdenker e. V. das Bündnis für ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ und dessen Ziele vorstellen. Danach gibt Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Impulsvortrag zum System der politischen Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Anschließend wird gemeinsam mit Johannes Gyarmati, Stephan Pöhler, weiteren Experten sowie dem Publikum diskutiert, ob und wie solch ein Format auch auf Landesebene eingeführt werden kann. Dafür sind Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, sowie die inklusionspolitische Sprecherin der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Petra Čagalj Sejdi, geladen.

Ergebnis der Podiumsdiskussion soll es sein, einen Ansatz eines Konzepts zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen zu finden.

Datum: 05.10.2021 15:00 – 18:00 Uhr
Ort: Deutsches Hygiene-Museum
Großer Saal
Lingnerplatz 1
01069 Dresden

Anmeldung unter: 
Veranstalter: LAG Selbsthilfe Sachsen e.V.
Ansprechpartnerin: Anne Hiecke
Tel: 0351 479 350 15

Das Angebot ist kostenfrei.

Foto zur Meldung: Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021) Aktiv unterwegs mit Bus und Fähre  (LSKS/kha) Am 11.09.2021 konnte der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS)
Foto: Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021) Aktiv unterwegs mit Bus und Fähre (LSKS/kha) Am 11.09.2021 konnte der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS)

Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021)

(24.09.2021)

Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021)

Aktiv unterwegs mit Bus und Fähre

(LSKS/kha) Am 11.09.2021 konnte der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) gemeinsam mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) endlich wieder eines seiner bewährten Mobilitätstrainings durchführen, nachdem einige Tage vorher auch eine Theorieveranstaltung in Präsenz ermöglicht erfolgte (siehe auch SH-NEWS 2021/080 ).

Das Angebot nutzten sieben Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhl, Rollator und Geheinschränkung) und eine Begleitperson. Für diese Gruppe gab es sogar ein Novum: Erstmals ging es beim praktischen Training auch um die Nutzung der Dresdner Elbfähren. Mit dem niederflurigen DVB-Sonderbus, der ebenso zum Training genutzt wurde, fuhren die Teilnehmer und ihre Begleitpersonen zunächst an die Fährstelle Pillnitz-Kleinzschachwitz. Im Nachgang trainierte die Gruppe an ausgewählten Dresdner Haltestellen.

Folgende Übungen bzw. Fragestellungen standen dabei im Vordergrund:

  • Besonderheiten bei der Nutzung von Fähren und Bussen
  • Fahrgastinformation zur Nutzbarkeit der Zuwegung sowie weitere Möglichkeiten sich vor und während der Fahrt zu informieren
  • Ticketkontrolle an der Fähre
  • Überwindung von Restschwellen im Fähr- und Busbetrieb (Übungen zur Ankipptechnik für Rollatornutzer, Nutzung der manuellen Rampe für Rollstuhlnutzer an nicht barrierefreien Haltestellen)
  • Einnehmen des Stellplatzes bzw. Aufsuchen eines Sitzplatzes in Bus und Fähre
  • Sicheres Verlassen der Fähre bzw. des Busses

Zusätzlich erhielten die Teilnehmer Informationsmaterialien zum Verhalten im ÖPNV und es gab ausreichend Raum, um Fragen rund um bestehende Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel zu klären.

An dieser Stelle danken wir allen Mitwirkenden für die Unterstützung, insbesondere den Kollegen der DVB AG für Ihren Einsatz sowie die Fahrzeug-Bereitstellung und selbstverständlich auch unseren Mobilitätstrainern: Frau Pflaum für die Rollatornutzer/Fahrgäste mit Gehbehinderung und Herrn Schuhmacher für die Rollstuhlnutzer.

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen, spätestens zum Mobilitätstraining mit der Straßenbahn am 09.10.2021.

Foto zur Meldung: Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021)
Foto: Mobilitätstraining in Dresden (SH-NEWS 2021/083 vom 24.09.2021)

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen (SH-NEWS 2021/082 vom 21.09.2021)

(21.09.2021)

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen (SH-NEWS 2021/082 vom 21.09.2021)

(PM G-BA/ red; pec) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die  telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen  sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison müssen Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.

Übersicht über die nun bis 31. Dezember 2021 geltenden Corona-Sonderregeln

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden. Die Beschlüsse treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona

Foto zur Meldung: Verlängerung von Corona-Sonderregelungen (SH-NEWS 2021/082 vom 21.09.2021)
Foto: Verlängerung von Corona-Sonderregelungen (SH-NEWS 2021/082 vom 21.09.2021)

Schmerzpatienten werden oft falsch behandelt (SH-NEWS 2021/081 vom 21.09.2021)

(21.09.2021)

Schmerzpatienten werden oft falsch behandelt (SH-NEWS 2021/081 vom 21.09.2021)

(PM ALBERTUS ZENTRUM/ red; pec) Eine Überversorgung mit Medikamenten, zu allgemeine körperlich orientierte Therapieangebote, zu wenig Bewegungsanreize – in der Behandlung von Patienten mit Schmerzen gibt es nach Ansicht von Experten hierzulande momentan große Defizite – das zeigen auch erste Erfahrungen des im Jahre 2018 initiierten Projekts PAIN2020. Sie empfehlen eine multiprofessionell abgestimmte Diagnostik.

Anlässlich des diesjährigen Schmerzkongresses (21.-24.10), haben die Experten der beiden veranstaltenden Fachgesellschaftenen, die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG), die Versorgung von Schmerzpatienten in Deutschland als momentan unzureichend kritisiert.

„Die Erkrankten bekommen häufig zu wenig bedarfsgerechte Therapien“, kritisiert Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Ulrike Kaiser vom universitätsSchmerzCentrum am Universitätsklinikum Dresden. „Um eine individuelle Behandlung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass geltende Leitlinien in der Schmerzmedizin auch adäquat umgesetzt werden. Das ist allerdings leider oft nicht der Fall.“ Nach Ansicht der Psychologin sollten diese Leitlinien unbedingt schon zu Beginn der Schmerzerkrankung möglichst genau auf den jeweiligen Bedarf eines Patienten zugeschnitten werden.

Zentrale Elemente in der Schmerztherapie sind - neben einer medizinisch professionellen und individuellen Begleitung – zielgerichtete Bewegungsangebote. „Häufig werden diese viel zu wenig und zu spät eingesetzt“, bemängelt Kaiser. „Neben medizinischen Aspekten und Aktivierungsangeboten sollten auch psychosoziale Faktoren frühzeitig in der Schmerztherapie Berücksichtigung finden“, so die Expertin. „Wenn diese Elemente gemeinsam einbezogen werden, kann eine gezielte, bedarfsgerechte Therapie am besten wirken.“

Um die genannten Defizite in der Schmerztherapie zu beheben, wurde von der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. und der BARMER 2018 das Projekt PAIN2020 ins Leben gerufen. Bisher wurden hier mehr als 600 Patienten eingeschlossen. Passend zum diesjährigen Motto des Schmerzkongresses 2020 „Gleich und doch verschieden“ steht die interdisziplinäre Schmerztherapie bei dem Projekt PAIN2020 im Mittelpunkt. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Lücke in der Versorgung von Patienten mit Schmerzen und Chronifizierungsrisiko durch einen frühzeitigen interdisziplinären und diagnostischen Ansatz zu schließen“, erläutert Kaiser.

PAIN2020 ist ein deutschlandweit angelegtes Projekt, an dem aktuell 26 Einrichtungen aus zwölf Bundesländern aktiv mitwirken. Die teilnehmenden Patientinnen und Patienten erhalten im Zuge dessen eine multiprofessionelle Diagnostik, die aus drei wichtigen Bausteinen besteht: einer ärztlichen, physiotherapeutischen und psychologischen jeweils einstündigen Befundaufnahme, einer Teamsitzung aller beteiligten Fachbereiche und aus einem gemeinsamen Abschlussgespräch mit dem Patienten. „Hierbei beziehen wir den Schmerzpatienten aktiv ein“, erläutert die Expertin. „Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten besprechen die Therapiebefunde sorgfältig mit den Betroffenen und stimmen die Versorgung anschließend auf die individuellen Bedürfnisse ab.“ Die Ergebnisse aus solchen Besprechungen werden standardisiert dokumentiert – und zwar in einer Form, die für Patienten gut nachvollziehbar ist.

Die bisherigen Erfahrungen aus PAIN2020 zeigen, dass Haus- und Fachärzten bei der Identifikation von Patienten mit Risikofaktoren für eine Chronifizierung ihrer Schmerzen eine große Bedeutung zukommt. Nach der multiprofessionellen Diagnostik ist es ihre Aufgabe, die Empfehlungen, die frühzeitig zu Beginn der Schmerzerkrankung mit einem Patienten erarbeitet wurden, umzusetzen. Das bedeutet, dass eine gezielte Vernetzung  der Schmerzexperten aus den verschiedenen Fachbereichen essenziell für den Therapieerfolg ist.

Der Deutsche Schmerzkongress findet in diesem Jahr vom 21. bis 24. Oktober online statt.

Weitere Infos unter: https://deutscherschmerzkongress.de/

Foto zur Meldung: Schmerzpatienten werden oft falsch behandelt (SH-NEWS 2021/081 vom 21.09.2021)
Foto: Schmerzpatienten werden oft falsch behandelt (SH-NEWS 2021/081 vom 21.09.2021)

ÖPNV-Veranstaltungen rund um die Europäische Mobilitätswoche starten (SH-News 2021/080 vom 10.09.2021)

(10.09.2021)

ÖPNV-Veranstaltungen rund um die Europäische Mobilitätswoche starten (SH-News 2021/080 vom 10.09.2021)

Edgar, das Maskottchen der Mobilitätswoche, mit verschiedenen Verkehrsmitteln  Anmeldung für Veranstaltungen noch möglich

(LSKS/ahä) Am Montag, 6. September 2021, fand in Dresden wieder ein Mobilitätstraining des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ statt. Mobilitätstrainerin Marina Pflaum und Projektkoordinatorin Kerstin Hammer gaben in der Begegnungsstätte „fidelio“ der Volkssolidarität unter Einhaltung der Coronaregeln wertvolle Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Rollator im Alltag und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei sonnigem Wetter konnten die praktischen Übungen auf dem Platz vor der Begegnungsstätte mit entsprechendem Abstand gefestigt werden. Die Teilnehmenden erhielten zahlreiche Impulse für die erfolgreiche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Dresden.

Damit starten nun die Veranstaltungen des ÖPNV-Teams anlässlich der Europäischen Woche der Mobilität (16.-22. September). Bereits am Sonnabend, 11.09., findet ein Mobilitätstraining mit Niederflurbus und Elbfähre gemeinsam mit den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) statt.

Für folgende Veranstaltungen sind noch Plätze verfügbar:

  • 14.09.2021 Barrierefreie Ausfahrt nach Bautzen, Besuch des Sorbischen Museums
  • 25.09.2021 Barrierefreie Ausfahrt nach Delitzsch, Besuch des Barockschlosses Delitzsch
  • 09.10.2021 Mobilitätstraining Niederflurstraßenbahn mit der DVB

Das Team vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" lädt alle Interessierten herzlich ein. Diese sind ein kostenfreies Angebot des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) und seiner Kooperationspartner.

Anmeldung:

Anmeldungen sind für die genannten Veranstaltungen noch möglich. Bitte beachten Sie hierzu die angegebenen Fristen sowie weitere Informationen im Veranstaltungskalender des SHNW.

Interessierte können sich anmelden, wenn sie zum Zeitpunkt der Durchführung über einen Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder einen offiziellen Coronatest bzw. über einen Genesenennachweis verfügen (3G-Regel).

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:

Kerstin Hammer, Anne Hähnel
E-Mail: 
Telefon: 0351 479 350-13

Foto zur Meldung: ÖPNV-Veranstaltungen rund um die Europäische Mobilitätswoche starten (SH-News 2021/080 vom 10.09.2021)
Foto: ÖPNV-Veranstaltungen rund um die Europäische Mobilitätswoche starten (SH-News 2021/080 vom 10.09.2021)

Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/079 vom 08.09.2021)

(08.09.2021)

Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/079 vom 08.09.2021)

Achtung! Krankheitsbedingte Verschiebung auf Montag, 08.11.2021, weitere Informationen folgen.

 

(PM TMGS/ red; pec) Innerhalb des Projektes „Sachsen Barrierefrei“ engagieren sich bereits viele sächsische Partner aus den Bereichen Beherbergung sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Zur Stärkung dieser Position sowie Schaffung weiterer barrierefreier Angebote entlang der gesamten touristischen Servicekette führt die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) im 2-Jahres-Rhythmus eine Fachtagung zum Thema "Tourismus für Alle in Sachsen" durch. Diese soll die Chancen und Potenziale des barrierefreien Tourismus, gerade im Zeichen des demographischen Wandels mit seinen ändernden Anforderungen, vermitteln.

Ziel ist, die Sensibilisierung der sächsischen Anbieter weiter voranzutreiben und weitere touristische Partner anzuregen, die Qualität und den Komfort ihrer Angebote durch die Schaffung barrierefreier Angebote zu steigern.

Denn: ein Urlaub ohne Barrieren ist für den Gast bereits heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Wahl seiner Urlaubsdestination und wird als Wettbewerbsfaktor weiter zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Richtig verstanden und gut umgesetzt, kommt Barrierefreiheit allen Gästen – vor allem auch Familien mit Kindern und älteren Menschen – zugute.

Sie sind herzlich eingeladen zur Fachtagung „Tourismus für Alle in Sachsen“.

  • am 15. September 2021, 10:00 Uhr verschoben auf Mo., 08.11.2021 
  • im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden

Mit Janis McDavid konnte ein international bekannter Referent für die Keynote "Barrierefreies Reisen – worauf kommt es an?“ gewonnen werden. Seine Keynote wird bewegen, Emotionen aktivieren und ist unübertrefflich anders. Er wird auch in Ihren Köpfen und Herzen Spuren hinterlassen, denn was uns emotional anspricht, wird noch lange in unserem Gedächtnis bleiben. Janis McDavid engagiert sich als UNICEF Mutmacher und Experte im deutschen Bundestag sowie als Markenbotschafter.

Zum Programm.

Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Ansprechpartnerin: Antje Rennack
E-Mail: 
Telefon: 0351 49 17 0 28 (AB geschaltet)

Foto zur Meldung: Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/079 vom 08.09.2021)
Foto: Tourismus für alle in Sachsen (SH-NEWS 2021/079 vom 08.09.2021)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ nun mit eigener Webseite (SH-News 2021/078 vom 27.08.2021)

(27.08.2021)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ nun mit eigener Webseite (SH-News 2021/078 vom 27.08.2021)

Logo des ÖPNV-Projektes Oepnv-fuer-alle.de geht online, schauen Sie vorbei!

(LSKS/ahä; hba) Kerstin Hammer, Projektkoordinatorin des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) freut sich über das Ergebnis: "Das neue Internetportal des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) lädt ab sofort unter www.oepnv-fuer-alle.de zum digitalen Besuch ein. Die Nutzer:innen erwarten interessante und aktuelle Informationen zu unserer Arbeit und Aktivitäten.“

„Unser Wunsch war eine ansprechende Webseite im modernen Design, die dennoch nicht auf eine klare Struktur verzichtet, das war uns wichtig", ergänzt Projektmitarbeiterin Anne Hähnel.

Mit der Internetpräsenz wird auch das neue Logo des Projektes eingeführt, welches die Zielsetzung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ nun auch ins Bild setzt.

 Screenshot Startseite der ÖPNV-WebseiteScreenshot Startseite der ÖPNV-Webseite (Quelle: Heike Barthel)

Die ÖPNV-Team freut sich nun auf viele Besuche und eine aktive Kontaktaufnahme über die Homepage.


www.oepnv-fuer-alle.de 

Foto zur Meldung: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ nun mit eigener Webseite (SH-News 2021/078 vom 27.08.2021)
Foto: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ nun mit eigener Webseite (SH-News 2021/078 vom 27.08.2021)

Was hab‘ ich? (SH-NEWS 2021/077 vom 27.08.2021)

(27.08.2021)

Was hab‘ ich? (SH-NEWS 2021/077 vom 27.08.2021)

Im Zuge des 6. BARCAMP Selbsthilfe stellte die BAG Selbsthilfe das Projekt „was hab‘ ich?“ vor. Bei dieser Kooperation übersetzen ehrenamtlich tätige Ärzte und Medizinstudenten die eingesendeten Arztbefunde von Patienten in leicht verständliche Sprache.

Hierbei sind die Selbsthilfeverbände und deren Mitglieder dazu aufgerufen ihre Befunde aneinzusenden. Aus Datenschutzgründen sollten alle persönlichen Daten geschwärzt werden.

Ziel des Aufrufs ist es, eine Datenbank zu erstellen, welche für die Selbsthilfeverbände nutzbar gemacht werden soll, um sie in ihrer Arbeit und Fachlichkeit zu unterstützen. Dabei sollen typische diagnostische und therapeutische Situationen sowie Klassifikationssysteme erklärt werden.

Das Internetportal https://washabich.de/ ist prinzipiell für alle Nutzer offen und kostenlos.

Wir möchten Sie dazu einladen die Datenbank umfangreich mit Wissen zu füllen, damit alle davon profitieren können. (red; azi)

Foto zur Meldung: Was hab‘ ich? (SH-NEWS 2021/077 vom 27.08.2021)
Foto: Was hab‘ ich? (SH-NEWS 2021/077 vom 27.08.2021)

Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gesucht. (SH-NEWS 2021/076 vom 26.08.2021)

(26.08.2021)

Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gesucht. (SH-NEWS 2021/076 vom 26.08.2021)

In Kesselsdorf befindet sich derzeit eine inklusive WG in der Neugründung und sucht noch Mitbewohner. Diese sollten bereits über das sogenannte persönliche Budget verfügen oder dieses beantragen können.

Die Gesamtfläche der Wohnung beträgt 215 m² inkl. Terrassen. Es gibt vier Bewohnerzimmer. Jedes Zimmer ist zwischen 33 m² und 38 m² groß und verfügt jeweils über ein eigenes Bad sowie eine kleine Küchenzeile. Zu jedem Bewohnerzimmer gibt es eine ca. 6 m² große Terrasse.

Die Gemeinschaftsfläche beträgt ca. 60 m², dazu gehört neben dem Flur ein großer Gemeinschaftsraum (Wohnküche) ca. 35 m² mit Terrasse sowie ein Hauswirtschaftsraum.

Ein Bewohnerzimmer könnte als Assistenzzimmer genutzt werden.

Die Wohngemeinschaft befindet sich separat in einem neu errichteten Advita-Haus, welches kurz vor der Fertigstellung steht. Diese ist zum 01.12.2021 geplant.

Das Objekt befindet sich in zentraler Lage in Kesselsdorf, ca. 5 km westlich von Dresden. Mitten im Sozialraum, eingebettet in ein vorhandenes Wohngebiet am Markt, befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Apotheke, Physiotherapie, Podologie, Friseur, Sparkasse, Ortsamt und weitere Dienstleistungen in unmittelbarer Nachbarschaft. Eine Bushaltestelle mit Direktverbindung nach Dresden, Wilsdruff und Freital ist ca. 400 m entfernt. Über die B173 und die A17; A4 besteht eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung in alle Richtungen.

Kesselsdorf zählt ca. 3.400 Einwohner und gehört zur Gemeinde Wilsdruff.

Hier fühlen sich Menschen wohl, die sowohl gern die Ruhe und ausgedehnte Spaziergänge in der Natur lieben (auch gut mit Rollstuhl befahrbar) als auch die Vorzüge eine guten Infrastruktur zu schätzen wissen und außerdem eine rasche Anbindung an die Landeshauptstadt Dresden suchen. Interessenten können sich – auch mit Fragen hinsichtlich der persönlichen Assistenz – an Frau Pia Lehmann wenden, Tel. 01522/ 44 66 866; E-Mail: 

 

Teaserbildquelle: www.advita.de/standorte/kesselsdorf-wilsdruff/advita-haus-kesselsdorf

Foto zur Meldung: Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gesucht. (SH-NEWS 2021/076 vom 26.08.2021)
Foto: Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gesucht. (SH-NEWS 2021/076 vom 26.08.2021)

Die Spiele haben begonnen (SH-NEWS 2021/075 vom 25.08.2021)

(25.08.2021)

Die Spiele haben begonnen (SH-NEWS 2021/075 vom 25.08.2021)

(www.eu-schwerbehinderung.de; red/ahi) Am Dienstag starteten die Sommer-Paralympics in Tokio. Dazu erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers: „Ab heute heißt es wieder Daumen drücken für deutsche Medaillen, denn in Tokio beginnen die Sommer-Paralympics. Tausende Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt messen sich in sportlichen Wettkämpfen und zeigen, dass Leistungssport auch mit Behinderung möglich ist. Dies ist ein starkes Signal an alle Menschen mit und ohne Behinderung.

Ich finde es klasse, dass eine weltweit bekannte Gruppe wie Rammstein die Paralympics ausdrücklich unterstützt. Gerade der Rammstein-Song ‚Ich will‘, der in den deutschen Paralympics-Spots verwendet wird, bringt die ungeheure Leistungsbereitschaft und den Willen, trotz unterschiedlicher Handicaps herausragende sportliche Leistungen zu erbringen, musikalisch gut und passend zum Ausdruck.

Unsere Athletinnen und Athleten gehen bis an Ihre Leistungsgrenzen und darüber hinaus. Ihre Leistung, ihre Disziplin und ihr Wille verdienen aller größte Anerkennung und Respekt. Daher wünsche ich den Athletinnen und Athleten, die unser Land in Tokio vertreten, den bestmöglichen Erfolg, spannende Wettkämpfe und viele, viele Glücksmomente.“

Sportlern mit Behinderungen werden auch heute noch oft Steine in den Weg gelegt. Das liegt nicht zuletzt auch am fehlenden Angebot. Sportvereine müssen sich dem inklusiven Gedanken des Sports öffnen. Dafür braucht es natürlich Rat und Unterstützung, ob nun finanzieller oder materieller Art.

In Sachsen ist dafür das Sportinklusionsprojekt „MISS – Mehr Inklusion im Sport in Sachsen!“ ein guter Ansprechpartner. DasProjekt des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. möchte zu einer inklusiven Sportlandschaft beitragen. Sowohl neue Sportangebote werden geschaffen, als auch bereits vorhandene inklusive Sportangebote sichtbar gemacht.

Nicht zuletzt wünschen natürlich auch wir den Athleten der Paralympics viel Erfolg!

Foto zur Meldung: Die Spiele haben begonnen (SH-NEWS 2021/075 vom 25.08.2021)
Foto: Die Spiele haben begonnen (SH-NEWS 2021/075 vom 25.08.2021)

Gemeinsam stark für die Gemeinschaft (SH-NEWS 2021/074 vom 25.08.2021)

(25.08.2021)

Gemeinsam stark für die Gemeinschaft (SH-NEWS 2021/074 vom 25.08.2021)

(PM SLK/ red; pec) Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben bis heute auch Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement in Vereinen, Kirchgemeinden und Initiativen.

Wie geht es jetzt weiter, wie sichern wir die Zukunft unserer Organisationen, was können wir aus der Krise lernen?

Um genau diese und weitere Themen rund um das Ehrenamt in schwierigen Zeiten geht es beim 11. Fachtag für bürgerschaftliches Engagement, am Freitag, den 3. September 2021 in Schneeberg.

Ehrenamtliche und hauptamtlich Engagierte, sowie alle am Thema Interessierten sind von 13.30 bis 19 Uhr in das Kulturzentrum „Goldner Sonne“ Schneeberg (Fürstenplatz 5 in 08289 Schneeberg) eingeladen.

In Workshops werden u.a. die Motivation im und zum Ehrenamt thematisiert, vereinsrechtliche Fragen diskutiert, Möglichkeiten der digitalen Mitgliederkommunikation vorgestellt und Tipps zur Mittelgewinnung für gemeinnützige Projekte gegeben.

Das vollständige Tagungsprogramm steht auf der Websitewww.slk-miltitz.de/Fachtage.htmlzur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Der Fachtag wird vom Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. organisiert und findet in Kooperation mit der Ehrenamtsakademie der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, dem Vereins- und Stiftungszentrum e.V., der Fachstelle Ehrenamt des Erzgebirgskreises und dem Christlich-Sozialen Bildungswerk Sachsen e.V. statt. Schirmherr ist der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.

Für Fragen und Anmeldungen steht SLK-Mitarbeiterin Claudia Vater unter Telefon 03 43 44 / 6 48 10 oder per E-Mail (  ) gern zur Verfügung.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Foto zur Meldung: Gemeinsam stark für die Gemeinschaft (SH-NEWS 2021/074 vom 25.08.2021)
Foto: Gemeinsam stark für die Gemeinschaft (SH-NEWS 2021/074 vom 25.08.2021)

Bluttest auf Trisomie (SH-NEWS 2021/073 vom 25.08.2021)

(25.08.2021)

Bluttest auf Trisomie (SH-NEWS 2021/073 vom 25.08.2021)

(www.eu-schwerbehinderung.de; red/ahi) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. „Sie soll als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung von schwangeren Frauen in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen“, so der G-BA. Ziel ist es, laut G-BA, dass es Frauen ermöglicht werden soll, gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nicht-invasiven Pränataltest auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ kritisiert den G-BA-Beschluss als einen schweren Schlag für die Menschenrechte in Deutschland. Der erste Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Paul Cullen, nimmt hierzu wie folgt ausführlich Stellung:

„Wie wir mehrfach in der Vergangenheit darauf hingewiesen haben, geht es bei den nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Tests nicht um die Fahndung nach heilbaren oder vermeidbaren Erkrankungen, sondern in erster Linie um die Identifizierung von Kindern mit Down-Syndrom vor ihrer Geburt. Da das Down-Syndrom keine Erkrankung, sondern eine Form des Andersseins ist, kann sie auch nicht geheilt werden. Mithin sind diese Tests reine Instrumente der Selektion, da in den allermeisten Fällen auf die Feststellung eines Down-Syndroms mit Abtreibung reagiert wird. Dass dies nicht zwingend geschehen muss, und dass in einigen Fälle die DNA-Tests andere invasivere diagnostische Methoden ersetzen, tut hier nichts zu Sache: Diese Diagnostik dient allein der Markierung und Eliminierung von Menschen mit Behinderungen vor ihrer Geburt.

Der soeben erfolgte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mag wie ein kleiner administrativer Schritt erscheinen, doch hat er eine hohe Symbolkraft. Mit der Erteilung einer „Ziffer“ im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung wird laut dem zwölften Paragrafen des fünften Sozialgesetzbuches diese höchst diskriminierende Leistung nun als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gleichsam moralisch „geadelt“. „Was kann daran so schlimm sein“, werden viele sich nun fragen, „wenn die Krankenkasse dafür bezahlt?“

Mehr noch: mit der endgültigen Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Diagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf eine genetische Fahndungsmethode, die sich nach und nach auf viele andere genetische Merkmale wird ausweiten lassen. Dass eine solche Rasterfahndung nach genetischen Abweichungen auch die Existenzen geborener Menschen mit diesen Abweichungen in Frage stellt, liegt auf der Hand.

Auch wird die Begrenzung des Tests auf „begründete Einzelfälle“ bei „Risikoschwangerschaften“, wie die Versicherteninformation derzeit vorsieht, kaum zu halten sein. In Ländern, wo dieser Test bereits breitflächig angewendet wird, werden fast keine Kinder mit Down-Syndrom mehr geboren.

Eltern von Down-Syndrom-Kindern sehen sich heute schon auf offener Straße vielfach dem Vorwurf ausgesetzt „ob sowas heute noch sein muss“. Sobald sich in der Bevölkerung herumspricht, dass es für dieses „Problem“ eine „Lösung“ auf Kassenschein gegeben hätte, wird der Druck auf solche mutigen Eltern, die sich für ihr Kind entschieden haben, nur noch zunehmen. Ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.“

Foto zur Meldung: Bluttest auf Trisomie (SH-NEWS 2021/073 vom 25.08.2021)
Foto: Bluttest auf Trisomie (SH-NEWS 2021/073 vom 25.08.2021)

Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ zu Gast bei ALSTOM in Bautzen (SH-NEWS 2021/072 vom 18.08.2021)

(18.08.2021)

Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ zu Gast bei ALSTOM in Bautzen (SH-NEWS 2021/072 vom 18.08.2021)

DVB und LSKS besichtigen neuen Stadtbahnwagen im Fertigungswerk

(LSKS/kha) Am 05.08.2021 nutzte das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ die Möglichkeit gemeinsam mit Mitarbeitern der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) nach Bautzen aufzubrechen, um den aktuellen Fertigungsstand der neuen Dresdner Stadtbahnwagen zu begutachten. Der Termin steht im Zusammenhang mit einer Reihe vorangegangener Aktivitäten (siehe u. a. SH-NEWS 2021/054; SH-NEWS 2020/004,) zur barrierefreien Gestaltung der neuen Stadtbahngeneration und kam auf Einladung der DVB gemeinsam mit ALSTOM zustande, nachdem das Projekt einen Lokaltermin erbat, um noch offene Punkte im Sinne der barrierefreien Fahrzeug-Gestaltung zu klären.

Dies betraf einerseits die Gestaltung der Haltestangen samt Haltewunschtaster sowie die Sprechstelle für behinderte Fahrgäste. Andererseits war die Bereitstellung eines Sitzplatzes für kleinwüchsige Menschen und auch Kinder ein zentrales Thema. Der Projektkoordinatorin Kerstin Hammer war es dabei besonders wichtig, die Vertreter der jeweiligen Nutzergruppen einzubeziehen, um auf Grundlage ihrer Einschätzung, die Nutzbarkeit der angebotenen Ausgestaltung zu bewerten.

Die Interessen der blinden und sehbehinderten Nutzer vertraten Dr. Jan Blüher und Michael Engst (Blinden- und Sehbehindertenverband-KO Dresden/ BSVS), Karla Körner, Referentin für Mobilitätstrainings und Stephan Zapke vom Inklusionsnetzwerk Sachsen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH). Der Landesverband Kleinwüchsige und ihre Familien arbeitete dem Projekt im Vorfeld zu, da eine Teilnahme dieses Mal leider nicht möglich war und delegierte diese an einen kompetenten Selbstvertreter Ingo Giewolies.

Seitens der DVB wirkten Holger Seifert, Leiter Center Schienenfahrzeuge, Silke Dreßel, Beauftragte für besondere Personengruppen, Kay Klinkicht, Center Fahrbetrieb, und Torsten Zingel von der Betriebsleitung mit. Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. wurde durch die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer und den Fachberater und ehemaligen Leiter des Centers Fahrbetrieb bei der DVB, Ulrich Funk, vertreten.

Gemeinsam wurden anhand eines aktuell in Fertigung befindlichen Fahrzeuges sowohl die technischen Möglichkeiten als auch Grenzen zur Erhöhung der Barrierefreiheit erörtert und erforderliche Verbesserungen diskutiert. Dabei wurde einerseits auf die Einbeziehung der Kompetenz Betroffener und andererseits auch auf die Möglichkeit zur Selbsterfahrung bei den verantwortlichen Mitarbeitern von DVB und ALSTOM gesetzt. Für diesen Zweck kamen auch Simulationsbrillen verschiedener Augenerkrankungen zum Einsatz.

U. a. wurden folgende Vereinbarungen getroffen bzw. bereits zum Besichtigungstermin präsentiert:

  • Zur geeigneteren Gestaltung von Sitzen u. a. für kleinwüchsige Menschen erfolgte auf Hinwirken des Projektes die Einstellung einer niedrigeren Sitzhöhe des Klappsitzes im vorderen und perspektivisch auch hinteren Wagenteil. Da der Klappsitz jedoch in Auswertung des Mock-Ups Anfang des Jahres 2020 auch von weiteren Nutzergruppen nachgefragt wird (Eltern mit Kinderwagen), war es an dieser Stelle nötig eine Sitzhöhe zu finden, die zumindest auch von diesen noch genutzt werden kann. Geprüft wird hier außerdem die Anbringung einer weiteren Haltestange, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein noch sichereres Sitzen ermöglichen können.
  • In den Fokus ist des Weiteren ein Sitz im mittleren Wagenteil „(Sänfte“) gerückt, der noch bequemer und auch breiter ist als ein Klappsitz. Herr Giewolies schlug für diesen vor, eine Fußklappe an der vorderen Seitenwand zu installieren. Diese kann von kleinwüchsigen Fahrgästen als Tritt genutzt werden und behindert auch andere Fahrgäste nicht, die DVB und Bombardier prüfen nun die Umsetzung.
  • Im Gegensatz zu den bisher verkehrenden Stadtbahnwagen mit durchgängig gelben Haltestangen setzt die DVB AG im neuen Fahrzeug auf graue Haltestangen. Laut einer Modellrechnung sollen die Kontraste die der gelben Stangen noch übersteigen. Ob diese Annahme unter realen Bedingungen und Umwelteinflüssen noch Bestand hat, bezweifelt das Projekt, nahm diesbezüglich nach Bekanntwerden dieses Vorhabens Stellung gegenüber der DVB AG und erbat nicht zuletzt deshalb den Besichtigungstermin. Die Besichtigung unter Hinzuziehung der Betroffenen und auch Simulationsbrillen, ergab eindeutig, dass durchgängig graue Haltestangen nicht ausreichend sichtbar sind, wenn auch der Hintergrund dunkel ist. Eine Anpassung zur Sicherheit aller Fahrgäste ist deshalb dringend erforderlich. Die DVB bietet an dieser Stelle an, dass insbesondere Bereiche, die sich kaum gegen den Hintergrund abheben, partiell gelb einzufärben und versichert überdies im Rahmen der Innenraumgestaltung weniger Flächen zu bekleben, als es in den aktuellen Stadtbahnwagen der Fall ist. Somit soll der Kontrast zwischen weiß-dunkelgrau größtenteils gewahrt werden.
  • Der Test weiterer Hilfen für mobilitätseingeschränkte Menschen fiel durchaus positiv aus, zahlreiche weitere Verbesserungsvorschläge, die im Vorfeld und auch zum Mock-Up seitens des Projektes eingebracht wurden, haben die DVB AG gemeinsam mit ALSTOM erfolgreich umgesetzt. So wurden am Boden aller Türen gelbe, koroundbesetzte Schienen angebracht, die Rollstuhlnutzern das Überwinden der Restschwelle vereinfachen und sehbehinderten Fahrgästen zugleich das Auffinden der Türen erleichtern sollen. Der Fußboden ist nun griffiger, was sich günstig auf die Beförderung von Hilfsmitteln auswirkt. Die Sprechstelle am Behindertenstellpatz ist farblich und taktil gut zu deuten, Haltewunschtaster setzen sich durch die gelbe Färbung des Gehäuses sehr gut von der Umgebung ab und sind mit erhabenen H-Buchstaben bzw. -Symbolen oder teils mit Brailleschrift versehen. Im gesamten Fahrzeug wurden zusätzliche Haltestangen geschaffen, so z. B. im Türbereich und auch in den großen Mehrzweckbereichen („Sänfte“). Dies wurde u. a. durch eine verbesserte Sitzanordnung, die durch das Projekt angeregt wurde, möglich.

Das Projektteam wird die Umsetzung auch weiterhin begleiten. Eine abschließende Bewertung durch weitere Nutzergruppen soll spätestens im ersten Quartal 2021 im Rahmen eines separaten Besichtigungstermins erfolgen. Dazu halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an alle Mitwirkenden, die um einen sachlichen und konstruktiven Austausch zu diesen wichtigen Punkten bemüht waren.

Foto zur Meldung: Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ zu Gast bei ALSTOM in Bautzen (SH-NEWS 2021/072 vom 18.08.2021)
Foto: Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ zu Gast bei ALSTOM in Bautzen (SH-NEWS 2021/072 vom 18.08.2021)

Wahlforen zur Bundestagswahl (SH-NEWS 2021/071 vom 17.08.2021)

(17.08.2021)

Wahlforen zur Bundestagswahl (SH-NEWS 2021/071 vom 17.08.2021)

(SLpB; red/ahi) Deutschland wählt am 26. September. Auch in Sachsen wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag mit Spannung erwartet. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung möchte daher den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat eine kompetente und informierte Wahlentscheidung ermöglichen.

Aus diesem Grund organisiert sie in Kooperation mit der Hochschule Mittweida und den großen regionalen Tageszeitungen Freie Presse, Sächsische Zeitung und Leipziger VolkszeitungWahlforen in allen 16 sächsischen Wahlkreisen. Auf diese Weise will die SLpB möglichst vielen Menschen die Gelegenheit geben, mit allen Direktkandidatinnen und -kandidaten der sechs im Bundestag vertretenen Parteien direkt ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren – auf Augenhöhe, kontrovers und sachlich.

Überparteilich, kontrovers und interaktiv

Vom 30. August bis zum 22. September 2021 organisiert die SLpB jeweils zwei Wahlforen in allen 16 sächsischen Wahlkreisen, von denen je eins hybrid stattfindet, also online und vor Publikum. 

Vor jedem Forum wählt das Publikum drei Themenblöcke, zu denen die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien Stellung beziehen, und legt deren Reihenfolge fest. Im Anschluss steht es den Anwesenden frei, eigene Fragen an das Podium einzubringen. Eine überparteiliche Moderation führt durch die Abende.

Die Termine, Teilnehmenden der Parteien sowie Veranstaltungsorte finden Sie hier: www.slpb.de

Foto zur Meldung: Wahlforen zur Bundestagswahl (SH-NEWS 2021/071 vom 17.08.2021)
Foto: Wahlforen zur Bundestagswahl (SH-NEWS 2021/071 vom 17.08.2021)

Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2021 (SH-News 2021/070 vom 17.08.2021)

(17.08.2021)

Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2021 (SH-News 2021/070 vom 17.08.2021)

Edgar, das Maskottchen der Mobilitätswoche, mit verschiedenen Verkehrsmitteln Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ mit Mobilitätstrainings und barrierefreien Ausfahrten/Tests vertreten

(LSKS/ahä, kha) Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden bietet das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ wieder mehrere Veranstaltungen an. In diesem Jahr steht sie unter dem Motto „Aktiv, gesund und sicher unterwegs“. Die Mobilitätswoche ist eine Aktion der Europäischen Kommission und findet jedes Jahr in mehr als 2.000 Kommunen europaweit statt. Bürgerinnen und Bürger können Mobilitätsangebote testen und sich auf verschiedenen Veranstaltungen rund um das Thema umwelt- und klimafreundliche Mobilität informieren.

Obwohl auch in diesem Jahr Corona die Vorbereitungen erschwert, kann das ÖPNV-Team wieder mehrere Angebote für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen anbieten. So wird es am 11. September ein Mobilitätstraining in Dresden mit dem Niederflurbus und der Elbfähre der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) geben. Am 09. Oktober findet dann das Training mit der Niederflurstraßenbahn der DVB statt. In den bewährten Ausfahrten zum Test der Barrierefreiheit besuchen die Teilnehmenden am 07. September das Sorbische Museum in Bautzen und am 25. September das Barockschloss Delitzsch im Landkreis Leipzig (Start ab Dresden sowie ab Grimma bzw. Leipzig).

Die Veranstaltungen auf einen Blick:

  • 14.09.2021 Barrierefreie Ausfahrt nach Bautzen, Besuch des Sorbischen Museums
  • 11.09.2021 Mobilitätstraining Niederflurbus und Elbfähre mit der DVB
  • 25.09.2021 Barrierefreie Ausfahrt nach Delitzsch, Besuch des Barockschlosses Delitzsch
  • 09.10.2021 Mobilitätstraining Niederflurstraßenbahn mit der DVB

Das Team vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" lädt alle Interessierten herzlich ein. Diese sind ein kostenfreies Angebot des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) und seiner Kooperationspartner.

Die Veranstaltungen stehen unter Vorbehalt der aktuellen Coronalage. Weitere Details zum Programm, Anmeldefristen und aktuelle Informationen diesbezüglich finden Sie imVeranstaltungskalender

 

Anmeldung:

Anmeldungen sind noch für alle Veranstaltungen möglich. Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen sowie die begrenzte Teilnehmerzahl.

Interessierte können sich anmelden, wenn sie zum Zeitpunkt der Durchführung über einen Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder einen offiziellen Coronatest bzw. über einen Genesenennachweis verfügen (3G-Regel).

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:

Kerstin Hammer, Anne Hähnel
E-Mail:
Telefon: 0351 479 350-13

 

Foto zur Meldung: Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2021 (SH-News 2021/070 vom 17.08.2021)
Foto: Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2021 (SH-News 2021/070 vom 17.08.2021)

Unterwegs sein auch mit Handicap (SH-NEWS 2021/069 vom 11.08.2021)

(11.08.2021)

Unterwegs sein auch mit Handicap (SH-NEWS 2021/069 vom 11.08.2021)

(PM/ red; pec) Mit einer Mobilitäts-Behinderung leben und gleichzeitig in Alltag und Freizeit unterwegs sein, ist für rund 1.000 Dresdnerinnen und Dresdner eine große Herausforderung. Gemeint sind Menschen, die in ihrer Mobilität soweit eingeschränkt oder behindert sind. Sie sitzen im Rollstuhl und können nur so befördert werden. Für die Bewältigung von Wegen im öffentlichen Raum, bietet das Sozialamt eine finanzielle Unterstützung über ein Gutscheinsystem an. Dieses Verfahren wird jetzt vereinfacht. Am Leistungsumfang und am berechtigten Personenkreis ändert sich nichts. Den genauen Inhalt regelt eine neue Fachförderrichtlinie für die Mobilität von Menschen mit Behinderung. Diese steht im Amtsblatt-Nr. 30/31/32 am 12. August 2021.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärt dazu: „Alle Dresdnerinnen und Dresdner sollen mobil sein können und am städtischen Leben teilhaben. Die Bürokratie soll dabei auf das Nötigste begrenzt bleiben. Das alte Gutscheinsystem ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu aufwändig und arbeitsintensiv. Deshalb modernisieren wir die Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderungen“. Mit einem Verwies auf die Beschlussvorlage des Dresdner Stadtrates (V0577/20) ergänzt sie: „Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Damit wird die Leistung ab dem kommenden Jahr einfacher und für die Zielgruppe attraktiver. Das bisherige Gutscheinverfahren wird durch einen monatlichen Mobilitätszuschuss ersetzt. Statt der quartalsweisen Abforderung von Gutscheinen reicht künftig ein Antrag im Kalenderjahr.“

Die bisherige Richtlinie Schwerbehindertenfahrdienst wird ab 1. Januar 2022 durch die neue Fachförderrichtlinie ersetzt. Menschen mit Mobilitätsbehinderungen erhalten demnach künftig eine monatliche Grundpauschale. Anstelle der bisherigen Gutscheine können sie das Geld selbst für erforderliche Fahrdienste einsetzen, die sie zu Zielen in ihrer Freizeit und in ihrem Alltag bringen. Damit sind Wege zu Kulturveranstaltungen, zum Sport oder zu Treffen im Familien- und Freundeskreis gemeint. Wege zur Arbeit, zur Schule und zur Therapie sind wie bisher von der Förderung ausgenommen; dafür gibt es andere Möglichkeiten zur Finanzierung. In Abhängigkeit von individuellen Erschwernissen sind Zuschläge zur Grundpauschale möglich, wenn beispielsweise ein Spezialfahrzeug benötigt wird oder das Einkommen zu niedrig ist.

Der Mobilitätszuschuss ist eine freiwillige kommunale Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus noch eine weitere Behinderung wegen funktionaler Störungen der unteren Gliedmaßen oder des Herzens aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen; auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Neben bestimmten festgelegten Fahrdienstanbietern sollen ab 2022 auch individuell, durch Nachbarschaft und Ehrenamt organisierte Fahrten ermöglicht werden.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 926 Berechtigte von Leistungen aus der Richtlinie Schwerbehinderten-Fahrdienst profitiert. Infolge der Umstellung rechnet die Verwaltung mit 1.100 anspruchsberechtigten Dresdnerinnen und Dresdnern (+ 19 Prozent). Im Jahr 2022 wird mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 524.700 Euro gerechnet. Das Geld ist bereits im Haushalt eingeplant.
Durch die Neuregelung ändert sich die Zuständigkeit nicht. Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld bleibt wie gewohnt Ansprechpartner.

Kontakt:

Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld
Besucheranschrift: Am Schießhaus 1, Raum 01/016
 
Telefon: 0351-4881200
 
E-Mail: 

Foto zur Meldung: Unterwegs sein auch mit Handicap (SH-NEWS 2021/069 vom 11.08.2021)
Foto: Unterwegs sein auch mit Handicap (SH-NEWS 2021/069 vom 11.08.2021)

Soziokultur Sachsen unterstützt Impfaufruf (SH-NEWS 2021/068 vom 06.08.2021)

(06.08.2021)

Soziokultur Sachsen unterstützt Impfaufruf (SH-NEWS 2021/068 vom 06.08.2021)

(PM/ red; pec) Der Landesverband Soziokultur Sachsen, Dachverband für über 50 soziokulturelle Zentren in Sachsen, hat eine eigene Kampagne gestartet, die sich für das Impfen ausspricht. Mit Slogans wie „Für eine lebendige Kultur … Impfen hilft“ oder „Für mehr Miteinander … Impfen hilft“ will der Verband an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung appellieren.

„Aktuell ist die größte Herausforderung, die Immunisierung der Bevölkerung voranzubringen. Die Impfung ist unsere Chance, die Pandemie zu besiegen. Auch wenn jede Impfentscheidung eine individuelle ist, brauchen wir die Einsicht aller, dass diese persönliche Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Menschen hat“, so Anne Pallas, Geschäftsführerin der Landesgeschäftsstelle.

Der Verband verweist dabei vor allem auf die Situation von Kindern, die besonders stark von der Pandemie betroffen sind und auch jetzt noch unter den Einschränkungen leiden. Viele könnten sich schlicht nicht impfen lassen. Ihr Schutz erhöhe sich, wenn möglichst viele andere geimpft seien. Auch für die Kultur gelte, so der Verband, dass erst mit einer Herdenimmunität Kulturveranstaltungen für alle wieder ohne Einschränkungen möglich sein werden.

Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch: „Genau solche Initiativen brauchen wir, ergänzend zu unserem Aufruf: ‚Jetzt Impfen! Gemeinsam gegen die 4. Welle‘. Unsere Impfkampagne muss von der gesamten Gesellschaft gelebt werden. Hier ist jeder gefragt, gerade auch Branchen, die besonders unter Corona gelitten haben. Wenn sich jetzt so viele Menschen wie möglich impfen lassen, bleiben Kulturveranstaltungen, aber auch Restaurantbesuche im Herbst weiter möglich und die Einrichtungen geöffnet. Impfen ist auch eine Frage der Solidarität, denn man schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Das wichtigste Argument aber bleibt: Impfungen schützen zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen.“

„Wir wollen als Verband mit der Kampagne auch ein Dialogangebot unterbreiten und damit Brücken bauen zwischen verschiedenen Positionen zum Impfen. Dabei ist es wichtig, dass wir im Gespräch bleiben, die Menschen ihre Erfahrungen austauschen und ihre Entscheidung gut informiert treffen können.“, sagt Torsten Wiegel, Verbandsvorsitzender und Geschäftsführer des Steinhaus e.V. Bautzen. Die Materialien zur Kampagne stellt der Verband kostenlos auf seiner Homepage zur Weiterverwendung zur Verfügung. Unter #impfenhilft erfolgen weitere Aktivitäten.

Kampagne unter: www.soziokultur-sachsen.de

Kontakt zum Landesverband Soziokultur Sachsen:

Anne Pallas
Geschäftsführung Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.


Tel: 0351 8021764
Mobil: 0174 6707336

Foto zur Meldung: Soziokultur Sachsen unterstützt Impfaufruf (SH-NEWS 2021/068 vom 06.08.2021)
Foto: Soziokultur Sachsen unterstützt Impfaufruf (SH-NEWS 2021/068 vom 06.08.2021)

Inklusionspreis Sport 2021 für sächsische Vereine (SH-NEWS 2021/067 vom 06.08.2021)

(06.08.2021)

Inklusionspreis Sport 2021 für sächsische Vereine (SH-NEWS 2021/067 vom 06.08.2021)

(miss/ red.; pec) Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband (SBV) vergibt in diesem Jahr zum zweiten Mal den jährlichen „Inklusionspreis Sport für sächsische Vereine“. Mit ihm sollen Sportvereine  ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise für die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderung einsetzen und eine inklusive Vereinskultur sichtbar leben.

Dank der finanziellen Unterstützung durch die Porsche AG konnte das Preisgeld deutlich erhöht werden. Jedem der drei auszuzeichnenden Vereine winkt ein Betrag in Höhe von 3.000 Euro.

Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter https://www.behindertensport-sachsen.de/index.php?id=241 zu finden. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen.

Bewerbungsschluss: 31. August 2021. Die Preisträger werden am 21. September in Dresden geehrt.

Rückfragen senden Sie bitte an  oder telefonisch unter 0341-20106620.

Der „Inklusionspreis Sport 2021 für sächsische Vereine“ ist Teil des SBV-Projektes „miss – Mehr Inklusion im Sport in Sachsen“, das von der Aktion Mensch gefördert wird.

Foto zur Meldung: Inklusionspreis Sport 2021 für sächsische Vereine (SH-NEWS 2021/067 vom 06.08.2021)
Foto: Inklusionspreis Sport 2021 für sächsische Vereine (SH-NEWS 2021/067 vom 06.08.2021)

NAKOS-Angebot „Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert (SH-NEWS 2021/066 vom 27.07.2021)

(27.07.2021)

NAKOS-Angebot „Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert (SH-NEWS 2021/066 vom 27.07.2021)

(NAKOS/red; azi) Von A1-PI-Mangel bis Zytomegalievirus: Im Juli hat die NAKOS auf ihrem Internetportal www.nakos.de die Themenliste „Seltene Erkrankungen und Probleme – Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert. Sie umfasst in alphabetischer Reihenfolge rund 950 Stichworte zu bundesweiten Kontaktsuchen von Einzelpersonen nach Gleichbetroffenen. Zudem sind dort seltene Erkrankungen erfasst, zu denen Selbsthilfevereinigungen auf Bundesebene arbeiten.

ind Stichworte mit einer seltenen Erkrankung assoziiert, so ist dies am Wortende mit einem hochgestellten (SE) kenntlich gemacht. Die Zuordnung erfolgte unter Zuhilfenahme der Orphanet-Enzyklopädie für seltene Krankheiten. Neben jedem aufgeführten Stichwort können eine oder zwei Ebenen ausgewählt werden (Vereinigung auf Bundesebene und/oder Betroffenensuche). Die Nutzer*innen werden dann zu den jeweiligen NAKOS-Datenbanken geführt. Dort finden sie Kontaktangaben von Gleichbetroffenen, Selbsthilfegruppen oder -vereinigungen.

Die neue Themenliste als PDF-Dokument: Betroffene suchen Betroffene

Foto zur Meldung: NAKOS-Angebot „Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert (SH-NEWS 2021/066 vom 27.07.2021)
Foto: NAKOS-Angebot „Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert (SH-NEWS 2021/066 vom 27.07.2021)

Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/065 vom 27.06.2021)

(27.07.2021)

Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/065 vom 27.06.2021)

(EU-Schwerbehinderung/red; azi) Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 steht ab 2021 ein Behinderten-Pauschbetrag zu – und zwar ohne die bislang geltenden Vorbedingungen. Wie hoch die Behinderten-Pauschbeträge insgesamt ausfallen, und was körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen jetzt auf jeden Fall tun sollten, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung benötigen häufig besondere Medikamente, spezielle Hilfsmittel oder auch persönliche Betreuung im Alltag. Die Kosten dafür können sie zu einem gewissen Anteil und ohne Einzelnachweise pauschal von der Steuer absetzen, nämlich über den Behinderten-Pauschbetrag. Wie viel Geld ein Mensch mit Einschränkung jedes Jahr über den Behinderten-Pauschbetrag absetzen kann, hängt davon ab, wie hoch sein Grad der Behinderung (GdB) ist. Der GdB wird durch einen ärztlichen Gutachter bei jedem Menschen mit Behinderung individuell festgelegt und im sogenannten Schwerbehindertenausweis festgehalten.

In der Gesetzesänderung vom 28. Oktober 2020 hat der Deutsche Bundestag neue Behinderten-Pauschbeträge beschlossen. Neu ist außerdem, dass Menschen mit einem GdB von 20 ab 2021 ebenfalls ein Behinderten-Pauschbetrag zusteht, nämlich 384 Euro im Jahr.

Neu: Behinderten-Pauschbetrag für Menschen mit einem GdB unter 50

Bislang galt für Menschen mit einem GdB unter 50: Sie erhalten den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezifische Rente haben – zum Beispiel eine Unfallrente; oder wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt oder durch eine typische Berufskrankheit entstanden ist.

Neu ist: Diese bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen fallen ab nächstem Jahr weg. Menschen mit einem GdB unter 50 erhalten also ohne weitere Bedingungen den vollen Pauschbetrag.

VLH-Tipp: Einschränkung feststellen lassen und Bescheid der Steuererklärung beilegen

Ab 2021 entfallen die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrages unter einem Behinderungsgrad von 50. Deshalb lohnt es sich, künftig eine bestehende, wenn auch leichte Behinderung feststellen zu lassen, um so den Behinderten-Pauschbetrag nutzen zu können.

Menschen mit einem bereits festgestellten Behinderungsgrad unter 50, die bislang keinen Behinderten-Pauschbetrag erhalten haben, sollten in der Steuererklärung 2021 den Bescheid über die vorliegende Behinderung beifügen und so vom Behinderten-Pauschbetrag profitieren.

Weiteres zum Thema

Außerdem: Die Behinderten-Pauschbeträge sind seit dem 1. Januar 2021 deutlich angestiegen. Dennoch können Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung auch mehr Geld für beispielsweise Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Unterstützung durch Betreuer im Jahr ausgeben. Dann lassen sich eben diese Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Allerdings gilt für außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich Folgendes: Erst wenn ein Steuerzahler eine bestimmte Kostenhöhe überschreitet, kann er seine außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Diese sogenannte Belastungsgrenze fällt je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder unterschiedlich aus – auch für Menschen mit Behinderung. Das heißt, sie haben keinerlei Vorteile in punkto außergewöhnliche Belastungen. Auch sie müssen erst die außergewöhnliche Belastungsgrenze überschreiten – wenn auch nur um einen Euro – und können dann sämtliche Kosten absetzen.

Auch neu: Fahrtkosten-Pauschbetrag für behinderte Menschen

Selbstständige Fahrten zum Arzt oder zum Therapeuten genauso wie Fahrten durch eine Begleitperson: 900 Euro im Jahr können Menschen mit Behinderung pauschal und ohne Einzelnachweise absetzen, wenn sie einen GdB von mindestens 80 haben. Auch Menschen mit einem GdB von mindestens 70 sowie einer erheblichen Beeinträchtigung in der Bewegungsfreiheit (Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis) steht die Fahrtkosten-Pauschale in Höhe von 900 Euro im Jahr zu.

4.500 Euro im Jahr dürfen Menschen mit Behinderung als Fahrkosten-Pauschale absetzen, wenn sie an einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leiden (Merkzeichen „aG“), hochgradig sehbehindert oder blind (Merkzeichen „Bl“) beziehungsweise taubblind (Merkzeichen „TBl“) sind oder wenn sie als hilflos gelten (Merkzeichen „H“).

Und: Pflege-Pauschbetrag wird erhöht und erweitert

Bislang galt: Wer einen hilflosen oder schwerstpflegebedürftigen Angehörigen betreut, hat Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von jährlich 924 Euro.

Neu ist: Wer einen Angehörigen oder eine nahe stehende Person pflegt, erhält den Pflege-Pauschbetrag – und zwar auch dann, wenn keine attestierte Hilflosigkeit bei der gepflegten Person vorliegt. Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 steigt der Pflege-Pauschbetrag außerdem auf 1.800 Euro im Jahr. Wer Personen pflegt, die einen Pflegegrad von 2 oder 3 haben, dem steht ab 2021 ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag zu, nämlich 1.100 Euro im Jahr.

Übrigens: Seit 1975 hat das Finanzamt die Behinderten-Pauschbeträge nicht mehr erhöht. 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, das sei verfassungskonform, weil es sich den Richtern zufolge „nur“ um eine Pauschale handele. Wer höhere Kosten habe, könne diese einzeln als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen.

Foto zur Meldung: Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/065 vom 27.06.2021)
Foto: Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2021/065 vom 27.06.2021)

Teilhabestärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/064 vom 27.07.2021)

(27.07.2021)

Teilhabestärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/064 vom 27.07.2021)

(BAG; red. pec) Mit dem Teilhabestärkungsgesetz (Artikel 13 d) wurde im § 5 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung der Bemessungsbetrag für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs erhöht. Diese Regelung trat am 10.06.2021 in Kraft. 

Statt bisher 9.500 € werden nun bis zu 22.000 € für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs gefördert. Die Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung weiterhin unberücksichtigt.

Erfordern Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis, wird im Einzelfall ein höherer Betrag zugrunde gelegt.

Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges wird in der Regel als Zuschuss geleistet und ist abhängig vom Einkommen des Antragstellers oder der Antragstellerin.

§ 3 KfzHV regelt wie gehabt die Voraussetzungen für die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe. Z. B. setzen die Leistungen voraus, „dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen.“

Das bedeutet, dass für die Förderung eine nachweislich langfristige Nutzung des Fahrzeuges vorliegen muss.

Die Verordnung regelt weiterhin die Bezuschussung von Behinderungsbedingten Zusatzausstattungen, zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sowie Leistungen in besonderen Härtefällen.

Träger der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation bleiben:

  • die gesetzliche Unfallversicherung,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die Kriegsopferfürsorge,
  • die Bundesagentur für Arbeit sowie
  • den Trägern der begleitenden Hilfen im Arbeits- und Berufsleben (Integrationsämter)

Zum vollständigen Text der Verordnung geht es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

Foto zur Meldung: Teilhabestärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/064 vom 27.07.2021)
Foto: Teilhabestärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/064 vom 27.07.2021)

ÖPNV-Team sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/063 vom 26.07.2021)

(26.07.2021)

ÖPNV-Team sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/063 vom 26.07.2021)

 Mitarbeit im Bereich Leipzig Land und Nordsachsen

(LSKS/kha) Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) bietet eine interessante Stelle im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle - Weichenstellung für 2022 in Sachsen“ an.

Gesucht wird ein Regionalkoordinator (m/w/d) für den Bereich Nordsachsen und Leipziger Land. Die vollständige Beschreibung der Stelle entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Stellenausschreibung (173 kB)

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis einschließlich 24.08.2021 per E-Mail an folgende Adresse:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW)
Michelangelostr. 2/ Erdg.
01217 Dresden

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Foto zur Meldung: ÖPNV-Team sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/063 vom 26.07.2021)
Foto: ÖPNV-Team sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/063 vom 26.07.2021)

Forschungsprojekt soll Möglichkeit einer Neugestaltung des Werkstättensystems untersuchen (SH-NEWS 2021/062 vom 16.07.2021)

(16.07.2021)

Forschungsprojekt soll Möglichkeit einer Neugestaltung des Werkstättensystems untersuchen (SH-NEWS 2021/062 vom 16.07.2021)

Blick auf eine Rollstuhlfahrerin, die mit Unterstützung am Computer arbeitet Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Untersuchung in Auftrag

(PM EU-Schwerbehinderung/red; ahi) Das Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten steht seit längerer Zeit aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Deshalb soll ein Forschungsprojekt die Möglichkeiten einer Neugestaltung untersuchen. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Neben dem Entgeltsystem sind auch andere Aspekte für gelingende Teilhabe am Arbeitsleben wichtig. Als Basis werden in dem Projekt juristische und statistische Fakten, aber auch Einschätzungen zum aktuell bestehenden Entgeltsystem ermittelt. Darauf aufbauend sollen Alternativen entwickelt und geprüft werden.

Weiterhin wird im Rahmen des Forschungsprojektes in den Blick genommen, welche Barrieren Menschen mit Behinderungen davon abhalten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in einer Werkstatt tätig zu sein. Auch diese Fragestellung muss bei einer möglichen Neugestaltung des Entgeltsystems mitbedacht werden.

Im Verlauf des Projekts werden auch Werkstattbeschäftigte, ehemalige Werkstattbeschäftigte, Teilnehmende im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich, Mitglieder von Werkstatträten, Frauenbeauftragte und Angehörige oder Betreuende von Beschäftigten um ihre Einschätzungen gebeten. Außerdem werden in acht Werkstätten vertiefende Fallstudien durchgeführt.In dieser Woche startet die Befragung von Werkstattleitungen im Rahmen des Projekts. Sie hat das Hauptziel, die statistischen Fakten zum aktuellen Entgeltsystem zu ermitteln. Ein weiteres wichtiges Ziel der Befragung ist, Einschätzungen von Werkstattleitungen einzuholen. Die BAG WfbM ist Mitglied des Projektbeirats und hat die Entwicklung der Befragung aktiv begleitet.

Bildnachweis: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

 

Foto zur Meldung: Forschungsprojekt soll Möglichkeit einer Neugestaltung des Werkstättensystems untersuchen (SH-NEWS 2021/062 vom 16.07.2021)
Foto: Forschungsprojekt soll Möglichkeit einer Neugestaltung des Werkstättensystems untersuchen (SH-NEWS 2021/062 vom 16.07.2021)

Behindertenverbände fordern ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ (SH-NEWS 2021/061 vom 13.07.2021)

(13.07.2021)

Behindertenverbände fordern ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ (SH-NEWS 2021/061 vom 13.07.2021)

Blick auf das Gebäude des Deutschen Bundestages Verein Sozialdenker e. V. startet Petition

(PM Sozialdenker e. V.; red/ahi) Der Bundestagspräsident Prof. Dr. Nobert Lammert hat am 28. und 29. Oktober 2012 Menschen mit Behinderungen zu ihren Belangen in den Deutschen Bundestag eingeladen und versprochen, diesen Kontakt – wie das Jugendparlament – alle zwei Jahre fortzuführen. Seither fand nur eine fraktionsübergreifende Fachveranstaltung am 23.09.2016 statt, jedoch kein zweites Behindertenparlament.

Der Sozialdenker e. V. fordert folglich die Fortführung des Behindertenparlamentes, das „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“, in der 20. Legislaturperiode ein, um mit den Mitgliedern des Bundestages aller demokratischen Parteien über Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit zu diskutieren und um gemeinsame Rahmenbedingungen festzulegen. Politiker müssen endlich die Inklusion nicht als eine gesellschaftliche Belastung, sondern als ein Mehrwert für unsere Gesellschaft verstehen. Inklusion ist die Antwort auf den gesellschaftlichen Rechtsruck, Rassismus und Antisemitismus in unserem Land.

Echte Teilhabe für Alle und Mut zur Inklusion

Die Gründe, wieso wir ein Inklusionsforum benötigen, sind vielfältig. So haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz- BTHG) 2016 beschlossen. Ein Gesetz, das auf die Verwertbarkeit der Arbeit bei Menschen mit Behinderungen im 21. Jahrhundert aufbaut, eine Dynamisierung verhindern soll und weiterhin in der Sozialhilfe verhaftet ist, konnte kein gutes Gesetz werden. Hier muss erheblich nachgebessert werden.

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben zudem den Nationalen Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Hier wurde verpasst, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten (bauliche, kommunikative und infrastrukturelle).

Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie bestehende Problemlagen – unter anderem bei der Teilhabe am Arbeitsleben, bei den Behindertenwerkstätten und der gesundheitlichen Vorsorge – sichtbar werden lassen.

Alle Gesetze waren gut gemeint, doch der große Wurf wurde keines.

„Nichts über uns ohne uns!“

Der Sozialdenker e. V. und seine Unterstützer rufen alle Verbände, Organisationen und Vereine auf, sich dem Bündnis und dem Aufruf an dem Deutschen Bundestag anzuschließen. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen unterstützt das Bündnis und den Aufruf. Wir wollen Handeln. Gemeinsam sind wir stark!

Die zugehörige Petition können Sie hierunterschreiben.

 

Das Bündnis für ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“:

Kontakt:
Sozialdenker e.V.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Landesverband Berlin
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
Berliner Behindertenverband

Foto zur Meldung: Behindertenverbände fordern ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ (SH-NEWS 2021/061 vom 13.07.2021)
Foto: Behindertenverbände fordern ein „Inklusionsforum im Deutschen Bundestag“ (SH-NEWS 2021/061 vom 13.07.2021)

Bilanz nach der endenden Wahlperiode (SH-NEWS 2021/060 vom 13.07.2021)

(13.07.2021)

Bilanz nach der endenden Wahlperiode (SH-NEWS 2021/060 vom 13.07.2021)

Blick in den Sitzungssaal des Bundestages Bundesregierung übt Kritik an der Behindertenpolitik

(PM Nachrichtenportal EU-Schwerbehinderung, Interviews auf YouTube; LAG/ahi) Die Fraktionen im Bundestag ziehen vor den Bundestagswahlen Bilanz. Noch im Mai verabschiedete die große Koalition gegen die Stimmen der Opposition ein mutloses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieses enthält nur ein Mindestmaß an Anforderungen und ist einer Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kaum einen Schritt nähergekommen (die LAG SH Sachsen berichtete ). Vor anderthalb Monaten feierten CDU und SPD das Gesetz als gemeinsamen Erfolg. Nun kritisieren beide Parteien die Behindertenpolitik und schieben die Schuld jeweils dem Koalitionspartner in die Schuhe. Ein interessantes Phänomen, welches vor der anstehenden Bundestagswahl jedoch nicht verwundern dürfte.

Sowohl Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als auch Wilfried Oellers, Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisierten, dass in der endenden Legislaturperiode keine Entgelterhöhung für in den Werkstätten arbeitende Menschen mit Behinderungen eingeführt wurde. Sie begründen dieses Versäumnis mit einem unkooperativen Koalitionspartner. Auch Angelika Glöckner, Sprecherin für Soziales der SPD im Bundestag, wünscht sich beim Thema Werkstattentgelt mehr Transparenz: „Dazu gehört es auch, dass Menschen mit Beeinträchtigungen in den Werkstätten ein ordentliches Entgelt erhalten.“ Angestellte in Werkstätten sollten mit ihrem Lohn „gut über die Runden kommen“. Warum kein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wurde, führt Glöckner dabei nicht näher aus. An einem unwilligen Koalitionspartner kann es der Aussage Oellers nach eigentlich nicht gelegen haben. Fest steht also, dass das Werkstattentgelt zwingend erhöht werden muss. Wie die Ausgestaltung aussehen soll, lassen jedoch beide Parteien offen.

Die SPD wünschte sich auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, welche die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Das dies nicht umgesetzt wurde, liegt wiederum am Unwillen der CDU, so Glöckner: „Hier hat Hubertus Heil einen Vorstoß unternommen und hat gesagt, dort genau an dieser Stelle wo Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird, brauchen wir eine Ausgleichsabgabe und hier muss ich sagen sind wir leider mit dem Koalitionspartner nicht weitergekommen. Das wird dann wohl Teil des Wahlprogramms.“

„Der große Wurf ist leider nicht gelungen“

Weder die CDU/CSU noch die SPD kritisierten allerdings das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, obwohl doch gerade dieses eine Enttäuschung für alle in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen ist. Der teilhabepolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Jens Beeck, äußerte dazu deutliche Kritik: „Die Bundesregierung hat insgesamt, außer dem Teilhabestärkungsgesetz vor wenigen Wochen, kein einziges eigenes Gesetz eingebracht, um die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verhindern.“ Weiter betonte Beeck: „Sie geht bei ihrem Teilhabestärkungsgesetz, wie sie es nennt, immer nur Trippelschritte. Sagt selbst, es sind kleine Schritte und weitere Schritte müssten folgen.“ Als weiteres Beispiel führt Beeck das Assistenzhundegesetz an. Sowohl Glöckner als auch Oellers heben es als Erfolg der Bundesregierung hervor. Es ist aber ohnehin nur die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe DIE LINKE, kritisierte vor allem, dass Interessenvertreter*innen bei Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren oft nur kurzfristig oder gar nicht angehört wurden, wie sonst üblich. Er betont, dass es in der Behindertenpolitik nur viel „Stückwerk und Kleinteiliges“ gab, „aber der große Wurf ist leider nicht gelungen“.

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten der Grünen-Bundestagsfraktion, sagt: „In den letzten vier Jahren ist so wenig gelaufen, dass man sagen muss, das waren eigentlich verlorene vier Jahre für die Behindertenpolitik, für die Inklusion insgesamt in diesem Land.“ Konkret nennt sie auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Hier wurden nur Vorgaben des European Accessibility Acts umgesetzt, laut Rüffer „auf einem Niveau, so niedrig wie möglich.“

Es bleibt viel zu tun

Immerhin herrsche im Bundestag Einigkeit darüber, dass Deutschland einer umfassenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weit hinterherhinkt. Ob sich in der nächsten Legislaturperiode Besserungen einstellen werden, wird wohl auch maßgeblich von der Zusammensetzung der Bundesregierung abhängig sein.

Am Sonntag, dem 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Die fünf bundespolitischen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einigten sich darauf, das Verfahren hinsichtlich der Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2021 zu ändern. Jeder Bundesverband kann über das Online-Formular nur bis zu acht Fragen mit maximal 300 Zeichen einreichen. Diverse Verbände nahmen dies bereits in Anspruch, so auch der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V.: www.gehoerlosen-bund.de

Foto zur Meldung: Bilanz nach der endenden Wahlperiode (SH-NEWS 2021/060 vom 13.07.2021)
Foto: Bilanz nach der endenden Wahlperiode (SH-NEWS 2021/060 vom 13.07.2021)

Die VdK-Präsidentin startet Interviewreihe „Bentele hakt nach“ (SH-NEWS 2021/059 vom 09.07.2021)

(09.07.2021)

Die VdK-Präsidentin startet Interviewreihe „Bentele hakt nach“ (SH-NEWS 2021/059 vom 09.07.2021)

(VdK; red. / az) Im Vorfeld der Bundestagswahlen am 26. September kommt die VdK-Präsidentin Verena Bentele mit verschiedenen politischen Vertretern ins Gespräch. Die Folgen werden sowohl als Podcast, als auch per YouTube-Video mit Gebärdensprachdolmetscher und Untertitel zur Verfügung gestellt.

Die Kanzlerkandidat*innen stellen sich den kritischen Fragen und den Forderungen des VdK. Grundlage sind die Wahlprüfsteine, diese beinhalten Themen zur Gewährung von Barrierefreiheit, die Finanzierung der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung sowie die Anhebung von Mindestlöhnen und die Bekämpfung von Kinderarmut.

Eine Interviewreihe, welche wir empfehlen möchten:

Bentele hakt nach… bei SPD-Spitzenkandidat Olaf Scholz | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Bentele hakt nach… bei Grünen-Spitzenkandidatin Annalena Baerbock | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Bentele hakt nach… bei Dietmar Bartsch, Spitzenkandidat Die Linke | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Wir sind schon sehr gespannt auf die weiteren Gäste von Verena Bentele.

(Quelle: www.vdk.de)

 

Foto zur Meldung: Die VdK-Präsidentin startet Interviewreihe „Bentele hakt nach“ (SH-NEWS 2021/059 vom 09.07.2021)
Foto: Die VdK-Präsidentin startet Interviewreihe „Bentele hakt nach“ (SH-NEWS 2021/059 vom 09.07.2021)

Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)

(09.07.2021)

Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)

Symbolfoto Prävention durch Physiotherapie Es bleibt noch viel zu tun

(LAG/az) Im Jahr 2015 stärkte der Gesetzgeber die Gesundheitsförderung mit dem Präventionsgesetz. Damit sollten alle Menschen – vom Kleinkind bis zum Greis – in ihrem Gesundheitsverhalten und den Verhältnissen positiv beeinflusst werden. Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention ist niedergeschrieben, dass Gesundheitsleistungen, inkl. Präventionsmaßnahmen, für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen. Gerade die vulnerablen Gruppen der chronisch kranken und behinderten Menschen werden in der (betrieblichen) Gesundheitsförderung noch viel zu wenig berücksichtigt. Sicher erfordert die Vielfältigkeit der Erkrankungen und Behinderungen eine individuelle Betrachtung der (Arbeitsplatz-) Situation, welche von Fall zu Fall auch komplexer sein kann. Ziel sollte jedoch sein, dass die Teilhabe gestärkt wird. Hier besteht Handlungsbedarf!

Erste Ansätze für inklusive Gesundheitsmaßnahmen im Sinne der Prävention sind bereits vorhanden

Beispielsweise:

QualiPEP – Qualitätsorientierte Prävention und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege:

Ist ein Projekt des AOK Bundesverbandes im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit mit voll-/teilstationären Pflege-/ Wohneinrichtungen. Zielgruppe sind Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und das Pflegepersonal. Ziel ist die Verhältnis- und Verhaltensprävention mit nachhaltigen Maßnahmen zu fördern. Projektzeitraum war Mai 2017 bis April 2021. Das Handbuch mit allen weiterführenden Informationen und Bewertungsbögen ist kostenfrei zugänglich unter:QualiPEP | Engagement | AOK-Bundesverband (aok-bv.de)

 

Projekt GESUND! – Gesundheitsförderung mit Menschen mit Lernschwierigkeiten:

Ist ein Projekt der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, dem Verband der Ersatzkassen und der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Bezirk Berlin-Lichtenberg zur Gesundheitsförderung für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die erste Förderphase lief von September 2015 bis Juni 2016. Die zweite Phase Februar 2018 bis Januar 2021. Weiterführende Informationen, Arbeitshilfen und Teilprojekte sind unter anderem hier zu finden: GESUND! – Der Forschungsverbund PartKommPlus

Beide Projekte handelten ganz im Sinne der Selbsthilfe „nicht ohne uns über uns“ und haben die Zielgruppen in ihre Projekte eingebunden um diese partizipativ und empowernd zu entwickeln.

 

Weitere Ansätze für Präventionsangebote

Die Berufsgenossenschaft hat zusammen mit der Unfallkasse die Kampagne „kommitmensch“ ins Leben gerufen. Zentrale Themen sind die Bewusstseinsbildung, barrierefreie Arbeitsplätze und Partizipation. Zur Umsetzung dieser Handlungsfelder werden Handlungshilfen zur Verfügung gestellt. Der Link zur Website: kommmitmensch: Inklusion

Auch die Integrationsämter sind gesetzlich dazu angehalten die berufliche Teilhabe zu sichern und zu erhalten (§§ 49-63 SGB IX). Sie können mit Hilfen zur Anpassung des Arbeitsplatzes eine gute Verhältnisprävention ermöglichen.

An dieser Stelle soll auch auf ein Projekt des GKV-Bündnisses für Gesundheit aus 2017 verwiesen sein, mit dem Titel „Durchführung einer Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung“. Darin werden 28 gute Beispiele guter Praxismodelle aufgeführt, wobei sich nur eines davon mit betrieblicher Gesundheitsförderung befasst. Den Link zu den Ergebnissen mit den Praxisbeispielen finden Sie hier: GKV-Bündnis: Publikation (gkv-buendnis.de)

 

Es bleibt noch viel zu tun

Es wird ersichtlich, dass noch viel Entwicklungspotenzial in diesem Thema steckt und auch die Akteure selbst zu wenig mit den Möglichkeiten vertraut sind.

Kennen Sie innerhalb von Sachsen gute Beispiele aus der Praxis oder ein Projekt was sich besonders mit der betrieblichen Prävention für Menschen mit Behinderung beschäftigt? Dann schreiben Sie uns gerne an!

Foto zur Meldung: Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)
Foto: Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)

Deutliche Rückschritte für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/057 vom 06.07.2021)

(06.07.2021)

Deutliche Rückschritte für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/057 vom 06.07.2021)

(PM DVfR; red./ pec) Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) untersucht, wie sich die Corona-Pandemie auf Teilhabe und Rehabilitation auswirkt. Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht zeigt, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders betroffen sind. Die Ergebnisse weisen auf deutliche Rückschritte in Teilhabe und Inklusion hin. Deshalb sind Verantwortliche in Politik und Rehabilitation gefordert, die im Bericht empfohlenen Handlungsoptionen zu prüfen.

Die Untersuchung zeigt, dass vor allem zu Beginn der Pandemie, Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sich mit ihren speziellen Problemen von der Politik vergessen und allein gelassen fühlten. Häufig entfielen notwendige Therapien und Förderungen, Assistenz in Alltag, Schule oder Beruf sowie Beförderungsdienste. Medizinische und berufliche Rehabilitation fanden nur sehr eingeschränkt statt, wichtige Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mussten zeitweise schließen. Ersatzangebote wie digitaler Unterricht oder individuelle Beratung waren häufig für Menschen mit Behinderungen nicht verfügbar oder konnten nicht hinreichend genutzt werden. Die psychosozialen Belastungen waren für die Betroffenen und ihre Familien oft kaum zu bewältigen.

DVfR-Untersuchung: Breit angelegte Befragung

Die Besonderheit der DVfR-Untersuchung liegt in ihrer Breite und Multiperspektivität. Neben rund 200 Stellungnahmen von Expertinnen und Experten flossen Ergebnisse einer großen Online-Befragung im November und Dezember 2020 ein. Zentrale Fragen waren: Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Wie müssen Gesundheitsversorgung und Teilhabeförderung, Arbeitswelt und Bildungswesen, aber auch gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und verändert werden, um Teilhabe und Inklusion sicherzustellen?

An der Befragung beteiligten sich 3.684 Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit, 1.124 Angehörige, 1.325 Vertreterinnen und Vertreter von Reha-Diensten und -Einrichtungen, 39 von deren Dachverbänden, 244 von Kostenträgern der Reha-Leistungen sowie 177 aus Betroffenen- und Sozialverbänden. Die Befragten brachten in Freitexten vielfach auch eigene Erfahrungen und Vorschläge für Verbesserungen ein. Die Befragung ergab so einen differenzierten Einblick in die Lebenssituation und Probleme der befragten Personen in Zeiten der Corona-Pandemie.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf und ihre Familien, insbesondere in Kombination mit prekären Lebenslagen, haben unter den Auswirkungen der Pandemie noch stärker gelitten als andere Menschen. Eingeschränkt waren:

  • Gesundheits- und Teilhabeleistungen, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, mit oft gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, Teilhabe und Alltag,
  • Teilhabe am Arbeitsleben und der Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • Erziehungs- und Bildungsangebote, mit Entwicklungsbeeinträchtigungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen,
  • Zwischenmenschliche Beziehungen und private Kontakte, sogar in existentiell bedrohlichen Lebenslagen, mit erheblichen psychosozialen Auswirkungen.

Maßnahmen zugunsten von Teilhabe und Inklusion in Pandemiezeiten

Eine Expertengruppe der DVfR entwickelte aus den Ergebnissen zahlreiche Handlungsoptionen, die sich an verschiedenste Akteure, insbesondere an die Politik sowie an Träger und Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe richten.

Auch unter den Bedingungen einer Pandemie haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Dieses ist unbedingt in der Praxis umzusetzen. Inklusion kann nur gelingen, wenn Politik, Entscheidungsträger und die versorgenden Dienste und Einrichtungen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und deren besondere Lebenslagen mitdenken. Reha-Leistungen, Assistenz, Beförderung, barrierefreie und niedrigschwellige Beratungsangebote und allen voran zwischenmenschliche Beziehungen müssen trotz aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Digitalisierung muss die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, u. a. durch umfassende Barrierefreiheit. Rehabilitation, aber auch Gesundheitswesen, Schule und Arbeitswelt müssen „pandemiefest“ gestaltet werden.

Besondere Herausforderungen stellen sich für die Rehabilitation im Hinblick auf Long-Covid, die umfassende Förderung der durch die Pandemie in Entwicklung und Lernen beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen sowie allgemein die Unterstützung wegen der psychischen Folgen der Corona-Pandemie. Damit wird dem Reha-System in Zukunft eine noch größere Bedeutung zukommen.

Weitere Informationen zur DVfR-Untersuchung und den Bericht sowie die Teilberichte bietet die Projektseite www.dvfr.de/arbeitsschwerpunkte/projektberichte/.

Foto zur Meldung: Deutliche Rückschritte für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/057 vom 06.07.2021)
Foto: Deutliche Rückschritte für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/057 vom 06.07.2021)

Antidiskriminierungsbüro Sachsen weiht Beratungsstelle in Dresden ein (SH-NEWS 2021/056 vom 02.07.2021)

(02.07.2021)

Antidiskriminierungsbüro Sachsen weiht Beratungsstelle in Dresden ein (SH-NEWS 2021/056 vom 02.07.2021)

(PM ADB; red/ pec) Gestern weihte das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens, Sächsisches Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, seine Beratungsstelle in Dresden ein. Die erste, merkmalsübergreifende Antidiskriminierungsberatungsstelle für Dresden und die angrenzenden Landkreise Meißen, Bautzen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge hatte bereits im Januar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Einer feierlichen Eröffnung in 2020 hatte jedoch die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht.

„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung erlebt. Viele Betroffene erleben in ihrem Alltag Worte und Taten, die sie manchmal lebenslang belasten. Nicht wenige von ihnen führen den Kampf allein. Sie brauchen Verständnis und Unterstützung durch erfahrene und motivierte Fachkräfte und das wollen wir ihnen mit der neuen Beratungsstelle bieten. Jede Person, der wir gemeinsam mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen helfen können, ist ein enormer Gewinn in unserem Kampf gegen Ausgrenzung“, so Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens, Sächsisches Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Burcu Akdoğan-Werner, Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung im ADB, ergänzt: „Die Beratungsstelle in Dresden bedeutet für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen, eine weitere, wohnortnahe Anlaufstelle erreichen zu können. Unsere Berater*innen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind Ansprechpartner*innen für alle Menschen in Sachsen, die von Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Geschlechts, der Religion, des Lebensalters oder der sexuellen Identität betroffen sind.“

Dass es Unterstützungsstrukturen in Sachsen braucht, verdeutlichen nicht zuletzt die Fallzahlen der Antidiskriminierungsberatung. Die Fallzahlen für das 1. Halbjahr 2021 zeigen: Die Anzahl an Beratungsfälle bleibt stabil auf hohem Niveau. Damit setzt sich der Trend der letzten Halbjahre fort.

Im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 14. Juni 2021 hat das Antidiskriminierungsbüro Sachsen 204 Diskriminierungsfälle aus Sachsen bearbeitet. Im Erfassungszeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 waren es 238 Beratungsfälle, wobei für das 1. Halbjahr 2021 die Auswertung nur bis zum 14. Juni vorliegt.

Rassistische Diskriminierungen bildeten mit 46 Prozent erneut die häufigste Diskriminierungsform, gefolgt von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung mit 31 Prozent. Die bearbeiteten Fälle anderer Kategorien liegen derzeit im einstelligen Prozentbereich.

Mit Blick auf die betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, führen die Bereiche Arbeit, Wohnen sowie Behörden die Statistik des 1. Halbjahres 2021 an. Auch hier setzt sich der Trend der letzten Halbjahre fort.

Nimmt man die Verteilung von Fällen in der Stadt und auf dem Land in den Fokus, verteilen sich die bearbeiteten Fälle mit 22 Prozent auf die ländliche Region, mit 78 Prozent auf die Städte. Dies zeichnet jedoch keinen Ist-Stand nach, sondern trifft eher eine Aussage über die Erreichbarkeit der Beratung im ländlichen Raum. Ziel für die nächsten zwei Jahre ist es, die Präsenz der Antidiskriminierungsberatung im ländlichen Raum weiter auszubauen.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fallzahlen kann den Grafiken entnommen werden.

ADB-Fallstatisktik im 1. Haljahr 2021

Die Etablierung der Beratungsstrukturen führt zur Stabilisierung der Fallzahlen im 1. Halbjahr 2021, dazu abschließend Sotiria Midelia, Geschäftsführung des ADB Sachsen: „Betroffene von Diskriminierung nutzen unser Beratungsangebot, um sich gegen die erlebte Diskriminierung zu Wehr zu setzen und ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern. Für eine weiterführende und vertiefende fachliche Einschätzung zur Situation von Betroffenen von Diskriminierung in Sachsen sind neben unseren Fallzahlen aus der Beratung besonders die Daten der Studie „Diskriminierungserfahrungen und diskriminierungsrelevante Einstellungen in Sachsen“ relevant. An der umfangreichen Online-Umfrage des DeZIM-Instituts haben bisher mehr als 1.000 Personen aus Sachsen teilgenommen und die Ergebnisse der Studie sollen Anfang 2022 veröffentlicht werden.“ 

Hintergrund:

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen und die einzige unabhängig arbeitende Stelle für alle Diskriminierungsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie für Mehrfachdiskriminierung in Sachsen.

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung bei konkreten Benachteiligungen wegen rassistischen oder ethnischen Zuschreibungen, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung sowie der Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Beratung unterstützt Betroffene auf psychosozialer und rechtlicher Ebene sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich als Beistandschaft vor Gericht.

Die Beratungsstellen befinden sich in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Die Antidiskriminierungsberatung ist sowohl unter der sachsenweiten Telefonnummer 0341-306 907 77 von Montag bis Freitag zwischen 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr als auch per E-Mail unter  erreichbar.

Foto zur Meldung: Antidiskriminierungsbüro Sachsen weiht Beratungsstelle in Dresden ein (SH-NEWS 2021/056 vom 02.07.2021)
Foto: Antidiskriminierungsbüro Sachsen weiht Beratungsstelle in Dresden ein (SH-NEWS 2021/056 vom 02.07.2021)

Umstrukturierung abgeschlossen (SH-NEWS 2021/055 vom 02.07.2021)

(02.07.2021)

Umstrukturierung abgeschlossen (SH-NEWS 2021/055 vom 02.07.2021)

(PM SMS/ MDS; red/ pec.) Zum 1. Juli wird aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK Sachsen e.V.) der Medizinische Dienst Sachsen (MD Sachsen). Dieser ist damit von nun an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der MD wird beispielsweise immer dann aktiv, wenn es um den Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit geht, die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes geprüft wird, ein Behandlungsfehler vermutet wird sowie wenn eine Krankenkasse Unklarheiten bei Krankenhausrechnungen sieht.

In der Folge der Reform der Medizinischen Dienste erhalten die Verwaltungsräte eine neue Struktur. Erstmals sind 5 Patientenvertreterinnen und –vertreter in dem 23 Personen umfassenden Selbstverwaltungsorgan zugelassen. Die 16 Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der Krankenkassen dürfen dort nicht hauptamtlich beschäftigt sein. Beide Faktoren unterstreichen die erwünschte Unabhängigkeit dieses wichtigen Gremiums von den Krankenkassen. Ergänzt wird der Verwaltungsrat durch 2 Mitglieder ohne Stimmrecht auf Vorschlag der Landesärztekammer und der Verbände der Pflegeberufe in Sachsen. Auch ist nun die paritätische Sitzverteilung von Frauen und Männern eingeführt worden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich danke den Ehrenamtlichen, die sich in diesem wichtigen Gremium neu engagieren und dadurch mit dafür sorgen, dass Betroffene eine Behandlung, Therapie oder Pflege erhalten, die dem medizinisch-technischen Fortschritt entspricht. Mit der neuen Organisationsform erreichen wir in diesem sensiblen und wichtigen Bereich mehr Transparenz sowie mehr Unabhängigkeit.«

Der bisherige Geschäftsführer des MDK Sachsen und neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes, Dr. Ulf Sengebusch, betont: „Unsere Beratungs- und Begutachtungsaufgaben bleiben von der Namensänderung weitestgehend unberührt. Wir wirken weiter als interessenunabhängiger sozialmedizinischer Begutachtungs- und Beratungsdienst an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit und bleiben ein kompetenter und zuverlässiger Partner der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen.“

Der Medizinische Dienst soll mit dem »Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen« (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, gestärkt und unabhängig von den Krankenkassen organisiert werden. Alle MDK und der MDS werden im Jahr 2021 einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Die MDK werden auf Landesebene nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken und die Transparenz über die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.

Kommentar:

Die LAG SH Sachsen e. V. begrüßt die Umstrukturierung und sieht darin ebenfalls die Möglichkeit zur Verbesserung der unabhängigen Arbeit des Medizinischen Dienstes. Als vertretene Institution für die Patientenvertreterinnen im Verwaltungsrat wird die LAG SH Sachsen einen direkten Blick auf die tatsächlichen Auswirkungen der Arbeit haben.

Foto zur Meldung: Umstrukturierung abgeschlossen (SH-NEWS 2021/055 vom 02.07.2021)
Foto: Umstrukturierung abgeschlossen (SH-NEWS 2021/055 vom 02.07.2021)

Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2021/054 vom 28.06.2021)

(28.06.2021)

Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2021/054 vom 28.06.2021)

(LSKS/kh, ahä) Am Donnerstag, 24. Juni 2021 fand die erste Projektgruppenberatung „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ in diesem Jahr statt. Aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie wurde sie als Online-Veranstaltung durchgeführt. Die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer begrüßte insgesamt 19 Teilnehmende, darunter mehrere Vertreter der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) sowie Herrn Pfeil von der Dresdner Stadtverwaltung, Sachbereich Verkehrsentwicklungsplanung (SPA). Außerdem nahmen Mark-Andreas Hohm vom Fahrgastbeirat Dresden, Hannes Seidler als Vertreter der Schwerhörigen, Dr. Jan Blüher vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen (BSVS), Kreisorganisation Dresden sowie Stefan Wicklein vom Verband der Körperbehinderten in Dresden (VKD) und der Projektbeauftragte Gerd Schuhmacher teil. Mit Frank Müller-Eberstein konnte zudem ein Fachberater des Projektes und ehemaliger technische Vorstand der DVB in der Runde begrüßt werden.

Die Teilnehmenden tauschten sich über verschiedene Themen aus. So ging es u. a. um die Rücksichtnahme in den Verkehrsmitteln. Das Projektteam regte an, mittels Plakate oder kurzen Videoclips in den Fahrzeugen, die Fahrgäste zu sensibilisieren, welche Tür für welche Personengruppe vorgesehen ist. Dies sollte auch von außen durch entsprechende Piktogramme sichtbar gemacht werden. Herr Silbermann von der DVB teilte den Anwesenden mit, dass im Rahmen der Anschaffung der neuen Stadtbahn ein Gesamtkonzept erstellt wird, in dem die Punkte mit einfließen werden. Zudem berichtete Jane Möckel (DVB), dass derzeit die DVB-App sowie die Desktop-Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit umgestaltet wird.

Neuer Stadtbahnwagen und Blindenleitsystem an DVB-Haltestellen

Ein weiteres Thema war der neue Stadtbahnwagen. Hierzu sind seitens des ÖPNV-Projektes noch einige Punkte hinsichtlich der Barrierefreiheit offen. V. a. betrifft dies die Sitze sowie die Haltestangen. Zu letzterem hat das Projekt eine Stellungnahme eingereicht und es wird demnächst einen gemeinsamen Termin geben. Von einem Vor-Ort Termin an der fertig gestellten Gleisschleife Leutewitzer Ring berichtete zudem Kerstin Hammer. Den Beteiligten vom BSVS sowie vom Stadtverband sind besonders beim Blindenleitystem Mängel aufgefallen, die noch zu beheben sind. Das daraus entstandene Protokoll wird den Verantwortlichen übermittelt. In diesem Zusammenhang tauschten sich die Teilnehmenden generell zum Thema Bodenindikatoren an Haltestellen der DVB aus, da es im Stadtgebiet verschiedene Ausführungen gibt. Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass die Ausführung nach dem Technischen Regelwerk für Straßenbauarbeiten der Stadt Dresden (DIN) zu erfolgen hat, wenn die Haltestelle am Fußweg liegt.

E-Roller und Leihfahrräder behindern

Eine bewegende Thematik ist nach wie vor das wilde Abstellen von E-Rollern und Leihfahrrädern. Dies zeigte bereits die ÖPNV-Onlineveranstaltung zu den Haltestellen in der Dresdner Neustadt (siehe SH-News 2021/039 vom 07.05.2021 ). Da es stellenweise auch zu Personenschäden kommt, ist eine Lösungsfindung von Seiten der Betreiber umso wichtiger. Stefan Wicklein (VKD) stellte daher die Lösung von Lime vor, bei denen es Parkverbotszonen gibt, die in der Software für das Stadtgebiet festgelegt sind. Wird ein E-Roller in diesen Zonen abgestellt, kann die Nutzungszeit nicht beendet werden. Für die Leihfahrräder der DVB sieht er darin ebenfalls eine Anwendungsmöglichkeit.

Dresdner Themenstadtplan: Informationen zu barrierefreien Haltestellen

Herr Pfeil präsentierte in der Beratung außerdem den Dresdner Themenstadtplan, der um die Anzeige der barrierefreien Haltestellen erweitert wurde. Dabei wird auf die Datenbanken des VVO und der DVB zurückgegriffen. Eine ständige Aktualisierung ist hier allerdings notwendig. Des Weiteren wurde darüber informiert, dass es ab Sommer bzw. dem vierten Quartal 2021 wieder eine Vertretung des SPA und des STA in der Projektgruppe „ÖPNV für alle“ geben wird. Dies begrüßten alle Teilnehmenden.

Weitere Themen waren u. a. die aktuellen Baumaßnahmen sowie die Erneuerung der Warte- und Toilettenhäuschen im Dresdner Stadtgebiet. Zu letzterem setzt sich das Projektteam für eine barrierefreie Ausgestaltung und eine derart zeitliche Taktung ein, dass die Fahrgäste während des Austauschs dennoch eine Unterstellmöglichkeit haben. Hierzu befindet sich ein Schreiben an die Stadtverwaltung Dresden in Vorbereitung.

Insgesamt war es eine sehr informative und konstruktive Beratung. An dieser Stelle gilt der Dank allen Teilnehmenden. Die nächste Beratung der Projektgruppe Dresden wird Anfang des vierten Quartals 2021 stattfinden.

Screenshot der Online-Beratung ÖPNV für alle in DresdenVorstellung des Themenstadtplans Dresden während der Online-Beratung (Quelle: LSKS/kha)

Foto zur Meldung: Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2021/054 vom 28.06.2021)
Foto: Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2021/054 vom 28.06.2021)

Allianz Arbeit + Behinderung (SH-NEWS 2021/053 vom 25.06.2021)

(25.06.2021)

Allianz Arbeit + Behinderung (SH-NEWS 2021/053 vom 25.06.2021)

(LAG; pec) Am 22.06.2021 trafen sich sächsische Partner aus Politik und Wirtschaft, die gemeinsam die Allianz Arbeit + Behinderung bilden. In einer Videokonferenz wurden Informationen zur Lage von Menschen mit Behinderungen auf dem sächsischen Arbeitsmarkt geteilt und diskutiert. Es fanden auch Themen Platz, die nicht mittelbar von Corona-Effekten überlagert wurden. Die existierenden pandemischen Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen standen jedoch zunächst weit oben auf der Themenliste.

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Der sächsische Arbeitsmarkt

Im Bericht der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, wurden zunächst positiv bewertete Zahlen vorgestellt. So seien kurz vor Ausbruch der Pandemie im März 2020 etwa 7.800 Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit gewesen. In den zurückliegenden 5 Jahren sank diese Zahl um 2.600. Nun hat sich die Zahl innerhalb von ca. 12 Monaten um 800 erhöht.

Der derzeitige Jahresschnitt zeigt 8.200 arbeitslose Menschen mit Behinderungen an.

Gut ein Viertel dieser Menschen hat keine Ausbildung absolviert. Fünf Prozent sind trotz akademischer Ausbildung nicht beschäftigt und knapp 70% wurden betrieblich ausgebildet.

Weiterhin konnte dargestellt werden, dass die zurückliegende gute Arbeitsmarktentwicklung auch Menschen mit Behinderungen zu Gute kam. Die Beschäftigtenzahl stieg 2019 um ca. 10.000 im Vergleich zum Jahr 2010 auf nun rund 46.400.

Ein bekannter Wermutstropfen: Nur etwa 4% der Betriebe in Sachsen, die per Gesetz verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten Menschen zu besetzen, erfüllen diese Vorgabe.

Stellt man den Anteil gut qualifizierter Menschen mit Behinderungen den unbesetzten Arbeitsplätzen gegenüber, tut sich ein großes Potential auf, auch diesen Menschen eine Perspektive zu eröffnen.

Dafür müssen die Ideen und Chancen von Inklusion in Unternehmen weiter beworben und bewährte Maßnahmen aktiv umgesetzt werden, so zum Beispiel der Abbau baulicher Barrieren.

Maßnahmen des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV)

Die Ausführungen des KSV standen gänzlich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. So wurden Maßnahmen gefördert, die zum Schutz vor Infektionen schützen oder Schäden infolge der Pandemie ausgleichen sollen.

Eine Schutzmaßnahme wurde für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und alternative Leistungsanbieter konzipiert: Für Luftreinigungsgeräte wurde eine finanzielle Unterstützung gewährt. Von etwa 65 potentiell Antragsberechtigten nahmen diese Möglichkeit bisher nur 25 Betriebe wahr. Diese Maßnahme soll noch bis 31.10.2021 laufen.

Für z. B. Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser oder Sozialunternehmen wurde aus Bundesmitteln der Corona Teilhabe Fonds (CTF) aufgestellt. Aus diesem Fonds wurden Billigkeitsleitungen gewährt, um pandemiebedingte Defizite auszugleichen. Vom Bund wurden dafür insgesamt 100 Mio. Euro bereitgestellt. Der KSV Sachsen als Bewilligungsstelle konnte den sächsischen Anteil von ca. 4,6 Mio. Euro hier nicht vollständig ausgeben.

Weitere Unterstützungsleistungen erhalten WfbM aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, wenn sie pandemiebedingt Defizite erwirtschaften. Diese Leistungen unterliegen keiner Laufzeit. Von 5,5 Mio. Euro wurden bisher nur 1,4 Mio. Euro abgerufen.

Beim Thema besonderer Kündigungsschutz, welcher nach §§ 168 – 175 SGB IX für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen gilt und durch die Integrationsämter überwacht wird, konnte nach Aussage des KSV bisher keine deutliche Kündigungswelle abgelesen werden. Deutliche zahlenmäßige Effekte werden aber wohl noch erwartet. Grund dafür ist vermutlich die Pandemie, die sich auch auf die globale und lokale wirtschaftliche Situation auswirkt. Einen weiteren Einfluss auf Kündigungen hätten außerdem Home-Office-Regelungen, die für behinderte Menschen und deren Arbeitgeber oft nicht umsetzbar wären.

Hier sollten die Bundesvorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung besser und schneller fließen.

Budget für Ausbildung nach §61a SGB IX

Ergänzend zu den Ausführungen zum sächsischen Arbeitsmarkt mit Blick auf behinderte Menschen informierte die Regionaldirektion Sachsen der BA zum Budget für Ausbildung.

„Durch die Einführung des Budgets für Ausbildung sollen die Chancen für Menschen mit Behinderungen verbessert und die Auswahlmöglichkeiten erhöht werden, indem sie künftig auch eine berufliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren können. Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen dadurch gesteigert werden.“

Das Budget sieht die Übernahme von 100% der Ausbildungsvergütung, erforderlichen Aufwendungen für Anleitung und Begleitung vor. Für den Fall, dass der schulische Teil der Ausbildung nicht an der eigentlich dafür vorgesehenen Schule durchgeführt werden kann, kann dieser an einer Reha-Einrichtung absolviert werden. Auch diese Kosten sollen mit dem Budget abgedeckt werden.

In Sachsen wurde dieses Budget noch nicht beantragt. Bundesweit wurden bisher nur zwölf Fälle bewilligt. Diese Fälle verteilen sich auf klassische Berufe wie Gärtnerinnen, Buchbinderinnen oder Tischlerinnen sowie Medientechnologinnen, Mediengestalterinnen oder Bürokauffrauen.

In der Diskussion innerhalb der Allianz herrschte weitgehende Einigkeit darüber, dass das Budget eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Berufsberatung ist.

Inwieweit sich dieses Mittel als Alternative im „Arbeitsbereich einer WfbM“ herausstellt, bleibt eine spannende Frage, auf der zukünftig der Blick gerichtet sein wird.

Berliner Erklärung

Die Berliner Erklärung wird von der Kernforderung „Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen verbessern!“ überschrieben, welche die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen im März 2021 nach einer Konferenz veröffentlichten.

Die weiteren Inhalte erläuterte die Vertretung des Sächsischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Dabei wurde auch das Problem benannt, dass junge Menschen mit Behinderungen oft in bestimmte Berufe gedrängt werden und deren wirklichen Potentiale nicht entdeckt werden.

Die Vertretung der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände in Sachsen brachte in diesem Zusammenhang auch zu Protokoll, dass Hürden in Handwerksbetrieben es erschweren, eine betriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderungen abzubilden.

Auch hier könnte das Budget für Ausbildung noch eine wichtige Rolle spielen. Aber auch das Augenmerk auf den Abbau von Barrieren sollte nicht vergessen werden. Dafür ist das bestehende Budget nämlich nicht ausreichend.

Evaluation

Die nächsten gut zwei Jahre werden mit dem Einsatz von Arbeitsgruppen zur Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen reichlich Raum bieten, die angerissenen Punkte weiter kritisch zu bewerten und im Sinne der Menschen mit Behinderungen praktikable Ideen zu entwickeln. Neben dem Aktionsplan steht auch die Neuausrichtung des Dienstleistungsnetzwerkes „support“ auf der Agenda der Allianz Arbeit + Behinderung.

Die LAG SH Sachsen e. V. erwartet eine spannende und interessante Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeit. Als Akteur der maßgeblichen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen bringt die LAG SH Sachsen ihr Netzwerk gern zur inklusiven Entwicklung ein.

Links

Zur Webseite AA + B

Zur Berliner Erklärung

Zur Webseite „support“

Foto zur Meldung: Allianz Arbeit + Behinderung (SH-NEWS 2021/053 vom 25.06.2021)
Foto: Allianz Arbeit + Behinderung (SH-NEWS 2021/053 vom 25.06.2021)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/052 vom 10.06.2021)

(10.06.2021)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/052 vom 10.06.2021)

(LAG; ahi) Wenn die Sprecherin für Soziales der SPD im Bundestag, Angelika Glöckner, die Abkürzung BGG frei mit „Barrieregleichstellungsgesetz“ statt Behindertengleichstellungsgesetz übersetzt und Herrn Dr. Danner als Geschäftsführer der „BAG Selbstständige“ anspricht, könnte man vermuten, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFG), welches Frau Glöckner im Bundestag als Erfolg der großen Koalition anpreist, kein durchweg gutes Gesetz sein kann. Zweck des BFG soll es sein, auch Regelungen für Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zu treffen, um diese allen Nutzern barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen u. a. Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte wie Handys und Tablets, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das BFG überführt Anforderungen aus dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend.

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Das BFG wurde am Abend des 20.05.2021 gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD und DIE LINKE von der großen Koalition verabschiedet. Zuvor kam es zu zweifelhaften Praktiken: Eine sonst übliche Anhörung von Sachverständigen in einem Ausschuss wurde kurzfristig und nur unter massiven Druck der Opposition am 17.05.2021 einberufen. Als Sachverständige nahmen an der Anhörung u. a. Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e. V., Dr. Sabine Bernot von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrecht sowie Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. teil. Ebenfalls behandelt und anschließend abgelehnt wurde ein Antrag für umfassendere Regelungen zur Barrierefreiheit von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Dieser Artikel fasst die Geschehnisse der Anhörung sowie der Verabschiedung im Bundestag zusammen und nimmt gleichzeitig Stellung zum sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Beurteilung und Kritik am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der Anhörung

Das im Gesetz implementierte Schlichtungsverfahren wurde von den teilnehmenden Verbänden als ein positiver Aspekt aufgegriffen. Solche Verfahren haben sich bereits auf anderen Ebenen in der Bundes- und Landespolitik bewährt. Im weiteren Verlauf der Anhörung überwog allerdings die Kritik am Gesetzesentwurf.

Das BFG enthalte keine Anforderungen an die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt und die Zugangswege. Daher sei es nötig, im BFG zumindest verbindliche Anforderungen an die Bundesländer zu verankern, damit diese einheitliche Regelungen für die bauliche Barrierefreiheit treffen.

Zudem seien die gesetzlich vorgesehenen Übergangsfristen für Dienstleistungen zu lang. Die Bestimmungen sehen vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Juni 2030 die betreffenden Dienstleistungen weiterhin nicht barrierefrei angeboten werden müssen. Selbstbedienungsterminals, die vor dem 25. Juni 2025 eingesetzt werden, dürfen gar bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aber nicht länger als zehn Jahre nach Inbetriebnahme, weiter eingesetzt werden. Dr. Sabine Bernot wies darauf hin, dass solche Fristen erfahrungsgemäß bis zum Ende ausgenutzt werden und forderte, dass bis 2030 alles barrierefrei sein sollte.

Weiterhin kritisch betrachteten die Sachverständigen, dass die in der EU-Richtlinie festgehaltenen Verpflichtungen nicht für Kleinstunternehmer, die Dienstleistungen innerhalb des Geltungsbereiches erbringen, gelten. Um den Betrieben beim Übergang zu helfen, sollten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Ein großer Kritikpunkt aller Verbände, einschließlich der BAG SELBSTHILFE, ist zudem der Ermessensspielraum bei der Marktüberwachung. Dieser ermöglicht, dass keine Maßnahmen wie z. B. Sanktionen ergriffen werden, sollte ein Produkt nicht barrierefrei sein. Diese Regelung entspricht nicht dem European Accessibility Act (EAA), ist also im Europarecht gesetzeswidrig und wird demnach noch Konsequenzen für Deutschland nach sich ziehen.

Bewertung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Barrierefreiheit ist von gesamtgesellschaftlichem Nutzen. Bauliche Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zu Gute. Auch ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit schwerem Gepäck oder durch Unfallfolgen vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen profitieren von baulicher Barrierefreiheit. Das sollte wohl jedem seit 20 Jahren klar sein.

Ein Blick in andere Länder zeigt, dass Barrierefreiheit keine unverhältnismäßige Belastung der Wirtschaft ist und Betriebe auch nicht in den Ruin stürzt. In den USA wurde bereits 1990 das amerikanische Behindertengleichstellungsgesetz, der Americans with Disabilities Act (ADA), verabschiedet. Für Touristen ist das Land ein Paradies: Alle Sehenswürdigkeiten sind barrierefrei zugänglich, barrierefreie Toiletten sind überall vorhanden und Mietwagen mit Handgas sind keine Rarität, sondern können praktisch überall angemietet werden.

Unser Nachbarland Österreich ist ebenfalls schon sehr viel weiter. Im bereits am 01.01.2006 in Kraft getretenen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG ) ist verankert, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen (wie z. B. Hotels, Restaurants, Ausflugsziele, Museen etc.) grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein müssen. Auch für Verkehrsmittel und Systeme der Informationsverarbeitung und -vermittlung, wie z. B. Webseiten, sind Regelungen im BGStG getroffen worden.

Oftmals wird in Deutschland nicht erkannt, dass Barrierefreiheit durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein kann und auch eine neue Zielgruppe erschließt. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden wohl z. B. einen Urlaub in Österreich bevorzugen, statt sich in Deutschland durch einen undurchdringlichen Dschungel an Barrieren zu kämpfen.

Das BFG bringt den Wirtschaftsstandort Deutschland also nicht voran. Es lässt potenzielle Wettbewerbsvorteile links liegen und setzt stattdessen weiterhin auf Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung. Dass solche Maßnahmen unwirksam sind, ist schon längst erwiesen. Stattdessen ist das BFG ein Geschenk der Bundesregierung an die deutsche Wirtschaftslobby, denn der Gesetzgeber ist nicht willens, die Unternehmen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Dazu sagte Sören Pellmann, DIE LINKE, in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales: „Zwangsverpflichtung ist nicht der richtige Weg, aber wer regelt es denn, wenn es der Markt nicht macht.“

Trotz Hinweise und berechtigter Bemängelung seitens der Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Gegenstimmen der Opposition wurde der Gesetzesentwurf nicht maßgeblich verändert, sondern von der Koalition am 20.05.2021 verabschiedet und als Erfolg gefeiert. In Wahrheit ist das BFG jedoch eine mutlose Minimalumsetzung des EAA, das wohl ohne den europäischen Zwang so schnell nicht umgesetzt geworden wäre. Einer Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht das Gesetz unserer Meinung nach nicht.

Weitere Informationen

Wortprotokoll, Tagesordnung und Teilnahmeliste der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.05.21

Aufzeichnung der Anhörung am 17.05.21

Aufzeichnung der Bundestagsdebatte am 20.05.21

Foto zur Meldung: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/052 vom 10.06.2021)
Foto: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SH-NEWS 2021/052 vom 10.06.2021)

Arbeitshilfe für die Digitale Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/051 vom 04.06.2021)

(04.06.2021)

Arbeitshilfe für die Digitale Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/051 vom 04.06.2021)

(Parität) Mit der Veranstaltungsreihe „Digital durchstarten in der Selbsthilfe!“ führte de i Selbsthilfeakademie im März 2021 zum ersten Mal eine Online-Fachveranstaltung für die Selbsthilfe in ganz Sachsen durch.

Das zweiwöchige Programm bot für insgesamt 150 Teilnehmende zahlreiche Inhalte und Impulse für die digitale Selbthilfe-Arbeit.

Ein Ergebnis der erfolgreichen Veranstaltungsreihe ist nun eine Arbeitshilfe. Diese wird der gesamten Selbsthilfegemeinschaft als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.

Hier geht`s zur Arbeitshilfe:

Arbeitshilfe "Digital durchstarten in der Selbsthilfe!" (PDF)

Diese Arbeitshilfe enthält auf 36 Seiten Impulse aus den Online-Workshops und soll als kompakter Wegbegleiter für die digitale Selbsthilfearbeit dienlich sein. Die Arbeitshilfe enthält Beiträge zu allen Workshops sowie wichtige Tipps und Hintergrundwissen rund um digitale Anwendungen. So werden z. B. Fragen zur richtigen Konferenzsoftware für eine Selbthilfegruppe oder zur Finanzierung digitaler Anwendungen durch die Krankenkassen aufgegriffen.

Richtig genutzt können digitale Anwendungen die persönliche Selbsthilfearbeit vor Ort unterstützen. Beispielsweise können Gruppenmitglieder aus ländlichen Regionen erreicht werden, man kann Zeit und Kraft sparen und potentielle neue Mitglieder ansprechen. (red; pec)

Foto zur Meldung: Arbeitshilfe für die Digitale Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/051 vom 04.06.2021)
Foto: Arbeitshilfe für die Digitale Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/051 vom 04.06.2021)

Bundestagswahl 2021 (SH-NEWS 2021/050 vom 02.06.2021)

(02.06.2021)

Bundestagswahl 2021 (SH-NEWS 2021/050 vom 02.06.2021)

(PM BAG/ red; pec) Die BAG SELBSTHILFE, Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften und insoweit Interessenvertreter von über eine Million Betroffener bundesweit, wendet sich mit seinen nachfolgenden Forderungen zur Bundestagswahl 2021 an die zur Wahl antretenden Parteien, um die Behinderten- und Gesundheitspolitik verstärkt in deren parteipolitischen Fokus zu rücken und sie aufzufordern, diese in die politischen Debatten und Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode umfassend zu integrieren.

Die Parteien müssen vor allem die Notwendigkeit einer umfassenden Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erkennen. Das bedeutet, dass sie neben der konsequenten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch die Patientenorientierung des deutschen Gesundheitswesens weiter vortreiben und sich insoweit ihrer politischen Verantwortung bewusst werden müssen.

Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung an der Gesellschaft muss endlich das Ziel einer wirkungsvollen und dynamischen Behindertenpolitik werden. Es hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode durchaus ermutigende Schritte gegeben, diesem Ziel näher zu kommen. Leider ist man vielfach ohne Not auf halber Strecke stehen geblieben, so dass etwa die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wie auch die der Eingliederungshilfe lediglich positive Aspekte enthalten, ohne jedoch dem Anspruch nach der UN-BRK hinreichend gerecht zu werden. Die BAG SELBSTHILFE erwartet, dass die künftige Bundesregierung sich der Aufgaben im Bereich der Behindertenpolitik bewusst wird und diese mit Tatkraft und Entschiedenheit angeht, sei es die von allen Behindertenorganisationen unisono geforderte Nachbesserung im Bundesteilhabegesetz, sei es die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Schaffung von Barrierefreiheit oder sei es das Thema inklusive Bildung, die gemeinsam mit den Ländern und Kommunen in Form von verbindlichen Vereinbarungen und Regelungen konstruktiv voranzutreiben ist.

Die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen muss vor allem durch eine Stärkung der Arbeit der Patientenvertretung gestärkt werden: So hat diese in den letzten 16 Jahren wichtige Impulse für die Versorgung gegeben, sei es beim Ausbau der Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung, sei es bei der Hilfsmittel- und Heilmittelversorgung oder der Einführung neuer Methoden in die ambulante Versorgung.

Die vorliegenden Forderungen richten sich nicht nur an die politischen Parteien und Entscheider, sondern auch an die Zivilgesellschaft und den einzelnen Bürger, um auch sie für die Thematik zu sensibilisieren und sie einzuladen, sich an der gesamtgesellschaftlich wichtigen Diskussion zu beteiligen.

In diesem Sinne hofft die BAG SELBSTHILFE, mit ihren Forderungen dazu beizutragen, dass der Stellenwert der Selbsthilfe in der Gesundheits- und Sozialpolitik wächst und in den kommenden vier Jahren deutliche Verbesserungen bei der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung erzielt werden können.

Ausführlichen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zur Bundestagswahl 2021  Dieses Dokument im "DocReader" öffnen und vorlesen

Foto zur Meldung: Bundestagswahl 2021 (SH-NEWS 2021/050 vom 02.06.2021)
Foto: Bundestagswahl 2021 (SH-NEWS 2021/050 vom 02.06.2021)

Psychotherapeutische Behandlung von Patienten mit Post-Covid-Syndrom (SH-NEWS 2021/049 vom 02.06.2021)

(02.06.2021)

Psychotherapeutische Behandlung von Patienten mit Post-Covid-Syndrom (SH-NEWS 2021/049 vom 02.06.2021)

(PM SMS/ red; pec) Weil nach einer überstandenen Covid-19-Infektion bei nicht wenigen Erkrankten mitunter psychische Langzeit- und Spätfolgen auftreten, hat das Sächsische Krankenhaus (SKH) Altscherbitz aufbauend auf die bereits bestehende ambulante Therapie für Patienten mit Post-Covid-Syndrom nun ein teilstationäres multimodales psychotherapeutisches Programm entwickelt. Für eine Gesamtbehandlungsdauer von vier Wochen stehen jeweils fünf Therapieplätze für Post-Covid-Patienten zur Verfügung.

https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de

Gesundheitsministerin Petra Köpping lobt die Initiative des Fachkrankrankenhauses: »Die langen Nachwirkungen einer Covid-19-Erkrankung sind offensichtlich sehr belastend für die Betroffenen. Wenn es trotz überstandener Infektion noch lange dauert, um das ursprüngliche Leistungsvermögen wieder zu erlangen, dann kann das schwer auf der Seele lasten. Deshalb bin ich den Fachärztinnen und Fachärzten dankbar, dass sie sich um diese Fälle kümmern. Ich ermuntere ausdrücklich andere Einrichtungen, sich auch diesen neuartigen Krankheitsmustern mit Behandlungsangeboten zuzuwenden.«

Individuelle Therapiepläne

»Aufgrund des starken Zulaufs von Patienten in unserer Post-Covid-Ambulanz, welche seit 25. Februar am Netz und in der Psychiatrischen Institutsambulanz des SKH verankert ist, haben wir nun ein tagesklinisches Programm entwickelt. Das ermöglicht eine intensive Therapie unter oberärztlicher Anleitung durch ein multiprofessionelles Team – bestehend aus Ärzten, Psychologen, der Bezugspflege, Sozialarbeitern, Ergo-, Musik- und Physiotherapeuten«, sagt Chefärztin Dr. med. Barbara Richter, Fachärztin für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie am SKH Altscherbitz. 

Aufbauend auf die psychiatrische und allgemeinkörperliche Untersuchung sowie eingehende testpsychologische Diagnostik wird ein individueller Therapieplan erstellt. Eine zentrale Rolle bei der Krankheitsbewältigung nimmt neben der Informationsvermittlung über die Erkrankung und deren Folgen die Stressbewältigung ein.

 »Das Erlernen von Achtsamkeit stellt einen entscheidenden Therapiebaustein dar, um die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen zu lernen. Entspannungstherapie (PMR), aber auch Bio- und Neurofeedback helfen den Patienten, sich vegetativ besser zu regulieren. Spezielle Achtsamkeitsgruppen, aber insbesondere auch die Musik- und Kunsttherapie sind darauf ausgerichtet, wieder mehr Sicherheit mit sich selbst zu finden«, beschreibt Oberärztin Dipl.-Med. Jana Abitzsch, die zuständige Ansprechpartnerin für die Therapiegruppe, das Konzept. Gedächtnis- und Merkfähigkeitsstörungen sollen mit einem kognitiven Training und der Ergotherapie therapiert werden. Die Ergotherapie beinhaltet unter anderem das Üben von Ausdauer und Konzentration und die Verbesserung von Frustrationstoleranz. Bei körperlichen Einschränkungen werden eine motorisch-funktionelle Behandlung und ein sensomotorisches-perzeptives Wahrnehmungstraining angeboten. Eine enge Kooperation mit den Hausärzten bei organischen Problemen ist selbstverständlich.

Anmeldung

Die Anmeldung ist möglich über die Post-Covid-Ambulanz oder über die Tagesklinik des SKH Altscherbitz unter:

Telefon: 034204/87-4030 oder 034204/87-4337
per Mail an:  oder

Foto zur Meldung: Psychotherapeutische Behandlung von Patienten mit Post-Covid-Syndrom (SH-NEWS 2021/049 vom 02.06.2021)
Foto: Psychotherapeutische Behandlung von Patienten mit Post-Covid-Syndrom (SH-NEWS 2021/049 vom 02.06.2021)

ÖPNV-Projekt im Gespräch mit DVB-Vorstand (SH-NEWS 2021/048 vom 20.05.2021)

(20.05.2021)

ÖPNV-Projekt im Gespräch mit DVB-Vorstand (SH-NEWS 2021/048 vom 20.05.2021)

DD-Stadtbahn an HaltestelleProjektteam und DVB besprechen aktuelle Herausforderungen in der Landeshauptstadt

(LSKS/kha/ahä) Auch in diesem Jahr fand das mittlerweile traditionelle Jahresgespräch des Projektteams „ÖPNV/SPNV für alle“ mit den Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) statt. Zu diesem Anlass kamen sowohl die beiden Vorstände Andreas Hemmersbach und Lars Seiffert als auch die ständigen Projektgruppenmitglieder Jan Silbermann, Leiter Center Fahrbetrieb/Betriebsleiter BOStrab und Silke Dreßel, Beauftragte für besondere Personengruppen. Seitens des Projektteams wirkten Gerd Schuhmacher, ehrenamtlicher Projektbeauftragter des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), Dr. Jan Blüher, Vorsitzender der Kreisorganisation Dresden im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS), die Projektkoordinatorin Kerstin Hammer und Projektmitarbeiterin Anne Hähnel.

Unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen wurden im DVB-Hauptsitz Dresden-Trachenberge u.a. folgende Schwerpunkthemen behandelt

  • Schwerpunkte der Projektarbeit in den nächsten Jahren
  • Aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Gestaltung der neuen Stadtbahngeneration
  • Umsetzung der Barrierefreiheit im Zuge der Anschaffung neuer Busse
  • DVB-Gesamtkonzept zur Fahrgastinformation inkl. beabsichtigter Einführung einer seit langem durch das Projekt angeregten App, die alle BLIS-Funktionalitäten und weitere Fahrgastinformationen für Fahrgäste mit und ohne Mobilitätseinschränkung vereint
  • Aktuelle Herausforderungen im Rahmen der Erneuerung von Wartehäuschen im Dresdner Stadtgebiet und barrierefreie Gestaltung von Ersatzverkehren bei Baumaßnahmen

Nicht nur im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Coronapandemie waren alle Beteiligten einer Meinung, dass in den kommenden Jahren Mobilitätstrainings für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von besonderer Bedeutung sind. Zum Erhalt und Wiedererlangung der Mobilität dieser Personengruppen sind nach der erzwungenen Trainingspause und fehlender Fahrpraxis der Menschen im öffentlichen Verkehr zusätzliche Trainingsangebote dringend erforderlich. Zudem macht der geplante schrittweise Einsatz der neuen Straßenbahngeneration ab dem kommenden Jahr sowohl Mobilitätstrainings als auch Schulungen des Fahrpersonals unverzichtbar. Dafür steht das Projektteam in den Folgejahren gern bereit und plant diesem Sachverhalt im Zuge des zu beantragenden Projektes für den Zeitraum 2022-2024 einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Die Sicht der Selbsthilfevereinigungen soll weiterhin im Zuge der Gestaltung der neuen Stadtbahngeneration und bei der Neuanschaffung moderner Omni- und Elektrobussen einbezogen werden. Dem Projektteam werden dazu u. a. Untersuchungen zur Gestaltung der Haltestangen und weitere aktuelle Unterlagen zur Fahrzeuggestaltung bereitgestellt. Sobald entsprechende Prototypen bzw. neue Fahrzeuge verfügbar sind, sollen Tests zur barrierefreien Nutzbarkeit durch das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ erfolgen. Dies wird für die neuen Stadtbahnwagen voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2021 der Fall sein.

Nach dem gelungenen Austausch sehen die Teilnehmer der Beratung einer weiterhin guten und konstruktiven Zusammenarbeit entgegen. So wird es z. B. am 24. Juni 2021 die nächste gemeinsame Beratung zum „ÖPNV für alle“ in der Landeshauptstadt Dresden geben. Auch darüber berichten wir gern auf diesen Seiten.

 

Foto zur Meldung: ÖPNV-Projekt im Gespräch mit DVB-Vorstand (SH-NEWS 2021/048 vom 20.05.2021)
Foto: ÖPNV-Projekt im Gespräch mit DVB-Vorstand (SH-NEWS 2021/048 vom 20.05.2021)

Psychotherapie muss Individualbehandlung bleiben (SH-NEWS 2021/047 vom 19.05.2021)

(19.05.2021)

Psychotherapie muss Individualbehandlung bleiben (SH-NEWS 2021/047 vom 19.05.2021)

(PM BAG/ red; pec) Anlässlich der demnächst erfolgenden Beschlussfassung im Bundestag kritisiert die BAG SELBSTHILFE die in letzter Minute in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügten geplanten Eingriffe in die Therapieentscheidungen von PsychotherapeutInnen scharf.

„Psychische Erkrankungen haben sehr vielschichtige Ursachen, daher sind eine individuelle Diagnostik sowie Therapie für die betroffenen Menschen unerlässlich. Gerade bei Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können sie beispielsweise eine Folge von täglich im Alltag stattfindenden Diskriminierungen oder generellen Herausforderungen sein, denen sich die betroffenen Menschen stellen müssen. Mit der geplanten Einteilung und Versorgung nach groben Rastern ist zu befürchten, dass den individuellen Bedarfen nicht mehr Rechnung getragen wird“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Die geplanten Raster könnten bspw. festlegen, wie lange PatientInnen je nach Erkrankung behandelt werden dürfen und wie viele Therapiestunden dem Patienten oder der Patientin zustehen.

„Wie schwer eine Patientin oder ein Patient erkrankt ist, sollten Ärzte und PsychotherapeutIinnen nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs individuell beurteilen. Entsprechend der Diagnostik ist dann gemeinsam mit den PatientInnen ein Therapieweg festzulegen. Wie gut die Therapie bei dem einzelnen Menschen anschlägt, ist nicht vorhersehbar. Daher sind die geplanten Raster nicht nur unbrauchbar, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit psychischen Erkrankungen“, so Dr. Martin Danner und spiegelt damit auch die Position des Mitgliedsverbandes  der BAG SELBSTHILFE, dem Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. wieder.

Der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag berät in Kürze abschließend über das GVWG und die Änderungsanträge.

Foto zur Meldung: Psychotherapie muss Individualbehandlung bleiben (SH-NEWS 2021/047 vom 19.05.2021)
Foto: Psychotherapie muss Individualbehandlung bleiben (SH-NEWS 2021/047 vom 19.05.2021)

Digitale Angebote der Landesinitiative Demenz (SH-NEWS 2021/046 vom 19.05.2021)

(19.05.2021)

Digitale Angebote der Landesinitiative Demenz (SH-NEWS 2021/046 vom 19.05.2021)

(LI Demenz/ red; pec) Noch immer ermöglicht die aktuelle Situation nur beschränkt Veranstaltungen und Treffen in Präsenz. Die Landesinitiative Demenz hat deshalb ihr Angebot ausgebaut, um auch  "Online" verstärkt Austausch, Treffen und Veranstaltungen zu ermöglichen.

Ab Juni bietet die Landesinitaitive wir regelmäßige digitale Angebote an:

  • einen monatlich stattfindenden offenen Gesprächskreis für Menschen mit beginnender Demenz und/oder Zugehörige - erstes Treffen Online am Freitag, 11.Juni  10-11 Uhr
  • einen vierteljährlich stattfindenden Austausch für ModeratorInnen von demenzbezogenen Selbsthilfe- und Angehörigengruppen - erstes Treffen Online, Montag 14.Juni 10-11 Uhr
  • monatliche Vorträge und Webinare rund um das Thema Demenz- am Dienstag, 08.Juni  9-10 Uhr zum Thema "Gibt es Möglichkeiten einer Demenzprävention?", am Dienstag, 06. Juli 9-10 Uhr zu "Musik bei Demenz"

 

Nähere Informationen und Beschreibungen finden Sie auf der Website unter https://www.landesinitiative-demenz.de/

Diese Angebote sind kostenlos und offen für alle Interessierten.

Anmeldungen richten Sie bitte bis jeweils drei Tage vorher mit Angabe der gewählten Angebote an:

Foto zur Meldung: Digitale Angebote der Landesinitiative Demenz (SH-NEWS 2021/046 vom 19.05.2021)
Foto: Digitale Angebote der Landesinitiative Demenz (SH-NEWS 2021/046 vom 19.05.2021)

ÖPNV/SPNV für alle im Landkreis Görlitz (SH-NEWS 2021/045 vom 14.05.2021)

(14.05.2021)

ÖPNV/SPNV für alle im Landkreis Görlitz (SH-NEWS 2021/045 vom 14.05.2021)

Bus-Haltestelle Bf. Zittau Projektgruppenberatung im Landkreis und Lokaltermin am Bahnhof Zittau

(LSKS/kha/ahä) Das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ war wieder im Landkreis Görlitz aktiv. Nachdem am 28.04.2021 eine Besichtigung des Bahnhofes in Zittau erfolgte, stand am 29.04.2021 die Projektgruppenberatung für den Bereich des Landkreises Görlitz auf dem Programm.

Lokaltermin am Bahnhof Zittau

Der Lokaltermin fand unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen mit ausgewählten Vertretern der Projektgruppe statt. So folgten Vertreter von Selbsthilfevereinigungen (BSVS und Sozialverband VdK Sachsen) der Einladung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) und der Behindertenbeauftragten des Landkreises, um gemeinsam mit der Deutschen Bahn (DB Station & Service) und dem Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) die Situation am Bahnhof unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit zu beurteilen.

Dabei wurden u. a. folgende Punkte festgestellt und vereinbart:

  • Die Automatiktür vom Bahnhofsgebäude zum Hausbahnsteig öffnet abrupt und in Richtung der Fahrgäste, die den Bahnsteig in Richtung Bahnhofsgebäude verlassen möchten. DB S&S lässt die Türeinstellungen nachprüfen und -stellen. Zusätzlich wird ein gut sichtbares Hinweisschild an der Tür befestigt.
  • Das Blindenleitsystem am neu gestalteten Hausbahnsteig ist soweit gut nutzbar, am Inselbahnsteig liegt noch ein älteres System vor, das nicht mehr den heute gängigen Standards entspricht und blinden Fahrgästen irreführende Informationen bereitstellt. Insbesondere die Ausgestaltung der Aufmerksamkeitsfelder soll demnach überarbeitet werden
  • Nachrüstung eines Blindenleitsystems im Tunnel zwischen Haus- und Inselbahnsteig
  • Markierung der Stufen vom/zum Tunnel vom/zum Bahnsteig und Markierung der Handläufe in Brailleschrift und erhabener Schrift
  • Das Behinderten-WC im Bahnhofsgebäude ist nur über Münzeinwurf zugänglich und auch hinsichtlich der Ausgestaltung lediglich eingeschränkt für mobilitätseigeschränkte Menschen nutzbar (hinsichtl. Rangierraum, Türgestaltung, Notruf). Kurzfristig angeregt wurde hier u. a. die Ausstattung mit Euroschlüssel. Im Zuge längerfristiger Planungen soll das WC komplett barrierefrei ausgebaut werden.
  • Optimierung der Dynamischen Fahrgastauskunft in der Wartehalle (Auffindbarkeit für Blinde, bessere Verständlichkeit der Ansage, …)

Projektgruppenberatung „ÖPNV/SPNV für alle“

Am Folgetag fand die Projektgruppenberatung „ÖPNV/SPNV für alle“ auf digitalem Wege als Videokonferenz statt. Daran nahmen vonseiten der Selbsthilfevertreter der BSVS, der Schwerhörigen-Verband, VdK Sachsen und des LSKS teil. Es wirkten der ZVON, das Landratsamt Görlitz/Straßenverkehsbehörde, die Stadt Görlitz, die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB), die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (ODEG) und die Länderbahn/Trilex mit.

Dabei wurden schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt:

  • Die Stadt Görlitz plant die Erneuerung von 40 – 50 Bushaltestellen im Stadtgebiet Görlitz ab 2023. Hierzu soll zunächst ein Leitfaden Bushaltestellen in Abstimmung mit dem LSKS erstellt werden. Grundlage für die Haltestellenauswahl ist die Priorisierung durch den ZVON.
  • Für die neue Niederflurtram Görlitz läuft das Vergabeverfahren. Im weiteren Verlauf werden ebenfalls die Interessenvertreter weiter mit einbezogen.
  • Im Landkreis Görlitz wird derzeit das Liniennetz neu strukturiert, um eine bessere Vertaktung der Plus-Busse ab 01.01.2022 zu erreichen. Auch die Vergabeleistungen für Busverkehre im Landkreis Görlitz ab 01.01.2023 werden derzeit detailliert ausgearbeitet. Dies erfolgt unter Beteiligung des Behindertenbeirates und des Projektteams
  • Hinweisschilder an allen Bahnstationen zu Servicenummern der MobilitätsServiceZentrale (MSZ) und der 3-S-Zentrale sollten für Reisende deutlich sichtbar angebracht werden, inkl. einer Alternative für Hörgeschädigte.
  • Die Anmeldung über die MSZ sowie die Verhaltensweise bei defekten Aufzügen bzw. entsprechenden Alternativen und deren Kommunikation stellen weiterhin ein Problem dar. Das Projekt bleibt gemeinsam mit den Beteiligten weiterhin an der Problematik dran.

Weitere Schwerpunkte waren auch der geplante Austausch von Fahrkartenautomaten bei der GVB und die Priorisierung der zuerst barrierefrei auszugestaltenden Haltestellen im ZVON-Gebiet laut Nahverkehrsplan.

Auch wenn sich sicherlich alle Teilnehmer gern in Präsenz beraten hätten, war es doch unter den gegenwärtigen Bedingungen eine gelungene und konstruktive Beratung, die alle Teilnehmer durch ihre disziplinierte Mitwirkung sehr bereichert haben.

Über die Umsetzung der beratenen Punkte halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Foto zur Meldung: ÖPNV/SPNV für alle im Landkreis Görlitz (SH-NEWS 2021/045 vom 14.05.2021)
Foto: ÖPNV/SPNV für alle im Landkreis Görlitz (SH-NEWS 2021/045 vom 14.05.2021)

Multiple Chemikalien-Sensitivität (SH-NEWS 2021/044 vom 12.05.2021)

(12.05.2021)

Multiple Chemikalien-Sensitivität (SH-NEWS 2021/044 vom 12.05.2021)

(PM Wagner/ red; pec) In Sachsen hat sich eine Gemeinschaft von Betroffenen mit Multipler Chemikalien-Sensitivität (MCS) zusammengefunden. Diese Patientengruppe leidet unter der umweltmedizinischen Versorgungssituation in Deutschland. Laut einem Bericht des Robert-Koch-Institutes (RKI) ist sie von Unkenntnis sowie einer massiven Unter- und Fehlversorgung betroffen.

Die gesellschaftliche Teilhabe für MCS-Betroffene ist sehr schwer. Sie finden oft nur im häuslichen Umfeld Bedingngen vor, die einen relativ beschwerdefreien Alltag ermöglichen. Entsprechend wichtig sind für diese Menschen Kontakte im Rahmen von Selbsthilfegruppen. Zu diesem Thema bestand in Sachsen bislang kein Angebot. Diese Tatsache und der „Internationale MCS-Tag" bildeten gleich zwei Anlässe für Betroffene, auch in Sachsen eine MCS-Selbsthilfegruppe zu gründen. Weitere Gruppenmitglieder, Interessenten und Mitwirkende sind herzlich willkommen! Es handelt sich aus gesundheitlichen Gründen um eine reine Kontaktgruppe ohne persönliche Treffen. Für den Austausch werden die sozialen Medien genutzt.

Betroffene und Interessierte können unter folgender Mailadresse Kontakt aufnehmen:

 

 

Weitere Informationen zum Krankheitsbild und den Symptomen finden Sie hier:

Betroffenen-Interview

Ärztliches Statement

 

Foto zur Meldung: Multiple Chemikalien-Sensitivität (SH-NEWS 2021/044 vom 12.05.2021)
Foto: Multiple Chemikalien-Sensitivität (SH-NEWS 2021/044 vom 12.05.2021)

Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V. (SH-NEWS 2021/043 vom 12.05.2021)

(12.05.2021)

Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V. (SH-NEWS 2021/043 vom 12.05.2021)

(LAG SH/ red; pec) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. präsentiert sich und ihre Arbeit künftig auf einer neuen Webseite. Unter www.lag-selbsthilfe-sachsen.de finden sich in übersichtlicher und zeitgemäß gestalteter Form Informationen zu Projekten, Angeboten und Service sowie zur Arbeitsweise.

Startbildschirm der neuen LAG-SH-Website

Ziel ist es, die Arbeit und Bedeutung der LAG SH Sachsen als Teil der maßgeblichen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen transparent, modern und verständlich zu präsentieren. Nicht zuletzt sollen auch die Gesichtspunkte Datenschutz und Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Die bisherige Darstellung unter www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de wird damit zunächst ergänzt. Bis die neue Webseite für sich alleine stehen kann, werden Inhalte stellenweise untereinander verlinkt, so zum Beispiel das Angebot der Selbsthilfe-Datenbank.

Schon heute sind auf der neuen Webseite Nachrichten analog zu den „SH-News“ auf www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de zu finden. Über die Server der neuen Webseite soll perspektivisch dann auch der Newsletter versandt werden. Schritt für Schritt werden somit die neue Webseite entwickelt sowie die bestehende auf ein Minimum reduziert.

Das Portal des Selbsthilfenetzwerk wird zukünftig zum „digitalen Vorzimmer“ der gemeinsam betriebenen Geschäftsstelle des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter sowie der LAG SH Sachsen. "Damit wird der Marke „Selbsthilfenetzwerk Sachsen“ Rechnung getragen, die seit vielen Jahren für kontinuierlichen Austausch und lösungsorientiere Zusammenarbeit steht“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende der LAG SH Sachsen, Immo Stamm. Er betont auch: „An diesem zunächst internen Projekt zeigt sich, wie bedeutend die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.“

Link zur neuen Webseite: www.lag-selbsthilfe-sachsen.de

Die Erstellung der Webseite wurde im Rahmen einer Projektförderung durch die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen ermöglicht, vielen Dank.

Foto zur Meldung: Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V. (SH-NEWS 2021/043 vom 12.05.2021)
Foto: Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V. (SH-NEWS 2021/043 vom 12.05.2021)

Neue Kampagne gegen Diskriminierung (SH-NEWS 2021/042 vom 11.05.2021)

(11.05.2021)

Neue Kampagne gegen Diskriminierung (SH-NEWS 2021/042 vom 11.05.2021)

(PM ADB/ red; pec) Unter dem Titel #vibe. zuhören | aktiv werden | online! macht eine neue Kampagne des Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB) auf die räumlichen und kommunikativen Barrieren aufmerksam, auf die Menschen mit Behinderungen in Sachsen nach wie vor treffen. Gleichzeitig möchte sie von Diskriminierung Betroffene dazu ermutigen, die neue, kostenfreie Online-Beratung des Antidiskriminierungsbüros Sachsen zu nutzen, um gegen Diskriminierung vorzugehen (www.vibe-sachsen.de ).

Fünf Menschen mit verschiedenen Behinderungen aus Sachsen wurden für die Kampagne porträtiert. Dabei standen die Barrieren, auf die Menschen mit sichtbaren Behinderungen treffen, ebenso im Fokus wie die Barrieren, auf die Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen treffen.

Alle Porträtierten haben ihre Geschichte zu Diskriminierung mit dem ADB Sachsen geteilt. Daraus sind in enger Abstimmung mit den Porträtierten sowie in Zusammenarbeit mit der Fotografin Anna Spindelndreier Motive und Kampagnen-Sprüche entstanden.

Für eine Verbreitung der Kampagne in den sozialen Medien schlägt das ADB folgende Hashtags vor: #vibesachsen #onlineberatung #protesttag #ableismtellsme #behinderung #diskriminierung

Die Kampagnenbilder sind mit folgendem Bildnachweis zu versehen: Fotografie: Anna Spindelndreier | Quelle: ADB Sachsen e.V.

Alle Motive mit ausführlicher Bildbeschreibung sind auch auf der Webseite des ADB zu finden: https://www.adb-sachsen.de/de/angebote/materialien

querformatige Fotografie mit dem Porträt einer jungen Frau.

querformatige Fotografie zeigt das Porträt eines Mannes im mittleren Alter

 

 

 

 

 

 

querformatige Fotografie zeigt das Porträt eines jungen Mannes, der in einem Rollstuhl sitzt.

 

 

 

 

 

 

 

Anna Spindelndreier / ADB Sachsen e.V.

 

Vergabe des Sächsischen Selbsthilfepreises der Ersatzkassen (SH-NEWS 2021/040 vom 11.05.2021)

(11.05.2021)

Vergabe des Sächsischen Selbsthilfepreises der Ersatzkassen (SH-NEWS 2021/040 vom 11.05.2021)

(PM vdek/ red; pec) Mehr als ein Jahr zieht sich die Corona-Pandemie hin. Für chronisch kranke Menschen ist die Pandemie eine enorme Herausforderung: Die eigene Erkrankung macht sie oft zur Risikogruppe. Und persönliche Treffen im gewohnten Kreis mit anderen Betroffenen sind bis auf Weiteres kaum oder nur unter Widrigkeiten möglich. Dabei ist gerade das Zusammensein wichtig. Unter der Bedrängnis und den Beschränkungen der Pandemie Wege zu finden, weiterhin füreinander da zu sein, zählt zu den großen Leistungen der Selbsthilfe. Wer Hilfe sucht, bekommt auch in diesen schweren Tagen Hilfe.

Die Ersatzkassen wollen dieses Engagement der organisierten Selbsthilfe besonders würdigen. Sie schreiben zum zehnten Mal den „Sächsischen Selbsthilfepreis der Ersatzkassen“ aus. Gesucht werden gute Ideen, um mit alltagspraktischen Hilfen die Pandemie zu meistern, um die Gruppen zusammenzuhalten und ebenso, um für neue Mitglieder attraktiv zu sein. Darüber hinaus möchten die Ersatzkassen Einzelpersönlichkeiten und Gruppen in Sachsen würdigen, die sich seit Jahren oder in der gegenwärtigen Extremsituation herausragend engagieren. Die Ersatzkassen freuen sich auf Ihre Bewerbung.

Vergabekriterien:

Bei der Vergabe des Preises würdigen die Kassen vor allem besondere Ideen, Initiativen und herausragendes Engagement:

  •  der Selbsthilfegruppe oder einer Person
  •  in der Öffentlichkeitsarbeit
  •  zum Nachahmen
  •  von jungen und erfahrenen Menschen
  •  pflegende Angehörige

Teilnehmen können:

Gruppen, Einzelpersonen (Betroffene und Angehörige), die in der Selbsthilfe tätig sind.

Preisgeld:

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Stichwort: „Selbsthilfepreis“
Glacisstraße 4
01099 Dresden
 
oder per E-Mail an: 
 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter:

https://www.vdek.com/LVen/SAC/fokus/selbsthilfepreis.html

Einsendeschluss:

16. Juli 2021

 

Die LAG SH Sachsen e. V. wünscht allen Teilnehmenden viel Erfolg und hilft gern beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen.

Foto zur Meldung: Vergabe des Sächsischen Selbsthilfepreises der Ersatzkassen (SH-NEWS 2021/040 vom 11.05.2021)
Foto: Vergabe des Sächsischen Selbsthilfepreises der Ersatzkassen (SH-NEWS 2021/040 vom 11.05.2021)

Gute Resonanz auf digitale ÖPNV-Veranstaltung (SH-NEWS 2021/039 vom 07.05.2021)

(07.05.2021)

Gute Resonanz auf digitale ÖPNV-Veranstaltung (SH-NEWS 2021/039 vom 07.05.2021)

DD-Stadtbahn an HaltestelleReger Austausch zur Barrierefreiheit von Haltestellen in der Dresdner Neustadt

(LSKS/kha, ahä) Am 6. Mai 2021 fand anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderungen und der „Woche des guten Lebens“ in der Dresdner Neustadt die Online-Veranstaltung „Unterwegs mit Rolli, Stock und Co.: Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen?“ statt. Eingeladen hatte das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ und es waren insgesamt 15 Teilnehmende, die um 16 Uhr den Weg zur Zoom-Plattform gefunden hatten. So nahmen u. a. Vertreter der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), der Stadt Dresden, des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden (VKD) und weitere Betroffene aus Dresden und Berlin an der Veranstaltung teil.

Nach einer kurzen Begrüßungsrunde stellte Projektkoordinatorin Kerstin Hammer zunächst das Projekt vor, um anschließend vier wichtige Haltestellen in der Dresdner Neustadt genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei handelte es sich um die Haltestellen Görlitzer Straße, Alaunplatz, Bischofsweg und Louisenstraße. Durch Fotos sowie kleine Videos konnte sehr gut dargestellt werden, welche Barrieren an diesen Haltestellen für die Betroffenen bestehen. Das sind zum einen das Gefälle von Gehwegen, das z. B. in der Querneigung für Rollstuhlfahrer an der Görlitzer Straße problematisch ist. Zum anderen ist es das fehlende bzw. veraltete Blindenleitsystem an selbiger Haltestelle und am Alaunplatz, welches die Auffindbarkeit der Haltestelle bzw. auch die Sicherheit einschränken. Hier gibt es auch Schwierigkeiten mit der Einhaltung eines barrierefrei nutzbaren Restspalts und -schwelle. Des Weiteren konnten fehlende Bordsteinabsenkungen, zu wenig Rangierraum auf der Straße (Bischofsweg), fehlende Unterstandmöglichkeiten und Sitzplätze angebracht werden. Die teilnehmenden Betroffenen, z. B. die Rollstuhlfahrer Joachim Müller und Gerd Schuhmacher vom VKD und die blinde Anja Winkler der AG Services Behinderung und Studium an der TUD, konnten ihre Erfahrungen einbringen und die Problematik so noch einmal aus persönlicher Betroffenensicht eindringlich darstellen. Gerade im Zusammenhang mit den Planungen für die Königsbrücker Straße sind diese Hinweise sehr wichtig.

Kurzfristige Zwischenlösungen denkbar

Die DVB AG, vertreten durch Silke Dreßel und Andreas Neukirch, waren sehr interessiert und es kam ein guter Austausch mit allen Beteiligten zustande. Mathias Pfeil vom Stadtplanungsamt Dresden unterstrich, dass kurzfristige Zwischenlösungen und Kompromisse möglich sein sollten, denn bis die Königsbrücker Straße, inklusive barrierefreier Haltestellen, gebaut wird, geht voraussichtlich noch einige Zeit ins Land. Eine kurzfristige Lösung könnte z.B. an der Görlitzer Str. das Austauschen von Gehwegplatten mit Rippenplatten bzw. das Anbringen von Piktogrammen oder Leitstreifen sein, um blinden Fahrgästen die Orientierung zu erleichtern. An der Haltestelle Bischofsweg stadteinwärts ist das Errichten einer behelfsmäßigen Rampe an der provisorischen Ampel denkbar. Geprüft wird auch die Modernisierung der Haltestelle Alaunplatz im Sperrschatten des Ausbaus der Königsbrücker Straße. Das ÖPNV-Team wird mit seinen Partnern im Zuge der nächsten Dresdner Projektgruppenberatung an diesen Themen weiter dranbleiben und darüber berichten.

E-Roller und Leihfahrräder behindern

Ein weiteres Thema, welches mobilitätseingeschränkte Menschen bewegt, ist das wilde Abstellen von E-Rollern und Leihfahrrädern im Haltestellenbereich. So können abgelegte E-Roller mit dem Blindenstock nicht rechtzeitig ertastet werden, dadurch kann es zu Stürzen kommen. Unterstrichen wurde dies durch einen Erfahrungsbericht von Anja Winkler. Um dies zukünftig zu verhindern, müssten markierte Abstellbereiche an den Haltestellen eingerichtet werden. Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen der Stadt Dresden, berichtete hierzu über den bisherigen Stand der Aktivitäten und weiteren Planungen. Im Rahmen der Projektgruppe „ÖPNV für alle“ für Dresden bleibt das ÖPNV-Team auch an der Thematik weiter dran.

Weitere Themen waren Perspektiven zur Umgestaltung des Albertplatzes in Dresden, Sensibilisierung von Fahrgästen und regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals bei der DVB.  Als kritisch zu werten ist der geplante Abriss der DVB-Wartehäuschen, der offenbar mit nicht zu vernachlässigenden Einschnitten der Barrierefreiheit verbunden sein wird, dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Städten. Gemeinsam mit seinen Partnern wird sich das Projekt dafür einsetzen, dass auch in der Zwischenzeit sowohl Sitz- als auch Unterstellmöglichkeiten für alle Fahrgäste angeboten werden.

Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, die das ÖPNV-Team in dieser oder ähnlicher Form gern vertiefen würde, auch im Hinblick auf bestehende Bestrebungen ein neues Projekt zum ÖPNV/SPNV für alle ab 2022 zu beantragen.

An dieser Stelle dankt das Projekt allen Teilnehmern und auch Kerstin Hammer auch dem Team der „Woche des guten Lebens“, das uns freundlicherweise die Zoom-Plattform zur Verfügung gestellt hat.

Screenshot mit Teilnehmern der Online-Beratung

Foto zur Meldung: Gute Resonanz auf digitale ÖPNV-Veranstaltung (SH-NEWS 2021/039 vom 07.05.2021)
Foto: Gute Resonanz auf digitale ÖPNV-Veranstaltung (SH-NEWS 2021/039 vom 07.05.2021)

Vorstellung der LSKS-Projekte zum 5. Mai 2021 (SH-NEWS 2021/038 vom 05.05.2021)

(05.05.2021)

Vorstellung der LSKS-Projekte zum 5. Mai 2021 (SH-NEWS 2021/038 vom 05.05.2021)

Die Projekte „Bischofswerda inklusiv“ und „ÖPNV/SPNV für alle“ stellen sich vor

(LSKS/kha/ahä) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am heutigen 5. Mai nutzten die beiden beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) angesiedelten Projekte die Möglichkeit, sich trotz der derzeit geltenden Corona-bedingten Einschränkungen bekannter zu machen.

Dies geschah im Rahmen eines Interviews mit der Sächsischen Zeitung für den Bereich Bischofswerda und Umgebung. Die dazu gehörige Pressemitteilung möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Pressemitteilung des LSKS (177 KB)

Darüber hinaus wird es am 6. Mai von 16 – 17 Uhr eine Online-Veranstaltung unter dem Motto „Unterwegs mit Rolli, Stock und Co.: Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen?“ im Rahmen der „Woche des guten Lebens“ in der Dresdner Neustadt geben. Dazu sind alle Interessierten an dieser Stelle recht herzlich eingeladen.

Link zur Veranstaltung

Foto zur Meldung: Vorstellung der LSKS-Projekte zum 5. Mai 2021 (SH-NEWS 2021/038 vom 05.05.2021)
Foto: Vorstellung der LSKS-Projekte zum 5. Mai 2021 (SH-NEWS 2021/038 vom 05.05.2021)

Unterwegs mit Rolli, Stock und Co. - Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen? (SH-NEWS 2021/036 vom 30.04.2021)

(30.04.2021)

Online-Veranstaltung des ÖPNV-Teams zum Europäischen Protesttag 5. Mai 2021 und der „Woche des guten Lebens“ in Dresden

(LSKS/kha, ahä) In diesem Jahr wird der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai wieder anders als gedacht stattfinden. Als Projektpartner der „Woche des guten Lebens“ in Dresden Anfang Mai hatte das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ gemeinsam mit dem Inklusionsnetzwerk Sachsen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. unter anderem einen Stand mit einigen Aktionen vor der Scheune in der Dresdner Neustadt geplant. Die aktuelle Situation lässt dies jedoch nicht zu. Daher legt das ÖPNV-Team nun das Augenmerk auf die bereits geplante digitale Veranstaltung, denn der Protesttag und die „Woche des guten Lebens“ sind wieder eine passende Gelegenheit, um für aktuelle Themen der Inklusion wie einem barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr zu sensibilisieren und den Aufbau von inklusiven Netzwerken sowie das „Miteinander ins Gespräch kommen“ zu unterstützen.

Dazu lädt das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ zu folgender Online-Veranstaltung ein:

„Unterwegs mit Rolli, Stock und Co.: Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen?“ 

Zeit: 6. Mai 2021, 16-17 Uhr
Zoomlink: https://zoom.us/j/96915236534?pwd=L1dvZ2hPZjVCamlKWlFPZ2djZXRwQT09


In der Veranstaltung wird die aktuelle Nutzbarkeit einiger wichtiger Haltestellen in der Dresdner Neustadt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unter die Lupe genommen. Dies soll zur Online-Diskussion mit Betroffenen, Verantwortlichen und Interessierten über Verbesserungsmöglichkeiten und Forderungen im Zusammenhang aktueller Planungen bzw. im Rahmen der Projektaktivitäten anregen. Die Online-Veranstaltung findet mit freundlicher Unterstützung des Projektteams der „Woche des guten Lebens“ statt.

Das ÖPNV-Team freut sich auf eine rege Beteiligung und bittet nach Möglichkeit um vorherige Anmeldung unter !

Weitere Veranstaltungen und Aktionen

Alle Veranstaltungen der Woche des guten Lebens in Dresden finden Sie unter www.wdgl.de/veranstaltungen

Außerdem ruft die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. ruft zum Online-Protest und zum Mitmachen im digitalen Raum auf. So können zum Beispiel Fotos zu Barrieren im öffentlichen Raum und Protestplakate eingereicht werden, die dann im Internet veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier und auf Instagram.

Das Team des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen freut sich auf Ihre Teilnahme!

Foto zur Meldung: Unterwegs mit Rolli, Stock und Co. - Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen? (SH-NEWS 2021/036 vom 30.04.2021)
Foto: Unterwegs mit Rolli, Stock und Co. - Wie barrierefrei sind unsere Haltestellen? (SH-NEWS 2021/036 vom 30.04.2021)

Aktionstage des Netzwerks „behindern verhindern“ (SH-NEWS 2021/033 vom 28.04.2021)

(28.04.2021)

Aktionstage des Netzwerks „behindern verhindern“ (SH-NEWS 2021/033 vom 28.04.2021)

(PM/ red. ahi) Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Leipzig informiert in einer Pressemitteilung über die geplanten Aktionstage.

Rund um den Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai veranstaltet das Netzwerk „behindern verhindern“ vom 24. April bis 9. Mai erneut Aktionstage mit vielfältigen Angeboten. Das Motto in diesem Jahr lautet „Lockdown können wir – gemeinsam gestalten wir Teilhabe. JETZT!“ und macht darauf aufmerksam, dass der Einsatz für Inklusion und das gemeinsame Erleben von Inklusion in Pandemiezeiten dringender denn je ist.

Von einer Schnitzeljagd durch die inklusive Szene Leipzigs über offene Theaterproben, digitales Tanzen und Filmabende bis hin zu Radiosendungen und Podiumsdiskussionen. Die Angebote richten sich an alle Menschen, die an Inklusion sowie Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung interessiert sind. Informationen zu den Aktionstagen sowie das Veranstaltungsprogramm sind zu finden unter:
www.aktionswoche-inklusion-leipzig.de

Das Netzwerk „behindern verhindern“ umfasst rund 90 Mitglieder, neben Vereinen und Institutionen auch Privatakteure, dabei hauptsächlich aus Leipzig. Die Stadt Leipzig ist mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und der Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle vertreten. Im Netzwerk finden sich Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung zusammen, um mit politischen Forderungen und kreativen Angeboten zum Mitmachen und vor allem Zuhören anzuregen. Ziel ist es, gemeinsames Erleben zu ermöglichen, um Inklusion real werden zu lassen.

Kontakt:
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Leipzig
Laura Ludin
Tel. 0341 123-6741
E-Mail:

Foto zur Meldung: Aktionstage des Netzwerks „behindern verhindern“ (SH-NEWS 2021/033 vom 28.04.2021)
Foto: Aktionstage des Netzwerks „behindern verhindern“ (SH-NEWS 2021/033 vom 28.04.2021)

Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)

(28.04.2021)

Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)

(PM/ red., pec) Die öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen und viele vom Freistaat finanzierte Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Aber was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit? Bei welcher Stelle kann man sich melden, wenn man auf Barrieren stößt?

Zu diesen Fragen wird die neu gegründete sächsische Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik in einer Auftaktveranstaltung Antworten geben. Die Veranstaltung findet anlässlich des 10. Aktionstages zur digitalen Barrierefreiheit „Global Accessibility Awareness Day“ als Videokonferenz statt und will Nutzerinnen und Nutzer für ihre Rechte im Bereich digitale Zugänglichkeit sensibilisieren. Neben einer Einführung in die Arbeit der Durchsetzungsstelle gibt es zwei Vorträge zur digitalen Barrierefreiheit im Alltag mit einer anschließenden Fragerunde.

Datum: 

  • 20.05.2021 (Donnerstag) 10:00 – 12:30 Uhr

Ort: 

  • Online nach Anmeldung (Videokonferenzsystem Zoom)

Dozent:innen

  • Birgit Kaiser (Verein Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg e.V.),
  • Anni Sappinen (Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik),
  • Johannes Fischer (Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik)

Inhalte

  • Wie kann die Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Stelle zum Thema digitale Barrierefreiheit erfolgen?
  • Was sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle und wie kann sie mir als Nutzer*in oder Verband helfen?
  • Was gilt als Barriere im digitalen Bereich im Rahmen des Sächsischen Barrierefreie-Websites-Gesetzes?

Zielgruppe

Nutzerinnen und Nutzer von Websites und Apps öffentlicher Stellen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind; Verbände von Menschen mit Behinderungen; Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen; Angestellte der öffentlichen Stellen; Personen die sich für digitale Barrierefreiheit interessieren

Methoden

Vortrag, moderierte Fragerunde

Um Anmeldung wird gebeten.

Veranstalter:

Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 2 BfWebG
E-Mail: 
Tel.: +49 351 564-12166
 
 
 
 
 
 

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Bescheid, welche Bedarfe Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit des Angebotes haben; z.B. Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftdolmetschung.

Weitere Informationen zum Termin finden Sie unter diesem Link

Foto zur Meldung: Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)
Foto: Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)

Förderung von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen (SH-NEWS 2021/035 vom 28.04.2021)

(28.04.2021)

Förderung von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen (SH-NEWS 2021/035 vom 28.04.2021)

(PM/ red.) Der Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen soll auch im neuen Schuljahr gefördert werden. Das macht eine neue Förderrichtlinie möglich, die am 20.04.21 vom Kabinett beschlossen wurde. Bislang wurde der Einsatz von Praxisberatern über Mittel des Kultusministeriums und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF) und von Inklusionsassistenten über den ESF finanziert. Die ESF-Förderung endet am 31. Juli 2021.

„Schulen benötigen immer stärker multiprofessionelle Teams, um die Herausforderungen zu meistern. Der Bedarf wird pandemiebedingt noch steigen, weil auch die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler zunehmen wird. Praxisberater und Inklusionsassistenten leisten hier eine unschätzbare Hilfe“, so Kultusminister Christian Piwarz. Derzeit unterstützen an 253 Oberschulen Praxisberater die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Inklusionsassistenten helfen an 235 Schulen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Lernen. Für den Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte sind für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt rund 57 Millionen Euro vorgesehen.

Foto zur Meldung: Förderung von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen (SH-NEWS 2021/035 vom 28.04.2021)
Foto: Förderung von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen (SH-NEWS 2021/035 vom 28.04.2021)

Das Problem mit den Behindertenparkplätzen (SH-NEWS 2021/032 vom 27.04.2021)

(27.04.2021)

Das Problem mit den Behindertenparkplätzen (SH-NEWS 2021/032 vom 27.04.2021)

(red., ahi) Für Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer sind Behindertenparkplätze  unerlässlich. Nur so können sie sich selbstbestimmt und frei im öffentlichen und privaten Raum bewegen.

Behindertenparkplätze sind breiter, damit der Mensch mit Gehbehinderung oder Rollstuhl besser rangieren kann. Zudem sind sie ebenerdig bzw. an einem abgesenkten Bordstein angeordnet.

Doch oftmals wird diese Tatsache von Menschen ohne entsprechende Behinderung ignoriert. Ihr Fehlverhalten begründen sie dann mit fadenscheinigen Ausreden:

„Ich bin doch gleich wieder weg“ oder „Der Parkplatz wird sowieso nicht von Menschen mit Behinderungen genutzt“.

Am 23.04.2021 zeigte die 78. Folge der Sendung RTL Explosiv, wie sich dieses Problem vor der Arbeitsstätte der LAG SH Sachsen in Dresden manifestiert. Auch der Koordinator der LAG SH Sachsen, Thomas Naumann, kam dabei zu Wort. Hier finden Sie die Sendung.

Foto zur Meldung: Das Problem mit den Behindertenparkplätzen (SH-NEWS 2021/032 vom 27.04.2021)
Foto: Das Problem mit den Behindertenparkplätzen (SH-NEWS 2021/032 vom 27.04.2021)

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021) (PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der

(22.04.2021)

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021)

(PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der sächsischen Landesverbände der gemäß § 15 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit  Behinderungen.

Die Sächsische Staatskanzlei informiert über die erneute Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Stellenportal des Freistaates Sachsenww.karriere.sachsen.deunter der Kennziffer 9/21 SK InklB. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03.05.2021.

Stellenausschreibung als PDF herunterladen

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Foto: Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. (SH-NEWS 2021/031 vom 22.04.2021) (PM/ red.) Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz (SH-NEWS 2021/030 vom 13.04.2021)

(13.04.2021)

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz (SH-NEWS 2021/030 vom 13.04.2021)

(PM BAGSO; red./ pec) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 7. April 2021 die Ausschreibung für die dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ veröffentlicht. Ziel ist es, die deutschlandweite Verbreitung lokaler Demenznetzwerke zu unterstützen.

Die Ausschreibung richtet sich an Lokale Allianzen und Netzwerke, die im bisherigen Bundesprogramm keine Förderung erhalten haben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist zudem, dass es in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten noch an Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Demenz fehlt oder aufgrund demografischer Strukturen besondere Herausforderungen uu bewältigen sind.

Bewerbungen für die dritte Förderrunde sind bis zum 13. Juni 2021 möglich. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.

Direkt zu den Ausschreibungsunterlagen auf dem Wegweiser Demenz gelangen Sie hier.

Die Netzwerkstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) unterstützt weiterhin das BMFSFJ in der fachlichen Umsetzung und Begleitung des Programms und steht interessierten Akteuren in der Kozeptions-, Bewerbungs- sowie Förderphase ihrer Projekte beratend zur Seite.  mit den Landesfachstellen für Demenz und den zuständigen Ministerien zusammen. Weitere Informationen zum Angebot der BAGSO finden Sie hier.

Im Freistaat Sachsen bündelt und begleitet die Landesinitiative Demenz als Landesverband und Fachstelle entsprechende Vorhaben. Auch sie empfängt Fragen, nimmt Informationen auf und barät zur Förderung. Sie unterstützt zudem im Interessenbekundungsverfahren sowie beim Aufbau lokaler Allianzen. 

Kontakt zur Landesinititive Demenz Sachsen e.V.:

Antonstraße 39, 01097 Dresden

Ansprechpartnerin: Steffi Bartsch, Fachreferentin

E-Mail: 

Tel.:  0351 810 85 122

Web: www.landesinitiative-demenz.de

Foto zur Meldung: Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz (SH-NEWS 2021/030 vom 13.04.2021)
Foto: Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz (SH-NEWS 2021/030 vom 13.04.2021)

Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen (SH-NEWS 2021/029 vom 31.03.2021)

(31.03.2021)

Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen (SH-NEWS 2021/029 vom 31.03.2021)

(PM DVfR/ pec; red.) Viele Menschen, die nach einer längeren krankheitsbedingten Unterbrechung wieder arbeiten möchten, stehen vor besonderen, systembedingten Herausforderungen. Wie eine nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben mit Blick auf die spezifischen Bedarfslagen im Spannungsfeld sozialrechtlicher, arbeitsrechtlicher, medizinischer und lebensweltlicher Fragen gestaltet werden kann, ist Thema einer inter-disziplinären Online-Fachtagung. Veranstalter sind die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und mit ihr kooperierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“.

Die ursprünglich für das Frühjahr 2020 geplante und nun pandemiebedingt digital nachgeholte Fachtagung richtet sich an Aktive in der Praxis, die an Wiedereingliederungsprozessen von schwer erkrankten Menschen beteiligt sind, an die damit befassten Wissenschaften, sowie an die betroffenen Menschen und ihre Organisationen selbst. Ihnen bietet sich am 26./27. April 2021 die Möglichkeit zum interdisziplinären Austausch und zur Vernetzung. Einleitende Vorträge beleuchten insbesondere die empirische Erforschung des Eingliederungsmanagements bei langfristigen Erkrankungen, wie Krebs, psychischen Beeinträchtigungen oder nach einem Schlaganfall, sowie relevante Leistungen zur Teilhabe und deren Koordination durch die beteiligten Akteurinnen und Akteure. „Basis einer nachhaltigen Wiedereingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit sind Maßnahmen, die sehr genau auf die persönlichen Ressourcen und Grenzen abgestimmt sind und eine individuelle Gestaltung des Arbeitskontextes ermöglichen“, erklärt Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR.

  • In vier Workshops soll es um folgende Schwerpunktthemen gehen:
  • Grad der Behinderung, Heilungsbewährung und Schwerbehindertenschutz
  • Rückkehr und Verbleib im Arbeitsleben von Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Soziale Sicherung bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Stufenweise Wiedereingliederung

Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich bereits im Vorfeld an einer interaktiven öffentlichen Online-Diskussion zu den Themen der Fachtagung zu beteiligen. Das Forum unter https://fma.reha-recht.de steht bereits ab 14. April 2021 zur Verfügung und bleibt rund um die Fachtagung geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.reha-recht.de/monitoring/

Foto zur Meldung: Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen (SH-NEWS 2021/029 vom 31.03.2021)
Foto: Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen (SH-NEWS 2021/029 vom 31.03.2021)

Wegweiser Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/005 vom 21.01.2021)

(21.01.2021)

Wegweiser Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/005 vom 21.01.2021)

(red./pec) Ein Wegweiser der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS) fasst den gültigen Leitfaden zur Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Sachsen zusammen. Auf einen Blick werden die wichtigsten Fragen beantwortet: Wer kann gefördert werden? Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? An wen ist der Antrag zu richten? Eine Antwort vorab: Die Antragsfrist endet am 31.01.2021.

Weiterhin bietet der Wegweiser Infomrationen zum Umgang mit Restfördemitteln aus dem Jahr 2020. (www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de berichtete: SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020 )

Hier geht´s zum Wegweiser.

Alle Antragsformulare zum Download finden Sie hier: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/downloads.

Foto zur Meldung: Wegweiser Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/005 vom 21.01.2021)
Foto: Wegweiser Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/005 vom 21.01.2021)

Beratungsstellen bei psychischen Problemen (SH-NEWS 2021/006 vom 21.01.2021)

(21.01.2021)

Beratungsstellen bei psychischen Problemen (SH-NEWS 2021/006 vom 21.01.2021)

(LHD; red./pec) Psychische Erkrankungen sind kein Zeichen von Schwäche. Sich in Belastungssituationen Hilfe zu suchen, ist daher völlig normal. Wer unter seelischen Problemen und psychischen Störungen leidet, dem steht der Sozialpsychiatrische Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention mit vier Beratungsstellen zum Gespräch offen. Auch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Personen, die sich um einen Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen sorgen, können Kontakt zu den Teams aus Sozialarbeitern, Psychologen, Krankenschwestern und Fachärzten aufnehmen.

In der aktuellen Situation, in der Beratungsstellenpersonal auch anderweitig im Amt für Gesundheit und Prävention eingesetzt ist und zudem für Ratsuchende längere Wartezeiten aus Infektionsschutzgründen vermieden werden sollen, empfiehlt es sich dringend, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen:

Telefon: 0351-4885362
E-Mail: 

Alle Beratungsgespräche des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind individuell, kostenfrei und vertraulich. Dem Wunsch, diese auch anonym zu führen, kann unter Pandemie-Bedingungen nicht entsprochen werden.

Eine Übersicht zu den Erreichbarkeiten und Angeboten der Beratungsstellen bietet ein neues städtisches Faltblatt. Mit dem Titel „Sozialpsychiatrischer Dienst – Hilfe bei psychischer Erkrankung“ liegt es kostenlos in den Informationsstellen der Bürgerbüros, Rathäuser, Stadtbezirksämter und örtlichen Verwaltungsstellen aus. Es wird auch in den Beratungsstellen des Amtes für Gesundheit und Prävention, in den Dresdner Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens angeboten. Außerdem sind die Informationen auf den städtischen Internetseiten unter www.dresden.de/spdi abrufbar.

Seelische Störungen haben verschiedene Gesichter. Sie zeigen sich in Antriebsschwankungen oder als Verstimmungen, die mit einem niedergeschlagenen, hoffnungslosen Lebensgefühl einhergehen. Sie können sich in Form von Unruhe äußern, einem Gefühl von gesteigertem, beschleunigtem Erleben. Sie können eine veränderte Wahrnehmung bedeuten oder als Ängste, Aggressionen oder Zwänge zutage treten. Fast immer beeinträchtigen diese Krankheitsbilder die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Mitmenschen. Sie verlaufen häufig phasenhaft und sind nicht selten mit Rückfällen verbunden. Oft verhindern sie wichtige Entscheidungen im Alltag und führen zur Isolation. Psychisch schwer beeinträchtigte Menschen können ihre eigene Krankheit oft nicht erkennen und so eine Gefahr für sich und andere darstellen.

Die Beratungsstellen in der Übersicht:

  • Dresden-Mitte, Richard-Wagner-Straße 17, Telefon 0351-4888422
  • Dresden-Nord, Große Meißner Straße 16, Telefon 0351-4885304
  • Dresden-Süd/Ost, August-Bebel-Straße 29, Telefon 0351-4777440
  • Dresden-West, Braunsdorfer Straße 13, Telefon 0351-4885362

Sprechzeiten

Montag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 18 Uhr
und nach Vereinbarung

Foto zur Meldung: Beratungsstellen bei psychischen Problemen (SH-NEWS 2021/006 vom 21.01.2021)
Foto: Beratungsstellen bei psychischen Problemen (SH-NEWS 2021/006 vom 21.01.2021)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ins neue Jahr gestartet (SH-News 2021/007 vom 21.01.2021)

(21.01.2021)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ins neue Jahr gestartet (SH-News 2021/007 vom 21.01.2021)

RufBus ColditzTeilnahme an Eröffnungsveranstaltung zum Projekt „Wurzener Land in Fahrt“

(LSKS/jtk, ahä) Auch im neuen Jahr hat das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ das Ziel - die Schaffung von Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV in Sachsen - fest im Blick. Bereits in den ersten Januarwochen wurden verschiedene Zuarbeiten im Rahmen des Projektes z. B. für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) gemacht. Des Weiteren nahm die Regionalkoordinatorin für den Landkreis Leipzig/Nordsachsen Jana Treffler-Klingner am 20.01.2021 an der Eröffnungsveranstaltung des neuen Projektes „Wurzener Land in Fahrt“ teil. Aufgrund der Pandemiesituation fand diese online statt.

Vorstellung des Projektes "Wurzener Land in Fahrt"

Nach einer kurzen Einführung durch Vertreter des Landratsamtes „Leipziger Land“ und der Regionalbus Leipzig GmbH stellte Alexander Pesch von der PTV Group Dresden das Projekt vor. Sie sind beauftragt, ein verbessertes, flächendeckendes Verkehrsangebot für die Bürger*innen der Stadt Wurzen und die umliegenden Gemeinden zu erarbeiten. Hierbei geht es v. a. um ein Liniennetz mit abgestimmten Anschlüssen zwischen den Regionalbuslinien, der S-Bahn und den Nahverkehrszügen. Es ist das dritte Projekt dieser Art im Leipziger Land. Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ist im Hinblick auf Barrierefreiheit von Fahrzeugen und Haltestellen daran beteiligt und arbeitet mit den Projektpartnern entsprechend zusammen.

In der Vorstellung des Konzeptes wurde besonders auf die Einbindung der kleinen Orte Wert gelegt, um den Einwohner*innen im Wurzener Land auch einen stabilen ÖPNV anbieten zu können. In einigen Kommunen soll es zukünftig ein Rufbussystem geben. In der Region Colditz wird dies beispielsweise gut angenommen, durch die Pandemie allerdings etwas weniger ausgelastet. Zudem werden neue Haltestellen, z. B. in der Nähe von Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen, entstehen. Dabei fließen die langjährigen Erfahrungen des ÖPNV-Projektes mit ein, da die Haltestellen barrierefrei gebaut werden sollen.

Barrierefreiheit ist auch ein wichtiger Aspekt im neuen Nahverkehrsplan des Landkreises Leipziger Land, der noch bis Anfang Februar zur Diskussion steht und zu dem Jana Treffler-Klingner gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten Anna Funke-Gradulewski eine Stellungnahme verfassen wird.

Mit Zuversicht und Engagement ins Jahr 2021

Das Projektteam blickt trotz der angespannten Lage durch Corona positiv in das Jahr 2021. Die motivierten ehren- und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter*innen werden alle Kraft und daraus entstehende Ideen für das Projektziel einsetzen. Darüber hinaus wird bereits jetzt an der Weiterentwicklung des Projektes über das Jahr 2021 hinaus gearbeitet.

Foto zur Meldung: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ins neue Jahr gestartet (SH-News 2021/007 vom 21.01.2021)
Foto: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ins neue Jahr gestartet (SH-News 2021/007 vom 21.01.2021)

Plakate für die Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/003 vom 15.01.2021)

(15.01.2021)

Plakate für die Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/003 vom 15.01.2021)

Menschen unter dem Schriftzug

(PM; red./pec) Mit einer chronischen Krankheit leben, eine Tumorerkrankung bewältigen, Abhängigkeiten überwinden oder Trauer verarbeiten – die Gründe sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen, sind unterschiedlich. In Selbsthilfegruppen engagieren sich Menschen mit gesundheitlichen oder sozialen Problemen, die ihr Leben gemeinsam aktiv in die Hand nehmen und verbessern wollen. Die Gruppenmitglieder profitieren von den gegenseitigen Erfahrungen und dem Austausch. Sie nutzen regelmäßig Fortbildungsangebote zu aktuellen Themen, informieren sich über neue Entwicklungen und verfügen über umfangreiche Fachliteratur. 

Sie unterstützen sich gegenseitig, sensibilisieren die Öffentlichkeit für ihre besondere Situation, kämpfen gegen Stigmatisierung und kooperieren mit professionellen Fachkräften aus Psychologie, Medizin und Forschung.

„Selbsthilfe – gemeinsam stark“ ist derzeit auf den City-Light-Plakaten im Dresdner Stadtgebiet zu lesen. Damit weist die

Landeshauptstadt Dresden auf die wichtige Arbeit der Selbsthilfegruppen hin, geprägt durch Gemeinsamkeit, gegenseitige Achtung und ehrenamtliches Engagement auch während der Corona-Pandemie.

Auf die Frage, wie seine Gruppe mit den aktuellen Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen umgeht, antwortete Klaus-Dieter Schubert, von der Selbsthilfegruppe Lipidhilfe: „Wenn ich etwas möchte, finde ich Wege. Wenn nicht, finde ich Gründe.“ Die 

Selbsthilfegruppe Lipidhilfe hat einen Weg gefunden. Die regelmäßigen Gruppentreffen finden als Videokonferenz statt. Seit Beginn der Corona-Pandemie wählen immer mehr Selbsthilfegruppen alternative Wege, um miteinander im Austausch zu bleiben, beispielsweise in Form von Telefon- oder Videokonferenzen, mit Hilfe von Social Media, durch regelmäßige Telefonate oder auch mit Abstand in großen Konferenzräumen oder im Freien – je nachdem, welche Form nach der aktuellen Schutzverordnung möglich ist. Persönliche Gespräche werden von den Mitgliedern meist favorisiert.

Der einfachste Weg mit Selbsthilfegruppen in Kontakt zu kommen, besteht darin, das Unterstützungsangebot der 

städtischen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) zu nutzen. Die KISS berät Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Initiativen und Fachleute kostenfrei zu allen Fragen der Selbsthilfe. Persönliche Gespräche sind derzeit nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Interessierte können auch selbst zielgerichtet auf der Internetseite der KISS unter „Selbsthilfegruppen finden“ nach Selbsthilfeangeboten für ihre spezielle Situation recherchieren.

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Dresden (KISS)

Ehrlichstraße 3 (über Freiberger Straße 18), 01067 Dresden
Telefon 0351-2061985
E-Mail 
Sprechzeiten:
Montag, Freitag 9–12 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9–18 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung

www.dresden.de/selbsthilfe

Foto zur Meldung: Plakate für die Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/003 vom 15.01.2021)
Foto: Plakate für die Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/003 vom 15.01.2021)

Gesetzliche Neuerungen für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung (SH-NEWS 2021/004 vom 15.01.2021)

(15.01.2021)

Gesetzliche Neuerungen für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung (SH-NEWS 2021/004 vom 15.01.2021)

(Lebenshilfe; red/pec)

Eingliederungshilfe
Der Freibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe wird von 57.330 Euro auf 59.220 Euro erhöht. Auch der Einkommensfreibetrag steigt.

Existenzsichernde Leistungen
•    Die Beträge für die jeweiligen Regelbedarfsstufen erhöhen sich.
•    Künftig sollen die Regelsätze auch die Verbrauchskosten für Handys und Smartphones abbilden.
•    Die Leistung für Schulbedarfe erhöht sich von 150 Euro auf 154,50 Euro.
•    Die Regelung über den ernährungsbedingten Mehrbedarf (§ 30 Abs. 5 SGB XII) wird neu gefasst: Ein Mehrbedarf für Leistungsberechtigte wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf einer Person aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und finanzielle Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und mehr als in geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen. Dies gilt z.B. für Produkte zur erhöhten Versorgung des Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen.

Pflege

• § 150b SGB XI legt fest, dass die bis zu 20 Arbeitstage, für die das „Corona-Pflegeunterstützungsgeld“ (siehe a) genutzt wurde, NICHT auf die zehn Arbeitstage, für die es das „reguläre Pflegeunterstützungsgeld“ (siehe b) gibt, angerechnet werden. Das heißt: Wer wegen der Corona-Pandemie zuhause bleibt, um einen Angehörigen zu versorgen, behält den Anspruch auf die „regulären“ zehn Tage Freistellung gegen Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes.

Vorübergehend gibt es somit zwei unterschiedliche Pflegeunterstützungsgeld-Leistungen:

a) „Corona-Pflegeunterstützungsgeld“
Noch bis zum 31.03.2021 gibt es das „Corona-Pflegeunterstützungsgeld“ bzw. Kostenerstattung nach § 150 Abs. 5d SGB XI – für ein Fernbleiben von bis zu 20 Arbeitstagen aus coronabedingten Gründen.

b) „Reguläres Pflegeunterstützungsgeld“
Das „reguläre Pflegeunterstützungsgeld“ nach § 44a Abs. 3 SGB XI wird für eine Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen gezahlt, wenn jemand einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zuhause versorgen muss.

• Pflegehilfsmittel: Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen muss die Pflegekasse in Zukunft zügig - ­spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang - entscheiden. War eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt, muss die Pflegekasse innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, teilt die Pflegekasse dies dem Antragsteller mit einer Begründung rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. So legt es  § 40 Abs. 6 SGB XI fest.

• Pflegehilfsmittelverzeichnis: Neu ist auch, dass das Pflegehilfsmittelverzeichnis spätestens alle drei Jahre überarbeitet und fortgeschrieben wird. Damit soll sichergestellt werden, dass neue digitale Technologien im Verzeichnis berücksichtigt werden. Abgesehen davon wird eine dreimonatige Frist eingeführt, innerhalb welcher über Anträge zur Aufnahme neuartiger Pflegehilfsmittel in das Pflegehilfsmittelverzeichnis entschieden wird.

• GPVG: Mit dem überwiegend zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) ist wegen der Pandemie auch eine neue Beratungsregelung gemäß § 148 SGB XI (rückwirkend zum 01.10.2020) in Kraft getreten. Danach können Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sich bis 31.03.2021 telefonisch, digital oder per Videokonferenz beraten lassen. Die Beratung, die in bestimmten Zeitabständen abgerufen werden muss, um eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes zu verhindern, muss bis zum 31.03.2021 also nicht in Präsenz stattfinden.

Gesundheit
• Heilmittelversorgung: Mit Wirkung zum 01.01.2021 wird die Versorgung mit Heilmitteln für Versicherte unbürokratischer. Heilmittel sind beispielsweise Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie. Detaillierte Informationen dazu finden sich hier: https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/versorgung-mit-heilmitteln/

• Heilmittelerbringer: Ab dem 01.01.2021 ändern sich auch die Zulassungskriterien für Heilmittelerbringer (§ 125 Abs. 1 SGB V). Die neuen Zulassungskriterien sind auf Bundesebene in Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenverbänden der Heilmittelerbringer festgelegt. Bereits zugelassene Heilmittelerbringer müssen die neuen Kriterien innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Verträge anerkennen und erfüllen (§ 124 Abs. 6 SGB V). Ohne die Anerkennung können sie ihre Leistung nicht weiter mit der Krankenkasse abrechnen. Gleiches gilt für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie (Förder-) Schulen und Kitas, die selbst als Heilmittelerbringer zugelassen sind, um die bei ihnen beschäftigten Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten über die Krankenkasse finanzieren zu können.

• Elektronische Patientenakte:  Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab dem 01.01.2021 auf Antrag eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen (§ 342 Abs. 1 SGB V). Die Nutzung ist freiwillig (§ 341 Abs. 1 SGB V). Bestimmte Daten, beispielsweise zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und zu dem elektronischen Medikations- und Notfallplan müssen barrierefrei zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen müssen außerdem sicherstellen, dass Versicherte ihre Zugriffs- und Datennutzungsrechte barrierefrei ausüben können.

• Botendienste:  Botendienste durch Apotheken werden nun vergütet, so legt es § 129 Abs. 5g SGB V fest. Die Vergütung von Botendiensten war zunächst aufgrund der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden. Es ist damit zu rechnen, dass Apotheken auch weiterhin Medikamente etc. nach Hause liefern werden.

Verbesserungen im Bereich der steuerlichen Nachteilsausgleiche
Für den Veranlagungszeitraum 2021, also für die im Jahr 2021 erhobene Einkommensteuer, hat der Gesetzgeber verbesserte steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen:
• Verdopplung des Behinderten-Pauschbetrags
• Einführung eines Pflege-Pauschbetrags für die häusliche Pflege von Personen mit Pflegegrad 2 und 3
• Anhebung des Pflege-Pauschbetrags für die häusliche Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 4 und 5 bzw. dem Merkzeichen „H“
• Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

Verbesserungen für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige durch das Jahressteuergesetz 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen Vereine und Ehrenamtliche gestärkt werden. Hierzu wird die  sogenannte Übungsleiterpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro (§ 3 Nr. 26 S. 1 EStG) und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG) erhöht. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.

Foto zur Meldung: Gesetzliche Neuerungen für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung (SH-NEWS 2021/004 vom 15.01.2021)
Foto: Gesetzliche Neuerungen für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung (SH-NEWS 2021/004 vom 15.01.2021)

Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/001 vom 07.01.2021)

(07.01.2021)

Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/001 vom 07.01.2021)

(Red./pec) Die Selbsthilfeakademie Sachsen des Paritätischen bietet für Januar und Februar an, die Akteure in der Selbsthilfe in digitalen Anwendungen zu schulen. Dazu werden Online-Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Neben Weiterbildungs-Inhalten gibt es auch die Gelegenheit, online mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen.

https://www.selbsthilfeakademie-sachsen.de/angebote/termine/

Themen sind zum Beispiel "Recht und Gesetz in der Selbsthilfe" oder "Das Digitale Gruppentreffen - Auswahl und Einsatz von Konferenzsoftwares für die Selbsthilfearbeit".

Foto zur Meldung: Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/001 vom 07.01.2021)
Foto: Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2021/001 vom 07.01.2021)

Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/002 vom 07.01.2021)

(07.01.2021)

Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/002 vom 07.01.2021)

(LAG SH) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) sucht ab dem 01.03.2021 eine*n Referent*in für Gesundheitspolitik zur Unterstützung des Projektes „Fachstelle Teilhabekoordination“. 
Die Stelle ist zunächst befristet bis Juni 2021. Vorbehaltlich der Zusage der Projektfinanzierung ist eine Verlängerung der Stelle darüber hinaus vorgesehen. Sie umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Ausübung der Stelle findet in Dresden statt.

Hierfür wird eine selbstständige wie auch teamfähige Person mit abgeschlossenem Hochschulstudium (z. B. im sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Bereich) gesucht. Erfahrungen als haupt- oder ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in im Sozial- oder Gesundheitswesen bzw. in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind neben Kenntnissen im Bereich des Projektmanagements und der Öffentlichkeitsarbeit von Vorteil. 
Ein sicheres Auftreten gegenüber Behörden, Politikern und Partnern, Organisationstalent und Kommunikationsstärke stellen weitere Voraussetzungen dar.

Sie erwartet eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten, ein gutes Arbeitsklima in einem kleinen Team, eine Vergütung i. A. an TV-L Ost sowei flexible Arbeitszeiten in einer barrierefreien Bürogemeinschaft.

Zur Stellenausschreibung

Informationen zur LAG SH Sachsen
Informationen zum Projekt Fachstelle Teilhabekoordination

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 31.01.2021 ausschließlich per E-Mail an:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
c/o SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
Michelangelostr. 2/ Erdg. 
01217 Dresden
 
 

Die Bewerbungsgespräche für ausgewählte Bewerber/innen finden voraussichtlich Mitte Februar 2021 statt. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Foto zur Meldung: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/002 vom 07.01.2021)
Foto: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2021/002 vom 07.01.2021)

Sächsischer Selbsthilfepreis verliehen (SH-NEWS 2020/98 vom 10.12.2020)

(10.12.2020)

Sächsischer Selbsthilfepreis verliehen (SH-NEWS 2020/98 vom 10.12.2020)

(Red./ulpo) Der "Sächsische Selbsthilfepreis der Ersatzkassen 2020" ist an die diesjährigen Preisträger vergeben worden.

Geehrt wurden acht Gruppen und Einzelpersönlichkeiten: Den ersten Preis erhielt der Verein für Herz-Lungen-Transplantation HLTX e.V. Leipzig. Der Verein gewann 3.000 Euro für seine Aufklärungsarbeit zu Organspende und Transplantation an Schulen.

Den zweiten Platz mit 2.000 Euro Preisgeld bekam die Lipidhilfe Bautzen zugesprochen. Die Lipidhilfe hat sich zum Ziel gesetzt, den Informationsaustausch zur Problematik eines erhöhten Lipidprotein(a)-Spiegels voranzubringen. Dies geschieht über eine Website, über Online-Schulungen über YouTube sowie Videokonferenzen für Mitglieder.

Der dritte Platz und damit 1.000 Euro ging 2020 an die Selbsthilfegruppe Morbus Bechterew Meißen. Die Gruppe ist seit mehr als 20 Jahren als Sport- und Freizeitgruppe aktiv.

Den Sonderpreis, der mit 3.000 Euro dotiert ist, ging in diesem Jahr an die Redaktion Querdenker Freiberg (Anm. d. Red.: Die Selbsthilfegruppe Querdenker ist NICHT identisch mit der gleichnamigen politischen Initiative).

Insgesamt ist der Sächsische Selbsthilfepreis mit 10.000 Euro dotiert. Er wird von den  Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK verliehen. Eine Jury aus Vertreter*innen des Behindertensports, des Gesundheitswesens, der Politik und des Verbraucherschutzes hatten die Preisträger gewählt.

Jahresrückblick 2020 im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2020/99 vom 10.12.2020)

(10.12.2020)

Jahresrückblick 2020 im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2020/99 vom 10.12.2020)

S-Bahn Dresden ÖPNV-Projekt verfolgt auch in Corona-Zeiten seine Ziele

(LSKS/jtk, ahä) Für alle geht ein schwieriges Jahr zu Ende. Corona hat vieles durcheinander gebracht und auch das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ musste sich der Situation anpassen. So konnten bis März die Projektgruppenberatungen im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge und Landkreis Görlitz, die Präsentation des Projektes auf der Fachtagung „Mobilität und Kommunikation“ der TU Dresden sowie ein Mobilitätstraining in Görlitz zwar noch wie geplant stattfinden. Weitere Veranstaltungen wurden jedoch verschoben bzw. abgesagt, Vor-Ort-Termine auf das Nötigste reduziert.

Die Zeit hat das Projektteam u.a. für die Entwicklung eines Memoryspiels genutzt. Es soll zukünftig zur Bewusstseinsbildung für einen barrierefreien ÖPNV beitragen. Hierzu nutzten die Mitarbeiter eigene Fotos, ein Beiblatt erläutert zusätzlich die dargestellte Situation sowie das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“.

Im Sommer konnten in Dresden dann unter Einhaltung der Hygieneregeln mehrere theoretische und zwei praktische Veranstaltungen zum Mobilitätstraining stattfinden. Im Landkreis Leipzig und Nordsachsen war dies aufgrund der Corona-Pandemie jedoch nicht möglich. Großen Anklang fanden die Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität im September. Zwei ÖPNV-Ausfahrten führten die Teilnehmenden nach Freiberg und Chemnitz. In Dresden wurde zudem eine Baustellenbesichtigung der Augustusbrücke sowie ein Stadtrundgang in der Dresdener Neustadt gemeinsam mit der Lokalen Agenda für Dresden und Neustad(t)raum e.V. organisiert. Die Veranstaltungen wurden von den Teilnehmenden dankend angenommen. Im September und Oktober fanden auch die Projektgruppenberatungen für die Stadt Dresden und den SPNV statt, ehe die Beschränkungen wieder verschärft wurden.

Neben den genannten Veranstaltungen brachte sich das Projekt weiterhin aktiv bei verschiedenen ÖPNV-Themen und den Projektpartnern ein, so z.B. dem Nahverkehrsplan Landkreis Leipzig oder dem neuen Stadtbahnwagen in Dresden. Des Weiteren bleiben die Projektmitarbeiter auch an Problemstellungen u.a. wie defekten Aufzügen an Bahnhöfen, nicht barrierefreien Verkehrsmitteln oder die Besprechung von Verkehrsprojekten dran. Denn auch wenn Corona alle vor neue Herausforderungen stellt, sollen mobilitätseingeschränkte Menschen so selbständig wie möglich den ÖPNV/SPNV in Sachsen nutzen können. Dafür setzt sich das Projekt im neuen Jahr weiter ein.

Foto zur Meldung: Jahresrückblick 2020 im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2020/99 vom 10.12.2020)
Foto: Jahresrückblick 2020 im Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-News 2020/99 vom 10.12.2020)

Rückblick auf Veranstaltungen des ÖPNV-Projektes im Oktober (SH-News 2020/96 vom 06.11.2020)

(06.11.2020)

Rückblick auf Veranstaltungen des ÖPNV-Projektes im Oktober (SH-News 2020/96 vom 06.11.2020)

neues DVB-Busmodell Mobilitätstrainings und Beratung zum Nahverkehrsplan 2021 im Landkreis Leipzig

(LSKS/ahä, jtk) Im Oktober konnte das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ erfreulicherweise noch einige Veranstaltungen durchführen. So begrüßten am 7. Oktober 2020 Anne Hähnel, Projektkoordinatorin und Marina Pflaum, Mobilitätstrainerin gemeinsam mit der Volkshochschule Dreiländereck sowie dem Verkehrsverbund Oberschlesien-Niederlausitz mehr als 10 Teilnehmende zum Themennachmittag „Mobil in den Herbst mit Rolli, Stock und Co.“ in Ebersbach/Neugersdorf. Die Teilnehmenden erhielten zunächst umfangreiche Informationen zum Verkehrsverbund, um im Anschluss mit Marina Pflaum den Theorieteil des Mobilitätstrainings durchzuführen. Das praktische Training fand am 10. Oktober 2020 statt und startete am Bahnhof Ebersbach. Nach einer kurzen Fahrt bis zum Bahnhof Neugersdorf ging es mit dem Bus, der von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck zur Verfügung gestellt wurde, weiter, um wichtige Anlaufpunkte für die Ortsansässigen wie z. B. das Krankenhaus Ebersbach und die Haltestelle für Bibliothek und Pflegestift zu begutachten und vor Ort zu üben. Im Verlauf der Veranstaltungen sind einige positive und negative Dinge aufgefallen, die im Anschluss an die zuständigen Stellen übergeben werden.

Erstmals war das ÖPNV-Projekt in Dresden bei den Grunaer Nachbarschaftstagen sowie bei den Seniorentagen in Gorbitz vertreten. Auf beiden Veranstaltungen wurde das Projekt vorgestellt und ein Mobilitätstraining durchgeführt. Bedingt durch das schlechte Wetter konnten in Gruna nur wenige Teilnehmer begrüßt werden, im Gegensatz dazu war eine rege Nachfrage im Sachsenforum in Gorbitz zu verzeichnen. Das letzte Mobilitätstraining in diesem Jahr führte Marina Pflaum am 22. Oktober 2020 noch einmal im Dresdner Stadtteil Gruna durch. Im ASB-Begegnungszentrum „Wiesenhäuser“ konnte sie 6 Teilnehmende begrüßen und viele wertvolle Hinweise für die Nutzung der Niederflurstraßenbahn und -busse in Dresden geben.

Am 15. Oktober 2020 fand außerdem die Projektgruppensitzung „SPNV für alle“ im Dresdner Bahnhof Neustadt statt. Hierzu wurde bereits in der SH-News 2020/92 vom 16. Oktober 2020 berichtet.

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ nimmt an Beratung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Landkreis Leipzig teil

Im Landkreis Leipzig begannen bereits Ende des 3. Quartals 2020  die Beratungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Zur Auftaktveranstaltung wurden u. a. die Regionalkoordinatorin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ Jana Treffler-Klingner sowie die Behindertenbeauftragte des Landkreises Leipzig Anna Funke-Gradulewski eingeladen. Themenschwerpunkt im Entwurf des Nahverkehrsplans ist die Erreichung der Barrierefreiheit, und v.a. wie und mit welchen Möglichkeiten sie hergestellt werden kann. Jana Treffler-Klingner wies an dieser Stelle noch einmal auf die Frist hin, dass ab 01.01.2022 alle Haltestellen barrierefrei sein sollten sowie auf die Technischen Forderungen des ÖPNV-Projektes, die eine Alternative zur DIN-Norm in Sachsen sind. Weitere Beratungen haben die Aufgabenträger Landkreis Leipzig und der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) für das 1. Quartal 2021 vorgesehen.

Teilnehmende des Mobilitätstrainings am 7. Oktober 2020 hören Marina Pflaums Vortrag

Mobilitätstraining in Ebersbach am 7. Oktober 2020 (Quelle: LSKS/ahä)

Foto zur Meldung: Rückblick auf Veranstaltungen des ÖPNV-Projektes im Oktober (SH-News 2020/96 vom 06.11.2020)
Foto: Rückblick auf Veranstaltungen des ÖPNV-Projektes im Oktober (SH-News 2020/96 vom 06.11.2020)

Selbsthilfegruppen für Covid-19-Betroffene (SH-News 2020/97 vom 06.11.2020)

(06.11.2020)

Selbsthilfegruppen für Covid-19-Betroffene (SH-News 2020/97 vom 06.11.2020)

(Red/upol,NAKOS) In Deutschland gründen von Corona betroffene Menschen erste Selbsthilfegruppen. Einerseits sind das Covid-19-Erkrankte, die mit Langzeitfolgen zu kämpfen haben; andererseits schließen sich auch Menschen zusammen, die auf andere Art und Weise von Corona eingeschränkt werden.

Die nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) listet diese Selbsthilfegruppen auf ihrer Internetseite:https://www.nakos.de/data/Online-Publikationen/2020/NAKOS-Corona-Selbsthilfegruppen.pdf

Auch in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook tauschen sich Betroffene seit Beginn der Pandemie aus. Eine Facebook-Gruppe von Covid-19-Erkrankten hat inzwischen die Internetseitec19Langzeitbeschwerden.deaufgebaut. Diese Informationsseite verweist auf Medienberichte über Langzeiterkrankte, Unterstützungsangebote an Kliniken und im Internet und berichtet zu Forschungsvorhaben.


Die NAKOS als bundesweite Anlaufstelle für alle Fragen rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe sammelt Informationen zu Corona-Selbsthilfegruppen und freut sich über alle Hinweise auf neu entstehende Initiativen.


Desweiteren betont NAKOS die Wichtigkeit von Selbsthilfegruppen allgemein und fordert, dass auch im „Teil-Lockdown“ Gruppentreffen nicht generell verboten werden, da dies bedeute, dass Menschen nicht mehr in ihren Selbsthilfegruppen zuammenkommen dürfen. Die NAKOS befürchtet daraus resultierende negative Folgen für die psychische Gesundheit der Gruppenmitglieder.

Foto zur Meldung: Selbsthilfegruppen für Covid-19-Betroffene (SH-News 2020/97 vom 06.11.2020)
Foto: Selbsthilfegruppen für Covid-19-Betroffene (SH-News 2020/97 vom 06.11.2020)

BAG Selbsthilfe lädt zur Zukunftswerkstatt (SH-NEWS 2020/95 vom 3. November 2020)

(03.11.2020)

BAG Selbsthilfe lädt zur Zukunftswerkstatt (SH-NEWS 2020/95 vom 3. November 2020)

(Red./upol) Die BAG Selbsthilfe lädt am 17. November 2020 zur nächsten Zukunftswerkstatt "Junge Aktive im Selbsthilfeverband" ein.

Die Einladung richtet sich explizit an junge Betroffene unter 35. Die Zukunftswerkstatt findet von 15 Uhr bis 18.30 Uhr statt und wird online durchgeführt.

Mit der Veranstaltung möchte die BAG Selbsthilfe jungen aktiven Betroffenen in den Selbsthilfeverbänden die Möglichkeit geben, sich zu vernetzen und Wissen auszutauschen. So sollen u.a. die Rolle junger Betroffener in den Selbsthilfeverbänden diskutiert werden und Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit anderen Generationen thematisiert werden.

Neben der Keynote, die von einem externen Vorsitzenden eines Handelsverbandes gehalten wird, wird es dieses Mal auch eine kurze Fortbildung zum Thema 'Selbstorganisation und -strukturierung' geben.

Anmeldungen können ab sofort formlos erfolgen an: 

Foto zur Meldung: BAG Selbsthilfe lädt zur Zukunftswerkstatt (SH-NEWS 2020/95 vom 3. November 2020)
Foto: BAG Selbsthilfe lädt zur Zukunftswerkstatt (SH-NEWS 2020/95 vom 3. November 2020)

Projekt Umsetzungsbegleitung BTHW lädt zu Veranstaltungen (SH-NEWS 2020/94 vom 28.10.2020)

(28.10.2020)

Projekt Umsetzungsbegleitung BTHW lädt zu Veranstaltungen (SH-NEWS 2020/94 vom 28.10.2020)

Symbolbild Veranstaltungen - Stift mit KalenderIm Rahmen der Fachdiskussion "vernetzung von beratungsangeboten" lädt das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG zu kostenlosen digitalen Fachveranstaltungen ein.

(Red./ BTHG) Im Rahmen der Fachdiskussion „Vernetzung von Beratungsangeboten“ lädt das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG zu kostenlosen digitalen Fachveranstaltungen ein:


28. Oktober 2020, 13 bis 14 Uhr: Die Änderungen des BTHG für die Beratung von Menschen mit Behinderungen


Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V., gibt einen Überblick über die Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen. Welche gesetzlichen Änderungen hat es gegeben und welche Bedeutung haben Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, um Erfahrungen und Expertenwissen zielgerichtet einzubringen? Diese Fragen erläutert Frau Fabris in einem halbstündigen Vortrag. In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmenden werden Hemmnisse und aktuelle Herausforderungen für die Vernetzung der verschiedenen Beratungsangebote thematisiert. Online anmelden unter:https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/10-20-df-aenderungen-des-bthg-fuer-die-beratung/
 


24. November 2020, 14 bis 15 Uhr: Aufgaben, Ziele und Grenzen der EUTB


Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist als niedrigschwelliges, lokales Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen angelegt. Die Beraterinnen und Berater sind oft selbst Betroffene. Wer genau hinter der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung steht und zu welchen Themen die EUTB-Stellen beraten dürfen, ist Gegenstand dieser digitalen Fachveranstaltung. In kurzen Vorträgen informieren Vertreterinnen und Vertreter von EUTB-Beratungsstellen und der Fachstelle Teilhabeberatung über ihre Angebote, Aufgaben und Ziele. Online anmelden unter:https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/11-20-df-eutb/


 
10. Dezember 2020, 11 bis 12 Uhr: Die Vernetzungsangebote der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation


Mit den Ansprechstellen für Reha und Teilhabe und der Hospitationsbörse stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zwei wesentliche Vernetzungsangebote im Kontext der Teilhabeberatung bereit. Jennifer Haaf, Fachreferentin Entwicklung & Ausgestaltung des Reha-Prozesses bei der BAR, und Markus Twehues, Teamleiter Entwicklung & Ausgestaltung des Reha-Prozesses, informieren in diesem einstündigen Seminar über die beiden Angebote und beantworten Fragen zur Arbeit der BAR. Online anmelden unter:https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/12-20-df-bar-vernetzungsangebote/
 

Foto zur Meldung: Projekt Umsetzungsbegleitung BTHW lädt zu Veranstaltungen (SH-NEWS 2020/94 vom 28.10.2020)
Foto: Projekt Umsetzungsbegleitung BTHW lädt zu Veranstaltungen (SH-NEWS 2020/94 vom 28.10.2020)

Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS 2020 (SH-NEWS 2020/93 vom 22.10.2020)

(22.10.2020)

Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS 2020 (SH-NEWS 2020/93 vom 22.10.2020)

(Red/joe) Bedingt durch die vorherrschende Corona-Pandemie fand die Ordentliche Mitgliederversammlung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderte Sachsen e.V. (LSKS) im BSK am Samstag, den 17.10.2020 in den Räumen des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. (VKD e.V.) statt. Diese besondere Situation war es sicher auch, dass von insgesamt sieben Mitgliedsverbänden nur drei stimmberechtigte Vertreter*innen zu dieser Veranstaltung erschienen. Komplettiert durch Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungsprüfung, der Kontaktstellenleiter/in und durch Mitarbeiterinnen des LSKS.

Die Veranstaltung bestand, wie schon aus der Vergangenheit gewohnt, aus einem fachlichen Teil und der eigentlichen Ordentlichen Mitgliederversammlung.

Nachdem die Vorsitzende Britta Soppala alle Anwesenden begrüßte, gab sie das Wort weiter an Maria Borowski, Koordinatorin des Projektes „Bischofswerda inklusiv“!

In ihrem Vortrag ging die Projektkoordinatorin auf die Aufgaben und Ziele ein, die einerseits schon angegangen sind anderseits zukünftig noch bewältigt werden müssen. Das Projekt „Bischofswerda Inklusiv“ fokussierte sich anfangs intensiv auf das Einrichten unterschiedlicher Kommunikationswege, sowie auf die Entwicklung eines starken Wiedererkennungswertes. Darüber hinaus sollte das Projekt in der Stadt Bischofswerda und den umliegenden Gemeinden etabliert und vorgestellt werden. Dazu fanden Gespräche mit potenziellem Kooperationspartner wie den Ortsbürgermeistern, Vereinen, Verbänden, der Kirche und der Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung statt. 

Als weiterer Schwerpunkt in der Arbeit des Projektes „Bischofswerda Inklusiv“ steht im kommenden Jahr die Etablierung des Projekts vor Ort und eine umfängliche Status-Quo-Analyse auf der Agenda. Da es große Defizite und unterschiedliche Wissensstände bezüglich Inklusion in den Kommunen gibt, bedarf es bei einem ersten Auftakttreffen viel Aufklärung und starker, inspirierender Impulsvorträge, die den Mehrwert von Inklusion deutlich machen. Darüber hinaus soll eine Bestandsaufnahme der Sozialräume im Hinblick auf Inklusion durchgeführt werden.

Bei der sich anschließenden regen Diskussion ging Maria Borowski auf viele Fragen der Anwesenden ausführlich ein und nahm ihrerseits auch Anregungen und Ideen aus den Reihen der Mitglieder für ihre weitere Projektarbeit mit.

Im Anschluss gab es von Anne Hähnel, Koordinatorin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ Informationen zum aktuellen Stand über die Arbeit innerhalb des Projektes.

Sie legte sehr ausführlich dar, welche umfangreichen Aufgaben bewältigt wurden sind, die sie gemeinsam mit ihrer Projektmitarbeiterin im Landkreis Leipzig & Nordsachsen, Jana Treffler-Klingner vorgenommen hat. Dabei musste immer auf die besondere Lage der letzten Monate Rücksicht genommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Arbeitsprogramm 2020/21 und im Tätigkeitsbericht 2019/20.

Darin steht u.a. auch zu lesen, dass der LSKS auch weiterhin an seinen Forderungen zur Beseitigung von baulichen, Verkehrs- und sonstigen Barrieren in allen Regionen des Freistaates Sachsen festhalten wird, die die selbstbestimmte Lebensgestaltung körperbehinderter Menschen einschränken. Dazu wird der LSKS als Projektträger das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle – Weichenstellung für 2022 in Sachsen“ entsprechend der vorliegenden Projektkonzeption weiterführen.

Darüber hinaus soll im kommenden Jahr eine Konzeption für ein Nachfolgeprojekt ab 01.01.2022 erarbeitet und bei der Landesdirektion eingereicht werden. Eine Weiterführung des Projektes soll unter den Gesichtspunkten Begleitung/Beratung, Kontrolle/Prüfen der Barrierefreiheit, Schulungen zur Schaffung und Sensibilisierung eines barrierefreien ÖPNV/SPNV in Sachsen erfolgen.

Die Vorsitzende Britta Soppala dankte den beiden Mitarbeiterinnen für ihre Ausführungen zu den Projekten des LSKS. Es folgte eine Mittagspause, bevor die Vorsitzende die ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS 2020 eröffnete. Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung laut Satzung vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgte und den Mitgliedsvereinigungen alle erforderlichen Unterlagen zugegangen bzw. als Tischvorlage vorlagen. Somit war die Mitgliederversammlung gemäß Satzung beschlussfähig. Einstimmig bestätigt wurde zudem die Tagesordnung.

Mit der Leitung der Versammlung wurde der stellv. Vorsitzendes Jörg Schirdewahn auf Vorschlag des LSKS-Vorstandes und von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Zur Protokollantin wurde Britta Soppala erklärt.

Nach ergänzenden Bemerkungen der Vorsitzenden zum vorgelegten Tätigkeitsbericht und aktuellen Ereignissen bzw. durch den Rechnungsprüfer Thomas Pietsch zum vorgelegten Bericht der Rechnungsprüfer folgte die Aussprache.

Es folgte ein reger Meinungsaustausch u.a. über die im Tätigkeitsbericht des Vorstandes vorgetragenen Einschätzungen und Überlegungen, sowie der vorgelegten Dokumente, z.B. dem Haushaltsplan, als auch eigene Erfahrungen und Standpunkte zur Verbandsarbeit.

Außerdem wurde über die Annahme eines  Antrages entschieden, der von Dr. Peter Münzberg schriftlich eingereicht und stellvertretend vom Versammlungsleiter vorgetragen wurde, darin heißt es, die Mitgliederversammlung möge ihn von der Wahrnehmung der Aufgabe Ehrenvorsitzender entbinden.

Folgende Beschlussdokumente, die der Vorstand vorgelegt hatte, wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig bestätigt,

  • den Tätigkeitsbericht des Vorstandes des LSKS für den Zeitraum September 2019 bis Oktober 2020 einschließlich der mündlich vorgetragenen Ergänzungen
  • den Jahresabschluss für das Jahr 2019
  • den Bericht der Rechnungsprüfer
  • das Arbeitsprogramm des LSKS für den Zeitraum 2020/21
  • den präzisierten Haushaltsplan des LSKS für das Jahr 2020
  • den Entwurf des Haushaltsplanes für 2021
  • der Antrag von Dr. Peter Münzberg zur Entbindung von der Wahrnehmung der Aufgabe als Ehrenvorsitzender

Auf der Basis der beschlossenen Dokumente wurden der Vorstand und die Rechnungsprüfer entlastet. Die Mitgliederversammlung beschloss in Übereinstimmung mit der Satzung einstimmig, für die Legislaturperiode 2020-2023 einen Vorstand mit insgesamt sieben Mitgliedern zu wählen.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung, laut der gültigen Wahlordnung, wurden  als Wahlleiterin Anne Hähnel und als Beisitzerin Maria Borowski, beide SHNW in die Wahlkommission berufen! Die Wahlleiterin machte zu Beginn noch einige wichtige Anmerkungen zum Ablauf der Wahl.

Gewählt wurde der Vorstand in folgender Zusammensetzung:

  • als Vorsitzende:                         Britta Soppala
  • als stellv. Vorsitzende:               Jens Oertel und Jörg Schirdewahn
  • als Schatzmeister:                     Roland Bräuer
  • als weitere Vorstandsmitglieder: Erhard Kühnel, Gerd Schuhmacher und Mario Peters.
  • Als Rechnungsprüfer gewählt wurden Thomas Pietsch und Petra Blazejovsky.

Alle Gewählten erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit.

Im Namen des neu gewählten Vorstandes bedankte sich die wiedergewählte Vorsitzende Britta Soppala beim VKD e.V. für die Bereitstellung des Beratungsraumes und bei den Mitarbeiterinnen des Selbsthilfenetzwerkes, Anne Hähnel und Maria Borowski für deren ehrenamtliches Engagement in Vorbereitung und Organisation der diesjährigen Mitgliederversammlung.

Foto zur Meldung: Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS 2020 (SH-NEWS 2020/93 vom 22.10.2020)
Foto: Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS 2020 (SH-NEWS 2020/93 vom 22.10.2020)

Projektgruppe „SPNV für alle“ hat beraten (SH-News 2020/92 vom 16.10.2020)

(16.10.2020)

Projektgruppe „SPNV für alle“ hat beraten (SH-News 2020/92 vom 16.10.2020)

S-Bahn Dresden An einem Strang ziehen für Barrierefreiheit ist notwendig

(LSKS/ahä, jtk) Am 16. Oktober 2020 tagte die Projektgruppe „SPNV für alle“. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Sitzung erst jetzt durchgeführt werden, die natürlich mit Abstand und unter den derzeit geltenden Hygieneregeln im Beratungsraum des Bahnhof Neustadt abgehalten wurde. Neben Vertretern von DB Station & Service (Bahnhofsmanagement Dresden) und der DB Regio AG konnte die Projektkoordinatorin Anne Hähnel und ihre regionale Mitarbeiterin Jana Treffler-Klingner auch Mitarbeiter des Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), Zweckverband Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) sowie einige Behindertenvertretungen begrüßen. Die Teilnehmenden zeigten sich enttäuscht, dass kein Vertreter der Privatbahnen und aus dem Landkreis Leipzig anwesend sein konnte, da der Termin bereits seit Längerem feststand.

Bereits beim Bericht der Projektkoordinatorin wurde deutlich, dass der regelmäßige Austausch in der Runde weiterhin nötig ist. Anne Hähnel und ihre Mitarbeiterin berichteten, dass es immer wieder zu Problemen mit der Mobilitätsservicezentrale kommt. So werden beispielsweise gebuchte Fahrgäste ohne Information einfach umgebucht oder der angemeldete Service ist am Tag der Reise nicht vor Ort. Ilka Hunger (ZVON) und Elvira Mirle (Behindertenbeauftragte Landkreis Görlitz) untermauerten dies mit weiteren Beispielen aus der Region Bautzen und Görlitz. Darüber hinaus ist die Bahn-App nicht immer mit tagesaktuellen Informationen ausgestattet. Diese immer wieder kehrenden Themen wurden u.a. bereits im Januar durch das Projektteam direkt mit Ellen Engel-Kuhn, Leiterin der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten bei der Bahn, besprochen (siehe SH-News 2020/009 vom 31.01.2020 ). Stephan Naue von der DB Regio AG bat das Projektteam darum, ihm konkrete Einzelfälle noch einmal zukommen zu lassen. Eine Anfrage des Projektteams vom September 2020 an Ellen Engel-Kuhn zur Verfahrensweise mit Fahrgästen, wenn ein Aufzug ausfällt, blieb bisher unbeantwortet.

Das Thema Aufzüge kam auch beim Bericht von Matthias Wummel (DB S&S) zu aktuellen Bautätigkeiten zur Sprache. Es wurde u. a. beim Personenbahnhof Horka und Hoyerswerda wieder der Einbau von Aufzügen der Rampenvariante vorgezogen. Das Projektteam sowie Elvira Mirle formulierten an dieser Stelle noch einmal klar, dass die Rampe stets die Vorzugsvariante zum Aufzug sein sollte, wenn es das bauliche Umfeld zulässt. Zudem wurde mit Bedauern festgestellt, dass Betroffenenvertretungen bei Planungen der DB Netz nicht bzw. zu spät mit einbezogen werden.

VVO und ZVON berichteten des Weiteren über aktuelle Themen. So stellte Andreas Liebig (VVO) aktuelle Entwicklungen im Infrastrukturprogramm des VVO vor und ging auch auf das Durchsetzen der 55cm Bahnsteighöhe ein, für die sich der VVO bei anstehenden Bautätigkeiten einsetzt. Bei den Planungen der DB Netz AG zum „Bundesprogramm Braunkohleablösung“ ist der VVO in die Planungen mit involviert und im Zuge der Ertüchtigung der darin festgelegten Strecken (u. a. Dresden-Görlitz, Bischofswerde-Zittau) werden auch die Bahnsteige mit ausgebaut. ZVON und VVO arbeiten auch beim Projekt DELFI+ eng zusammen. Alle Haltestellendaten inkl. Fotos aus den zwei Verbünden wurden so erfasst und sind auf www.halte-info.de einsehbar. Beim ZVON verwies Ilka Hunger u. a. auf die Planung für Uhyst und Klitten, die aktuell beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV) eingereicht wurden und für das Jahr 2021 vorgesehen sind.

Alle Teilnehmenden waren interessiert und es fand bei den verschiedenen Themen ein guter Austausch statt. Die nächste Sitzung ist für den April 2021 geplant.

Foto zur Meldung: Projektgruppe „SPNV für alle“ hat beraten (SH-News 2020/92 vom 16.10.2020)
Foto: Projektgruppe „SPNV für alle“ hat beraten (SH-News 2020/92 vom 16.10.2020)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet „Offensive Psychische Gesundheit“ (SH-NEWS 2020/90 vom 15.10.2020)

(15.10.2020)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet „Offensive Psychische Gesundheit“ (SH-NEWS 2020/90 vom 15.10.2020)

(BMAS/red./upol) Ob am Arbeitsplatz, in Schule, Ausbildung oder Privatleben - der Alltag ist oft stressig. Die Corona-Pandemie hat die Herausforderungen für viele Menschen noch erhöht. Solche Belastungen können zu Überlastung und dauerhafter Erschöpfung führen. Psychische Erkrankungen, die mittlerweile der zweithäufigste Krankheitsgrund sind, können die Folge sein. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn starteten darum am 5. Oktober die „Offensive Psychische Gesundheit“. Die Offensive soll dazu beitragen, dass Menschen ihre eigenen psychischen Belastungen und Grenzen besser wahrnehmen und auch mit Menschen in ihrem Umfeld offener darüber sprechen können. 


„Arbeit darf nicht krankmachen“, so Hubertus Heil. „Gerade weil Menschen an ihrem Arbeitsplatz sehr viel Zeit verbringen, muss hier besser auf ihre Gesundheit geachtet werden. Viele Menschen erleben dabei den schmalen Grat zwischen Belastung und Überlastung. Wir möchten Arbeitgeber dabei unterstützen, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken. Das liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Arbeitgeber, denn psychische Erkrankungen sind mit hohen Ausfallzeiten verbunden. Deshalb haben wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz bereits Regelungen für einen verbindlicheren Arbeitsschutz auf den Weg gebracht, die auch die psychische Gesundheit berücksichtigen. Aber wir blicken gemeinsam nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern nehmen alle Lebensbereiche der Menschen in den Blick. Mit der Offensive holen wir das Thema raus aus der Tabuzone.“
 

Mit der Offensive „Psychische Gesundheit“ soll eine gesellschaftliche Debatte angestoßen und dazu beigetragen werden, dass offener über psychische Belastungen gesprochen wird, wünscht sich die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey. „Für eine bessere Prävention machen wir mit der Offensive die Vielzahl von guten Beratungsangeboten, die es gibt, bekannter." Außerdem will das Bundesfamilienministerium den Menschen auch in schwierigen Zeiten mit zahlreichen weiteren Maßnahmen beistehen. So werden Baumaßnahmen in den Kurkliniken des Müttergenesungswerks, Mehrgenerationenhäuser und Programme gegen Einsamkeit im Alter gefördert. Weiterhin rücken im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz besonders jene Kinder in den Fokus, deren Eltern psychisch erkrankt sind. „Die Offensive sendet ein Signal an Betroffene und ihr Umfeld: Ihr seid nicht allein, denn es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote“, sagt Giffey.
 
Zu den Partner*innen der Offensive gehören neben gesetzlichen und privaten Krankenkassen auch die Rentenversicherung sowie Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit, berufsständische Verbände von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, Bündnisse und Betroffeneneinrichtungen im Bereich psychische Gesundheit und weitere Multiplikator*innen. 

Alle Informationen zur Offensive gibt es auf www.offensive-psychische-gesundheit.de

Foto zur Meldung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet „Offensive Psychische Gesundheit“ (SH-NEWS 2020/90 vom 15.10.2020)
Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet „Offensive Psychische Gesundheit“ (SH-NEWS 2020/90 vom 15.10.2020)

GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)

(13.10.2020)

GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)

(red./pec) In vielen Bereichen der Gesellschaft fielen in diesem Jahr geplante Aktivitäten aus oder konnten nur mit Mehraufwand durchgeführt werden. Für die Selbsthilfe bedeutete das, auf Gruppentreffen oder auch öffentliche Veranstaltungen verzichten zu müssen. Zum Teil konnten Aktivitäten in digitaler Form druchgeführt werden. Für andere mussten größere Räume gemietet und zusätzliches Material zur Verfügung gestellt werden. In jedem Fall hat dies Auswirkungen auf den Umgang mit den Fördermitteln nach §20 h SGB V. 

In der vergangenen Woche wurde über den Umgang mit diesen Mitteln zwischen dem GKV-Arbeitskreis und dem Beirat beraten. 

Umwidmung von Fördermitteln im Jahr 2020

Fördermittel, die anders als geplant verwendet wurden, können umgewidmet werden. Dazu ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis für 2020 ein formloses Schreiben beizufügen, in dem die geänderte Verwendung sichtbar gemacht wird. Trotz Lockerung der Zweckbindung sind die Mittel entsprechend dem Leitfaden Selbsthilfeförderung sparsam und zweckmäßig einzusetzen.

Übertrag von Restmitteln in das Jahr 2021

Mittel, die im laufenden Förderjahr nicht ausgegeben werden konnten, müssen nicht zurückgezahlt werden. Übrige Gelder sind zunächst im Verwendungsnachweis aufzuführen und anschließend in den Antrag für 2021 einzurechnen. Die Antragssumme ergibt sich im Jahr 2021 aus den geplanten Ausgaben, abzüglich der Restmittel aus dem Jahr 2020. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AOK PLUS.


Hintergrund

Die Selbsthilfe wird auf Grundlage des §20 h SGB V zu einem Großteil über die "Krankenkassen und ihre Verbände" gefördert. Der GKV-Spizenverband erlässt dazu einen Leitfaden, der die grundsätzlichen Züge der Förderung für die Bundes- und Landesebene definiert. Ab dem 01.01.2021 gilt ein neuer Leitfaden. Dieser regelt die Vergabe der Fördermittel oder auch die Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe. In dem sogenannten Beirat finden Themen Platz, die auf den jeweiligen Förderebenen relevant sind. Die LAG SH Sachsen e.V. vertritt gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen e.V., der Sächischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen die Interessen der Selbsthilfe in Sachsen gegenüber den Krankenkassen.  

Foto zur Meldung: GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)
Foto: GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen (SH-NEWS 2020/88 vom 13.10.2020)

Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/89 vom 13.10.2020)

(13.10.2020)

Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/89 vom 13.10.2020)

(BSK/red./upol) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK e.V.) hat die Beratungsbroschüre "ABC Rehabilitation" herausgegeben.

In der Broschüre werden die Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) verständlich erläutert. So werden Menschen dabei unterstützt, die gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern und für Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fit zu machen.

Des Weiteren finden auch Arbeitgeber in der Broschüre hilfreiche Informationen über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes und welche finanzielle Unterstützung es dafür gibt.

Die Broschüre kann im Online-Shop des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. oder per   bestellt werden.

Der BSK e.V. ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Krautheim und wurde 1955 von Eduard Knoll gegründet. Der Verein ist eine der ältesten Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Der BSK e.V. hat über 25 000 Mitglieder und Förderer und ist deutschlandweit in über hundert Untergliederungen organisiert.

Titel Broschüre BSK e.V.

 

Foto zur Meldung: Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/89 vom 13.10.2020)
Foto: Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/89 vom 13.10.2020)

Projekt zur "Woche des Sehens" (SH-NEWS 2020/91 vom 13.10.2020)

(13.10.2020)

Projekt zur "Woche des Sehens" (SH-NEWS 2020/91 vom 13.10.2020)

LAG SH Logo Zur "Woche des Sehens" begleitete die LAG SH Sachsen gemeinsam mit der LAKOS Sachsen das Projekt zum Thema "Sehen und Blindheit" in der städtischen bilingualen Integrationstagesstätte auf der Maxim-Gorki-Straße in Dresden.

Ein weißer Blindenführhund liegt aufmerksam  auf dem Boden Dieses Jahr fand die alljährliche „Woche des Sehens“ vom 08.10. bis zum 15.10.2020 statt. Dies nahm die LAKOS Sachsen gemeinsam mit der LAG SH Sachsen zum Anlass, das Projekt zum Thema "Sehen und Blindheit" in der städtischen bilingualen Integrationstagesstätte auf der Maxim-Gorki-Straße in Dresden zu begleiten. Die Kinder durften während der Woche verschiedene Lebensmittel riechen und schmecken, sich ein Butterbrot schmieren, oder mit der Hilfe eines anderen Kindes einen Parkour durchlaufen – alles mit verbundenen Augen.

Zum fulminanten Abschluss des Projekts stattete Herr Gruner, selbst von Blindheit betroffen und Vorstand im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. sowie der LAG SH Sachsen, mit seinem Blindenführhund Kessy den Kindern einen Besuch ab. Herr Gruner brachte vielfältiges Anschauungsmaterial mit und führte vor, wie auch das Fußball- und Kartenspielen, das Laufen auf der Straße und das Schreiben auf der Schreibmaschine für blinde Menschen möglich ist. Am interessantesten für die Kinder war allerdings Kessy, zu der die Kinder trotz ihrer Neugier zunächst Abstand hielten. Letzten Endes trauten sich einige Mutige doch noch, die weiße Schäferhündin zu streicheln.

Foto zur Meldung: Projekt zur "Woche des Sehens" (SH-NEWS 2020/91 vom 13.10.2020)
Foto: Projekt zur "Woche des Sehens" (SH-NEWS 2020/91 vom 13.10.2020)

Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)

(01.10.2020)

Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)

(Red./pec) Anlass war die Bitte des Vorsitzenden der LAG SH Sachsen, den Dialog im Freistaat Sachsen auf Ebene der obersten Landesbehörde zu vertiefen. So kam die Staatskanzlei dieser Bitte nach und lud am 29.09. zum Gespräch. Die LAG SH Sachsen wurde durch die Vorsitzenden Immo Stamm, Britta Soppala, Martin-Manfred Börngen sowie zwei Mitarbeiter vertreten. Empfangen wurden sie durch Ulrich Beyer, Abteilungsleiter in der Sächsischen Staatskanzlei und dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler sowie dem Leiter der zugehörigen Geschäftsstellenleiter, Michael Welsch.

Passend zu 30 Jahren Wiedervereinigung, dem 30-jährigen Bestehen der LAG SH Sachsen sowie dem langjährigen Wirken der Vertreter des Freistaates Sachsen wurde gemeinsam auf die Entwicklungen der Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie einer pluralistischen Gesellschaft geblickt. Der zielorientierte Einsatz für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung konnte nur durch eine Zusammenarbeit, belgeitet von unterschiedlichen Lernprozessen funktionieren. Es kann festgehalten werden, dass das Erreichte durchaus Grund zur Zufriedenheit für alle Akteure gibt. Auch, wenn nach wie vor Defizite z. B. im Bereich der Barrierefreiheit strukturell oder im Detail bestehen. Dies zeigte sich auch gleich beim Besuch im ehemalig königlichen Ministerialgebäude: Der Hublift, der den barrierefreien Zugang zum Gebäude gewährleisten sollte funktionierte nur nach „höflichem Bitten“. Sind Hublifte auch nur Menschen? Zumindest sind sie menschengemacht. Es zeigt sich, dass technische Lösungen, strukturelle Unklarheiten nicht immer überwinden können: Stichwort Barrierefreiheit versus Denkmalschutz.

In der Folge des Gesprächs gab es Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen anhand der laufenden Projekttätigkeit der LAG SH Sachsen aufzuzeigen und zu diskutieren. Am Projekt „ÖPNV / SPNV für alle“, bearbeitet durch den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., wird sichtbar, dass nicht nur durch die Zusammenarbeit mit den politischen Institutionen des Landes mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen geschaffen wird, auch die sachliche und fortwährende Auseinandersetzung mit Akteuren aus dem privatwirtschaftlichen Bereich trägt dazu bei.

Rege diskutiert wurde weiterhin das Thema Barrierefreiheit, welches in der Kompetenz- und Beratungsstelle für Barrierefreies Planen und Bauen (KB-Stelle) innerhalb der LAG SH Sachsen für die Region Dresden verortet ist. Hier kann seit vielen Jahren stetige Arbeit geleistet werden, dank der Förderung durch die Otto Perl-Stiftung. Die Kompetenzen des Personals der KB-Stelle können weiterhin genutzt werden, um die Beratungsstelle zur Richtlinie Wohnraumanpassung fachlich zu untersetzen. Dies wurde auch als ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der LAG SH Sachsen und den staatlichen Institutionen herausgestellt.

Mit Blick auf Strukturen der kommunalen Verwaltung, der Privatwirtschaft oder der interessierten Zivilgesellschaft wurde das Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" als „Motor für Inklusion“ erörtert. Anhand dieses Projektes wurde sichtbar, dass sich Methoden und Strukturen der Zusammenarbeit, der Interessensbekundung oder Meinungsbildung in den letzten 30 Jahren gewandelt haben. Viele Zusammenhänge sind komplexer geworden und bedürfen immer wieder professioneller Herangehensweisen sowie der Möglichkeit stetige Arbeit zu leisten. Das Projekt „Fachstelle Teilhabkoordination“ wirkt in diesem Prozess mit und hat dabei vor allem die Frage im Blick, wie Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung in Entwicklungen, die sie selbst betreffen, auf unterschiedlichen Ebenen einbezogen und unterstützt werden können.

Beim Thema „stetige Arbeit“ durfte ein Exkurs in Finanzierungsmöglichkeiten natürlich nicht fehlen. So wurden die Vor- und Nachteile von Projekt- oder Institutionellen Förderung benannt und mit der Arbeit der LAG SH Sachsen sowie mit den Empfehlungen und Erfahrungen seitens der Staatskanzlei gegenübergestellt.

Mit finanziellen Zusagen kamen die Vertreter*innen der LAG SH Sachsen freilich nicht aus dem Gespräch. Aber durchaus mit dem Gefühl, dass das bisherige Wirken und die Mühen der LAG SH Sachsen in der Staatskanzlei Gehör gefunden haben – und somit auch die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in dem ehrwürdigen Gebäude der Staatskanzlei.

 

Nachwort zur stetigen Arbeit:

Natürlich ist es nicht nur die LAG SH Sachsen, die viel bewegt hat und weiterhin bewegen möchte. Im Freistaat Sachsen sind es vermutlich unzählige Institutionen aber auch Privatpersonen, die auf unterschiedliche Art und Weise Teilhabe und Inklusion vorantreiben und leben.

An dieser Stelle sei dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler und dem Sächsische Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und dessen Mitglieder*innen ein besonderer Dank für ihre Arbeit ausgesprochen.

Foto zur Meldung: Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)
Foto: Die LAG SH Sachsen zu Gast in der Sächsischen Staatskanzlei (SH-NEWS 2020/087 vom 01.10.2020)

Gute Resonanz auf Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/086 vom 30.09.2020)

(30.09.2020)

Gute Resonanz auf Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/086 vom 30.09.2020)

Logo Mobilitätswoche 2020Mobilitätstraining mit der Straßenbahn in Dresden, Veranstaltung zur Baustelle Augustusbrücke

(LSKS/ahä) Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche wurden auch die letzten Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ erfolgreich durchgeführt.

Am Sonnabend, 26. September 2020 konnte das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ das zweite Praxistraining mit der Niederflurstraßenbahn gemeinsam mit Vertretern der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) durchführen. Die Teilnehmenden waren auf einen Rollator bzw. E-Rollstuhl angewiesen und konnten zunächst im Betriebshof Trachenberge u. a. das sichere Ein- und Aussteigen üben. Anschließend fuhren sie mit der Straßenbahn in Richtung Coschütz. Unterwegs gaben die Referenten Marina Pflaum, Mobilitätstrainerin für Rollatornutzer, sowie Gerd Schuhmacher, Referent für Rollstuhlnutzer, wertvolle und praxisnahe Hinweise rund um das Thema Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch wenn es dieses Mal ein verregnetes Mobilitätstraining war, so war es dennoch für alle Teilnehmenden eine informative Veranstaltung.

Baustelle „Augustusbrücke“: Vortrag und Besichtigung

Bereits am 20. September 2020 konnte der Bauleiter Holger Kalbe den neun Teilnehmenden einen eindrucksvollen und informativen Einblick in „1000 Jahre Brückenbau in Dresden“ am Beispiel der Augustusbrücke gewähren und den Bogen von der Vergangenheit zur Gegenwart spannen. Nach Vortrag und kleiner Fragerunde konnte sich die Gruppe den aktuellen Stand bei der Baumaßnahme Augustusbrücke an der Hofkirche ansehen. Holger Kalbe führte aus, dass der Haltestellenbereich nicht neugebaut, sondern nur zur Schienenerneuerung aufgenommen und wieder eingebaut wurde. Die anwesenden Vertreter des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zeigten sich enttäuscht, denn damit konnte die Chance, eine barrierefreie Haltestelle vor der Hofkirche zu schaffen, nicht genutzt werden. „Durch die Auflagen des Denkmalschutzes war hier keine andere Lösung möglich“, begründete Holger Kalbe. Vor dem italienischen Dörfchen konnte jedoch ein Blindenleitsystem geschaffen werden. Die Besichtigung endete am Brückenbogen direkt am Terrassenufer, bei dem der Bauleiter noch einmal auf einige bauliche Aspekte aus dem Vortrag einging. Für alle Teilnehmenden war es eine interessante Veranstaltung.

Rückblickend wurden die Veranstaltungen, die das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche angeboten haben, sehr gut angenommen. „Unter den gegebenen Bedingungen freut uns das besonders. Ein herzlicher Dank gilt auch allen Beteiligten, die bei der Umsetzung der Veranstaltungen mitgewirkt haben“, sagte Projektkoordinatorin Anne Hähnel.

 


Bildergalerie Mobilitätstraining und Baustellenbesichtigung in Dresden im September 2020

  • Einige Teilnehmer beim Mobilitätstraining vor dem Verwaltungsgebäude der DVB im Betriebshof Trachenberge

    Einige Teilnehmer beim Mobilitätstraining vor dem

Foto zur Meldung: Gute Resonanz auf Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/086 vom 30.09.2020)
Foto: Gute Resonanz auf Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/086 vom 30.09.2020)

Barrieren in Schulen abbauen - Teilhabe ist ein Grundrecht! (SH-NEWS 2020/085 vom 28.09.2020)

(28.09.2020)

Barrieren in Schulen abbauen - Teilhabe ist ein Grundrecht! (SH-NEWS 2020/085 vom 28.09.2020)

(PM BAG/ Red. pec) Ob beim Zugang zum Schulgebäude, zum Klassenzimmer, im Sportunterricht, auf der Klassenfahrt oder bei der erkrankungskonformen Ernährung: chronisch kranke und behinderte SchülerInnen müssen noch immer große Hürden bewältigen, um ihren Alltag in der Schule zu meistern. Nicht selten werden sie damit vollkommen allein gelassen, da viele LehrerInnen nicht mit dem Umgang mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen vertraut und geschult sind.

„Die SchülerInnen haben ein Recht auf Teilhabe, daher darf es nicht sein, dass ihre besonderen Bedarfe einfach ignoriert werden. Es ist zwingend notwendig, dass sich die Beteiligten intensiv mit den vorhandenen Problemstellungen, aber auch mit einfach umsetzbaren Lösungsansätzen auseinandersetzen. Dazu brauchen natürlich auch die Lehrkörper Unterstützung. Daher ist es sinnvoll das Wissen über den Umgang mit chronisch kranken oder behinderten SchülerInnen als festen Bestandteil bereits in ihre Ausbildung zu implementieren. Das gilt besonders für die barrierefreie Kommunikation, etwa bei SchülerInnen mit Hörbehinderungen oder die Kommunikation bei SchülerInnen mit geistiger Behinderung in leichter Sprache“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch er Ausbau der Digitalisierung der Schulausstattung, denn mit Hilfe von modernen Medientools lassen sich Barrieren beispielsweise bezüglich Hör- und Sehbehinderungen oder auch in Bezug auf die Kommunikation in leichter Sprache gut überwinden.

„Gerade die andauernde Situation der Corona-Pandemie hat in den vergangenen Monaten mit dem Stichwort „Homeschooling“ deutlich gemacht, dass eine Digitalisierung unverzichtbar dafür ist, dass wir mit den Herausforderungen der Zukunft umgehen und die besonderen Bedarfe von allen SchülerInnen bedienen können“, sagt Dr. Martin Danner.

Weitere Informationen zur Kampagne #WirFürUnsererKinder! erhalten Sie hier.

Foto zur Meldung: Barrieren in Schulen abbauen - Teilhabe ist ein Grundrecht! (SH-NEWS 2020/085 vom 28.09.2020)
Foto: Barrieren in Schulen abbauen - Teilhabe ist ein Grundrecht! (SH-NEWS 2020/085 vom 28.09.2020)

2. Exkursion des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/084 vom 24.09.2020)

(24.09.2020)

2. Exkursion des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/084 vom 24.09.2020)

alte Straßenbahn im Straßenbahnmuseum in Chemnitz ÖPNV-Sternfahrt von Dresden und dem Landkreis Leipzig nach Chemnitz

(LSKS/jtk, ahä) Am 19. September 2020 lud die Regionalkoordinatorin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ Jana Treffler-Klingner zu einer barrierefreien Ausfahrt nach Chemnitz ein. Diese fand im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 statt. 

Die Gruppe aus dem Landkreis Leipzig betreute Sven Klingner, von Dresden aus startete Projektkoordinatorin Anne Hähnel mit den Teilnehmenden. Die Zugfahrt mit der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) von Leisnig über Großbothen, Grimma und Naunhof nach Leipzig verlief problemlos. Das Zugpersonal war sehr freundlich und half dort, wo Hilfe nötig war. In Leipzig gab es allerdings wieder ein Übermittlungsproblem der Mobilitätsservicezentrale (MSZ), sodass vor Ort niemand informiert war, dass ein Rollstuhlfahrer mit dem Hublift in den Zug nach Chemnitz gehoben werden sollte. Jedoch konnte dies durch einen kurzen Anruf des Lokführers schnell geklärt werden und so kamen die acht Teilnehmenden gut am Chemnitzer Hauptbahnhof an. Dort trafen sie auf die Gruppe aus Dresden, die ebenfalls pünktlich in Chemnitz eintraf und keine Probleme bei der Hinreise hatte.

Mit 13 Teilnehmern startete die Gruppe mit einer modernen Straßenbahn der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) ins Straßenbahnmuseum im Straßenbahnhof Kappeln in Chemnitz. Nach einem kurzen Fußweg konnten sich die Teilnehmenden über die Entwicklung der Straßenbahn in den Jahren 1900 bis 1980 in Chemnitz informieren und verschiedene Straßenbahnwagen aus diesem Zeitraum besichtigen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Gruppe leider keine Führung im Straßenbahnmuseum erhalten aber die zahlreichen Informationstafeln vermittelten viel Wissenswertes rund um das Thema. Dabei lernte die Gruppe die jetzige Barrierefreiheit der Bahnen zu schätzen.

Nach über einer Stunde fuhr die Gruppe mit der Straßenbahn wieder zurück zur Zentralhaltestelle und ging zum Restaurant Michaelis. Auf dem Weg dahin mussten mehrere Schienen überquert werden. Dies gestaltetet sich mit dem Rollator allerdings als etwas schwierig, da die Räder teilweise in den Schienen hängen blieben. Bei der Mittagspause konnten sich alle noch einmal über das Erlebte austauschen. Anschließend fuhr die Gruppe mit der Straßenbahn, in die alle problemlos einsteigen konnten, zum Hauptbahnhof, um mit den verschiedenen Zügen zurück zu fahren. Allen Teilnehmenden hat dieser Ausflug gefallen und im Gegensatz zu den Ausfahrten der letzten Jahre gab es – bis auf die Informationskette der MSZ auf der Hinfahrt – keine Probleme.

 


Bildergalerie Barrierefreie Ausfahrt nach Chemnitz im September 2020

  • Hublift am Hauptbahnhof Leipzig

Foto zur Meldung: 2. Exkursion des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/084 vom 24.09.2020)
Foto: 2. Exkursion des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zur Europäischen Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/084 vom 24.09.2020)

Weitere Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/083 vom 22.09.2020)

(22.09.2020)

Weitere Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/083 vom 22.09.2020)

(Red./pec) Dresden, 21. September 2020. Austausch zwischen Mitarbeiter*innen der Projekte „Fachstelle Teilhabekoordination“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. und der „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“ vom Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. zur Vernetzung und Zusammenarbeit.

Mit dem Anliegen, die bisherige Arbeit des Projektes „Fachstelle Teilhabekoordination“ vorzustellen und künftige Aktivitäten auszuloten, konnten Anne Hiecke und Daniel Pech in der „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“ bei Johanna von der Waydbrink und Matthias Franke zu Gast sein.

Das Gespräch war durch das gemeinsame Motiv geprägt, Teilhabe und Inklusion nachhaltig unter der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Theater wünschen sich beispielsweise eine aktivere und langfristigere Mitwirkung und Beratung ihrer inklusiven Konzepte durch die entsprechende Zielgruppe. Einer ähnlichen Herausforderung stellt sich die Fachstelle Teilhabekoordination, wenn es darum geht, Meinungsbilder aus Betroffenensicht zu erfassen, um Forderungen in Richtung Politik oder Wirtschaft zu formulieren.

In einer regen Diskussion wurden strukturelle sowie gesellschaftliche Phänomene erörtert, Denk- und Arbeitsweisen abgeglichen und mögliche Ideen bzw. Lösungen skizziert. Als gemeinsamer Grundgedanke ergab sich unabhängig von strukturellen Gegebenheiten die Überzeugung, dass Menschen mit Behinderungen zur Begleitung der Prozesse auch tatsächlich zu befähigen sind. Somit kristallisierten sich Bildung und Empowerment als gemeinsame Begrifflichkeiten heraus. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Motivation und gleicher Ansätze in der Herangehensweise konnte sich auf eine zukünftige Zusammenarbeit verständigt werden, z. B. bei der thematischen Gestaltung von Fachtagen.

Foto zur Meldung: Weitere Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/083 vom 22.09.2020)
Foto: Weitere Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/083 vom 22.09.2020)

Start der Medizinischen Dienste (SH-NEWS 2020/082 vom 21.09.2020)

(21.09.2020)

Start der Medizinischen Dienste (SH-NEWS 2020/082 vom 21.09.2020)

(PM MDS; Red./pec) Mit dem heute verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen. Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

„Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können. So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wah-rung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäfts-führer des MDS.
Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Heraus-forderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürfti-gen Menschen entgegenzuwirken. „Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustel-len“, erklärt Pick.
Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt mög-lich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de


Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Foto zur Meldung: Start der Medizinischen Dienste (SH-NEWS 2020/082 vom 21.09.2020)
Foto: Start der Medizinischen Dienste (SH-NEWS 2020/082 vom 21.09.2020)

Desiro ML ÖBB Cityjet Eco vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ begutachtet (SH-NEWS 2020/080 vom 18.09.2020)

(18.09.2020)

Desiro ML ÖBB Cityjet Eco vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ begutachtet (SH-NEWS 2020/080 vom 18.09.2020)

Desiro ML ÖBB Cityjet Eco VVO-Präsentation im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche

(LSKS/mbg, ahä) Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche präsentierte der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) gemeinsam mit dem Hersteller Siemens und der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) am 16.9.2020 den u.a. in Wien verkehrenden Zug Desiro ML ÖBB Cityjet Eco. Am Dresdner Hauptbahnhof wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich den ersten zugelassenen Batteriezug Europas genauer anzusehen und gezielt Fragen zu stellen. „Elektroantriebe spielen im Rahmen der vom VVO verfolgten Klimastrategie, bei der nach strecken- und fahrzeugseitigen Lösungen für eine Dekarbonisierung des Verkehrs gesucht wird, eine große Rolle. Neben der Elektrifizierung von Strecken stellen alternative Antriebe eine Möglichkeit für klimafreundlicheren Bahnverkehr dar“, informiert der VVO in seinen aktuellen Flyern „Verkehrswende gestalten – Alternative Antriebe für die Schiene“.

Unverständlich ist allerdings, warum es der VVO für nicht erforderlich gehalten hatte, das mit ihm eng zusammenarbeitende und Ende 2019 mit dem Bundesteilhabepreis ausgezeichnete Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (LSKS) gezielt zu dieser Fahrzeugvorstellung und zu der am Vormittag durchgeführten Präsentationsfahrt nach Königsbrück (und zurück) einzuladen. Damit war es nur möglich, am Nachmittag an der u.a. in Facebook beworbenen Vorstellung des Zuges auf dem Dresdner Hauptbahnhof teilzunehmen, um einen ersten, natürlich noch unvollständigen Überblick zur Barrierefreiheit zu gewinnen.

Jede Tür verfügt über einen Schiebetritt, der sich automatisch bei Türöffnung ausfährt. Bei barrierefreien Bahnsteigen mit 55 cm Höhe ist daher analog zum Modell Talent 2 (u.a. Dresden – Leipzig) ein problemfreies Ein- und Aussteigen sowie Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen möglich. Allerdings wird erwartet, dass die neue Generation der Schiebetritte zuverlässiger ist, auch unter Winterbedingungen oder bei Verschmutzung nicht so häufig ausfällt wie bei den älteren schmalen Desiro-Fahrzeugen der ehemaligen Städtebahn (jetzt MRB).

Das für Rollstuhlfahrer ausgewiesene Mehrzweckabteil (einschl. Behindertentoilette) befindet sich im präsentierten Zug am Kopf bzw. am Ende des Fahrzeuges. Allerdings entspricht dieser Bereich mit nur vier Stellplätzen nicht der Vorgabe der in den Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission eingegangenen Technischen Forderungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“. Dort sind bekanntlich für den S-Bahn und regionalen Bahnverkehr pro Zug sieben Rollstuhl-Stellplätze (ggf. kombiniert mit Kinderwagen) mit Toilettenzugang, davon mindestens vier geeignet ausgestattete Stellplätze (u.a. Sprechanlage/Notruf) speziell für Fahrgäste im Rollstuhl gefordert. Deshalb wird erwartet, dass auch auf Grund der Gesamtlänge des Zuges, der beförderbaren Personen und des zu erwartenden Fahrplanabstandes dieses Mehrzweckabteil an beiden Endteilen des Zuges verfügbar ist.

Die dem beschriebenen Abteil zugeordnete Behindertentoilette ist für ein Verkehrsmittel relativ geräumig, die Zu- und Anordnung der Details und Bedienelemente ist gut gewählt. Der Durchgang zur nächsten Tür, die im Havariefall ggf. benötigt wird, ist jedoch relativ schmal und mit Klappsitzen ausgestattet. Auf die sollte beim Einsatz im Freistaat Sachsen und im VVO-Bereich unter Beachtung der Erfahrungen mit dem Talent 2 zumindest teilweise verzichtet werden.

Nicht beurteilt werden konnte u.a. die Lesbarkeit von Strecken-/Reiseinformationen im Fahrzeug, sowie die Verständlichkeit von Ansagen im/am Zug. Das gleiche trifft auf die Orientierungsmöglichkeiten sehbehinderter Reisender im Innenraum des Fahrzeugs durch eine geeignete Kontrastauswahl und Beleuchtung zu.

Für das Ein- und Aussteigen an 38er bzw. 76er Bahnsteigen verfügt der Zug am für Fahrgäste im Rollstuhl ausgewiesenen Mehrzweckabteil wie die gegenwärtigen Fahrzeuge der S-Bahn Dresden beidseitig über eine Rampe, die durch den Fahrgast durch Betätigen im Türbereich angeordneter Taster angefordert werden muss. Die Rampe wird durch das Zugpersonal unmittelbar vor Ort bedient, was nach Auskunft der ÖBB-Vertreter wegen des umfangreichen Handlings zugleich eine gründliche Personal-Unterweisung erfordert. Die außerordentlich aufwändige Konstruktion lässt jedoch darauf schließen, dass häufige Ausfälle nicht auszuschließen sind. Das Aus- und Einfahren der Rampe dauert zudem deutlich länger als erwartet, zusätzlich wird durch die volumenfordernde Bauweise die Türdurchgangbreite und die Breite des Schiebetritts eingeschränkt.

Sollte sich der VVO für den Einsatz dieser Züge entscheiden, wird auch auf der Basis der vorliegenden Erfahrungen bei der S-Bahn Dresden oder bei den DVB-Stadtbahnen eine leichte, transportable, manuell auslegbare mechanische Klapprampe favorisiert, die ggf. zusätzlich den Vorteil bietet, im Havariefall das Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl auch an einer anderen erreichbaren Fahrzeugtüre zu ermöglichen.

Lt. VVO ist der präsentierte Zug u.a. für einen zukünftigen Einsatz auf der Strecke Dresden – Königsbrück im 30-Minuten-Takt vorgesehen. Hierzu müssen neben der Fahrzeugbeschaffung auch umfangreiche Infrastrukturmaßahmen realisiert werden. Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ist hierfür dem VVO ein verlässlicher Partner und steht ihm in Fragen der Barrierefreiheit mit seinen Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ und dem jahrelangen Knowhow zur Verfügung.

Hier geht es zum vollständigen Programm der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden: Link


Bildergalerie Begutachtung Desiro ML ÖBB Cityjet Eco im September 2020

  • Einstieg für Rollstuhlfahrer mit Schiebetritt

    Einstieg für Rollstuhlfahrer mit Schiebetritt

    Quelle: LSKS/ahä

Foto zur Meldung: Desiro ML ÖBB Cityjet Eco vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ begutachtet (SH-NEWS 2020/080 vom 18.09.2020)
Foto: Desiro ML ÖBB Cityjet Eco vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ begutachtet (SH-NEWS 2020/080 vom 18.09.2020)

Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2020/081 vom 18.09.2020)

(18.09.2020)

Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2020/081 vom 18.09.2020)

DD-Stadtbahn an Haltestelle Konstruktive Zusammenarbeit wird weitergeführt

(LSKS/ahä) Am 15. September 2020 tagte die Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“. Aufgrund der Corona-Pandemie war es in diesem Jahr die erste Beratung, die natürlich mit Abstand und unter den derzeit geltenden Hygieneregeln abgehalten wurde. Neben Vertretern der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) waren Dr. Jan Blüher vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS), Kreisorganisation Dresden, Dr. Hannes Seidler vom Ortsverein Schwerhörige Dresden e.V. sowie Daniela Richter, Mitarbeiterin im Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden anwesend. Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ wurde durch Anne Hähnel, derzeitige Projektkoordinatorin, Projekt-Mitarbeiter Thomas Naumann und Dr. Peter Münzberg als ehrenamtlicher Projektbeauftragter vertreten.

Nach einer kurzen Begrüßung gab die Projektkoordinatorin Anne Hähnel einen kurzen Überblick über die bisher im Projekt gelaufenen Aktivitäten. Durch die Corona-Lage mussten Beratungen und Veranstaltungen verschoben werden (siehe SH-News 2020/030 vom 31.03.2020 ), konnten in der zweiten Jahreshälfte aber Schritt für Schritt wieder aufgenommen werden. Hinsichtlich der angebotenen Mobilitätstrainings wurde mit der DVB eine engere Zusammenarbeit vereinbart, da die Projektaktivitäten in diesem Bereich ausgeweitet wurden und nun auch u.a. Begegnungsstätten, Wohlfahrtsverbände und Wohnungsgenossenschaften in Dresden direkt angesprochen werden. Dies soll im kommenden Jahr weiterverfolgt und ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden.

Weitere Themen der Beratung waren die bestehenden und zukünftigen Baumaßnahmen sowie die damit verbundenen Ersatzverkehre. Hier vereinbarte das Projektteam, dass es rechtzeitig bei der Planung der Ersatzverkehre mit eingebunden wird. Zudem wurde der neue Stadtbahnwagen thematisiert, der im nächsten Jahr bereits ausgeliefert werden soll. Dazu findet in der nächsten Woche noch einmal ein separater Termin mit DVB und dem Projekt statt, um den aktuellen Stand zu besprechen und inwieweit auf die Forderungen der jeweiligen Interessenvertreter eingegangen werden konnte. Die DVB sprach in diesem Zusammenhang das derzeit in Dresden genutzte BLIS an, welches im Zuge der Neuanschaffung ebenfalls auf dem Prüfstand steht. Es wurde darum gebeten, dass der BSVS Anforderungen an ein zukünftiges Informationssystem für Blinde und Sehbehinderte formuliert, damit dies in den Verband der Verkehrsunternehmen eingebracht und eine bundesweit zukunftsfähige und vor allem einheitliche Lösung gefunden werden kann.

Beim DVB-Gesamtkonzept zur Fahrgastinformation im Fahrzeug wurde eine weitere Zusammenarbeit vereinbart. Im Zuge der Überarbeitung wies das Projektteam noch einmal darauf hin, dass die am Fahrzeug angebrachten Piktogramme hinsichtlich Größe, Kontrast und Aussage noch einmal betrachtet werden sollten. Zu gegebener Zeit findet hierzu ein gemeinsamer Termin statt.

Die nächste Beratung der Projektgruppe findet im Frühjahr 2021 statt.

Foto zur Meldung: Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2020/081 vom 18.09.2020)
Foto: Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ hat beraten (SH-NEWS 2020/081 vom 18.09.2020)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ startet in die Europäische Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/079 vom 15.09.2020)

(15.09.2020)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ startet in die Europäische Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/079 vom 15.09.2020)

Kugelförmige Mineralie auf weißer Mineralie in der Terra Mineralia FreibergBericht zur barrierefreien Ausfahrt nach Freiberg, Mobilitätstraining in Dresden

(LSKS/ahä) Zu einer kleinen „Weltreise“ in Freiberg hatte die Koordinatorin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ Anne Hähnel am 12. September 2020 eingeladen. Mit insgesamt 9 Teilnehmenden war die barrierefreie Ausfahrt mit Besuch der Mineralienausstellung Terra Mineralia der TU Bergakademie Freiberg gut angenommen. Bei bestem Wetter startete die Gruppe am Dresdner Hauptbahnhof und fuhr direkt mit der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) in die Bergstadt. Das Zugpersonal war dabei sehr freundlich und über die Mobilitätsanmeldung informiert. Da der Zug mit einem Schiebetritt ausgestattet war, war keine weitere Hilfestellung nötig. Nach der pünktlichen Ankunft in Freiberg traten die Teilnehmenden die letzte Etappe zur Ausstellung an - die Busfahrt vom Bahnhof zum Schlossplatz. Mit etwas Verspätung erreichte ein neuer niederfluriger Stadtbus der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH die Haltestelle am Bahnhof und brachte alle – wie vorher angemeldet – zum Schlossplatz. Nun konnte die kleine „Weltreise“ in der Terra Mineralia auch schon beginnen.

Das Führungspersonal begrüßte die Gruppe herzlich und erläuterte zunächst die Entstehung der Mineralienausstellung. Anschließend begaben sich die Teilnehmenden nach Amerika über China und Indien nach Australien. Sie erfuhren viel Wissenswertes zur Entstehung der Mineralien, deren Zusammensetzung und den Besonderheiten, kleine Anekdoten lockerten das Ganze auf. Am Schluss besuchte die Gruppe auch die Schatzkammer und konnte die wertvollsten Stücke der Ausstellung bewundern. Das Museum hat sich dabei sehr gut auf die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen eingestellt (Führungen sind u.a. auch für sehbehinderte und blinde Menschen möglich). Die Exponate sind wie das Museum selbst gut zugänglich. Der Aufzug zu den verschiedenen Ausstellungsräumen bot für die ganze Gruppe Platz und auch die sanitären Anlagen waren gut zu erreichen und geräumig.

Nach der 1,5 stündigen interessanten Reise begaben sich alle gemeinsam in das naheliegende Schlosscafé Freudenstein und wurden dort bereits erwartet. Es befindet sich wie das Museum im Schloss selbst und hatte im Außenbereich genug Platz für alle Teilnehmer. Im Schloss ist zudem eine öffentlich zugängliche Behindertentoilette mit Euro-Schlüssel vorhanden. Am frühen Nachmittag brach die Gruppe dann wieder in Richtung Bahnhof auf. Der Stadtbus der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH war dieses Mal pünktlich, so dass der geplante Zug der MRB zurück nach Dresden auch sicher erreicht wurde. Der barrierefreie Ausflug nach Freiberg hat im Rückblick an allen Stationen funktioniert, genauso die vorherigen Anmeldungen und Absprachen. Einziges Manko stellte bei Letzterem allerdings die Wartezeit bei der Mobilitätsanmeldung der MRB dar. Diese erfolgte trotz Einhaltung der Anmeldefrist und mehrmaligem Anrufen erst am Abend vorher.

Rückblick auf Mobilitätstraining mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Bereits am 5. September 2020 fand das Mobilitätstraining zum Niederflurbus der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) statt. Durch die kleine Gruppe von 5 Teilnehmenden und den Vertretern der DVB konnte ein individuelles Training durch die Mobilitätstrainerin Marina Pflaum im Betriebshof Trachenberge stattfinden. Neben den theoretischen Grundlagen konnte direkt am Bus das Ein- und Aussteigen mit Rollator geübt werden. Anschließend wurde das Erlernte noch einmal im Fahren und an einigen Bushaltestellen trainiert.

Das nächste Mobilitätstraining zur Niederflurstraßenbahn der DVB findet am 26.09.2020. Weitere Details und die Anmeldung finden Sie im Veranstaltungskalender des SHNW.

 

Die nächsten Veranstaltungen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“:

  • 15.09.2020 „Wie barrierefrei ist die Dresdner Neustadt? - Ein Stadtteilrundgang für alle“ gemeinsam mit Lokale Agenda für Dresden und Neustad(t)raum e.V. 
  • 19.09.2020 Barrierefreie Ausfahrt nach Chemnitz, Besuch des Straßenbahnmuseums
  • 20.09.2020 Baustelle „Augustusbrücke“: Vortrag "1000 Jahre Brückenbau in Dresden" und Besichtigung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung gemeinsam mit der Stadt Dresden
  • 26.09.2020 Mobilitätstraining Niederflurstraßenbahn gemeinsam mit der DVB AG

 

Kontakt für Rückfragen und Anmeldung:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V.
Anne Hähnel
Telefon: 0351 47935013

 

Hier geht es zum vollständigen Programm der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden: Link


Bildergalerie Exkursion nach Freiberg und Mobilitätstraining im September 2020

  • Führung der Gruppe in der Terra Mineralia im Raum Amerika

    Führung der Gruppe in der Terra Mineralia im Raum Amerika

Foto zur Meldung: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ startet in die Europäische Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/079 vom 15.09.2020)
Foto: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ startet in die Europäische Mobilitätswoche (SH-NEWS 2020/079 vom 15.09.2020)

Stufen und Kanten - Foto-Comic-Projekt (SH-NEWS 2020/078 vom 10.09.2020)

(10.09.2020)

Stufen und Kanten - Foto-Comic-Projekt (SH-NEWS 2020/078 vom 10.09.2020)

bunte Malkreide auf Wiese Einladung an Interessierte und Neugierige - am 25. September 2020

(Red./cj/Körperbehindertenverband Dresden) Der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. startet ein Foto-Comic-Projekt mit dem Titel "Stufen und Kanten". Unter der Leitung von zwei Dresdner Künstlerinnen, Elena Pagel und Janina Kracht soll in mehreren Workshops ein Foto-Comic-Buch entstehen. Das Buch soll sich lustig und kreativ mit den Themen Barrierefreiheit und sozialen "Stolpersteinen" im Alltag der Menschen mit Behinderung auseinandersetzen.

"Am Projekt können alle Interessierten und Neugierigen teilnehmen! Es ist für alle offen und soll zum Diskutieren einladen", sagt Matthias Pohle, Leiter der Geschäftsstelle vom Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. "Gemeinsam werden Ideen zur kreativen Umsetzung des Buchprojektes entwickelt, dargestellt und gemeinsam auf den Punkt gebracht. So können auf spielerisch humorvolle Weise Szenerien entwickelt und Themen kritisch dargestellt werden, die Bedürfnisse und Wünsche der Projektteilnehmer eindrücklich veranschaulichen. Somit können Distanzen, Berührungsängste und Missverständnisse, die behinderte Menschen im Alltag oft erleben, vor Augen geführt und Lösungen erprobt sowie kreativ improvisiert werden".

Ziel des fertigen Buches soll sein, für ein größeres Selbstverständnis im Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu werben.

Interessierte lädt der Verband am Freitag, 25. September 2020, um 18 Uhr zu einem ersten Gespräch mit den Künstlerinnen ein. Das Treffen findet in der Begegnungsstätte Strehlener Straße 24, 01069 Dresden statt. Zur Vorbereitung bittet die Organisatoren um eine kurze Anmeldung per Telefon unter 0351 4724942 oder per E-Mail an 

Foto zur Meldung: Stufen und Kanten - Foto-Comic-Projekt (SH-NEWS 2020/078 vom 10.09.2020)
Foto: Stufen und Kanten - Foto-Comic-Projekt (SH-NEWS 2020/078 vom 10.09.2020)

Neue RufBus-Linie in Colditz eröffnet (SH-NEWS 2020/075 vom 04.09.2020)

(04.09.2020)

Neue RufBus-Linie in Colditz eröffnet (SH-NEWS 2020/075 vom 04.09.2020)

(LSKS/jtk, ahä) Anfang der Woche wurde in Colditz der neue Stadtbus in einer feierlichen Inebtriebnahme als RufBus eingeführt. Neben Vertretern u. a. des Landkreises Leipzig, der Stadt Colditz, des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) sowie der Regionalbus Leipzig GmbH wurde auch die regionale Projektkoordinatorin Jana Treffler-Klingner vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ eingeladen. Nach Ansprachen und Übergabe der Liniennetzpläne wurde der RufBus 624 offiziell in Betrieb genommen und konnte durch Jana Treffler-Klingner auch auf Barrierefreiheit getestet werden.

Aufgrund der bisher sehr guten Zusammenarbeit mit der Regionalbus Leipzig GmbH konnte sich das Projekt bei der Realisierung der Rufbus-Linie mit dem Thema Barrierefreiheit konstruktiv einbringen. Der Mercedes-Sprinter ist niederflurig und verfügt über einen Mehrzweckplatz, auf dem ein Kinderwagen oder ein Rollstuhl (gängige Maße) oder 2 klappbare Rollatoren Platz finden. Der RufBus 624 ergänzt dabei den Linienverkehr und verkehrt nur auf Fahrgastwunsch in einem festgelegten Gebiet im Raum Colditz. Fahrgäste können diesen täglich nutzen. Eine Anmeldung kann zwischen einer Stunde und sieben Tagen vor Fahrtantritt entweder online über rufbus.regionalbusleipzig.de oder telefonisch über das MDV-Infotelefon (Telefon 0341 91353591) erfolgen. Ab voraussichtlich Oktober wird dies dann auch über die App MOOVEME möglich sein.

Weitere Informationen zum RufBus der Regionalbus Leipzig GmbH finden Sie hier: Link

Jana Treffler-Klingner nutzte den Eröffnungstermin des Weiteren als Gelegenheit, um mit den Verantwortlichen der Stadt Colditz, dem Landkreis Leipzig sowie dem MDV ins Gespräch zu kommen, damit die Barrierefreiheit im ÖPNV auch weiterhin im Fokus bleibt und die Weichen für gemeinsame Aktivitäten wie z.B. neue Mobilitätstrainings im nächsten Jahr gestellt werden.

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 bietet das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" bereits wieder Mobilitätstrainings in Dresden sowie Exkursionen nach Chemnitz und Freiberg an. Im Veranstaltungskalender des SHNW-Portals finden Sie weitere Informationen und können sich für unsere Veranstaltungen anmelden.

 

Projektteilnehmer stehen vor dem neuen RufBus

Feierliche Inbetriebnahme der RufBus-Linie 624 in Colditz

Quelle: LSKS/jtk

Foto zur Meldung: Neue RufBus-Linie in Colditz eröffnet (SH-NEWS 2020/075 vom 04.09.2020)
Foto: Neue RufBus-Linie in Colditz eröffnet (SH-NEWS 2020/075 vom 04.09.2020)

Digitales Management stärkt Versorgung von Multiple Sklerose-Patienten (SH-NEWS 2020/076 vom 04.09.2020)

(04.09.2020)

Digitales Management stärkt Versorgung von Multiple Sklerose-Patienten (SH-NEWS 2020/076 vom 04.09.2020)

(PM SMS; red./pec) Zum Start für das Versorgungsprojekt »Pfadgestütztes Qualitätsmanagement in der MS-Versorgung (QPATH4MS)« hat Gesundheitsministerin Petra Köpping Fördermittelbescheide in Höhe von 1,7 Millionen Euro übergeben. Das Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwickung (EFRE) gefördert. Projektpartner sind die Carus Consilium Sachsen GmbH, das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, die Technische Universität Dresden, die MedicalSyn GmbH sowie die Symate GmbH.

Mit dem Projekt QPATH4MS soll bundesweit zum ersten Mal ein Qualitätsmanagementkonzept in die Behandlung von Multiple Sklerose-Patienten integriert werden, dass neben der Perspektive des Arztes auch die der Patienten berücksichtigt. Mit diesem »Tandempfad« sollen sich die Versorgungsangebote der MS-Patienten zielgerichtet und effizient steuern lassen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es ist mir ein Anliegen, die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen zukunftssicher zu gestalten und qualitativ zu verbessern. Die Einbindung eines mehrdimensionalen Qualitätsmanagements in der MS-Versorgung ist einzigartig. Der Einsatz von Telemedizin ermöglicht diese hochwertige Therapie auch bei steigenden Patientenzahlen und unabhängig vom Wohnort.« Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Dresden ergänzt: »Das althergebrachte Rollenverständnis des Patienten, der Therapien und die ärztlichen Entscheidungen passiv hinnimmt, gehört zunehmend der Vergangenheit an. Vielen sind die Vorteile bewusst, sich aktiv in den Behandlungsprozess einzubringen. Doch dafür bedarf es großer Transparenz auf allen Seiten. Das heute startende Projekt des pfadgestützten Qualitätsmanagements in der MS-Versorgung ist hierfür ein sehr gutes Beispiel, das hoffentlich Vorbild für die Versorgung anderer chronischer Erkrankungen sein wird.«

Konkret soll der Behandlungsverlauf elektronisch abgelegt, strukturiert und sowohl für den Arzt als auch für den Patienten visualisiert werden. Um die individuelle Erkrankungssituation besser einschätzen und selbst managen zu können, werden Qualitätsindikatoren integriert. Dadurch können Patienten und Angehörige die Krankheit besser verstehen und noch zielgerichteter Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, um zu einer erfolgreichen Therapie beizutragen.

Zentraler Knotenpunkt für das Projekt ist das Multiple Sklerose Zentrum (MSZ) an der Klinik für Neurologie des Dresdner Uniklinikums. Mit monatlich rund 1000 Patienten ist es das größte akademische MS-Zentrum Deutschlands. Neben der umfassenden klinisch-interdisziplinären Versorgung der Patienten steht auch die Wissenschaft mit dem Bereich Digital Health im Vordergrund.

Foto zur Meldung: Digitales Management stärkt Versorgung von Multiple Sklerose-Patienten (SH-NEWS 2020/076 vom 04.09.2020)
Foto: Digitales Management stärkt Versorgung von Multiple Sklerose-Patienten (SH-NEWS 2020/076 vom 04.09.2020)

Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 (SH-News 2020/077 vom 04.09.2020)

(04.09.2020)

Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 (SH-News 2020/077 vom 04.09.2020)

(LSKS/ahä) Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden bietet das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ wieder mehrere Veranstaltungen an. Sie ist eine Aktion der Europäischen Kommission und findet jedes Jahr in mehr als 2.000 Kommunen europaweit statt. Bürgerinnen und Bürger können Mobilitätsangebote testen und sich auf verschiedenen Veranstaltungen rund um das Thema umwelt- und klimafreundliche Mobilität informieren.

"Auch wenn uns Corona in diesem Jahr in allen Bereichen stark beeinflusst, können wir Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dennoch wieder ein vielfältiges Programm anbieten," informiert Anne Hähnel, Projektkoordinatorin vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle. "So führen wir bereits am 5. September ein praktisches Mobilitätstraining gemeinsam mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) für Niederflurbusse durch. Das praktische Training für die Niederflurstraßenbahn in Dresden erfolgt am 26. September. Für letztere sind noch Anmeldungen möglich."

Im Landkreis Leipzig/Nordsachsen finden aufgrund der Corona-Pandemie dieses Jahr leider keine praktischen Trainings mehr statt, die Planungen für das neue Jahr sind aber angelaufen.

In den bewährten Ausfahrten zum Test der Barrierefreiheit besuchen die Teilnehmenden am 12. September die Mineralienausstellung der TU Bergakademie Freiberg und am 19. September das Straßenbahnmuseum in Chemnitz (Start ab Dresden sowie ab Grimma bzw. Leipzig). Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Details finden Sie unserem Veranstaltungskalender Bitte beachten Sie die Anmeldefristen und die Teilnehmerbegrenzung.

Darüber hinaus bietet das Projekt in diesem Jahr eine Kooperationsveranstaltung mit der Lokalen Agenda für Dresden sowie Neustad(t)raum e.V. an. Am 15. September begeben sich die Teilnehmenden ab 18 Uhr auf einen Stadtteilrundgang in die Dresdner Neustadt und gehen der Frage nach, wie barrierefrei die Neustadt ist. Die Anmeldung hierfür erfolgt online über die Lokale Agenda für Dresden: Link

Am 20. September, 10 Uhr ermöglicht das Projekt dann gemeinsam mit der Stadt Dresden Einblicke in die Baumaßnahme „Augustusbrücke“ für Menschen mit Mobilitätseinschränkung. Zunächst erfahren die Teilnehmenden vom Bauleiter Interessantes zur Historie der Augustusbrücke, um anschließend in einer Besichtigung Wissenswertes zur Baumaßnahme auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit und dem Denkmalschutz zu erhalten.

Die Veranstaltungen auf einen Blick:

  • 05.09.2020 Mobilitätstraining Niederflurbusse gemeinsam mit der DVB AG
  • 12.09.2020 Barrierefreie Ausfahrt nach Freiberg, Besuch der Mineralienausstellung Terra Mineralia
  • 15.09.2020 "Wie barrierefrei ist die Dresdner Neustadt? - Ein Stadtteilrundgang für Alle"
  • 19.09.2020 Barrierefreie Ausfahrt nach Chemnitz, Besuch des Straßenbahnmuseums
  • 20.09.2020 Baustelle "Augustusbrücke": Vortrag und anschließende Besichtigung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit
  • 26.09.2020 Mobilitätstraining Niederflurstraßenbahn gemeinsam mit der DVB AG

Das Team vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" lädt alle Interessierten herzlich zu seinen Veranstaltungen ein. Diese sind ein kostenfreies Angebot des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) und seiner Kooperationspartner. Um Anmeldung wird in jedem Fall gebeten, da aufgrund Corona die Teilnehmerzahlen begrenzt sind.

Details und Anmeldung zu den Veranstaltungen: Veranstaltungskalender

Zum vollständigen Programm der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden: Link

Foto zur Meldung: Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 (SH-News 2020/077 vom 04.09.2020)
Foto: Europäische Mobilitätswoche vom 16.-22. September 2020 (SH-News 2020/077 vom 04.09.2020)

Neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen (SH-NEWS 2020/073 vom 02.09.2020)

(02.09.2020)

Neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen (SH-NEWS 2020/073 vom 02.09.2020)

(Red./cj/SMS) Gesundheitsministerin Petra Köpping hat neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen. Insgesamt bestehen sie jetzt aus 62 Mitgliedern. Die Besuchskommissionen sind ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren berufen.

Die multiprofessionell zusammengesetzten Teams, in denen auch Psychiatriebetroffene vertreten sind, unternehmen im Jahr rund 120 Besuche. Dabei verstehen sie sich nicht in erster Linie als Kontrollorgane, sondern vor allem als konstruktive Berater, die im jeweiligen Einzelfall auch Anregungen und Hilfestellungen geben. Nachdem die Besuchskommissionen, bedingt durch die Corona-Pandemie, im Frühjahr zeitweise ihre Besuche aussetzen mussten, konnten inzwischen wieder erste Einrichtungen aufgesucht werden.

Staatsministerin Petra Köpping: "Das ist ein ganz wichtiges ehrenamtliches Engagement. Die Besuchskommissionen sind für die Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen ein bedeutendes Instrument."

Die Besuchskommissionen überprüfen insbesondere die baulichen und personellen Gegebenheiten in den Einrichtungen vor Ort, das therapeutische Angebot, das »Klima« in den Einrichtungen und die Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Als Schwerpunkte für ihre zukünftige Tätigkeit haben sich die neuen Besuchskommissionen die Umsetzung der Vorgaben des novellierten Bundesteilhabegesetzes sowie die Verstetigung der Besuche stationärer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt.

Foto zur Meldung: Neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen (SH-NEWS 2020/073 vom 02.09.2020)
Foto: Neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen (SH-NEWS 2020/073 vom 02.09.2020)

"Woche der seelischen Gesundheit" (SH-NEWS 2020/074 vom 02.09.2020)

(02.09.2020)

"Woche der seelischen Gesundheit" (SH-NEWS 2020/074 vom 02.09.2020)

(Red./pec) Zur bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit veranstaltet das Soziale Netzwerk Lausitz in Weißwasser und Niesky ein vielfältiges Programm. 

Ein wichtiges Ziel des Programmes ist es laut Veranstalter, "über psychische Erkrankungen und deren Ursachen aufzuklären, Hilfs- und Therapieangebote aufzuzeigen und die Diskussion anzuregen."

Vom 08.10. - 18.10.2020 finden dazu Workshops, Vorträge oder Schnupperkurse statt.

Die Mehrzahl der Angebote ist kostenfrei.

Informationen zum umfangreichen Programm, weitere Details und vor allem Hinweise im Zusammenhang mit Covid-19 können sie dem Flyer im PDF-Format oder der Veranstaltungs-Webseite entnehmen.

zum Flyer

zur Webseite

Foto zur Meldung: "Woche der seelischen Gesundheit" (SH-NEWS 2020/074 vom 02.09.2020)
Foto: "Woche der seelischen Gesundheit" (SH-NEWS 2020/074 vom 02.09.2020)

Nationales Gesundheitsportal gestartet (SH-NEWS 2020/072 vom 01.09.2020)

(01.09.2020)

Nationales Gesundheitsportal gestartet (SH-NEWS 2020/072 vom 01.09.2020)

(Red. /cj/Bundesministerium für Gesundheit) Heute startete das Bundesministerium für Gesundheit ein Nationales Gesundheitsportal. Unter www.gesund.bund.desollen sich Bürger*innen künftig schnell, zentral, verlässlich, werbefrei und gut verständlich über alle Themen rund um Gesundheit und Pflege informieren können. Dabei stehen vereinzelt Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereit. Videos sind untertitelt.

Gesundheitsminister Jens Spahn sagt dazu: „Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig seriöse Gesundheitsinformationen sind. Nur wer informiert ist, kann sich und andere schützen. Mit dem Nationalen Gesundheitsportal wollen wir Bürgerinnen und Bürger aber auch jenseits von Corona zu Fragen rund um ihre Gesundheit informieren - schnell, benutzerfreundlich und fundiert. Wer Gesundheit googelt, soll künftig auf dem Nationalen Gesundheitsportal landen.“

Auf dem Nationalen Gesundheitsportal können sich interessierte Bürger*innen ab heute über die häufigsten Krankheitsbilder (u.a. Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Infektionserkrankungen) informieren. Außerdem werden zahlreiche Beiträge zu verbrauchernahen Themen wie Pflege, Prävention und Digitalisierung angeboten. Weitere Themenschwerpunkte sollen Schritt für Schritt hinzugefügt und das Spektrum an Angeboten kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Das Nationale Gesundheitsportal wird in Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) betrieben.

Foto zur Meldung: Nationales Gesundheitsportal gestartet (SH-NEWS 2020/072 vom 01.09.2020)
Foto: Nationales Gesundheitsportal gestartet (SH-NEWS 2020/072 vom 01.09.2020)

Die LAG SH Sachsen zu Gast im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SH-NEWS 2020/069 vom 21.08.2020)

(21.08.2020)

Die LAG SH Sachsen zu Gast im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SH-NEWS 2020/069 vom 21.08.2020)

 

LAG SH LogoGespräche zur Umsetzung der UN-BRK in Sachsen unter der Mitwirkung der LAG SH Sachsen

 

(Red./pec) Am Dienstag den 18.08.2020 empfing die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping den geschäftsführenden Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) zu einem Gespräch. 

Der ursprünglich für das erste Quartal des laufenden Jahres angesetzte Termin musste Corona-bedingt abgesagt werden.

Zum neu angesetzten Termin konnte der Vorsitzende der LAG SH Sachsen Immo Stamm zunächst die Bedeutung der Verbandsarbeit für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung im Freistaat Sachsen herausstellen. Eine Rolle spielte auch, welche Herausforderungen dabei für den ehrenamtlichen Vorstand bestehen und in welcher Form diese durch hauptamtliches Personal effektiv gemeistert werden könnten. Das Projekt „Fachstelle Teilhabekoordination“ wurde vom Vorsitzenden als positives Beispiel genannt, die Arbeit des Verbandes zu unterstützen. Anhand des Projektes „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ wurde aber auch deutlich, dass befristete Projektförderungen gerade in strukturell stark verankerten Vorhaben auf lange Sicht nicht immer die ressourcenschonendste und praktikabelste Lösung sein können. Die Ministerin unterstrich die Bemühungen ihres Hauses um eine nachhaltige Unterstützung der Arbeit der LAG SH Sachsen und ihrer Projekte. Als eine erste symbolische Fürsprache stimmte sie einer Schirmherrschaft für die Kampagne „Gesichter der Inklusion“ zu.

Zur Sprache kam weiterhin die an Vielfalt gewinnende Selbsthilfelandschaft auf Landesebene in Sachsen. Diskutiert wurden Schnittstellen-Effekte, die zwischen der vom SMS geförderten Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen und der LAG SH Sachsen e.V. entstehen können. Petra Köpping begrüßte den Ansatz, Kompetenzen klar zu definieren und eine Zusammenarbeit auszubauen, um die Selbsthilfelandschaft in Sachsen nachhaltig weiterzuentwickeln.

Im weiteren Verlauf des Gespräches hakte der Vorstand bzgl. der Umsetzung der UN-BRK im Freistaat nach. Erfahrungen aus den Arbeitsgruppen zur Umsetzung zeigen, dass die Ergebnistransparenz und die Rückmeldung an Mitwirkende beispielsweise der Arbeitsgruppe 3 „Gesundheit und Soziales“ noch ausbaubar ist. Gefordert wurde ein Plan zur Reaktivierung der Arbeitsgruppen und wie die Einbindung des künftigen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ausgestaltet werden soll. Seitens des Ministeriums wurde hier auf den kommenden siebten Bericht zum Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung verwiesen. In Zuge dessen sollen erneut Arbeitsgruppen und ein Beteiligungsportal unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

Der Vorstand bedankt sich bei der Sächsischen Staatsministerin, den zuständigen Staatssekretär*innen sowie weiteren Mitarbeiter*innen des Sozialministeriums für das Vertrauen in die Arbeit der LAG SH Sachsen.

Im Sinne einer Umsetzung von „Inklusion von unten“ steht der Verband weiterhin für eine aktive Mitwirkung zur Verfügung, um die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung zu vertreten.

Foto zur Meldung: Die LAG SH Sachsen zu Gast im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SH-NEWS 2020/069 vom 21.08.2020)
Foto: Die LAG SH Sachsen zu Gast im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SH-NEWS 2020/069 vom 21.08.2020)

Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)

(21.08.2020)

Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)

(PM DGB; Red./pec) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, legte dem Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) am 21. Juli 2020 einen Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes vor. Der DGB bezieht dazu nun Stellung. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten. 

Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) bemängelte bereits im Frühjahr 2019 in einer Stellungnahme die Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Der damals angemerkte Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Untertitelqualität und die Verfügbarmachung besteht nach wie vor, denn an der ungenauen Formulierung in § 47 (Barrierefreie Fassung) hat sich nichts geändert. Dort heißt es weiterhin, dass barrierefreie Fassungen von Filmen „in geeigneter Weise und in angemessenem Maße“ zugänglich gemacht werden müssen. Gleiches gilt für § 134 und § 135, die sich auf die Förderung von Umbaumaßnahmen beziehen.

 

In der Praxis werden die barrierefreien Fassungen derzeit nur über Zusatz-Technik wie Apps angeboten. Das mag für manche Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen eine „geeignete Weise“ sein, schließt aber alle Menschen aus, die kein Smartphone besitzen oder an der technischen Lösung keinen Gefallen finden. Die einzige für alle Gehörlosen universell einsetzbare und angenehme Lösung sind offene Untertitel auf Leinwand, wie man sie von „OmU“(Original mit Untertiteln)-Vorstellungen kennt.

Die vollständige Stellungsnahme des DGB finden Sie hier: Stellungnahme des DGB

Foto zur Meldung: Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)
Foto: Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)

Clearingstelle als Vermittler bei der Eingliederungshilfe

(20.08.2020)

Mit    Jahresbeginn    2020    hat    sich    die    Ein-
gliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen deutlich verändert  Dies geschah für viele sicher unbemerkt aber zu diesem Zeitpunkt wurde mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) das Recht der Eingliederungshilfe als neues
Leistungsgesetz wirksam  Die weiterentwickelte Eingliederungshilfe setzt verstärkt
auf Teilhabe und Selbstbestimmung  In den Mittelpunkt rückt die einzelne behinderte Person mit ihren Bedürfnissen und Wünschen
Da die Leistungen der Eingliederungshilfe jedoch sehr vielfältig sind, kann es bei
der Umsetzung des Gesetzes auch zu Differenzen zwischen dem Träger der EinglieClearing-Stelle
Die neue Beschwerde- Stelle 
bei Streit zwischen Menschen mit Behinderungen 
und den Trägern der Eingliederungs - Hilfe kommen.   Dabei soll nun die Clearingstelle ansetzen  In Sachsen wurde diese beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen eingerichtet  Beschwerden bzw 
Streitigkeiten über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe können schriftlich oder nach Vereinbarung eines Termins auch mündlich zur Niederschrift gegenüber einem Mitarbeiter der Clearingstelle eingereicht werden.

Berechtigt dazu ist jede Person, die aufgrund einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhält  Das Angebot ist kostenfrei.

In der Clearingstelle wird versucht, in strittigen Anliegen eine Einigung zwischen den    Beteiligten    herzustellen.   

Dazu  finden regelmäßige Besprechungen statt, an denen jeweils ein Vertreter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen, der Sozialämter sowie  der Liga der  Freien    Wohlfahrtspflege in Sachsen und der privaten Leistungserbringerverbände teilnehmen.

Weiterhin sind auch zwei Vertreter des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen dabei.

Wichtig ist aber für alle, die eine Beschwerde in der Clearingstelle einreichen wollen, dass dies keinen Widerspruch oder Klage vor Gericht ersetzt.

Um Fristen zu wahren, sollte parallel dazu der offizielle Behördliche oder gerichtliche Weg eingeleitet werden.

 

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen Clearingstelle nach SächsAGSGB Archivstraße 1, 01097 Dresden.

[Clearingstelle Sachsen]

Foto zur Meldung: Clearingstelle als Vermittler bei der Eingliederungshilfe
Foto: Clearingstelle als Vermittler bei der Eingliederungshilfe

Sachsen Barrierefrei 2020/2021

(20.08.2020)

Die neu aufgelegte, kostenfreie Bro- schüre Sachsen Barrierefrei 2020/2021 der
Tourismus Marketing Gesellschaft Sach- sen mbH (TMGS) beschreibt detailliert
die barrierefreie Zugänglichkeit von tou- ristischen Einrichtungen für mobilitätsein-
geschränkte Reisende und stellt spezielle Angebote für Gäste mit Sinneseinschrän-
kungen oder lern- und geistiger Behinde- rung vor  Auf 176 Seiten werden insgesamt
75 Unterkünfte sowie 483 Kultur- und Freizeiteinrichtungen in allen sächsischen Ferienregionen und den Orten Dresden, Leipzig und Chemnitz vorgestellt  Den
Schwerpunkt bilden touristische Ziele, vor allem aus dem Kunst- und Kulturbereich
Die Broschüre kann bei der TMGS on- line unter www.sachsen-tourismus.de/
reisethemen/sachsen-barrierefrei angesehen und kostenfrei bestellt werden
 

[Sachsen Tourismus]

Foto zur Meldung: Sachsen Barrierefrei 2020/2021
Foto: Sachsen Barrierefrei 2020/2021

Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2020/068 vom 07.08.2020)

(07.08.2020)

Auftanken statt Ausbrennen - Gesunde Abgrenzung in der Selbsthilfe

(Red./pec) Wie kann es aktiven Menschen in den unterschiedlichen Strukturen der Selbsthilfe gelingen, sich neben dem Einsatz für Andere und für die gemeinsame Sache nicht selbst zu überlasten?

Dieser und weiteren Fragen geht die Selbsthilfe Akademie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachen e.V. nach. Im Rahmen von Workshops werden mögliche Antworten auf diese Fragen beleuchtet und mit Methoden unterlegt, die zur "Stärkung der eigenen Energiereserven" beitragen können. 

Das Angebot wird durch die AOK Plus gefördert und ist für Teilnehmende kostenfrei.

Weitere Informationen zu Zielgruppe, Inhalt, Methodik und Anmeldung zu den unterschiedlichen Terminen finden Sie auf den Seiten der Selbsthilfe Akademie:

04.09.2020, Grimma

05.09.2020, Hoyerswerda

18.09.2020, Plauen

Ansprechpartnerin: Carolin Schulz

 

Foto zur Meldung: Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2020/068 vom 07.08.2020)
Foto: Weiterbildung in der Selbsthilfe (SH-NEWS 2020/068 vom 07.08.2020)

Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/067 vom 31.07.2020)

(31.07.2020)

Gespräche der LAG SH Sachsen mit dem Paritätischen sowie der LaKoS zur Vernetzung und Zusammenarbeit in der Selbsthilfe.

(Red./pec) Dresden im Juli 2020. Vorgespräche der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen e.V. (Paritätischer) sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (LaKoS) zur Vernetzung und Zusammenarbeit.

Ausgangspunkt für die Gespräche war das Anliegen des LAG SH-Projektes „Fachstelle Teilhabekoordination“, sich bei den Akteuren Paritätischer und LaKoS vorzustellen und über den Themenbereich Selbsthilfe zu sprechen.

So trafen sich Anne Hiecke, Referentin für Teilhabe und Projektkoordinator Daniel Pech bereits am 01. Juli mit der Referentin für Selbsthilfe Dr.in Gesa Busche und der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Carolin Schulz von der Selbsthilfeakademie des Paritätischen.

In einem offenen und freundlichen Gespräch wurden schwerpunktmäßig die Themen

  • Gegenseitige Vorstellung der verbandlichen sowie projektbezogenen Arbeit
  • Struktur der Selbsthilfe und Vermeidung von Doppelungseffekten auf Verbandsebene
  • Digitalisierung in der Selbsthilfe
  • Meinungsbildungsprozesse im Bereich Teilhabe und Inklusion unter Einbeziehung Betroffener Menschen

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass im Sinne des einzelnen Menschen nur die Zusammenarbeit und gegenseitige Stärkung der Verbände zielführend sein kann.

Erste konkrete Punkte sind:

  • Gegenseitiges Ergänzen und Mitwirken auf Fachtagungen
  • Gegenseitige Verlinkung bzw. Verbreitung von Informationen und Onlineangeboten auf den entsprechenden Internetseiten der Verbände
  • Selbsthilfeakademie des Paritätischen
  • Selbsthilfedatenbank des SHNW

Einen gleichsam positiven Ausgang hatte das Treffen mit der LaKoS am 29.07.2020. Mit dem Projektkoordinator Chris Branß konnten die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit vom Anfang des Jahres auf Vorstandsebene(SH-NEWS 2020/005 vom 28.01.2020)weiter praktisch konkretisiert werden:

  • Entwicklung und Erweiterung von Selbsthilfe-Datenbanken unter dem Gesichtspunkt Nutzerfreundlichkeit
  • Gemeinsame Aktion zur Woche des Sehens
  • Fachliche Abstimmungen in Vorbereitung auf die GKV-Sitzungen zur Selbsthilfeförderung

In beiden Gesprächen wurden zudem das Interesse und die Notwendigkeit an einem Format aller drei Akteure bekräftigt. Die LAG SH Sachsen dankt dem Paritätischen und der LaKoS für den kollegialen Austausch.

Es ist deutlich zu spüren, dass Gespräche in dieser Art und Umfang für die LAG SH Sachsen nun vor allem möglich sind, da durch das Projekt „Fachstelle Teilhabekoordination“ seit März die nötigen zeitlichen und fachlichen Ressourcen vorhanden sind. Das festigt die Überzeugung der Notwendigkeit der in Aussicht gestellten institutionellen Förderung. Im Sinne der von Behinderung und chronischer Erkrankung betroffenen Menschen kann damit eine fortlaufend gestärkte Arbeit erreicht werden, die die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbsthilfe auf Landesebene stärken.

Foto zur Meldung: Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/067 vom 31.07.2020)
Foto: Gespräche auf Arbeitsebene (SH-NEWS 2020/067 vom 31.07.2020)

Mitarbeiter*in für das Inklusionsnetzwerk Sachsen gesucht (SH-NEWS 2020/066 vom 31.07.2020)

(31.07.2020)

Bewerbungen bitte bis 21. August 2020

(Red./Christine Jeglinsky) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Projektmitarbeiter*in für das Inklusionsnetzwerk Sachsen. Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen und bis 31. Dezember 2021 befristet.

Zu den Kernaufgaben gehören u. a. die redaktionelle Betreuung und Pflege der Internetseite, die Organisation und Durchführung von Schulungen und Regional- und Netzwerktreffen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Von den Bewerbenden erwarten wir u. a. einen Hochschulabschluss in einem äquivalenten Studiengang (z. B. im sozial- oder geisteswissenschaftlichen Bereich) und Erfahrungen im Ehrenamt, Kenntnisse der Selbsthilfelandschaft von Sachsen sowie einschlägige Erfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Interessenten können Ihre Bewerbung bis zum 21. August 2020 per E-Mail an:

 senden.

 

zur vollständigen Stellenausschreibung

Foto zur Meldung: Mitarbeiter*in für das Inklusionsnetzwerk Sachsen gesucht (SH-NEWS 2020/066 vom 31.07.2020)
Foto: Mitarbeiter*in für das Inklusionsnetzwerk Sachsen gesucht (SH-NEWS 2020/066 vom 31.07.2020)

Mobilitätstrainings in Dresden schrittweise wieder aufgenommen (SH-News 2020/065 vom 31.07.2020)

(31.07.2020)

Weitere Trainings und Ausfahrten im September

(LSKS/ahä) Der öffentliche Personennahverkehr ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von besonderer Bedeutung, denn oft steht ihnen kein Auto zur Verfügung. Ein sicheres Mitfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, möglichst ohne Begleitperson, gestattet ihnen die selbstständige Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.

Das LSKS-Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ lud Anfang der Woche interessierte Bewohner*innen der DIAKO Seniorenhilfe-Altersgerechtes Wohnen in Dresden zum Mobilitätstraining Bus und Bahn (Theorieteil) ein. Es ist das erste Training seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020.

Die Mobilitätstrainerin Marina Pflaum sowie Projektkoordinatorin Anne Hähnel begrüßten in der Dresdner Neustadt acht Teilnehmer*innen. Neben einer kurzen Projektvorstellung ging es in erster Linie um die theoretische Vermittlung von Wissen. Das reicht von der korrekten Nutzung der Hilfsmittel beim Ein-, Aussteigen und während der Fahrt, über die Fahrplanauskunft im Internet bis hin zur Beförderung weiterer Hilfsmittel. Darüber hinaus gab Marina Pflaum auch praktische Empfehlungen, wie man im Alltag sicherer werden kann und wies auf den Begleitservice der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) hin. Die Teilnehmenden, die vor allem den Rollator als Hilfsmittel nutzten, konnten im Anschluss die korrekte Nutzung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln üben.

Gemeinsam mit der DVB AG findet das praktische Training am 05. September 2020 für die Niederflurbusse und am 26. September 2020 für die Niederflurstraßenbahn statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Es ist ein kostenfreies Angebot des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS). Um Anmeldung wird gebeten, da aufgrund Corona die Teilnehmerzahl auf 10 Personen begrenzt ist.

Details und Anmeldung zu den Mobilitätstrainings finden Sie im Link zum Veranstaltungskalender

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in Dresden bietet der LSKS im September auch weitere Veranstaltungen – vorbehaltlich der Corona-Pandemie – an:

  • 12.09.2020 barrierefreier Ausflug von Dresden nach Freiberg mit Besuch der Mineralienausstellung der TU Bergakademie Freiberg
  • 15.09.2020 „Wie barrierefrei ist die Dresdner Neustadt? – Ein Stadtteilrundgang für Alle“ in Kooperation mit der Lokalen Agenda für Dresden und Neustad(t)raum
  • 19.09.2020 barrierefreier Ausflug von Dresden und Grimma nach Chemnitz mit Besuch des Straßenbahnmuseums
  • 20.09.2020 Baustelle „Augustusbrücke“: Vortrag „1000 Jahre Brückenbau in Dresden" mit anschließender Besichtigung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung gemeinsam mit der Stadt Dresden

Anmeldung und weitere Details zu den Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender

Das vollständige Programm zur Europäischen Mobilitätswoche in Dresden finden Sie in Kürze hier

 

Foto von Teilnehmenden. Sie blicken auf die Referentin. Blick von hinten. Referentin steht vor Leinwand und erklärt.
Mobilitätstraining bei der DIAKO Seniorenhilfe
Quelle: LSKS/ahä

Foto zur Meldung: Mobilitätstrainings in Dresden schrittweise wieder aufgenommen (SH-News 2020/065 vom 31.07.2020)
Foto: Mobilitätstrainings in Dresden schrittweise wieder aufgenommen (SH-News 2020/065 vom 31.07.2020)

Konstruktiver Austausch zwischen Handel und Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2020/064 vom 29.07.2020)

(29.07.2020)

Runder Tisch – Barrierefreies Einkaufen in Dresden

(Red./Christine Jeglinsky) Einkaufen, eine alltägliche Aufgabe, die jede oder jeder kennt. Dass es dabei Barrieren gibt, ist nicht allen bewusst. Deshalb lud gestern das Inklusionsnetzwerk Sachsen zum Runden Tisch mit dem Thema „Barrierefreies Einkaufen – Service und Erlebnis für Menschen mit Behinderung“ in Dresden ein.

Der Einladung folgten Vertreter*innen aus dem Handel (darunter dm, rossmann, Handelsverband Sachsen e.V. und Konsum Dresden eG) und Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderung ( u. a. der LSKS, Stadtverband der Körperbehinderten der Stadt Dresden, Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. ) – für einen Austausch auf Augenhöhe.

Für Menschen mit Behinderung ist es keineswegs selbstverständlich selbstbestimmt einkaufen zu können. Zum Beispiel, wenn das Kartenlesegerät für Kunden*innen im Rollstuhl an der Kasse zu hoch ist oder die Waren im Regal nicht erreichbar sind. Für blinde Käufer*innen ist in der Regel der Einkauf ohne Hilfe schwer zu bewältigen. Für sehbehinderte Menschen fehlen Kontraste oder Preise sind zu klein. Gehörlose Kunden*innen signalisierten, dass sie sich auch eine Beratung in Deutscher Gebärdensprache wünschen. Denn  Zettel, Stift und Zeichen sind nur eine Notlösung und entfernt von einer Beratung.

In der moderierten Runde berichteten die Kunden mit Beeinträchtigung, wie sie einkaufen gehen, welche Barrieren ihnen dabei begegnen und was bereits gut organisiert ist. So wurde auch deutlich, dass es hilfreich wäre, wenn mehr Personal vorhanden wäre, um Unterstützung anzubieten, es mehr Sitzmöglichkeiten gäbe, barrierefreie Angebote besser kommuniziert werden oder für blinde Käufer*innen, dass das Online-Angebot und die telefonische Bestellung ausgeweitert werden könnten.

Andersherum boten die Handelsvertreter*innen Einblicke ihre Arbeit und ihren Abläufe. So stellte der Handelsverband Sachsen e. V. unter anderen  das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ vor oder der Konsum Dresden eG seinen Bringservice, bei dem die Waren nach Hause geliefert werden.  Die Drogerieketten informierten über ihre Angebote.

Positive und klare Signale der Teilnehmenden waren: Interesse am Austausch, Fortführung solcher Runden, Offenheit für das Thema und Bereitschaft weitere barrierefreie Angebote zu schaffen.

Zusammenfassung - Was heißt für uns barrierefrei einkaufen?

  • Ist der „Weg“ zum Geschäft barrierefrei mit Bus oder Straßenbahn erreichbar? Sind Leitsysteme vorhanden zum Geschäft? Gibt es Behindertenparkplätze?
  • Ist das Geschäft selbst barrierefrei gestaltet:
     
    • keine Stufen
    • keine Drehtüren
    • gut erkennbare alternative Eingänge
    • keine schweren Türen
    • Blindenleitsystem in Einkaufszentren bzw. Orientierungssysteme/taktile Übersicht
    • Waren- und Preisschilder gut lesbar
    • Kontraste vorhanden
  • Einkaufswagen- und körbe für alle (Kinder, Erwachsene, Rollstuhlnutzer)
  • 1 x Umkleidekabine größer für Rollstuhlnutzer/Familie
  • Anordnung der Waren/Erreichbarkeit der Waren
  • Gibt es erkennbare Einkaufsservices für Menschen mit Behinderung? (Hilfe beim Auswählen, Einpacken, in Gebärdensprache)
  • Sind die Mitarbeiter*innen geschult im Umgang mit Kunden mit Beeinträchtigung?
  • Können ggf. einige Mitarbeiter Grund-Gebärden für gehörlose Kunden?
  • Gibt es Ruhezonen?
  • Gibt es ruhiger Zeiten zum Einkaufen?
  • Ist vorhandener Service für Menschen mit Behinderung gut kommuniziert und erkennbar im Geschäft?
  • Gibt es barrierefreie Infos auf der Internetseite? Und ist die Internetseite zugänglich für alle?
  • Ist der Onlineshop barrierefrei und zugänglich für alle (Screenreader tauglich, mit Maustaste bedienbar)?

Foto zur Meldung: Konstruktiver Austausch zwischen Handel und Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2020/064 vom 29.07.2020)
Foto: Konstruktiver Austausch zwischen Handel und Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2020/064 vom 29.07.2020)

Sächsischer Inklusionspreis 2020 (SH-NEWS 2020/057 vom 03.07.2020)

(03.07.2020)

Bewerbung ab sofort möglich

(Red./cj/Behindertenbeauftragter der Sächsischen Staatsregierung) Der Sächsische Inklusionspreis wird 2020 wieder vergeben. Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen lobt den Preis alle zwei Jahre aus und möchte damit Praxisbeispiele prämieren, in denen Inklusion in einem besonderen Maße gelebt und umgesetzt wird. Eine Bewerbung um diesen ist ab sofort bis zum 30. September 2020 möglich.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Inklusionspreis finden
Sie auf www.inklusion.sachsen.de

"Das Leitmotiv in diesem Jahr lautet 'So geht sächsisch inklusiv! ', denn Sachsen ist in seiner Vielfalt der Landschaften und Regionen, seinen strukturellen Entwicklungen, seinem historischen und kulinarischen Reichtum oder auch in seinem technischen Fortschritt einzigartig. Das ungehinderte Entdecken, Erleben und Genießen dieser Vielfalt ist sowohl für Menschen mit, als auch für Menschen ohne Behinderung unverzichtbarer Bestandteil eines gemeinsamen sächsischen Lebensgefühls", betont Stephan Pöhler.

Der Inklusionspreis wird nach folgenden Kategorien vergeben:

Kategorie: Bildung
Bereich: "Gemeinsam lernen macht Spaß!"

Kategorie: Freizeit & Kultur
Bereich: "inklusiv (er) leben"

Kategorie: Barrierefreiheit & Infrastruktur
Bereich: "Ohne Ecken und Kanten"

Kategorie: Verwaltung
Bereich: "Service inklusiv!"

In jeder Kategorie wird ein Preisträger mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro ausgezeichnet.

Der Sächsische Inklusionspreis 2020 wird unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages am 3. Dezember 2020 in Dresden verliehen.

Foto zur Meldung: Sächsischer Inklusionspreis 2020 (SH-NEWS 2020/057 vom 03.07.2020)
Foto: Sächsischer Inklusionspreis 2020 (SH-NEWS 2020/057 vom 03.07.2020)

Projektmitarbeiter*in gesucht (SH-NEWS 2020/056 vom 01.07.2020)

(01.07.2020)

Projekt „Bischofswerda Inklusiv – ein Netzwerk ohne Barrieren“

(Red./cj/LSKS) Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. sucht für sein Projekt „Bischofswerda Inklusiv – ein Netzwerk ohne Barrieren“ einen weiteren Projektmitarbeiter*in ab dem 1. Oktober 2020.

Die Stelle ist in Teilzeit (20 Wochenstunden) auszuüben und bis 2025 befristet. Die Ausübung der Stelle findet in Bischofswerda statt.

Der Mitarbeiter*in übernehmen u.a. diese Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Planung von Informationsveranstaltungen, Weiterbildungen und Netzwerktreffen
  • Ausbau und Pflege des bestehenden Netzwerks, Kommunikation mit potenziellen Netzwerkpartnern
  • Ansprechpartner und Anlaufstelle für Projektinteressierte in Bischofswerda
  • Begleitung von inklusiven Projekten und Initiativen im Rahmen des Netzwerks

zur vollständigen Stellenbeschreibung als PDF 

Interessenten senden Ihre Bewerbung bis zum 31. August 2020 per E-Mail an:

Foto zur Meldung: Projektmitarbeiter*in gesucht (SH-NEWS 2020/056 vom 01.07.2020)
Foto: Projektmitarbeiter*in gesucht (SH-NEWS 2020/056 vom 01.07.2020)

Besichtigung der Schmalspurbahn in Zittau (SH-NEWS 2020/055 vom 27.06.2020)

(27.06.2020)

Begutachtung auf Barrierefreiheit

(LSKS/ah) Am Donnerstag, 25.06.2020 hatte die Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG) zu einem Vor-Ort Termin in Zittau eingeladen, um die dortige Schmalspurbahn unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu begutachten.
Neben der Behindertenbeauftragten des Landkreises Görlitz Elvira Mirle nahmen Herr Kasper und Herr Bruns, beide Vorstandsmitglieder des Ortsverbandes Löbau-Zittau des Sozialverband VdK, Frau Halang vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen, KO Löbau-Zittau, weitere Betroffene mit Sehbehinderung sowie Anne Hähnel vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ teil.

Gemeinsam mit den Vertretern der Schmalspurbahn Zittau wurde die ganze Strecke von Zittau nach Jonsdorf bzw. Kurort Oybin befahren.
In Verlaufe der Fahrt wurde berichtet, dass bei der Schmalspurbahn in Bezug auf Barrierefreiheit bisher vor allem Bedürfnisse und Forderung von rollstuhlnutzenden Fahrgästen berücksichtigt werden. So gibt es zwei separate Wagen, die mit je zwei Hubliften ausgestattet sind.

Ansinnen des Vor-Ort-Termins war es nun, den jetzigen Stand zu begutachten und dabei auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen einzugehen.

Begutachtet wurden u.a. die Zuwegung zu den Bahnhöfen, die Beschilderung, Anordnung der Informationstafeln, die Markierung von Stufen/Kanten an den Bahnhöfen und am Zug sowie die farbliche Gestaltung der Haltemöglichkeiten in den Zügen.

So gaben die Teilnehmer insbesondere Empfehlungen zur Schaffung eines Blindenleitsystems an den großen Bahnhöfen der Schmalspurbahn sowie eine kontrastreichere Gestaltung der Haltestangen im Zug sowie beim Einsteigen.
Weitere Hinweise bzw. Empfehlungen wurden ausgesprochen. Diese werden nun in einem Protokoll zusammengefasst und der SOEG übermittelt. Für alle Beteiligten war es ein konstruktiver Termin, der insbesondere von der Schmalspurbahn Zittau angergt worden war.

Foto zur Meldung: Besichtigung der Schmalspurbahn in Zittau (SH-NEWS 2020/055 vom 27.06.2020)
Foto: Besichtigung der Schmalspurbahn in Zittau (SH-NEWS 2020/055 vom 27.06.2020)

Integrierter Teilhabeplan Sachsen wird verbindliches Instrument zur Bedarfsermittlung für die Träger der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/054 vom 23.06.2020)

(23.06.2020)

Wichtiger Baustein zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen in Sachsen

(PM; Red/mbg) »Nichts ohne uns über uns« – so lautete der Leitspruch der bundesweiten Kampagne zum Bundesteilhabegesetz, den die Selbsthilfeverbände und Behindertenverbände genutzt haben. Menschen mit Behinderungen haben sehr oft die Erfahrung machen müssen, dass ohne sie über sie gesprochen wird und dann lebensrelevante Entscheidungen über ihr Leben, ihre Teilhabe und auch über ihre Hilfebedarfe getroffen werden.

Durch den Erlass einer Rechtsverordnung wird der Integrierte Teilhabeplan Sachsen (ITP) nun landesweit als Instrument der Bedarfsermittlung für die Leistungen der Eingliederungshilfe eingeführt und somit eine einheitliche Verfahrensweise der Träger der Eingliederungshilfe gewährleistet. Damit kommt der Freistaat dem Wunsch der Leistungsträger als auch der Leistungserbringer sowie der Verbände der Menschen mit Behinderung für ein landeseinheitliches Bedarfsermittlungsinstrument nach.

Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Ich bin froh, dass wir in Sachsen mit dem Integrierten Teilhabeplan Sachsen einen unverzichtbaren Baustein für die Ermittlung von Bedarfen der Menschen mit Behinderungen gemeinsam erarbeiten konnten. Der ITP Sachsen wurde durch ein Institut entwickelt und modellhaft von den Landkreisen Nordsachsen und Erzgebirgskreis, der Landeshauptstadt Dresden und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen erprobt.
Wir wünschen uns dadurch künftig nicht nur Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen. Wir wollen auch Impulse setzen, damit sich die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Sachsen vereinheitlichen und auch neue Leistungsformen entstehen können. Idealerweise sollen diese auch auf veränderte Rahmenbedingungen, ob im persönlichen Bereich oder im Sozialraum, reagieren können. Daran bemessen sich Chancengleichheit und Teilhabe.«

Der ITP Sachsen ist ein Instrument, mit dem die Unterstützung, die ein behinderter Mensch benötigt, um seinen Alltag eigenständig und selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, erfasst wird.
Wünsche, Bedarfe und Ansprüche werden in einem persönlichen Gespräch miteinander erörtert und partizipativ ermittelt – auch bei erheblichen Kommunikationseinschränkungen, um eine dauerhafte Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Der ITP Sachsen hält verschiedene, standardisierte Erhebungs- und Dokumentationsbögen vor, die bedarfsabhängig genutzt werden, um ein umfassendes Bild im Rahmen der Bedarfsermittlung zu erhalten.

Weiterführende Informationen:

https://www.ksv-sachsen.de/menschen-mit-behinderung/antraege-formulare/itp-sachsen Hier finden Sie weitere Informationen zum ITP. Darunter Fragebögen zum Verfahren sowie Informationen in leichter Sprache.

Foto zur Meldung: Integrierter Teilhabeplan Sachsen wird verbindliches Instrument zur Bedarfsermittlung für die Träger der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/054 vom 23.06.2020)
Foto: Integrierter Teilhabeplan Sachsen wird verbindliches Instrument zur Bedarfsermittlung für die Träger der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/054 vom 23.06.2020)

Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/053 vom 22.06.2020)

(22.06.2020)

Stellenausschreibung: Projektkoordinator*in in den Bereichen Inklusion und Netzwerkarbeit

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) sucht ab dem 01.09.2020 eine*n Mitarbeiter*in für das Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ zur Elternzeitvertretung. Die Stelle ist zunächst voraussichtlich bis zum 30.09.2021 befristet und umfasst 35 Stunden pro Woche.

Das Aufgabenfeld umfasst u. a.:

  • Projektmanagement inklusive Evaluation und Berichterstattung über die umgesetzten Maßnahmen
  • Leitung des Projektteams
  • Ausbau und Pflege des Netzwerkes einschließlich der Organisation u. a. von Netzwerkveranstaltungen und Beratungen
  • Unterstützung inklusiver Projekte
  • Konzeptionelle und redaktionelle Betreuung des derzeit entstehenden Internetportals www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de sowie zum Projekt gehöriger sozialer Netzwerkauftritte
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kampagnenarbeit

Die Arbeit läuft in enger Zusammenarbeit mit dem ehren- und hauptamtlichen Projektteam. Dieses umfasst sowohl ein Dresdner Projektteam als auch vier Regionalmitarbeiter*innen, zwei Honorarkräfte sowie zahlreiche ehrenamtliche Mitwirkende.

Hierfür wird eine selbstständige wie auch team- und führungsfähige Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich) gesucht. Erfahrungen als haupt- oder ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind neben Kenntnissen im Bereich des Projektmanagements von Vorteil. Ein sicheres Auftreten gegenüber Projekt- und Netzwerkpartnern, Organisationstalent, Führungsfähigkeit und Kommunikationsstärke stellen weitere Voraussetzungen dar.

Sie erwartet eine vielseitige Tätigkeit in einem eingespielten Team – verbunden mit flexiblen Arbeitszeiten und angemessener Vergütung in einer barrierefreien Bürogemeinschaft.

Details in der Stellenausschreibung (PDF)
Informationen zum Projekt

Ihre aussagekräftige Bewerbung können Sie uns bis zum 09.08.2020 ausschließlich per E-Mail zusenden:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Vorsitzender Herr Immo Stamm
Michelangelostr. 2/ Erdg.
01217 Dresden
 

 

 

Die Bewerbungsgespräche für ausgewählte Bewerber*innen finden voraussichtlich Mitte August statt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Informationen steht Ihnen die jetzige Projektkoordinatorin Kerstin Helm gern zur Verfügung.

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.  (LAG SH Sachsen)
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden

Kerstin Helm
Telefon: 0351 / 479 350-14

Foto zur Meldung: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/053 vom 22.06.2020)
Foto: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/053 vom 22.06.2020)

Auftaktveranstaltung der Europäischen Mobilitätswoche 2020 hat stattgefunden (SH-NEWS 2020/052 vom 16.06.2020)

(16.06.2020)

Aktionswoche vom 16.-22. September 2020

(LSKS/ah) Am Freitag, 12.06.2020 hatte die Landeshauptstadt Dresden zum Auftakttreffen der Europäischen Mobilitätswoche 2020 eingeladen.
Die Europäische Mobilitätswoche ist eine Aktion der Europäischen Kommission und findet jedes Jahr vom 16. bis 22. September in mehr als 2.000 Kommunen europaweit statt. Bürgerinnen und Bürger können Mobilitätsangebote testen und sich auf verschiedenen Veranstaltungen rund um das Thema umwelt- und klimafreundliche Mobilität informieren.

Trotz der derzeitigen Corona-Beschränkungen hatten sich am 12.06.2020 im Festsaal des Neuen Rathauses in Dresden ca. 20 beteiligte Partner zusammengefunden um erste Ideen und Vorschläge auszutauschen.
Neben dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) als Träger des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" waren u.a. Vertreter des Verkehrsverbund Oberelbe GmbH (VVO), der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club Dresden (ADFCD) sowie des Verkehrsclub Dresden e.V. aber auch Mitwirkende des Vereins „Dresden zu Fuß“, des Familienmagazins „Kind & Kegel“, des Dresdner Verkehrsmuseums, des Projekts „Woche des Guten Lebens“ sowie der Lokalen Agenda Dresden anwesend.

Seitens der Stadt nahmen neben der Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen und dem Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain auch Vertreter des Stadtplanungsamtes, des Jugendamtes und des Umweltamtes teil.
Die Bürgermeister verdeutlichten zu Beginn, dass die diesjährige Mobilitätswoche aufgrund der Corona-Pandemie nur einen begrenzten finanziellen und personellen städtischen Spielraum hat. So muss der autofreie Tag leider entfallen.
Allerdings bekräftigten alle Partner, dass gerade wegen der Corona-Pandemie der Kopf nicht in den Sand gesteckt werden darf. So gab es viele gute Vorschläge, die an die Veranstaltungen aus dem letzten Jahr anknüpfen, um die Besucher dazu zu bewegen eine klimafreundlichere Mobilität in ihren Alltag zu integrieren.

Das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ bietet ebenfalls wieder einige Veranstaltungen rund um die Europäische Mobilitätswoche an. So planen Jana Treffler-Klinger und Anne Hähnel eine Sternfahrt von Dresden und Leipzig nach Chemnitz mit Besuch des dortigen Straßenbahnmuseums.
Eine Exkursion von Dresden nach Freiberg mit Museumsbesuch ist für den 12.09.2020 geplant. Auf diesen Exkursionen wird mobilitätseingeschränkten Personen die sichere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nähergebracht, aber auch auf Defizite in der Barrierefreiheit hingewiesen.
Des Weiteren sind für den September noch 2 Mobilitätstrainings gemeinsam mit der DVB vorgesehen. Weitere Ideen sind noch in der Planung. Die genannten Veranstaltungen finden alle vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Lage statt. Sobald das endgültige Programm und die Anmeldefristen feststehen, informieren wir an dieser Stelle wieder.

Zu gegebener Zeit können Sie alle Veranstaltungshinweise der Stadt Dresden und ihrer Partner zur Europäischen Mobilitätswoche hier finden:

DRESDEN - Europäische Mobiliätswoche

 Logo Mobilitätswoche 2020

Foto zur Meldung: Auftaktveranstaltung der Europäischen Mobilitätswoche 2020 hat stattgefunden (SH-NEWS 2020/052 vom 16.06.2020)
Foto: Auftaktveranstaltung der Europäischen Mobilitätswoche 2020 hat stattgefunden (SH-NEWS 2020/052 vom 16.06.2020)

Schutzschirm rettet soziale Träger (SH-NEWS 2020/050 vom10.06.2020)

(11.06.2020)

Auch Verbände und Vereine der SH-Strukturen konnten und können Unterstützung beantragen

(PM; Red/mbg) Die Sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping geht davon aus, dass der durch die Staatsregierung aufgespannte "Soziale Schutzschirm" viele Träger in diesem Bereich vor schwerwiegenden Folgen gerettet hat.

»Ich bin froh, dass wir einen Schutzschirm für unsere soziale Landschaft in Sachsen beschlossen haben. In vielen Institutionen und Projekten Einrichtungen sind Menschen für Menschen da. Sie unterstützen, geben Halt und beraten.
Wir brauchen dazu die Vielzahl an großen und kleinen Verbände, Vereine und Einrichtungen«, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping zur Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion »Schutzschirm für soziale Einrichtungen und Initiativen: Wie unsere Gesellschaft auch in und nach der Corona-Zeit stark bleibt«.
Die Ministerin denke dabei an die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten, weil hier vor allem Familien und deren Kinder profitierten und an die vielen anderen Unterstützungsangebote für Familien. Sie denke auch an Beratungsstellen, an Träger der Integrations- und Demokratiearbeit. Und sie denke zudem an das vielschichtige Engagement, das mit dem Programm ‚Wir für Sachsen‘ unterstützt wird.

Das Sozialministerium legte eine Soforthilfe-Richtlinie für soziale Vereine auf, die gemeinnützige Vereine und Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungs- und Ferienstätten, Naturfreundehäuser, KiEZe (Kinder- und Jugenderholungsstätten), Jugendherbergen, Ehrenamts-, Demokratie- und Integrationsprojekte unterstützt, die durch die Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt waren. (siehe auch: SH-NEWS 2020/045 ).

Damit entschied sich der Freistaat schon im April dazu, die Förderung von Projekten und Maßnahmen auch dann fortzuführen, wenn diese aufgrund der damaligen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können. Damit können viele Projekte weiterbestehen. Zudem wurde eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen aufgelegt, die ein Volumen von bis zu vier Millionen Euro umfasst.

Antragsberechtigt sind alle in der Existenz bedrohte gemeinnützige Organisationen bzw. ihre Einrichtungen, die keine anderslautende Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes des Bundes (SodEG) fallen und dem Sozialministerium zugeordnet sind.
Soziale Träger werden mit Zuschüssen als Billigkeitsleistungen über eine Förderrichtlinie Corona-Soforthilfe soziale Organisationen unterstützt, ebenso die Übernachtungsstätten. Insgesamt stehen dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung. Aktuell wurden bei der Sächsischen Aufbaubank im Soforthilfeprogramm für soziale Träger und die Jugendübernachtungsstätten bereits mehr als 85 Anträge gestellt, davon 55 Anträge bewilligt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von 1,8 Millionen Euro.

Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte: »Wir waren schnell, wir waren konsequent und wir sind unkompliziert. Ich danke dafür der Staatsregierung und dem Landtag für ihre Unterstützung. Dank dieses Sofortprogramms für soziale Träger und Vereine haben diese eine Zukunft und eine Perspektive. Das ist wichtig, denn sie sind essentiell für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.«

Alle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie hier. https://www.coronavirus.sachsen.de

Foto zur Meldung: Schutzschirm rettet soziale Träger (SH-NEWS 2020/050 vom10.06.2020)
Foto: Schutzschirm rettet soziale Träger (SH-NEWS 2020/050 vom10.06.2020)

Gesundheitsministerin Köpping - Pflege muss für alle bezahlbar bleiben (SH-NEWS 2020/051 vom 11.06.2020)

(11.06.2020)

LAG SH Sachsen fordert: Selbstbestimt leben, auch mit Pflege

(PM; Red/mbg) »Mein Ziel als Staatsministerin für Soziales und Gesundheit ist es, die Eigenbeträge in der stationären Pflege zu begrenzen.
Ich setze mich für eine nachhaltige Finanzierung der Leistungen der Pflegeversicherung ein. Pflege muss für alle bezahlbar bleiben«, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping heute im Sächsischen Landtag zum Antrag der Fraktion Die Linke »Zu pflegende Menschen finanziell entlasten: Eigenanteile in der Pflege endlich deckeln. Erster notwendiger Schritt zur Pflegevollversicherung«.

Die Ministerin stellte klar: »Der weiter wachsende Finanzierungsbedarf der Pflegeversicherung macht eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit einer Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme erforderlich. Wir müssen schauen, was der heutigen Lebenswirklichkeit gerecht wird.
Hier ist gegebenenfalls eine neue Balance zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und ihrer Angehörigen und den steuerfinanzierten staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.«

Die zunehmende Pflegebedürftigkeit der älter werden Bevölkerung stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Immer mehr Menschen seien auf Hilfe und Pflege angewiesen. Ende 2017 hätten in Sachsen 204.797 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Das sei ein Zuwachs gegenüber dem Jahr 2015 in Höhe von 22,8 Prozent. Klar sei schon: Die aktuellen Zahlen würden deutlich darüber liegen, so die Ministerin.

Petra Köpping hob hervor: »Es ist eine Errungenschaft der umfassenden Pflegereformen, dass sich die Anzahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erhöht hat. Heute haben deutlich mehr Menschen Zugang zu den Pflegeversicherungsleistungen.
Dies erleichtert ganz erheblich den Alltag der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Andererseits führt die Ausweitung des Systems auch zu steigenden Kosten.«

Die Ministerin stellte klar: »Es ist nicht die Absicht des Gesetzgebers, dass die steigenden Kosten zugunsten einer verbesserten Pflege allein zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Niemand soll eine individuell nicht mehr tragbare Belastung erfahren oder gar in die Gefahr von Altersarmut rücken, weil die Kosten für die Pflege steigen. Deswegen wurde auch ein einrichtungeneinheitlicher Eigenanteil in Heimen eingeführt.
Es war ungerecht, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Heimplatz steigen. Das ist nun Vergangenheit, dafür habe auch ich mich eingesetzt.«

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen), die ja auch für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung Interessenvertreterin in "Sachen Pflege" ist, unterstützt den Standpunkt und die Forderungen der Staatsministerin.

Sie macht jedoch nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die vorgenannten Überlegungen auch damit zu verbinden sind, allen Bestrebungen entgegenzutreten (wir erinnern an die Konzepte von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn), Kostensenkungen bei erforderlicher Intensivpflege durch Zwangseinweisung in Pflegeeinrichtungen zu erzielen.

Wer Kosteneinsparungen gesellschaftlich höher bewertet als den selbstbestimmten Lebensansatz und die auch bei erheblichem Pflegebedarf mögliche selbstbestimmte Lebensgestaltung, hat die UN-Behindertenrechtkonvention und die "Zeichen der Zeit" nicht verstanden und ist aus unserer Sicht nachhilfebedürftig.

Foto zur Meldung: Gesundheitsministerin Köpping - Pflege muss für alle bezahlbar bleiben (SH-NEWS 2020/051 vom 11.06.2020)
Foto: Gesundheitsministerin Köpping - Pflege muss für alle bezahlbar bleiben (SH-NEWS 2020/051 vom 11.06.2020)

Corona - Sachsen beschließt weitere Lockerungen (SH-NEWS 2020/049 vom 03.06.2020)

(03.06.2020)

Besuche auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern unter
Auflagen möglich

(PM; red/mbg) Der Freistaat Sachsen ermöglicht weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden.
Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.

Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

Private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen.
Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder von Dritten überlassene, getrennte Räume sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig.

Erlaubt sind künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln. Es sind dafür die Hygienemaßnahmen, die Anzahl der Besucher, der zeitliche Umfang des Besuches und die Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten zu bestimmen.

Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern.

Um auf Neuinfektionen künftig schnell reagieren zu können, hat die Staatsregierung ein einheitliches Vorgehen in Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen beschlossen. Demnach ergreifen die Behörden erste infektionshemmende Maßnahmen spätestens bei 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Das betrifft auch die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber. Dafür kann ein modernes und datenschutzgerechtes Online-System genutzt werden, das der Freistaat öffentlichen Einrichtungen zur kostenfreien Nachnutzung anbietet.

Steigt in einer Region die Zahl der Neuinfektionen auf 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen werden weitergehende Maßnahmen ergriffen, um den Ausbruch einzudämmen und ein Ausbreiten auf andere Regionen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählen auch Kontaktbeschränkungen.

Diese Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Corona-Bürgerhotline: 0800 100 0214

Foto zur Meldung: Corona - Sachsen beschließt weitere Lockerungen (SH-NEWS 2020/049 vom 03.06.2020)
Foto: Corona - Sachsen beschließt weitere Lockerungen (SH-NEWS 2020/049 vom 03.06.2020)

Projektstart „Bischofswerda inklusiv – Ein Netzwerk ohne Barrieren“ (SH-NEWS 2020/048 vom 28.05.2020)

(28.05.2020)

Fünfjähriges regionales Inklusionsprojekt des LSKS hat begonnen

(Red/mabo) Wie kann die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am gesellschaftlichen Leben besser gestaltet werden?  Wo sind Barrieren vorhanden, die diese Teilhabe immer noch verhindern? Wer nimmt welche Barrieren überhaupt wahr? In welchen Bereichen, oder an welchen Orten ist eventuell sogar schon eine durchgängige Barrierefreiheit erreicht worden?
Nützen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und Gedanken der Inklusion nur Menschen mit einem Handicap? Oder profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft, wenn Barrieren abgebaut und Angebote so gedacht werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind?

Mit diesem Spektrum an Fragen beschäftigen wir uns in unserer täglichen Arbeit. Qualitative Antworten zu erarbeiten, fällt oftmals schwer, weil dafür finanzielle und somit zeitliche Ressourcen fehlen.
Mit Hilfe der Förderung der Aktion Mensch stellt sich der LSKS mit dem Projekt „Bischofswerda Inklusiv – Ein Netzwerk ohne Barrieren“ ein weiteres Mal dieser Herausforderung.
In den kommenden fünf Jahre soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in der Kreisstadt Bischofswerda und ihren Gemeinden nachhaltig gefördert und eine rege Beteiligung am Inklusionsprozess in der Gemeinde bewirkt werden.

Projektidee

Der Projektradius erstreckt sich von Bischofswerda bis zu den Gemeinden Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Göda, Großharthau und Rammenau. Hier sind sichtbare Defizite in der Barrierefreiheit und eine geringe Anzahl inklusiver Angebote zu finden.
„Zusammen mit den Bürger*innen vor Ort wollen wir den ländlichen Raum nun inklusiver gestalten. In fünf Jahren können wir gemeinsam viel erreichen und eine Entwicklung anstoßen, die Vorbild für andere Gemeinden werden kann.“ erklärt Britta Soppala, Vorsitzende des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (LSKS).
Im Pilotprojekt „Bischofswerda Inklusiv – Ein Netzwerk ohne Barrieren“ sollen sich Akteure der Kommune zusammenschließen, um gemeinsam einen Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dort ermöglicht werden, wo diese leben. Ganz nach dem Prinzip: Inklusion von unten.

Projektschwerpunkte

Zunächst soll ein lokales Netzwerk aus ortansässigen Vereinen, Verbänden, kommunalen Entscheidungsträgern und Betroffenen aufgebaut werden.
Regelmäßige Treffen aller Akteure helfen dabei mehr Austausch zu schaffen, die Bedarfe der Betroffenen zu definieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Zusammen sollen die Gedanken der Inklusion in den Bereichen Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit gezielt gefördert und umgesetzt werden. Unterstützt durch Schulungen und eine breite Öffentlichkeitsarbeit sollen die Themen Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch mehr in der Kommune verankert werden.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen, beispielsweise in Form von inklusiven Beratungsangeboten und Nachbarschaftsprojekten. Diese können später zur Entwicklung eines regionalen Inklusionskonzepts beitragen, welches Motivation für andere ländliche Kommunen sein kann.

Das Projekt wird durch die Aktion Mensch für fünf Jahre gefördert und vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. in Dresden gestaltet und koordiniert.

Teilschritte des Projektes

  • Organisation eines Auftakttreffens mit ortansässigen Vereinen, Verbänden, kommunalen Entscheidungsträgern, Interessierten und Betroffenen
  • Bestandsaufnahme und Analyse der gegenwärtigen Situation
  • Sammlung von Ideen und Wünschen, Definition von kurz- und mittelfristigen Zielen
  • Veranstaltung von Schulungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
  • Ausbau und Erhalt des Netzwerkes durch regelmäßige Treffen. 

Mehr zum Projekt finden Sie hier: Bischofswerda Inklusiv - Ein Netzwerk ohne Barrieren.

Kontakt:

Maria Borowski
Projektkoordinatorin „Bischofswerda Inklusiv“
Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V.  (LSKS)
c/o SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
Michelangelostr. 2/Erdg.
01217 Dresden
Fon: 0351 479 350-11
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www.facebook.com/Bischofswerda.Inklusiv/

Foto zur Meldung: Projektstart „Bischofswerda inklusiv – Ein Netzwerk ohne Barrieren“ (SH-NEWS 2020/048 vom 28.05.2020)
Foto: Projektstart „Bischofswerda inklusiv – Ein Netzwerk ohne Barrieren“ (SH-NEWS 2020/048 vom 28.05.2020)

Hygiene- und Lockerungsmaßnahmen inklusiv gestalten (SH-NEWS 2020/047 vom 27.05.2020)

(27.05.2020)

Wie lassen sich die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung einbeziehen?

(LAGSH/dape) Mit der Öffnung auch für Urlaubsziele gehen die Lockerungen nach den weitgreifenden Corona-Beschränkungen in eine neue Runde. Damit nimmt auch die Ausweitung von Hygienemaßnahmen zu.
Die Gestaltung und Umsetzung verlangen unserem Zusammenleben immer wieder viel ab. Infektionsschutz, die Wirtschaft, Vermeidung von Überlastung oder von Existenznöten, Möglichkeiten zur digitalen Entwicklung – vieles möchte gleichzeitig unter einen Hut gebracht werden.

Gerade jetzt kann sich beweisen, inwieweit die Gesellschaft bereit ist, auch die Schwächeren unter uns mitzu-denken und mitzunehmen. Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung wissen oftmals, wel-che Gefahr von Viren ausgehen kann.
Auch für ihre eigene Gesundheit. Welche Konsequenzen das für die Gestaltung ihres Alltages hat, müssen sie aber selbst entscheiden können.
Ein pauschaler Ausschluss von Risikogruppen zum gesunden Wohle einer vermeintlich immuneren Mehrheit, kann nicht gewollt sein.

Gefordert ist ein echtes Bekenntnis zu inklusiven Denk- und Handlungsweisen sowie die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Verbände bei der Erarbeitung von Strategien. Nichts über uns, ohne uns!

Was kann das bedeuten?

1. Stellen Sie Hinweise zu Ihren Hygiene-Maßnahmen barrierefrei zur Verfügung

  • Sind Texte und Grafiken kontrastreich und groß genug für Menschen mit einer Sehbehinderung?
  • Wie gelangen blinde Menschen an Hinweise und Informationen?
  • Sind die Formulierungen leicht verständlich für Menschen mit Lernschwierigkeiten?
  • Können Rollstuhlfahrende die Hinweisschilder visuell erreichen?
  • Gibt es ggf. Informationen in Gebärdensprache?

2. Denken Sie die festgelegten Maßnahmen aus verschiedenen Perspektiven

  • Wie erreicht eine Person mit Rollator oder Rollstuhl den angedachten Desinfektionsspender?
  • Welche Schwierigkeiten kann ein Spuckschutz aus Plexiglas Menschen mit vermindertem Gehör bereiten?
  • Könnten mit Folie abgehangene Bereiche zu einengenden Situationen führen?
  • Wie wird vermieden, dass blinde oder sehbehinderte Menschen sich in transparenten oder milchigen Scheiben bzw. Folien nicht verfangen oder stoßen?
  • Sind Abstandsmarkierungen für alle wahrnehmbar?
  • Ist es wirklich jedem Menschen zuzumuten, eine Maske zu tragen? Weisen sie z.B. auf die offene Regelung durch den Freistaat hin oder passen sie ihre Formulierung an

3. Gestalten Sie mit der gleichen Denkweise Ihr Alternativangebot, zum Beispiel

  • Sind Einkaufswagen im Supermarkt für alle Menschen erreichbar und nutzbar?
  • Ist eine Selbstbedienung im Biergarten oder Eiscafé für jeden Menschen möglich?
  • Kann ein Friseur allen Menschen eine Haarwäsche anbieten?
  • Für wen ist ein Online-Angebot wirklich nützlich?

4. Seien Sie mutig und zuversichtlich

  • Oft sind es die kleinen Dinge, die eine gute Wirkung erzielen können
  • Mit dem Abbau der ersten Barriere, steht einer weiteren nichts im Weg
  • Von inklusivem Denken profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Es profitiert die gesamte Ge-sellschaft.
  • Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie auf die Menschen zu, die Sie erreichen wollen.

www.coronavirus.sachsen.de.

Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Ergänzungen zum Thema haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Gern vermitteln wir Ihnen einen Ansprechpartner vor Ort, um Ihre Maßnahmen entsprechend anpassen zu können.
Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

Vorstand der LAG SH Sachsen
SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN

Foto zur Meldung: Hygiene- und Lockerungsmaßnahmen inklusiv gestalten (SH-NEWS 2020/047 vom 27.05.2020)
Foto: Hygiene- und Lockerungsmaßnahmen inklusiv gestalten (SH-NEWS 2020/047 vom 27.05.2020)

Menschem mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt (SH-NEWS 2020/046 vom 26.05.2020)

(26.05.2020)

Arbeitsmarkt-Inklusion nach wie vor mangelhaft

(PM; Red/mbg) Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Deutschen Diversity-Tag am 26. Mai 2020 mitteilt, war im Jahr 2017 der Anteil der Berufstätigen und Arbeitssuchenden unter den Menschen mit Behinderung nicht einmal halb so hoch (30 %) wie unter den Menschen ohne Behinderung (65 %).

Der Unterschied ist zum Teil durch das höhere Alter der Menschen mit Behinderung erklärbar, aber auch bei einem Vergleich nach Altersgruppen zeigen sich Differenzen: So standen 70 % der 25- bis 44-jährigen Menschen mit Behinderung im Berufsleben oder suchten nach einer Tätigkeit, bei den gleichaltrigen Menschen ohne Behinderung waren es 88 %. Menschen mit Behinderung zwischen 25 und 44 Jahren waren auch häufiger erwerbslos: Während ihre Erwerbslosenquote 6 % betrug, lag diese bei den Menschen ohne Behinderung bei 4 %.

Von den insgesamt 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung in Privathaushalten waren rund 7,5 Millionen schwerbehindert. Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen (75 %) waren 55 Jahre und älter. Dieser hohe Anteil kommt zustande, weil Behinderungen vermehrt im höheren Alter auftreten. Der Anteil der ab 55-Jährigen unter den Menschen ohne Behinderung betrug dagegen nur knapp ein Drittel (32 %).

Gute Chancen für Menschen mit Behinderung im Dienstleistungsbereich

Die besten Chancen in der Berufswelt haben Menschen mit Behinderung in der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich öffentlicher und privater Dienstleistungen. Während 10 % der erwerbstätigen behinderten Menschen in der öffentlichen Verwaltung arbeiteten und 30 % im Dienstleistungsbereich, lagen die Anteile der Menschen ohne Behinderung hier bei 7 % beziehungsweise 24 %. Zu den öffentlichen und privaten Dienstleistungen gehören beispielsweise die Bereiche Erziehung und Unterricht sowie Gesundheits- und Sozialwesen.

Besonders schwer finden Menschen mit Behinderung Zugang in den Bereich Handel, Kfz-Werkstätten und Gastgewerbe. Mit 14 % lag ihr Anteil hier 3 Prozentpunkte unter dem der Menschen ohne Behinderung.

Niedriger Anteil an Hochschulabschlüssen bei Menschen mit Behinderung

Die beruflichen Nachteile von Menschen mit Behinderung werden bereits in der Ausbildung gelegt. 27 % der Menschen mit Behinderung im Alter von 30 bis 44 Jahren besaßen im Jahr 2017 gar keinen Berufsabschluss – bei den Menschen ohne Behinderung waren es 14 %. Zudem fällt der Anteil von Menschen mit Behinderung immer niedriger aus, je höher der Abschluss in der Ausbildungshierarchie angesiedelt ist.
So hatten anteilig mehr 30- bis 44-jährige Menschen mit Behinderung eine abgeschlossene Berufsausbildung als Menschen ohne Behinderung in dieser Altersgruppe (54 % gegenüber 49 %). Dagegen besaßen anteilig deutlich mehr Menschen ohne Behinderung einen Hochschulabschluss als Menschen mit Handicap (18 % gegenüber 6 %).

Kommentar:

Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor unter den Erwartung bleibt und diesbezügliche Versprechungen der Politik nicht erfüllt wurden und werden.
Zu erwarten ist außerdem, dass wirtschaftliche Probleme der Unternehmen in Folge der Coronakrise dazu führen, dass speziell Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen abgebaut bzw. keine zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) hält deshalb, beginnend mit neuen Überlegungen im Bereich der Berufs- und Hochschulausbildung, eine mit der Wirtschaft abgestimmte programmatische Initiative der Bundesregierung und der Landesregierungen für dringend erforderlich.

Foto zur Meldung: Menschem mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt (SH-NEWS 2020/046 vom 26.05.2020)
Foto: Menschem mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt (SH-NEWS 2020/046 vom 26.05.2020)

Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Sachsen verabschiedet (SH-NEWS 2020/045 vom 20.05.2020)

(20.05.2020)

Regelungen zu coronabedingten Ausfällen bei geförderten sozialen
Projekten und Aufgaben

(PM; Red/mbg) Auch gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungs- und Ferienstätten, Naturfreundehäuser, KiEZe (Kinder- und Jugenderholungsstätten), Jugendherbergen, Ehrenamts-, Demokratie- und Integrationsprojekte wurden durch die getroffenen Maßnahmen in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt.
Aus diesem Grund hatte sich der Freistaat schon im April dazu entschieden, die Förderung von Projekten und Maßnahmen auch dann fortzusetzen, wenn sie aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant realisiert werden können.

Nunmehr wurde es jedoch auch notwendig, dass die Vereine bzw. Einrichtungen selbst in der jetzigen Ausnahmesituation unterstützt werden. Dazu legte das Sozialministerium eine Soforthilfe-Richtlinie für soziale Vereine und Jugendübernachtungsstätten auf, die heute durch Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages mit den notwendigen Finanzen ausgestattet wurde.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich bin froh, dass wir diesen Schutzschirm für unsere soziale Landschaft in Sachsen beschlossen haben. In vielen Institutionen und Projekten Einrichtungen sind Menschen für Menschen da. Sie unterstützen, geben Halt und beraten.
Die Coronavirus-Pandemie zeigt uns gerade überdeutlich: Menschen brauchen Menschen. Und wir brauchen dazu die Vielzahl an großen und kleinen Verbänden, Vereine und Einrichtungen. ..... Dass wir auch in Zukunft diese Menschen und ihre Vereine haben, die für anderen Menschen da sind: dafür ist es richtig und wichtig gemeinsam auch diese Arbeitsplätze zu sichern.«

Deshalb können in der Existenz bedrohte gemeinnützige Organisationen bzw. ihre Einrichtungen ab Ende der kommenden Woche eine Soforthilfe beantragen. Und zwar all jene, die keine anderslautende Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelung des Sozialdienstleister
Soziale Träger werden mit Zuschüssen als Billigkeitsleistungen über eine Förderrichtlinie Corona-Soforthilfe soziale Organisationen unterstützt, ebenso die Übernachtungsstätten. Insgesamt wurden dafür heute 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Hinweis für die Träger: Bei Fragen wenden Sie sich bitte ab 27.5. an Ihre jeweilige Bewilligungsstelle.

Sozialministerin Petra Köpping abschließend: »All diese Maßnahmen dienen dazu, die soziale Infrastruktur in Sachsen wieder in ihr gewohntes Funktionieren zu bringen, sie zu fördern und für künftige Herausforderungen stark zu machen. Wir benötigen dafür die Unterstützung aller, die in diesem Bereich tätig sind und sich täglich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen. Mir ist es wichtig zu signalisieren, dass der Freistaat hier seine Verantwortung ernst- und wahrnimmt. Wir stehen eng an der Seite derjenigen, die sich solidarisch für unsere Gemeinschaft engagieren und denjenigen Hilfe und Unterstützung zukommen lassen, die sie benötigen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam hier einen guten Weg beschreiten und es uns so gelingt, das Soziale in Sachsen mit Leben zu erfüllen.«

Zudem wurden schon Mitte April Erleichterungen für die Projekte und Maßnahmen im Bereich des Sozialministeriums veröffentlicht.

So kommen für jetzige Zuwendungsempfänger bei geförderten Projekten und Projektmitwirkende in Förderprogrammen des SMS entsprechende Regelungen zum Fördervollzug in der Corona-Krise bereits zur Anwendung:

  • Können Projektbestandteile nicht wie geplant durchgeführt werden, werden die nachweislich entstandenen (im Grunde förderfähigen) Ausgaben anerkannt.
  • Gefördert werden können so auch angefallene Stornierungskosten. Dies ermöglicht den Zuwendungsempfängern und ihren beteiligten eine gewisse Planungssicherheit.
  • Wird bei Projekten der Zuwendungszweck nur vorübergehend aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht, sind die Ausgaben weiterhin förderfähig, soweit sie nicht anderweitig reduziert werden können. Auch ist krisenbedingter, abweichender Einsatz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Einzelfall zulässig.
  • Die Bewilligungsbehörden wurden entsprechend informiert und beraten kompetent, zuverlässig und individuell zu allen Einzelanfragen. Zur Unterstützung dieser Arbeit wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Handlungsleitfaden erarbeitet.

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Für Projekte, die vor dem 31.12.2020 enden, kann eine Verlängerung des Projektzeitraums zum 31.12.2020, in Ausnahmefällen sogar bis Ende März 2021, ermöglicht werden.
  • Sofern Zuwendungsempfängern bei einer laufenden Förderung im Grunde förderfähige Ausgaben entstehen, obwohl der Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Krise vorübergehend nicht erreicht werden kann bzw. das Projekt unterbrochen werden muss, sind diese förderfähig, soweit diese nicht reduziert werden können.
  • Bei Projekten, in denen es nachweislich nicht möglich ist, die im Projekt veranschlagten Eigen- bzw. Drittmittel zu erreichen, ist die Bewilligungsstelle angehalten, nach Beantragung durch den Träger die Sachlage wohlwollend und einzelfallbezogen zu prüfen.
  • Für alle Vorauszahlungen ist eine verlängerte Mittelverwendungsfrist von 5 Monaten zu gelassen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020 auch für alle bereits erfolgten Vorauszahlungen.

Foto zur Meldung: Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Sachsen verabschiedet (SH-NEWS 2020/045 vom 20.05.2020)
Foto: Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Sachsen verabschiedet (SH-NEWS 2020/045 vom 20.05.2020)

Selbsthilfegruppen-Treffen wieder möglich (SH-NEWS 2020/044 vom 19.05.2020)

(19.05.2020)

Der PARITÄTISCHE Sachsen informiert

(PARI; Red/mbg) Der PARITÄTISCHE SACHSEN informiert darüber, dass die aktuellen Bestimmungen zum Corona-Infektionsschutz unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen das Treffen von Selbsthilfegruppen wieder ermöglichen.
Diese Regelung gilt natürlich auch sinngemäß für die Vorstände der Selbsthilfevereinigungen.

Größere Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen oder gesellige Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden mit vielen Teilnehmern sind jedoch weiterhin ausgesetzt, weil dort die vorgenannten Regelungen in der Regel nicht realisiert werden können.

Bitte informieren Sie sich über die speziellen Regelungen und Details hier:

 www.coronavirus.sachsen.de

 FAQ zu Treffen von Selbsthilfegruppen

Für Anfragen und ggf. Beratung:

Dr. Gesa Anne Busche
Referentin Teilhabe
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, LV Sachsen e.V.
Am Brauhaus 8, 01099 Dresden
Fon: 0351 82 871 148
Fax: 0351 82 871 100
" style="background-attachment: scroll; background-clip: border-box; background-color: transparent; background-image: url("images/ikonen/ikonen-col3-funktionen.png"); background-origin: padding-box; background-position-x: 0px; background-position-y: -80px; background-repeat: no-repeat; background-size: auto; color: rgb(86, 109, 153); display: inline-block; font-size: 1em; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0.25em; margin-top: 0px; -ms-hyphens: auto; padding-bottom: 0px; padding-left: 20px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-align: inherit; text-decoration: none;">

Foto zur Meldung: Selbsthilfegruppen-Treffen wieder möglich (SH-NEWS 2020/044 vom 19.05.2020)
Foto: Selbsthilfegruppen-Treffen wieder möglich (SH-NEWS 2020/044 vom 19.05.2020)

Neues vom LAG SH-Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" (SH-NEWS 2020/043 vom 18.05.2020)

(18.05.2020)

Programm für die nächsten Wochen

(InkNW; Red/mbg) Das Team "Inklusionsnetzwerk Sachsen" hofft, dass es seinen Mitstreitern und Freunden gut geht und alle die erste schwierige Ausnahmesituation privat als auch beruflich gut überstanden haben.
Es ist dabei, neue Wege der Kommunikation zu entdecken und hat auch die vergangenen Wochen genutzt, um seine Arbeit neu zu strukturieren, digitale Angebote und Aktionen zu schaffen sowie Alternativen für die vielen anstehenden Veranstaltungen im Netzwerk zu suchen.

Themenjahr "Die erste Barriere ist die schwerste"

Im Sinne einer starken gemeinsamen Arbeit für Inklusion möchten das Team Sie einladen, dieses Jahr zu nutzen, um selbst eine kleine Barriere in Ihrem Haus und Arbeitsumfeld oder bspw. auf Ihrer Webseite anzugehen und darüber zu berichten.
Hierfür hat das Team für Sie viele hilfreiche Beispiele und Informationen zusammengestellt. Zudem möchte das Team Sie bitten, im Rahmen der Möglichkeiten, die dieses (Krisen-)Jahr bietet, Ihre Expertise im Bereich des Barriereabbaus teilen sowie an unserer Fotoaktion zu bestehenden Barrieren und Beispielen für einen gelungenen Barriereabbau teilzunehmen.
Es fordert alle Mitstreiter und Interessenten auf, aus 2020 gemeinsam etwas Gutes machen!
Weitere Informationen zum Themenjahr: 

https://www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/aktionen-im-netzwerk/themenjahr.html

Aktionsmonat Mai

Rund um den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai hat das Team digitale Aktionen als Alternative für die ausgefallenen Straßenaktionen gestartet.
Aber es bleibt nicht beim 5. Mai - die gemeinsamen Aktionen laufen noch bis zum Ende des Monats. Beteiligen auch Sie sich daran: Senden Sie uns Fragen an Menschen mit Behinderung, die Sie schon immer einmal stellen wollten, weisen Sie uns auf noch existierende Barrieren und Mängel in Ihrer Region hin, schicken Sie dem Team Protestbilder oder nehmen Sie an der Fotoaktion "# Weil Vielfalt fetzt" teil. Das Projektteam freut sich auf Ihre Beiträge.

https://www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/aktionen-im-netzwerk/5-mai-digital.html

Veranstaltungen 2020

Leider mussten auch wir mehrere Regionaltreffen, Schulungen wie auch das im April geplante sachsenweite Netzwerktreffen unter dem Thema „Inklusives Lernen“ in Dresden verschieben. Wir wollen diese dennoch nachholen und bitten Sie diesbezüglich um Ihr Feedback. Bitte schreiben Sie uns kurz, ob für Sie als Ersatz auch digitale Veranstaltungen (bspw. in Webinarform mit interaktiven Möglichkeiten) in Frage kommen, oder ob Sie nur an Veranstaltungen vor Ort teilnehmen möchten. Bei der weiteren Planung ist das Team auf Ihre Rückmeldung angewiesen! 

Folgende Termine finden voraussichtlich in Präsenzform statt:

  • 10. Juni 2020 Seminar zum Thema: Barrierefreie Dokumente erstellen – 09.30 Uhr bis 15.00 Uhr in Plauen
    Veranstaltungsort: Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen.Details und Anmeldung unter:

    https://www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/angebote/schulungsuebersicht.html

  • 5. Juli 2020 Seminar zum Thema: „Bilder ohne Barrieren – Bildbeschreibung einfach erklärt!“ – 10.00 bis 15.30 Uhr in Leipzig.
    Veranstaltungsort: Soziokulturelles Zentrum "Die VILLA", Kleiner Saal, Lessingstraße 7, 04109 Leipzig
    Diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht.

Zu Veranstaltungshinweisen (Profilbindung/neue Löschoptionen) gibt das Team "Inklusionsnetzwerk Sachsen" folgende Hinweise:

Zukünftig erscheinen die von seinen Mitstreitern eingetragenen Veranstaltungen auch auf deren Netzwerkpartnerprofilen im Inklusions-Portal. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, diese nicht nur selbst einzutragen, sondern die Einträge bei Bedarf auch selbst zu löschen. Nutzen Sie hierfür den internen Bereich des Portals:  

https://www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/interner-bereich/veranstaltungen.html

"Inklusionsnetzwerk Sachsen" freut sich auf ein baldiges Wiedersehen! Bleiben Sie gesund! 
Das wünschen Ihnen Kerstin Helm und Christine Jeglinsky.

Foto zur Meldung: Neues vom LAG SH-Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" (SH-NEWS 2020/043 vom 18.05.2020)
Foto: Neues vom LAG SH-Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" (SH-NEWS 2020/043 vom 18.05.2020)

Interviewreihe "Menschenrechte konkret" (SH-NEWS 2020/042 vom 14.05.2020)

(14.05.2020)

Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen

(PARI; Red/mbg) Im Mai 2019 hat der PARITÄTISCHE Sachsen gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen die Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen initiiert, der sich mittlerweile fast 200 Organisationen angeschlossen haben.

Ab dem 26. Mai 2020 (Tag der Vielfalt) startet er auf seiner Website www.parisax.dedie Interviewreihe „Menschenrechte konkret“.
In der Reihe erzählen sächsische Organisationen aus dem Unterstützer*innenkreis der obigen Erklärung, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten.

Bisher sind elf Beiträge geplant. Der PARITÄTISCHE lädt seine Mitglieder und Partner  ein, auf die Interviews hinzuweisen.
Er selbst wird das bei Twitter https://twitter.com/ParitaetSNan den jeweiligen Erscheinungstagen der Interviewreihe tun, dabei die hashtags #Menschenrechte und #MenschenrechteKonkret nutzen und wünscht sich entsprechende Reaktionen.

Eine Übersicht der Veröffentlichungstermine, Artikel und beteiligten Organisationen finden Sie hier:

https://parisax.de/fileadmin/user_upload/Website/Info-Interviewreihe-Menschenrechte-konkret.pdf

Sharepics für facebook, twitter und instagram könnnen Sie hier herunterladen:

https://parisax.de/fileadmin/user_upload/Website/Sharepics-Interviewreihe-Menschenrechte-konkret.zip

Die „Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen“ und deren Unterstützer*innen finden Sie auf

https://parisax.de/verband/ueber-uns/menschenrechte/

Kontakt:

Thomas Neumann
Referent für Verbandskommunikation/Pressesprecher
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, LV Sachsen e.V.
Am Brauhaus 8, 01099 Dresden
Fon: 0351 828 71 122
" style="background-attachment: scroll; background-clip: border-box; background-color: transparent; background-image: url("images/ikonen/ikonen-col3-funktionen.png"); background-origin: padding-box; background-position-x: 0px; background-position-y: -80px; background-repeat: no-repeat; background-size: auto; color: rgb(86, 109, 153); display: inline-block; font-size: 1em; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0.25em; margin-top: 0px; -ms-hyphens: auto; padding-bottom: 0px; padding-left: 20px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-align: inherit; text-decoration: none;">

Foto zur Meldung: Interviewreihe "Menschenrechte konkret" (SH-NEWS 2020/042 vom 14.05.2020)
Foto: Interviewreihe "Menschenrechte konkret" (SH-NEWS 2020/042 vom 14.05.2020)

Weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen (SH-NEWS 2020/041 vom 12.05.2020)

(12.05.2020)

Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

(PM; Red/mbg) Das Sächsische Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen. Damit setzt die Staatsregierung den zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmerahmen mit konkreten Entscheidungen für den Freistaat Sachsen um und erlässt eine neue Corona-Schutz-Verordnung.

Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen.

Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.

Neben den bereits mit der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung erlaubten Lockerungen und Öffnungen sind zudem Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet.

Versammlungen nach dem Versammlungsrecht sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, und sichergestellt ist, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird.
Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung

Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.

Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung.

Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen.

Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen von Sportlerinnen und Sportlern.

Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen ebenso wie Hotels und Beherbungsbetriebe wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden.
Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt.

Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution.

Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationären Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe.

Durch Allgemeinverfügung können weiterhin Ausnahmen von den Besuchsverboten zugelassen und Hygienevorschriften erlassen werden.
Ausnahmen können durch die zuständigen Landkreise und zuständigen Kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in besonders gelagerten Einzelfällen erteilt werden, soweit dies infektionsschutzrechtlich vertretbar ist.

Um trotz der Lockerungen in Gebieten mit einem erhöhten Infektionsrisiko konkret räumlich reagieren zu können, ergreifen die Landkreise und Kreisfreien Städte künftig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens spätestens dann, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten.
Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlten werden entsprechend werden regional oder auf einzelne Einrichtungen begrenzte Maßnahmen ergriffen.

Fast alle Regelungen dieser Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Regelungen zum Besuch von Kitas und Schulen laut der entsprechenden Allgemeinverfügung treten am 18. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Corona-Bürgerhotline: 0800 100 0214

www.coronavirus.sachsen.de

Foto zur Meldung: Weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen (SH-NEWS 2020/041 vom 12.05.2020)
Foto: Weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen (SH-NEWS 2020/041 vom 12.05.2020)

5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/040 vom 05.05.2020)

(05.05.2020)

Gespräch des Sächsischen Beauftragten mit Behindertenvereinigungen

(PM; Red/mbg) Den heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und die durch die Corona-Pandemie derzeit für alle anzutreffenden erschwerten Bedingungen, hat der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zum Anlass genommen, mit den Sächsischen Behindertenverbänden ins Gespräch zu kommen.
Dazu lud er die Spitzenvertreter des Sozialverbandes VdK Sachsen, der Lebenshilfe Sachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen in das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Dresden ein.

Im Rahmen des Spitzengespräches informierte er sich, wie die Menschen mit Behinderungen in der gegenwärtigen Situation im Leben und im Alltag zurechtkommen, welche Schwierigkeiten es gibt und welche Dinge stärker ins Auge gefasst werden müssen.

Die gewonnenen Erkenntnisse wird der Beauftragte in seinen zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Staatsregierung transportieren und er geht davon aus, dass diese in die Entscheidungen der Staatsregierung einfließen werden.

Die Statistiken zu den Folgen der Corona-Pandemie erfassen nunmehr auch die Einrichtungen der Menschen mit Behinderungen, ein wichtiger Schritt, den der Beauftragte initiiert hat. Menschen mit Behinderungen gehören zur Risikogruppe und die Einrichtungen der Behindertenhilfe stellen in Sachsen nach den Pflegeheimen und Krankenhäusern die dritt größte Gruppe von infizierten Bewohnern mit Covid19 dar.

Neben den Möglichkeiten zur Umsetzung von konkreten Hygienekonzepten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe war auch das Erfordernis von Corona-Tests sowie die Versorgung mit Schutzausrüstung Gegenstand des Gespräches.
Auch die Auswirkungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung auf Menschen mit Behinderungen, welche Ausnahmen bereits geregelt bzw. noch erforderlich sind, wurden thematisiert. Ferner wurde hinterfragt, wie es mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen weitergehen kann. 

Ernsthafte Sorgen bereitete dem Beauftragten und den Gesprächsteilnehmern der stete Zuwachs an fragwürdigem Verwaltungshandeln auf der kommunalen Ebene, insbesondere in puncto Einstellung bzw. Rücknahme bereits bewilligter Finanzierungen von Einzelfallhelfern.
So wurde beispielsweise im Landkreis Zwickau und im Landkreis Bautzen gegenüber mehreren inklusiv beschulten Kindern die bereits für das gesamte Schuljahr bewilligte Finanzierung von Schulbegleitern mit Beginn der Corona-Pandemie ersatzlos gestrichen. Die Wahrnehmung der nach wie vor bestehenden Schulpflicht ist diesen Kindern somit verwehrt.

»Einzelne Landkreise halten sich nicht an Empfehlungen und nutzen vorhandene Ermessenspielräume nicht aus. Die in den letzten Wochen an mich gerichteten Hilferufe von verzweifelten Eltern sowie die bislang fehlende Positionierung der betreffenden Landkreise, lassen erkennen, dass es hier in keiner Weise um die Kinder, sondern um Kostenersparnis auf deren Rücken geht. Das ist beschämend.«, äußerte der Beauftragte während des Gesprächs. » Es gilt diesen Missstand klar und deutlich anzusprechen und auf ein entsprechendes Umdenken und Abstellen hinzuwirken.«, so Pöhler weiter.

Gerade in Krisenzeiten werden gesellschaftsstrukturelle Probleme zutage gefördert und aktuell zeigt sich leider sehr deutlich, dass die mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoffte Schaffung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen noch ein weiter Weg ist.
Gemeinsam kamen der Beauftragte und die Gesprächsteilnehmer überein, nach Überwindung der Pandemie die Chance zu nutzen, die konsequente Ausrichtung des Handelns des Freistaates Sachsen für die Menschen mit Behinderungen weiter auszugestalten.

Für viele betroffene Menschen und ihre Angehörigen Menschen ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einer der wichtigsten Aktionstage des Jahres und daher ein fester Termin in deren Kalender. Der Aktionstag erinnert alljährlich aufs Neue daran, dass Europa für alle Menschen da ist – auch in Zeiten von Corona.

Foto zur Meldung: 5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/040 vom 05.05.2020)
Foto: 5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2020/040 vom 05.05.2020)

Sächsischer Selbsthilfepreis ausgeschrieben (SH-NEWS 2020/039 vom 04.05.2020)

(04.05.2020)

Bewerbung bis zum 17. Juli 2020 möglich

(Vdek; Red/mbg) Die Ersatzkassen (BARMER, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und Hanseatische Krankenkasse) schreiben erneut den Sächsischen Selbsthilfepreis aus.

Vdek-Selbsthilfepreis 2020 - Bild 20/05

Quelle: Vdek Sachsen

Die Selbsthilfe in Sachsen wird von vielen ehrenamtlichen Betroffenen und Angehörigen getragen. Sie sind zu Experten in eigener Sache gewachsen und unterstützen die professionellen Betreuer bei ihrer Selbsthilfearbeit. Die Ersatzkassen wollen dieses Engagement würdigen. Der sächsische Selbsthilfepreis wird bereits zum neunten Mal vergeben.

Flyer mit Informationen zum Selbsthilfepreis.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der vdek-Landesvertretung Sachsen

vdek-Selbsthilfepreis 2020

Ansprechpartnerin:

Elena Humpf
Referentin Ambulante Versorgung
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Fon: 0351/87655-38, Fax: 0351/87655-43
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www.vdek.com

Foto zur Meldung: Sächsischer Selbsthilfepreis ausgeschrieben (SH-NEWS 2020/039 vom 04.05.2020)
Foto: Sächsischer Selbsthilfepreis ausgeschrieben (SH-NEWS 2020/039 vom 04.05.2020)

Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen (SH-NEWS 2020/038 vom 01.05.2020)

(01.05.2020)

Grundregelungen zum Infektionsschutz bleiben in Kraft

(PM; Red/mbg) Das sächsische Kabinett hat auf seiner Sitzung am 30.04.2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Grundlage sind Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin.
Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.

Um eine Ausbreitung des Virus zu reduzieren oder gar zu verhindern, gilt weiter die Aufforderung, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das trifft auch für überregionale tages-touristische Ausflüge zu.
Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur wie bisher mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person, sondern auch mit deren Partnerin oder ihrem Partner. Das gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.

Dringend empfohlen wird, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
Verpflichtend ist das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin in Geschäften des Einzelhandels und beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel.

Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Ausgenommen sind Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und weiterer fünf Personen zur Begleitung Sterbender. Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt.
Gestattet sind auch der Besuch von Kitas zur Notbetreuung, von öffentlichen und freien Schulen im Zusammenhang mit der geltenden Allgemeinverfügung sowie der Besuch von Bildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren.
Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr bleiben grundsätzlich geschlossen und untersagt. Die bereits bestehenden Ausnahmen werden erweitert auf Gedenkstätten, Bibliotheken ausschließlich zur Medienausleihe, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Öffnen dürfen Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.

Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden.
Auch Außensportstätten sind zur Nutzung wieder zugelassen, wenn Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen.
Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 qm erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann.
Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie Ferienwohnungen und Wohnmobile zur Eigennutzung.

Möglich sind wieder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung.
Die Besuchsverbote in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben mit den bereits bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Mai 2020 außer Kraft.

In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett zudem beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 20. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für Fragen der Bevölkerung ist auch an Wochenende sowie Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr die Hotline 0800 100 0214 besetzt.

Anmerkung:

Die vorgenannten Regelungen gelten vom Grundsatz her auch für die Tätigkeit vorzugsweise ehrenamtlich wirkender Vereine. Mitgliederzusammenkünfte und öffentliche Veranstaltungen, für die keine Ausnahmeregelungen (siehe oben) verfügt sind, bleiben weiterhin verboten.
Insofern die Vereine über eigene Räumlichkeiten verfügen, in denen sie das Direktionsrecht ausüben und die hygienischen und Abstandsforderungen einhalten können, ist die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitwirkender den ggf. hauptamtlich Beschäftigten gleichgestellt. In diesem Fall gelten die speziellen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung.

Foto zur Meldung: Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen (SH-NEWS 2020/038 vom 01.05.2020)
Foto: Kabinett beschließt weitere Lockerung von Coronabeschränkungen (SH-NEWS 2020/038 vom 01.05.2020)

5. Mai digital – Aktionen im Web (SH-NEWS 2020/037 vom 28.04.2020)

(28.04.2020)

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fast kontaktlos

(Red/jeg) Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai findn normalerweise viele bunte, laute und friedliche Aktionen von Menschen mit Behinderungen in Sachsen statt, um auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. Durch die Corona-Krise sind viele Feste und Aktionen abgesagt oder verschoben worden. Unser Fest der Begegnung am 5. Mai 2020 in Dresden haben wir unter Vorbehalt auf den 7. Juli 2020 verschoben. Um den eigentlichen Tag nicht verpuffen zu lassen, ruft die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) zum Online-Protest und zum Mitmachen im digitalen Raum auf:  

Unterwww.inklusionsnetzwerk-sachsen.de laden wir unter anderem zu diesen Aktionen ein:
 

„Dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten“
Hier sind Sie alle eingeladen, Ihre persönlichen Fragen an Menschen mit Behinderung zu stellen. Ehrlich, ungeniert und offen darf gefragt werden, nur nicht verletzend oder diskriminierend. Wir beantworteten Ihre Fragen mithilfe von Experten in eigener Sache und veröffentlichen die Antworten online.


Beteiligungsbox – Wo fehlt‘s in Ihrer Stadt?
Menschen mit Behinderung werden aufgerufen, uns per E-Mail mitzuteilen, wo es Barrieren in der eigenen Stadt gibt, wo es in ihrem Viertel klemmt oder was ihre größten Sorgen sind. Wir können diese sicher nicht alle lösen, aber wir werden sie bündeln und an die jeweiligen Behindertenbeauftragten der Städte und Landkreise weiterleiten.


Protest online
Demonstrationen und Proteste fallen in den nächsten Wochen flach. Aber auf Plakate und Transparente müssen wir nicht verzichten. Wir rufen Sie dazu auf, Ihre Botschaften oder Forderungen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung auf einem Plakat zu gestalten. Wir bitten Sie, diese am 5. Mai 2020 gut sichtbar an Fenster zu hängen oder stellen, um den Protest dennoch sichtbar zu machen.

Wir freuen uns zudem über Fotos der Plakate, die Sie ganz einfach online hochladen können. Wir zeigen alle Plakate auf unseren Webseiten www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de sowie in unseren sozialen Medien (Facebook und Instagram) und leiten diese gesammelt an die entsprechenden Politiker*innen der Landesregierung Sachsen weiter.


Malwettbewerb für Kinder
Wir laden Kinder ein, uns ein Bild als Antwort auf folgende Fragen zu malen: Wie seht ihr Menschen mit Behinderung? Wie seht ihr das Miteinander zwischen Kindern mit und ohne Behinderung? Auch diese Bilder können auf www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de hochgeladen werden – gern mit einem Vermerk des Vornamens und Alters auf dem Bild. Wir veröffentlichen diese ebenfalls auf unseren Online-Kanälen. Unter allen Einsendungen verlosen wir fünf Überraschungspakete. Inspiration geben unsere kostenfreien und inklusiven Malvorlagen auf unserer Webseite.


Fotoaktion "Weil Vielfalt fetzt!"
Gesicht zeigen für Inklusion! Sie setzen sich in ihrem Umfeld beispielweise als Eltern, Erzieher, Politiker oder Vereinsmitglied für Inklusion ein? Dann machen Sie ein Foto von sich mit einem Zettel mit dem Hashtag #WeilVielfaltfetzt in der Hand und werden auch Sie eines unserer Gesichter der Inklusion! 

Ihr Bild veröffentlichen wir im Rahmen der Aktion zum 5. Mai 2020 auf unseren Webseiten und in den sozialen Medien (Facebook und Instagram). Dazu freuen wir uns über eine kurze Beschreibung, inwiefern Sie sich für Inklusion stark machen. Hierfür steht Ihnen eine Upload -Option auf unserer Webseite zur Verfügung.

Sie sehen sich (noch) nicht als Gesicht der Inklusion, finden Vielfalt aber wichtig? Dann veröffentlichen Sie auch gern selbst ein solches Bild auf Facebook oder Instagram unter der Angabe des Hashtags #WeilVielfaltFetzt und setzen sich so öffentlich für Inklusion ein!


Weitere Informationen zu den Aktionen sowie die Möglichkeit Ihre Bilder hochzuladen finden Sie unter:
www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de/dasnetzwerk/aktionen-im-netzwerk/5-mai-digital.html

Foto zur Meldung: 5. Mai digital – Aktionen im Web (SH-NEWS 2020/037 vom 28.04.2020)
Foto: 5. Mai digital – Aktionen im Web (SH-NEWS 2020/037 vom 28.04.2020)

Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2020/036 vom 17.04.2020)

(17.04.2020)

Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV/SPNV und in Einzelhandesgeschäften angeordnet

(PM; Red/mbg) Im Freistaat Sachsen gelten ab kommendem Montag (20. April 2020) leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung.
Grundlage dieser Änderungen sind die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Standards, die alle Bundesländer im Rahmen eigener Rechtsverordnungen nun verbindlich festlegen.
Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.
Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.

Auch künftig ist jede Bürgerin und jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.
Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden.
Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt.
Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden.

Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen.
Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen.

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt - mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig. 

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Ebenfalls in seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern.
Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist die Hotline 0800 1000214 geschaltet, diese ist täglich von 7-18 Uhr, am Wochenende von 12-18 Uhr erreichbar.

Foto zur Meldung: Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2020/036 vom 17.04.2020)
Foto: Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2020/036 vom 17.04.2020)

Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise (SH-NEWS 2020/035 vom 15.04.2020)

(15.04.2020)

Hilfeeistungen werden steuerlich anerkannt

(PM; LSKS/mbg) Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Maßnahmen, die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Dazu zählen jetzt auch steuerliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Initiativen, die von der Corona-Krise Betroffene unterstützen und sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann befürwortet die vom Bund und den Ländern auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen.
»Aktuell sehen wir eine Welle der Hilfsbereitschaft, nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland. Viele Menschen sammeln Spenden oder helfen auf andere Weise. Damit leistet die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen der Corona-Krise. Mit den steuerlichen Erleichterungen unterstützen wir dieses freiwillige Engagement und stärken das Gemeinwesen.«

Die vereinfachten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Hier ein kurzer Überblick:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden

Bei Spenden soll – unabhängig von der Betragshöhe - ein vereinfachter Zuwendungsnachweis geführt werden können. Grundsätzlich genügt danach der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (z. B. gemeinnützige Vereine) ist es unschädlich, wenn sie Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für von der Corona-Krise Betroffene erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck selbst verwendet.

Maßnahmen und Hilfsleistungen von steuerbegünstigten Körperschaften

Darüber hinaus ist es auch unschädlich, wenn die Körperschaft sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner Bindung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur Unterstützung für von der Corona-Krise Betroffene einsetzt (zum Beispiel die Übernahme von Einkaufs- oder Botendiensten). Auch Personal oder Räumlichkeiten können überlassen werden.

Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (als Sponsoring-Maßnahme und an Geschäftspartner)

Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme sollen als Hilfen für von der Corona-Krise Betroffene zum Betriebsausgabenabzug zugelassen sein. Das soll auch für Zuwendungen an Geschäftspartner gelten.

Arbeitslohnspenden und Aufsichtsratsvergütungen

Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung ihres Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, können diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben. Das soll auch für Aufsichtsratvergütungen gelten.

Die vereinfachten Regelungen sind im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. April 2020 näher dargestellt.

Anmerkungen:

Es wird bei Inanspruchnahme der vorgenannten Vergünstigungen dringend geraten, die Maßnahmen mit (ggf. fernmündlich oder per E-Mail-Zustimmung erwirkten) Vorstandsbeschlüssen zu dokumentieren und dazu prüfbare Belege anzufertigen.

Foto zur Meldung: Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise (SH-NEWS 2020/035 vom 15.04.2020)
Foto: Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise (SH-NEWS 2020/035 vom 15.04.2020)

Covid-19 - Gesundheitsministerium warnt vor vermeintlichen Wundermitteln (SH-NEWS 2020/034 vom 14.04.2020)

(14.04.2020)

Vorsicht ist geboten

(PM; Red/mbg) Das Gesundheitsministerium in Sachsen warnt vor vermeintlichen Wundermitteln, die gegen das Coronavirus helfen sollen.
Häufig verbergen sich dahinter völlig unwirksame oder im schlimmsten Falle gefährliche Mittel.

In diesem Zusammenhang wird beispielsweise aktuell ein vermeintliches Malariaheilmittel auf der Basis von Natriumchlorit, auch unter dem Kürzel MMS (Miracle Mineral Supplement) bekannt, angepriesen.
Tatsächlich gibt es keinen einzigen Nachweis für irgendeine positive Wirkung. Bei Aktivierung des Natriumchlorits entsteht bei der Einnahme das als ätzend und sehr giftig eingestufte Chlordioxid.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Von der Einnahme dieses Mittels geht eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus. Ich rate dringend von einer Verwendung ab!
Die Forschung arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Wirkstoff gegen das Virus. Und es besteht große Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit ein sicheres und wirksames Medikament oder einen Impfstoff zur Verfügung stehen haben.
Den Bürgerinnen und Bürgern rate ich, alle Versprechen, die eine einfache Lösung suggerieren genau zu prüfen und sich zu informieren bevor sie irgendwelche Medikamente einnehmen und sich dadurch möglicherweise großen Schaden zufügen.«

Weiterer Hinweis:

Im Internet und über Telefon werden darüber hinaus u.a. mit Verweis auf die Corona-Pandemie unter dem Deckmantel "Geldentwertung" zweifelhafte Angebote unterbreitet, die nichts anderes zum Ziel haben, als Kontodaten auszuspähen bzw. die Angerufenen in längere kostenpflichtige Gespräche zu verwickeln.
Es wird dringend empfohlen, solchen Anbietern (vor allem wenn die Rufnummer unterdrückt wurde) nicht zu folgen und derartige Anrufe sofort zu beenden (siehe auch SH-NEWS 2020/027 ).

Foto zur Meldung: Covid-19 - Gesundheitsministerium warnt vor vermeintlichen Wundermitteln (SH-NEWS 2020/034 vom 14.04.2020)
Foto: Covid-19 - Gesundheitsministerium warnt vor vermeintlichen Wundermitteln (SH-NEWS 2020/034 vom 14.04.2020)

Inklusives Fest der Begegnungen verschoben (SH-NEWS 2020/033 vom 09.04.2020)

(09.04.2020)

Aktion zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2020 in Dresden

(Red./cj) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. richtet ein inklusives Fest der Begegnungen aus – in freundlicher Kooperation mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Dresden, Manuela Scharf. Im Vordergrund stehen das Miteinander, Gespräche und Selbsterfahrung. Es lebt von Mitmachaktionen, speziell für Kinder, um ihnen das Thema Inklusion näher zu bringen.

Das Fest sollte am 5. Mai 2020 direkt zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung stattfinden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird das Fest der Begegnungen unter Vorbehalt auf Dienstag, 7. Juli 2020 verschoben.

Viele Partner gestalten das Fest mit:

  • Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderte Sachsen e. V. (LSKS)
  • EUTB-Beratungsstelle - Stadt AG – Aktives Netzwerk für ein inklusives Leben in Dresden e.V.
  • INDD e. V.
  • Scouts- Gebärdensprache für alle/vigevo
  • Gehörlosenverband der Stadt Dresden
  • TU Dresden
  • VHS Dresden
  • BilingualErleben
  • Kinderbeauftragte der Stadt Dresden
  • Dynamo Dresden
  • Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden
  • GemeinsamZeit – Inklusive Kulturausflüge
  • Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.
  • Clearingstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • ColumbaPalumbus e.V.
  • pro Familia e. V.
  • Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH

Das Fest soll vor dem Kulturpalast Dresden von 14.00 bis 17.00 Uhr stattfinden.

Logo gefördert durch die Aktion Mensch in roter Farbe und unterschiedlichen Buchstabengrößen

 

 

 

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen)
Christine Jeglinsky
Telefon: 0351 47935012
Fax: 0351 47935017
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Foto zur Meldung: Inklusives Fest der Begegnungen verschoben (SH-NEWS 2020/033 vom 09.04.2020)
Foto: Inklusives Fest der Begegnungen verschoben (SH-NEWS 2020/033 vom 09.04.2020)

Vorsicht Zecken - Gefahren nicht nur für Kinder (SH-NEWS 2020/032 vom 08.04.2020)

(08.04.2020)

Nach Aufenthalten im Freien auf Zecken achten

(PM; Red/mbg) Wenn die Temperaturen steigen, steigt auch die Gefahr von Zeckenstichen. Um die Gefahren zu bannen, die von Zeckenstichen ausgehen können, besteht ausschließlich die Möglichkeit, sich selbst zu schützen.
Da Zecken unterschiedliche Krankheitserreger übertragen, die etwa FSME oder Borreliose auslösen können, sollte bei Auftreten von Krankheitssymptomen nach einem Zeckenstich umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping mahnt: »Auch wenn die Zeiten gerade kürzer sind als gewohnt, während denen wir uns im Freien aufhalten, besteht die Gefahr von Zeckenstichen. Deshalb sollte der Körper nach Aufenthalt im Freien, vor allem auch bei Kindern, sorgfältig nach Zecken abgesucht werden.
Das gilt für die Zeit, an denen die Kindertagesstätten wieder geöffnet haben, auch für Kita-Betreuerinnen und –Betreuer. Sie sollten nach Aufenthalten im Freien auf Zecken achten und diese möglichst entfernen lassen.«

Eine gute Möglichkeit, das Absuchen nach Zecken in den normalen Tagesablauf zu integrieren, ist eine aufmerksame Beobachtung des Körpers während bzw. nach dem abendlichen Duschen. So kann man Zecken häufig schon entfernen, bevor sie sich festgesetzt haben.
Wenn sich die Zecken bereits festgesetzt haben, sollten sie zügig herausgezogen werden. Dazu wird die Zecke mit einer feinen Pinzette an den Mundwerkzeugen, dicht über der menschlichen Haut, erfasst und herausgezogen. Der Zeckenleib darf dabei nicht gequetscht werden.
Auf keinen Fall sollten Fett, Öl oder Klebstoff eingesetzt werden. Diese Mittel verhindern bei der Zecke die Atmung und erhöhen das Risiko, dass die Zecke im Kampf ums Überleben Krankheitserreger in die Stichverletzung einbringt.

Zecken bevorzugen Körperpartien, die dünnhäutig und feucht sind wie Kniekehlen, Leistenbeuge, Achselhöhle bis hin zum Haaransatz. Zecken wandern meist mehrere Stunden auf dem Körper entlang, bis sie eine Stelle gefunden haben, die sie bevorzugen.

Durch Kleidung, die möglichst viel Hautfläche bedeckt, wie lange Hosen mit Bündchen, die in die Socken gesteckt werden können, langärmelige Hemden und festes Schuhwerk lässt sich das Risiko eines Zeckenbefalls erheblich reduzieren.
Darüber hinaus sollte die Kleidung eine helle Farbe besitzen, damit Zecken darauf sofort erkannt werden können. Auch der Einsatz von zeckenwirksamen insektenabwehrenden Mitteln, so genannten Repellentien ist empfehlenswert. Hier gibt es auch speziell für Kinder geeignete Präparate.

Zecken halten sich bevorzugt auf bodennahen Pflanzen wie hohem Gras, Farnen, Kräutern und Strauchwerk auf. Um aktiv zu werden, benötigen sie Temperaturen über 7 °C und eine hohe Luftfeuchtigkeit von über 80 %.
Nicht nur Parks und Wälder sind ideale Biotope für Zecken, nach Einschätzung von Experten wird der eigene Garten als Zeckenreservoir und damit als Risikogebiet völlig unterschätzt.

Foto zur Meldung: Vorsicht Zecken - Gefahren nicht nur für Kinder (SH-NEWS 2020/032 vom 08.04.2020)
Foto: Vorsicht Zecken - Gefahren nicht nur für Kinder (SH-NEWS 2020/032 vom 08.04.2020)

Aktion Mensch bietet Soforthilfe an (SH-NEWS 2020/031 vom 03.04.2020)

(03.04.2020)

Corona-Hilfe für Organisationen und Vereine, die sich um Menschen in Notlagen kümmern

(Red./cj/Aktion Mensch) Aufgrund der aktuellen Corona-Krise startet die Aktion Mensch für Menschen in Notlagen ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro. Dazu gehören Menschen mit Behinderung, deren Pflege- und Assistenzkräfte ausfallen, aber auch sozial schlechter gestellte Menschen, die durch die zunehmende Schließung von Lebensmittelhilfen oder anderen Einrichtungen nicht mehr mit Lebensmitteln versorgt werden können. Mit der Corona-Soforthilfe sollen Organisationen und Vereine unterstützt werden, die sich um eben diese Menschen kümmern.

Es gibt diese Fördermittelprogramme:

Soforthilfe "Assistenz und Begleitung" 

Damit sollen diese Bedarfe gedeckt werden:

  • Personal suchen, Aufrufe starten und Anzeigen schalten
  • Aufbau von Notfallteams für Menschen mit Behinderung, die in Quarantäne sind
  • Anschaffung von Schutzkleidung, überteuertem Material
  • Unterstützung bislang nicht betreuter Assistenznehmer*innen, die sich im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets befinden und durch Corona in eine akute Notlage gekommen sind 

Soforthilfe "Lebensmittelversorgung"

Damit sollen diese Bedarfe gedeckt werden:

  • Akquise und Einarbeitung von neuen Ehrenamtlichen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen
  • Kauf von Lebensmitteln zur Ausgabe und Verteilung  
  • Aufbau mobiler (Freiluft-) Ausgabestellen  
  • Aufbau von Lieferantendiensten für immobile Menschen

Förderfähig sind:
Freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Ausgeschlossen sind Einzelpersonen sowie öffentliche oder gewerbliche Institutionen.

Details und weitere Voraussetzungen siehe bitte:
www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/corona-soforthilfe.html

Foto zur Meldung: Aktion Mensch bietet Soforthilfe an (SH-NEWS 2020/031 vom 03.04.2020)
Foto: Aktion Mensch bietet Soforthilfe an (SH-NEWS 2020/031 vom 03.04.2020)

Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung können entschädigt werden (SH-NEWS 2020/028 vom 31.03.2020)

(31.03.2020)

Antragstellung bei der Landesdirektion Sachsen

(PM; Red/mbg) Die Landesdirektion Sachsen nimmt ab dem 31. März 2020 Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Sorgeberechtigten ihrer Tätigkeit infolge der Schließung nicht weiter nachgehen konnten und für die Kinder eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.

»Ich freue mich, dass vielen Eltern mit der neuen gesetzlichen Regelung  geholfen werden kann. Denn der plötzliche Wegfall des Einkommens aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Kita, Schule oder Hort ist für die betroffenen Familien eine enorme Belastung. Auch dass Selbstständige diese Regelung für sich in Anspruch nehmen können, ist eine wichtige Hilfe für diese Unternehmerinnen und Unternehmer in einer ohnehin schwierigen Lage«, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Die Entschädigung wird für die zu betreuenden Kinder gewährt, wenn diese das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Erstattung kann jedoch auch erfolgen, wenn das zu betreuende Kind älter als zwölf Jahre ist, aber behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Entschädigung ist auf längstens sechs Wochen beschränkt. Sie erfolgt in Höhe von 67 Prozent des Netto-Arbeitsentgeltes. Für einen vollen Monat jedoch wird höchstens ein Betrag von 2.016 Euro gewährt. Im Übrigen kann pro Familie nur ein Antrag gestellt werden.

Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gewährt.

Die Entschädigung kann u.a. durch Zuverdienste aus Ersatztätigkeiten oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung in ihrer Höhe gemindert werden.

Alle Details zur Antragstellung sowie die erforderlichen Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Portal »Inneres, Soziales und Gesundheit«, Bereich Infektionsschutz.

Informationen und Formulare zu Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung unter

Landesdirektion Sachsen/Soziales

Foto zur Meldung: Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung können entschädigt werden (SH-NEWS 2020/028 vom 31.03.2020)
Foto: Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung können entschädigt werden (SH-NEWS 2020/028 vom 31.03.2020)

Corona-Pandemie - Weitere Einschränkungen im Nah- und Regionalverkehr (SH-NEWS 2020/029 vom 31.03.2020)

(31.03.2020)

Mobilitätseingeschränkte Personen werden befördert

(LSKS/ah, jt) Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es in allen Verkehrsverbünden in Sachsen nun zu weiteren Einschränkungen im ÖPNV/SPNV.
Da die derzeitige Situation gerade auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verunsichert, hat das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ bei den Nahverkehrsunternehmen im Projektgebiet Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Landkreis Meißen, Landkreis Görlitz, Landkreis Bautzen, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig nachgehakt und um Veröffentlichung entsprechender Hinweise gebeten.

Neben der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (siehe SH-News 2020/022 vom 14.03.2020) haben auch weitere Nahverkehrsunternehmen wie die Verkehrsgesellschaft Meißen GmbH, Regionalverkehr Sächsische Schweiz- Osterzgebirge GmbH, Müller Busreisen GmbH, Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH, Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH Zittau, S. Wilhelm Omnibusbetrieb, die Regionalbus Leipzig GmbH sowie Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH "Heideland" den Hinweis dankend aufgenommen.
Auch beim Verkehrsverbund Oberelbe ist dieser nun zu finden.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden weiterhin befördert. Das Fahrpersonal der Nahverkehrsunternehmen wird weiterhin die Klapprampe an den Fahrzeugen an noch nicht barrierefreien Bus- und Tramhaltestellen bereitstellen.
Bitte signalisieren Sie an diesen Haltestellen beim Einfahren des Verkehrsmittels deutlich Ihren Mitfahrwunsch. Letzteres gilt auch an den ohne Rampe nutzbaren Bushaltestellen. Damit kann gewährleistet werden, dass das Fahrpersonal beim Einfahren in die Haltestelle den Restspalt minimiert und den Bus absenkt. Falls Sie die Rampe nur an der Zielhaltestelle benötigen, sollten Sie das dem Fahrpersonal bereits beim Einstieg mitteilen.

Bitte informieren Sie sich jedoch immer vor Fahrtantritt beim jeweiligen Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen und halten Sie sich an die derzeitig geltenden Ausgangsbeschränkungen (siehe u.a. SH-News 2020/025 vom 23.03.2020).

Foto zur Meldung: Corona-Pandemie - Weitere Einschränkungen im Nah- und Regionalverkehr (SH-NEWS 2020/029 vom 31.03.2020)
Foto: Corona-Pandemie - Weitere Einschränkungen im Nah- und Regionalverkehr (SH-NEWS 2020/029 vom 31.03.2020)

LSKS-Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ reagiert auf Corona-Pandemie (SH-NEWS 2020/030 vom 31.03.2020)

(31.03.2020)

Verschiebungen von Projektgruppen, Mobilitätstrainings und Exkursionen

(LSKS/jt, ah) Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen betreffen auch die Arbeit des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS).
So wurden Projektgruppenberatungen auf unbestimmte Zeit verschoben und geplante Mobilitätstrainings abgesagt. Die Projektkoordinatorinnen Anne Hähnel und Jana Treffler-Klingner (Landkreis Leipzig- und Nordsachen) stehen hierzu in engem Kontakt zu den Projektpartnern, um die Veranstaltungen bald möglichst nachzuholen.

Das Projektteam arbeitet dennoch inhaltlich weiter und ist vorzugsweise über E-Mail erreichbar. Informationen rund um das Thema Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen sind auch in der derzeitigen Lage wichtig, da sie häufig auf den ÖPNV/SPNV angewiesen sind.
So ist es gelungen, dass bei vielen Nahverkehrsunternehmen im Projektgebiet neben aktuellen Hinweise zu Fahrplanänderungen und Hygieneregeln nun auch Informationen zur Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zu finden sind (SH-News 2020/28 vom 31.03.2020).

Des Weiteren werden neben dem Bearbeiten laufender Themen die Planungen für Exkursionen zur Europäischen Mobilitätswoche begonnen, die vom 16.-22.09.2020 stattfindet.
Das Projektteam ist zuversichtlich, dass diese wichtige Veranstaltungen realisiert werden können und wünscht allen viel Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit, um die gemeinsame Arbeit schnell in der bewährten Weise fortsetzen zu können.

Wir werden Sie regelmäßig über neue Entwicklungen unterrichten.
Wenn Sie Hinweise oder Fragen haben, nutzen Sie bitte vorzugsweise unsere Adressenoepnv@bsk-sachsen.de (Raum Dresden/Elbland/Ostsachsen) oder oepnv-treffler@ivk-grimma.de (Raum Leipziger Land/Nordsachsen).

Foto zur Meldung: LSKS-Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ reagiert auf Corona-Pandemie (SH-NEWS 2020/030 vom 31.03.2020)
Foto: LSKS-Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ reagiert auf Corona-Pandemie (SH-NEWS 2020/030 vom 31.03.2020)

Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise (SH-NEWS 2020/027 vom 26.3.2020)

(26.03.2020)

Nicht in die Falle locken lassen

(PM; Red/mbg) Gemeinsam informieren und warnen das Sächsische Sozialministerium und die Verbraucherzentrale Sachsen vor Abzocke und Betrug etwa mit Telefonakquise, Phishing-Mails oder falschen Audio-Dateien.

»Neben den Mut machenden Seiten des Zusammenhalts und der notwendigen Vernunft, gibt es leider auch andere Extreme in der Krise: Menschen, die die gegenwärtige Situation ausnutzen,« so Sozialministerin Petra Köpping. »Lassen Sie sich von den wenigen schwarzen Schafen in keine Falle locken.
Aktuell mischen sich dubiose Online-Angebote und Fake-Shops unter seriöse Webseiten. Angeblich ausverkaufte Waren, vor allem Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken werden zu sehr hohen Preisen angeboten. Davor möchte ich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen ausdrücklich warnen.«

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen ergänzt: »Es scheint, als solle mit menschlicher Sorge das große Geschäft gemacht werden. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Fake-Shop handeln. Die Vorgehensweise ist jedoch ebenso moralisch verwerflich.«

Aktuell an der Tagesordnung ist die sogenannte Telefonakquise. Dabei werden von unseriösen Geschäftemachern am Telefon beispielsweise Sparanlagen oder Kreditkarten angeboten, mit der vorgeschobenen Begründung, Bargeld werde schon bald entwertet.
Telefonwerbung jedoch, der man nicht zugestimmt hat, muss nicht hingenommen werden. Dafür gelten strenge Regeln.
Anrufe mit unterdrückter Nummer sollten Sie generell sofort beenden.

Betroffenen wird empfohlen, die Nummer des werbenden Anrufers (wenn erkennbar) der Bundesnetzagentur zu melden. Diese kann entsprechende Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Verbraucher, die am Telefon zum Abschluss eines Vertrags überredet wurden, können diesen in der Regel 14 Tage lang widerrufen.

Ebenfalls unterwegs sind Phishing-Mails von vermeintlichen Kreditinstituten, in denen dubiose Kredite und Kreditkarten angeboten werden. Ziel unseriöser Anbieter ist es, an die Daten und das Geld der Mailempfänger zu kommen.
Auch falsche Audio-Dateien bahnen sich zurzeit den Weg durch die sozialen Netzwerke und Messengerdienste.
Bevor sie diese Mails öffnen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher fragen, ob sie eine entsprechende Information erwartet haben. Der Rat der Verbraucherzentral ist: Öffnen Sie diese Mails und Audio-Dateien nicht, auch wenn die Quelle aus dem Familien- und Freundeskreis kommt oder sie sich offiziell anhören, z.B. angebliche Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Klicken Sie nicht auf eingefügte Links oder Anhänge, antworten Sie dem Absender nicht.
Sperren Sie solche Absenderadressen in Ihrem Posteingang.

Seriöse Anbieter sind erkennbar an verschiedenen Merkmalen: Sie haben ein korrektes Impressum und die konkrete Möglichkeit, sie zu kontaktieren. Sie verlangen nicht nur oder vorrangig, dass mit Vorkasse bezahlt wird. Sie verschlüsseln die Informationen ihrer Nutzer, was an einem Vorhängeschloss-Symbol in der Adressleiste erkennbar ist. Außerdem kann es helfen, die Erfahrungsberichte anderer Nutzer außerhalb der Webseite zu lesen, um die Seriosität des Anbieters zu beurteilen.

Foto zur Meldung: Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise (SH-NEWS 2020/027 vom 26.3.2020)
Foto: Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise (SH-NEWS 2020/027 vom 26.3.2020)

dzb lesen ist für Sie da (SH-NEWS 2020/026 vom 25.03.2020)

(25.03.2020)

Ausleih- und Bestellservice steht zur Verfügung

(dzb, Red/mbg) Die dzb lesen informiert: Überall grünt und blüht es – doch so richtig genießen können wir den Frühling in diesem Jahr nicht. Jede und jeder von uns ist mit einer Situation konfrontiert, die so noch nie da gewesen ist. Geschlossene Grenzen, Restaurants und Geschäfte, Kinos und Theater. Stille Straßen und Plätze, der Aufruf zu Hause zu bleiben und Abstand zu halten.

Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen ist auch in diesen schwierigen Zeiten für Sie da.
Mit einer minimierten Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Einrichtung halten wir die Produktion von barrierefreien Medien aufrecht.
Wir bieten nach wie vor für unsere Nutzerinnen und Nutzer einen Ausleih- und Verkaufsservice an. So kann bei uns weiterhin Literatur per Telefon oder E-Mail ausgeliehen und gekauft werden. Sie können uns werktags in der Zeit von 7 bis 16 Uhr telefonisch erreichen. Für Besucher ist unsere Einrichtung allerdings geschlossen.

So erreichen Sie uns:

Ausleihe Brailleschrift
Telefon: 0341 7113113/114
Ausleihe Hörbücher
Telefon: 0341 7113116/118
E-Mail: bibliothek@dzblesen.de
Verkauf
Telefon: 0341 7113119
E-Mail: verkauf@dzblesen.de

Auch unsere Mitarbeiter der Technikberatung LOUIS sind weiterhin für Sie erreichbar:

Erol Sakinc
Telefon: 0341 7113-179
E-Mail: e.sakinc@dzblesen.de

Ulrich Jander
Telefon: 0341 7113-145
E-Mail: u.jander@dzblesen.de

Susanne Siems
Telefon: 0341 7113-115
E-Mail: s.siems@dzblesen.de

Kommen Sie gesund durch diese außergewöhnliche Zeit!
Ihre dzb lesen

Foto zur Meldung: dzb lesen ist für Sie da (SH-NEWS 2020/026 vom 25.03.2020)
Foto: dzb lesen ist für Sie da (SH-NEWS 2020/026 vom 25.03.2020)

Helfer werden gesucht (SH-NEWS 2020/024 vom 19.03.2020)

(19.03.2020)

Koordinierungsstelle der Sächsischen Hilfsorganisationen stellt Webseite zur Registrierung von Helfern und Helferinnen zur Verfügung

(PM; Red/mbg) Staatsministerin Petra Köpping und Rüdiger Unger,Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, stellten heute Vormittag die neue gemeinsame Helfer-Webseite vor. Die Webseite ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen.

»Mein Aufruf ist ganz klar: Stellen Sie sich zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wissen wir, gibt es viele ältere Leute, die alleine leben und sicherlich oft Angst haben. Da kann ein Anruf, ein beruhigendes Wort, viel bewirken. Das DRK und die anderen Hilfsorganisationen sind wichtige Partner für uns, die hier eine ganz tolle Initiative gestartet haben«, so Staatsministerin Petra Köpping.

Rüdiger Unger ergänzt dazu: »Die Webseite ist für uns Hilfsorganisationen ein wichtiger Schritt, online Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Unser wichtigstes Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich und andere schützt. Bitte nutzen Sie daher die Onlineschulung zur Hygiene und zum Eigenschutz.«

Aktuell befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die sich noch nicht in den genannten Hilfsorganisationen engagieren, aber in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.

Anmerkung:

Natürlich können sich auch hinreichend mobile Menschen mit Behinderung und Ihre Angehörigen in diese Aktion einordnen, wenn sie sich die Übernahme von Aufgaben zutrauen.
Möglich ist u.a., dass Personen mit einem E-Rollstuhl oder E-Scooter weniger mobile Bürger u.a. bei erforderlichen Einkäufen begleiten.
Details klären Sie nach der Anmeldung am besten mit der Hilfsorganisation, die in Ihrer Region die Unterstützungsleistungen koordiniert.

Foto zur Meldung: Helfer werden gesucht (SH-NEWS 2020/024 vom 19.03.2020)
Foto: Helfer werden gesucht (SH-NEWS 2020/024 vom 19.03.2020)

Regelungen zur Verfügbarkeit des SHNW (SH-NEWS 2020/023 vom 16.03.2020)

(16.03.2020)

Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

(LAGSH/LSKS; Red/mgb) Die Vorstände der Trägervereine des SELBSTHILFENETZWERKES SACHSEN (SHNW),

  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) und
  • Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)

haben für den gemeinsamen Vereinssitz und die gemeinsame Arbeitsstelle ihrer Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nachfolgend aufgeführten Geschäftsregelungen erlassen:

  • Die telefonische Erreichbarkeit der zugeordneten Mitarbeiter/innen wird mit Einschränkungen weiterhin aufrecht erhalten
  • Anfragen/Anliegen per Post oder E-Mail werden weiterhin bearbeitet, es kann jedoch zu Bearbeitungsverzögerungen kommen
  • Termine zur individuellen Beratung in den Büroräumen werden nur in unvermeidbaren Fällen und nur nach telefonischer Absprache angeboten (betrifft vor allem die Beratungsstelle Wohnraumanpassung)
  • Alle Veranstaltungen in Verantwortung der LAG SH Sachsen oder des LSKS werden bis auf weiteres ausgesetzt. Bereits eingeladene Teilnehmer erhalten eine gesonderte Information.

Die eingeschränkte Verfügbarkeit hängt vor allem mit den Kita- u. Schulschließungen zusammen.
Weitere Anpassungen werden in Abhängigkeit übergeordneter Empfehlungen oder Restriktionen getroffen.
Wir halten Sie hier in www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de auf dem Laufenden und bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr SHNW- Team

SHNW-Eingang - klein

Foto zur Meldung: Regelungen zur Verfügbarkeit des SHNW (SH-NEWS 2020/023 vom 16.03.2020)
Foto: Regelungen zur Verfügbarkeit des SHNW (SH-NEWS 2020/023 vom 16.03.2020)

Wichtiger Hinweis der DVB AG (SH-NEWS 2020/022 vom 14.03.2020)

(14.03.2020)

Sicher mit den Verkehrsmitteln der DVB AG unterwegs

Übernahme einer Veröffentlichung der DVB AG von www.facebook.com:

(PM DVB) Damit wir euch weiterhin von A nach B bringen können, wurden heute folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Ab morgen halten unsere Bahnen und Busse an jeder Haltestelle und öffnen automatisch alle Türen. Die Nutzung des Haltewunschtasters bzw. des Türöffners ist nicht notwendig.
  2. Wir bitten euch, nicht mehr an der in Fahrtrichtung ersten Tür in den Bus ein- oder auszusteigen. Der Fahrgastraum und alle Sitze können weiterhin benutzt werden, lediglich der direkte Zugang zum Fahrer ist vorerst nicht möglich.
  3. Der Fahrscheinverkauf beim Busfahrer wird vorübergehend eingestellt. Bitte kauft eure Tickets im Vorfeld am Automaten oder löst ein HandyTicket über unsere App DVB mobil.
  4. Die Servicepunkte am Postplatz, Prager Straße und Albertplatz sowie am DVB-Empfang in Trachenberge bleiben unverändert geöffnet. Der Servicepunkt am Hauptbahnhof wird ab Montag, dem 16. März 2020 vorübergehend geschlossen.
  5. Alle eingerückten Wagen werden jede Nacht gereinigt und gründlich desinfiziert. Sollte es im Linieneinsatz einen Corona-Verdachtsfall in einem der Fahrzeuge geben, wird dieses sofort aus dem Verkehr gezogen und in der Werkstatt erneut gründlich desinfiziert.
  6. Alle Ticketautomaten werden im Zuge der regelmäßigen Wartung zusätzlich intensiv desinfiziert.
  7. Ob wir weiterhin wie gewohnt im Einsatz sind, können wir euch heute noch nicht sagen. Ab Montag entfallen die Verstärkungsfahrten zum Schülerverkehr. Weitere Fahrplananpassungen werden aufgrund der für Sachsen angekündigten Schulschließungen vorbereitet. Dazu erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Information.

Weitere Informationen: https://bit.ly/2U5sYR4

Aktualisierter redaktioneller Hinweis (Stand 17.03.2020):

Die Nutzung der Sprechanlage an der Rollstuhlstellplätzen in den Stadtbahnwagen und die Nutzung des Rollstuhltasters zur Anforderung der Bus-Absenkung ist von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen.
Unabhängig davon sollte ein direkter Hautkontakt mit den Tastern vermieden werden.

Mit der DVB wurde vereinbart, dass für Fahrgäste im Rollstuhl die fahrzeugeigenen Klapprampen zum Ein-/Ausfahren an noch nicht barrierefreien Bus- und Tramhaltestellen weiterhin vom Fahrpersonal bereitgestellt werden.
Bitte signalisieren Sie an diesen Haltestellen beim Einfahren des Verkehrsmittels deutlich Ihren Mitfahrwunsch.
Letzteres gilt auch an den ohne Rampe nutzbaren Bushaltestellen. Damit kann gewährleistet werden, dass das Fahrpersonal beim Einfahren in die Haltestelle den Restspalt minimiert und den Bus absenkt.

Falls Sie die Rampe nur an der Zielhaltestelle benötigen, sollten sie das dem Fahrpersonal an der Starthaltestelle mitteilen. Dazu werden die Fahrer/innen die Tür an ihrem Arbeitsplatz öffnen, um Ihren Zielwunsch entgegenzunehmen.

Unabhängig davon bittet die DVB zur Minimierung des Infektionsrisikos darum, bis auf Weiteres vorzugsweise Haltestellen auszuwählen, die den Übergang vom/zum Verkehrsmittel ohne Anlegen der Rampe und ohne Hilfe durch das Fahrpersonal ermöglichen.

 

Foto zur Meldung: Wichtiger Hinweis der DVB AG (SH-NEWS 2020/022 vom 14.03.2020)
Foto: Wichtiger Hinweis der DVB AG (SH-NEWS 2020/022 vom 14.03.2020)

Deutscher Bahnkundenverband e.V. stellt Analyse vor (SH-NEWS 2020/021 vom 12.03.2020)

(12.03.2020)

Umfrage zur Barrierefreiheit von ÖPNV/SPNV-Haltestellen und Einbeziehung von  Behindertenbeauftragten der Bundesländer

(PM DBV; Red/mbg)) Zum 1. Januar 2022 ist nach § 8 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei herzustellen.
Das Gesetz spricht von der Nutzung – beschränkt also seinen Geltungsbereich nicht auf Bahnsteige oder Fahrzeuge. Das soll die Regel sein. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie in einem Nahverkehrsplan „konkret benannt und begründet" werden. In diesen Fällen sind zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu benennen.
Der Bahnkunden-Verband geht (berechtigt) davon aus, dass dieses Ziel ist angesichts des bisher von den Ländern und Kommunen vorgelegten Schneckentempos nicht zu schaffenist.

Eine bundesweite Umfrage unter 539 ÖPNV-Nutzern und allen 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer ergab ein beschämendes Bild: knapp 27 % der gemeldeten Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen sind bereits barrierefrei umgebaut oder der Umbau wird in kürzester Zeit erfolgen. 73 % sind nicht umgebaut oder ein Umbautermin ist nicht bekannt.

Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Dennoch drücken die Antworten eine Tendenz aus: Der Termin ist nicht zu schaffen, zu groß ist die Zahl der nicht barrierefreien Haltestellen.

Für die Umsetzung und Einhaltung der Terminierung im PbefG fühlt sich keine Stelle so richtig zuständig.
Der Schwarze Peter wird weitergereicht: die Bundesregierung sieht für die Umsetzung die Bundesländer in der Pflicht,die Bundesländer weisen auf die Zuständigkeit der Kommunen hin und die Kommunen haben weder Planungskapazitäten noch Finanzen. Sie erwarten, dass ihnen von den Bundesländern bzw. aus dem BMVI die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BMVI verweist auf die Regionalisierungsmittel, die auch zur Erfüllung dieser Aufgabe ausgereicht würden.

So haben sich die Kommunen und die von ihnen getragenen Verkehrsverbünde seit September 2014 auf die Strategie verlegt, die im Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist: die Beschreibung im Nahverkehrsplan, warum eine bestimmte Barrierefreiheit nicht herzustellen ist:
„Barrierefreiheit“ bleibt auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist realistischerweise nicht zu erreichen.“ (Quelle: Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise für die Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des PbefG, 26.09.2014, Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV).

Über die Tatsache, dass von den 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer nur für fünf der vollständige Umbau bis 1.1.2022 ein Thema ist (alle anderen haben nicht geantwortet), mag jeder selbst interpretieren. Worüber wir überrascht waren: auch in vielen Spitzenverbänden der Behinderten scheint das Versäumen des Termins zum Umbau kein großes Thema zu sein. Kein der von uns darauf aufmerksam gemachter Sozial- und Behindertenverband hat uns geantwortet.

So werden die Betroffenen diejenigen sein, die das Dilemma auszubaden haben. Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird.
Eine ausführliche Auswertung mit den Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten der Bundesländer findet sich auf www.bahnkunden.de

Pressekontakt:
Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, buero@bahnkunden.de.

Kommentar:

Der Einschätzung des DBV ist zur Gesamtdarstellung der Situation nichts hinzuzufügen. Aus der Sicht des Projekts "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. war die geschilderte Situation von vorn herein zu erwarten.
Wenn Bundesgesetze gemacht bzw. novelliert werden, ohne zugleich die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu ihrer Umsetzung zu klären, muss man sich doch nicht wundern. Darauf hatte auch das Projekt in seiner sach- und termingerechten Stellungnahme zur Befragung aufmerksam gemacht.

Foto zur Meldung: Deutscher Bahnkundenverband e.V. stellt Analyse vor (SH-NEWS 2020/021 vom 12.03.2020)
Foto: Deutscher Bahnkundenverband e.V. stellt Analyse vor (SH-NEWS 2020/021 vom 12.03.2020)

Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle"–Landkreis Görlitz hat beraten (SH-News 2020/020 vom 06.03.2020)

(06.03.2020)

Probleme auf dem Weg zum barrierefreien ÖPNV/SPNV gemeinsam lösen

(LSKS/ah) Am 05.03.2020 hat sich die Projektgruppe „ÖPNVSPNV für alle“-Landkreis Görlitz zu ihrer planmäßigen Beratung im Landratsamt Görlitz zusammengefunden.
Teilnehmer waren Vertreter des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), der Länderbahn (Trilex), der Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), von DB Station & Service, des Landratsamtes Görlitz (Behindertenbeauftragte, Kreisentwicklung, Straßenverkehrsamt), Vertreter der Sozialverbandes VdK Löbau-Zittau und vom Ortsverband Weißwasser der Gruppe Gebärdensprachler Görlitz sowie das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) mit Anne Hähnel (Projektkoordinatorin), Dr. Peter Münzberg (Projektbeauftragter), Jens Oertel (Projektverantwortlicher des Vorstands) und Thomas Naumann (Projektmitarbeiter).

Nach einem kurzen Rückblick des Projektteams tauschten sich die Teilnehmer über aktuelle Themen aus. Dabei informierte die Behindertenbeauftragte Elvira Mirle, dass es im Landkreis wieder einen Behindertenbeirat gibt.
Im Zuge der Anschaffung von neuen Niederflurstraßenbahnen für die Stadt Görlitz fand im Januar ein Besichtigungstermin in Leipzig mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben (GVB), Elvira Mirle sowie Vertretern des Behindertenverbandes Leipzig statt, da die Ausschreibung gemeinsam mit Leipzig und Zwickau erfolgen soll. In dieser Beratung wurden Hinweise zur Barrierefreiheit gegeben, eine Zuarbeit zum Lastenheft ist vorgesehen.
Weitere die Stadt Görlitz betreffende Themen konnten nicht behandelt werden, da die Vertreter der GVB und der Stadt trotz rechtzeitiger Einladung nicht anwesend waren. Das Projekt wird versuchen, zu diesem Teil noch einige Aussagen schriftlich zu bekommen und in das Beratungsprotokoll einzufügen.

Ilka Hunger/ZVON informierte, dass die Prioritätenliste zum Haltestellenausbau unter dem Aspekt der Barrierefreiheit im Landkreis Görlitz vorliegt. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch durch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten schwierig.
So berichteten die anwesenden Vertreter des Landratsamtes, dass in der Regel nur grundhafte (Straßen-)Ausbaumaßnahmen beim Landratsamt angezeigt und geprüft werden, kleinere Maßnahmen jedoch oft nicht.
Damit kann nur für einen Teil der Maßnahmen (einschl. ggf. dort angesiedelter Haltestellen) überprüft werden, ob sie der DIN 18040 und weiteren Regelungen zur Barrierefreiheit entsprechen. Außerdem gibt es in der Regel keine Rückmeldung der Baulastträger, ob die in den Stellungnahmen gegeben Hinweise in der Detailplanung und bei der Ausführung berücksichtigt wurden.

Es ist also erforderlich, die Bürgermeister, die für Baumaßnahmen zuständigen Ämter und die politischen Akteure in den Landkreisen und Kommunen zum Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren.
Die Projektgruppe empfiehlt u.a. dieses Thema in die Beratungen mit den Bürgermeistern einzubeziehen und erklärt die Bereitschaft, das Anliegen ggf. in einem Kurzvortrag zu erläutern. Außerdem wird ein Termin mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr angestrebt, um Bearbeitungsabläufe zu gewährleisten, die eine Kontrolle geförderter (Straßen-)Baumaßnahmen bez. Barrierefreiheit in in der Planungs- und in der Ausführungsphase sichern.

Ein weiteres Thema stellten die bevorstehenden Ausschreibungen im Busverkehr für den Landkreis Görlitz und die Stadt Görlitz dar. Bereits im Herbst soll die Vorankündigung für den Landkreis erfolgen.
Das Projekt fordert, die Barrierefreiheit der einzusetzenden Fahrzeuge und des Service bereits bei der Ausschreibung umfassend zu berücksichtigen und dazu auch von den Bewerbern eindeutige Aussagen zu verlangen. Als Bewertungsgrundlage können u.a. die vorliegenden und von der ÖPNV-Strategiekommission des SMWA in ihren Abschlussbericht eingeordnete Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ genutzt werden.

Heike Heinecke von DB Station & Service berichtete, dass im Zuge des Bauvorhabens „Bahnhofshalle Görlitz“ im Zeitraum 2021/22 der noch fehlende dritter Aufzug gebaut wird. Bis dahin ist entsprechend der Vorberatung mit dem Bahnhofsmanager Heiko Klaffenbach die Funktionsfähigkeit des Treppenliftes für die Bahnsteige 9/10 zu gewährleisten.
Für die nachfolgende Erneuerung der Bahnsteige wird entsprechend der Abstimmung mit dem SMWA und den Verkehrsverbünden eine Bahnsteighöhe von 55 cm gefordert.

Die Mitarbeiter von Station & Service sind am Bahnhof Görlitz für erforderliche, vorzugsweise über die MobiServZentrale (MSZ) der DB angemeldete Hilfeleistungen montags bis sonntags von 8-18 Uhr verfügbar und weiterhin über das Reisecenter in der Bahnhofshalle erreichbar.
Ansprechpartner bei auftretenden Problemen außerhalb der o.g. Zeit ist die 3-S-Zentrale, die ggf. erforderliche Maßnahmen einleitet.
Da das vielen Reisenden nicht bekannt ist, soll auf den Bahnsteigen und im Zugangsbereich durch entsprechende Aushänge und ggf. zusätzlich durch zu installierende 3-S-Säulen deutlicher (auch für Sehbehinderte und Blinde nutzbar) auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Das sollte u.a. bei der für die kommende Woche vorgesehenen Beratung zur Schließzeit des Bahnhofsgebäudes Görlitz eine Rolle spielen.

Unabhängig davon versicherten die Vertreter von Trilex und ODEG, dass unmittelbar am Bahnsteig jedem geholfen wird, der Hilfe benötigt. Dazu verfügen die Fahrzeuge beider Unternehmen über die entsprechenden technischen Ausstattungen (anlegbare Rampe bzw. ausfahrbare Spaltüberbrückung).
Die Anmeldung für Fahrten mit Hilfebedarf ist für beide Unternehmen nach wie vor direkt beim Verkehrsunternehmen (bitte die Anmeldezeiten im Internet beachten) oder über die MSZ möglich. Letzteres ist erforderlich, wenn mehr Leistungen gewünscht werden, als Hilfe beim Übergang Bahnsteig – Zug.
Die Länderbahn wird darüber hinaus im Rahmen einer geplanten Ausstattungserneuerung einige vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ vorgeschlagenen Verbesserungen (u.a. deutlich sichtbarere Piktogramme, besser erkennbare Monitoranzeigen, Erreichbarkeit der Ruftasten) realisieren.

Abschließend berichtet der ZVON zum Ausbau Horka Mitte. Die neue Busverknüpfungsstelle soll gemeinsam mit der Gemeinde gebaut werden. 
Die Planungen für den Bahnhof Horka sehen eine Tunnelverlängerung sowie einen Aufzug vor. Letzteres wird kritisiert, da wegen der Störanfälligkeit der Stationsaufzüge eine an dieser Stelle durchaus mögliche Rampenlösung favorisiert wird. Allerdings sind die Planungen der DB Netz bereits soweit fortgeschritten, dass die Aufzugsvariante vermutlich nicht mehr vermieden werden kann. Die Projektgruppe vereinbarte, dass das in die Beratung „SPNV für alle“ im April noch einmal thematisiert wird.

Die nächste Beratung der Projektgruppe "ÖPNV/SPNV für alle - Landkreis Görlitz" findet im März 2021 statt, der Termin und die Tagesordnung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Foto zur Meldung: Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle"–Landkreis Görlitz hat beraten (SH-News 2020/020 vom 06.03.2020)
Foto: Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle"–Landkreis Görlitz hat beraten (SH-News 2020/020 vom 06.03.2020)

Schutz vor Coronavirus (SH-News 2020/019 vom 02.03.2020)

(02.03.2020)

Antworten auf häufig gestellte Fragen

(SHNW/ah) Seit einigen Wochen gibt es jeden Tag Informationen zum neuartigen Coronavirus. Es werden häufig Frage gestellt wie:

- Was sind Coronaviren?
- Wie werden die Viren übertragen?
- Wie sehen die Symptome aus?
- Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Diese und weitere Informationen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Merkblatt beantwortet. Dieses finden Sie hier:

Merkblatt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat außerdem die wichtigsten Fakten zum Coronavirus in leichter Sprache für Sie zusammengefasst. Diese finden Sie hier:

Merkblatt in Leichter Sprache 

Im Freistaat Sachsen gab es bisher keinen bestätigten Infektionsfall und nur wenige Verdachtsfälle. Die Lage wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) genau beobachtet und bewertet. Es steht dazu im Austausch mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und den anderen Bundesländern.

Informationen vom Freistaat Sachsen: https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

Denken Sie daran, dass Menschen mit Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. Daher sollten wir aufmerksamer sein und die Ratschläge der Fachleute auch zum Umgang miteinander ernst nehmen.

Foto zur Meldung: Schutz vor Coronavirus (SH-News 2020/019 vom 02.03.2020)
Foto: Schutz vor Coronavirus (SH-News 2020/019 vom 02.03.2020)

"HÖRmobil" 12.03.2020 in Riesa

(01.03.2020)

Am 12.03.2020 kommt das sächsische ''HÖRmobil'' in der Zeit von 10.00-15.00 Uhr zur mobilen
Beratung auf den Poppitzer Platz nach Riesa. 

[Pressemitteilung "HÖRmobil" in Riesa]

Foto zur Meldung: "HÖRmobil" 12.03.2020 in Riesa
Foto: "HÖRmobil" 12.03.2020 in Riesa

Nur Meckern ist zu wenig (SH-NEWS 2020/018 vom 26.02.20120)

(26.02.2020)

Redaktionelle Gedanken zum gesellschaftlichen Miteinander und Zusammenhalt

(Red/mbg) Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn ihre Teile und Gliederungen miteinander kooperieren. Dieser Grundsatz scheint in letzter Zeit in Deutschland und anderswo in Vergessenheit geraten zu sein.

Wilde „Grabenkämpfe“ in politischen Parteien, laute Proteste ohne Ideen und ohne Bereitschaft, auch den eigenen Standpunkt kritisch zu bewerten, bestimmen gegenwärtig nicht nur die Medien, sondern beeinflussen unser tägliches Leben und unser Verhalten.
Andere Meinungen auf ihren sachlichen Hintergrund und ihren Inhalt zu überprüfen, daraus ggf. Gemeinsamkeiten abzuleiten und sie zu verfolgen, steht nicht mehr auf der Tagesordnung.

Da werden die Ellenbogen ausgestreckt gegen Schutzsuchende, auch gegen Menschen mit Behinderung. Es wird im Schatten des Internet gehetzt und verleumdet, es geschehen Taten, die keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

In wildem Aktionismus entstehen Gesetze und Regelungen, die kaum die mit ihrer Umsetzung Beauftragten verstehen, geschweige denn die, für die sie gemacht wurden. Wer sich z.B. die aktuellen Fassungen unserer Sozialgesetzbücher oder das hoch gelobte BTHG anschaut, wird diesen Eindruck bestätigen.
Wenn wir diesen Weg weitergehen werden wir mehr Verwaltungs- und juristischen Aufwand für die praktische Nutzbarmachung unserer Gesetze haben, als sie am Ende dem Einzelnen oder für dem Schutz der Gemeinschaft einbringen.

Wenn z.B. Entscheidungen zu Inklusion und Teilhabe vor Ort ausschließlich dem subjektiven Empfinden von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung überlassen bleiben, der aktuelle Kassenstand bestimmt, ob überhaupt über diese Themen nachgedacht wird, müssen wir uns über magere Ergebnisse doch nicht wundern.
Wenn wir Anonymität und überzogene Individualität als das „Gelbe vom Ei“ predigen, Teamgeist nur im Sinne optimaler Wirtschaftsergebnisse fordern, wird es keine nachbarschaftliche Hilfe und kein Miteinander im Zusammenleben geben.

Ein Umdenken ist nicht nur in der Klimapolitik vonnöten. Wir müssen begreifen, dass auch Fortschritte in Wissenschaft und Technik die verfügbaren Ressourcen nicht unendlich erweitern, es keinen unbegrenzten Fortschritt, auch kein ständiges Mehr an persönlichem Eigentum und persönlicher Freiheit der/des Einzelnen geben kann.

Eine Gesellschaft kann nur auf Dauer funktionieren, wenn wir das Verfügbare teilen, auch denen angemessene Anteile überlassen, die nur wenig oder gar nicht zum gesellschaftlichen Gesamterlös beitragen können. Das schließt andererseits aber ein, dass jede/r dem ihr/ihm möglichen Anteil einbringt.

Diesem Grundastz sehen sich auch die in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) zusammengeschlossenen Vereinigungen verpflichtet, die mit rund 18.000 Einzelmitgliedern letztlich zugleich auch Sprachrohr von rund 380.000 Schwerbehinderten im Freistaat sind,
Mit dem Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ zeigen die LAG SH Sachsen und mit dem Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ ihr Mitglied, der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), was in gemeinschaftlicher konstruktiver Tätigkeit möglich ist, auch wenn dort nicht alle Erwartungen erfüllbar sind.

Einen weiteren Schritt im Sinne des Miteinander soll die „Fachstelle Teilhabekoordinierung“ gestalten, 2020 zunächst als Vorbereitungsprojekt, ab 2021 mit institutioneller Förderung. Sie wird u.a. zur erforderlichen Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung, aber auch zur Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements der von Behinderung bzw. chronischer Erkrankung Betroffenen beitragen.

In diesem Sinne ist Mitdenken Bürgerpflicht. Wenn die dabei entstehenden Ideen im Team bewertet und mit der eigenen Umsetzungsbereitschaft verbunden werden, sollten sie einen wertvollen Beitrag im Sinne des von Staatsministerin Köpping geforderten gesellschaftlichen Zusammenhalts leisten.

Machen wir uns gemeinsam auf den Weg.

Foto zur Meldung: Nur Meckern ist zu wenig (SH-NEWS 2020/018 vom 26.02.20120)
Foto: Nur Meckern ist zu wenig (SH-NEWS 2020/018 vom 26.02.20120)

Freistaat Sachsen unterstützt Fortbildung ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierter (SH-NEWS 2020/016 vom 14.02.2020)

(14.02.2020)

Kostenfreie Angebote nutzen, bürgerschaftliches Engagement erleichtern

(PM; Red/mbg) Der Freistaat Sachsen unterstützt zum ersten Mal flächendeckend die Fortbildung ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierter.
Für das Jahr 2020 stellt der Freistaat über die Förderrichtlinie »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« 400.000 Euro für die Umsetzung eines sachsenweiten Fortbildungsprogramms zur Verfügung.

Fast jeder vierte Ehrenamtliche gibt in Umfragen an, dass für sein ehrenamtliches Engagement entsprechende Aus- und Weiterbildungen notwendig sind. Auf diesen Bedarf reagiert das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit der Förderung eines sachsenweiten kostenlosen, wohnortnahen und praxisorientierten Fortbildungsprogramms für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Freistaat.

Dazu die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping: »Ehrenamtliche Tätigkeiten gehen nicht nur mit dem Einsatz von Zeit und Leidenschaft für die Sache einher. Es handelt sich dabei auch um anspruchsvolle Aufgaben, für die eine Vielzahl von Kompetenzen erforderlich sind.
Mit der Förderung eines sachsenweiten und kostenlosen Fortbildungsprogramms für Ehrenamtliche möchten wir engagierte Bürgerinnen und Bürger bei ihrem freiwilligen und unermüdlichen Einsatz für das Gemeinwohl unterstützen. Mit dem richtigen Knowhow können sie den aktuellen Herausforderungen im Ehrenamt kompetent und selbstbewusst begegnen.«

Um eine flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten, haben folgende Träger in dieser Woche Förderungen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro erhalten:

  • Deutsche Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. für die Region: Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau, Stadt Chemnitz
  • Vereins- und Stiftungszentrum e. V. für die Region Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig, Landkreis Meißen, Landkreis Mittelsachen, Stadt Dresden
  • Aktion Zivilcourage e.V. für die Region Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge

Zielgruppe des Fortbildungsprogramms sind ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die sich im Rahmen ihres Engagements weiterbilden wollen. Sächsische Ehrenamtliche können die Angebote in ganz Sachsen wahrnehmen.
In gängigen Fortbildungsformaten, sollen Themen behandelt werden, mit denen Bürgerinnen und Bürger sich bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten regelmäßig auseinandersetzen müssen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsmarketing, Projektmanagement, Vereinsrecht oder Mitgliederakquise.

»Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag für ein stärker digitalisiertes, qualifiziertes und vor Ort vernetztes bürgerschaftliches Engagement ausgesprochen. Genau hier setzt unser Angebot an, indem wir die Beratungs- und Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte verstetigen«, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen rund ums Ehrenamt sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.ehrenamt.sachsen.de/

Foto zur Meldung: Freistaat Sachsen unterstützt Fortbildung ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierter (SH-NEWS 2020/016 vom 14.02.2020)
Foto: Freistaat Sachsen unterstützt Fortbildung ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierter (SH-NEWS 2020/016 vom 14.02.2020)

FABISAX – das große Online-Suchportal für Familien ist gestartet (SH-NEWS 2020/013 vom 07.02.2020)

(07.02.2020)

Köpping: »Wir wollen Familienbildung noch bekannter machen«

(PM; Red/mbg) Familienministerin Petra Köpping hat heute die neue Datenbank zur Familienbildung in Sachsen FABISAX online gestellt.
Unter der Adresse www.fabisax.sachsen.de werden zukünftig alle Angebote zur Familienbildung im Freistaat gebündelt zur Verfügung gestellt. Dabei können die Angebote sowohl passend zur jeweiligen Lebenssituation als auch nach dem Ort gesucht werden.

Ministerin Köpping sagte zum Start des neuen Angebotes: »Sachsen hat viele Angebote zur Familienbildung und –beratung. Mit dem neuen digitalen Format ist es für unsere Familien ganz einfach, das passende Angebot in ihrer Region zu finden. Die digitale Onlinesuche kann man bequem mit PC, Handy oder Tablet starten. FABISAX ist ein modernes und familienfreundliches Angebot, welches den Nerv vieler Familien trifft.«

Mit der Onlinesuche lassen sich nahezu für alle Lebenslagen und Situationen passende Angebote finden. Die Angebote reichen dabei von professionellen Beratungen über Eltern-Kind-Kurse bis zu Treffen mit Gleichgesinnten.
Auch die Themenvielfalt ist groß: ob Fragen zu Erziehung oder Partnerschaft, zum Umgang mit dem Baby, zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, zur Mediennutzung oder zur Gesunderhaltung der Familie, es finden sich viele interessante Kurse und Veranstaltungen.

»In Sachsen gibt es viele Angebote im Rahmen der Familienbildung. Sie sind ein wichtiger Baustein, um Familien in allen Lebenslagen zu unterstützen und zu begleiten. Wir möchten diese noch bekannter machen und haben dafür die zentrale Plattform FABISAX geschaffen«, sagte Köpping.

Dazu sei mit FABISAX ein Name gefunden worden, der sehr leicht zu merken sein. Wichtig sei aber, dass FABISAX die bisherige Öffentlichkeitsarbeit der Anbieter nicht ersetzen, sondern ergänzen soll.

Zu den ersten Anbietern, die ihre Angebote im Rahmen von fabisax.sachsen.de veröffentlichen, gehört zum Beispiel das AWO Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum der Arbeiterwohlfahrt in Dresden.
Neben der Beratung in Schwangerschaft, im Schwangerschaftskonflikt und zu Fragen der Pränataldiagnostik bietet das Familienzentrum beispielsweise auch Kurse nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen und Babyzeichensprache an.

»FABISAX ist für uns eine gute Möglichkeit, unsere Beratungs- und Kursangebote noch bekannter zu machen«, sagte AWO-Einrichtungsleiterin Susan Anders. »Wir freuen uns, mit FABISAX Ratsuchenden und jungen Familien die Suche nach entsprechenden Angeboten je nach Lebenssituation zu erleichtern.«

In den nächsten Wochen wird die Datenbank weiter ergänzt. Dazu wurde beim zuständigen Projektträger, der Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF), ein Redaktionsteam eingerichtet, das Kontakt mit den Anbietern hat und bei der Befüllung zur Seite steht. Gleichzeitig wird das Redaktionsteam auch dafür sorgen, dass die Angebote laufend aktualisiert werden.

Foto zur Meldung: FABISAX – das große Online-Suchportal für Familien ist gestartet (SH-NEWS 2020/013 vom 07.02.2020)
Foto: FABISAX – das große Online-Suchportal für Familien ist gestartet (SH-NEWS 2020/013 vom 07.02.2020)

Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ hat beraten (SH-NEWS 2020/014 vom 07.02.2020)

(07.02.2020)

Konstruktive Zusammenarbeit wird weitergeführt

(LSKS/ah) Am 06.02.2020 hat sich die Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge“ im Landratsamt Pirna beraten.
Teilnehmer waren Vertreter der Regionalverkehr Sächsische Schweiz Osterzgebirge GmbH (RVSOE), der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH (VVO), Müller Busreisen, der Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital, dem Landratsamt Pirna sowie das Projektteam mit Anne Hähnel, Projektkoordinatorin und Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter.

Nach einem kurzen Rückblick des Projektteams tauschten sich die Teilnehmer über aktuelle Themen aus. Dabei ging es u.a. um die Umgestaltung des ÖPNV-Netzes. Hier wird zunächst der Stadtverkehr Pirna untersucht. Das Hauptanliegen des RVSOE liegt auf der Verknüpfung regionaler Verkehrsmittel mit dem Busverkehr.

Zur Thematik Haltestellenerfassung führt der VVO aus, dass eine Auflistung aller Bussteige im Gebiet des VVO und des ZVON bereits in den Jahren 2016-2018 erfolgt ist. Detaillierte Informationen wie u.a. Lageplan, Fotos, Zugang, Beschaffung des Wartebereiches sind in einer Datenbank für ca. 9500 Bussteige hinterlegt.
Die Datenbank ist für jeden Interessierten unter www.halte-info.de zugänglich (Anmeldung als „Besucher“). Durch fortlaufende Umbauten, Erneuerungen erhebt sie aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der RVSOE informierte weiter, dass im Rahmen des Programms Fähranleger in diesem Jahr die Fähre in Postelwitz ausgebaut wird.
Das allgemeine Ziel des Programms ist es, jedes Jahr einen Fähranleger so auszubauen, dass er zumindest (eingeschränkt) barrierefrei nutzbar ist. Dabei soll der Zusammenhang mit dem DB-Programm zur barrierefreien Ausgestzaltung der S-Bahn-Stationen im Bereich Sächsische Schweiz beachtet werden.
Dr. Münzberg wies auch noch einmal darauf hin, dass bei der Neuanschaffung von Bussen bzw. bei Ausschreibungen die Barrierefreiheit auf der Basis der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" zwingend zu beachten ist.

Die nächste Beratung der Projektgruppe "ÖPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge" findet im Februar 2021 statt, der Termin und die Tagesordnung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Foto zur Meldung: Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ hat beraten (SH-NEWS 2020/014 vom 07.02.2020)
Foto: Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ hat beraten (SH-NEWS 2020/014 vom 07.02.2020)

Neue Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/012 vom 06.02.2020)

(06.02.2020)

Clearingstelle beim Landesbehindertenbeauftragten

(PM; Red/mbg) Seit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe, sondern ein eigenständiger Sozialleistungsbereich.

Als Teil der Umsetzung dieser Regelungen wurde auf landesrechtlicher Grundlage beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit Wirkung ab 1. Januar 2020 eine Clearingstelle eingerichtet.
Sie hat die Aufgabe, zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bei Streitigkeiten, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden sind, im Einzelfall zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung über Art und Umfang der Leistung sowie Verfahrensfragen hinzuwirken.

»Mit der Clearingstelle steht den Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen nunmehr erstmalig ein Instrument zur Verfügung, welches Ihnen, unabhängig von bestehenden förmlichen Rechtsbehelfen, im Rahmen eines strukturierten Verfahrens Unterstützung gewährt.«, sagte der Beauftragte Stephan Pöhler.
»Ich verspreche mir auch, dass im Rahmen der Tätigkeit der Clearingstelle typische Problemlagen der Leistungsberechtigten identifiziert werden, aus denen ich Ableitungen für meine Beratungstätigkeit gegenüber der Staatsregierung treffen kann.«, so Pöhler weiter.

Der Clearingstelle gehören ein Vertreter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen, eine Vertreterin eines Sozialamts, zwei Vertreter des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen und jeweils ein Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie der privaten Leistungserbringerverbände an.

Mit der Durchführung der konstituierenden Sitzung und dem Beschluss der Geschäftsordnung ist die Clearingstelle seit dem 23. Januar 2020 arbeitsfähig. Unterstützt und koordiniert wird die Tätigkeit der Clearingstelle durch eine Geschäftsstelle.

Clearingbegehren können von jeder Person, die aufgrund einer Behinderung zum Kreis der Leistungsberechtigten gehört, an die Clearingstelle herangetragen werden, unabhängig von ihren persönlichen Verhältnissen, Staatsangehörigkeit oder Alter.
Das kann schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail, online über die Website des Beauftragten oder nach Vereinbarung eines Termins auch mündlich zur Niederschrift gegenüber einem Mitarbeiter der Clearingstelle erfolgen.

Die Kontaktdaten der Clearingstelle lauten:

Postanschrift:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Clearingstelle nach SächsAGSGB
Archivstr. 1
01097 Dresden


Besucheranschrift:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Clearingstelle nach SächsAGSGB
Albertstr. 10
01097 Dresden
Fax: 0351 564 12169
clearingstelle@sk.sachsen.de
www.clearingstelle.sachsen.de

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können, hat der Beauftragte den Flyer »Clearing-Stelle« herausgegeben. Auf 6 Seiten wird erklärt, was die Clearingstelle ist, was sie macht, was beim Einreichen einer Beschwerde zu beachten ist und wie sich das Schlichtungsverfahren gestaltet.
Der Flyer hat das Prüfsiegel des Netzwerks Leichte Sprache erhalten, ist kostenfrei und kann beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bestellt werden.

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Fon: 0351 2103-671
Fax: 0351 2103-681
Publikationen@sachsen.de

Der Flyer kann auch online unter www.publikationen.sachsen.de bestellt werden. Zudem steht der Flyer als barrierefreie pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Er wurde darüber hinaus der LAG SH in analoger Form durch den zentralen Broschüren-Versand zur Verfügung gestellt und kann somit im SHNW gelesen oder mitgenommen werden.

Foto zur Meldung: Neue Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/012 vom 06.02.2020)
Foto: Neue Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Eingliederungshilfe (SH-NEWS 2020/012 vom 06.02.2020)

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ auf 14. Fachtagung Mobilität & Kommunikation der TU Dresden (SH-NEWS 2020/011 vom 03.02.2020)

(03.02.2020)

Hält die Digitalisierungsstrategie im ÖPNV/SPNV was sie verspricht?

(LSKS/ah) Am 30./31. Januar 2020 war es wieder soweit. Zum 14. Mal fand die Fachtagung Mobilität & Kommunikation der Professur für Kommunikationswirtschaft der TU Dresden statt.

In der Dreikönigskirche in der Dresdener Neustadt trafen sich Vertreter aus Wissenschaft, von Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Kommunen sowie Unternehmen aus dem Bereich der IT, Marketing und diskutierten die Thematik Digitalisierung im Öffentlichen Verkehr.

Die Mobilitätsnachfrager von heute wollen digital vernetzt sein, mit Informationen aus der gesamten Reisekette versorgt werden und für jede Verkehrslage eine schnelle und optimale Lösung auf ihrem Smartphone angezeigt bekommen.

Aber dadurch wird die Fahrt für den Reisenden schnell unübersichtlich und komplex. Hier könnten z.B. Mobilitätsagenten unterstützen. Infolge der technischen Entwicklungen verändert sich zudem der Verkehrsmarkt rasant und die Angebotsformen für individuelle und kollektive Mobilität werden vielfältiger.

Bei Verkehrsteilnehmern entsteht der Wunsch nach einer Plattform, die als Mobilitätsmarktplatz fungiert und die Dienste aller Akteure übersichtlich zusammenstellt. Das ermöglicht es dem Kunden sich mit nur einer App verkehrsträger- sowie verbundübergreifend und sogar bundesweit zu organisieren. Ergänzend dazu wurden aktuell neue Tarifansätze diskutiert.

Das Team des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ nutzte die Gelegenheit im Rahmen der Veranstaltung Wünsche und Forderung an neue Technologien in Form eines Vortrages zu verdeutlichen.

Vortrag

Neben der Vorstellung des Projektes verdeutlichte Projektkoordinatorin Anne Hähnel, mit welchen Herausforderungen mobilitätseingeschränkte Personen bei der Nutzung des ÖPNV/SPNV konfrontiert werden und wie neue Technologien dabei unterstützen können. Es wurde hervorgehoben, dass – trotz der Neuentwicklungen - bereits bewährte Technologien wie z. B. das BLIS auch weiterhin nutzbar bleiben sollten.

Während der Tagung konnte das Projekt-Team um Anne Hähnel, Dr. Peter Münzberg, Thomas Naumann am eigenen Stand interessante Gespräche führen.
Sie erhielten viel Zuspruch für ihr Projekt. Es bestärkt das Team in seiner Arbeit, den Forderungen weiterhin Gehör zu verschaffen, denn das ist immer noch notwendig und keine Selbstverständlichkeit.

 


Bildergalerie Fachtagung "Mobilität & Kommunikation" in Dresden, 30./31.01.2020

  • Das Projektteam im Gespräch mit einem Tagungsteilnehmer

    Das Projektteam im Gespräch mit einem Tagungsteilnehmer

    Quelle: LSKS/ah

Foto zur Meldung: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ auf 14. Fachtagung Mobilität & Kommunikation der TU Dresden (SH-NEWS 2020/011 vom 03.02.2020)
Foto: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ auf 14. Fachtagung Mobilität & Kommunikation der TU Dresden (SH-NEWS 2020/011 vom 03.02.2020)

Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/010 vom 01.02.2020)

(01.02.2020)

Stellenausschreibung: Zwei Projektmitarbeiter/innen im Bereich Teilhabe-Inklusion-Selbstvertretung-Selbsthilfe

(LAG SH) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) sucht ab dem 01.03.2020 zwei Mitarbeiter/innen für das Projekt „Unterstützung, Koordinierung und Weiterentwicklung von Konzepten und Aktivitäten für Teilhabe, Inklusion, Selbstvertretung und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung“.
Die Stellen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet mit Option auf Weiterbeschäftigung und umfassen je eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.

Details zur Stelle 1
Details zur Stelle 2

Hierfür werden zwei selbstständige wie auch teamfähige Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (z. B. im geistes-, sozial- oder politikwissenschaftlichen Bereich) gesucht. Erfahrungen als haupt- oder ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in im Sozialwesen bzw. in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind neben Kenntnissen im Bereich des Projektmanagements und der Öffentlichkeitsarbeit von Vorteil.
Ein sicheres Auftreten gegenüber Behörden, Politikern und Partnern, Organisationstalent und Kommunikationsstärke stellen weitere Voraussetzungen dar.

Sie erwartet eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten, ein gutes Arbeitsklima in einem kleinen Team, eine Vergütung i. A. an TV-L Ost – verbunden mit flexiblen Arbeitszeiten in einer barrierefreien Bürogemeinschaft.

Informationen zur LAG SH Sachsen
Informationen zum TEAM TISS
Organigramm SHNW

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 23.02.2020 ausschließlich per E-Mail an:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Vorstandsvorsitzender, Herr Immo Stamm
c/o SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
Michelangelostr. 2/ Erdg.
01217 Dresden
info@lag-selbsthilfe-sachsen.de

Die Bewerbungsgespräche für ausgewählte Bewerber/innen finden voraussichtlich in der letzten Februarwoche statt. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen steht Ihnen Kerstin Helm gern zur Verfügung.

Kontakt:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
c/o SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden
Kerstin Helm
Fon: 0351 479 350-14
helm@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Foto zur Meldung: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/010 vom 01.02.2020)
Foto: Die LAG SH Sachsen sucht Verstärkung (SH-NEWS 2020/010 vom 01.02.2020)

DB-Mobilitätsservicezentrale up to date? (SH-NEWS 2020/009 vom 31.01.2020)

(31.01.2020)

Telefonkonferenz mit der Leiterin der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten bei der Deutschen Bahn

(LSKS/jt, Red/mbg) Aufgrund mehrerer Beschwerden von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aus dem Freistaat Sachsen und darüber hinaus, führte das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), vertreten durch Projektkoordinatorin Anne Hähnel und Projektmitarbeiterin Jana Treffler-Klingner am 28.01.2020 eine Telefonkonferenz mit der Leiterin der DB-Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten Ellen Engel-Kuhn zum Thema Service und Mobilitätszentrale (MSZ) durch.
Außer den drei genannten Teilnehmern, nahm noch eine Mitarbeiterin der DB-Mobilitäts-Servicezentrale (MSZ) am Gespräch teil.

Frau Engel-Kuhn erklärte zunächst noch einmal die Aufgaben der MSZ und verwies auf die Apps „Bahnhof live“ und „DB barrierefrei“.
Auf Anmerkung von Jana Treffler-Klingner, dass diese ja oftmals nicht aktuell sind, bestätigte Frau Engel-Kuhn u.a., dass es im schlimmsten Fall einen Tag dauern könne, bis ein Aufzug als defekt gemeldet ist und das in der App erscheint.

Die ÖPNV/SPNV-Projektmitarbeiterinnen erklärten, dass sie das engagierte Bemühen der MSZ-Mitarbeiter/innen durchaus anerkennen, jedoch die gegenwärtige Form der Informationserhebung und -weiterleitung offenbar nicht dem Stand der Technik entspricht und erhielten die Antwort, dass es bis zu 10 Jahren dauern könne, bis eine durchgängige, voll digitalisierte und damit minuten-aktuelle Aufzugs-Information in der DB-App erscheine bzw. dem Zugbegleiter auf den vom Betroffenen genutzten Zug zur Verfügung stünde.

Außerdem stellte Frau Engel-Kuhn nochmal dar, dass die MSZ nicht die Verantwortung für die Richtigkeit der weitergeleiteten Informationen übernehmen könne, da dies zumeist die DB Regio bzw. DB Station & Service betreffen würde und die MSZ oft selbst keine Information erhalte.
Leider könne man auch nicht zeitnah auf Zugumstellungen beim IC oder ICE reagieren, sondern der Fahrgast müsse das selbst auf dem Bahnhof klären.

Diese Antworten sind vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" natürlich nicht kommentarlos hinnehmbar. Sie entsprechen weder den Intensionen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRD) und den nationalen Regelungen (u.a. BGG, Nahverkehrsgesetz) noch den Erklärungen der DB selbst, einen umfassenden Kundendienst leisten zu wollen und dazu zeitnah und umfassend eine durchgängige Digitalisierung ihrer Informationsprozesse zu gewährleisten.

Wenn die DB auch mit Unterstützung der Bundesregierung in den nächsten Jahren Milliarden für ihre Modernisierung ausgeben will, muss sie auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gleichwertige Reisebedingungen schaffen.
Das kann zeitweilige Kompromisse einschließen, die jedoch mit den offiziellen Vertretern dieser Nutzergruppe abzustimmen sind. Es kann aber nicht sein, dass innerhalb des Konzern "rechts" nicht weiß was "links" macht, Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden und letztlich der Kunde der Dumme ist.

Zudem ist die offensichtlich von der DB-Führung vertretene Linie "wir wissen schon was gut für Euch ist und entscheiden für Euch" absolut untauglich, eines Staatskonzerns unwürdig und auch nicht mit Personalmangel oder ähnlichen Argumenten zu begründen.
Wer einerseits bei vorzugsweise 55er Zugplattformen 76er Bahnsteige will, muss sich doch nicht wundern, dass er viel Personal braucht. Und wer Hebetechnik einsetzt, die vor fast 40 Jahren erfunden wurde, kann sich nicht damit herausreden, dass sein Personal zum Teil überfordert ist und sich nur wenige Bewerber für diese Serviceaufgabe interessieren.

Die Aussage von Frau Engel-Kuhn, man solle sich bei zugesagten, jedoch nicht erbrachten Serviceleistungen bzw. bei nicht beim Zugpersonal angekommenen MSZ-Reiseanmeldungen per E-Mail (Link siehe unten) beschweren oder bei Aufzugsausfällen die zuständige 3-S-Zentrale anrufen, ist sicher kein ernstzunehmender Beitrag zur Servicequalität.

Zudem liegen zu letzterem eindeutige Erfahrungen vor, dass mangels stationärem Personal auch mit Anruf keine kurzfristige Hilfe am Bahnsteig gewährleistet werden kann (O-Ton 3-S-Zentrale: Wir geben Ihre Störungsmeldung an den Aufzugsservice weiter. Er kann aber frühestens in zwei Stunden an der von Ihnen genannten Station sein. Ob eine kurzfristige Reparatur möglich ist, wissen wir auch nicht....").

Das unterstreicht die Forderung, dass z.B. bei Aufzugsausfällen eine durchgängige digitale Informationskette über die 3-S-Zentralen, die MSZ, zu den Internet-Apps, zum Reparaturservice und letztlich bis zum Zugbegleiter erforderlich ist, wobei letzterer dem im Zug befindlichen mobilitätseingeschränkten Reisenden ggf. eine vor seinem Zielpunkt befindliche Station empfehlen kann.
Die Überlegungen zur durchgängigen Prozessdigitalisierung gelten natürlich auch für die Reiseanmeldungen insgesamt, die viel zu oft nicht beim zuständigen Station & Service-Team bzw. beim Zugpersonal ankommen.

Unabhängig von dieser Grundsatzkritik an der Deutschen Bahn insgesamt wurde vereinbart, den Kontakt des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" zu Frau Engel-Kuhn weiterzuführen.

Hier der Link zu den für Beschwerden zu nutzenden Adressen:

https://www.deutschebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/medienpaket_barrierefrei-1199988 

Foto zur Meldung: DB-Mobilitätsservicezentrale up to date? (SH-NEWS 2020/009 vom 31.01.2020)
Foto: DB-Mobilitätsservicezentrale up to date? (SH-NEWS 2020/009 vom 31.01.2020)

Modell Stadtbahn 2020 von Interessenvertretern begutachtet (SH-NEWS 2020/004 vom 16.01.2020)

(16.01.2020)

Forderungen und Anregungen zur barrierefreien Gestaltung präzisiert

(LSKS/ah; Red/mbg) Wie bereits in der SH-NEWS 2020/001 angekündigt fand am 14.01. von 10 bis 16 Uhr im Verkehrsmuseum Dresden die Vorstellung des Gestaltungskonzeptes für die Stadtbahn 2020 durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) und den zukünftigen Hersteller Bombardier Bautzen sowie die Begutachtung des Modells durch die unterschiedlichen Behindertengruppen statt.
Neben dem Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) nahmen zahlreiche Vertreter u.a. folgender Gruppen und Gremien an der Veranstaltung teil:

  • Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.
  • Stadtverband Dresden des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e.V.
  • Verein der Schwerhörigen und Ertaubten Dresden e.V.
  • Verband der Kleinwüchsigen Sachsen/Thüringen/Sachsem-Anhalt
  • Vertreter Rollator nutzender Fahrgäste
  • Vertreter des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Dresden
  • das Büro der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt.

Die intensiven und konstruktiv geführten Diskussionen bestätigten zunächst die Feststellungen und Vorschläge, die bereits Gegenstand der ersten Vorstellungen des Stadtbahnmodells am 06.01.2020 waren und in der SH-NEWS 2020/001 dargestellt wurden.

Auf dieser Basis wurden die Diskussionen weitergeführt und die unterschiedlichen Gestaltungsvarianten und -details intensiv, sachkundig und motiviert diskutiert. Die DVB hatte für diesen Tag ihre relevanten Ansprechpartner vor Ort, sodass sich konstruktive Gespräche ergaben. Zudem fand ein reger Austausch mit einem Vertreter des Herstellers Bombardier statt.

Sowohl die Vertreter der verschiedenen Behindertenvereinigungen als auch die Vertreter der DVB und Bombardier bestätigten, dass die direkten Gespräche sowie der Mitsprache der späteren Fahrgäste außerordentlich nützlich war und zu vielen ergänzenden Anregungen für die Detailgestaltung geführt haben.
Daraus abgeleitet wurden u.a. folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Die Ausbildung der Türschwellen ist so zu verändern, dass ein Abprallen kleinerer Rollstuhlräder weitgehend vermieden wird
  • die Griffe an den Türen müssen das Hereinziehen von manuell betriebenen Rollstühlen sowie zugleich für Personen mit Gehhilfen den Ein-Schritt-Übergang zu nachfolgenden Griffelementen ermöglichen
  • die Sitze sind bezüglich Höhe und Sitzkomfort auch für Kinder und Kleinwüchsige anzupassen
  • das Haltestangenkonzept ist zu überdenken, das bewährte Gelbstangenprinzip ist durchgängig zu gewährleisten
  • es wird versucht, die Anzahl der Sitze, die für Rollatornutzer/Gehbehinderte stufenfrei erreichbar sind, zu erhöhen
  • für den Mittelbereich (Mehrzweckbereiche) ist zu prüfen, ob die Stufe zu den Sitzbereichen über den Fahrgestellen durch eine Rampe einschl. Griffelemente ersetzt werden kann
  • die Zuordnung der Mehrzweckabteile im Mittelbereich der Stadtbahn für die unterschiedlichen Nutzer ist zu optimieren
  • die Position und die Anzahl der „Haltewunsch“-Taster werden den Erfordernissen angepasst
  • die Kennzeichnung der unterschiedlichen Stellplätze (an den Fahrzeugtüren, im Innenraum und ggf. auf dem Fußboden) für Fahrgäste mit Rollstuhl, Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und ggf. E-Scooter ist unter Beachtung des DVB-Dessins zu optimieren
  • an den für Fahrgäste mit Rollstuhl vorgesehenen Plattformen wird geprüft, wie mitfahrwillige Rollstuhlnutzer schnell erkennen, ob die für sie nutzbaren Stellplätze verfügbar sind.

Die DVB und Bombardier haben dem Projektteam in den Gesprächen am 14.01. signalisiert, dass bereits erste Forderungen bez. einer weitgehend barrierefreien Ausgestaltung in die nachfolgenden Arbeitsschritte eingeordnet wurden. Das betrifft u.a.:

  • Die Außentasten „Tür öffnen/Rollstuhl“ werden höher angebracht, die LED-Streifen an der Außenseite der Türen werden verlängert.
  • auf eine Fixierung des Rollstuhls über einen körperbezogenen Gurt wird wegen der damit verbundenen Personengefährdung verzichtet
  • Die Sprech-/Notrufanlage für beide Rollstuhlplätze wird mehr in Richtung Wagenmitte sowie höher positioniert; angeregt wurde zudem die Kennzeichnung durch blindengerechte Schrift
  • Die Rollstuhlrampe zum Ein-/Ausfahren mit Rollstuhl an noch nicht barrierefreien Haltestellen wird an die linke Türseite verlegt und beidseitig begrenzt.

Bereits zugesagt ist, dass die Funktionalität des BLIS auch in der neuen Stadtbahngeneration gewährleistet ist. Zudem soll flächendeckend WLAN zur Verfügung stehen.

Im Verlauf des Tages wurde die Forderung nach einer Umsetzung des Gelbstangenprinzips sowie die Markierung der Stufen im Innenraum mehrfach bekräftigt. In den derzeit eingesetzten Bahnen wird dieses Prinzip bereits erfolgreich eingesetzt und von den Betroffenen positiv aufgenommen.
Der Schwerhörigenverein Dresden brachte zusätzlich ein, dass elektrische Störgeräusche weiterhin minimiert werden sollen, damit die Funktionalität der von ihnen genutzten Hilfsmittel nicht beeinträchtigt wird. Auch auf die Anpassung der Ansage-Lautstärke ist in diesem Zusammenhang zu achten.
Alle Forderungen und Anregungen werden in den Folgetagen in einem Protokoll aufgeführt und an die DVB und Bombardier übergeben. Mit Bombardier ist zudem ein direkter Kontakt in Bautzen vorgesehen.

Insgesamt ist der Besichtigungstag auf positive Resonanz gestoßen, da allen Beteiligten ein konstruktiver Austausch ermöglicht wurde. Der LSKS und das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" dankt insbesondere der DVB, die den Tag mit erheblichem Personalaufwand und großem Engagement ihrer Mitarbeiter und weiterer Beteiligter abgesichert hat.
Das Modell der Stadtbahn ist für die Öffentlichkeit noch bis zum 20.01.2020 zu besichtigen.

In der Fotogalerie finden Sie Eindrücke der Veranstaltung:


Bildergalerie Vorstellung neue Stadtbahngeneration DVB am 14.01.2020

  • Rollatornutzer und Gehbehinderte in Diskussion mit  Verantwortlichen der DVB

    Rollatornutzer und Gehbehinderte in Diskussion mit Verantwortlichen der DVB

    Quelle: LSKS/kv

Foto zur Meldung: Modell Stadtbahn 2020 von Interessenvertretern begutachtet (SH-NEWS 2020/004 vom 16.01.2020)
Foto: Modell Stadtbahn 2020 von Interessenvertretern begutachtet (SH-NEWS 2020/004 vom 16.01.2020)

Staatsministerin Petra Köpping gibt Ausblick auf gesundheitspolitische Schwerpunkte (SH-NEWS 2020/003 vom 10.01.2020)

(10.01.2020)

Dringende Innovationen im Gesundheitswesen in Angriff nehmen, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

(PM, Red/mbg) Beim Neujahrsforum des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hat die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping heute den über 100 Gästen Ausblick auf die gesundheitspolitischen Schwerpunkte gegeben.
Dabei betonte sie, dass in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Digitalisierung bereits vieles unternommen wird, damit das Gesundheitssystem den Herausforderungen der heutigen Zeit entspricht und auch den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft standhalten kann.

»In der neuen Legislaturperiode ist die zukunftsfeste Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Stadt und Land eine zentrale Aufgabe. So wird das Sächsische Krankenhausgesetz, welches vor mehr als 25 Jahren verabschiedet wurde, in dieser Legislatur novelliert werden....«, so die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping.  

Im vergangenen Jahr wurde das »20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung im Freistaat« beschlossen. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen 30 Millionen Euro dafür bereit. Die Stipendienprogramme, das Hausarztstipendium, können somit fortgeführt und die Öffnung des Programmes für andere Facharztgebiete mit besonderem Bedarf geregelt werden.

Dazu die Sozialministerin: »Wir nutzen Studienplätze für Humanmedizin sowohl in Sachsen, aber auch außerhalb.  Wenn sich die Studierenden bereit erklären später außerhalb der großen Städte, vor allem in ländlichen Regionen Sachsens, hausärztlich tätig zu werden, können sie kostenlos am Programm teilnehmen. ....«

Auch die Digitalisierung wird im Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle spielen. Zum einen, wenn es um eine schnelle Versorgung im Notfall geht. Diese muss in ganz Sachsen gewährleistet sein. Und zum anderen ist die »Pflegedatenbank des Freistaates« die zentrale Informationsquelle, mit der sich die Menschen rund um Angebote der Pflege, Beratung, Betreuung und Begleitung informieren können. Die Chancen der Digitalisierung in der Pflege sind vielfältig und sollten vor allem in der professionellen Pflege genutzt werden.

Die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping: »Gesundheitsförderung und Prävention sollen diejenigen erreichen, die sie wirklich brauchen. Vor allem darüber ist verstärkt nachzudenken und zu forschen, ob via Smartphone, Tablet und Apps auch die Menschen zu Gesundheitsförderung und Prävention motiviert werden, die am Rande der Gesellschaft stehen. Das heißt, wir müssen die gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensverhältnissen immer mitdenken und uns dafür engagieren.«

»Ich werde auch das Phänomen »Einsamkeit« mit in unsere zukünftigen Betrachtungen aufnehmen. ... Einsamkeit macht Menschen krank. Ich will, dass Menschen glücklich und möglichst lang gesund leben können...Gemeinsame Verantwortung führt zu einem besseren Zusammenleben aller.
Dieser Anspruch zeigt sich auch im neuen Namen meines Hauses: Das Ministerium für »Soziales« und für den »gesellschaftlichen Zusammenhalt«. Wir wollen in den nächsten Jahren einen großen gemeinsamen Wurf von sächsischer Sozial- und Gesundheitspolitik wagen.
Dörfer, Städte, Landkreise, Krankenkassen, Verbände, Krankenhäuser, Pflegedienste und viele, viele mehr – wir alle tragen gemeinsam ein Stück Verantwortung dafür, dass Menschen in unserem Land glücklich leben können. Und damit sorgen wir auch dafür, dass Sachsen daraus Kraft für einen neuen gesellschaftlichen Zusammenhalt gewinnt«, so die Ministerin abschließend.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) unterstützt die Überlegungen der Sozialministerin, wünscht jedoch als Vertreterin einer großen und spezifischen Patientengruppe in die Ausarbeitung der angedeuteten neuen Wege zur medizinischen Versorgung und zur Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts frühzeitig einbezogen zu werden.
Die numehr fast 30-jährigen Erfahrungen der LAG SH Sachsen auf den Gebieten Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement im Sozial-und Gesundheitsbereich und die eigene Betroffenheit könnten aus ihrer Sicht die vorgenannten Überlegungen und Maßnahmen durchaus bereichern.

Foto zur Meldung: Staatsministerin Petra Köpping gibt Ausblick auf gesundheitspolitische Schwerpunkte (SH-NEWS 2020/003 vom 10.01.2020)
Foto: Staatsministerin Petra Köpping gibt Ausblick auf gesundheitspolitische Schwerpunkte (SH-NEWS 2020/003 vom 10.01.2020)

Förderung - Umbau zum barrierefreien Zuhause für mobilitätseingeschränkte Menschen (SH-NEWS 2020/002 vom 09.01.2020)

(09.01.2020)

Beratungsstelle setzt Arbeit fort - erste Beratungstermine ab 13. Januar 2020 möglich

(LAGSH/jeg) Die Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“ setzt 2020 ihre Arbeit fort. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. ist vom Freistaat Sachsen erneut dazu beauftragt worden und ist zuständig für Dresden, die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Grundlage ist das Förderprogramm „Wohnraumanpassung“ nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Senioren oder Menschen mit Behinderung können vom Freistaat Sachsen eine finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnung oder Hauses erhalten, wenn sie es barrierefrei umbauen lassen. Der Antrag zur Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de abrufbar.

Die Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“ hat zur Aufgabe vorab den Antrag zu prüfen und die Zuschussfähigkeit aufgrund der Mobilitätseinschränkung des Antragstellers zu bescheinigen. Ab 13. Januar 2020 werden in der Beratungsstelle in Dresden wieder Beratungstermine vergeben.

„Bitte bringen Sie den Antrag möglichst ausgefüllt mit und auch alle notwendigen Nachweise wie zum Beispiel den Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Zuerkennung von Pflegegraden, den Wohnungsmietvertrag sowie drei Angebote zum Umbau“, empfiehlt Thomas Naumann, Leiter der Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“. „Dann kann zügig der Antrag bearbeitet werden und ein Zwischenbescheid erstellt werden, danach kann der Antragsteller den Antrag zur SAB weitergeleiten“. Genauso können die fertigen Antragsunterlagen zur Vorprüfung per Post an die Beratungsstelle geschickt werden – idealerweise nicht getackert.

Im vergangenen Jahr sind in der Beratungsstelle in Dresden über 500 Anträge bearbeitet und dazugehörige Beratungsgespräche geführt worden. „Die Nachfrage nach der Förderung ist seit Beginn 2017 ungebrochen hoch, vor allem in Dresden und Umland“, berichtet Thomas Naumann weiter. „Wir konnten bisher vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen helfen, in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt zu leben. Das entspricht auch unserem Anliegen in der Verbandsarbeit und vor allem den Anliegen des Freistaates Sachsen“.

Ansprechpartner:

Thomas Naumann
Beratungsstelle „Wohnraumanpassung“
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden
Telefon: 0351 479 350 0
naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de


Linie: Tram 11 und Bus 85 Haltestelle Räcknitzhöhe
barrierefreier Zugang zum Haus von Straßenseite
Behindertenparkplätze vorhanden

Beratungstermine erfolgen immer nur durch vorherige Absprache und Vereinbarung.

Foto zur Meldung: Förderung - Umbau zum barrierefreien Zuhause für mobilitätseingeschränkte Menschen (SH-NEWS 2020/002 vom 09.01.2020)
Foto: Förderung - Umbau zum barrierefreien Zuhause für mobilitätseingeschränkte Menschen (SH-NEWS 2020/002 vom 09.01.2020)

Modell Stadtbahn 2020 vorgestellt (SH-NEWS 2020/001 vom 08.01.2020)

(08.01.2020)

Forderungen und Anregungen zur barrierefreien Ausgestaltung

(Red/mbg) Nachdem bereits im Vorfeld an der Erarbeitung der Aufgabenstellung und des Lastenheftes sowie an der Beurteilung der in die Endauswahl gelangten Ausführungsvarianten mitgewirkt werden konnte, hatte das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) am 06.01.2020 erstmalig die Möglichkeit, das Modell des vorderen 9-Meter-Bereiches der vom Hersteller Bombardier konzipierten Stadtbahn 2020 der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) in Augenschein zu nehmen.

Die Erstbesichtigung führte u.a. zu folgende Feststellungen und Überlegungen:

  • Die auf der vorderen und der letzten Plattform vorgesehenen je 2 Standplätze für Fahrgäste im Rollstuhl bieten vom Grundsatz her eine sichere und (nach Übung) gut erreichbare Stellplatz-Position.
  • Ob die vom Hersteller zugesagten Maximalwerte für Restschwelle und Restspalt an barrierefrei ausgebauten Haltestellen von je 5 cm an allen Türen eingehalten werden und ob der an der Schwelle angebrachte Anti-Rutschstreifen dauerhaft der Belastung standhält, ist am Modell nicht überprüfbar.
  • Eine Rollstuhlrampe zum Ein-/Ausfahren mit Rollstuhl an noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen befindet sich wie bisher an der Tür zur Plattform 1, sie ist jedoch zur Optimierung der Rangierbewegungen an die linke Türseite zu verlegen
  • An den Türen ist die Anordnung der seitlichen Griffe, die Anordnung der Außentasten „Tür öffnen/Rollstuhl“ (Höhe, Größe, Auffindbarkeit) sowie die Gestaltung der Türschwelle  (ggf. Außenkante leicht nach unten geneigt) zu überprüfen bzw. zu optimieren.
  • Eine angedachte Fixierung, insbesondere eine Fixierung des Rollstuhls über einen körperbezogenen Gurt ist mit erheblicher Gefährdung des Insassen verbunden und von daher nicht vorzusehen.
  • Auf die Haltevorrichtungen an den Rollstuhl-Stellplätzen an der Fahrzeugaußenwand ist ggf. zu verzichten, um ein mögliches Hängenbleiben des Rollstuhls zu vermeiden.
  • Die Sprech-/Notrufanlage für beide Rollstuhlstellplätze ist mehr zur Wagenmitte und höher (in Schulterhöhe) zu positionieren; ist ein gesonderter Taster "Anforderung der fahrzeuggebundenen Rampe" sinnvoll?
  • Die Kennzeichnung der Stellplätze für Rollstuhl/Kinderwagen von außen und innen ist zu verbessern (Größe und Anbringung der Symbole, Stellposition muss erkennbar sein, Fußbodenkennzeichnung).
  • Wie kann vom Bahnsteig aus erkannt werden, ob die Rollstuhl-/Kinderwagenstellplätze auf der vom Fahrgast gewählten Plattform frei oder belegt sind?
  • Wie erkennt der Tram-Fahrer, dass und wie reagiert er, wenn ein mitfahrwilliger Fahrgast im Rollstuhl zur letzten Plattform wechseln muss, weil die Stellplätze auf der ersten Plattform belegt sind?
  • Es ist zu prüfen, ob das Lichtsignal „Fahrzeugtür freigegeben/gesperrt“ an der Außenseite des Fahrzeugs durch ein akustisches Signal ergänzt werden kann.
  • Das Gelbstangenprinzip ist durchgängig zu realisieren.
  • Die Trittstufen im Fahrzeuginnenraum sind deutlicher zu markieren.
  • Die Anordnung der Fahrschein-Entwerter und des Fahrkartenautomaten ist so zu gestalten, dass bei der Nutzung ein Anlehnen des Körpers möglich ist.

In den Mittelbereichen sind u.a. Stellplätze für Fahrräder, stufenfreie Sitz-/Stellplätze für Fahrgäste mit Rollatoren sowie (unter Vorbehalt) ein Stellplatz für einen zugelassenen vierrädrigen E-Scooter (entsprechend dem vorliegenden Bus-Erlass) vorgesehen.
Es ist allerdings absehbar, dass in diesem Abschnitt nur wenige feste Sitzplätze für gehbehinderte Fahrgäste zur Verfügung stehen werden. Das muss ggf. noch einmal überdacht werden.

Die vorgenannten Überlegungen sind mit den bereits eingeladenen Vertretern der unterschiedlichen Behindertenvereinigungen am 14.01. zu beraten und ggf. um weitere Vorschläge zu ergänzen, die in Folge der DVB und dem Hersteller Bombardier übergeben werden.

Hier ein paar Fotos:

Stadtbahn 2020  Plattform 1Stadtbahn 2020 Plattform 1 - Quelle:LSKS/mbg

Stadtbahn 2020 R-Stellplatz 1 auf Plattform 1Stadtbahn 2020 Rollstuhl-Stellplatz 1 auf Plattform 1 - Quelle: LSKS/mbg

Stadtbahn 2020 R-Stellplatz 2 auf Plattform 1

Stadtbahn 2020 Rollstuhl-Stellplatz 2 auf Plattform 1 - Quelle: LSKS/mbg
Anmerkung: Die im Hintergrund sichtbaren Sitze sind nur eine Grafik

Foto zur Meldung: Modell Stadtbahn 2020 vorgestellt (SH-NEWS 2020/001 vom 08.01.2020)
Foto: Modell Stadtbahn 2020 vorgestellt (SH-NEWS 2020/001 vom 08.01.2020)

Gesetzentwurf des BMG - Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren! (SH-NEWS 2019/101 vom 19.12.2019)

(19.12.2019)

Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung unterstützen

(PM; Red/mbg) Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dabei geht es um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG (ehemals RISG), das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch der neue Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 lit. d, dass »Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen [sind].«

»Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher,« so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. »Nicht mehr die Betroffenen selbst, sondern die Krankenkassen sollen zukünftig entscheiden, wo die Behandlung stattfindet - ob zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege. Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte,« so Dusel.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vehementen Protesten der Verbände der Menschen mit Behinderungen, Ärzten und anderer, den ersten Gesetzesentwurf des RISG, jetzt GKV-IPREG, angepasst. Der Widerstand richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung aus Kostengründen zur Ausnahme werden sollte. Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingefügt, der aber nicht für zukünftige Fälle gelten soll. Der zweite Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortanhörung.

"Die Beauftragten der Länder und der Bundesbeauftragte haben nicht nur ihre Kritik zum Gesetzentwurf des BMG geäußert, sondern sie haben sich zusammengesetzt und positioniert und ich halte die erarbeitete Lösung für umsetzbar.", so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Hier die
Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern

Anmerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) und der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) unterstützen nachdrücklich die Position der Behindertenbeauftragten und zeigen keinerlei Verständnis für die Spahn´schen Spar-Überlegungen und Aktivitäten in Sachsen Intensivpflege. Widerstand ist dringend geboten!

Foto zur Meldung: Gesetzentwurf des BMG - Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren! (SH-NEWS 2019/101 vom 19.12.2019)
Foto: Gesetzentwurf des BMG - Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren! (SH-NEWS 2019/101 vom 19.12.2019)

EUTB ist ein Erfolg (SH-NEWS 2019/068 vom 02.09.2019)

(13.09.2019)

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung muss fortgesetzt werden

(PM BAG; Red/mbg) Die BAG SELBSTHILFE und die bei ihr vertretenen Landesarbeitsgemeinschaften und -vereinigungen haben eine Resolution zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) veröffentlicht.
Dabei begrüßen die Selbsthilfeorganisationen die geplante Neuregelung von § 32 SGB IX im Entwurf des sog. Angehörigen-Entlastungsgesetzes, die eine dauerhafte Förderung der EUTB über das Jahr 2022 hinaus vorsieht.

Nachdem die Neuregelung nunmehr als Kabinettsentwurf vorliegt, bleibt zu hoffen, dass sie auch im anstehenden parlamentarischen Verfahren Bestand haben wird.

„Es kann nur betont werden, dass die EUTB ein Erfolg ist und über das Jahr 2022 hinaus gefördert werden muss“, erklärt Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. „Das Besondere an der EUTB ist die Verankerung des sog. Peer-Konzepts. Das heißt: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von anderen Betroffenen beraten, die aufgrund eigener Erfahrung gezielt Informationen geben können.
Damit greift die EUTB eines der zentralen Wesensmerkmale der Selbsthilfe auf – ein Prinzip, dass seit vielen Jahrzehnten in zahlreichen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen erfolgreich angewandt wird.“

Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeigt, dass sie als Ergänzung zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, sondern offenbar auch dringend erforderlich ist, schafft sie doch ein besonderes Vertrauen bei den Ratsuchenden und fördert so in besonderer Weise Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion in allen Lebensbereichen.

Allerdings sehen die Unterzeichner der Resolution auch einen dringenden Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen der Förderung.
Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antrags- und undurchschaubare Auswahlverfahren sowie die von Selbsthilfevereinen kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen erschweren den ohnehin schon nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb einer Beratungsstelle.
Viele sachkundige und in den Regionen verwurzelte kleinere Organisationen, die ausschließlich über ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben deshalb sogar davon absehen müssen, ein eigenes EUTB-Angebot zu erstellen, obwohl hieran erkennbar ein Bedarf besteht.

„Es kann nicht sein, dass eine gute Sache durch übermäßige behördliche Pedanterie und vor allem mangelnde Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in Behindertenorganisationen, insbesondere bei der Selbsthilfe, konterkariert wird. Hier muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, zumindest über die vorgesehene neue Rechtsverordnung zu § 32 SGB IX“, fordert Hannelore Loskill.

Resolution BAG und LAGen zu EUTB

Anmerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) gehört zu den Mitunterzeichnern der Resolution.

Foto zur Meldung: EUTB ist ein Erfolg (SH-NEWS 2019/068 vom 02.09.2019)
Foto: EUTB ist ein Erfolg (SH-NEWS 2019/068 vom 02.09.2019)

Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2019/069 vom 10.09.2019)

(13.09.2019)

Menschen mit verschiedenen Mobilitätseinschränkungen nutzen Trainingsgelegenheit

(LSKS/kv) Am 07.09.2019 lud der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) in Kooperation mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) zum Mobilitätstraining zur Nutzung der Niederflurstraßenbahn ein.

Dieses Training nutzten insgesamt 13 Teilnehmer – davon fünf Rollstuhlfahrer, zwei Rollatornutzer und sechs weitere Interessierte mit und ohne weitere körperliche Behinderungen bzw. als Begleitperson. Diese wurden sowohl durch Referenten für die einzelnen Mobilitätseinschränkungen, die Mitarbeiter der DVB AG und das Projektteam fachkundig geschult.

Dabei standen insbesondere folgende Inhalte im Vordergrund:

  • Möglichkeiten der Nutzung bereitgestellter Informationen im Vorfeld der Fahrt
  • Mitnahmereglungen und ÖPNV-geeignete Hilfsmittel
  • sicheres Ein- und Ausfahren mit und ohne Rampe
  • Positionierung bzw. Auffinden eines Sitzplatzes im Fahrzeug
  • gegenseitige Rücksichtnahme
  • Ausstattungselemente an und in der Bahn, die die Straßenbahn-Nutzung für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern können

Darüber hinaus gab es ausreichend Raum zur Klärung offener Fragen und Rückmeldungen aus der Praxis mobilitätseingeschränkter Fahrgäste.

An dieser Stelle geht ein großer Dank an das gesamte Team – insbesondere natürlich an die Mobilitätstrainer und die DVB, die weder Kosten noch Mühen gescheut hat und für das Training eine Straßenbahn samt Kollegen zur Verfügung stellte.

Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Veranstaltungen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere noch folgenden Trainingsangebote und Ausfahrten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie ihre Begleitpersonen und weitere Interessierte.

Veranstaltungshinweis zu LSKS Angeboten im Spätsommer/Frühherbst

Anbei noch ein paar Impressionen des Straßenbahn-Trainings:


Bildergalerie Mobilitätstraining Straßenbahn am 07.09.2019

  • Während der Veranstaltung gab der Straßenbahnfahrer der DVB AG Tipps und Hinweise an die Teilnehmer.

    Während der Veranstaltung gab der Straßenbahnfahrer der DVB AG Tipps und Hinweise an die Teilnehmer.

    Quelle: LSKS/kv

Foto zur Meldung: Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2019/069 vom 10.09.2019)
Foto: Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2019/069 vom 10.09.2019)

Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar! (SH-NEWS 2019/070 vom 11.09.2019)

(13.09.2019)

BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG-Gesetzes ab, Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt

(PM BAG; Red/mbg) In der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG) wird Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE sich vehement gegen die Pläne der Bunderegierung aussprechen, die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festzuschreiben.
Im Entwurf heißt es: „Die Leistungen der außerklinischen Inten­sivpflege wer­den künftig regel­­haft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in speziellen Inten­sivpflege-Wohn­ein­heiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterlie­gen, erbracht.“ Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig und weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren.

„Es ist nachvollziehbar und durchaus zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollen.
Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichte gemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden“, kritisiert Dr. Marin Danner. „Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben!“

Die BAG SELBSTHILFE sieht adäquate Lösungen viel eher darin, die Qualitätstransparenz für die Versicherten zu verbessern sowie intensive Qualitätskontrollen einzuführen.

„Warum hier zu Lasten von Beatmungspatienten finanzielle Gewinne gemacht werden und die Versicherten abgestraft werden sollen, ist für uns unverständlich“, so Dr. Danner

Begrüßt werden von der BAG SELBSTHILFE der im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Zugang zur medizinischen Rehabilitation, gerade auch für ältere Menschen sowie die geplante Reduktion von Zuzahlungen.

„Insgesamt enthält der vorliegende Gesetzesentwurf aber an vielen Stellen schwammige Begriffsbildungen, sodass weder die jeweils betroffene Personengruppe klar erkennbar ist noch der Umfang des jeweiligen Leistungsanspruches. Insofern bedarf es hier dingend einer generellen Nachbesserung“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE fest.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH Sachsen) unterstützt nachdrücklich den Standpunkt der BAG Selbsthilfe und hofft, dass das BMG begreift, dass die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im vollen Umfang auch Eingang in die von ihm zu vertretenden Regelungen finden müssen.

Foto zur Meldung: Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar! (SH-NEWS 2019/070 vom 11.09.2019)
Foto: Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar! (SH-NEWS 2019/070 vom 11.09.2019)

„Kinder mit Hörbeeinträchtigungen – Informationen und Tipps für Eltern und Angehörige“ (SH-NEWS 2019/071 vom 11.09.2019)

(13.09.2019)

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz informieren über neue Broschüre

(PM; Red/mbg) Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler hat gemeinsam mit der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch die Broschüre „Kinder mit Hörbeeinträchtigungen – Informationen und Tipps für Eltern und Angehörige“ herausgegeben.

„Eltern wollen stets das Beste für ihr Kind, auch Eltern von Kindern mit Hörbeeinträchtigung. Die Schaffung der dazu erforderlichen Voraussetzungen kann jedoch eine große Herausforderung sein. Jede Hörbeeinträchtigung erfordert eine individuelle Betrachtung und Entscheidung, ganz besonders die Auswahl passender Hilfsangebote. Ich freue mich daher, dass betroffene Familien mit der vorliegenden Broschüre eine erste Orientierung zu bestehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten.“, erklärt Stephan Pöhler.

Für viele Eltern ist die Feststellung einer Hörbehinderung bei ihrem Kind oft mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Sie müssen sich mit der Behinderung, deren Folgen für das Kind und die familiäre Umgebung, den zur Verfügung stehenden medizinisch-therapeutischen Angeboten sowie den passenden Hilfen auseinandersetzen.

„Eltern, die erfahren, dass ihr Kind hörbehindert ist, brauchen Hilfe und Rat. Sie müssen Entscheidungen treffen, die für das Kind weitreichende Folgen haben können. Mit der Broschüre möchten wir ihnen helfen, sich zu orientieren. Und wir möchten ihnen Ansprechpartner nennen, wo sie konkret weitere Informationen und Beratung erhalten können. Es ist mir wichtig, die Familien mit ihren Problemen nicht allein zu lassen.“, sagt Sozialministerin Barbara Klepsch.

Eine nicht bzw. zu spät erkannte Hörbehinderung kann zu Beeinträchtigungen der kognitiven, sprachlichen, psychosozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung führen. Die frühzeitige Erkennung ist daher von großer Bedeutung. Für die optimale Entwicklung eines Kindes gibt es jedoch niemals nur „den einen Weg“.
Auch das medizinisch Machbare muss nicht immer das Richtige, das Entscheidende sein, denn es gibt viele Hilfsmöglichkeiten, auf die je nach Situation der Familie für jedes Kind individuell eingegangen werden muss.

Die Broschüre will Eltern und Angehörigen von Kindern mit Hörbeeinträchtigungen Mut machen und die positiven Perspektiven für ein Leben mit der Hörbehinderung aufzeigen.
Auf 36 Seiten vermittelt sie nach einer kurzen Einleitung grundsätzliche Informationen, zeigt Entscheidungsmöglichkeiten auf und gibt eine Übersicht zu ausgewählten Kontakt- und Anlaufstellen im Freistaat Sachsen.

Die Broschüre ist kostenfrei und kann beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung telefonisch, per Fax oder per E-Mail bestellt werden:

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Telefon: 0351 2103-671, Fax: 0351 2103-681
publikationen@sachsen.de

Zudem steht die Broschüre als barrierefreie pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Broschüre „Kinder mit Hörbeeinträchtigungen"

Foto zur Meldung: „Kinder mit Hörbeeinträchtigungen – Informationen und Tipps für Eltern und Angehörige“ (SH-NEWS 2019/071 vom 11.09.2019)
Foto: „Kinder mit Hörbeeinträchtigungen – Informationen und Tipps für Eltern und Angehörige“ (SH-NEWS 2019/071 vom 11.09.2019)

Thema Bahnsteighöhen in den Medien (SH-NEWS 2019/064 vom 22.08.2019)

(30.08.2019)

Regionale Projektmitarbeiterin bei Dreharbeiten für den ARD-Bahnreport

(LSKS/jt; Red/mbg) Anfang August wurde das Projektteam vom „ÖPNV für alle“ vom Geschäftsführer des Zweckverbandes Nahverkehr Leipzig gefragt, ob es zur Unterstützung mit einigen Betroffenen an den Dreharbeiten zu der Sendung „Bahnreport“ für die ARD, insbesondere zum Thema „Barrierefreiheit und Bahnsteighöhen“ teilnehmen könnte.

Dieser Einladung folgte die regionale Projektmitarbeiterin Jana Treffler-Klingner mit 2 ehrenamtlichen Mitgliedern der Projektgruppe gern. Die Anmeldungen bei der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) klappten diesmal gut und so konnte die zuggebundene Überfahrbrücke/Rampe in Grimma und Leipzig problemlos genutzt werden.

Am Bahnhof Leipzig wurden die Protagonistinnen vom Filmteam empfangen und schon beim Ausstieg gefilmt. Dabei war offensichtlich, wie schwierig und zugleich unfallträchtig das Ein-und Ausfahren mit einem (manuellen) Rollstuhl in/aus einem Zug mit einer Bordhöhe von 55 cm bei einem 76 cm hohen Bahnsteig ist. Das konnte im Laufe des Tages noch mehrmals dokumentiert werden.

Im aufgezeichneten Interview äußerten sich die beiden Rollstuhlfahrerinnen Sarah Lenz und Jana Treffler-Klingner eindeutig dazu, dass es frustrierend und zugleich diskriminierend ist, wenn sie und Gleichbetroffene nicht wie jeder andere Bürger spontan mit der Bahn fahren können.

Dabei hat sich in den zurückliegenden Monaten entgegen den “Ehrenerklärungen“ der Deutschen Bahn die Situation bez. der nach wie vor erforderlichen Anmeldung des Fahrtwunsches eher verschlechtert, als verbessert.
Eine Reiseanmeldung über den Regionalverkehr hinaus in der von der DB vorgegebenen Vorlauffrist von 24/48 Stunden bietet nämlich keine Sicherheit mehr, tatsächlich befördert zu werden.
In letzter Zeit haben sich besonders bei den kurzfristigeren Anmeldungen die Absagen deutlich erhöht, weil DB Station & Service orts- und tagezeitabhängig angeblich nicht über das erforderliche Personal verfüge.

Diese Situation ist vom Staatskonzern DB natürlich hausgemacht. Wer sich ständig weigert, Bahnsteige in der Höhe von 55 cm anzulegen, obwohl zwischenzeitlich zumindest im Nahverkehr mit den meisten Reisenden alle deutschlandweit in den letzten Jahren neu beschafften Züge eine Bordhöhe von 55-60 cm haben, wer zur Hilfeleistung für Fahrgäste im Rollstuhl u.a. auch Technik einsetzt, die vor fast 40 Jahren erfunden wurde und wer den Bahnhofsdienst nicht sonderlich gut honoriert, darf sich doch weder über einen hohen Personalaufwand noch über einen Mangel an Personl beklagen.
Offenbar betrifft der Irrsinn nun auch den Fernverkehr, denn auch die ICE-Züge aus einer der neuesten Baureihen haben eine Bordhöhe von 55 cm, benötigen deshalb bei der von der DB mit Hartnäckigkeit verfolgten 76er Bahnsteighöhen-Strategie erneut eine Einstiegshilfe für Fahrgäste im Rollstuhl, natürlich auch mit Personaleinsatz.

Im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Nahverkehr Leipzig Oliver Mietzsch machte die regionale Projektmitarbeiterin (Landkreis Leipzig und Nordsachsen) Jana Treffler-Klingner zudem erneut auf das Problem der fehlenden Schiebetritte an den vom Verkehrsunternehmen MRB eingesetzten Zügen aufmerksam.

Das konnte dann am (eigentlich) barrierefreien Bahnsteig in Grimma beispielhaft gezeigt werden. Der dort vorhandene Abstand zwischen Bahnsteig und Zug 15 und 20 cm kann von einem Fahrgast und Rollstuhl auch weiterhin nur mit einer vom Zugbegleiter anzulegenden, fahrzeuggebundenen Überfahrbrücke/Rampe überwunden werden.

Oliver Mietzsch begründete das mit dem alten Wagenmaterial der MRB, in das man nachträglich keine Schiebetritte einbauen könne.
Fakt ist aber auch, dass der Zweckverband ZVNL bei der Streckenausschreibung Schiebetritte  nicht ausdrücklich gefordert hatte und letztlich als Option nicht durchsetzen konnte, obwohl die technische Lösung bereits zu diesem Zeitpunkt verfügbar war.
Dass vielleicht ab 2025 auf der genannten Strecke neue Züge (wahrscheinlich wasserstoffbetrieben) mit Schiebetritten fahren sollen, ist für die heutigen Nutzer allerdings nur ein schwacher Trost.

Unabhängig davon wurde vereinbart, die vom Ansatz gute Zusammenarbeit zwischen ZVNL und dem LSKS- Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ fortzusetzen und zu vertiefen.
Im abschließenden Interview erklärte die Jana Treffler-Klingner noch einmal, dass es Barrierefreiheit nur gibt, wenn Bahnsteig und Züge zusammenpassen und dass es den Grundforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entspricht, auch in Deutschland und im Freistaat Sachsen dafür zu sorgen, dass jeder Mensch den ÖPNV selbstständig und barrierefrei nutzen kann. Von Barrierefreiheit können alle profitieren.

Der entstandene Beitrag wird am 18.11.2019 20:15 Uhr in der Sendung „Bahnreport“ der ARD ausgestrahlt.

Und hier ein paar Bildimpressionen:


Bildergalerie Bahnreport (ARD) 19/08

  • Gespräch des LSKS-ÖPNV-Teams  mit dem ARD-Team zum Thema Barrierefreiheit auf dem Bahnsteig Leipzig-Haußptbahnhof

    Gespräch des LSKS-ÖPNV-Teams mit dem ARD-Team zum Thema Barrierefreiheit auf dem Bahnsteig Leipzig-Haußptbahnhof

    Quelle: LSKS/Tre

Foto zur Meldung: Thema Bahnsteighöhen in den Medien (SH-NEWS 2019/064 vom 22.08.2019)
Foto: Thema Bahnsteighöhen in den Medien (SH-NEWS 2019/064 vom 22.08.2019)

Lebensqualität der Familien mit Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen verbessern (SH-NEWS 2019/065 vom 30.08.2019)

(30.08.2019)

Teilnehmer an Beratungs-Studie gesucht

(UKL; Red/mbg) Leiden Kinder oder Jugendliche an einer seltenen Erkrankung, sind alle Familienmitglieder betroffen.

"Es muss ja der normale Alltag gemeistert werden, da sind Eltern und Geschwister gefordert", so Henrike Wandrer von der Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Leipzig.
Um den Angehörigen bei der Bewältigung möglicher Belastungen zu helfen, wird ein spezielles Beratungskonzept für Familien mit Kindern, die von einer seltenen Erkrankung betroffen sind, wissenschaftlich überprüft. "Dafür bitten wir entsprechende Familien um ihre Teilnahme."

Die Voraussetzung ist nicht eine diagnostizierte seltene Erkrankung; schon der Verdacht auf eine solche reicht aus. Alle teilnehmenden Familienmitglieder erhalten eine umfangreiche Diagnostik, danach erfolgen regelmäßig Familiengespräche oder Online-Behandlungen.
Nur eine kleine Gruppe Familien erhält zwar die Diagnostik, aber keine spezielle Beratung. "Spätestens nach 18 Monaten können wir einschätzen, ob und wie die psychosoziale Versorgung der Familien verbessert wird", so Henrike Wandrer.

Die Studie wird im Rahmen des deutschlandweiten Verbundprojekts CARE-FAM-NET in Kooperation mit der Kinderklinik und dem Zentrum für seltene Erkrankungen des Uniklinikums Leipzig durchgeführt.
CARE-FAM-NET ist ein Zusammenschluss von Kinderkliniken, Krankenkassen, Selbsthilfeorganisationen, evaluierenden Instituten und psychosozialen Zentren unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Kontakt für Fragen und zur Teilnahmemeldung:

henrike.wandrer@medizin.uni-leipzig.de
Fon: 0341/97-15352
www.carefamnet.org

Foto zur Meldung: Lebensqualität der Familien mit Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen verbessern (SH-NEWS 2019/065 vom 30.08.2019)
Foto: Lebensqualität der Familien mit Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen verbessern (SH-NEWS 2019/065 vom 30.08.2019)

Inklusions-Regionaltreffen in Dresden (SH-NEWS 2019/066 vom 30.08.2019)

(30.08.2019)

Inklusion aktiv gestalten, Angebote entwickeln und publizieren

(Red/jeg) Intensiv, wissenswert und erfrischend in der Stimmung, so lässt sich das 1. Regionaltreffen in Dresden zusammenfassen.
Das Inklusionsnetzwerk Sachsen lud gemeinsam mit den Staatliche Kunstsammlungen Dresden und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung Dresden, Manuela Scharf, in das Residenzschloss Dresden ein. Thema war die erfolgreiche Vermarktung von barrierefreien und inklusiven Angeboten.

In Kurzvorträgen berichtete die Sachsen Tourismus (Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH) über ihr umfassendes Angebot "Sachsen barrierefrei". Die Stadt Dresden präsentierte das neue Infoportal Barrierefreiheit, hier sind detailreich barrierefreie Einrichtungen gelistet. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden boten beispielhafte Einblicke in ihre barrierefreien Angebote, die nicht nur Menschen mit Behinderung zu Gute kommen.

Im Anschluss konnten die rund 35 Teilnehmenden in Gesprächen ihre Erfahrungen austauschen und Wissen teilen. Wir danken allen Beteiligten für die gelungene Veranstaltung, den Staatliche Kunstsammlungen Dresden für ihre Gastfreundschaft, den Referent_innen und den Gebärdensprachdolmetschern.

Bilder
https://www.facebook.com/inklusionsnetzwerksachsen/

Foto zur Meldung: Inklusions-Regionaltreffen in Dresden (SH-NEWS 2019/066 vom 30.08.2019)
Foto: Inklusions-Regionaltreffen in Dresden (SH-NEWS 2019/066 vom 30.08.2019)

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gestalten, Barrieren abbauen (SH-NEWS 2019/067 vom 30.08.2019)

(30.08.2019)

Sozialministerium fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 4 Millionen Euro

(PM; Red/mbg) Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) fördert 2020 mit dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen –Lieblingsplätze für alle“ erneut den Abbau von bestehenden Barrieren für Menschen mit Behinderungen.

Bereits zum siebenten Mal hat das Ministerium das Programm aufgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, indem der Zugang und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht oder erleichtert wird. Für die Umsetzung im kommenden Jahr stehen insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Erstmals sind dabei 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für die Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen vorgesehen.

„Barrierefreiheit zu schaffen ist eine wichtige Rahmenbedingung für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“ betonte Sozialministerin Barbara Klepsch. „Oft sind es nur kleine Veränderungen, die den Zugang erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen: Eine Rampe am Eingang oder eine breitere Tür können nicht nur für einen Menschen im Rollstuhl, sondern auch für Familien mit Kinderwagen eine wichtige Hilfe sein.“

Seit 2014 hat Sachsen die Barrierefreiheit von über 1.000 „Lieblingsplätzen“ insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich gefördert.

Bezuschusst werden über das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ kleinere Investitionen zum Beispiel für den barrierefreien Zugang zum Gebäude, die Schaffung von barrierefreien Sanitäranlagen, aber auch für Vorhaben zur Verbesserung der barrierefreien Kommunikation beispielsweise durch den Einbau induktiver Höranlagen oder Hinweise in Blindenschrift.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 25.000 Euro je Einzelmaßnahme betragen. Eigentümer oder Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Gebäuden sowie ambulant tätige Ärzte und Zahnärzte können Anträge auf die Förderung über die zuständigen Landkreise oder Kreisfreie Städte stellen.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte entscheiden unter Beteiligung ihrer Behindertenbeauftragten und -beiräte auch über die Auswahl der Fördermaßnahmen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter

behindern verhindern - lieblingsplaetze fuer alle

Foto zur Meldung: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gestalten, Barrieren abbauen (SH-NEWS 2019/067 vom 30.08.2019)
Foto: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gestalten, Barrieren abbauen (SH-NEWS 2019/067 vom 30.08.2019)

Treffen des bundesweiten „Fachteams Mobilität“ (SH-NEWS 2019/060 vom 01.08.2019)

(16.08.2019)

ÖPNV/SPNV-Projekt beim Fachteam-Treffen in Hamburg mit Test des neuen ICE 4

(LSKS/kv/jt) Am 27.07.2019 fand in Hamburg ein Treffen des Fachteams „Mobilität“ des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) statt.

Als Vertreter des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) nahmen seitens des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ auch die Gesamtprojektkoordinatorin, Kerstin Vietze und die regionale Koordination des Gebietes Nordsachsen/Leipziger Land, Jana Treffler-Klingner teil, die beide dem Fachteam angehören.

Das Fachteam Mobilität dient dazu, dass sich regionale Akteure der Selbsthilfe zum Stand der Umsetzung barrierefreier Lösungen in diesem Bereich widmen. Zu diesem Zweck finden regelmäßige Telefonkonferenzen und darüber hinaus gehende Abstimmungen statt. Thematisiert wird dabei einerseits das Vorgehen auf lokaler/regionaler Ebene, als auch Probleme, deren Lösung auf Bundesebene angegangen müssen und gemeinsam in die Wege geleitet werden.

Mehr zur Arbeit des Fachteams Mobilität entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Fachteams Mobilität.

Das Treffen in Hamburg wurde zum einen genutzt, um eine Schulung zu folgenden Themen durchzuführen

  • Stand der Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen
  • Antidiskriminierungs- und Teilhaberecht am Beispiel der E-Scooter Prozesse
  • Personenbeförderungsgesetz: Blick auf die Zukunft (Barrierefreiheit zum 01.01.2020/2022)

In diesem Zusammenhang stimmte sich das Team u. a. auch zu folgenden aktuellen Punkten ab:

  • Gemeinsames Vorgehen für die nächsten zwei Jahre
  • Zukünftige Erstellung einer Übersicht über die Aufstellung der Nahverkehrspläne gemäß Anforderungen auf Barrierefreiheit
  • Sensibilisierung/Schulung von Betroffenenverbänden in allen deutschen Bundesländern im Hinblick auf Anforderungen der Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV-Bereich
  • Aktualisierung der BSK-Broschüre „ABC Mobilität“ mit Tipps und Ratschlägen zur Mobilität für Menschen mit Behinderung, bei der sich alle Fachteammitglieder nach Möglichkeit mit einbringen sollten
  • Finanzielle Ausstattung der Kommunen im Zusammenhang Haltestellenausbau

Aus aktuellem Anlass informierte Jana Treffler-Klingner zudem über Probleme, die auf der Fahrt von Leipzig nach Hamburg mit dem neuen ICE 4 aufgetreten sind und verdeutlicht an diesem Beispiel, dass auch der Fernverkehr auf der Schiene eine wichtige Rolle in der zukünftigen Arbeit spielen muss.

Die Anmeldung bei der Mobilitätszentrale (MSZ) klappte zwar zunächst gut und wurde auch per SMS bestätigt, jedoch erfolgte aufgrund der Hitzewelle kurzfristig der Einsatz ein anderen ICEs, der über weniger Plätze verfügte. Dies wurde jedoch nur durch Eigeninitiative der Nutzerin über die „Bahn Service-App“ Erfahrung gebracht und hatte zur Folge, dass sie erst mit einem späteren ICE fahren konnte.

Der Einstieg klappte mit dem Hublift der DB sehr gut und im ICE gab es ein großzügiges Abteil für vier Rollstühle mit Begleitern. Die Rollstuhlplätze waren mit der erforderlichen Sprechstelle und Servicetasten, sowie Steckdosen ausgestattet. Auch die Toilette und das Bordrestaurant waren gut erreichbar und entsprachen den Vorschriften.

Allerdings ist anzumerken, dass weder bei der Hin- noch bei der Rückfahrt die zuggebundene Einstiegshilfe genutzt werden konnte, da diese Türfehler hervorruft und nicht zu den Türen passt. Dies wurde auch im Fachteam nochmal erörtert und es wird gefordert, diese künftig nutzbar zu machen, damit sie ihren Zweck erfüllen!

Positiv zu erwähnen ist, dass in Hamburg auch 23.30 Uhr (durch die Nutzung des späteren ICE) noch ein Ausstieg mit dem Hublift und Personal des Bahnhofes möglich war, was in anderen Bahnhöfen ja meist nach 22.00 Uhr ausgeschlossen ist.

Foto zur Meldung: Treffen des bundesweiten „Fachteams Mobilität“ (SH-NEWS 2019/060 vom 01.08.2019)
Foto: Treffen des bundesweiten „Fachteams Mobilität“ (SH-NEWS 2019/060 vom 01.08.2019)

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl (SH-NEWS 2019/061 vom 06.08.2019)

(16.08.2019)

Wahlkompass - Entscheidungshilfe des ADB und seiner Partner zur Landtagswahl in Sachsen am 1. Sept.; Pogramme der Parteien in Leichter Sprache

(ADB; Red/mbg) Die Antworten der Parteien zu den Wahlprüfsteinen zu Antidiskriminierung sind ausgewertet. Zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2019 hatte

ein Bündnis aus 50 zivilgesellschaftlichen Akteur_innen

103 Wahlprüfsteine erstellt und im Mai an die Parteien verschickt.

In den Wahlprüfsteinen werden die Bereiche Antidiskriminierungspolitik, öffentliche Politik, Bildung, Polizei und Justiz, Arbeit, Kultur, Wohnen und viele mehr abgedeckt.

CDU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP haben alle Fragen beantwortet, die AfD keine.

Der Wahlkompass Antidiskriminierung ist ein überregionales Projekt, das für die einzelnen Landtagswahlen und die Bundestagswahl durchgeführt wird. Bundesweite Träger*innen sind der

Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

und die

Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung,

die für die regionale Expertise je Landtagswahl Trägerpartnerschaften eingehen. Partner für Sachsen ist das

Antidiskriminierungsbüro Sachsen.

An den speziell für Sachsen aufbereiteten Fragestellungen waren auch die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und einige ihrer Mitgliedsvereinigungen beteiligt.

Die Auswertung sowie die Antworten der Parteien im Detail finden Sie auf der

Internetseite zum Wahlkompass.

___________________________________________________________________________

Einige Parteien hatten u.a. auf Anfrage der LAG SH die Bereitschaft erklärt, ihre Wahlprogramme auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Hier die bereits in Leichter Sprache vorliegenden Programm zum Herunterladen:

  • Regierungsprogramm der CDU 2019-2024
  • Regierungsprogramm der SPD 2019-2024
  • Wahlprogramm GRÜNE Sachsen
  • Wahlprogramm DIE LINKE (Kurzfassung)
  • FDP - bisher kein Angebot
  • AfD - bisher kein Angebot
  • Wählervereinigungen und Sonstige  - bisher kein Angebot.

Foto zur Meldung: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl (SH-NEWS 2019/061 vom 06.08.2019)
Foto: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl (SH-NEWS 2019/061 vom 06.08.2019)

Das Sachsengespräch macht Station in Grimma (SH-NEWS 2019/023 vom 15.03.2019)

(29.03.2019)

Regionale Projektmitarbeiterin nutzt Gelegenheit zum Gespräch

(LSKS/jt; Red/mbg) Am 11.03.2019 fand in der Muldentalhalle in Grimma das 2. Sachsengespräch im Landkreis Leipzig statt.
Neben Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer  und Landrat Henry Graichen waren folgende Sächsische Minister und Staatssekretäre anwesend:

  • Dr. Hartmut Mangold Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Prof. Dr. Günther Schneider, Staatssekretär im Ministerium des Innern
  • Dirk Diedrichs, Amtschef Sächsisches Staatsministerium Finanzen
  • Herbert Wolff, Staatssekretär Sächsisches Staatsministerium für Kultus
  • Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
  • Petra Köpping, Sächsisches Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
  • Sebastian Gemkow, Sächsischer Staatsminister der Justiz
  • Dr. Eva-Maria Stange, Sächsischer Staatsministerin für Wissenschaft und Kultur
  • Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Ministerpräsidenten und den Landrat verteilten sich die Minister  und Staatssekretäre der Muldentalhalle um individuell an „runden“ Tischen und stellten sich dort für 1/1/2 Stunden in Gesprächsrunden den Fragen der Bürger.

Die Projektmitarbeiterin nutzte die Gelegenheit, um zum ersten mit Herrn Dr. Mangold, aber auch mit der Sozialministerin Frau Klepsch und der Ministerin für Gleichstellung und Integration ins Gespräch zu kommen und das Projekt „ÖPNV für alle“ kurz vorzustellen, aber auch über Barrierefreiheit und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu diskutieren.

Bei Dr. Herrn Mangold wies sie auf die neuesten Probleme mit der Mobilitätsservicezentrale der Bahn und die Züge ohne ausfahrbare Schiebetritte hin. Er versprach diese Dinge beim nächsten „Bahngipfel“ mit ins Gespräch zu bringen.
Auch andere Interessenten pflichteten der Projektmitarbeiterin bei, dass ein umgebauter Bahnhof, wie in Grimma ohne passende Züge bzw. mit großem Restspalt nicht ohne fremde Hilfe bzw. für mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstuhl nur mit zuggebundener Rampe nutzbar ist.
Positiv wurde das Projekt „Muldental in Fahrt“ bewertet, da dies größtenteils schon jetzt barrierefrei nutzbar ist.

Bei Sozialministerin Klepsch wurden  in der Gesprächsrunde besonders der Pflegenotstand und die mangelnde Barrierefreiheit in Arztpraxen thematisiert, letzters für einige Gesprächsteilnehmer ein neuer und bisher kaum beachteter Aspekt.

Das Thema Barrierefreiheit und Integration bzw. Inklusion wurde auch in der Gesprächsrunde mit der Ministerin für Gleichstellung und Integration heiß diskutiert, wobei festgestellt wurde, dass die Ministerin sich in erster Linie für die Integration verantwortlich fühlt.

Nach ca. 1 ½ h gingen alle Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung wieder in die große Halle zurück, wo eine Zusammenfassung durch die Minister und Staatssekretäre zu den einzelnen Gesprächsrunden stattfand.

Am Rande der Veranstaltung führte die Projektmitarbeiterin noch einige Gespräche mit dem Landrat bzw. anderen Verantwortlichen des ÖPNV im Landkreis Leipzig.

Bericht:
Jana Treffler-Klingner

Sachsengespräch mit MP und Vertretern der Staatsregierung in Grimma - Blick auf das PodiumSachsengespräch mit dem Ministerpräsidenten und Vertretern der Staatsregierung in Grimma -
Blick auf das Podium

Quelle: LSKS/Grimma

LSKS-Bereich Grimma - Teilnehmer des Vereins am Sachsengespräch
LSKS-Bereich Grimma/Muldental - Teilnehmer des Vereins am Sachsengespräch -
im Vordergrund links ÖPNV-Projektmitarbeiterin Jana Treffler-Klingner

Quelle: LSKS/Grimma

 


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Foto zur Meldung: Das Sachsengespräch macht Station in Grimma (SH-NEWS 2019/023 vom 15.03.2019)
Foto: Das Sachsengespräch macht Station in Grimma (SH-NEWS 2019/023 vom 15.03.2019)

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – wo stehen wir? (SH-NEWS 2019/024 vom 17.03.2019)

(29.03.2019)

Wenig Licht, viel Schatten – wir sind noch lange nicht am Ziel

(LAG SH; Red/mbg) In diesen Tagen jähren sich die Verabschiedung des UN-Behindertenrechtskonvention und ihre nachfolgende Ratifizierung durch die EU und die BRD zum zehnten Mal.
Das ist auch für die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Dachverband der von Behinderung und chronischer Erkrankung betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen im Freistaat, mit ihren Tätigkeitsgebieten Teilhabe, Inklusion, Selbstvertretung und Selbsthilfe Anlass zu fragen,

  • ob und wie hat die UN-BRK das Leben behinderter und chronische kranker Menschen und ihrer Angehörigen im Freistaat Sachsen und in Deutschland seit dem beeinflusst  und
  • welchen Beitrag können die LAG SH und ihre Mitgliedsvereinigungen selbst zur Umsetzung der in der UN-BRK formulierten Grundsätze leisten?

Zweifelsfrei gibt es eine Reihe positiver Ansatzpunkte in der Bundespolitik und im Freistaat Sachsen, die Grundsätze der UN-BRK mit Leben zu erfüllen, sie als Handlungsstandard für eine Vielzahl anliegender Entscheidungen und Maßnahmen zu nutzen.
Allzu oft drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass übereilt, ohne hinreichende Mitnahme der an der Umsetzung Beteiligten sowie der unmittelbar Betroffenen „gewerkelt“ wird, um formal und aus Verwaltungssicht den Anforderungen der UN-BRK zu genügen.

Ein typisches Beispiel dafür ist die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Gang gesetzte Novellierung des Sozialrechts, die aus nachvollziehbaren Gründen unter den Betroffenen keine Beifallsstürme ausgelöst hat.
Seine Mängel können wohl auch kaum durch die finanziell üppig ausgestattete ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hinreichend kompensiert werden, die zudem in einigen sächsischen Landkreisen sehr zögerlich angelaufen ist.
Besser wäre wohl ein Gesetzeswerk gewesen, das die Ansprüche klar und umfassend, für jeden verständlich und so formuliert, dass sich für die realisierenden Behörden eindeutige Handlungsvorschriften zur Gewährleistung von allseitiger Teilhabe, Inklusion und selbstbestimmtern Leben ohne zusätzlichen "Erläuterungsbedarf" abgeleitet hätten.

Das gleiche gilt auch für den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung, den die LAG SH zwar mit viel Engagement begleitet hat, der jedoch letztlich nicht im von ihr gewünschten Sinne abgefasst und in Kraft gesetzt wurde.

Der Gesamtkomplex der Vorgaben der UN-BRK, u.a. die umfassende Teilhabe auch durch barrierefreien Zugang zu Informationen, zu Produkten, zu angemessenen Wohnraum, zur medizinischen Versorgung, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, insgesamt zur gestalteten Umwelt zu gewährleisten, ist bisher nur unzureichend angegangen worden.

Wenn sich selbst Staatsunternehmen wie die Deutsche Bahn den Verpflichtungen zur komplexen Barrierefreiheit immer wieder mit fadenscheinigen Ausreden entziehen können, muss man sich doch nicht wundern, dass in der unteren Ebene Landkreise, Kommunen und die von ihnen Beauftragten den ÖPNV vor Ort organisieren, ohne die erforderliche Barrierefreiheit an Haltestellen und Zuwegungen zu gewährleisten oder dass sie Privatunternehmen in den ÖPNV einbeziehen, ohne ihnen klare Vorgaben zur barrierefreien Ausstattung ihrer Fahrzeuge zu machen.

Leider hat es auch das im Freistaat Sachsen zuständige Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bisher noch nicht vermocht, die von der ÖPNV-Strategiekommission erarbeiten Maßnahmen, u.a. formuliert in den Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle", für einen grundsätzlichen Wandel hin zur Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV umfassend mit Leben zu erfüllen.

Und was unternimmt die Bundesregierung um den unverkennbaren "Miethunger" und die „Modernisierungswut“ der großen Wohnungskonzerne, der letztlich auch auf andere Vermieter ausstrahlt, wirkungsvoll zu begrenzen und insbesondere Menschen mit Behinderung, die u.a. durch das Leben im Rollstuhl, einen größere Flächenbedarf haben, nicht aus ihren Wohnungen und ihrer vertrauten Umwelt zu drängen?

Solange sich die Privatwirtschaft trotz erheblicher Arbeitskräftenachfrage zum „Billigtarif“ von der angemessenen Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer freikaufen und sich damit ihrer sozialen Verantwortung entziehen kann, müssen wir uns doch über die seit Jahren unter der Mindestforderung liegende Schwerbehindertenbeschäftigung nicht wundern.

Warum fördern wir die Schwerbehindertenbeschäftigung nicht generell durch einen von Grad der Behinderung bestimmten, steuerfinanzierten, dauerhaften angelegten staatlichen Lohnzuschuss, der wenigstens den Mindestlohn einer vergleichbaren Vollbeschäftigung sichert?
Warum haben wir es noch immer nicht geschafft, durch ein modernes, lebensnahes, den Anforderungen entsprechendes Schulsystem hinreichende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch behinderte Jugendliche einen angemessenen Zugang zur Berufsausbildung oder zum Studium finden?

Unverkennbar ist auch, dass einiges zur Umsetzung des UN-BRK Notwendige am grundsätzlich sicher richtigen, aber oft auch überzogenen Föderalismus hängen bleibt.
Was nützt es zum Beispiel, wenn sich die Sächsische Staatsregierung bemüht, durch einen Aktionsplan ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu formulieren, aber die Kommunen, in denen ja letztlich die behinderten und chronisch kranken Menschen leben, nicht verpflichten will oder kann, gleichwertige Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schaffen und auch durchzusetzen?
Vielleicht ist das auch ein Grund, warum wir nach wie vor auf einen diskussionswürdigen Regierungsentwurf für das seit langem angekündigte Sächsische Teilhabe- und Inklusionsgesetz warten.

Ein Grundproblem bei der zögerlichen Umsetzung der UN-BRK erkennen wir vor allem darin, dass die Aufgabe im Bund, in den Ländern und in den Kommunen nach wie vor nicht als ein Forderungskonzept zur Gewährleistung umfassender Menschenrechte, sondern vordergründig als Aufgabe der Sozialpolitik und der damit befassten Verwaltungsbereiche betrachtet wird.

Wir sagen deshalb eindeutig: Menschenrechte werden nicht durch „soziale Geschenke“, nicht durch ergebnislose Streitereien von Koalitionspartnern, nicht durch verwaltungsseitige Betriebsamkeit, sondern durch politische, die gesamte Bürgergesellschaft einbeziehende Grundsatzentscheidungen und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen gewährleistet.

U.a. deshalb kann sich der Freistaat Sachsen auch nicht dadurch aus der Affäre ziehen, dass er gegenwärtig eine Vielzahl von inklusions-orientierten Projekten fördert, die jedoch mehr oder weniger bestehende Grundsatzprobleme nur abmildern oder kaschieren. Nicht gerechtfertigt für die vorzugsweise im ehrenamtlichen Bereich etablierten Träger dieser Projekte ist es zudem, unter dem Stichpunkt „Nachhaltigkeit“ einzufordern, dass erarbeitete Angebote nach Ablauf der Projektzeit unbefristet weiter zu betreuen sind.

Inklusion kann jedoch auch nur gelingen, wenn neben den von Politik und Verwaltung zu formulierenden Grundregelungen und Grundsätzen diejenigen aktiv mitwirken, die es unmittelbar betrifft. Die von Behinderungen und chronischer Erkrankung Betroffenen müssen die Einordnung in die Mitte der Gesellschaft auch wollen und bereit sein, dafür selbst etwas zu tun.

Die LAG SH hat diese Aktivitäten als „Inklusion von unten“ definiert. Sie sollen einerseits die Einzelne oder den Einzelnen motivieren, Schritte in die Gesellschaft und ihre Gemeinschaften zu gehen, Vorbehalte abzubauen, nicht vorhandene Einschränkungen sondern vorhandene Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen.
Andererseits soll „Inklusion von unten“ nicht nur die großen und etablierten Einrichtungen, sondern auch die Betreiber kleiner, lokaler, nicht im Brennpunkt stehender kultureller, sportlicher und sonstiger Angebote dafür gewinnen, ihre Türen für alle zu öffnen und offen zu halten. Deshalb orientiert das dazu aufgelegte Projekt vor allem auf die regionale Mitarbeit.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. ist bereit, weiterhin ihren Beitrag zur zügigen Umsetzung der Forderungen und Vorgaben der UN-BRK zu leisten. Sie erwartet jedoch, dass u.a. der Freistaat ihr umfangreiches, vorzugsweise von Ehrenamtlichen getragenes Engagement durch eine dauerhafte institutionelle Förderung unterstützt.
Das ist u.a. auch erforderlich, wenn der Freistaat oder seine nachgeordneten Einrichtungen in angemessenen Fristen qualifizierte Stellungnahmen zu Sachverhalten, Gesetzes- und Regelungsentwürfen erwarten.

Wir strecken die Hand aus in Richtung der Mitglieder der in der LAG SH zusammengeschlossenen Vereinigungen und aller von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen sowie in Richtung der Politik, der demokratisch verfassten Parteien, der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Krankenkassen und Rentenversicherer, der Wirtschaft und der Wissenschaft, der gesamten Bürgergesellschaft:

Lassen Sie uns die aus den UN-BRK resultierenden Aufgaben gemeinsam, in einer kritischen Bewertung des Erreichten und einer konstruktiven Auseinandersetzung zu den erforderlichen Lösungen angehen.
Helfen Sie uns, unsere eigene Verantwortung in diesem Prozess wahrzunehmen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu leisten und eine effektive Zusammenarbeit zu gestalten.

Stamm Immo LAG SH-Vorstand_14Immo Stamm
Vorstandsvorsitzender

Foto zur Meldung: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – wo stehen wir? (SH-NEWS 2019/024 vom 17.03.2019)
Foto: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – wo stehen wir? (SH-NEWS 2019/024 vom 17.03.2019)

Sachsen setzt Strategie zum Schutz vor Diskriminierung um (SH-NEWS 2019/025 vom 18.03.2019)

(29.03.2019)

Gleichstellungsministerin Köpping: „Schutz vor Ausgrenzung und Benachteiligungen
ist bedeutend für den Zusammenhalt der Gesellschaft“

(PM; Red/mbg) In Dresden hat sich am 18.03.2019 unter Federführung der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, der Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen konstituiert.

Der Lenkungsausschuss wird ressortübergreifende Abstimmungsprozesse innerhalb der Sächsischen Staatsregierung sowie die Konkretisierung und Weiterentwicklung von Schwerpunkten der Antidiskriminierungspolitik unterstützen und das Modellprojekt der Antidiskriminierungsberatung in Sachsen begleiten. Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung, die im Geschäftsbereich der Staatsministerin angesiedelt ist, wird den Lenkungsausschuss koordinieren. 

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Für viele Menschen im Freistaat Sachsen sind Diskriminierungserfahrungen Bestandteil ihres Alltags. Sei es, weil ihnen eine Herkunft aus einem anderen Land zugeschrieben wird, sei es aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religionszugehörigkeit, aufgrund des Alters einer Behinderung oder aufgrund des Geschlechts.

Der Schutz vor Ausgrenzung und der Abbau von Benachteiligungen sind gesetzlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert und spielen eine bedeutende Rolle für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Mit der Konstituierung des Lenkungsausschusses und seiner Anbindung an unsere Geschäftsstelle Antidiskriminierung füllen wir weitere wichtige Meilensteine bei der Umsetzung unserer Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Vielfalt in Sachsen mit Leben.“

Dem Lenkungsausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter aller Staatsministerien sowie der Staatskanzlei und des Landespräventionsrates an. Weiterhin vertreten sind die Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, von Seniorinnen und Senioren, von LSBTTIQ (Abkürzung steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer) und der Sächsische Ausländerbeauftragte. Zwei Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz des Sächsischen Landtages sind im Lenkungsausschuss vertreten.

Weiterhin gehören Mitglieder der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, des Antidiskriminierungsbüros Sachsen, des Anwaltsverbandes Sachsen, der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen, der LIGA Selbstvertretung Sachsen – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen, des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen e.V., des Genderkompetenzzentrums Sachsen und der Landesseniorenvertretung Sachsen dem Lenkungsausschuss an.

Die Strategie beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Auf- und Ausbau der Strukturen zur Antidiskriminierungsberatung (erfolgt über das Landesmodellprojekt in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen)
  • Verabschiedung von Landesaktionsplänen (Landesaktionsplan Vielfalt wurde im September 2017 verabschiedet)
  • Maßnahmenkatalog im Bereich Gleichstellung und Gewaltschutz (Einrichtung eines Schutzhauses für geflüchtete Frauen in Leipzig)
  • Beitritt Sachsens zur Koalition gegen Diskriminierung (erfolgte 2017)
  • Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (in Planung).

Lenkungsaausschuss Dikriminierung beim SMGI 19/03Lenkungsaausschuss Diskriminierung beim SMGI

Quelle: SMGI/PM

Foto zur Meldung: Sachsen setzt Strategie zum Schutz vor Diskriminierung um (SH-NEWS 2019/025 vom 18.03.2019)
Foto: Sachsen setzt Strategie zum Schutz vor Diskriminierung um (SH-NEWS 2019/025 vom 18.03.2019)

Mobilitätsservice für alle (SH-NEWS 2019/026 vom 18.03.2019)

(29.03.2019)

Deutsche Bahn verkündet die Unterstützung von allen Bahnreisenden mit Hilfebedarf

(LSKS/kv/pm) Gute Nachrichten für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung im Bahnverkehr: die Deutsche Bahn unterstützt mit der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zukünftig wieder alle Reisenden bei Ihrer Reiseplanung im Schienenverkehr einschließlich der Kunden, die mit privaten Schienenverkehrsunternehmen reisen.

Wie das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ berichtete (siehe SH-NEWS 2019/009 ) hatte das Unternehmen Anfang Februar  unter mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und Behindertenverbänden große Verunsicherung mit der Ankündigung ausgelöst, dass Anmeldungen über die MSZ ab sofort nur noch für DB-Kunden und Fahrgäste von Verkehrsunternehmen mit entsprechendem Vertrag möglich sind. Problematisch dabei war, dass  zu diesem Zeitpunkt mit zahlreichen Verkehrsunternehmen kein diesbezüglicher Vertragsabschluss zustande kam.

Nach massiven Protesten von Behindertenverbänden, so u. a. dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) nimmt die DB von diesem diskriminierenden Vorgehen offenbar Abstand.

Zur Besserung der Situation in den letzten Wochen, gibt die DB bekannt, dass die MSZ nun kostenfrei nötige Hilfestellungen für Fahrgäste der Wettbewerbsbahnen organsiert, bis eine abschließende Lösung zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen gefunden wird.

In der Pressemeldung heißt es dazu: „Das Angebot zum gemeinsamen Betrieb der MSZ haben bereits mehrere Drittbahnen angenommen. Mit den derzeitigen Vertragsabschlüssen deckt die MSZ über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen ab. Einige Privatbahnen wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren. Diese fordert die DB auf, im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und einer fairen Kostenaufteilung, Partner der Mobilitätsservice-Zentrale zu werden. Bis diese Gespräche abge­schlossen sind, stellt die DB sicher, dass mobilitätseingeschränkte Reisenden auch weiterhin über die bekannten Kommunikationswege die kostenfreien Hilfestellungen für die gesamte Reise abrufen können – auch für Fahrten mit den Wettbewerbsbahnen.“

Zur gesamten Pressemeldung gelangen Sie unter diesem Link:

Pressemeldung der DB

Das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ begrüßt, das Einlenken und die Bemühungen der DB, erwartet aber auch, dass ggf. zukünftige Unstimmigkeiten im oder zwischen Verkehrsunternehmen im Zweifelsfall gar nicht erst auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden, sondern dass die Behindertenverbände und Interessensvertreter frühzeitig in den Lösungsprozess mit einbezogen werden.

Das Projektteam "ÖPNV/SPNV für alle" und seine Partner stehen dafür in Sachsen gern zur Verfügung.

Unabhängig von der o.g. Regelung können sich mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit Hilfebedarf weiterhin auch direkt beim genutzten Bahnunternehmen anmelden.
Das ist immer dann zu bevorzugen, wenn

  • das Erreichen/Verlassen des Zuges nur an Stationen erfolgt, an denen kein Personal von DB Station & Service zur Verfügung steht  und
  • nur eine Linie ohne Umsteigen auf eine weitere Bahnverbindung genutzt wird.

Die Sevicerufnummern und ggf. zu nutzenden Kontaktadressen finden Sie u.a. im

Flyer Nutzung SPNV Region Ostsachsen
Flyer Nutzung S-Bahn Dresden

Über die Verfügbarbeit der Aufzüge an den Stationen können Sie sich über die Apps DB- Bahnhof live oder DB-barrierefrei informieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass es zwischen dem Ausfallzeitpunkt eines Aufzuges und der entsprechenden Anzeige in den Apps einige Zeit dauern kann.

Foto zur Meldung: Mobilitätsservice für alle (SH-NEWS 2019/026 vom 18.03.2019)
Foto: Mobilitätsservice für alle (SH-NEWS 2019/026 vom 18.03.2019)

Projektgruppe „ÖPNV für alle“ hat beraten (SH-NEWS 2019/027 vom 22.03.2019)

(29.03.2019)

25 Jahre konstruktive Zusammenarbeit zwischen LSKS und DVB

(LSKS/kv) Am 14.03.2019 fand auf Einladung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. die erste Beratung der Projektgruppe „ÖPNV für alle – Landeshauptstadt Dresden“ in der neuen Projektlaufzeit von 2019 bis 2021 statt. Zugleich würdigte die Projektgruppe die mittlerweile 25-jährige konstruktive Zusammenarbeit und blickt mit Stolz auf erreichte Meilensteine in der barrierfreien Beförderung aller Fahrgäste.

In den Räumlichkeiten der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) kamen zu diesem Anlass Vertreter des Stadtplanungsamtes (SPA), des Büros der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Dresden, Leiter verschiedener Fachbereiche der DVB, der Fahrgastbeirat Dresden e. V., der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. und der Ortsverein Schwerhörige e. V. sowie ehrenamtliche Fachberater des Projektes zusammen. Für das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ wirkten der Projektbeauftragte Dr. Peter Münzberg und die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze.

Nach der Bestätigung des Protokolls der zurückliegenden Beratung vom 13.09.2018, berichtete die Projektkoordinatorin u. a. zu folgenden Arbeitsschwerpunkten, die zustimmend zur Kenntnis genommen wurden:

  • Anlauf und Bewilligung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle – Weichenstellung für 2022 in Sachsen“ mit der Laufzeit von 2019 – 2021 (weiterführende Informationen zum Projekt in der Projektbeschreibung )
  • Zurückliegende und geplante Mobilitätstrainings (siehe Termine ) mit der DVB AG und Fahrerschulungen mit der RVD (siehe SH-NEWS 2018/092 ) sowie Sensibilisierung von Schülern gemeinsam mit dem BSV KO Dresden
  • Jahresauftaktgespräch mit DVB-Vorstand Herrn Hemmersbach und Herrn Silbermann
  • Beratungen mit weiteren Projektgruppen und Kooperationspartnern (u. a. im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Behindertenbeirat des LK Meißen, Landesinitiative Demenz, Dt. Bahnkundenverband, zur Haltestellengestaltung in Freital und in Dresden mit DVB)
  • Stellungnahmen des Projektes zur VVO-Nahverkehrsplanung
  • Besichtigung von Niederflurbussen im Betriebshof Dresden-Gruna (siehe SH-NEWS 2018/087 )
  • Teilnahme an der Fachtagung Mobilität & Kommunikation der TU Dresden
  • Geplanter Lokaltermin zur Haltesituation von Überlandbussen am Trachenberger Platz

Im Bericht der DVB AG, lag ein Schwerpunkt auf dem Einsatz neuer Technologien. Die Projektgruppe erörtert derzeit wie aktuellen Herausforderungen der barrierefreien Fahrgastinformation mit innovativen Lösungen über App bzw. Bluetooth begegnet werden kann.
Die diesbezüglichen Ergebnisse eines Pilotprojektes aus der Schweiz werden in diesem Sinne ausgewertet und beim Erwerb von neuen Bordrechnern beachtet, um Einsatzmöglichkeiten bei der Frage nach halteplatzbezogenen Anzeigen der Barrierefreiheit in Stadtbahnen und Bussen, für den Ticketerwerb oder die Anforderung einer Rampe und Kneeling zu schaffen. Im Sinne eines deutschlandweit einheitlichen Systems befindet sich die DVB sowohl mit dem Verkehrsverbund VVO als auch dem VDV in Abstimmung. Nichtsdestotrotz bleibt für die Betroffenen weiterhin auch das bewährte BLIS-System für einen längeren Übergangszeitraum bestehen.

Bezüglich vorliegender Fehlinformationen der barrierefreien Verbindungsauskunft der DVB-Webseite und -App befindet sich die DVB AG gemeinsam mit dem VVO auf Ursachensuche.

Zum Umgang mit vereinzelt auftretenden barrierefreien Haltestellen an denen aus verschiedenen Gründen (Unterbrechung durch Einfahrten, kurzer Bahnsteig) nicht immer alle Rollstuhl-Türen ebenerdig befahren werden können, wurde eine gesonderte Beratung mit der DVB unter Einbeziehung des VKD und BSVS im Sommer vereinbart.

Ein umfassender Überblick wurde vonseiten der DVB-Marketingabteilung zur Umsetzung vereinbarter Maßnahmen für die Fahrgastinformation hinsichtlich barrierefreier Bedingungen gegeben, so u. a. :

  • Die DVB AG überarbeitet entsprechend den vorliegenden Hinweisen und Forderungen der Projektgruppe derzeit das Gesamtkonzept zur Fahrgastinformation im und am Fahrzeug (Piktogramme, Beschriftungen, Kontraste) - unter Einbeziehung der Projektgruppe, daraus ergeben sich Perspektiven von gezielten Hinweisen für Fahrradnutzer, die Straßenbahn-Rollstuhlplattform an der 1. Tür mit Fahrgastwechsel zugunsten des Fahrradabteils zu meiden, das Projektteam empfiehlt zudem die Gestaltung eines Rollator-Symbols
  • Nach Abschluss der derzeit laufenden vielfältigen Baumaßnahmen soll der DVB-Haltestellenatlas für Rollstuhlfahrer wieder online auf den neusten Stand gebracht werden
  • Vorliegender Entwurf einer Broschüre mit Informationen zur Barrierefreieheit - laufendes Einholen von Stellungnahmen der Behindertenvertreter – inkl. mögliche Druckexemplare
  • Erstellung von linienbezogenen Faltblättern + Verfügbarkeit entsprechender Informationen auf dem Smartphone
  • Derzeitige Umsetzung einer Informationskampagne zum korrekten Verhalten als Fahrgast und Forderung der Einordnung von Sequenzen im Fahrgastfernsehen mit vorgesehenen Türen für Rollstuhl-, Rad-und Rollatornutzer

Informiert wurde zudem über Ende März anstehende Gespräche der DVB mit der LVB zwecks Gestaltung der Haltestellenfahrpläne (Erweiterung um Informationen zur Barrierefreiheit). Eine gemeinsam mit dem Fahrgastbeirat angeregte Klärung zu vorliegenden Ungereimtheiten der Anzeige/Ansage von Endhaltestellen der Linien 63 und 83 wird erfolgen.

Entsprechend der Beobachtungen des Blinden und Sehbehindertenverbandes, dass die Außenansagen des BLIS an Bussen mittlerweile sehr schwer zu verstehen sind, veranlasst die DVB G eine Prüfung und setzt das Projektteam zu ihrem Ausgang in Kenntnis. Für Fahrgäste gibt es ein Angebot zu Störungsmeldungen über Twitter, das insbesondere für blinde und sehbehinderte wertvoll ist, da barrierefrei zugänglich (mehr unter diesem Link )

Ausgewertet wurden die intensiven Bemühungen des LSKS und der DVB bei der Ursachensuche deutlicher Überschreitungen von Restschwellenwerten auch an als barrierefrei ausgewiesenen Haltestellen.
Eine gemeinsam mit der DVB AG im Herbst durchgeführte Befahrung machte deutlich, dass bei den neueren Bahnen offenbar unterschiedliche Punkte Ausgang der Messung sind, wodurch die DVB AG auf geringere Restschwellenwerte kommt, als das Projektteam (bei Messung ab Oberkante des Fahrzeugbordes) für und diese die Gestaltung der Anfahrkante das Einfahren von Rollstuhlnutzern erschwert.
Da allerdings auch bei anderen Straßenbahnen Probleme mit der Überwindung von Restschwellen bekannt sind, muss es weitere Gründe geben, die das Projektteam gemeinsam mit der DVB AG bei einem Lokaltermin im Straßenbahnbetriebshof Gorbitz erörtern wird.
Das genaue Prüfen der Gründe ist der Projektgruppe umso wichtiger, damit zukünftige Schwankungen der Restschwellenwerte von vorn herein vermieden werden können und das Versprechen der DVB AG auch im Zuge der neuen Stadtbahngeneration max. 5 cm Restschwelle zu garantieren, gehalten werden kann.

Abschließend erfolgte durch die DVB ein Überblick zu den laufenden, zukünftigen bzw. in Planung befindlichen Baumaßnahmen gegeben, dies betrifft u. a.:

  • Tiergartenstraße/Oskarstraße/Wasaplatz
  • Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Straße
  • Nossener Brücke
  • Königsbrücker Straße
  • Schillerplatz
  • Augustusbrücke/Haltestellenbereich
  • Haltestelle Synagoge
  • Hansastraße, Großenhainer Straße
  • Gleisschleife Leutewitz
  • Krankenhaus St-Joseph-Stift, später nachfolgend Fetscherplatz.

Die Baumaßnahmen beinhalten die Herstellung einer vollen Barrierefreiheit und das Projekt bzw. die KB-Stelle im Zuge der Prüfung der Planungsunterlagen einbezogen.

Für den Bereich Gerokstraße/Fetscherstraße/Blasewitzer Straße, wird derzeit nicht von einem kompletten Umbau ausgegangen – zur kurzfristigen Umsetzung von Verbesserungen vor Ort ist eine Teilsanierung im Bestand angedacht. Eine Beratung dazu erfolgt, wenn erste konkrete Überlegungen vorliegen.

Dem Bericht der Stadt Dresden war u. a, zu entnehmen, dass sowohl das Projektteam als auch die DVB im Fußgängerwegekonzept der Stadt Dresden einbezogen werden. Im Bereich der Bushaltestellen ergab sich entsprechend durchgeführter Haltestellenerfassungen ein erhöhter Handlungsbedarf, der mit Unterstützung des Projektes Eingang in den Nahverkehrsplan des VVO gefunden hat und entsprechende Maßnahmen dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die nächste Beratung der Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landeshauptstadt Dresden“ findet im September 2019 statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Foto zur Meldung: Projektgruppe „ÖPNV für alle“ hat beraten (SH-NEWS 2019/027 vom 22.03.2019)
Foto: Projektgruppe „ÖPNV für alle“ hat beraten (SH-NEWS 2019/027 vom 22.03.2019)

BAG-Aufruf zur Begleitung der EU-Wahl, Kampagnen-Materialen bereitgestellt (SH-NEWS 2019/028 vom 22.03.2019)

(29.03.2019)

Wahl ohne Barrieren gefordert

(PM BAG SH; Red/mbg) Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU zum neunten Mal das Europäische Parlament, in Deutschland finden die Wahlen am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.
Das Europäische Parlament vertritt die Interessen aller europäischen Bürgerinnen und Bürger und ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU, dennoch gibt es große Einschränkung was die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Wahl zum Europäischen Parlament betrifft.

Die BAG SELBSTHILFE setzt sich für barrierefreie Wahlen auf allen Ebenen ein.

Insbesondere sind in diesem Zusammenhang auch die Parteien gefordert, ihren Wahlkampf inklusiv zu gestalten. Hierfür ist es notwendig, entsprechende Dokumente, wie beispielsweise Wahlprogramme, in leichter Sprache und Brailleschrift  zu erstellen, Videos und Bilder in den Sozialen Medien mit entsprechenden Untertiteln zu versehen und bei Wahlkampfveranstaltungen GebärdendolmetscherInnen einzusetzen.
Einige Parteien bieten Schulungen für ihre ehrenamtlich Helfenden vor Ort an, hier gibt es ein großes Potential diese für einen barrierefreien Wahlkampf zu sensibilisieren.

Eine umfassende Auflistung, was es zu beachten gibt, bietet das Manuel des European Disability Forums (EDF). Das EDF ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die die Interessen von 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa vertritt.

Wir möchten Sie darum bitten, diese Forderung zu unterstützen und die Parteien aufzufordern, einen „EU-Wahlkampf für Alle“ zu gestalten.

Folgendes können Sie dafür tun:

  • Teilen Sie unsere Forderungen in den Sozialen Medien unter dem Hashtag #WahlohneBarrieren.
  • Schreiben Sie an der Europawahl teilnehmende Parteien direkt an.
  • Schreiben Sie die SpitzenkandidatInnen der jeweiligen Listen direkt an. Nutzen Sie hierfür auch die sozialen Medien wie z.B. Twitter.
  • Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Barrieren im Wahlkampf unter dem Hashtag #WahlohneBarrieren. Setzen Sie hierfür gerne unseren Sharepic Generator ein! Ein Passwort erhalten Sie auf Anfrage von Frau Eva Kauenhowen.
  • Unterstützen Sie Ihre Mitglieder, diese Schritte mitzugehen.

Lenken Sie mit uns die Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema und helfen Sie dabei, Teilhabe zu fordern und mitzugestalten.

Zugeordnete Dateien:

  • Zum Kampagnenmaterial Europawahl 2019 (17 MB )

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  • BAG SELBSTHILFE: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen und barrierefreie Europawahlen 2019 garantieren!
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Foto zur Meldung: BAG-Aufruf zur Begleitung der EU-Wahl, Kampagnen-Materialen bereitgestellt (SH-NEWS 2019/028 vom 22.03.2019)
Foto: BAG-Aufruf zur Begleitung der EU-Wahl, Kampagnen-Materialen bereitgestellt (SH-NEWS 2019/028 vom 22.03.2019)

LSKS-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/029 vom 24.03.2019)

(29.03.2019)

Planmäßig ins neue Jahr gestartet

(Red/mbg) Am 23.03.2019 hat sich der Vorstand des Landesverbandes Selbsthilfe Köperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im BSK im SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN (SHNW) zu seiner ersten Beratung im neuen Jahr getroffen.
Auf der Tagesordnung standen u.a.:

  • Kooptation eines Vorstandsmitglieds
  • Berichte zum Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" und zum Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
  • Aufgabengebiete der Vorstandsmitglieder
  • Finanzen und Stand der Bearbeitung von Förderanträgen
  • Workshop des Landesverbandes
  • weitere Veranstaltungen und Termine.

Auf Vorschlag des ordentlichen Mitglieds, Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V., wurde für den bisher offenen Vorstandssitz im LSKS einstimmig Gerd Schuhmacher kooptiert. Die gemäß Satzung geforderte offizielle Nachwahl erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung.

Projektkoordinatorin Kerstin Vietze informierte zunächst, dass das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" mit einer aktualisierten Zielstellung von der Landesdirektion für den Zeitraum 2019 - 2021 bestätigt wurde.
Anschließend gab sie einen Überblick zu den Aktivitäten im Zeitraum 10/2018 - 03/2019, über die in den entsprechenden SH-NEWS bereits berichtet wurde. Zur Kenntnis genommen wurde, dass für die Problemkreise Bahnsteighöhe und MobiServZentrale zwischenzeitlich Lösungen gefunden und offiziell bestätigt wurden.

Zum Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de konnte durch Dr. Peter Münzberg auf eine anforderungsgerechte Bearbeitung verwiesen werden. Ein Bericht zu den Aktivitäten im Jahre 2018 liegt vor.

Beraten und verabschiedet wurde die Zuordnung von Aufgaben und Themenkomplexen zu den Vorstandsmitgliedern. Die Neufassung dieser Übersicht wird in den folgenden Tagen im Internet unter LSKS-Intern-Dokumente veröffentlicht.

Für den gemeinsam mit den Mitgliedsvereinigungen des LSKS anstelle der bisherigen Wochenendschulungen durchzuführenden eintägigen Workshop wurden Themen gesammelt, die in der Folge aufbereitet und mit Referenten besetzt werden sollen. Dazu ist u.a. ein Kontakt zum Paritätischen Sachsen angeregt worden.

Die finanzielle Situation des Landesverbandes entspricht dem von der Mitgliederversammlung 2018 beschlossenen Haushaltplan. Informiert wurde über den Stand der Bearbeitung von Förderanträgen. Dort zeichnet sich u.a. bei der AKTION MENSCH ein Bearbeitungsstau ab, so dass über die Einordnung der beantragten zusätzlichen Aktivitäten noch keine Aussage getroffen werden kann.

Für die vom Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) gewünschte gemeinsame Vorstandsberatung sollen vor Festlegung des Termins zunächst die zu beratenden Themen formuliert werden.
Der LSKS-Vorstand empfiehlt als einen der Beratungsschwerpunkte die Aktualisierung und praktische Umsetzung des Konzeptes zur Aufgabenstellung und Arbeitsweise der gemeinsamen Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN unter dem Arbeitstitel "TEAM TEILHABE-INKLUSION-SELBSTVERTRETUNG-SELBSTHILFE" (Team TISS).

Weitere Termine:

  • 04.05.2019: Parade der Vielfalt, ein konkretes Programm liegt noch nicht vor
  • 05.06.2019: LSKS-Vorstandsberatung im SHNW in Dresden
  • 15.06.2019: LSKS-Workshop mit den Mitgliedsvereinigungen in Dresden
  • 10.08.2019: LSKS-Vorstandsberatung in Dresden
  • 21.09.2019: Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS im BFW Dresden.

Foto zur Meldung: LSKS-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/029 vom 24.03.2019)
Foto: LSKS-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/029 vom 24.03.2019)

SMWK zu zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (SH-NEWS 2019/030 vom 25.03.2019)

(29.03.2019)

Nicht nur Fürsorge im Einzelfall, sondern selbstbestimmte Teilhabe sichern

(PM; Red/mbg) Am 26. März 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechts-konvention ratifiziert. Sie sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange positionieret sich dazu wie folgt:
„Inklusion ist kein Fremdwort mehr in Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen, aber immer noch eine Aufgabe, für die es einen langen Atem braucht.
Nötig ist ein Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge im Einzelfall hin zum Ermöglichen der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Merkmalen und Bedürfnissen. Für dieses Umdenken möchte ich weiter werben. Wir als Ministerium begleiten, moderieren und unterstützen den Prozess, umgesetzt werden muss er an den Einrichtungen, von den Menschen selbst, die sich dafür auch engagiert einsetzen.“

Die Ministerin verweist darauf, dass das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Inklusionsprojekte in Kultureinrichtungen und Landes-Forschungseinrichtungen seit 2017 jährlich mit einer Million Euro fördert.
Damit wurden Projekte wie die Audiodeskriptionen von Filmfestivals, barrierefreie Webseiten oder Führungen und Flyer in Leichter Sprache verwirklicht. Unterstützt wird vom SMWK auch die „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“ beim Landesverband Soziokultur, die u.a. berät, wie gleichberechtigte kulturelle Teilhabe umgesetzt werden kann. Für inklusive Maßnahmen in Sachsens nichtstaatlichen Museen stehen zusätzlich für 2019 und 2020 jeweils 130.000 Euro bereit.

Darüber hinaus werden die staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen seit 2015 jährlich mit zwei Millionen Euro  unterstützt, um die Arbeits- und Studienmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende mit Behinderungen zu verbessern.
Viele größere und kleinere Projekte haben damit Studium und wissenschaftliches Arbeiten für Menschen mit Beeinträchtigung erleichtert.
Eine vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen in staatlichen Hochschulen und Landes-Forschungseinrichtungen (2016) hatte Defizite aufgezeigt, aber auch deutlich gemacht, dass mit den ausgereichten Inklusionsmitteln bereits eine Dynamik in Gang gesetzt wurde, die für die Verbesserung der inklusiven Qualität an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Schritt ist.

Aus Anlass des zehnjährigen Jubliäums der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange am Mittwoch, 27. März 2019, im Serbski institut/Sorbischen Institut in Bautzen und im Schlesischen Museum Görlitz zu Gast. Beide Einrichtungen engagieren sich beispielhaft dafür, ihre Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erweitern und verbessern. Sie erhalten am 27. März 2019 Zuwendungsbescheide für neue Inklusionsprojekte.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) bestätigt die vielseitigen Aktivitäten des Wissenschaftsministeriums in Sachen Inklusion, die sie mit ihrem spezifischen Projekt-Beitrag "Inklusion von unten" mitgestaltet und unterstützt.
Die LAG SH verweist jedoch darauf, dass der von Frau Dr. Stange geprägte Satz "Nötig ist ein Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge im Einzelfall hin zum Ermöglichen der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Merkmalen und Bedürfnissen" offenbar noch nicht in allen Staatsministerien und ihren nachgeordneten Einrichtungen angekommen ist (siehe auch:SH-NEWS 2019/024).

Foto zur Meldung: SMWK zu zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (SH-NEWS 2019/030 vom 25.03.2019)
Foto: SMWK zu zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (SH-NEWS 2019/030 vom 25.03.2019)

SMS zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen (SH-NEWS 2019/031 vom 25.03.2019)

(29.03.2019)

Ressortübergreifend denken und handeln

(PM; Red/mbg) Am 26. März 2019 jährt sich der Tag zum zehnten Mal, an dem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland verbindlich wurde. Seit der Neugründung des Freistaates Sachsen war die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Die Ratifizierung der UN-BRK gab jedoch die Grundlage und den Startschuss für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der Konvention.

„Inklusion ist für mich eine Herzensangelegenheit. Jede Woche lerne ich neue Projekte und spannende Menschen in ganz Sachsen kennen. Ich bin begeistert, mit wieviel Engagement und Herzblut das Thema Inklusion aktiv vor Ort umgesetzt wird. Wir unterstützen mit Freude kreative Ideen und Projekte. Denn nur gemeinsam können wir Behindern verhindern“, sagte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch anlässlich des zehnten „Geburtstages“ der UN-BRK.

Seit der Neugründung des Freistaates Sachsen war die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Die Ratifizierung der UN-BRK gab jedoch die Grundlage und den Startschuss für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der Konvention.

Die Federführung für den Aktionsplan hatte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernommen. Bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen handelt es sich jedoch um eine Querschnittsaufgabe, die alle Lebensbereiche und somit alle Staatsministerien betrifft.

Die Erarbeitung des Aktionsplanes erfolgte in mehreren Schritten und getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ - wurden von Beginn an Menschen mit Behinderungen, deren Vertreter und alle interessierten Bürger einbezogen. Das Ergebnis ist ein Aktionsplan, der über 200 Maßnahmen aus allen Politikfeldern beinhaltet.

In den letzten Jahren konnte Sachsen in den verschiedensten Lebensbereichen zahlreiche positive Ergebnisse erzielen:

Für das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt setzt sich seit 2010 insbesondere die Allianz Arbeit + Behinderung ein und 2016 startete das Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“.

Für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine wichtige Voraussetzung. Mit dem Investitionsprogramm barrierefreies Bauen - „Lieblingsplätze für alle“ können bestehende Barrieren in Museen, Kultureinrichtungen, Gaststätten und Arztpraxen beseitigt werden.

Die gesellschaftliche Partizipation, eine uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen, politischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Leben für alle, ist ein weiteres Ziel. Hierzu gehört auch, dass Informationen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Deshalb ist die Staatsregierung bemüht, kontinuierlich die eigene Internetpräsenz barrierefrei zu gestalten. So werden u. a. Dokumente in Leichter Sprache und Videos in Gebärdensprache angeboten.

Die Sächsische Staatsregierung stellt die Weichen für eine inklusive Gesellschaft. Dafür stellt der Freistaat Sachsen seit 2011 auf einer gesetzlichen Grundlage Fördermittel bereit. Pro schwerbehindertem Mensch in Sachsen werden jährlich 60 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Summe, derzeit ca. 22 Mio. Euro pro Jahr, steht für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z. B. „Lieblingsplätze für alle“, zur Verfügung.

Jedoch funktioniert Teilhabe nur, wenn alle mitmachen. Deshalb ist es ebenso Ziel des Aktionsplanes, eine breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren, um den Abbau von alltäglichen Hürden sowie Vorurteilen zu fördern.

„Behindern Verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln!“ ist der Titel einer groß angelegten Kampagne, unter der sachsenweit seit August 2016 zahlreiche Maßnahmen zur Sensibilisierung realisiert wurden. Ziel ist es, mit einem Lächeln die Lust und Bereitschaft zu wecken, sich mit Inklusion auseinanderzusetzen und umzudenken. Aus diesem Grund wurde die Kampagne bunt, frech und mit einem Augenzwinkern gestaltet. Begleitet und verbreitet wird die Kampagne durch fünf Kampagnenbotschafter. 

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) weiß die vielfältigen Bemühungen des SMS zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung durchaus zu schätzen, gestaltet sie u. a. durch ihr Projekt zur Förderung der "Inklusion von unten" aktiv und konstruktiv mit.

Das hatte sie z. B. auch bei der Erarbeitung des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung versucht. Leider konnte dort eine Vielzahl von Überlegungen aus der Sicht der Betroffenen nicht untergebracht werden.
U. a. deshalb fordert die LAG SH deutlich stärker als bisher in die konzeptionelle Arbeit zur Umsetzung der UN-BRK und des Aktionsplanes eingebunden zu werden. Die daraus resultierenden Anforderungen sind allerdings mit ausschließlich ehrenamtlich Engagierten nicht zu realisieren.
Die entsprechenden Vorschläge zur Stärkung der LAG SH im Hinblick auf die sozial- und gesundheitspolitische Mitgestaltung sind dem SMS bekannt, jedoch bisher nicht entschieden worden.

Im Mittelpunkt steht nach wie vor die Gewährleistung gleichwertiger Menschenrechte für alle in der Bürgergesellschaft.
Kampagnen, Förderungen zur Beseitigung von Mängeln und Teilhabehemmnissen sind sicher nützlich, dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir mit der Umsetzung der Grundforderungen der UN-BRK insgesamt noch lange nicht am Ziel sind (siehe auch: SH-NEWS 2019/024).

Foto zur Meldung: SMS zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen (SH-NEWS 2019/031 vom 25.03.2019)
Foto: SMS zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen (SH-NEWS 2019/031 vom 25.03.2019)

57. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes (SH-NEWS 2019/032 vom 26.03.2019)

(29.03.2019)

"Düsseldorfer Erklärung" zur Gesundheitsversorgung verabschiedet

(PM; Red/mbg) Das 57. Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand auf Einladung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, vom 20. bis 21. März 2019 in Düsseldorf statt.
Den inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“.

Im Ergebnis dieser zweitägigen Zusammenkunft verabschiedeten die Beauftragten gemeinsam die "Düsseldorfer Erklärung". Darin erklären sie: „Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in diesem Monat seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft ist, schreibt den Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit zu.
Die Beauftragten erwarten, dass die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Dabei muss der Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Ebenso muss der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei jedem anderen Menschen gewährleistet werden.“

Vor diesem Hintergrund fordern die Behindertenbeauftragten eine inklusivere Gesundheitsversorgung, bei der die Barrierefreiheit ein grundlegender Standard im Gesundheitswesen ist, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Zudem muss eine spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen gewährleistet sein.

Auch müssen Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts weiter finanziert werden. Ferner muss in den Aus- und Fortbildungen der Gesundheitsberufe eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erfolgen, um Vorbehalte abzubauen.
Darüber hinaus muss die Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen verbessert werden.

Am Ende der "Düsseldorfer Erklärung" formulieren die Behindertenbeauftragten, dass die Grundlage für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe eine barrierefreie, inklusive und interdisziplinäre Gesundheitsversorgung ist.

Düsseldorfer Erklärung

Foto zur Meldung: 57. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes (SH-NEWS 2019/032 vom 26.03.2019)
Foto: 57. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes (SH-NEWS 2019/032 vom 26.03.2019)

Abbau von Barrieren - Sachsen fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 3 Millionen Euro (SH-NEWS 2019/033 vom 26.03.2019)

(29.03.2019)

Beitrag zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

(PM; Ref/mbg) Das Sozialministerium fördert 2019 mit dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle“ erneut den Abbau von bestehenden Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Bereits zum sechsten Mal hat das Ministerium das Programm in diesem Jahr aufgelegt und stellt für die Umsetzung insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit den „Lieblingsplätzen“ soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft dadurch verbessert werden, dass der Zugang  oder die Nutzung von öffentlichen  Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht oder verbessert wird. Das betrifft insbesondere den Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich.

„Die Anfragen und Anträge haben gezeigt, dass der Bedarf groß ist. Wir wollen mit dem Programm auch verdeutlichen, welche Bedeutung Barrierefreiheit für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft hat. Oft sind nur kleine Veränderungen erforderlich, um den Zugang zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen:
Eine Rampe am Eingang oder eine breitere Tür können nicht nur für einen Menschen im Rollstuhl, sondern auch für Familien mit Kinderwagen eine wichtige Hilfe sein. Orte des Gedenkens werden für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich. Eine induktive Höranlage ermöglicht Besuchern mit einem Hörgerät den gleichen Veranstaltungsgenuss wie anderen Menschen“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in den vergangenen Tagen bereits die Zuwendungsbescheide von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank - für das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle 2019“ erhalten.

In den vergangenen fünf Jahren konnten über das Investitionsprogramm bereits über 950 Projekte gefördert werden.
Neben der Anschaffung von Treppenliften, dem Anbau von Rampen und dem Einbau von behinderten-gerechten Sanitärbereichen wurden beispielsweise auch Audioguides für Menschen mit Sehbehinderungen oder Induktionshöranlagen in Kirchen und Versammlungsräumen für Menschen mit Hörgeräten gefördert, aber auch Einzelmaßnahmen wie die Anschaffung eines Motorbootes für Rollstuhlfahrer oder der barrierefreie Umbau eines Zugwagons einer Museumsbahn.

Foto zur Meldung: Abbau von Barrieren - Sachsen fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 3 Millionen Euro (SH-NEWS 2019/033 vom 26.03.2019)
Foto: Abbau von Barrieren - Sachsen fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 3 Millionen Euro (SH-NEWS 2019/033 vom 26.03.2019)

Offene Tagung des Beauftragten zum Thema "Gesundheit und Rehabilitation" (SH-NEWS 2019/019 vom 05.03.2019)

(15.03.2019)

Monotoring zum Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung

(PM; red/mbg) Im Dresdner Haus an der Kreuzkirche fand am 04.03.2019 im Beisein der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch, die 10. Offene Tagung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, statt.

Im Rahmen seines Monitorings zum „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ führt der Beauftragte regelmäßig "Offene Tagungen" durch, die den Stand der Umsetzung des Landesaktionsplans in verschiedenen Handlungsfeldern untersuchen.
So wurden heute vor über 80 Gästen aus Verbänden, Organisationen, Initiativen, Politik, Verwaltung und Einzelpersonen die Handlungsfelder „Familie“, „Gesundheit und Rehabilitation“ und „Behinderung und Pflegebedürftigkeit/ Behinderung im Alter“ näher betrachtet.

Nach einer Einleitung durch Sozialministerin Barbara Klepsch hielten am Vormittag Dr. Gunnar Dittrich von der Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Thomas Mayer und Dr. Gudrun Körber vom Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH – Kleinwachau sowie Monique Petzold und Peggy Witschas vom Landratsamt Bautzen eindrucksvolle Referate.

In der von Susann Mühlner vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingeleiteten Podiumsdiskussion fand am Nachmittag ein angeregter Austausch zwischen den Tagungsteilnehmern und den Referenten statt.
So wurden Themen wie die barrierefreie medizinische Versorgung, Medizinische Versorgungszentren für Erwachsene mit Behinderung, Eltern mit Behinderung/Elternassistenz, der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung sowie aktuelle Praxisbeispiele Betroffener angesprochen und diskutiert.

„Die Offenen Tagungen tragen dazu bei, dass der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Thema Barrierefreiheit im Bewusstsein aller bleibt und diskutiert wird.
Der Aktionsplan zeigt Barrieren und gleichzeitig Maßnahmen auf, mit denen wir Probleme beseitigen können. Fast alle Maßnahmen, welche die Schwerpunkte der Offenen Tagung betreffen, sind bei uns in der Umsetzung und viele davon auch schon abgeschlossen.
Damit sind aber die Themen für uns lange noch nicht beendet. Wir arbeiten weiter aktiv daran, eine für alle zugängliche Versorgung und Angebote zu schaffen“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

„Wir haben zu prüfen, auf welchem Stand sich die Gesundheits-, Rehabilitations-, Pflege- und Familiensysteme im Freistaat Sachsen befinden. Denn nur deren stetige Weiterentwicklung kann den Herausforderungen der heutigen Zeit, wie Demografie, Digitalisierung, Migration oder veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen angemessen begegnen.", sagte Pöhler während der Tagung.
„Ziel ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderung, die erforderlichen Gesundheits-, Pflege- und Teilhabeleistungen erhalten. Ein uneingeschränkter und umfassender barrierefreier Zugang ist dabei unumgänglich und daher fordere ich die Verantwortlichen auf, schnellstmöglich eine Richtlinie zur Förderung barrierefreier Arztpraxen auf den Weg zu bringen.“, betonte Pöhler in der Podiumsdiskussion sehr deutlich.

Podiumsdiskussion zur Offfenen Tagung des Behindertenbeauftragten Sachsen März 2019

Blick auf das Podium anlässlich der "Offenen Tagung" des Behindertenbeauftragten Sachsen zur Umsetzung der UN-Behindertentenrechtskonvention und
des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung am 04.03.2019 in Dresden

Quelle: SMS/Beauftragter/Übernahme aus PM

Foto zur Meldung: Offene Tagung des Beauftragten zum Thema "Gesundheit und Rehabilitation" (SH-NEWS 2019/019 vom 05.03.2019)
Foto: Offene Tagung des Beauftragten zum Thema "Gesundheit und Rehabilitation" (SH-NEWS 2019/019 vom 05.03.2019)

Steuererklärung leicht gemacht (SH-NEWS 2019/020 vom 06.03.2019)

(15.03.2019)

Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

(PM LV KM; Red/mbg) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.
Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2018. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.

Pressemitteilung zum Steuermerkblatt 2019

Das Merkblatt finden Sie direkt  im Internet als Download unter

www.bvkm.de

in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ zur Verfügung.

Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de oder über www.bvkm.de/verlag Bei größeren Mengen stellen wir die Portokosten in Rechnung.

Rückfagen an:

Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211. 64004-21
Fax: 0211. 64004-20
presse@bvkm.de

Foto zur Meldung: Steuererklärung leicht gemacht (SH-NEWS 2019/020 vom 06.03.2019)
Foto: Steuererklärung leicht gemacht (SH-NEWS 2019/020 vom 06.03.2019)

Mobil in den Frühling mit Rolli, Stock und Co. (SH-NEWS 2019/021 vom 06.03.2019)

(15.03.2019)

Neue Termine für Mobilitätstrainings in Dresden und Ostsachsen

(LSKS/kv) Der Frühling steht vor der Tür - es ist höchste Zeit wieder "in Schwung" zu kommen.

Deshalb freut sich der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V., neue Termine zum Mobilitätstraining für mobilitätseingeschränkte Menschen bekannt zu geben, die vom Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ mit seinen Kooperationspartnern durchgeführt werden.

Theorie:

  • Mittwoch 03.04.2019, Themennachmittag in Zittau:
    Mobil in den Frühling mit Rolli, Stock und Co.

Praxis:

  • Samstag 13.04.2019, Mobilitätstraining in Zittau:
    Nutzung von Bus und Bahn
  • Samstag 04.05.2019, Mobilitätstraining in Dresden:
    Nutzung Niederflurstraßenbahn der DVB AG
  • Samstag 18.05.2019, Mobilitätstraining in Dresden:
    Nutzung Niederflurbusse der DVB AG in Dresden

Darüber hinaus befinden sich weitere Termine in Planung, so z. B. ein Mobilitätstraining mit Regionalbus Leipzig in Grimma und Ausfahrten sowie Trainingseinheiten zur Nutzung des ÖPNV/SPNV im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September 2019.

Weitere Informationen zu den genannten und folgenden Terminen entnehmen Sie bitte unserem Kalender:

Veranstaltungskalender

Die Veranstaltungen sind kostenlos und die Anmeldung bereits jetzt möglich beim:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW)
Michelangelostr. 2/ Erdg.
01217 Dresden
Ansprechpartnerin: Kerstin Vietze
vietze@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Fon: 0351 479 35013
Fax: 0351 479 35017

Foto zur Meldung: Mobil in den Frühling mit Rolli, Stock und Co. (SH-NEWS 2019/021 vom 06.03.2019)
Foto: Mobil in den Frühling mit Rolli, Stock und Co. (SH-NEWS 2019/021 vom 06.03.2019)

LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/022 vom 13.03.2019)

(15.03.2019)

Aktuelle Arbeitsergebnisse und Beratungen ausgewertet

 

(Red/mbg) Am 13.03.2019 hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk Sachsen seine planmäßige Beratung durchgeführt. Auf der Tagesordnung standen u.a.:

  • Beratung der Vereinheitlichung von Bezeichnungen für das Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de, der Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN und des dort tätigen Teams aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen
  • Standpunkt des Vorstands der LAG SH zur Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Projektanträge zur Förderung der Tätigkeit der LAG SH
  • Berichte zum Bearbeitungsstand der im SHNW eingeordneten Projekte und Aufgabenstellungen
  • Bericht zum Gespräch mit dem Vermieter Vonovia
  • Besetzung von Gremien durch Vertreter der LAG SH.

Der Vorstand verständigte sich dahingehend, zunächst die bisherigen Bezeichnungen für das Internetportal und die Arbeitsstelle Michelangelostr. 2 in 01217 Dresden (-Zschertnitz) beizubehalten, jedoch durch die Bezeichnung des im SHNW tätigen Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen der LAG SH und des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) mit "TEAM Teilhabe-Inklusion-Selbstvertretung- Selbsthilfe" (TEAM TISS) die ihnen zugeordneten Arbeitsgebiete nach außen deutlicher darzustellen.
Zugleich soll in einem ersten Schritt der inhaltliche Zusammenhang von Internetportal, Arbeitsstelle und Mitarbeiter-Team durch ein gemeinsames Logo sichtbar gemacht werden.

Der Vorstand beschloss anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Behindertenrechtskonvention einen Artikel in www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de und als Pressemitteilung zu veröffentlichen, in dem der Standpunkt der LAG SH zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland und im Freistaat Sachsen dargestellt wird.

Beraten wurde der Stand der Bearbeitung und Bestätigung von Projekten und sonstigen Förderungen u.a. durch die AKTION MENSCH, die GKV und den Freistaat Sachsen.
Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass mit den bereits vorliegenden und weiteren, in Aussicht gestellten Bewilligungen wichtige anliegende projektorientierte Vorhaben, u.a. auch anteilige Ersatzbeschaffungen zur Erneuerung der zum Teil völlig überalterten technischen Ausstattung des SHNW, gesichert werden können.

Zur Kenntnis genommen wurde, dass die Bearbeitung der bereits bestätigten Projekte bzw. der im Sinne der geforderten Nachhaltigkeit weiter zu verfolgenden Aufgaben aus den Vorjahren im Wesentlichen planmäßig verläuft und mit den verfügbaren personellen Ressourcen abgesichert ist.
Gewürdigt wurden die Aktivitäten des Inklusionsprojektes, mit denen bedeutsame Beiträge zur Umsetzung des Aktionsplanes der Staatsregierung sowie zur "Inklusion von unten" geleistet wurden und werden.

Zur Kenntnis genommen und bestätigt wurden die Ergebnisse der Aussprache mit dem Vermieter Vonovia. Sie beinhalten u.a. erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen und die Zusage, im Rahmen einer für den Zeitraum 2022/2023 geplanten Modernisierung des Hauses Michelangelostr. 2 durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit des SHNW während der Modernisierungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Allerdings musste der Vorstand zugleich akzeptieren, dass nunmehr auch für die vom vorherigen Gebäudeeigentümer Gagfah befristet mietfrei zur Verfügung gestellten zwei Räume ab Januar 2019 eine entsprechende Bezahlung gefordert wird.

Beraten und beschlossen wurde die Besetzung bzw. der Besetzungsverzicht von übergreifenden Gremien.
In diesem Zusammenhang stellt der Vorstand erneut fest, dass die Besetzung von bzw. die aktive Mitarbeit in der gewünschten Anzahl und Vielfalt ausschließlich mit ehrenamtlich Mitwirkenden nicht gewährleistet werden kann, u.a. auch, weil die an die zu entsendenden Vertreter gestellten Forderungen bez. Kenntnis- und Arbeitsumfang von Ehrenamtlichen nicht erfüllt werden können.
Das bezieht sich u.a. auch darauf, dass Beratungsorte zu den angesetzten Zeitpunkten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden können.
Der Vorstand macht in diesem Zusammenhang erneut darauf aufmerksam, dass die schon seit längerem geforderte anteilige institutionelle Förderung (Personal- und zugehörige Sachkosten) der LAG SH, u.a. zur Sicherung der vorgenannten Aufgabenstellungen, nach wie vor in der Staatsregierung nicht geklärt bzw. entschieden wurde.

Nächste Termine:

  • LAG SH-Vorstandsberatung 22.05.2019 10:00 Uhr im SHNW
  • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH für das Jahr 2019 voraussichtlich am 16.11.2019 im Berufsförderungswerk Dresden

Foto zur Meldung: LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/022 vom 13.03.2019)
Foto: LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/022 vom 13.03.2019)

Junge Selbsthilfe in Aktion (SH-NEWS 2019/014 vom 20.02.2019)

(01.03.2019)

Umfrage als Grundlage der weiteren Tätigkeit der DGM

(DGM/AN; Red/mbg) Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM) ist der größte Selbsthilfeverband Deutschlands für Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen sowie deren Angehörige, Familien und Freunde.

Vor zwei Jahren, im Sommer 2017, gründeten neun junge DGM-Mitglieder, der größte Teil selbst betroffen, eine bundesweite Arbeitsgruppe, die „JUNGE DGM“.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es - anders als eine reguläre Selbsthilfegruppe - die konzeptionelle Auseinandersetzung mit Herausforderungen, Angebotsstrukturen und Zielgruppenarbeit zu starten, zunächst im eigenen Bundesverband.

So ist es der Arbeitsgruppe gelungen, durch einen entsprechenden Beschluss des höchsten Gremiums der DGM, der Delegiertenversammlung, ein neues Amt für die DGM-Landesverbände einzuführen: Die bzw. der „Jugendbeauftragte“.
Zugleich beschlossen wurde ein „Junge-Leute-Bonus“. Das bedeutet, dass junge Menschen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrags zahlen müssen.

Nunmehr hat die Arbeitsgruppe „Junge DGM“ ihre im Jahre 2017 mit über 200 jungen Betroffenen durchgeführte Umfrage auswerten und publizieren können.
Dank einer großzügigen Förderung des Bundesgesundheitsministeriums ist aus der Umfrage eine lesenswerte Broschüre entstanden, die auch anderen Selbsthilfevereinigungen wertvolle Hinweise vermittelt, wie Selbsthilfe speziell mit jungen Betroffenen und für junge Betroffene gestaltet werden kann.

Broschüre "Junge Selbsthilfe"

Sind Sie an detaillierteren Aussagen der jungen Leute und was ihnen an der Selbsthilfe wichtig ist interessiert, nehmen Sie bitte mit der Arbeitsgruppe Kontakt auf.

junge.dgm@dgm.org

Bericht:

Arbeitsgruppe „Junge DGM“ der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
André Neutag
stellv. Kommunikationsbeauftragter der AG „Junge DGM“
Jugendbeauftragter des DGM - LV Sachsen

Foto zur Meldung: Junge Selbsthilfe in Aktion (SH-NEWS 2019/014 vom 20.02.2019)
Foto: Junge Selbsthilfe in Aktion (SH-NEWS 2019/014 vom 20.02.2019)

18 werden mit Behinderung (SH-NEWS 2019/015 vom 21.02.2019)

(01.03.2019)

BVKM aktualisiert Merkblatt

(BVKM; Red/mbg) Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BKVM) hat seinen Rechtsratgeber, das Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ überarbeitet und aktualisiert.

Der neue Ratgeber berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Ein besonderes Augenmerk wird ferner bereits jetzt auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.

Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ steht im Internet in der Rubrik „Recht und Politik“ als

Merkblatt

kostenlos zum Download zur Verfügung.

Die gedruckte Version des Ratgebers kann zum Preis von 1 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM)
Stichwort „18 werden“
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-15
versand@bvkm.de

Foto zur Meldung: 18 werden mit Behinderung (SH-NEWS 2019/015 vom 21.02.2019)
Foto: 18 werden mit Behinderung (SH-NEWS 2019/015 vom 21.02.2019)

Junge Selbsthilfe trifft sich in Duderstadt (SH-NEWS 2019/016 vom 23.02.2019)

(01.03.2019)

Wo wir verstanden und akzeptiert werden

(PM NAKOS; Red/mbg) Rund 70 Selbsthilfeaktive treffen sich beim Bundestreffen Junge Selbsthilfe Anfang März in Duderstadt.

Die einen haben eine chronische Erkrankung wie Epilepsie oder Multiple Sklerose. Andere sind körperbehindert oder Angehörige von Pflegebedürftigen. Manche wurden schon im jungen Alter mit einer Krebserkrankung konfrontiert oder haben eine Transplantation hinter sich. Und für viele geht es um Suchterkrankungen, um Ängste oder Depressionen.

Trotz dieser Verschiedenheiten eint sie aber auch etwas: Sie haben sich mit anderen zusammengetan, die dasselbe erlebt oder Ähnliches durchgemacht haben.
In Selbsthilfegruppen haben sie ihre Erfahrungen geteilt, sich gegenseitig unterstützt, nach Lösungen gesucht und gemeinsame Bewältigungsstrategien entwickelt.
„Wir haben in unseren Selbsthilfegruppen Orte gefunden, wo wir verstanden und akzeptiert werden, und so sein können, wie wir sind“, sagen sie.

Diese Erfahrung möchten sie weitergeben: Beim Bundestreffen Junge Selbsthilfe 2019 kommen vom 1. bis 3. März zum fünften Mal rund 70 junge Erwachsene aus ganz Deutschland zu einem intensiven Wochenende des Austausches zusammen.
Sie wollen hören, wie andere ihre Selbsthilfegruppenarbeit gestalten, einander Tipps geben und voneinander lernen.
Unter dem Motto „Zusammen mehr!“ wollen sie aber auch gemeinsam Projekte voranbringen, um die Idee der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bekannter zu machen. Und um andere junge Leute für diese Möglichkeit der Problembewältigung zu begeistern, von der sie selbst so überzeugt sind.

Die 3-tägige Veranstaltung wird von der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) in Zusammenarbeit mit einem jungen Organisationsteam durchgeführt und vom AOK-Bundesverband gefördert.

Kontakt:

Miriam Walther und Ruth Pons (NAKOS)
Tel: 030 31 01 89 - 84
junge-selbsthilfe@nakos.de
www.schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de
https://www.nakos.de/themen/junge-selbsthilfe/bundestreffen-2019
 

Anmerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und ihre Mitgliedsverbände bieten der "Jungen Selbsthilfe", in so fern sie im Freistaat Sachsen wirkt und noch nicbt mit ihnen verbunden ist, Kontakte, Beratung und Unterstützung an.

Foto zur Meldung: Junge Selbsthilfe trifft sich in Duderstadt (SH-NEWS 2019/016 vom 23.02.2019)
Foto: Junge Selbsthilfe trifft sich in Duderstadt (SH-NEWS 2019/016 vom 23.02.2019)

Pauschaler Wahlrechtsausschluss unzulässig (SH-NEWS 2019/017 vom 23.02.2019)

(01.03.2019)

Wahlgesetze müssen für Europawahl und Landtagswahlen überarbeitet werden

(PM; Red/mbg) Zur veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-rechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind."

"Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechts-konvention steht.
Damit ist die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl mit sofortiger Wirkung beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben.
Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfevereinigungen behinderter und chronisch kranker Menschen im Verfahren eine

Stellungnahme

abgegeben.

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und ihre Mitgliedsvereinigungen  begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich. Letztlich hatten auch sie seit längerem die Aufhebung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses für den genannten Personenkreis gefordert.
Sie erwarten im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen und die Landtagswahl nun, dass die sächsischen Regelungen kurzfristig entsprechend der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.
Zugleich geht an die eingesetzten vormundschaftlichen und sozialen Betreuer die Aufforderung, den Betreuten eine angemessene Unterstützung zur Formulierung einer eigenständigen Wahlentscheidung zu gewähren
Und natürlich alles im umfassenden Sinne barrierefrei, denn auch da gibt es noch erhebliche Probleme.

Foto zur Meldung: Pauschaler Wahlrechtsausschluss unzulässig (SH-NEWS 2019/017 vom 23.02.2019)
Foto: Pauschaler Wahlrechtsausschluss unzulässig (SH-NEWS 2019/017 vom 23.02.2019)

ÖPNV-Projektgruppenberatung Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SH-NEWS 2019/018 vom 25.02.2019)

(01.03.2019)

Aktueller Stand und Herausforderungen im Landkreis

(LSKS/kv) Am 14.02.2019 stand für das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ die turnusmäßige Beratung mit den regionalen Projektpartnern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Landratsamt Pirna auf dem Programm.

Auf Einladung des Projektteams nahmen seitens des Landkreises Michael Clauß, Behindertenbeauftragter, und Lydia Schmid, Sachgebiet ÖPNV/Verkehrsplanung, teil. Für die Verkehrsunternehmen RVD/OVPS kam Axel Ludwig und vom Tourismusverband Sächsische Schweiz Peggy Nestler. Seitens des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) wirkten der Projektbeauftragte Dr. Peter Münzberg und die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze.

Zunächst fasste Herr Ludwig, Abteilungsleiter Betrieb und Technik, den aktuellen Stand zum Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Dresden (RVD) und Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna Sebnitz (OVPS) zusammen. Das neu entstandene Unternehmen verkehrt seit dem 01.01.2019 als Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RV SOE) durch den Landkreis.

Zur Beratung standen nachfolgend die folgenden vergangenen und nächsten gemeinsamen Schritte im Projekt im Vordergrund, so u. a.:

  • Auswertung vergangener Ausfahrten (siehe SH-NEWS 2018/074 ) und Mobilitätstraining im Landkreis
  • Planung zukünftiger Trainingsangebote / Ausfahrt mit Bus, Bahn und Fähre in der Sächsischen Schweiz für September 2019 (Europäische Mobilitätswoche)
  • Erfolgreich durchgeführte Fahrerschulungen mit der RVD im Herbst 2018 (siehe SH-NEWS 2018/076 und 2018/092 ) und Umsetzung weiterer Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen in der neuen Projektlaufzeit
  • Zum Umsetzungsstand des Programms zur Nutzbarmachung bzw. Verbesserung der Situation für mobilitätseingeschränkte Passagiere im Bereich der Elbfähren wurde berichtet, dass die Planungen der Fähre Postelwitz ordnungsgemäß vorankommen. Zwecks teilweise erforderlicher Neigungsangaben wurde der Kontakt mit der DVB AG empfohlen, da diese bereits über Erfahrungen/Vorlagen verfügt.
  • Aktuelle Entwicklungen zum Bahnsteighöhenkonzept (siehe SH-NEWS 2019/004 )
  • Planungen zur barrierefreien Nutzung des Haltepunktes Obervogelgesang mit Einordnung 2022/23 im Rahmen des Bahnhofsprogrammes des VVO/DB S&S
  • Erstellung eines übergreifenden Flyers zur Busnutzung für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung beim VVO
  • Fahrgastinformation zur Haltestellensituation Vor-Ort durch den Landkreis (Einpflegen vorhandener Daten ins Geoinformationssystem mit Möglichkeit zur öffentlichen Einsicht über das Geoportal)
  • Sensibilisierung der Kommunen bzw. deren Bürgermeister hinsichtlich barrierfreier Haltestellengestaltung über das Landratsamt
  • Bestehendes Konzept zum Umgang mit E-Scootern entsprechend des bundesweiten Erlasses bei der RV SOE
  • Positive Rückmeldungen zur Nutzungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf der historischen Kinitzschtalbahn

Zwecks Umsetzung bzw. Weiterverfolgung dieser Punkte wird das Projekt und seine Unterstützer auch weiterhin im Landkreis aktiv sein. Für Anfang 2020 soll in diesem Sinne auch die nächste Projektgruppenberatung einberufen werden.

Foto zur Meldung: ÖPNV-Projektgruppenberatung Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SH-NEWS 2019/018 vom 25.02.2019)
Foto: ÖPNV-Projektgruppenberatung Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SH-NEWS 2019/018 vom 25.02.2019)

Änderungen beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (SH-NEWS 2019/009 vom 05.02.2019)

(15.02.2019)

Inklusion - Kein Thema bei der Deutschen Bahn?

(LSKS/kv, DBSV) Zum 01.02.2019 trat beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (DB) eine Neuregelung zur Anmeldung und Erbringung von Hilfeleistungen über die Mobilitätsservicezentrale in Kraft. Diese besagt, dass die bisherige Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Reisenden nur noch dann erfolgt, wenn sie Züge der DB bzw. von Unternehmen nutzen, die an dem Verfahren teilnehmen.

 Eisenbahn-Unternehmen mit möglicher Anmeldung über MSZ

Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass dies für eine Reihe von Verkehrsunternehmen nicht gilt und diese entsprechende Hilfeleistungen zukünftig in Eigenregie umsetzen. Auf sächsischem Gebiet betrifft das u. a. Die Städtebahn und die ODEG. Fraglich ist zudem, welches Vorgehen bei der Nutzung grenzüberschreitender Verbindungen des Nahverkehrs erfolgt.

Weitergehende Informationen dazu stellt die DB Station & Service auf Ihrer Internetseite bereit.

Informationen der DB zum Mobilitätsservice

Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ und der DBSV sehen diese kundenunfreundliche Neuregelung sehr kritisch, da somit in der Praxis große Unsicherheiten und ein erhöhter Aufwand vor Reiseantritt beim Endnutzer vorprogrammiert ist.

Vor dem Hintergrund, dass bei Mobilitätsdienstleistern auch spontane Hilfeleistungen ohne Anmeldungen die Regel sein sollten, ist eine nochmalige Verkomplizierung des Anmeldeprozederes nicht vermittelbar, zumal der mobilitätseingeschränkte Reisende oft nicht erkennen kann, ob die DB oder ein anderer Partner auf der gewünschten Strecke generell oder nur anteilig auf der gewünschten Relation fährt.

Aus Projektsicht sollten für alle Linien des Schienennahpersonennahverkehrs gelten, dass die Anmeldung und Vermittlung über DB Station und Service geschieht. Dies sollte noch selbstverständlicher sein, wenn man bedenkt, dass externe Mobilitätsdienstleister Gebühren entrichten müssen, wenn Strecken/Stationen der Deutschen Bahn in Anspruch genommen werden.

Dass diese Umsetzung zudem Hals über Kopf erfolgt und offenbar vorab keinerlei Abstimmungen mit den Behindertenvertretern stattgefunden haben, rückt das Unternehmen leider in kein gutes Licht.
Da muss man schon die Frage stellen, ob die DB als bundeseigenes Unternehmen Staat im Staate ist und geltende Regelungen (z.B. Forderungen der UN-BRK, die ja von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und damit auch von derr DB zu beachten sind) einfach unterlaufen kann.

Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) und das Projektteam zum „ÖPNV/SPNV für alle“ ist um eine Lösung im Sinne der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste bemüht und hat zu Klärung der Angelegenheit sowohl mit Verkehrsverbünden als auch dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. aufgenommen, der dazu nun  mit dem Bundesbehindertenbeauftragten und der Behindertenbeauftragten der Deutschen Bahn in Kontakt steht und sich zusätzlich an die deutschlandweit nicht teilnehmenden Verkehrsunternehmen wendet.

Über die aktuellen Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich auf diesen Seiten.

Foto zur Meldung: Änderungen beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (SH-NEWS 2019/009 vom 05.02.2019)
Foto: Änderungen beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (SH-NEWS 2019/009 vom 05.02.2019)

Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" sucht Mitwirkende (SH-NEWS 2019/010 vom 12.02.2019)

(15.02.2019)

Regionale Aktivitäten unterstützen

(Ink/jeg; Red/mbg) Das Projektteam "Inklusionsnetzwerk Sachsen" wendet sich mit folgendem Angebot an alle Interessierten:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. ist Träger des Projektes „Inklusionsnetzwerk Sachsen“. Wir haben für das Projekt den vorläufigen Maßnahmenbeginn erhalten. Drücken Sie uns die Daumen, dass die finale Bewilligung bald kommt.  
Wir arbeiten dennoch schon intensiv an dem Projekt weiter. Bisher waren wir vorwiegend in Dresden, Leipzig und Chemnitz mit dem Inklusionsnetzwerk Sachsen unterwegs. Nun möchten wir die Regionen stärken und mehr einbinden. Das schaffen wir nicht alleine.

Wir suchen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab April 2019 auf geringfügiger Basis (10 Wochenstunden, 400 Euro/Monat) befristet bis zum 31.12.2021 für je die Regionen:

  • Bautzen/Görlitz
  • Chemnitz, Mittelsachsen, Erzgebirge
  • Leipzig, Leipziger Land und Nordsachsen
  • Vogtland, Zwickau

Zu den wahrzunehmenden Aufgabe gehört es u. a. gemeinsam mit dem Projektteam neue Netzwerkpartner zu suchen, den Austausch mit den bestehenden Partnern zu fördern, zu Regionaltreffen einzuladen und „Runde Tische“ zum Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu etablieren.
Die gesuchten zukünftigen Mitarbeiter sind vorzugweise Experten in eigener Sache mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die vollständige Stellenausschreibung liegt als PDF bei.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Ausschreibung über Ihre Medien publik machen oder Sie an Personen aus Ihren eigenen Reihen weiterleiten, für die eine solche Stelle in Frage kommen könnte. Hier die komplette

Ausschreibung

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Kerstin Helm und Christine Jeglinsky
Projektmitarbeiterinnen Inklusionsnetzwerk Sachsen

Fon: 0351 479350-12
Fax: 0351 479350-17
jeglinsky@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de
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Besuchen Sie unser Projekt auch bei facebook.

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH SACHSEN)
c/o SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
Michelangelostr. 2/Erdg.
01217 Dresden
Fon: 0351 479350-16
Fax: 0351 479350-17
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Foto zur Meldung: Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" sucht Mitwirkende (SH-NEWS 2019/010 vom 12.02.2019)
Foto: Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" sucht Mitwirkende (SH-NEWS 2019/010 vom 12.02.2019)

Soziale Lage der Menschen in Sachsen verbessert (SH-NEWS 2019/011 vom 12.02.2019)

(15.02.2019)

Sozialministerin Barbara Klepsch: Alterung wird große Herausforderung für Sozialbereich

(PM; Red/mbg) Die soziale Lage der Sachsen hat sich zwischen 2005 und 2015 deutlich verbessert. Das geht aus dem sächsischen Sozialbericht hervor, den Sozialministerin Barbara Klepsch heute vorgestellt hat.
So sind unter anderem das Einkommen und die Lebenserwartung gestiegen. Das Risiko, arm zu werden, ist in Sachsen vergleichsweise gering. Familien und Paare mit Kindern profitieren besonders vom Aufschwung. Ihnen und ihren Kindern geht es deutlich besser als noch im Jahr 2005.

„Der Sozialbericht zeigt: Es gibt viel Licht, aber auch Schatten. Die größte Herausforderung der kommenden Jahre wird die Alterung der Gesellschaft“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.
Denn die Sachsen werden älter und die Einwohnerzahl sinkt. 2015 lebten in Sachsen 4,08 Millionen Menschen, Tendenz leicht sinkend. Damit nimmt die Zahl der Erwerbstätigen ab. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Die medizinische Versorgung muss an diese Entwicklung ebenso angepasst werden, wie die Organisation der Pflege.

Die Einwohnerzahlen sinken aber nicht überall und langsamer als bisher. Während die Kreisfreien Städte wachsen, schrumpft die Zahl der Menschen in den Landkreisen und zugleich steigt dort die Zahl der Älteren.
Insbesondere die Zahl der Erwerbstätigen (20 – 65 Jahre) sinkt. Die Folge ist, dass immer weniger Fachkräfte verfügbar sind, auch im medizinischen Bereich und in der Pflege. Für den ländlichen Raum wird deshalb an neuen Modellprojekten gearbeitet.

„Sachsen treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Wir investieren in Modellprojekte im ländlichen Raum, wollen eine Landarztquote einführen und setzen auf eine vernetzte Pflege, damit es für jeden einzelnen Pflegebedürftigen eine Lösung gibt“, so die Ministerin. 

Die Arbeitslosenquote ist deutlich gesunken – auf unter 8 Prozent im Jahr 2016 (2005: 18 Prozent). Gleichzeitig stieg der so genannte Tageslohn für vollzeitbeschäftigte Männer um 20 Prozent und für vollzeitbeschäftigte Frauen um 24 Prozent.

„Wirklich glücklich bin ich darüber, dass Familien und Paare mit Kindern deutlich vom Aufschwung profitieren. Nur noch fünf Prozent in dieser Gruppe sind auf Arbeitslosengeld angewiesen“, sagt die Ministerin.
Der Anteil der erwerbstätigen Alleinerziehenden stieg von 62 auf 73 Prozent. Auch sie profitieren damit vom wirtschaftlichen Aufschwung.

Bundesweit führend ist Sachsen beim Elterngeld für Väter. So nahmen sich immerhin 44 Prozent der Väter eine Auszeit für die Kindererziehung (Stand 2014), im Bundesdurchschnitt waren es 34 Prozent.

Die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen sind in den vergangenen zehn Jahren von 1,13 auf 2,05 Milliarden Euro gestiegen und haben sich somit fast verdoppelt. Das ist vor allem auf mehr Angebote zur Kinderbetreuung zurückzuführen.
Mit der erfreulichen Entwicklung bei den Geburten ist auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen, der Erzieher und der Tagespflegerinnen deutlich gestiegen. Sonderfall Sachsen: Bei den unter 3-Jährigen geht jeder Zweite (51 Prozent) in die Krippe, im Bundesdurchschnitt nur jeder Dritte (33 Prozent).

Die Sachsen leben länger, nehmen aber auch mehr medizinische Leistungen in Anspruch. Die Lebenserwartung liegt inzwischen bei 77,6 Jahren bei Männern und sogar 83,6 Jahren bei Frauen. Gleichzeitig deutet einiges darauf hin, dass unter anderem das verstärkte Auftreten von Diabetes (mellitus Typ 2), Adipositas oder gesundheitsgefährdendem Alkoholkonsum nicht selten mit der schwierigen sozialen Lage der Betroffenen zusammenhängt.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist allein zwischen 2005 und 2015 um 39 Prozent auf 166.792 angestiegen, 2017 lag sie bereits bei rund 204.000. Die Ursache für den sprunghaften Anstieg zwischen 2015 und 2017 ist die Pflegereform im Jahr 2016. Mit dem Wechsel von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden konnten viel mehr Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der stärkste Aufwuchs erfolgte bei denjenigen, die Pflegegeld beziehen. 

Die wirtschaftliche Lage der Pflegebedürftigen ist vergleichsweise gut. In Sachsen kamen zuletzt auf 100.000 Einwohner lediglich 419 Empfänger von Hilfen zur Pflege. Das liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, ein Aufwuchs ist aber auch hier zu erwarten.
Die Zahl der Nachbarschaftshelfer stieg allein zwischen 2015 und 2018 von 529 auf nunmehr 1.552. „Das zeigt die hohe Bereitschaft der Menschen, sich für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft einzubringen. Diese Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen, müssen wir weiter stärken“, so Barbara Klepsch.

Um mehr Tiefenschärfe in die Sozialberichterstattung zu bekommen, wird das Sozialministerium nun erstmals eine Sozialberichterstattung ermöglichen, die auf Gemeindeebene abzielt. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und der Unterstützung des Statistischen Landesamtes erfolgen.

Die komplette Sozialberichterstattung finden Sie hier.

Sozialbericht Sachsen 2019

Foto zur Meldung: Soziale Lage der Menschen in Sachsen verbessert (SH-NEWS 2019/011 vom 12.02.2019)
Foto: Soziale Lage der Menschen in Sachsen verbessert (SH-NEWS 2019/011 vom 12.02.2019)

Mit DVB auf Kurs zum "ÖPNV für alle" (SH-NEWS 2019/012 vom 13.02.2019)

(15.02.2019)

Spitzengespräch und Fachberatertreffen

(Red/mbg) Am 06.02.2019 fand im DVB-Verwaltungsgebäude Trachenberger Straße das diesjährige Treffen des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)  mit dem Vorstand der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) statt.

Teilnehmer von der Seite der DVB waren Andreas Hemmersbach, Vorstand Finanzen und Technik,  und Jan Silbermann, Centerleiter Fahrbetrieb, von Seiten des Projektes Kerstin Vietze, Projektkoordinatorin und Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter.

Insgesamt bestätigte das Gespräch, dass der bisherige Weg, Probleme, Wünsche und Forderungen von beiden Seiten sachlich, konstruktiv und auf gleicher Augenhöhe zu beraten, gemeinsam nach Lössungen, ggf. auch nach Zwischenlösungen zu suchen, erfolgreich war und weiter geführt werden muss.

Im Mittelpunkt der Beratung stand ein Rückblick auf die im Sinne des "ÖPNV für alle" in der Landeshauptstadt Dresden erreichten Ergebnisse sowie eine Vorschau auf bereits laufende und im nächsten Zeitabschnitt geplante Vorhaben.

Dazu gehörten u.a.

  • Die im Jahre 2018 realisierten Mobilitätstrainings mit verschiedenen Fahrgastgruppen und die Schulung des Fahrpersonals
  • Überlegungen und Schritte zur Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Informationssysteme auf der Basis mobiler personenbezogener Endgeräte (Handy) einschl. Fahrkartenerwerb
  • Einhaltung der vereinbarten Restspalte und Restschwellen beim Übergang Bahnsteig - Tram an barrierefrei gestalteten Haltestellen
  • Die neuen Stadtbahngeneration im Rahmen des Großvorhabens "Stadtbahn 2020"
  • Weitere Zwischenschritte zur Umsetzung der Forderung des novellierten Nahverkehrsgesetzes in Bezug auf Barrierefreiheit
  • Baumaßnahmen und damit verbundene Ersatzverkehre.

Die vorgenannten Themen werden zugleich Schwerpunkte in der für den 14.03.2019 einberufenen Projektgruppenberatung "ÖPNV für alle" - Landeshauptstadt Dresden sein, an der zuätzlich die erforderlichen Fachabteilungen der DVB, das Stadtplanungsamt (SPA), das Straßen- und Tiefbauamt (STA), die am Projekt mitwirkenden Behindertenvereinigungen sowie die Behindertenbeauftragte bzw. Vertreter des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt teilnehmen werden.

Als zweiter Vorbereitungsschritt für die vorgenannte Beratung der Gesamt-Projektgruppe fand am 13.02.2019 im SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN die traditionelle Zusammenkunft mit den ehrenamtlichen Fachberatern des Projektes statt.
Für dieses Gremium waren bereits vor mehreren Jahren erfahrende, zwischenzeitlich im Ruhestand befindliche ÖPNV-Experten gewonnen wurden, die mit ihren, aus langjähriger Berufserfahrung resultierenden Anregungen die Projektarbeit begleiten und bereits mehrfach durch ihre Überlegungen und noch bestehenden Kontakte zur Problemlösung beigetragen haben.
So konnten das Projekt-Team und die DVB auch dieses Mal wieder einige zusätzliche Lösungsideen in ihre Tätigkeit und in die inhaltliche Vorbereitung der Projektgruppenberatung einordnen. Dafür unseren speziellen Dank.

Foto zur Meldung: Mit DVB auf Kurs zum "ÖPNV für alle" (SH-NEWS 2019/012 vom 13.02.2019)
Foto: Mit DVB auf Kurs zum "ÖPNV für alle" (SH-NEWS 2019/012 vom 13.02.2019)

Bewilligung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2019/013 vom 13.02.2019)

(15.02.2019)

Aktivitäten im Rahmen der „Weichenstellung“ für 2022…

(LSKS/kv) Erfreuliche Nachrichten kann das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen vermelden.

Das Wirken des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen und seiner Partner im Sinne mobilitätseingeschränkter Fahrgäste für den Zeitraum 2019 – 2021 ist im Zuge der Bewilligung des gestellten Projektantrags durch den Freistaat Sachsen sowohl personell als auch finanziell gesichert.

Im Projekt kann deshalb in den kommenden drei Jahren, wie geplant die Bearbeitung folgender Schwerpunkte erfolgen:

  • „Weichenstellung“ für 2022-2030 (u.a. Durchführung einer Fachtagung und Umsetzung Technischer Forderungen)
  • Nutzung der im Projekt gesammelten sächsischen Erfahrungen zur Hinwirkung auf bundeseinheitliche Probleme
  • Vertiefung und Erweiterung der Aktivitäten im ländlichen Raum
  • Kooperation und Unterstützung der Weiterführung von Projektaktivitäten in der Region Chemnitz/ Westerzgebirge/Vogtland und Leipzig Stadt
  • Etablierung der Bildungsarbeit und des Mobilitätstrainings mit bewährten und neuen Partnern/Öffentlichkeitsarbeit
  • Begleitung neuer Technologien/Unterstützung der Digitalisierung aus der Sicht mobilitätseingeschränkter Personen

Die Bearbeitung erfolgt einerseits für die jeweiligen Projektregionen durch die folgenden hauptamtlichen Mitarbeiter:

Koordination des Gesamtprojektes und regionale Koordination des Großraums Dresden/Elbland und Ostsachsen/Niederschlesien-Oberlausitz

Kerstin Vietze
E-Mail: vietze@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Telefon: 0351 479 35013
Dienstsitz: Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) Michelangelostr. 2/ EG, 01217 Dresden

Regionale Koordination des Gebietes Nordsachsen/Leipziger Umland

Jana Treffler-Klingner
E-Mail: oepnv-treffler@ivk-grimma.de
Dienstsitz: Außenstelle Grimma, August-Bebel-Str. 10, 04668 Grimma

Mitarbeit im Gesamtprojekt:

Thomas Naumann
E-Mail: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Telefon: 0351 479 35018

Barbara Böhme
E-Mail: boehme@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Telefon: 0351 47935016

Andererseits ist das Projekt geprägt durch einen hohen Grad an bürgerschaftlichem Engagement, so u. a. durch folgende Ehrenämter

LSKS-Projektverantwortlicher:

Jens Oertel
E-Mail: mobilitaet@bsk-sachsen.de

LSKS-Projektbeauftragter:

Dr. Peter Münzberg
E-Mail: oepnv@bsk-sachsen.de

Hinzu kommen zahlreiche weitere Vertreter der Selbsthilfe und Experten verschiedener Fachrichtungen, die die Arbeit maßgeblich unterstützen, u.a. die Mitwirkenden an den unterschiedlichen Mobilitätstrainings für die ÖPNV/SPNV-Nutzer und an den Fahrerschulungen in den Verkehrsunternehmen.

Das Gebiet der Region Chemnitz/Westerzgebirge/Vogtland obliegt nach wie vor dem Sozialverband VdK Sachsen e. V. als Projektträger.

Link zum Projekt des VdK Sachsen

An dieser Stelle freuen wir uns, auch auf den aktuellen Projektflyer hinweisen – erhältlich u. a. in den Dienststellen oder online:

Projektflyer(3947 kB)

Zu aktuellen Aktivitäten und Terminen im Zuge der Projektrealisierung halten wir sie u. a. gern an dieser Stelle und über den Veranstaltungskalender auf dem Laufenden.

Veranstaltungskalender

 

Foto zur Meldung: Bewilligung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2019/013 vom 13.02.2019)
Foto: Bewilligung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ (SH-NEWS 2019/013 vom 13.02.2019)

Neue Entwicklungen zum Bahnsteighöhenkonzept in Sachsen (SH-NEWS 2019/004 vom 22.01.2019)

(01.02.2019)

55 cm – Regelung für Sachsen

(LSKS/VVO, kv/pmg/al) Im Ergebnis der umfangreichen Aktivitäten des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) und seiner Partner im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zeichnen sich erste Erfolge zur Gewährleistung barrierefreier Einstiegsverhältnisse bei Nahverkehrszügen im Zusammenhang mit der von der Deutschen Bahn (DB) angekünigten Neugestaltung der Bahnsteige ab.

Nachdem bereits im September 2018 das Eisenbahnbundesamt Einzelentscheidungen der DB bezüglich einer 76er Bahnsteighöhe gekippt hat (siehe SH-NEWS 2018/072 ), erhielt das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ nun vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) die Information, dass alle in den in den nächsten Jahren neu zu gestaltenden Bahnsteige in Sachsen mit einer Höhe von 55 cm ausgestattet werden sollen.

Diskussionsbedarf besteht allerdings noch an Stationen, die auch von Hochgeschwindigkeitszügen (v>160 km/h) angefahren werden. Das betrifft auf dem Gebiet des VVO die Stationen Zabeltitz, Glaubitz, Frauenhain und Nünchritz.

Obwohl die bisher von der DB vorgetragenen Begründungen für höhere Bahnsteige - u. a. wird eine Verringerung der Gefährdung von wartenden Fahrgästen durch Steinschlag aus dem Gleisbett prognostiziert - aus technischer Sicht nicht haltbar sind, hält die DB langfristig weiterhin an einer Bahnsteigzielhöhe von 76 cm fest.
Wie diese Zielhöhe erreicht werden soll, will die DB zusammen mit den Ländern und Verkehrsverbünden für jede Strecke in einem Migrationskonzept unter Berücksichtigung der verkehrenden Fahrzeuge und der Restlebensdauer der Infrastruktur festlegen.

Nach aktuellem Stand ist also in nächster Zukunft auf den DB-Nahverkehrsstrecken nicht mit neuen 76er Bahnsteigen zu rechnen.
Damit gewinnt die Fahrzeug-, Bau- und Hilfsmittelindustrie genug Zeit, um innovative Lösungen im Sinne eines inklusiven Miteinanders im Allgemeinen und der barrierefreien Mobilität im Speziellen umzusetzen.
Es bleibt zudem zu hoffen, dass sich bis dahin auch technische Vernunft durchsetzt und manche der heutigen Fragen und Probleme zukünftigen Generationen erspart bleiben.

Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" wird (so lange es als Förderprojekt weitergeführt werden kann) die weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet "Barrierefreie Bahn/Bahnsteighöhenkonzept" aufmerksam verfolgen, auf der Basis der Grundforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" begleiten und die mobilitätseingeschränkten Nutzer der Bahn auf dem Laufenden halten.

Foto zur Meldung: Neue Entwicklungen zum Bahnsteighöhenkonzept in Sachsen (SH-NEWS 2019/004 vom 22.01.2019)
Foto: Neue Entwicklungen zum Bahnsteighöhenkonzept in Sachsen (SH-NEWS 2019/004 vom 22.01.2019)

Für Organspende entscheiden (SH-NEWS 2019/005 vom 26.01.2019)

(01.02.2019)

Neue Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für mehr Informationen zur Organspende

(PM; Red/mbg) Das Sächsische Gesundheitsministerium versendet ab 25. Januar eine neue Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende an alle Gesundheitsämter und die Ärztekammer.
In der Broschüre gibt es Informationen zum Thema Organspende und Patientenverfügung sowie einen Organspendeausweis. Damit soll das Ausfüllen des Organspendeausweises und der Patientenverfügung erleichtert werden.

„Jeder Mensch kann in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Es ist daher sehr wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, um selbstbestimmt eine Entscheidung treffen zu können.
Die Frage für oder gegen eine Organ- und Gewebespende muss jeder für sich selbst beantworten. Wichtig ist, dass die Entscheidung auch schriftlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten wird“, betont Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Neben einem Organspendeausweis als Plastikkarte enthält die Broschüre die wichtigsten Punkte zum Ausfüllen dieses Ausweises sowie eine Checkliste dazu. 
Außerdem soll die Broschüre dazu anregen, sich mit der eigenen Organ- und Gewebespendebereitschaft auseinanderzusetzen und die getroffene Entscheidung auch in der Patientenverfügung festzuhalten.

Die Broschüre kann auch über den Broschürenversand Sachsen unter https://publikationen.sachsen.de bestellt werden.

Foto zur Meldung: Für Organspende entscheiden (SH-NEWS 2019/005 vom 26.01.2019)
Foto: Für Organspende entscheiden (SH-NEWS 2019/005 vom 26.01.2019)

Eisenbahnkarte für Sachsen (SH-NEWS 2019/006 vom 31.01.2019)

(01.02.2019)

Sächsische Verkehrsverbünde bringen aktualisiertes Kartenwerk heraus...

(VMS/LSKS, kv) Wer sich über die Vielfalt im sächsischen Schienenverkehrsstreckennetz informieren möchte, tut dies gern mit einer verlässlichen Karte. In einer Pressemitteilung des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) wird darauf aufmerksam gemacht, dass nun eine aktualisierte Version des sachsenweiten Schienennetzplanes durch die fünf sächsischen Verkehrsverbünde veröffentlicht wurde.

Dieser trägt u. a. der Tatsache Rechnung, dass im Freistaat mittlerweile 15 Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einsatz sind. So werden auf der Rückseite u. a. sowohl die Kontaktdaten dieser Bahngesellschaften als auch der Verkehrsverbünde angegeben. Zudem gibt es Informationen zu ausgewählten Fahrkarten.

Die handliche Karte ist direkt bei den Verkehrsverbünden und Servicestellen kostenfrei erhältlich oder zum Herunterladen:

Eisenbahnen in Sachsen (671 kB)

Darüber hinaus hängt die Karte in Zügen und Bahnhöfen zur Orientierung aus.

Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ begrüßt das Angebot, erinnert aber an die Notwendigkeit, auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste entsprechende Informationen bereitzuhalten bzw. auf bestehende Informationsangebote zu verweisen. Diese sind u. a. einsehbar unter folgendem Link und können – auch in Anbetracht einer möglichen Verknüpfung - um weitere sächsische Verkehrsunternehmen erweitert werden.

Auskunft zur barrierefreien Mobilität

In diesem Sinne blickt das Projektteam optimistisch auf die folgenden Projektschritte und informiert Sie an dieser Stelle gern über neue Entwicklungen.

Foto zur Meldung: Eisenbahnkarte für Sachsen (SH-NEWS 2019/006 vom 31.01.2019)
Foto: Eisenbahnkarte für Sachsen (SH-NEWS 2019/006 vom 31.01.2019)

Aktivitäten des Projektteams von „ÖPNV für alle“ in der Region Leipzig/Nordsachsen (SH-NEWS 2019/007 vom 31.01.2019)

(01.02.2019)

Treffen mit Landrat und Behindertenbeauftragtem des Landkreises Leipzig

(LSKS/jt; Red/mbg) In  den ersten  Wochen des neuen Jahres war die Mitarbeiterin des  Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" (Region Nordsachsen/Leipziger Land),  Jana Treffler-Klingner mit der Planung und Koordination verschiedener Vorhaben für das Projektjahr 2019 beschäftigt.

Der erste offizielle Termin fand am 30.01.2019 statt.

Die regionale Projektkoordinatorin traf sich mit Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipziger Land, und dem Behindertenbeauftragten Jens Merkel zu einem Gespräch über die zu verfolgende Strategie zur Sicherung von Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in der Region.

Themen waren unter anderem eine bessere Zusammenarbeit mit der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) und der neue Stadtverkehr in  Grimma, der am 15.04.2019 eröffnet wird.

In diesem Zusammenhang vorgesehen ist z. B. ein erneutes Mobilitätstraining in Grimma-West. Vereinbart wurde zugleich die Einbeziehung des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" in die Verhandlungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes.

Des Weiteren wurde der Umbau des Bahnhofes Grimma thematisiert, da dort im Zuge der Sanierung ein großes  Dach am Bahnhofsgebäude abmontiert und nur durch ein  kleines Wartehäuschen ersetzt werden soll, in dem max. 2 Rollstuhlfahrer Platz finden.
Dazu wurde vom Landrat erklärt, dass die Entscheidung mit den Besitzverhältnissen des Gebäudes zusammen hängt und die Stadt Grimma das Gebäude schnellstmöglich veräußern will.

Der Landrat informierte darüber, dass sich der Landkreis erheblich an der Finanzierung der Modernisierung der bisher auf der Strecke Leipzig - Chemnitz genutzten alten DB-Doppelstockwagen beteiligt hat.
Die modernisierten Fahrzeuge sollen nunmehr ab August 2019 eingesetzt werden.

Das Projektteam wird diese Fahrzeuge zu gegebener Zeit bezüglicher ihrer Eignung für einen "SPNV für alle" testen.
Das ist insbesondere von Bedeutung, da an dieser Strecke unter anderem die Kurstadt Bad Lausick  (Landkreis Leipzig) liegt und es durch den unbesetzten Bahnhof für rollstuhlnutzende und weitere erheblich mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bisher nicht möglich ist, dort ein- oder auszusteigen.

Geprüft wird auch, diese Strecke ggf. im Rahmen der "Europäischen Mobilitätswoche" im September 2019 einem ausführlicheren Test zu unterziehen.

Weitere Beratungsthemen waren die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) und „Assistenz“. 

Es wurde vereinbart, sich zukünftig halbjährlich zu treffen, um schneller und besser auf aktuelle Entwicklungen und Probleme reagieren und miteinander agieren zu können.


LSKS/ÖPNV_SPNV Beratung mit Landrat und Behhindertenbeauftragten Landkreis Leizig 19/01
Beratung der regionalen Projektbeauftragten "ÖPNV/SPNV für alle"
Jana Treffler-Klingner mit Landrat Henry Graichen und dem
Behindertenbeauftragten Jens Merkel - Landkreis Leipzig
von links nach rechts: Henry Graichen, Jana Treffler-Klingner, Jörg Schirdewahn (Vorsitzender IVK Grimma), Jens Merkel

Foto zur Meldung: Aktivitäten des Projektteams von „ÖPNV für alle“ in der Region Leipzig/Nordsachsen (SH-NEWS 2019/007 vom 31.01.2019)
Foto: Aktivitäten des Projektteams von „ÖPNV für alle“ in der Region Leipzig/Nordsachsen (SH-NEWS 2019/007 vom 31.01.2019)

LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/008 vom 01.02.2019)

(01.02.2019)

Mit neuem Elan Teilhabe, Inklusion, Selbstvertretung und Selbsthilfe gestalten

(Red/mbg) Am 31.01.2019 hat sich der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN (SHNW) zu seiner ersten Beratung im neue Jahr getroffen.

Auf der Tagesordnung standen u.a.

  • ein Rückblick auf das Jahr 2018
  • der Stand der Vorbereitung der Projekte für das Jahr 2019
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der erforderlichen Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN
  • Weitere Tätigkeit im Arbeitsgebiet "Barrierefreies Planen und Bauen"
  • Bezeichnung des Internetportals, der Arbeitssstelle und des Mitarbeiter-Teams im SHNW.

Zum TOP 1. gab der Vorsitzende einen Kurzbericht zur Konsolidierung der Tätigkeit des LAG SH-Vorstands seit der Vorstands-Neuwahl im Juni 2018.
Er stellte fest, dass der neu gewählte Vorstand konstruktiv zusammenarbeitet und in einer Vielzahl von Beratungen sowohl mit Vertretern der Mitgliedsvereinigungen, als auch mit externen Partner sichtbar machen konnte, dass er die ihm von der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgabenstellungen und die Anforderungen u.a. aus der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung realisieren will.
Die Mitgliederversammlung am 01.12.2018 wurde als ein bedeutsamer Zwischenschritt auf diesem Wege bewertet.

Für die vom Freistaat antragsgemäß zu fördernden Projekte "ÖPNV/SPNV für alle" und "Inklusionsnetzwerk" liegt die Genehmigung zum vorfristigen Maßnahmebeginn vor, so dass mit einer zwischenzeitlichen Finanzierung die Bearbeitung begonnen werden konnte.
Die gewünschte Unterstützung der Selbsthilfetätigkeit der Mitgliedsverbände durch Vorstand und SHNW ist wegen fehlender Eigenmittel nur über eine Förderung durch die GKV möglich.
Die Förderung setzt allerdings eine Mitwirkung der LAG SH-Mitgliedsvereinigungen, u.a. durch die Bereitstellung aktueller Aussagen zu den verfolgten Tätigkeitsschwerpunkten, voraus.
Die im Sinne der Nachhaltigkeit des abgeschlossenen  Projektes "Curriculum" vom SMS geforderten Leistungen wurden eingeordnet und tlw. bereits erbracht.

Beraten und festgelegt wurde, mit dem Vermieter Vonovia einen unmittelbaren Kontakt herzustellen, um erforderliche vermieterseitige Maßnahmen zur Gewährleistung der weiteren Nutzbarkeit der Räumlichkeiten in der Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK zu vereinbaren und deren Finanzierung zu klären.

Zum vom Sozialverband VdK Sachsen und der Architektenkammer initiierten Projekt "Barrierefreies Bauen" (Förderung über Richtlinie "Teilhabe") ergeben sich Fragen im Hinblick auf die Tätigkeit der bestehenden Kompetenz- und Beratungsstellen für barrierefreies Planen  und Bauen (KB-Stellen) in Chemnitz (SV VDK), Dresden (LAG SH) und Leipzig (BVL).
Zur Klärung wurde eine Kontaktaufnahme mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler vereinbart.

Der Vorstand unterstützt den Vorschlag zu einer deutlicheren Bennennung und Unterscheidung der von der LAG SH und vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) in der gemeinsamen Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN in Dresden-Zschertnitz bearbeiteten bzw. koordinierten Arbeitsgebiete.

Das ergibt sich u.a. auch daraus, dass die ausschließliche Nutzung des Begriffes "Selbsthilfe" die eingeordneten Arbeitsgebiete nur unzureichend und einseitig beschreibt.

Der Vorstand hat sich deshalb für folgende Bezeichnungen (und Schreibweisen) ausgesprochen:

  • Für das als gemeinsames Vorhaben des LSKS und der LAG SH betriebene Internetportal bis zu einer angedachten Neugestaltung:
    (Internetportal) www.selbsthilfe-sachsen.de
  • für die genutzten Räumlichkeiten in Dresden-Zschertnitz bis zu einer ggf. längerfristig zu findenden neuen Namensgebung:
    SELBSTHLFENETZWERK SACHSEN (SHNW)
  • für das im SHNW tätige, anteilig der LAG SH und dem LSKS zugeordnete SHNW-Mitarbeiterteam in Übereinstimmung mit den zur Mitgliederversammlung am 16.06.2018 verteilten Unterlagen:
    TEAM TEILHABE-INKLUSION-SELBSTVERTRETUNG-SELBSTHILFE (TEAM TISS )
    einschl. Nutzung eines dem Aufgabenumfang entsprechenden sinnfälligen Logos.

Die nächste Beratung des LAG SH-Vorstands findet am 13.03.2019 im SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN statt.

Foto zur Meldung: LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/008 vom 01.02.2019)
Foto: LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2019/008 vom 01.02.2019)

Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2019 (SH-NEWS 2018/101 vom 19.12.2018)

(18.01.2019)

Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien

(PM; Red/mbg) Zum neuen Jahr verändern sich verschiedene steuerliche Regelungen. Arbeitnehmer und Familien werden dadurch entlastet. Zum einen steigt der Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.168 Euro. Zum anderen wird die inflationsbedingte kalte Progression für alle Steuerzahler ausgeglichen.

Die Freibeträge für Kinder steigen für das Jahr 2019 um 192 Euro auf 7.620 Euro. Eltern erhalten zudem ab Juli 2019 für jedes Kind 10 Euro mehr Kindergeld. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – wie der Grundfreibetrag – auf 9.168 Euro.

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen, so profitiert der Arbeitnehmer durch eine Ermäßigung bei der Dienstwagenbesteuerung. Die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung solcher Fahrzeuge wird halbiert. Anstelle von einem Prozent wird nur 0,5 Prozent des Listenpreises pro Monat als Arbeitslohn angesetzt. Die Änderung gilt für Dienstwagen, die der Arbeitgeber zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 anschafft.

Das umweltfreundliche Engagement wird auch insoweit anerkannt, als die private Nutzung eines (Elektro-)Fahrrads ab 2019 steuerfrei bleibt, wenn es der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – also nicht im Wege einer Barlohnumwandlung – zur Nutzung überlässt.

Auch für Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzen und vom Arbeitgeber dafür Zuschüsse erhalten, gibt es eine Vergünstigung: Ab dem 1. Januar 2019 sind Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Linienverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält, steuerfrei. Sie werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, damit kein übermäßiger Vorteil gegenüber den Arbeitnehmern eintritt, die solche Aufwendungen selbst tragen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber für die Fahrten ein sog. Job-Ticket zusätzlich zur Verfügung stellt. Der Zuschuss oder das Ticket dürfen ohne steuerliche Folgen übrigens auch zur privaten Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr gewährt werden.

Künftig haben alle Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung: Für die Einkommensteuererklärung 2018 endet die gesetzliche Abgabefrist nicht wie in der Vergangenheit am 31. Mai, sondern erst am 31. Juli 2019. Wird ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt, muss die Steuererklärung 2018 sogar erst bis zum 29. Februar 2020 beim Finanzamt eingereicht werden.

Der Steuererklärung 2018 brauchen – wie im Vorjahr – grundsätzlich keine Belege beigefügt werden. Rechnungen, Spendenquittungen oder Steuerbescheinigungen bleiben zwar weiterhin Voraussetzung für Steuerermäßigungen. Die Finanzämter fordern Nachweise jedoch nur bei Bedarf an. Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Belege deshalb sorgfältig aufbewahren.

Weitere Neuerungen gibt es im Bereich des Internethandels.

Bei allgemeinen Fragen zu den gesetzlichen Änderungen gibt das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter Auskunft. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

Foto zur Meldung: Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2019 (SH-NEWS 2018/101 vom 19.12.2018)
Foto: Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2019 (SH-NEWS 2018/101 vom 19.12.2018)

Mit weiterführenden Projekten durchstarten (SH-NEWS 2019/001 vom 08.01.2019)

(18.01.2019)

Die Vorsitzende des LSKS zum Beginn des neuen Jahres 

(LSKS/Sop) Der Vorstand des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im BSK wünscht allen Mitgliedsverbänden des LSKS und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), ihren Einzelmitgliedern, Freunden und Unterstützern, den  Mitarbeitern des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen und allen Leserinnen und Lesern unseres Internetportals ein gesundes, zufriedenes und erfolgreiches Jahr 2019.

Auch im vor uns liegendem Jahr werden wieder umfangreiche Aufgaben in der Selbsthilfe und Selbstvertretung von und für Menschen mit Behinderung unsere volle Aufmerksamkeit und Kraft fordern, auch mit Blick auf die Weiterführung unserer Projekte "ÖPNV für Alle" (LSKS) und das "Inklusionsnetzwerk" (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk.

Als Vertreter behinderter Menschen, werden wir auch in diesem Jahr wieder tatkräftig im Bereich der Politik, in der Öffentlichkeitsarbeit sowie im Verwaltungsbereich versuchen unsere Interessen durchzusetzen um weiterhin die Rechte der Menschen mit Handicap umzusetzen im Sinne der Inklusion.

Dafür ist es wichtig, dass  wir weiterhin unsere hauptamtlichen Mitarbeiter aber auch die ehrenamtlich Tätigen motivieren, um das Ziel Gleichstellung und Teilhabe nicht aus den Auge zu verlieren.

Beide Vorstände, sowohl die LAG SH als auch der LSKS gehen davon aus, dass dies nur gemeinsam und mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung durch den Freistaat, die Kommunen, durch Krankenkassen und Rentenversicherer sowie durch weitere Zuwendungsgeber und Förderer erfüllt werden kann.

Sehen wir also optimistisch in das neue Jahr und packen wir die vor uns liegenden Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam an.

In diesem Sinne, wünsche ich uns allen immer viel Optimismus, Ehrgeiz und auch manchmal die nötige Gelassenheit für das vor uns liegende Jahr 2019.

LSKS Britta Soppala Vorstand Ihre Britta Soppala

 

Foto zur Meldung: Mit weiterführenden Projekten durchstarten (SH-NEWS 2019/001 vom 08.01.2019)
Foto: Mit weiterführenden Projekten durchstarten (SH-NEWS 2019/001 vom 08.01.2019)

Beratung mit dem Deutschen Bahnkundenverband (SH-NEWS 2019/002 vom 14.01.2019)

(18.01.2019)

Kooperation im Sinne eines angemessenen Miteinanders von Rollstuhlfahrern und Fahrradnutzern im SPNV

(LSKS/kv) Am 02.01.2019 startete das Projektteam des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) planmäßig in die Bearbeitung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle - Weichenstellung für 2022 in Sachsen“, das für den Zeitraum 2019 – 2021 geplant ist.

Unter anderem wurde ein wichtiges Vorhaben des Projektes bereits am 10.01.2019 in die Wege geleitet: Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bahnkundenverband. Das Projektteam beriet sich dazu mit Ferdinand Fischer, Vorsitzender des Landesverbandes Mitteldeutschland/Deutscher Bahnkundenverband e. V. (DBV)

Nach einer kurzen Vorstellung der Projektaktivitäten in den vergangenen Jahren und zukünftige Planungen tauschten sich beide Parteien zu aktuellen Herausforderungen aus.

Ein Schwerpunktthema war die Beförderung von Fahrrädern. Hintergrund ist, dass der DBV entsprechend seiner Pressemitteilung vom 23.11.2018 eine grundsätzliche Fahrradmitnahme in allen Zügen des Nah-, Regional- und Fernverkehrs fordert.

Pressemitteilung des DBV

Aufgrund dieses Vorhabens setzte sich der LSKS umgehend mit dem DBV in Verbindung, um auf die Belange von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen in diesem Zusammenhang hinzuwirken. Dementsprechend wurden folgende Sachverhalte und Forderungen zur gemeinsamen Beratung behandelt:

  • In jedem Fernverkehrszug müssen ausreichend Mehrzweckabteile/Stellflächen vorhanden sein. Bevorzugt werden separate Abteile für Fahrrad bzw. Rollstuhlnutzer, die bereits jeweils von außen eindeutig durch große Piktogramme erkannt und in den Wagenstandsanzeigern gekennzeichnet werden
  • Es sollte abgewägt werden, ob die früher übliche „Stapelung“ von Fahrrädern für die Beförderung vieler Fahrräder ein Lösungsansatz sein könnte
  • Sofern nur ein gemischtes Mehrzweckabteil zur Verfügung stehen kann, ist eine eindeutige Kennzeichnung der jeweiligen Stellplätze (z.B. am Fußboden) unbedingt erforderlich, um u. a. das Zustellen von Bedienelementen, Sprechstellen, Behinderten WC´s oder Durchgängen zu verhindern.
  • Bei der Fahrzeugkonstruktion sind in jedem Falle enge Gänge als Zugang zum/zu den Mehrzweckabteilen zu vermeiden, da sie für alle Fahrgäste und insbesondere für Rollstühle und Fahrradfahrer ungünstig sind (an dieser Stelle sei auf die Probleme bei Fahrzeugen der Baureihe „Talent 2“ hingewiesen)
  • An Verknüpfungsstellen bzw. Haltepunkten sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder aber auch für E-Scooter zu schaffen.
  • Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme über den DBV und die Verkehrsunternehmen selbst (dies betrifft u. a. das Abnehmen von Fahrradtaschen, Platz schaffen wenn Rollstuhlfahrer diesen benötigt, Nutzung von Abstellmöglichkeiten oder Leihfahrrädern vor Ort um das unnötige Zustellen von Mehrzweckbereichen von Fahrrädern zu vermeiden).
  • Die Überlegung sollte auch in die Richtung gehen, ob eine Anmeldung von Gruppenfahrten ab fünf Fahrrädern, ähnlich wie es die Deutsche Bahn auch bei Gruppenreisen von Rollstuhlnutzern handhabt, zielführend ist.

Darüber hinaus wurden folgende Themenbereiche besprochen

  • Die Anmeldungen von Rollstuhlfahrern müssen ordnungsgemäß durch die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) durchgestellt werden, denn leider häufen sich Fälle, wo ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldungen nicht beim zuständigen Personal/Kundenbetreuern ankommen.
  • Ausfall von Fahrstühlen an Stationen bzw. Haltepunkten bzw. nicht vorhandene Aufzüge
  • Problematik, dass Bahnhofsgebäude zunehmend verfallen, nicht mit Personal besetzt sind und durch die DB an Dritte veräußert werden, es besteht von beiden Verbänden die Forderung, dass Unterstellmöglichkeiten (insbesondere im Winter in geschützten, warmen Räumen) und Behinderten WCs vorgehalten werden
  • Umsetzung der Technischen Forderungen für einen "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen

Technische Forderungen (390 kB)

In diesem Sinne verständigten sich der DVB und der LSKS auf eine gemeinsame Zusammenarbeit, um auf die Umsetzung der o.g. Punkte hinzuwirken.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf diesen Seiten gern auf dem Laufenden.

Foto zur Meldung: Beratung mit dem Deutschen Bahnkundenverband (SH-NEWS 2019/002 vom 14.01.2019)
Foto: Beratung mit dem Deutschen Bahnkundenverband (SH-NEWS 2019/002 vom 14.01.2019)

Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen (SH-NEWS 2019/003 vom 17.01.2019)

(18.01.2019)

Neues Projekt der Architektenkammer Sachsen und des Sozialverbands VdK Sachsen e. V.

Die Architektenkammer Sachsen und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. bauen für Sachsen ein Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen auf. Im Dezember 2018 gaben dazu Horst Wehner, VdK-Landesvorsitzender, und Alf Funkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen, als gemeinsame Projektträger den offiziellen Startschuss, wie die Internetseite der Architektenkammer Sachsen informiert.

Ab März 2019 soll es regelmäßige Beratungstermine in Chemnitz, Dresden und Leipzig geben. Sie richten sich an Bürger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Fachplaner und Vertreter der Städte und Kommunen sowie an Vereine. Die Beratungen sind kostenfrei.

In Planung sollen ebenfalls Weiterbildungsangebote und Informationsveranstaltungen zum barrierefreien Planen und Bauen sein.

Das Projekt ist ein Modellvorhaben, das durch die Richtlinie „Teilhabe“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz gefördert wird.

Fachlich wird das Projekt durch die Technische Universität begleitet. Sie soll untersuchen, welche Zielgruppe und in welcher Häufigkeit das Angebot genutzt wird. Im Ergebnis soll Ende 2020 nach Angaben der Architektenkammer Sachsen ein Konzept stehen, das zeigt, wie Beratungen zum barrierefreien Planen und Bauen dauerhaft und sachsenweit etabliert werden können.

Kontakt:
Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Projektkoordinatorin: Beate Lussi-Riedel
Telefon: 0371 334030
Fax: 0371 334033
E-Mail: beate.lussi-riedel@vdk-sachsen.de


weitere Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen:

Kompetenz- und Beratungsstelle für Barrierefreies Planen und Bauen/
Beratungsstelle Wohnraumförderung bei der Landesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden
Thomas Naumann
Telefon: 0351 479 350 18
E-Mail: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

 

Kompetenz- und Beratungsstelle für Barrierefreies Planen und
Bauen beim Behindertenverband Leipzig e. V.

Dipl.-Ing. (FH) Iris Ursula Rösch
Telefon: 0341 30 65 221
E-Mail: bvl.leipzig@t-online.de

Foto zur Meldung: Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen (SH-NEWS 2019/003 vom 17.01.2019)
Foto: Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen (SH-NEWS 2019/003 vom 17.01.2019)

LAG SH-Vorstand zum Jahreswechsel (SH-NEWS 2018/100 vom 14.12.2018)

(14.12.2018)

Trotz schwieriger Ausgangsbedingungen mit Optimismus ins neue Jahr

(LAGSH/imst) Zum bevorstehenden Jahreswechsel hat sich der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) mit der nachfolgenden Erklärung an die Mitgliedsverbände, kooperierenden Partner und Unterstützer gewandt:

Sehr geehrte Vorstände der LAG SH-Mitgliedsverbände, liebe ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter in den Vereinen, sehr geehrte Partner und Unterstützer der LAG SH Sachsen,

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Dachverband der organisierten Selbsthilfe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Freistaat, hat im Zeitraum 2017 bis Mitte 2018 eine in ihrer Geschichte seit 1990 einmalige, komplizierte Situation erlebt.

Bekanntlich hatte sich die Lage insbesondere durch die Auseinandersetzungen in ihrem Vorstand so zugespitzt, dass eine satzungsgerechte Leitung und Tätigkeit des Vereins und die erforderliche aktive Beteiligung der Mitglieder an der Vereinsarbeit nicht mehr möglich war.
Beschädigt bzw. unterbrochen wurde zugleich die über Jahre bestehende konstruktive Zusammenarbeit mit externen Partnern und Förderern.
Erheblichen Auswirkungen ergaben sich darüber hinaus auch auf die mit dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. LSKS) betriebene gemeinsame Arbeitsstelle SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN (SHNW), die nicht nur zu Verunsicherungen, sondern auch zum Verlust qualifizierter und engagierten Mitarbeiterinnen geführt hatte.
Damit stand letztlich die weitere Existenz der LAG SH auf dem Spiel.

Die Entscheidung der Mitgliederversammlung am 16.06.2018, durch die Abberufung des amtierenden und eine Neuwahl des Vorstands eine Wende einzuleiten, war mehrheitlich vom Wunsch und von der Hoffnung getragen, dass die LAG SH zu einer konstruktiven, satzungsgemäßen und anforderungsgerechten Tätigkeit zurückfinden möge.

Nach einen halben Jahr an der Spitze des Vereins und der im neu gewählten Vorstand erfolgten detaillierten Bestandsaufnahme der vorausgegangenen Tätigkeitsetappe kann ich Ihre/Eure Ängste, Sorgen und Befindlichkeiten hinsichtlich eines funktionsfähigen Dachverbands als Interessenvertreter Ihrer/Eurer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft in vollem Umfang nachvollziehen.

Deshalb habe ich mich gemeinsam mit dem Gesamtvorstand in erster Linie bemüht, die Beziehungen zu den Mitgliedsvereinigungen und zu den externen Partnern der LAG SH wieder auf eine sachliche, konstruktive und vertrauensvolle Basis zu stellen.
In diesem Zusammenhang gab es bereits eine Vielzahl von Kontakten, persönliche Begegnungen und Gesprächen, in denen wir gemeinsam bestrebt waren, durch Offenheit und Darstellung unserer Vorstellungen zum Weg und Ziel des Neuanfangs ein Stück weit verloren gegangenes Vertrauen zurück zu erlangen.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass dieser Prozess und der Weg zum Ziel uns noch viel Kraft und Anstrengungen abverlangen werden.
Wir wissen aber auch, dass dieser Weg ohne die aktive Mitwirkung der LAG SH-Mitgliedsverbände, ihrer Vorstände und Gremien nicht erfolgreich beschritten werden kann.
Der Vorstand der LAG SH benötigt Ihre/Eure Unterstützung, Hilfe, Ideen, Gedanken und Vorschläge sowie einen streitbaren und zielführenden Meinungsaustausch.
Der Kontakt zu den Mitgliedsverbänden und darin verankert das Zusammentreffen zum Meinungsaustausch bei Ihnen/Euch in den Vereinen vor Ort, wird im Jahr 2019 eine meiner Hauptaufgaben als Vorstandsvorsitzender sein.

Einiges jedoch haben wir bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits erreicht, u.a. die weitgehende Sicherung der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen in der gemeinsamen Arbeitsstelle SHNW.
Das wird uns ermöglichen, über Projekt- und andere Förderungen eine effektive Unterstützung der Vereinstätigkeit zu gewährleisten und ggf. in der Folge das vorhandene Personal zu ergänzen, um die Selbsthilfe und Selbstvertretung von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung weiter zu stärken.
Weitere Überlegungen und Vorbereitungen betreffen die Organisation und Gestaltung einer lebendigen ehrenamtlichen Gremientätigkeit zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Beides wird uns gestatten, Wünsche, Forderungen und Lösungsansätze rechtzeitig und in guter Qualität in Politik und Verwaltung sowie in deren Gremien einzubringen.

Trotzdem bleibt noch viel zu tun, auch um das Vertrauen der Mitgliedsverbände sowie der Mitarbeiter in den Verein und seinen Vorstand und das Vertrauen unserer Partner zu uns und unserer Tätigkeit im vollen Umfang wieder herzustellen und dauerhaft zu festigen.

Packen wir es 2019 gemeinsam an, helfen und unterstützen wir uns gegenseitig und führen das Vorhaben der Erneuerung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. als vertrauenswürdigen Partner zum Erfolg.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch allen eine besinnliche Adventszeit, ein frohes, friedliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer/Euer Familien und Angehörigen sowie einen fröhlichen, beschwingten und freudig ausgelassenen Jahreswechsel mit den besten Wünschen für Gesundheit, Glück sowie persönliches Wohlergehen.

Im Auftrag des Vorstands der LAG SH Sachsen

Stamm Immo LAG SH-Vorstand_14

 


Immo Stamm
Vorstandsvorsitzender

MDR informiert über Barrierefreiheit seiner Angebote (SH-NEWS 2018/099 vom 13.12.2018)

(13.12.2018)

Stand und Ausblick auf 2019

(MDR, Red/mbg) Im folgenden informiert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) über seine barrierenfreien Angebote und die für 2019 geplanten Erweiterungen.

Stand der barrierefreien MDR-Angebote 2018:

  • Knapp 90 Prozent des MDR Fernsehens werden mit Untertitelung (UT) ausgestrahlt.
  • Als erste LRA bieten wir fast sechs Prozent unseres Programms mit Gebärdensprache (DGS) an. Abrufbar im HbbTV, im Livestream oder in der Mediathek.
  • Durchschnittlich 3,5 Stunden sendet der MDR täglich mit Audiodeskription (AD).

Besondere Höhepunkte 2018

  • Premiere: Der MDR strahlt am 24.12. 2018 (19:00 Uhr, Weihnachten in St. Petersburg) zum ersten Mal eine sogenannte vollbarrierefreie Sendungen aus. Das sind Sendungen mit allen verfügbaren barrierefreien Programmzugängen: UT, DGS und AD.
  • Nachrichten in Leichter Sprache seit Juli im MDR Text ab Tafel 151
  • Nachrichten in Leichter Sprache seit November in der App „MDR Audio – Das inklusive Hörangebot“
  • Seit Herbst 2018 stattet die Barrierefreiheit Web-Only-Videos mit Untertiteln aus. Das Projekt hat zunächst mit Formaten ab 2’30 Länge z.B. der Redaktion Wissen/Bildung begonnen und wird schrittweise erweitert werden. Damit sind diese Formate entsprechend der gesetzlichen Vorgabe BITV barrierefrei zugänglich. Kürzere Formate („silent videos“) untertiteln die meisten Redaktionen selbst. Hier bietet die Barrierefreiheit Unterstützung bei der Gestaltung und dem Einbau in das Web-CMS an. Gemeinsam mit dem BC wird Anfang Dezember ein erster entsprechender Workshop angeboten.
  • Olympische Winterspiele (Februar) und Paralympics (März) im Ersten (Sportschau) und im ZDF mit Live-Audiodeskription, Untertitelung und Leichter Sprache. Zusätzlich wurden die Paralympics mit Gebärdensprache ausgestattet. Dies war eine Premiere für eine Sport-Großveranstaltung.
  • Im Vorfeld dieser Ereignisse hat der MDR für Das Erste und das ZDF Blindenreporter für die Live-AD ausgebildet und gemeinsam mit der Hochschule Westsachsen  und der Landesdolmetscherzentrale Sachsen die Gebärdensprachdolmetscher in der Übersetzung von Sportbegriffen geschult.
  • Außerdem wurden im Vorfeld Mitarbeiter in Leichter Sprache geschult, die die Texte in Leichter Sprache verfasst haben.
  • ARTE-Zulieferungen des MDR werden im Regelfall immer mit Untertitelung ausgestattet.
  • Intensiver Austausch mit den Behindertenverbänden, z.B. hat der MDR regionale Verbände des Deutschen Gehörlosen Bundes (DGB) in Chemnitz, Leipzig und Dresden besucht. Dabei wurden Gebärdensprachfassungen von MDR Aktuell evaluiert. Auch hat sich der MDR an der Parade der Vielfalt am 5. Mai in Chemnitz beteiligt und so die Verbundenheit mit den Menschen mit Behinderung und sein Engagement für Inklusion belegt.
  • Alle Informationen rund um die Barrierefreiheit in einer digitalen Broschüre auf einem USB-Stick im Scheckkartenformat.
  • Sogenannter Usability-Test: Wie finden Menschen mit Hör- oder Seheinschränkung die jeweiligen Angebote auf der Webseite www.mdr.de? Das heißt, wie finden sie Sendungen mit Untertitelung, Audiodeskription oder Gebärdensprache bzw andere für sie relevante Informationen?
  • Barrierefreiheits-Test www.mdr.de auf der Grundlage der BITV (Barrierefrei Informationstechnologie Verordnung) ab Dezember 2018.
  • Bündelseite unter www.daserste.de, die alle Angebote mit DGS bzw. AD der LRA abbildet.
  • Und: für den Kika wurde in einem Test beim MDR eine Sendung mit Gebärdesnprache produziert.

Neu für 2019 geplant

  • Der MDR produziert viele hochklassige und preiswürdige Dokumentationen. Ab 2019 werden besonders herausragende Dokumentationen für das MDR Fernsehen „vollbarrierefrei“ mit UT, DGS und AD ausgestattet.
  • Ausgewählte „Dokusoap-Reihen“ zur besten Sendezeit (19:50 Uhr) werden analog zu “Thomas Junker unterwegs“ mit einer AD ausgestattet.
  • Wichtige Sportereignisse im MDR Fernsehen werden im Fernsehen und im Livestream mit einer LiveAD ausgestrahlt.
  • Nachrichten in Leichter Sprache werden täglich (Mo – Fr) publiziert.
  • Der Sendeplatz Samstag 18:00 – 18:15 Uhr wird untertitelt.
  • Wissens-Dokumentationen (Sendeplatz Sonntag 22:05 Uhr) werden untertitelt.
  • Geschichts-Dokumentationen (Sendeplatz Dienstag 22:05 Uhr) werden untertitelt.
  • Kooperation des MDR mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB), die anlässlich ihres 125jährigen Bestehens das Louis-Braille-Festival für Blinde in Leipzig (5.-7.Juli 2019) ausrichtet. Das Festival ist europaweit das größte Treffen von sehbehinderten Menschen, erwartet werden ca. 4.000 Gäste. Die Organisatoren richten das Treffen aber „inklusiv“ aus, d.h. es sind auch hör- oder anderweitig eingeschränkte Menschen ebenso dazu eingeladen wie solche ohne Behinderung.
  • 2019 finden im MDR-Sendegebiet diverse Wahlen statt (Kommunal-, Europa- und zwei Landtagswahlen). Deshalb führt die Hochschule Magdeburg-Stendal mit Unterstützung des MDR eine Schulung der Gebärdensprachdolmetscher in der Übersetzung von Politik- und Wahlbegriffen durch. Außerdem wird der MDR eine entsprechende Begriffssammlung  im Internet einrichten. Dort können Menschen mit Einschränkung sich über solche Begriffe informieren.

Aufzug Brühlsche Terasse in Betrieb genommen (SH-NEWS 2018/098 vom 10.12.2018)

(10.12.2018)

Mühsam erkämpft, nach jahrelangem Hin- und Her nun doch: Barrierefreier Zugang zur Brühlschen Terrasse vom Schlossplatz

(PM; Red/mbg) Heute nahmen der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, den Aufzug im Ständehaus an der Brühlschen Terrasse offiziell in Betrieb.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Die Brühlsche Terrasse gehört zu den Höhepunkten eines Dresden-Besuchs. Mit dem neuen Aufzug wird der „Balkon Europas“ barrierefrei mit der historischen Altstadt verbunden und der einzigartige Blick für alle erlebbar. Ich bin froh, dass wir mit der Stadt Dresden jetzt einen geeigneten Weg gefunden haben, der zügig umgesetzt wurde.“

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Ob Menschen mit Handicap, Senioren oder Familien mit kleinen Kindern: Jeder soll Dresden erkunden und erleben können, wie er möchte. Der neue Aufzug bringt nun wirklich alle auf die Brühlsche Terrasse und uns voran auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt. Außergewöhnliches Engagement und Ausdauer waren nötig, um diesen besonderen Ort im Einklang mit dem Denkmalschutz leicht zugänglich zu erschließen. Das Ergebnis zeigt, dass wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben.“

Der Aufzug wurde im Ständehaus direkt neben der Freitreppe zur Brühlschen Terrasse installiert und bindet den Schlossplatz barrierefrei an. Der für die Öffentlichkeit von außen zugängliche Fahrstuhl dient zugleich als zusätzlicher barrierefreier Zugang zum Ständehaus, in dem unter anderem das Oberlandesgericht Dresden und das Landesamt für Denkmalpflege untergebracht sind.

Dem Bau ging eine mehrjährige Planungsphase voraus. Dabei wurden verschiedene Standorte und Gestaltungsvarianten untersucht, die den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an diesem besonderen Ort gerecht werden. Im April 2018 war Baubeginn. Die Baukosten betragen etwa 880.000 Euro. Die Landeshauptstadt Dresden beteiligt sich daran mit 500.000 Euro. Die Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Anmerkung:

Wir freuen uns und wünschen dem Aufzug allzeit gute Fahrt.
Wenn sich aber jetzt Freistaat und Landeshauptstadt gegenseitig loben, muss wohl daran erinnert werden, dass wir, u.a. die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), die Stadt-AG Hilfe für Behinderte Dresden e.V. und vor allem ihr Mitglied, der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V., mehr als zehn Jahre um diese Lösung gekämpft haben. Vor einigen Jahren war das u.a. thematischer Schwerpunkt des Mai-Aktionstages.
Nun wollen wir gemeinsam hoffen, dass die Technik lange durchhält, dass bei einem Ausfall keine/r stundenlang eingesperrt bleibt und die regelmäßige Wartung gesichert ist.

Antidiskriminierungs-Beratungsstelle in Chemnitz eröffnet (SH-NEWS 2018/097 vom 07.12.2018)

(07.12.2018)

Diskriminierungen in allen Teilen Sachsens abwehren

(PM; Red/mbg) Am 7. Dezember eröffnete die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, die Antidiskriminierungsberatungsstelle für Chemnitz und die angrenzenden Landkreise Mittelsachsen, Erzgebirge und Zwickau. Der Träger der Einrichtung ist das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB), das auch Beratungsstellen in Dresden und Leipzig unterhält.

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Die Bekämpfung von Diskriminierungen muss in allen Teilen Sachsens stattfinden. Wenn Menschen wegen ihrer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität ausgegrenzt, benachteiligt oder angegriffen werden, benötigen sie Unterstützung, um sich gegen Diskriminierung zu wehren und ihre eigenen Rechte durchzusetzen.
Mit der Eröffnung der Regionalstelle des ADB Chemnitz vollziehen wir einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Sachsen. Um Diskriminierungen nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir nachhaltige Hilfestrukturen vor Ort.“

Das Modellprojekt der Antidiskriminierungsberatung läuft noch bis Ende 2020 und wird durch den Geschäftsbereich der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration mit 1,2 Millionen Euro gefördert.
Das Projekt beinhaltet unter anderem die qualifizierte Beratung von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, Aus- und Weiterbildung von Berater*innen, Aufbau, Pflege sowie Ausbau eines Netzwerks zur Antidiskriminierungskultur in Sachsen und öffentliche Fachveranstaltungen.

Sotiria Midelia, Geschäftsführerin des ADB: „Die neue Beratungsstelle in Chemnitz bedeutet für Betroffene von Diskriminierung in Chemnitz und den angrenzenden Landkreisen, endlich eine wohnortnahe Antidiskriminierungsberatungsstelle aufsuchen zu können – was bislang noch nicht der Fall gewesen ist.
Unsere Beratungsstelle arbeitet merkmalsübergreifend, das heißt, Menschen, die aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, rassistischer Zuschreibung, des Lebensalters, der Religion oder sexuellen Identität Diskriminierung erlebt haben, können unsere Beratungsstelle aufsuchen und Unterstützung erhalten.“


Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und das Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW), die schon seit längerem mit dem ADB u.a. auf dem Gebieten Inklusion von und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zusammenarbeiten, wünschen der neuen Beratungsstelle viel Erfolg.

Resümee für das ÖPNV-Projekt im Landkreis Leipzig und Nordsachsen (SH-NEWS 2018/096 vom 07.12.2018)

(07.12.2018)

Regionale Mitarbeiterin für den Bereich Landkreis Leipzig/Nordsachsen zieht Bilanz

(LSKS/jt; Red/mbg) Mit dem nachfolgenden Beitrag zieht Jana Treffler-Klingner, regionale Mitarbeiterin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“  für die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, eine kurze Bilanz zur Projekttätigkeit und zu den erreichten Ergebnissen im Jahre 2018:

Insgesamt ist festzustellen, dass das Projekt von allen Beteiligten in beiden Landkreise gut angenommen wurde und sich im Zeitraum 2017/2018 eine stabile Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Projektgebiet entwickelt hat.
Die Arbeit des kleinen Netzwerkes gestaltete sich insgesamt sehr positiv. Das Projekt konnte besonders im Landkreis Leipzig eine sehr gute Vernetzung der verschiedenen Betroffenenverbände mit den zuständigen Verkehrsträgern und den kommunalen Verantwortlichen erreichen. Gern wurde auf „Fachkompetenz“ in eigener Sache zurückgegriffen und bei den Projektgruppensitzungen konstruktiv nach Lösungen gesucht.

Besonders bei den in den letzten beiden Jahren durchgeführten Mobilitätstrainings wurden die unterschiedlichen Sichten und Wünsche von Nutzern und Betreibern miteinander ausgetauscht und an praktischen Beispielen gezeigt, dass beide Seiten voneinander lernen können. Das wurde insbesondere von den Busunternehmen intensiv genutzt.

Die Busflotte des hauptverantwortlichen Busunternehmens ist gegenwärtig zu über 60% barrierefrei. Einbezogen in diese Entwicklung sind auch die kleineren Subunternehmen.
Das gewährleistet, dass bei einer rechtzeitigen Beförderungsanfrage in der Regel auch Fahrgäste im Rollstuhl bzw. anderen zugelassenen Hilfsmitteln die angebotenen Verbindungen  nutzen können.

Schwieriger gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmen. Während sich die Zusammenarbeit mit dem „Zweckverband Nahverkehr“ Raum Leipzig relativ problemlos gestaltet, sind die Verantwortlichen der im Regionalverkehr fahrenden Mitteldeutschen Regionalbahn (MRB), von DB Regio und DB Station & Service schwer zu erreichen.
Das zeigte sich u.a.  bei den Exkursionen des Projektes anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche (siehe u.a. SH-NEWS 2018/070 ).

Deshalb soll dieser Problemkreis im vorbereiteten Folgeprojekt für den Zeitraum 2019 - 2021 deutlicher in den Vordergrund gerückt werden.

Das schließt auch die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen in den Bahnhöfen und Stationen im Projektgebiet ein.
Zwischenzeitlich konnte zwar im Bahnhof Grimma  auch durch die Proteste des Projektes und der Behindertenvereinigungen die Bahnsteighöhe von 55 cm auf beiden Gleisen durchgesetzt werden, nach wie vor ist jedoch die von der DB favorisierte und mit erneuten Barrieren verbundene Bahnsteighöhe 76 cm noch nicht vollständig vom Tisch.
Deshalb müssen die durch lange Planungs- und Vorbereitungszeiten noch nicht abgeschlossen Bauvorhaben (z. B. Bahnhof Borna, Gaschwitz u.a.) weiter intensiv beobachtet und begleitet werden.

Bis 2022 bleibt noch also noch viel zu tun. Die regionale Projektgruppe will durch ihr konstruktiv-kritisches Wirken weiterhin entschieden dazu beitragen, einen für alle Fahrgäste barrierefreien ÖPNV/SPNV  in der Region Leipzig/Nordsachsen zu schaffen.
In diesem Zusammenhang bedanken sich Jana Treffler-Klingner sowie das gesamte Team des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" bei allen Mitstreitern ganz herzlich für die bisherige Zusammenarbeit, wünschen ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und für das neue Jahr alles Gute.

LAG SH-Fachtag und außerordentliche Mitgliederversammlung (SH-NEWS 2018/095 vom 06.12.2018)

(06.12.2018)

"Inklusion von unten" aktiv mitgestalten, LAG SH-Tätigkeit stabilisieren

(LAGSH/mapo, Red/mbg) Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.06.2018 und Mitteilung des Vorstands vom 07.09.2018 hatte die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) für den 01.12.2018 zu einem offenen Fachtag zum Thema „Inklusion von unten“ und nachfolgend zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Dresden in das Berufsförderungswerk Sachsen eingeladen.

Am Vormittag stellten sich in kurzen Vorträgen Inklusionsprojekte vor.
So berichteten das LAG SH-Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen", sowie die Projekt-bzw. Aktionsgruppen „Jetzt entscheide ich e.V.“, INDD e.V. und Magdalena Stenzel vom Netzwerk „bilingualerlereben“ über ihre Zielstellungen, Aktivitäten, Erfolge und Probleme bei der Gestaltung einer inklusive Gesellschaft.
Die Teilnehmer konnten gezielt Fragen stellen und sich mit den Verantwortlichen austauschen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht, so dass interessante Aspekte und Details für die eigene Tätigkeit der LAG SH-Mitgliedsverbände in Erfahrung gebracht wurden.

Vortrag/Präsentation "Jetzt enscheide ich e.V."
Vortrag/Präsentation Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen"

Im Anschluss an die Mittagspause fand die nichtöffentliche Mitgliederversammlung der LAG SH statt. 14 der insgesamt 34 ordentlichen Mitgliedsverbände waren der Einladung des Vorstandes gefolgt.

Der Vorsitzende Immo Stamm berichtete über die bisherige Tätigkeit des Vorstandes seit der Wahl am 16.06.2018.
Im Mittelpunkt stand die Wiederaufnahme und Konsolidierung der politischen, sozialen und gesundheitsbezogenen Tätigkeit der LAG SH, um die Selbsthilfe und die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen sowie ihrer Vereinigungen in Sachsen zu stärken, die LAG SH wieder als starken Partner zu etablieren und die in ihr gebündelten Kenntnisse und Erfahrungen in die unterschiedlichen, auf diesem Gebiet wirkenden Gremien konstruktiv einzubringen.
Dazu wurden die konzipierte zukünftige Ausrichtung der Tätigkeit der LAG SH und ihres Vorstands gegenüber den Kooperationspartnern, wie Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Landespolitik und Staatsregierung erläutert sowie die geplanten Projekte und Vorhaben kurz vorgestellt.
Der Bericht wurde von den Teilnehmern zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Anschluss wurden der seit 4. Oktober durch Kooptation als Vorstandsmitglied wirkende Matthias Pohle sowie die ab gleichem Zeitpunkt als Rechnugsprüferin tätige Jana Treffler-Klingner von der Mitgliederversammlung einstimmig in die von ihnen übernommenen ehrenamtlichen Funktionen gewählt.
Vorschläge zur Besetzung eines weiteren zurzeit offenen Vorstandssitzes wurden von der Versammlung nicht unterbreitet, so dass es dem Vorstand obliegt, ggf. bis zur nächsten Mitgliederversammlung erneut ein weiteres Vorstandsmitglied zu kooptieren.

Nachfolgend gab Elke Bühligen einen Zwischenbericht zur Tätigkeit des von der Mitgliederversammlung am 16.06.2018 bestellten Untersuchungsausschusses, der bekanntlich die Aufarbeitung der Geschehnisse bis zum 16.06.2018 vornehmen soll.

Benannt wurden von ihr die bisherigen Arbeitsergebnisse des Ausschusses sowie die geplanten weiteren Schritte. Sie sehen u.a. die Befragung von Einzelpersonen, die im genannten Zeitraum für die LAG SH tätig waren, sowie die Einsichtnahme in vorliegende Unterlagen vor.
Letztlich sollen daraus ein methodisch-organisatorischer Leitfaden oder entsprechende Einzelvorschläge für die zukünftige Vorstandstätigkeit entstehen.
Die Mitgliederversammlung nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis und verband ihn mit der Aufforderung an den Ausschuss, die Ergebnisse mit entsprechenden Beschlussvorschlägen möglichst für die nächste Mitgliederversammlung, voraussichtlich im Mai 2019, vorzulegen.

Hier noch ein paar Bilder von der Veranstaltung:

zwei Referenten sitzen am Tisch und berichten dem Publikum

Simone Hindenburg und Dirk Schmidt stellen die Projekte vom INDD e. V. vor
 

Blick vom Publikum, dass von Tischen in U-Form auf den Referenten schaut

Magdalena Stenzel spricht über die Aufgaben und Erfolge vom Netzwerk BilingualErleben

Fünf Personen sitzen am Podium und eine Person spricht zum Publikum

LAG SH Sachsen-Vorstand: v. li.n.re: Thorsten Gruner, Martin Manfred Börngen, Roselore Sickert, Immo Stamm und Matthias Pohle

Fotos: LAG SH/jegl

Feierliche Inbetriebnahme der Niederschlesischen Magistrale (SH-NEWS 2018/094 vom 04.12.2018)

(04.12.2018)

Seenland - Neiße- Shuttle geht mit Fahrplanwechsel in Betrieb

(LSKS/jeOe) Am 03.12.2018 erfolgte nach 8 Jahren Bauzeit die feierliche Inbetriebnahme der Niederschlesischen Magistrale zwischen Knappenrode und Horka/Wegliniec mit einem Bürgerfest in Niesky.

Von 12 - 17 Uhr konnten sich interessierte Bürger und Bürgerinnen im Festzelt an Info-Ständen der DB AG, der ODEG, des ZVON und des BGS über deren Projekte und Vorhaben informieren.

Die Heideländer Musikanten spielten im Festzelt auf, die Bewirtung der Gäste hatte das Team vom Gasthof Vetter aus Diehsa übernommen.
14:30 Uhr hielten Herr Ulrich Mölke DB Netz AG, Projektverantwortlicher, Herr Hans Jürgen Pfeiffer, Geschäftsführer ZVON sowie Herr Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer ODEG kurze Ansprachen.

Anschließend erfolgte die Bekanntgabe des Namens der Bahnstrecke Hoyerswerda - Görlitz, der aus einem Namensfindungswettbewerb auf Initiative des ZVON und der ODEG hervorgegangen war. Der Streckenname lautet Seenland-Neiße-Shuttle.

Der Waggonbau Niesky hatte Waggons aus der aktuellen Produktpalette bereitgestellt. Die Görlitzer Bombardier-Werker ließen  in ihren modernen Doppelstockzug einsteigen, der keine getrennte Lok mehr benötigt.

Die ODEG bot Schnupperfahrten zwischen Hoyerswerda und Niesky an. Der Personentunnel zum SPNV-Gleis konnte genutzt und der dazu gehörige Fahrstuhl besichtigt werden (war leider noch nicht in Betrieb). Ein Blindenleitsystem zum Personentunnel und zum Aufzug ist vorhanden, die Bahnsteighöhe beträgt 55 cm und die ODEG wird zum Überwinden des Restspaltes zwischen Zug und Bahnsteig Fahrzeuge mit Schiebetritten bzw. mit Überfahrrampe einsetzen.

Im Bürgerhaus Niesky fand von 12 - 14 Uhr eine Festveranstaltung für geladene Gäste statt. Bereits am 30.11.2018 war der Krone Tunnel eingeweiht worden, der die neue Gleistrasse am Bahnhof unterquert und eine Alternative zum Bahnübergang Muskauer Straße ist.

Mit dem Fahrplanwechsel am 09.12.2018 geht die RB 64 Hoyerswerda - Görlitz regulär in Betrieb.

Bericht: Jens Oertel   

Und hier noch ein Video (Quelle: Facebook)

BAG SELBSTHILFE startet neuen, barrierefreien Internetauftritt (SH-NEWS 2018/093 vom 04.12.2018)

(04.12.2018)

Dachverband präsentiert 3 Portale in einem: Basiswissen Selbsthilfe, Informationen für Selbsthilfe-Aktive und politische Interessenvertretung

(PM BAG SH; Red/mbg) Mit dem neu konzipierten, barrierefreien Internetauftritt der BAG SELBSTHILFE präsentiert sich der Dachverband von 120 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen nicht nur optisch neu, sondern bietet zukünftig auch eine unverzichtbare Plattform mit Hintergrundwissen zu gesundheits- und behindertenpolitischen Entwicklungen, Netzwerk- und Strategieinformationen für Selbsthilfe-Aktive sowie Basiswissen für Selbsthilfeinteressierte.

Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3.12.2018 bot für den Start der neuen Homepage einen mehr als passenden Rahmen.

„Das Internet ist gerade für behinderte Menschen  - ob jung oder älter - eine wichtige Informationsquelle und wird intensiv genutzt. Umso wichtiger ist es, dass die BAG SELBSTHILFE nun barrierefrei sowohl tagesaktuelle Belange aus der Behindertenpolitik präsentiert, als auch einen hilfreichen Informationspool für Selbsthilfeaktive und Interessierte zu Verfügung stellt“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.


Umso wichtiger ist es, dass die BAG SELBSTHILFE nun barrierefrei sowohl tagesaktuelle Belange aus der Behindertenpolitik präsentiert, als auch einen hilfreichen Informationspool für Selbsthilfeaktive und Interessierte zu Verfügung stellt“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Die zielgruppengenaue Aufteilung in drei Portale ermöglicht den BesucherInnen zukünftig einen schnellen Zugang zu den passgenau und ansprechend aufbereiteten Informationen.
Angereichert mit spannenden Hintergrundinformationen und neuesten Trends aus der Selbsthilfeszene stellt der neue Internetauftritt ein fachlich fundiertes und spannendes Informationsportal gleichermaßen dar.

www.bag-selbsthilfe.de

Sensibilisierung von Fahrpersonal im Busverkehr (SH-NEWS 2018/092 vom 04.12.2018)

(04.12.2018)

ÖPNV-Team im Einsatz beim Regionalverkehr Dresden

(LSKS/kv) Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderer Sachsen e. V (LSKS) kann im Herbst 2018 auf eine Vielzahl erfolgreich durchgeführter Fahrerschulungen zurückblicken.

Diese erfolgten sowohl im Oktober in Dippoldiswalde (das Projekt berichtete in der SH-NEWS 2018/076 ) als auch im November mit dem Dienstpersonal der Regionalverkehr Dresden GmbH (RVD) in Freital und Dresden zum Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen.

Auf Wunsch der RVD war die Busnutzung durch Rollstuhlnutzer Schwerpunktthema. So wurden an insgesamt sechs Tagen acht Durchgänge angeboten. Diese umfassten zunächst einen theoretischen Teil in Form einer Präsentation, die von der Projektkoordinatorin Kerstin Vietze vorgetragen wurde.

Folgende Inhalte standen dabei im Mittelpunkt:

  • Verhalten beim und Erkennen des Mitfahrwunsches
  • Verschiedene Hilfsmittel und ihre ÖPNV-Tauglichkeit
  • Haltestellenarten
  • Worauf ist beim Einfahren des Busses zu achten?
  • Auslegen der Rollstuhl-Rampe und vorgesehene Türen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
  • Ein- und Ausfahren, Erreichen eines Stellplatzes
  • Hilfeleistungen durch den Fahrer und Kommunikation mit dem Fahrgast

Im Anschluss gab es einen praktischen Teil zu dem Rollstuhlnutzer hinzugezogen wurden, die für Fragen der Busfahrer und zur Demonstration von Ein- und Ausfahrtechniken zur Verfügung standen. In diesem Zusammenhang wurde dem interessierten Fahrpersonal auch die Möglichkeit geboten, selbst das Rollstuhlfahren inklusive Rangieren in bzw. aus dem Bus auszuprobieren. Auf diesem Wege erreichte das Projektteam etwa 130 Fahrer.

An dieser Stelle ein herzlicher Dank an alle Unterstützer der Fahrerschulung – insbesondere natürlich unseren ehrenamtlichen Rollstuhlfahrern, von denen Arnd Roloff vom Behindertenverband Freital drei, Dr. Peter Münzberg vom LSKS sechs und einen Katja Rommel vom Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden (VKD)/LAG SH einen Einsatz bestritt.

Angedacht ist es, in den folgenden Jahren zudem Schulungen anzubieten, die schwerpunktmäßig den Umgang mit Fahrgästen weiterer Behinderungsarten/Nutzergruppen behandeln und der RVD im Zuge der Beschaffung neuer Fahrzeuge beratend zur Seite zu stehen, um u .a. optimalere Größenverhältnisse der Mehrzweckbereiche zu erwirken.

Nachfolgend noch ein paar Eindrücke der Schulungen in Freital und Dresden:


Bildergalerie ÖPNV: Fahrrschulung RVD

  • Dr. Peter Münzberg erklärt und demonstriert das Befahren der Rollstuhlrampe.

    Dr. Peter Münzberg erklärt und demonstriert das Befahren der Rollstuhlrampe.

    Quelle: LSKS/kv

Bilder: LSKS/kv

25-jähriges Jubiläum der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe Otto Perl und Verleihung des 3. Sächsischen Inklusionspreises 2018 (SH-NEWS 2018/091 vom 04.12.2018)

(04.12.2018)

Aktive Gestalter der Inklusion geehrt

(PM; Red/mbg) Im Sächsischen Landtag in Dresden fand am 03.12.2018 die Festveranstaltung anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe Otto Perl sowie die Verleihung des 3. Sächsischen Inklusionspreises statt.

Im Beisein des Präsidenten des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler, der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch, des Sächsischen Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie a.D., Dr. Hans Geisler, sowie des Stiftungsrates und Stiftungsvorstandes der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe Otto Perl wurde vor mehr als 160 Gästen das 25-jährige Stiftungsjubiläum zusammen mit der Verleihung des 3. Sächsischen Inklusionspreises durch den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, feierlich begangen.

Nach der Begrüßung der Gäste durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler, der zugleich Schirmherr dieser Festveranstaltung war, würdigte der Sächsische Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie a.D., Dr. Hans Geisler, in seiner Festrede die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der Stiftung. Aufgabe der Stiftung ist die Förderung der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, wozu sie unter anderem finanzielle Hilfen an behinderte Menschen gewährt, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden.

Zu Beginn der Preisverleihung des 3. Sächsischen Inklusionspreises betonte der Beauftragte, Stephan Pöhler, in seiner Festrede, dass es in den gewählten Kategorien und Zielgruppen des Inklusionspreises darum geht, den Weg in eine Gesellschaft zu verdeutlichen, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam leben, lernen, wohnen und arbeiten. „Als besonders wertvoll bewerte ich, dass die Preisträger Beispiele liefern, die nicht nur zur Nachahmung anregen, sondern zeigen, wie sie es gemacht haben, die neues Denken und Handeln entwickeln. Eine breite Öffentlichkeit sollte über diese Aktivitäten informiert werden. Auch das ist ein Anliegen meines Inklusionspreises, denn er zeigt und ist ein deutlicher Beleg dafür, dass es bereits viele Institutionen gibt, die ein starkes soziales Bewusstsein entwickelt haben und den Menschen mit Behinderungen, die aktive gesellschaftliche Teilhabe, nicht nur auf dem Papier ermöglichen.“ 

Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch, gratulierte in ihrem Schlusswort der Otto Perl - Stiftung zu ihrem 25-jährigen Jubiläum und würdigte die Preisträger des 3. Sächsischen Inklusionspreises: „Die Gesellschaft braucht engagierte Menschen, die sich motiviert, empathisch und mutig für Menschen mit Behinderungen einsetzen.“.

Unter dem Leitmotiv „Inklusive Gesellschaft im Sozialraum“ wurden fünf herausragende Beispiele gelungener Inklusion in den Kategorien „Freizeit & Kultur“, „Bildung“, „Barrierefreiheit“ sowie zwei Sonderpreisen gewürdigt. Insgesamt hatten sich 28 Vereine, Einrichtungen, Initiativen und Organisationen in diesem Jahr um den Preis beworben. Die Preisträger wurden von einer unabhängigen Jury ermittelt und jeder Preis ist mit 1.000 Euro dotiert.

Preisträger des 3. Sächsischen Inklusionspreises 2018 sind:

  • Kategorie „Bildung“: „Elterninitiative Unmöglich. Aber machbar.“
    Die Unterrichtung blinder Kinder in Sachsen erfolgte bis zum Schuljahr 2018/2019 ausschließlich an der Sächsischen Landesschule für Blinde und Sehbehinderte, Förderzentrum Chemnitz. Entgegen der UN-Behindertenrechtskonvention bestand keine Möglichkeit auf eine barrierefreie und wohnortnahe Unterrichtung blinder Kinder. Eine Elterninitiative hat es in geschafft, auf diese Missstände hinzuweisen, Verantwortliche zu sensibilisieren und ihre Kinder an Regelschulen einzuschulen.
  •  Kategorie „Barrierefreiheit“: "Jetzt entscheide ich e.V."
    Ein Dresdner Verein hat ein Fahrrad, auf dem Rollstühle mitgenommen werden können – ein „Fahrrad für alle“ per Crowdfunding gekauft und stellt es allen Interessierten zur Verfügung.
  • Kategorie „Freizeit & Kultur“: „Traumkonzert“
    Am Abend des Traumkonzerts, das im zweijährigen Rhythmus in Chemnitz stattfindet, singen und musizieren Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen mit Musikern der Robert-Schumann-Philharmonie
  • 1. Sonderpreis der Jury: „Mittendrin in Markleeberg Projektarbeiten von und für Menschen mit Behinderungen Wohnverbund  - Katharina von Bora - Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.“
    Menschen mit und ohne Behinderung gestalten gemeinsam einzelne Projekte mit dem Schwerpunkt Partizipation an Politik und Förderung der demokratischen Teilhabe sowie mit dem Schwerpunkt Leichte Sprache.
  • 2. Sonderpreis der Jury: Martin Wallmann, Direktor und Geschäftsführer des Sächsischen Epilepsiezentrums Radeberg gemeinnützige GmbH – Kleinwachau.
    Das Epilepsiezentrum Kleinwachau ist aus der im Jahre 1889 von der Inneren Mission gegründeten "Evangelischen Heil- und Pflegestätte für Epileptiker Kleinwachau" hervorgegangen. Im Laufe der Jahre hat es sich nicht nur stetig entwickelt, sondern sich gleichfalls einen Ruf und Anerkennung erarbeitet, die weit über die Landesgrenze hinausgeht. Maßgeblich mitgewirkt hat daran der Direktor und Geschäftsführer des Epilepsiezentrums, Martin Wallmann.

Allen Ausgezeichneten unseren herzlichen Glückwunsch.

Im Rahme der Veranstaltung hat Sozialministerin Barbara Klepsch zugleich den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention(UN-BRK) in Leichter Sprache präsentiert.

„Der Aktionsplan enthält über 200 Maßnahmen. Damit wollen wir Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglichen. Ich freue mich sehr, dass wir nun eine weitere Maßnahme des Aktionsplanes erfolgreich abschließen konnten“, betonte die Ministerin auf der Festveranstaltung.

Der Aktionsplan wird in den kommenden Tagen an über 1.500 Adressaten versendet. Dabei handelt es sich um Multiplikatoren, die den Aktionsplan am die Menschen weitergeben sollen, für die er vor allem erstellt wurde.
"Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und Lernbehinderungen den Aktionsplan auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen, war mir ein persönliches Anliegen.“

Zum Weltbehindertentag am 3. Dezember (SH-NEWS 2018/090 vom 03.12.2018)

(03.12.2018)

Eine redaktionelle Betrachtung

(Red/mbg) Heute, am 3. Dezember begehen wir mit vielen anderen Menschen mit und ohne Behinderung in vielen Ländern den Weltbehindertentag.
Er wurde bekanntlich auf Empfehlung der Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, um zumindest einmal im Jahr an die speziellen Bedürfnisse von rund 20% der Erdbevölkerung zu erinnern und die politisch Verantwortlichen zu ermutigen, die für Gleichstellung und Teilhabe erforderlichen nationalen Regelungen zu schaffen und umzusetzen.

Im Mittelpunkt steht natürlich auch in Deutschland die Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung an allen Lebensbereichen u.a. durch

  • eine den Bedürfnissen aller Menschen entsprechende Gestaltung der Umwelt und der sozialen Rahmenbedingungen
  • eine Politik und darauf basierende Verwaltungsentscheidungen, die Einschränkungen und Barrieren aller Art verhindern bzw. abbauen
  • den einfachen und hinreichend geregelten Zugang zu individuellen Unterstützungsleistungen
  • Gestaltung einer gesellschaftlichen Atmosphäre, die das Miteinander fördert und Ausgrenzungen ausschließt.

Wesentliche dazu erforderliche Maßnahmen enthält bekanntlich die 2009 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die von der Europäischen Union (EU) und von der Bundesrepublik Deutschland  (BRD) ratifiziert und damit zur politischen und verwaltungsseitigen Handlungsoption erklärt wurde.
Der Freistaat Sachsen hat dazu, wie die anderen Bundesländer auch, einen entsprechenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet und in Kraft gesetzt.

Wenn wir heute, am Weltbehindertentag eine Zwischenbilanz ziehen, wie die vorgenannten Grundsätze und Dokumente umgesetzt, tatsächlich das Leben behinderter Menschen verändert und erleichtert haben, ergibt sich ein sehr zwiespältiges Bild.

Wir stellen einerseits fest, dass vorliegende politische Grundsatzerklärungen und verwaltungsseitige Einzelmaßnahmen im Sinne der UN-BRK durchaus positive Ausgangspunkte sind, jedoch immer wieder von anderen Blickwinkeln und gegenläufigen Entscheidungen ausgehebelt werden. Ich erinnere u.a. an

  • die bekannten Diskussionen zur Barrierefreiheit im Bereich der Deutschen Bahn (u.a. das DB Bahnsteighöhen-Konzept)
  • EU-Normen für Produkte mit dem Bezug auf deren Barrierefreiheit, die von den Herstellern ohne Mitwirkung der späteren Nutzer festgeschrieben werden
  • die staatlichen und kommunalen Straßenbaulastträger, die allzu oft die barrierefreie Ausgestaltung von Straßenübergängen und von Bushaltestellen einschl. der erforderlichen Blindenleiteinrichtungen vergessen oder umgehen
  • an die Reaktionen des Kommunalen Wohlfahrtsverbandes Sachsen zu erforderlichen Einzelhilfen (siehe u.a. den Beitrag des MDR "Sachsenspiegel" am 02.12.2018)
  • an die Einlader zu öffentlichen gesellschaftspolitischen Bürgerveranstaltungen, die durch Nichtbereitstellung von Gebärden- und/oder Schriftdolmetschern gehörlose und schwerhörige Bürger von der Teilhabe ausschließen
  • die unbefriedigenden Fortschritte bei der und den partiellen Widerstand gegen die schulischen Inklusion
  • die nach wie vor beachtliche Anzahl von Menschen, die wegen einer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • die überbordende juristische Ausdeutung von Gesetzen und anderen Regelungen, die zuweilen den eigentlichen Gesetzessinn außer Kraft setzt und oft dem normalen Menschenverstand zuwiderläuft.

Alles das ist nicht geeignet, den offenbar erforderlichen, generellen gesellschaftlichen Wandel einzuleiten und aktiv zu gestalten. Da helfen uns auch Flyer und großformatige Werbeplakate nicht wesentlich weiter.
Andererseits wird es nicht genügen, wenn sich einzelne Betroffene oder einzelne ihrer Vereinigungen das Ziel "Inklusive Gesellschaft" auf die Fahnen schreiben und dazu hier und da kleine, auch örtlich begrenzte Beispiellösungen gestalten.

Was wir benötigen ist eine breite Bewegung in Politik und Verwaltung, der Betroffenen und aller Bürger mit dem Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, ihre Aufnahme in die Mitte der Gesellschaft zu vollziehen.
Das erfordert sicher auch, Initiativen von unten deutlicher zu würdigen und zu fördern.
Das setzt zugleich voraus, den damit befassten Strukturen der Selbsthilfe und Selbstvertretung finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie diesem Anspruch genügen können.

Unter diesem Blickwinkel ist es ist u.a. nicht gerechtfertigt, von den Vereinen und Verbänden, die wesentliche, die unmittelbaren Bedürfnisse ihrer Mitgliedschaft deutlich übersteigende Aufgaben zur staatlichen oder kommunalen Daseinsvorsorge und -fürsorge übernehmen, einen nicht unerheblichen finanziellen Eigenanteil und eine unbefristete, nicht honorierte Nachhaltigkeit der Wirksamkeit der erbrachten Leistungen einzufordern.
Hier sind rasche Änderungen erforderlich, die u.a. für ausgewählte Strukturen die früher gewährte institutionelle Förderung einschließen.

Nutzen wir also den heutigen Weltbehindertentag dazu, um neue Konzepte zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu entwerfen, um Inklusion effektiv, in großer Breite zu gestalten und die Bürgerschaft unter dem Motto "Ein Mensch wir Du und Ich" für diesen Weg zu gewinnen.

In diesem Sinne gemeinsam gutes Gelingen.
Dr. Peter Münzberg
ehrenamtlicher Chefredakteur

4. Sächsisches Inklusionssportfest – Sport gemeinsam erleben (SH-NEWS 2018/089 vom 26.11.2018)

(26.11.2018)

160 Schüler mit und ohne Behinderung treten in gemischten Teams an

(PM; Red/mbg) 160 Schüler der 5. und 6. Klasse mit und ohne Behinderungen nehmen ab kommenden Mittwoch (28. November) am 4. Sächsischen Inklusionssportfest teil.
Sie kommen aus 13 Förder- und Oberschulen, die u. a. am Schulversuch „Inklusive Beschulung von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf“ teilgenommen haben.

Die Mädchen und Jungen treten in gemischten Teams in den Sportarten Floorball, Schwimmen und Zweifelderball gegeneinander an. Das Motto der Wettkämpfe lautet „Erlebnis statt Ergebnis“.

„Mit dem Sportfest wollen wir die Barrieren in den Köpfen überwinden. Die Freude an Bewegung und die Teamarbeit schweißen die Kinder mit und ohne Handicap zusammen. Uns muss es gelingen, mehr Möglichkeiten der Begegnung zu schaffen, damit ein solches Sportfest das normalste der Welt ist“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Der Minister dankte im Vorfeld der Veranstaltung den zahlreichen Helfern, die dieses hoch emotionale Sportfest überhaupt erst möglich machen. Dazu zählen die 30 Lehrer und Betreuer, Kampfrichter sowie Mitarbeiter des Sportparks Rabenberg.

Termin und Ort:

4. Inklusionssportfest vom 28. bis 30. November 2018 im Sportpark Rabenberg, 08359 Breitenbrunn.

Liste der teilnehmenden Schulen:

  • 68. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig
  • Oberschule Niederbobritzsch - 1. und 2. Mannschaft
  • Oberschule Oelsnitz/Vogtland
  • Schule für Erziehungshilfe "Dr. Heinrich Hoffmann" Pirna
  • Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Schule für Hörgeschädigte - Förderzentrum
  • Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum "Samuel Heinicke"
  • Förderzentrum "Peter Rosegger" Coswig
  • Schule zur Lernförderung "Fritz Gietzelt" Leipzig
  • Gutenbergschule, Schule zur Lernförderung Niesky
  • Förderzentrum "Oberes Vogtland"
  • Sonnenhofschule Auerbach
  • Brücke-Schule Wurzen
  • Friedrich-Fröbel-Schule Chemnitz

Selbsthilfenetzwerk Sachsen wünscht allen Teilnehmern viel Spaß und Erfolg.

Besuch in der Bergkirche St. Marien in Annaberg (SH-NEWS 2018/088 vom 21.11.2018)

(21.11.2018)

Gemeinsam erleben - Zusammenhalt festigen

(VBS AS/kai; Red/mbg) Am Sonnabend, 17.11.2018 besuchten Mitglieder unseres Vereins Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg und Mitglieder des "VdK Ortsverband Aue-Schwarzenberg" mit Angehörigen und Freunden die St. Marienkirche in Annaberg, die kleine Schwester der St. Annenkirche im gleichen Ort.
Leider mussten Einige krankheitsbedingt absagen, so dass wir letztlich 25 Plätze im Bus von Meichsner-Reisen aus Schönheide besetzten. Drei Rollifahrer kamen in Annaberg mit dem Taxi dazu.

Da alle Mitreisenden aus ihren Heimatorten abgeholt wurden, war es eine schöne Erzgebirgsrundfahrt. Unser Fahrer, Herr Andreas Kleinert, erläuterte anschaulich die Umgebung, so dass auch die blinden und sehbehinderten Fahrgäste jederzeit „im Bilde“ waren. Die "Orgelpfeifen" genannten Basaltfelsen am Scheibenberg erwähnte Andreas besonders.

"Die von 1502 bis 1511 erbaute Bergmannskirche wurde ausschließlich von Bergleuten finanziert", erläuterte uns Herr Schubert während der ca. 45 minütigen Kirchenführung.
Zeitweise diente die Kirche als Getreidelager bzw. als Lazarett und wurde später als Winterkirche genutzt, da die St.-Annenkirche nicht wirklich beheizbar ist.

Der in der St. Marienkirche befindliche sog. Bergmännische Krippenweg war der eigentliche Anlass unserer Fahrt: 32 bis 35 (die Zählweise variiert) von vier Holzbildhauern geschnitzte und von einem Maler bunt bemalte, ca. 1,20 m hohe Figuren, traditionelle Bergleute bzw. Bürger aus dem 19. Jahrhundert, schmücken die gesamte Kirche.

Wir durften die guten Stücke ertasten und diese so „im wahrsten Sinne des Wortes“ begreifen. Die vielen filigranen Details wie z.B. verschiedene Gesichtszüge, Kleidungsstücke oder Körperhaltungen waren faszinierend. Zugegeben: manche Werkzeuge des Bergmanns habe ich selbst das erste Mal bewusst "gesehen".

"Die Blinden Hühner", ein Gesangsterzett bestehend aus drei Mitgliedern unserer beiden Vereine brachten zum Abschluss noch drei Lieder zu Gehör, eines davon durfte auch der "Hahn" mitsingen.

Danach tat es gut, sich im Ratskeller "Zum Neinerlaa" aufzuwärmen und einen guten Kaffee und frisch gebackene Eierschecke genießen zu können, bevor wir uns wieder auf den Heimweg machten.

Im Bus wurden dann schon die nächsten Veranstaltungen wie die Weihnachtsfeier, eine Fahrt nach Crottendorf (Räucherkerzenherstellung), die Besichtigung des Naumburger Doms sowie der Sektkellerei Freyburg. Wir freuen uns darauf!

Der Besuch der St. Marienkirche lohnt sich nicht nur für Menschen mit einer Sehbehinderung, sie ist barrierefrei. Zur Information hier die Öffnungszeiten der Bergkirche (im hinteren Bereich des Marktes): tägl. 11.00 - 17.00 Uhr (während des Weihnachtsmarktes bis 18.00 Uhr)

Bericht: Birgit Kaiser

Besucher in der St. Marienkirche in Annaberg 18/11

Besucher in der St. Marienkirche in Annaberg

Quelle: GaBle

Besucherin ertastet Figuren in der St. Marienkirche in Annaberg 18/11

Besucherin ertastet Figuren in der St. Marienkirche in Annaberg

Quelle: GaBle

Neuer altersgerechter Bus vorgestellt (SH-NEWS 2018/087 vom 15.11.2018)

(15.11.2018)

Der Easy Bus von Iveco - ein zukunftsweisendes Projekt

(Red/mbg) Am 13.11.2018 hatten interessierte Vertreter der Selbsthilfe und Selbstvertretung aus dem Bereich Blinde/Sehbehinderte, Rollstuhlnutzer, Senioren mit Rollatoren, Vertreter des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) und weiterer Busunternehmen sowie die Projekte "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. und des Sozialverbandes VdK Sachsen e.V. die Möglichkeit, im Bus-Betriebshof Dresden-Gruna der DVB den Prototyp eines altersgerechten Busses mit der Bezeichnung "Easy Bus" zu besichtigen.

Dieses Modell ist von der Iveco Magirus AG und dem IVECO-KundenCenter in Zusammenarbeit mit der DB Regio und der Hochschule Fresenius unter Mitwirkung einer Vielzahl potentieller Nutzer aus dem Bereich der Senioren und mobilitätseingeschränkten Fahrgäste auf der Basis des Grundmodells IVEVO Crossway LE entwickelt worden.

Ausgangspunkt des Projektes war die demografische Entwicklung, die zunehmende Trennung des ländlichen Raums von wichtigen Versorgungs-, medizinischen und kulturellen Einrichtungen und die damit verbundene, zum Teil erhebliche Einschränkung der Teilnahme älterer und mobilitätseingeschränkter Bürger am Leben in der Gesellschaft.
Das gilt besonders dann, wenn sie nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen oder nicht oder nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Die realisierte technische Lösung knüpft insbesondere an die Gewohnheiten und Reaktionen der genannten Fahrgastgruppen bei der Nutzung von Bussen im Regionalverkehr an. U.a soll ein rasches und sicheres Ein- und Aussteigen einschließlich des Fahrscheinerwerbs gewährleistet werden.
Sie berücksichtigt Anforderungen, die sich aus der Sicht demenzkranker Fahrgäste ergeben ebenso wie Anforderungen, die u.a. aus dem Einsatz im Schülerverkehr resultieren.

Das Fahrzeug verfügt über eine deutlich breitere Fahrertür sowie über je eine Klapprampe an der Fahrer- und der Plattformtür. Beide Türen sind durch einen Gang im Fahrzeug mit einer Breite von >70 cm verbunden.
Das ermöglicht u.a. für barzahlende Fahrgäste mit Rollator ein Zusteigen an der Fahrertür und von dort das Erreichen der speziell dafür gestalteten Sitze mit dem Hilfsmittel  (einschl. Rollator-Stellplatz).

Bedenken wurden von der Seite der Begutachtenden allerdings zur Nutzung von Rampen bei geringer Höhe des Haltestellenbordes durch Fahrgäste mit Rollator geäußert, weil die Überwindung einer Steigung >6% für ältere Bürger mit Bewegungseinschränkungen im Knie-/Fußbereich problematisch erscheint.

Die Plattform verfügt über den nach EU-Norm geforderten "gesicherten" Stellplatz für einen Fahrgast im Rollstuhl sowie über zwei weitere Stellplätze für Rollstühle oder Kinderwagen quer zur Fahrrichtung, davon einen, der gegen seitliches Abkippen gesichert und damit speziell für einen manövrierfähigen Greifradrollstuhl geeignet ist.

Viel Wert wurde auf die Anbringung von gut erkennbaren Symbolen, Bedienelementen, Wegweisern und Griffelementen gelegt. Zu letztem gab es allerdings Hinweise aus dem Bereich der Sehbehinderten in Bezug auf die Ausweitung des "Gelbstangenprinzips".

Insgesamt wurde das vorgestellte Fahrzeug mit der klaren Zuordnung der angebotenen Sitz- und Stellplätze zu den unterschiedlichen Nutzergruppen als wesentlicher Fortschritt gegenüber den bisher verfügbaren Ausstattungsvarianten bewertet.
Es wurde der Wunsch geäußert, Fahrzeuge mit einer solchen Innenraumgestaltung sowohl im ländlichen Raum als auch für weniger frequentierte Linien im Stadt- und Stadtumlandverkehr einzusetzen.

Das gilt umso mehr, als vom vorstellenden Unternehmen ausgesagt wurde, dass die zusätzlichen Kosten für die realisierte Ausstattung im Bezug auf den Fahrzeuggrundpreis fast zu vernachlässigen sind.

Zusätzlich wurde der von der DVB für den erweiterten städtischen Zubringer- und Kurzstreckenverkehr vorgesehene Mercedes Sprinter City 75 begutachtet.
Er verfügt über eine Klapprampe, deren Nutzung allerdings ein Haltestellenbord von mindestens 15 cm voraussetzt, und einen Rollstuhl-Stellplatz unmittelbar hinter dem Fahrersitz.
Platz in Nähe der Fahrzeugtür finden auch etwa zwei Rollatoren.
Der ausgewiesene Rollstuhlstellplatz ist jedoch zu knapp bemessen, um das erforderliche Rangiermanöver zum geforderten Abstellen des Rollstuhls entgegen der Fahrtrichtung zu ermöglichen.

Mit der DVB wurde deshalb vereinbart, einen Doppelsitz zu entfernen und dafür einen weiteren Klappsitz an der linken Fahrzeuginnenwand zu installieren.
Zu versetzen ist der der Rollstuhl-Signaltaster, der gegenwärtig vom rollstuhlnutzenden Fahrgast nicht erreichbar ist. Geprüft werden soll auch, ob die hohe Schwelle zu den hinteren Sitzen zu entschärfen ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es in und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sein wird, jede der unterschiedlichen, oft auch untereinander widersprüchlichen Forderungen und Wünsche des einzelnen Fahrgastes zu 100% zu erfüllen.
Das ergibt sich schon daraus, dass die Fähigkeiten der/des Einzelnen selbst bei formal gleicher Behinderung oder Erkrankung sehr unterschiedlich und sehr individuell ausgeprägt sind.

Unabhängig davon bieten die beiden vorgestellten Fahrzeuge Lösungen, die bei der ggf. vom Fahrpersonal zu leistenden Hilfe eine weitgehend unabhängige Nutzung gewährleisten.
Die Teilnehmer an der Fahrzeugvorstellung haben deshalb übereinstimmend angemerkt, das die vorgestellten Lösungen ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung sind und sich bei den Gestaltern bzw. Vorführenden für ihr Engagement im Sinne von Teilhabesicherung und Inklusion bedankt.

Hier einige Fotos:


Bildergalerie ÖPNV: Vorstellung IVECO-Bus und City-Sprinter in Dresden 18/11

  • Außenansicht des IVECO-Bus Crossway LE - Easy-Bus

    Außenansicht des IVECO-Bus Crossway LE - Easy-Bus

    Quelle: LSKS/mbg

Erfolgreiches Netzwerktreffen in Chemnitz (SH-NEWS 2018/086 vom 09.11.2018)

(09.11.2018)

Projekt Inklusionsnetzwerk Sachsen im Kontakt mit seinen Partnern

(Red/mbg) Am 08.11.2018 hat das von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) verantwortlich bearbeitete Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" in Kooperation mit der Volkshochschule Chemnitz im Tietz sein drittes und in der gegenwärtigen Projektetappe letztes Netzwerktreffen durchgeführt.

Der Vormittag war Vorträgen zu den Fördermöglichkeiten inklusiver Projekte vorbehalten. Dazu referierten

  • Edeltraut Höfer, Landesdirektion Sachsen
  • Manuele Lißina-Krause, Ökolöwe Umweltverbund Leipzig e.V.
  • Ulf-Dieter Schwarz, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. und Mitglied des Kuratoriums der Aktion Mensch.

Sichtbar wurde, dass durchaus eine Reihe von Förder- und Zuwendungsmöglichkeiten bestehen, allerdings besonders bei Zuwendungen des Freistaates auch ein erheblicher, von ehrenamtlich Mitwirkenden nur schwer erbringbarer Aufwand erforderlich ist, die Töpfe entsprechend den vorgegebenen Bedingungen anzuzapfen.

Problematisch erscheint u.a. der vom Freistaat geforderte Eigenanteil der Finanzierung von gegenwärtig 20%. Das betrifft vorrangig solche Leistungen, die der staatlich bzw. kommunal zu leistenden Daseinsvor- und -fürsorge zuzuordnen sind. Hier sind neue Überlegungen erforderlich.
Das trifft auch auf den vom Freistaat geforderten Nachweis einer zeitlich nicht begrenzten Nachhaltigkeit der in den Förderprojekten realisierten Aufgabenstellungen zu, die von ehrenamtlichen Akteuren nicht leistbar ist.

Angekündigt wurde u. a., dass die Aktion Mensch ihre Förderprogramme neu und übersichtlicher strukturieren und die Antrags- und Nachweisverfahren deutlich vereinfachen will. Das wurde von den Teilnehmern sehr begrüßt.

Ein sehr interessanter und von den Teilnehmern zustimmend aufgenommener Veranstaltungsteil war ein "geleitetes Netzwerk" in Gestalt wechselnder kleinerer Diskussionsgruppen.
Dort wurde eine Vielzahl praktischer Erfahrungen ausgetauscht und an der einen oder anderen Stelle sicher auch der Kontakt untereinander gefestigt.

Der Nachmittag diente der Vorstellung konkreter und nachahmenswerter Projekte in unterschiedlichen Einrichtungen und Trägerschaften:

  • Kleinwachau - Sächsisches Epilepsiezentrum
  • smac - Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz
  • Scouts - Gebärdensprache für alle.

Dort konnten die insgesamt mehr als 40 Veranstaltungsteilnehmer ganz unterschiedliche Herangehensweisen und Lösungswege zur Kenntnis nehmen, die die eigenen Überlegungen durchaus ergänzen und erweitern können.

Die insgesamt auch aus der Sicht der Teilnehmer positiv bewertete Veranstaltung und die dort sichtbar gewordenen Teilergebnisse bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Sächsischen Aktionsplanes lassen durchaus wertvolle und interessante Ergebnisse im Sinne des Inklusionsgedanken erkennen.

Zugleich wurde sichtbar, dass es dringend erforderlich ist, auf diesem Weg weiter voranzuschreiten und noch deutlich mehr Institutionen, Einrichtungen, Selbsthilfe-bzw. Selbstvertretungsstrukturen sowie gesellschaftliche Teilgebiete in diesen Prozess einzubeziehen.

U.a. deshalb ist es dringend erforderlich, das Gesamtprojekt mit neuer, dem Stand des Erreichten und den neuen Anforderungen entsprechender Aufgabenstellung weiterzuführen.
Ein diesbezüglicher Projekt-Förderantrag ist und für den Zeitraum 2019 -2021 bereits formuliert und bei der Landesdirektion eingereicht worden.

2. Mobilitätstraining in der Region Leipziger Land/Nordsachsen (SH-NEWS 2018/085 vom 08.11.2018)

(08.11.2018)

Zusammenarbeit des ÖPNV/SPNV-Projektes mit der THÜSAC und MDV

(LSKS/jt; Red/mbg) Am Dienstag, 30.10.2018 fand ein weiteres Mobilitätstraining Bus, organisiert durch das Projektteam „ÖPNV für alle“, Region Nordsachsen/Leipziger Land in der Kreisstadt Borna statt.
Diesmal testeten die Teilnehmer ein Fahrzeug des Busbetriebes „THÜSAC“, der sich in diesem Jahr als Subunternehmer der Regional-Bus-Leipzig GmbH neue barrierefreie Busse angeschafft hat.
Der Einladung des Projektteams waren 12 Teilnehmer gefolgt, vorwiegend blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aber auch Rollator-Nutzer und eine Rollstuhlfahrerin.

Im theoretischen Teil wurde von der Projektmitarbeiterin Jana Treffler-Klingner der Ablauf erklärt und die Referentin, Frau Schäfer vom Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV), beantwortete die unterschiedlichsten Fragen.

Ein wichtiges Thema für die Teilnehmer waren diesmal die Tarife in den Zonen des Verbundes sowie der Erwerb des ÖPNV-Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden Wertmarke. Dazu konnten beide Referentinnen umfassend Auskunft geben.

Außerdem informierte Frau Schäfer über die neuen Informationsangebote des MDV per App, die es im nächsten Jahr auch mit Sprachausgabe geben soll.

Es wurden aber auch besprochen, wie man sich z.B. als blinder, sehbehinderter oder anderweitig mobilitätseingeschränkter Fahrgast an der Haltestelle bemerkbar machen muss, damit der Busfahrer den Mitfahrwunsch erkennt und die ggf. erforderliche Hilfe leisten kann.

In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, die Projektmitarbeiterin auch zu den vom MDV durchgeführten Fahrerschulungen hinzuzuziehen, um aus der Sicht mobilitätseingeschränkten Fahrgäste zur Sensibilisierung des Fahrpersonals beizutragen.

Nach dem theoretischen Teil der Schulung trafen sich die Teilnehmer an der Haltestelle Mühlgasse in Borna.
Da dort der normale Stadtverkehr abgewickelt wird, stiegen alle schnell  in den zur Schulung bereitgestellten neuen barrierefreien Bus mit zwei ausgewiesenen Rollstuhlplätzen ein, um zu einer weniger frequentierten und im Sinne der Technischen Forderungen des Projektes zum "ÖPNV/SPNV für alle" barrierefreien Haltestelle zu fahren.

Dort wurden unter Anleitung von Frau Schäfer und von Jana Treffler-Klingner die wichtigsten Dinge praktisch gezeigt und geübt.

Dazu zählten:

  • Beförderungsbedingungen
  • Kontaktaufnahme mit dem Fahrer
  • Einsteigen/Aussteigen bzw. Einfahren/Ausfahren
  • Rampennutzung für Rollator- und Rollstuhlnutzer an eingeschränkt barrierefreien Haltestellen
  • Behindertengerechte Ausstattung der Niederflurbusse
  • Korrekte Positionierung des Hilfsmittels im Fahrzeug
  • Auffinden eines Sitzplatzes
  • Gegenseitige Rücksichtnahme.

Beim Üben konnte auch erprobt werden, ob es besser ist mit dem Rollstuhl oder Rollator vorwärts oder rückwärts in oder aus dem Bus zu gelangen.
Interessant für alle war auch die Erklärung der Funktion des Blindenleitstreifens mit dem Orientierungsfeld durch Herrn Brümmel vom Blindenverband.

Insgesamt eine für alle Beteiligten interessante Veranstaltung, bei der in den genutzten 2,5 Stunden neue Erkenntnissen, aber auch eine erhöhte Sicherheit bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewonnen wurden.

ÖPNV für alle - Leipiger Land/Borna Teilnehmer an der Schulung durch Projekt und MDV - theoretische UnterweisungÖPNV für alle - Leipiger Land/Borna: Teilnehmer an der Schulung durch Projekt und MDV - theoretische Unterweisung

ÖPNV für alle - Leipiger Land/Borna Teilnehmer an der Schulung durch Projekt und MDV - Praxisübung am BusÖPNV für alle - Leipiger Land/Borna: Teilnehmer an der Schulung durch Projekt und MDV - Praxisübung am Bus

Projektaktivitäten „ÖPNV für alle“ im Landkreis Leipzig/Nordsachsen (SH-NEWS 2018/083 vom 06.11.2018)

(06.11.2018)

Fachteamtreffen beim BSK und Besichtigung des umgebauten Bahnhofs Grimma

(LSKS/j; Red/mbg) Auch in  den letzten Wochen hat die regional zuständige "ÖPNV/SPVN für alle"-Projektmitarbeiterin Jana Treffler-Klingner verschiedene Termine wahrgenommen.

So war Sie als Mitarbeiterin des Fachteams „Mobilität“ vom 19.-21.10.2018 beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) in Krautheim.
Dort trafen sich alle Themen-Verantwortlichen und ehrenamtlichen Leiter der verschiedenen Fachteams zum Erfahrungsaustausch und zur Koordination der gemeinsamen Arbeit.

U.a. wurde besprochen, wie man mit unterschiedlichen Themen umgeht, die beispielsweise das Gebiet Mobilität und Bauen betreffen. Angeregt wurde u. a., dass jeweils einige Fachleute der anderen BSK-Teams zur entsprechenden Telefonkonferenz eingeladen werden.
Diskutiert wurde auch darüber, wie die Beratungen von den Team-Mitgliedern unter Nutzung der vorliegenden Formblätter zu dokumentieren sind, um ggf. verallgemeinerungsfähige Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Von der Geschäftsstelle des Bundesverbandes wurde die gute Zuarbeit des sächsischen Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ zum Thema Bahnsteighöhen hervorgehoben. Das Projekt ist darüber hinaus zugleich beispielgebend für andere BSK-Landesverbände bzw. Landesvertretungen.
Vorgestellt wurde auch die neue App der Deutschen Bahn  "DB barrierefrei", die sich alle Interessenten herunterladen können.
Sie enthält u.a. die Aussagen zur Einsatzbereitschaft der Aufzüge an den Bahnstationen. Noch in der Praxis zu überprüfen ist allerdings, ob die von der DB geforderte und zugesagte schnellere Information und Instandsetzung bei auftretenden Ausfällen nunmehr gewährleistet ist.

Eine weitere Aktivität der Projektmitarbeiterin betraf die Vor-Ort-Kontrolle, ob der nach langer Ankündigung nun teilweise umgebaute Bahnhof in Grimma bezüglich der Barrierefreiheit den gestellten Anforderungen genügt.

Festgestellt wurde, dass der Umbau ist noch nicht völlig beendet ist, (z.B. fehlt noch das Vordach des Bahnhofs), aber zumindest der Hausbahnsteig jetzt auf die Höhe von 55 cm über SOK angehoben wurde.
Damit sind die Züge der dort verkehrenden Mitteldeutschen Regionalbahn (MRB) für die Mehrheit der Fahrgäste barrierefrei erreichbar. Das eingebrachte Blindenleitsystem ermöglicht nun auch sehbehinderten Menschen sicher zum Zug zu gelangen.

Ein deutlicher Mangel ist allerdings der Restspalt von ca. 20 cm zwischen Zug und Bahnsteig, da die von der MRB eingesetzten Fahrzeuge nicht über Schiebetritte zum Spaltausgleich verfügen. Das erfordert zumindest beim Ein- und Ausfahren von Fahrgästen im Rollstuhl das Anlegen der fahrzeugeigenen Überfahrbrücke durch das Fahrpersonal (siehe auch beigefügte Fotos).

Obwohl diese Hilfe bei der Besichtigung sofort und ohne Aufforderung angeboten wurde, kann für diese Züge auf der Basis der DIN 18040, Teil 3 und der Technischen Forderungen für einen "ÖPNV/SPNV für alle" nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit attestiert werden.
Offenbar ist die unzureichende Ausstattung der Fahrzeuge vom Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) bei der Ausschreibung nicht hinreichend beachtet oder durchgesetzt worden. Leider kein Einzelfall.

Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass trotz der genannten Einschränkung die barrierefreie Erreichbarkeit des Hausbahnsteigs, an dem die Züge auch halten, für die in Grimma ein- und aussteigenden Fahrgäste eine deutliche Erleichterung darstellt.


Bildergalerie Bahnhof Grimma eingeschränkt barrierefrei 18/11

  • Bahnhof Grimma: Auf 55 cm erhöhter Hausbahnsteig mit Blindenleitstreifen

    Bahnhof Grimma: Auf 55 cm erhöhter Hausbahnsteig mit Blindenleitstreifen

    Quelle: LSKS/ÖPNV-jatre

Mit neuem Vorstand ins Jahr 2019 (SH-NEWS 2018/082 vom 03.11.2018)

(03.11.2018)

Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. auf gutem Weg

(Red/mbg) Am 03.11.2018 hat der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. im BSK in der Alloheim Senioren-Residenz "Bürgerwiese" seine ordentliche Mitgliederversammlung für das Jahr 2018 durchgeführt und einen neuen Vorstand gewählt.

Die gut vorbereitete Rechenschaftslegung des Vorstands und der Rechnungsprüfer machte sichtbar, dass der Verein in der Landeshauptstadt Dresden und darüber hinaus eine Vielzahl von Aktivitäten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung und der städtischen Konzepte zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderung selbst unternommen bzw. angeregt und begleitet hat.

Schwerpunkte waren u.a. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen, die Begleitung des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), barrierefreies Wohnen und die Einflussnahme auf die Entwicklung in den Stadtteilen.

Darüber hinaus wurden umfangreiche Hilfeleistungen, eine fundierte Beratungstätigkeit sowie zum Mitmachen anregende Sport- und Begegnungsveranstaltungen realisiert und ein vielseitiges Informationsangebot bereitgehalten, das nicht nur von den eigenen Mitgliedern, sondern auch von anderen Behindertengruppen sowie von der Stadtverwaltung genutzt wurde.

Die Mitgliederversammlung bestätigte die vorgelegten Berichte und erteilte dem Vorstand sowie den Rechnungsprüfern Entlastung. Beschlossen wurde auch eine geringfügige Korrektur und Anpassung der Vereinssatzung.

Die Mitgliederversammlung wählte für die folgenden zwei Jahre einen neuen Vorstand in der Zusammensetzung

  • Mario Peters, Vorsitzender
  • Annett Hanicke und Kati Stephan, Stellv. Vorsitzende
  • Christin Mrose, Schatzmeisterin
  • Monika Fiedler, Thomas Pietsch, Romy Pötschke. Gerd Schuhmacher und Stefan Wicklein als weitere Vorstandsmitglieder

sowie als Rechnungsprüfer Kerstin Dörner und Monika Krätschmar.

Nach der Mittagspause stand ein Erlebnisbericht über eine Reise nach Namibia auf der Tagesordnung sowie die Vorstellung neuer innovativer Hilfsmittel mit entsprechender Beratung.

Insgesamt eine gelungene und inhaltsreiche Veranstaltung, zu der man Vorstand, Geschäftsstelle sowie den ehrenamtlich an der Vorbereitung und Durchführung Beteiligten nur gratulieren, zugleich dem Verein für 2019 und die folgenden Jahre weitere Erfolge wünschen kann.

Weitere interessante und lesenswerte Informationen zum Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. finden Sie hier:

Kompass Dresden

Pflege im Dialog (SH-NEWS 2018/081 vom 30.10.2018)

(30.10.2018)

Gesundheitsministerin Klepsch im Austausch zum Thema Pflege

(PM; Red/mbg) Die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch nahm am 30. Oktober 2018 am Pflegedialog in der Muldentalhalle in Grimma teil.
Wie geht gute Pflege im Landkreis Leipzig? Was brauchen wir, damit die Pflege in dieser Region zukunftsfähig ist und was können wir dafür tun? Insbesondere um diese Fragen drehte sich die Diskussion in Grimma, beim dritten von insgesamt 13 Pflegedialogen.

Der Pflegedialog ist eine Veranstaltungsreihe, bei der Gesundheitsministerin Barbara Klepsch und Staatssekretärin Regina Kraushaar landesweit mit pflegenden Angehörigen, Pflegekräften sowie anderen Expertinnen und Experten über die Pflege in Sachsen diskutieren.

„Wir kommen ganz bewusst in die Region, zu den vielen engagierten Akteuren der Pflege vor Ort. Wir wollen zuhören, mit den Menschen diskutieren, Raum für Gespräch geben – denn wir wollen wissen, wen und was es vor Ort konkret braucht, damit wir in Sachsen für alle Menschen ein gutes Leben im Alter, bei Hilfebedürftigkeit und Pflege ermöglichen können“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Sachsen ist das Bundesland mit dem dritthöchsten Altersdurchschnitt. Laut Prognose erhöht sich das Durchschnittsalter um etwa ein Jahr von derzeit 46,7 Jahre auf 47,6 Jahre im Jahr 2030. Das Durchschnittsalter im Landkreis Leipzig beträgt schon jetzt 47,8 Jahre. Die Prognose für 2030 liegt hier bei 49,1 Jahren. Für Sachsen und im Speziellen für den Landkreis Leipzig ergeben sich somit neue Anforderungen an die Pflege sowie ein erheblicher Bedarf an Pflegepersonal.

„Wir müssen bereits heute gemeinsam gute Ansätze diskutieren und regionale Lösungen finden, damit die Unterstützung und Pflege für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft in hoher Qualität geleistet werden kann. In den Dialogen werden wir erste gute Ansätze diskutieren und neue Handlungsspielräume ausloten – immer gemeinsam mit der Region. Denn hier weiß man um die Herausforderungen und hier gibt es bereits viele gute Maßnahmen. Ich bin den Akteuren vor Ort, aber auch den Angehörigen von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen dankbar für ihren Einsatz am Nächsten“, so Klepsch weiter.

Die Ministerin lobte die bereits existierenden Pflege-Strukturen in Sachsen. Der Weg der „vernetzten Pflegeberatung“, den der Freistaat seit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 geht, hat bereits einen großen Schritt in eine zukunftsfähige Pflege geschafft.
So werden beispielsweise vom Freistaat Pflegekoordinatorinnen und Pflegekoordinatoren in den Landkreisen gefördert, die bereits alle relevanten Akteure in der Pflege zusammenbringen. „An diese guten Netzwerke wollen wir mit den Dialogen anknüpfen und genau schauen, wo wir von Beispielen aus der Praxis lernen können und wo neue Kooperationen sinnvoll sind“, so die Ministerin.

Auf den Pflegedialogen werden Staatsministerin Klepsch und Staatssekretärin Kraushaar in den kommenden Monaten in allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens mit Betroffenen und lokalen Experten ins Gespräch kommen und Ideen für die Zukunft der Pflege entwickeln. Der nächste Pflegedialog findet am 5. November im Landkreis Zwickau statt.

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Die LAG SH empfieht ihren regionalen Strukturen, sich in die Diskussion einzubringen und sichtbar zu machen, dass auch die Selbsthilfe aus Betroffenensicht wertvolle Beiträge leisten kann, die das Fachangebot wirkungsvoll ergänzen können.

Neue Broschüre mit Kontakten zu Selbsthilfegruppen (SH-NEWS 2018/079 vom 25.10.2018)

(25.10.2018)

Städtischer Wegweiser führt zu über 160 Dresdner Gruppen

(LH DD; Red/mbg) Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) im Dresdner Sozialamt hat die städtische Broschüre „Selbsthilfe – Wegweiser zu gesundheitlichen und sozialen Gruppen“ neu aufgelegt. Die Publikation erscheint bereits in achter aktualisierter Auflage und wurde in 6 000 Exemplaren hergestellt.
Auf 60 Seiten versammelt sie über 160 Dresdner Gruppen mit Profil und Erreichbarkeit, geordnet nach gesundheitlichen und sozialen Themen. Ein Stichwortverzeichnis im Anhang erleichtert die Suche zusätzlich.
Auch Angehörige finden Treffs. Ergänzend enthält das Heft viele nützliche Informationen rund um das Thema Selbsthilfe, beantwortet Fragen zur Arbeitsweise der Gruppen und klärt auf, wo sie Unterstützung finden.

Der Selbsthilfe-Wegweiser liegt ab sofort kostenlos in den Informationsstellen der Bürgerbüros, Stadtbezirksämter, Rathäuser und Ortschaften aus. Zusätzlich wird er über die Sozialdienste in den Dresdner Krankenhäusern angeboten.
Selbstverständlich hält die Stadt auch Online-Informationen bereit. Unter www.dresden.de/selbsthilfe gibt es nicht nur die Broschüre zum herunterladen, sondern auch eine aktuelle Datenbank zum Recherchieren in der lokalen Selbsthilfegruppen-Landschaft.

In Dresden gibt es derzeit mehr als 240 Selbsthilfegruppen mit insgesamt einigen tausend Mitgliedern. Mit einer chronischen Krankheit leben, Abhängigkeiten überwinden, den Alltag nach einem Unfall bewältigen oder Trauer verarbeiten – die Gründe, sich zusammenzufinden und aktiv zu werden, können unterschiedlich sein.

KISS, die städtische Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, unterstützt die Gruppen bei der Organisation ihrer Treffen, stellt insbesondere Räume zur Verfügung, hilft bei Neugründungen und vermittelt Kontakte.
So lädt die KISS aller zwei Jahre zum Dresdner Selbsthilfetag ein, das nächste Mal im Jahr 2020.

Dresdner Selbsthilfewegweiser

Beratung mit dem Behindertenbeirat zum ÖPNV/SPNV im Landkreis Meißen (SH-NEWS 2018/078 vom 24.10.2018)

(24.10.2018)

Auswertung vergangener Aktivitäten und Beurteilung zukünftiger Herausforderungen...

(LSKS/kv) Am 22.10.2018 ging es für das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ nach Meißen, um hier im Zuge der Sitzung des Behindertenbeirates des Landkreises Meißen das Schwerpunktthema barrierefreier öffentlicher Verkehr mit Vertretern des Gremiums zu behandeln.

In diesem Sinne erläuterte das Projekt kurz seine Arbeitsweise, um danach zu ausgewählten Themen vertiefender ins Gespräch zu kommen und die Sichtweise der Vertreter des Behindertenbeirates aufzunehmen.

Im Mittelpunkt der Beratung stand dabei einerseits die Auswertung vergangener Aktivitäten in der Region. So wurde auf diverse Besichtigungen bzw. Lokaltermine eingegangen, wie z. B. an den Elbfähren mit dem Behindertenbeauftragten und der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM), an Bahnhöfen/Haltestellen und bei Tests- und Ausfahrten mit Betroffenen (siehe SH-NEWS 2018/070 zur Ausfahrt Riesa). Andererseits wurden aufzunehmende Schwerpunkte beraten, die darüber hinaus bei den Verkehrsunternehmen, dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und weiteren lokalen Akteuren eingebracht werden sollten.

Im Ergebnis der Beratung sind u. a. folgende Punkte zu bearbeiten bzw. zu vertiefen:

  • Fahrgastfreundliche Gestaltung der Niederflurbusse bei der VGM (u. a. Gestaltung Mehrzweckbereich, Kontraste für Sehbehinderte, erreichbare Plätze für Gehbehinderte/Haltevorrichtungen, Umsetzung 2-Sinne-Prinzip)
  • Perspektiven zur Beförderung von E-Rollstuhlnutzern in Kleinbussen der Stadtrundfahrt Meißen
  • nutzerfreundlichere Fahrgastinformation bei der VGM (Aushangfahrpläne, Ansagen/ Anzeigen an Haltestellen und Umstiegspunkten), Anregen einer Vereinheitlichung im VVO-Gebiet
  • erforderlicher Einsatz von mehr Niederflurbussen auf der Strecke Dresden-Moritzburg mit dem Zwischenziel einer deutlichen Reduktion der bisher erforderlichen Anmeldefrist auf max. 24 Stunden vorher, ab 2022 ohne Anmeldefrist
  • Sicherung der Mitnahme von Rollstuhlnutzern bei alternativen Bedienformen
  • Haltestellen mit Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Barrierefreiheit (Boxdorf/Baumwiese, Regelung einer eindeutigen Einstiegssituation Meißen/Neugasse und weitere in Radebeul und Nossen)
  • Forderung einer zügigen Umsetzung bestehender Planungen zur barrierefreien Gestaltung des Bahnhofs in Riesa
  • Bestehende Probleme bei der Anmeldung von Fahrten über die MobilitätsServiceZentrale der DB.

Darüber hinaus ist die Nutzbarkeit der Elbfähren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicherzustellen. Entsprechende Hinweise und Lösungsansätze wurden den Verantwortlichen im Nachgang der Erfassung der Fähren zugearbeitet. Erste Planungen für die Fährstelle Gauernitz wurden nach Informationen des Projektteams erstellt.

Zur Realisierung der genannten Punkte wird das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten bzw. mit dem Behindertenbeirat einen Problemkatalog erarbeiten, der den zuständigen Verkehrsunternehmen und dem VVO vorgelegt werden soll. Im Februar 2019 plant das Projekt, eine Folgeberatung gemeinsam mit diesen Partnern einzuberufen, um den Stand der Umsetzung zu überprüfen.
Die Basis dazu bilden u. a. die auch von der ÖPNV-Strategiekommission des SMWA in ihren Abschlussbericht übernommenen Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen.

Vereinbart wurde zudem, dass das Projektteam einmal jährlich zum Beraten aktueller Herausforderungen an der Beratung des Behindertenbeirates teilnimmt.

Über den Stand der Bearbeitung und die erreichen Ergebnisse informieren wir Sie regelmäßig auf den Internetseiten des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen.

Mitgliederversammlung des Behindertenverbandes Aue e.V. im Radonheilbad des Erzgebirges in Bad Schlema (SH-NEWS 2018/077 vom 16.10.1018)

(16.10.2018)

Umfangreiche Selbsthilfearbeit im Erzgebirge

(BV Aue; Red/mbg) Die Mitgliederversammlung des Behindertenverbandes Aue e.V. fand am 13.10.2018 im barrierefreien Kurhotel in Bad Schlema statt.
19 Mitglieder hatten sich eingefunden, um über die geleistete Arbeit in den letzten zwei Jahren Rechenschaft abzulegen.

Der Vorsitzende des Verbandes Erhard Kühnel konnte eine positive Bilanz der Arbeit des Verbandes für und mit Menschen mit Behinderungen ziehen.

Der Behindertenverband hat nicht nur für seine Mitglieder Hilfe zur Selbsthilfe geleistet. In verschiedenen Projektgruppen und Gremien wurde sich für die Barrierefreiheit im umfassendsten Sine in der Region Aue eingesetzt.

Die Begegnungsveranstaltungen des Verbandes waren ansprechend und fanden einen guten Zuspruch.
Höhepunkte waren die Ausfahrt 2017 auf den Fichtelberg und in die „Manufaktur der Träume“ in Annaberg Buchholz sowie 2018 in die Messestadt Leipzig.

Die aktive Teilnahme am 2. Begegnungstag für Menschen mit und ohne Behinderungen des Erzgebirgskreises 2017 und des Bahnhofsfestes zur Einweihung des barrierefreien Bahnhofes in Aue waren weitere Höhepunkte in der Verbandsarbeit.

Mit Sorge betrachtet der Behindertenverband die Entwicklung des Mitgliederbestandes des Vereins. Er ist weiter rückläufig.
Es wurden beraten, wie diesem Trend entgegen gewirkt werden kann.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden Madeleine Jannasch und Simone Tröger die Ehrenurkunden für langjähriges hervorragendes Wirken zur Unterstützung und Mitgestaltung der satzungsgemäßen Tätigkeit im Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. überreicht.

Der Vorsitzende Erhard Kühnel berichtete über seine Teilnahme am Bürgerfest des Bundespräsidenten Walter Steimeier und seiner Frau Elke Büdenbender im Schloss Bellevue am 07.09.2018 in Berlin.
Zu diesem Fest waren ehrenamtliche Bürger aus ganz Deutschland eingeladen.
Er wertete die Teilnahme als Anerkennung der Arbeit des Behindertenverbandes Aue e.V. in den nun fasst 30 Jahren seines Bestehens.
Bei der Wahl des Vorstandes wurden Erhard Kühnel als Vorsitzender und Frank Göldner als Stellvertreter bestätigt.

Als Beisitzer sind wiederum Madeleine Jannasch und Simone Tröger gewählt worden. Dem Vorstand gehören drei Rollstuhlfahrer an.
Bernd Hartmann und Cordula Kirsch wurden in die Revisionskommission gewählt.

Der neue Vorsitzende gab einen Ausblick auf die vor dem Behindertenverband stehenden Aufgaben.
Kulturell wurde die Mitgliederversammlung durch ein kleines Konzert des Musikbrunnen im Kurbad Bad Schlema umrahmt.

Bericht: Erhard Kühnel

Behindertenverband Aue - Ausklang der MV im Kurpark 18/10Ausklang der ordentlichen Mitgliederversammlung des Behindertenverbandes Aue e.V. am Musikbrunnen am Kurhotel Bad Schlema

Fahrerschulungen mit RVD (SH-NEWS 2018/076 vom 11.10.2018)

(11.10.2018)

Theorie- und Praxiseinheiten für die Busfahrer des Regionalverkehrs Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge…

(LSKS/kv) Der Beginn des Oktobers stand beim Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (LSKS) ganz im Zeichen von Fahrerschulungen.

Im Ergebnis der regelmäßigen Kontakte im Zuge der Projektarbeit im Bereich des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kamen die Kollegen der Regionalverkehr Dresden GmbH (RVD) auf das Projektteam zu, um das bestehende Angebot des LSKS wahrzunehmen, das Fahrpersonal im Rahmen der Dienstschulung hinsichtlich der Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zu schulen. Auf Wunsch des Verkehrsunternehmens konzentrierte sich die Veranstaltung – zunächst – auf den Schwerpunkt Rollstuhlfahrer. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl wurde die Schulung in zwei Blöcken für jeweils 20 Busfahrer am 02. und 04.10.2018 durchgeführt.

Im Rahmen eines theoretischen und eines praktischen Teils informierte und sensibilisierte das Projektteam zu folgenden Themen:

  • Erkennen des Mitfahrwunsches
  • Kommunikation mit dem Fahrgast
  • Rollstuhlarten, ÖPNV-geeignete Hilfsmittel
  • Haltestellenarten (barrierefrei, eingeschränkt barrierefrei, nicht barrierefrei) und was ist beim Einfahren des Busses zu beachten
  • Bedienung der Rampe
  • Vorgesehene Türen, Ausstattung spezieller Bereiche für Rollstuhlfahrer und Freihalten dieser
  • Hilfeleistung seitens des Fahrers
  • Demonstration der genannten Punkte durch Rollstuhlnutzer direkt am Bus
  • Möglichkeit zur Selbsterfahrung/Rollstuhlnutzung und Hilfeleistung bei ehrenamtlichen Rollstuhlnutzern vor-Ort.

Zudem wurde auf zahlreiche Fragen der Fahrer eingegangen. Dei wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgesehenen Hilfleistungen der Fahrer vom Unternehmen auch versicherungsrechtlich abzusichern sind.

Das Projektteam stellte darüber hinaus fest, dass leider noch nicht alle Busse bei der RVD den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste entsprechen (insbesondere Platzangebot im Mehrzweckbereich) und bietet auch in dieser Hinsicht seine Unterstützung/Beratung im Zuge der nächsten Neubeschaffung von Fahrzeugen an.

Technische Forderungen für den Freistaat Sachsen

Eine Fortsetzung dieser zielführenden Zusammenarbeit mit der RVD ist für den November 2018 im Rahmen der Dienstschulung im Bereich Dresden geplant.

Hier noch ein paar Bilder:

Fahrer und Rollstuhlfahrer sind vorm Bus im Gespräch

Im Praxisteil erläutern die Rollstuhlnutzer den Fahrern zunächst die für sie wichtige Busausstattung vorm Fahrzeug

Rollstuhlnutzer am Stellplatz im Bus

Rollstuhlnutzer Arnd Roloff demonstriert die korrekte Austellung am geschützen Rollstuhlplatz, nur leider ist der Stellplatz noch nicht ausreichend für einen zweiten Fahrgast mit Mobilitätseinschränkung

Betrofffene in Diskussion mit den Fahrern, die auch den Rollstuhl selber austesten

Dr. Münzberg steht den Fahrern für Fragen und die mitgebrachten Rollstühle zum Ausprobieren zur Verfügung.

 

Mobilitätstraining mit der Dresdner Straßenbahn (SH-NEWS 2018/075 vom 10.10.2018)

(10.10.2018)

Rückblick auf das Training im Betriebshof Gorbitz mit Sonderfahrt…

(LSKS/kv) Am 29.09.2018 war es wieder soweit: Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) lud gemeinsam mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) alle Interessierten zum Training mit der Niederflurbahn ein.

Dieser Einladung folgten insgesamt 16 Teilnehmer und Begleitpersonen (davon sechs Rollstuhlfahrer, sechs  Rollatornutzer und ein Fahrgast mit Geheinschränkung ohne Hilfsmittel).

Treffpunkt war diesmal der Betriebshof Gorbitz, wo den Teilnehmern – aufgeteilt in kleinen nutzerspezifischen Übungsgruppen - zunächst einige theoretische Grundlagen zum Fahren mit der Dresdner Straßenbahnen vermittelt wurden.

Danach konnte ausgiebig die Straßenbahnnutzung am stehenden Fahrzeug geübt werden, bis sich alle so sicher fühlten, dass das Training mit einer Sonderfahrt durchs Dresdner Stadtgebiet zu verschiedenen Dresdner Haltestellen abgerundet werden sollte.

Im Mittelpunkt standen insbesondere die folgenden Themenschwerpunkte:

  • Informationsmöglichkeiten vor Fahrtantritt
  • Kommunikation mit dem Fahrer
  • Positionierung an der Haltestelle und im Fahrzeug (Einnahme eines Stell- oder Sitzplatzes)
  • Nutzung eingeschränkt barrierefreier und barrierefreier Haltstellen
  • Überwindung hoher und niedriger Restschwellen für Rollatornutzer und Gehbehinderte
  • Nutzung der Rampe für Rollstuhlnutzer und Überwinden der Restschwelle an barrierefreien Haltestellen
  • Fahrzeugausstattung.

Darüber hinaus standen die Referenten und Kollegen seitens LSKS und DVB AG gern für Fragen bereit.

Allen Mitwirkenden sei an dieser Stelle ein herzlicher Dank ausgesprochen!

Im Frühjahr soll es wieder weitere Trainingstermine mit der DVB AG geben. Wir freuen uns darauf und möchten auf weitere Veranstaltungen hinweisen, die in der Zwischenzeit, u. a. im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ geplant werden:

Veranstaltungskalender

Anbei noch ein paar Eindrücke vom Training

Theorie im Betriebshof an der Straßenbahn

Einführung an der Straßenbahn für Rollstuhl- und Rollatornutzer

Übung des Einstiegs in die Tram mit Rollator

Referentin Marina Pflaum trainiert mit den Rollatornutzern die richtige Technik zum Meistern des Ein- und Ausstiegs.

Training an der Rollstuhlrampe

Die Rampennutzung mit Rollstuhl erfordert Geschick - beim Mobilitätstraining wird unter fachkundiger Anleitung Gelegenheit gegeben dies ganz in Ruhe zu üben.

Rollatornutzer und Geheingeschränkte im Fahrzeuginneren

Auf zur Sonderfahrt! Nach dem Standtraining geht es mit der Straßenbahn zu verschiedenen Dresdner Haltestellen, um auch dort zu trainieren.

Unterwegs mit Bus und Bahn nach Görlitz und Sebnitz (SH-NEWS 2018/074 vom 08.10.2018)

(08.10.2018)

Ausfahrten und Mobilitätstraining in Görlitz zur Europäischen Mobilitätswoche – ein Rückblick…

(LSKS/kv) Am 20.09.2018 und 25.09.2018 machten sich wieder zwei reiselustige Gruppen auf, um Sehenswürdigkeiten in Sachsen mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu erreichen und zu erkunden. Dabei sollte die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr und vor Ort getestet werden. Zudem stand eine Premiere auf dem Programm: Ein Mobilitätstraining mit der Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (VGG)!

Aber der Reihe nach:

Ausfahrt und Mobilitätstraining in Görlitz

Vom Hauptbahnhof Dresden aus startete eine Gruppe mit verschiedenen Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer, Fahrgäste mit Gehbehinderung inkl. Begleitpersonen) mit der Länderbahn/Trilex nach Görlitz. Die Fahrt verlief reibungslos und auch die Aufzüge im Bahnhof Görlitz waren intakt, was die Reisegruppe besonders erfreute, da bei der vorangegangenen Ausfahrt nach Riesa deutlich wurde, dass dies leider nicht immer selbstverständlich ist (SH-NEWS 2018/070 ).

In Görlitz trafen die Gäste aus Dresden mit den teilnehmenden Niederlausitzern zusammen, um gemeinsam ein Mobilitätstraining mit einem Niederflurbus der VGG zu absolvieren. Insgesamt wuchs somit die Gruppe auf 21 Personen (acht Rollstuhlnutzer, zwei Rollatornutzer, zwei Gehbehinderte bzw. Sehbehinderte mit Begleitpersonen), neben dem Team des LSKS und der VGG wurde die Veranstaltung auch von der Behindertenbeauftragten des Landkreises Görlitz, Frau Hunger vom Verkehrsverbund-Oberlausitz-Niederschlesien und Frau Schönfelder vom Mehrgenerationenhaus Görlitz begleitet.

Nach einer theoretischen Einheit zur Nutzung von Niederflurbussen konnten die Trainingsteilnehmer mithilfe des eigens bereitgestellten Niederflurbusses der VGG ihr neu erworbenes Wissen in die Praxis umsetzen,  so u. a. das Bewältigen des Einstiegs/-fahrens und Ausstiegs/-fahrens, Haltestellenarten, Nutzung der Rampe, Erreichen eines Sitz- bzw. Stellplatzes, Fahrzeugausstattung und Kontaktaufnahme mit dem Fahrer.

Der VGG wurden wertvolle Hinweise gegeben, wie Ihre Fahrzeuge hinsichtlich der Belange für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung optimiert werden sollten:

  • Entfernung von Fahrkartenautomaten und weiteren Hindernissen, die im Mehrzweckbereich, in den Rangier- und Stellplatz für Fahrgäste mit Mobilitätseinschrnkung hineinragen
  • Schaffung erreichbarer Sitzplätze für Rollatorennutzer und Gehbehinderte
  • Anbringen von Symbolen an Rollstuhltür und Vorderseite des Busses.

Im Anschluss wurden die Teilnehmer mithilfe von Sonderfahrten der VGG direkt zum Tierpark Görlitz befördert, wo als nächster Programmpunkt eine Führung zu ausgewählten Höhepunkten folgte: u. a. Roter Panda, Neue Känguruh-Anlage, Kamele, Zwitscherzimmer, Streichelzoo, Tibetdorf, Schweine zum Anfassen)

Webseite des Naturschutz-Tierparks in Görlitz

Sehr begrüßenswert ist das Konzept des Zoos, dass Tier und Mensch direkt miteinander in Kontakt kommen, es z. T. berollbare Wege gibt, gepflegte barrierefreie WC´s existieren und auch der Zoo Imbiss mit Rollstuhl erreicht werden kann.

Aber auch hier gaben die Teilnehmer Hinweise, wie der Zoo für alle Besucher barrierefreier gestaltet werden sollte. Insbesondere die barrierefreie Nutzbarkeit der Wege sollte verbessert werden (u. a. durch Auffüllen von Auswaschungen und Beseitigen von Unebenheiten, Verfestigung von locker aufgefüllten Wegen, Gewährleistung eines ebenen Zugangs zum „Zwitscherzimmer“ anstatt der ausschließlichen Verwendung von Pflastersteinen, Kennzeichnung barrierefreier Toilettenanlagen). In diesem Sinne unterstützt das Projekt die Bemühungen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz, Frau Mirle.

Im Anschluss begab sich die Gruppe ins Görlitzer Stadtzentrum, um Ihren Besuch bei einer Führung durch die Altstadt ausklingen zu lassen. Dafür wurde eine Route rund um Ober- und Untermarkt gewählt, die mit kleineren Einschränkungen (Pflasterung) barrierefrei nutzbar war. Nun galt es zur Überwindung der Strecke Tierpark – Demianiplatz die erlernten Fertigkeiten des Mobilitätstrainings Bus in der Praxis umzusetzen, was an sich sehr gut klappte. Nur die Fahrgastinformation sollte verbessert werden, denn der Bus hielt gar nicht am Demianiplatz sondern eine Querstraße weiter. Diese Information gab aber weder die Internetauskunft des ZVON aus, noch das Service-Team der VGG, mit denen die Projektkoordinatorin vorab in telefonischem Kontakt stand.

Ein Paar mit Rollator/Gehbehinderung testete auch die Görlitzer Straßenbahn, die natürlich noch hochflurig ist. Der Einstieg war beschwerlich und das Verladen des Rollators nur mit Begleitperson und mithilfe von Fahrgästen zu stemmen. Deshalb begrüßt das Projekt das Vorhaben gemäß des Verkehrskonzepts der Stadt Görlitz, für die Straßenbahn Niederflurfahrzeuge zu beschaffen.

Ausfahrt Sebnitz

Der letzte Ausflug dieser Reihe führte in die Kunstblumenstadt Sebnitz.

Die ursprünglich geplante An- und Abfahrt der Teilnehmer via Nationalparkbahn und Städtebahn Sachsen musste aufgrund umfangreicher Bauarbeiten bzw. Ersatzverkehren im Schienenbereich anders organisiert werden. Deshalb wurde eine Direktverbindung mit dem Regionalbus der OVPS (Linie 261) ab Dresden ordnungsgemäß angemeldet.

Da im Bus eingeschränkte Platzkapazitäten vorhanden sind, konnte nur eine kleinere Gruppe mit einem Rollstuhlfahrer, zwei Rollatornutzern, zwei Geheingeschränkten (davon eine mit mit Armstützen) und zwei Begleitpersonen vom LSKS und den Verein Begleitetes Wohnen den Ausflug vom Dresdner Albertplatz aus antreten.

Die Reisegruppe war einigermaßen überrascht, als statt dem erwarteten Niederflur- ein Hochflurbus kam. Auch der Fahrer war verblüfft, dass es sich um eine Gruppe handelte, weil er nur von einem Rollstuhlnutzer wusste. Offenbar sollte im Busunternehmen die Weiterleitung der angemeldeten Fahrgäste optimiert werden. Jedoch machten sowohl Fahrer als auch Teilnehmer das Beste aus der Situation: Der Rollstuhlnutzer wurde per Hubeinrichtung ins (relativ kleine) Mehrzweckabteil des Busses gehoben. Dies geschah störungsfrei, nahm jedoch längere Zeit in Anspruch und war offenbar auch nicht allzu einfach, sodass der Fahrer die Bedienungsanleitung hinzuziehen musste. Die Rollatornutzer stiegen mit Hilfe des Fahrers und der Begleiter ein.

Die Fahrt durch eine sehr ansprechende Landschaft verging wie im Flug und der Ausstieg klappte mit der entsprechenden Hilfe gut, war jedoch für die geheingeschränkten Teilnehmer wieder ein Kraftakt.

Auch der Ist-Zustand des Sebnitzer Busbahnhofs mit eingeschränkt barrierefreien Haltestellen (Rampe ist nötig) könnte verbessert werden: So sind zwar Bordabsenkungen vorhanden, jedoch sehr uneben und nicht immer werden die vorgeschriebenen 3 cm eingehalten. Das Behinderten-WC konnte nur über einen Münzautomaten geöffnet werden werden und war in unsauberem Zustand. Der benachbarte Imbiss bot für alle einfache aber leckere Kost und der Besitzer ermöglicht bei Bedarf auch die Einfahrt für Rollstuhlnutzer in den Innenraum.

Ausflugsziel war die Deutsche Kunstblume Sebnitz, wo die Teilnehmer bei einer Führung in die Geschichte und Herstellung der berühmten Sebnitzer Kunstblumen eintauchten. Die anschließende Gelegenheit selber zu „blümeln“ und im Museumsladen zu bummeln wurde gern genutzt. U. a. dank des Aufzugs, der zwischenzeitlich wieder Instand gesetzt worden war, konnten sich alle Teilnehmer im Haus problemlos bewegen.

Webseite der Kunstblume Sebnitz

Der Besuch von Sebnitz wurde durch eine sehr anschauliche Stadtführung abgerundet und dabei eine weitestgehend barrierfreie Route angeboten (u. a. Viadukt und Markt), Einschränkungen gab es nur an einigen Stellen durch verlegte Pflastersteine oder eine Baustelle am Gehweg der Hertigswalder Straße und eine dadurch fehlende Bordabsenkung, um die Straßenseite zu wechseln bzw. an einen verengten Gehweg.

Die Rückfahrt nach Dresden verlief – auch dank der eingesetzten Niederflurbusse mit eingebauter Klapprampe – sehr gut.

Unser Eindruck nach dem erlebnisreichen Tag war: Sebnitz ist eine Reise wert und im Normalfall sowohl durch ÖPNV- als auch SPNV-Angebote angebunden, die auch durch Menschen mit Mobilitätseinschränkung nutzbar sind. In diesem Sinne würden es die Teilnehmer begrüßen, wenn sich in der Stadt noch mehr barrierefreie Angebote etablieren würden, wobei das Selbsthilfenetzwerk Sachsen auch gern beratend zur Seite steht.

Fazit

Die Ausfahrten haben allen sehr gut gefallen. Jedoch gibt es noch viele Dinge die optimiert werden müssen, so u. a. Sicherstellung eines reibungslosen Informationsflusses bei der Fahrtanmeldung, Achten auf wichtige Details, wenn barrierefreie Angebote vorhanden sind (z. B. Vermeiden des Zustellens von Rangierbereichen, Sicherstellung sauberer öffentlicher Beh.-WC´s) und Gewährleistung der Funktionalität von Aufzügen. Bei der Umsetzung möchte das SHNW auch in der Zukunft gern behilflich sein.

Gemeinsam unterwegs ..... (SH-NEWS 2018/073 vom 01.10.2018)

(01.10.2018)

LSKS-Gruppe Freital besucht den Dresdner Zoo

(Frt/madre) Am 22.09.18 unternahmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Der Wettergott war wieder einmal auf unserer Seite und wir hatten für diese Unternehmung beste Bedingungen. Knapp unter 20°C, wenig Wind und immer wieder etwas Sonne, was will man mehr!

Auch wenn zurzeit viele krank sind oder die Kraft dafür nicht reichte, war es für uns ein wunderschöner Tag. Manche waren schon sehr lange nicht mehr im Dresdner Zoo und überrascht, was sich alles verändert hat.
Die Anlagen sind für die Tiere sicher artgerecht gestaltet und bieten ihnen viel Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Besucher haben freien Blick und können bei der Tierfütterung zusehen.

Eine kurze Rast legten wir am neuen Pinguincafé ein. Zum Glück konnte man bei den Temperaturen noch draußen sitzen. Das Platzangebot im Café ist allerdings schnell erschöpft, wenn Besucher mit Rollstühlen kommen.

Viel Spaß hatten wir bei der Beobachtung eines Faultiers. Zu der Zeit machte es seinen Namen keine Ehre. Es bewegte sich über unseren Köpfen an den Baumstämmen entlang und lies sich von den Besuchern nicht beeinflussen.

Nach vier Stunden ging unser Besuch zu Ende. Jeder nahm seine Eindrücke mit und wird noch einige Zeit von den Erlebnissen zehren. Wir hoffen, dass bei den nächsten Ausflügen wieder mehr Mitglieder teilnehmen können.

Bericht: Manuela Dreißig

Foto zur Meldung: Gemeinsam unterwegs .....  (SH-NEWS 2018/073 vom 01.10.2018)
Foto: Gemeinsam unterwegs ..... (SH-NEWS 2018/073 vom 01.10.2018)

Auch Flöha bekommt 55er Bahnsteige (SH-NEWS 2018/072 vom 21.09.2018)

(21.09.2018)

EBA kippt Entscheidung der DB

(Red/mbg) Die Proteste der vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) für die Projektregion Dresden/Ost-und Nordsachsen sowie vom Sozialverband VdK für die Region Chemnitz/Westsachsen getragenen Projekte "ÖPNV/SPNV für alle" zur von der Deutschen Bahn (DB) konzipierten Neugestaltung von Bahnsteigen mit einer Bordhöhe von 76 cm waren erfolgreich.

Mit Unterstützung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler, der Verkehrsverbünde VVO und VMS und weiterer Partner ist es gelungen, die irrwitzige Festlegung der DB aufzuheben, die u.a. für die Mittelbahnsteige Dresden-Hauptbahnhof, zwei weitere S-Bahn- bzw. Regionalbahnstationen in Dresden sowie für alle Bahnsteige des Bahnhofs Flöha eine Bahnsteighöhe von 76 cm durchsetzen wollte.

Hier zum Bahnhof Flöha auszugsweise die Antwort des Eisenbahnbundesamtes (EBA)

Der Sachverhalt führt zu drei wesentlichen Schlussfolgerungen:

  • Maßgebliche Verantwortliche im Bereich der Deutschen Bahn haben Grundätze und Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der daraus abgeleiteten nationalen Umsetzungskonzepte nach wie vor nicht verstanden.
  • Es lohnt sich, auch gegen übermächtig erscheinende Institutionen gemeinsam anzutreten und die berechtigten Forderungen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste intensiv und sachlich ins Gefecht zu führen.
  • Es sind weitere Aktionen erforderlich, um die von der DB formulierte Forderung nach 76 cm-Bahnsteighöhe generell zu kippen und die Barrierefreiheit der Bahnsteige einschließlich der Zugänge deutschlandweit zu gewährleisten.

Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" in Regie des LSKS hält es unter diesem Aspekt für dringend erforderlich, die Projekttätigkeit in den Folgejahren weiterzuführen und eine angemessene Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zu gewährleisten.

Projektgruppe „ÖPNV-für alle“ – Landeshauptstadt Dresden hat beraten (SH-NEWS 2018/069 vom 14.09.2018)

(14.09.2018)

Umfangreiche Baumaßnahmen in Realisierung und Vorbereitung

(Red/mbg) Am 13.09.2018 fand im DVB-Verwaltungsgebäude in Trachenberge die zweite und letzte Projektgruppenberatung „ÖPNV für alle" - Landeshauptstadt Dresden im Jahre 2018 statt.
Teilnehmer waren die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), das Stadtplanungsamt (SPA), das Büro der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt, Vertreter des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. (VKD), des Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (BSVS), des Dresdener Vereins der Schwerhörigen und Ertaubten e.V., sowie von der Seite der Projektgruppe Kerstin Vietze, Projektkoordinatorin, Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter und Thomas Naumann, Projektmitarbeiter, zugleich Kompetenz- und Beratungsstelle barrierefreien Planen und Bauen, Region Dresden (KB-Stelle).
Vermisst wurde das Straßen- und Tiefbauamt (STA). Offenbar ist die erforderliche und zugesagte Neufestlegung eines Vertreters noch nicht erfolgt.

Zur Kenntnis genommen und bestätigt wurde das Protokoll der Projektgruppenberatung am 29.03.2018. Im Bericht der Projektkoordinatorin wurden u.a. folgende Aktivitäten benannt:

  • Beratung der  SPN-Projektgruppe am 19.04.2018 Ostsachen mit den Schwerpunkten Bahnsteighöhen und Bahn-Regionalverkehr Ostsachsen
  • Mobilitätstrainings Tram und Bus einschl. ÖPNV-Unterweisung in der Körperbehindertenschule
  • Teilnahme an der ÖPNV-Fachtagung des Verkehrsverbundes Oberelbe
  • Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche
  • Teilnahme an Beratungen zum Nahverkehrsplan Dresden und zur Priorisierung der dort vorgesehenen Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Haltestellen/Halteplätze Bus
  • Ausarbeitung und Vorlage eines Vorschlags zu einer besser sichtbaren Plattformkennzeichnung Tram
  • Befahrung zur Ermittlung von Restspalt-Differenzen an ausgewählten Tram-Haltestellen
  • Geplantes Mobilitätstraining in Görlitz und geplante Fahrerschulung mit dem RVD in Dippoldiswalde
  • Vorbereitung einer neuen Projektkonzeption für den Zeitraum 2019 – 2021.

Der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das SPA gab einen Überblick zum Stand der Ausarbeitung des Nahverkehrsplanes für die Landeshauptstadt und zu den Kriterien zur Priorisierung des weiteren Haltestellenausbaus.
Während im Bereich Tram-Haltestellen und gemeinsame Haltestellen Tram/Bus bereits ein hoher Grad an Barrierefreiheit (einschließlich eigeschränkt barrierefreier Lösungen gemäß der Definition in den Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ ) vorliegt, besteht im Bereich Bus, vor allem in den Stadtrandgebieten, noch ein erheblicher Nachholbedarf, der nur unter Hinzuziehung von Sondermaßnahmen gedeckt werden kann.
Dazu sind weiterte Gespräche mit der Stadt, insbesondere dem STA, erforderlich. Es herrscht Übereinstimmung dazu, dass zur raschen Erschließung dieser Stadtbereiche für alle Fahrgastgruppen auch eingeschränkt barrierefreie Lösungen in Betracht zu ziehen sind.
Sie erfordern jedoch in jedem Falle eine Abstimmung mit den Dresdner Projektpartnern.

Von der DVB wurde ein Überblick zu den laufenden bzw. in nächster Zeit einzuordnenden Baumaßnahmen gegeben. Sie betreffen u.a. folgende Vorhaben:

  • Tiergartenstraße/Oskarstraße/Wasaplatz
  • Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Straße
  • Königsbrücker Straße und Vorhaben Stauffenbergalle bis Klotzsche
  • Gerokstraße, Blasewitzer-/Fetscherstraße, weiter bis zum Schillerplatz
  • Haltestelle Augustusbrücke und Haltestelle Synagoge
  • Gleisabstand-Verbreiterung  zwischen Bhf. Neustadt und Liststraße mit Neugestaltung der Haltestellen und Haltestelle Zeithainer Straße
  • Streckenbereich Bautzner Straße zwischen Albertplatz und Rothenburger Straße
  • Güntzstraße
  • Nossener Brücke und neue Stadtbahntrasse Zellescher Weg.

Alle Baumaßnahmen schließen die Herstellung der vollen Barrierefreiheit ein. Die jeweiligen Planungsunterlagen werden diesbezüglich vom Projekt und von der KB-Stelle geprüft.

Die DVB macht allerdings darauf aufmerksam, dass es in einigen Stadtbereichen u.a. wegen Grundstücksausfahrten und anderer zu berücksichtigender Baulichkeiten nicht möglich sein wird, für alle Tram-Türen eine Restschwelle von 5 cm und eine Freifläche von 150 cm vor der Fahrzeugtür zu gewährleisten.
Es wurde vereinbart, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die zumindest für die jeweils zwei für Rollstuhlnutzer vorgesehenen Plattformen aller eingesetzten Straßenbahnen an den als „barrierefrei“ ausgewiesenen Haltestellen die Norm-Restschwelle von 5 cm gewährleisten. Ggf. sind spezielle Informationslösungen zu konzipieren.

Erneut ausführlich diskutiert wurden mögliche Verbesserungen/Erweiterungen im  Bereich der Fahrgastinformation. Das betraf u.a.

  • Kennzeichnung der Plattform-Nutzung Tram und Bus: Dazu wurde der DVB ein Gestaltungs- und Zuordnungsvorschlag übergeben.
  • Erweiterte Informationen auf den Aushangfahrplänen in Bezug auf Barrierefreiheit: Dazu wird sich die DVB mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) in Verbindung setzen.
  • Vereinzelung  der Bildschirm-Anzeige „Barrierefrei“ in den Verkehrsmitteln auf Halteplätze (Steige): Mit dem zurzeit und voraussichtlich über weitere fünf Jahre zu nutzenden Programmen (beinhalten den Gesamt-Betriebsablauf) nicht möglich.
    Von der DVB geprüft wird eine Variante über eine Internet-App zur Nutzung mit Handy/Smartphone, die ggf. später durch eine Lösung Handy/Smartphone über Bluetooth-Verbindung zum Tram-/Buscomputer auf der Basis einer  Schweizer Lösung (Kanton Basel/Zug – Kontakt über BSVS) abgelöst werden kann.
  • Linienbezogene Haltestellenübersicht mit halteplatzbezogener Auskunft zur Barrierefreiheit im Oktavheft-Format als Ersatz für den unhandlichen gezeichneten Liniennetzplan, letzterer wird weiterhin  im Internet angeboten und von DVB regelmäßig und zeitnah aktualisiert.

Weitere die DVB und weitere Partner betreffende Beratungspunkte waren u.a.

  • Haltepositionen von Tram und Bus zum problemlosen Ein-/Ausfahren in die Verkehrsmittel mit Rollstuhl zu unterschiedlich und oft nicht optimal; wird in Fahrerschulung eingeordnet.
  • Vorgesehener erweiterter Praxistest neue Fahrkartenautomaten speziell mit Sehbehinderten und Senioren voraussichtlich im Oktober in Regie Projekt.
  • Vorgesehene Ausstattung der Schwellen an Tram-Türen mit griffigem Speziallack muss wegen Engpässen im Instandhaltungsbereich auf 2019 verschoben werden. Die Forderung ist jedoch in die Verhandlungen zur Neubeschaffung von Fahrzeugen eingeordnet.
  • Für Dispatcher-Fahrzeuge steht eine Rampe (Standort Trachenberge) zur Verfügung. Sie kann bei längeren Verkehrsstörungen zum Ausfahren aus der Tram bereitgestellt werden, wenn Rollstuhl mit Person nicht auf Plattform 1 positioniert ist. Die Bereitstellung kann jedoch bis zu 30 Minuten dauern. Bei Havarien mit Personengefährdung erfolgt Rettung durch Feuerwehr (zuerst Fahrgast, dann ggf. Rollstuhl).
  • Probleme mit der Verbindungsauskunft im Web, wenn Verbindung unter Einbeziehung von Behinderung gesucht wird: Sachverhalt wird überprüft.
  • Überschreitung von Restschwellenmaß 5 cm insbesondere bei den Drehgestell-Fahrzeugen NGT D 12 DD und NGT D 8 DD: Vereinbart wurde eine nochmalige gemeinsame Vermessung, ggf. danach eine Grundsatzuntersuchung bei der DVB zur Sicherung der vereinbarten Vorgaben.
  • RVD-Bushalt Trachenberger Platz, gewünscht wird Halt an barrierefreier Haltestelle in Straßenmitte, Klärung durch Projekt mit RDV und STA.
  • Beförderung E-Scootern in Bussen: Ist für die zugelassenen Modelle in etwa 60 Bussen (dort entsprechende Kennzeichnung) gewährleistet, Beförderungs-Anfrage über DVB-Service möglich. Bisher nur ein E-Scooter-Nutzer bei DVB registriert.

Die nächste Beratung der Projektgruppe „ÖPNV für alle - Landeshauptstadt Dresden“ findet im März 2019 statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Ausfahrten nach Riesa und Dresden - mit Hindernissen (SH-NEWS 2018/070 vom 14.09.2018)

(14.09.2018)

Holpriger Start in die Europäische Mobilitätswoche 2018...

(LSKS/kv, jt) Am 08.09.2018 rüsteten sich im Rahmen des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) zwei Reisegruppen für eine Ausfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Riesa, um sich dort zu treffen und gemeinsam den dortigen öffentlichen Nahverkehr und sowohl kulturelle als auch kulinarische Einrichtungen hinsichtlich ihrer barrierfreien Nutzbarkeit zu testen.

Aus Dresden kamen insgesamt sechs Teilnehmer, davon zwei Rollatornutzerinnen und ein Herr mit Gehbehinderung. Aus Grimma, Naunhof bzw. Borsdorf reiste eine fünfköpfige Gruppe mit drei Rollstuhlnutzern an, darunter auch die Spitze des LSKS-Vorstandes.

Ein Treffen der beiden Gruppen – geschweige denn ein Ausstieg der Rollstuhlnutzer in Riesa kam leider nicht zustande – die Deutsche Bahn wusste es leider zu verhindern (mit vereinten Kräften).

Wie konnte es dazu kommen?

Durch das Projektteam wurden beide Gruppenfahrten weit im Voraus und mit detaillierten Angaben zum Teilnehmerkreis und gewünschten Verbindungen über die MobiServZentrale (MSZ) (Achtung: Man hängt zurzeit sehr lange in der Warteschleife, diesmaliger Rekord: 36 Minuten) der Deutschen Bahn und bei der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) angemeldet. Die Verkehrsunternehmen versicherten sich innerhalb der nächsten 10 Tage zu melden, wenn irgendein Problem/Rückfrage auftauchen sollte – ansonsten sei die Fahrt bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung wurde jedoch nicht angeboten.

Am Tag vor dem Ausflug und am Ausflugstag ließen sich die Projektkoordinatorin und die regionale Mitarbeiterin in Vorbereitung der Ausfahrt mithilfe der DB-App (welche uns extra empfohlen wurde, und wo man immer auch Auskunft zur aktuellen Barrierefreiheit bekommt) und durch die 3-S-Zentralen in Dresden und Leipzig bestätigen, dass alle Fahrstühle funktionstüchtig sind. Sie kontrollierten am Vortag bei der Reiseauskunft der Bahn, ob sich Änderungen hinsichtlich der Abfahrts- bzw. Ankunftsgleise ergeben hatten. Dabei mussten sie feststellen, dass sowohl der Zug aus Borsdorf (RE50) als auch der Zug aus Dresden (RE 50) nicht wie geplant, auf dem barrierefrei erreichbarem Gleis 3, sondern auf dem nicht barrierefrei erreichbarem Gleis 5 einfahren sollten – Trotz Anmeldung wurde der LSKS aber nicht durch die Deutsche Bahn dazu informiert!

Umgehend informierten die Projektmitarbeiterinnen unter den Service-Nummern der S-Bahn –Mitteldeutschland/RE 50/Dresden die Verantwortlichen und erzielten gemeinsam mit einem sehr engagierten und freundlichen Mitarbeiter, dass beide Züge doch wieder auf Gleis 3 einfahren konnten. (Als Grund wurden da erstmals Bauarbeiten auf der Strecke genannt). Wer sich vielleicht wundert, dass die MSZ nicht gesprochen wurde, der sei an die langen Verweilzeiten in der Warteschleife erinnert – dort war leider kein Durchkommen, wir haben es versucht!

Am Tage der Ausfahrt schien zuerst alles gut zu laufen. Das Service-Personal im Dresdner Hauptbahnhof empfing die Dresdner Reisegruppe freundlich und bot Hilfestellungen an. Die Zugfahrt bis Riesa verlief einwandfrei.

Die Reisegruppe aus Grimma, die mit der MRB RB 110 bis Borsdorf fuhren, mussten feststellen, dass auch bei der MRB trotz vorheriger Anmeldung weder Lokführer noch Zugbegleiter Bescheid wussten und wenn sich eine Begleitperson nicht in Großbothen in die Tür gestellt hätte, wären sie wohl nicht in den Zug bekommen. Daraufhin bemühte sich aber das Zugpersonal dann doch um eine zügige Abwicklung des Einstieges mit mobiler Rampe.

Als der Teil der Reisegruppe aus Dresden in Riesa angekommen war, musste am Gleis 3 jedoch eine Stufe nach oben überwunden werden. Mit Hilfe der Bahnmitarbeiter war dies jedoch zu schaffen. Anders sah es mit dem Erreichen des Hausbahnsteiges aus: Der Fahrstuhl am Bahnsteig 2/3 funktionierte, der zum Hausbahnsteig jedoch nicht. Im Reisezentrum des Bahnhofes kontaktierte die Projektkoordinatorin die dortige Service-Mitarbeiterin – der Fahrstuhl muss kurz vor Ankunft der Reisegruppe kaputt gegangen sein, eine kurzfristige Reparatur nicht möglich – erst recht nicht am Wochenende und Unterstützung durch kräftige Männer zur unkonventionellen Rettung der Situation nicht möglich. Zum Glück bekamen die Rollator-Nutzer diese Hilfe aber von hilfsbereiten Mitreisenden – somit konnte der Ausflug wenigstens fortgesetzt werden (Glück im Unglück war es auch, dass eine ursprünglich als E-Rollstuhlnutzerin angemeldete Teilnehmerin mit ihrem Rollator kam).

Weniger Glück hatte die Reisegruppe aus dem Landkreis Leipzig. Ein Verlassen des Bahnhofes war für diese Teilnehmer aufgrund des kaputten Aufzuges ausgeschlossen. Kurzentschlossen wurde aus dem Riesa- nun ein Dresden-Trip.

Nachdem die Rollstuhlnutzer der Reisegruppe aus Leipzig Land die ganze Fahrt über an der Tür stehenbleiben mussten, weil die Tür zum Rollstuhlabteil kaputt war und man so weder ein noch aussteigen konnte (es gab auf Anfrage auch keine Info, wann diese repariert wird), fuhren diese nun weiter nach Dresden, um alternativ zu Riesa, den Schloßgarten Pillnitz zu besuchen.

In Dresden Hauptbahnhof angekommen, informierten sie sich über den Fahrtweg nach Pillnitz und kamen mit Straßenbahn und Fähre sehr gut am Schloss Pillnitz an.

Hervorzuheben ist, dass die Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) sehr vorbildlich an den Symbolen für Rollstuhlfahrer hielten und man so sehr gut seinen entsprechenden Rollstuhlplatz erreichen konnte. Auch die Wechselsprechanlage, die versehentlich gedrückt wurde, funktionierte gut, die Straßenbahnfahrerin reagierte sofort.

Die Fähre über die Elbe wurde ebenfalls getestet und konnte sehr gut von den Rollstuhlnutzern befahren werden. Auf der Pillnitzer Seite war allerdings der Aufgang mit Kopfsteinpflaster kaum allein zu bewältigen.

Auf der Kleinzschachwitzer Seite ist bereits ein gepflasterter Streifen vorhanden, was es Rollstuhlnutzern wesentlich einfacher macht. In einem kleinen Cafe an der Elbe stärkten sich die Teilnehmer für die Rückfahrt. Diese verlief problemlos und zwei der Teilnehmer konnten sogar noch die Buslinie 88 zur Straßenbahnhaltestelle von der Fähre aus testen.

Der Ausflug in der Stadt Riesa entschädigte auch die aus Dresden angereiste Gruppe für die vorangegangenen Strapazen:

Der Besuch der barrierefrei gestalteten Nudelmanufaktur Riesa war ein Genuss für alle Sinne: Im Museum konnten sich die Teilnehmer umfassend zur Geschichte der Nudel informieren. Zudem wurde eine Filmvorführung zur Nudelherstellung des Werkes mit Vortrag einer Mitarbeiterin durchgeführt, die für alle Fragen ein offenes Ohr hatte. Abgerundet wurde der Besuch durch ein leckeres Mittagessen im Nudelrestaurant und anschließendem Stöbern im angegliederten Nudelladen. Den Nachmittag ließ die Gruppe im Riesaer Zentrum bei herrlicher Sonne durch einen Stadt Bummel und die Einkehr in ein Eiscafé ausklingen.

Zum Überwinden größerer Distanzen nutzte die Reisegruppe immer wieder die Busse des Riesaer Stadtverkehrs (Verkehrsgesellschaft Meißen – VGM). Überall wurden Niederflurbusse eingesetzt, die problemlos abgesenkt wurden, um den Einstieg zu erleichtern. Das Fahrpersonal war immer freundlich und wartete geduldig, bis jeder Fahrgast seinen Platz gefunden hat.

Die Fahrgastinformation an den Haltestellen muss nach Ansicht des Projektteams aber optimiert werden. Zudem sollte bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge auf einen geräumigeren Mehrzweckbereich mit ebenerdig erreichbaren Sitzplätzen geachtet werden. Diesbezüglich wird sich die Projektgruppe im Zuge einer geplanten Beratung im Oktober mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises zu den nächsten erforderlichen Schritten abstimmen.

Die Rückfahrt ab Bahnhof Riesa nach Dresden, stellte die Ausflügler wieder vor einige Herausforderungen. Der Zug des RE 50 sollte baubedingt nach Rücksprache unter der Service Nummer der S-Bahn –Mitteldeutschland und entsprechend der Fahrgastinformation im Bahnhof und im Internet auf Gleis 5 einfahren. Diesen Kompromiss waren die Gruppe bereit einzugehen und meldeten sich entsprechend an. Die mobilitätseingeschränkten Reisenden gelangten unter Mühen am Gleis 5 an – wieder mit Hilfestellungen durch Mitreisende beim Tragen der Rollatoren über den Treppenzugang.

Einige Minuten vor der Ankunft des Zuges kam eine Durchsage/Anzeige, dass der Zug nun doch von Gleis 3 fährt: Das bedeutete für die Reisegruppe, nochmal den anstrengenden Abstieg ab Gleis 5 und Nutzung des Aufzuges zu Gleis 3. Kaum angekommen, erfolgte wieder eine Durchsage/Anzeige, dass der Zug ab Gleis 5 einfährt. In diesem Moment war er auch schon zu sehen, was zahlreiche Fahrgäste dazu bewegte, sich in Gefahr zu begeben und die Schienen „wild“ zu überqueren, um den Zug noch zu schaffen. Unsere Reisegruppe trat hingegen zum 3. Mal den beschwerlichen Gleiswechsel über den legalen Weg an.

Der Zug wartete aber, denn wenigstens wurde die Anmeldung der Reisegruppe dem Zugpersonal durchgegeben und der Rest der Heimfahrt verlief einwandfrei.

Die Erlebnisse brachten dennoch alle Teilnehmer zum Nachdenken und folgende Schlussfolgerungen, Forderungen und Fragen stehen nun bezüglich der SPNV-Nutzung im Raum:

  • Warum ist eine (zeitaufwendige) Vorab-Anmeldung von (Gruppen-) Reisen mobilitätseingeschränkter Nutzer erforderlich, wenn im Ergebnis trotzdem keine barrierefreie Verbindung zustande kommt bzw. aufgetretene Störungen/Gleisänderungen die Nutzer unter Umständen nie erreichen und er schlimmstenfalls stundenlang auf einem Gleis verharren muss bis der nächste Zug ihn von dort wegbefördern kann?
    Es besteht die Forderung, dass sich alle beteiligten Partner (d.h. DB S & S, DB Netz und DB Regio bzw. private Verkehrsunternehmen wie MRB) sich nach vorliegenden Anmeldungen zur Durchführbarkeit der Reise abstimmen und den Nutzern schnellstmöglich eine verlässliche Rückmeldung zur Durchführbarkeit geben bzw. in begründeten Ausnahmefällen alternative Verbindungen vorschlagen
  • Der seit langem geforderte barrierefreie Umbau des Bahnhofes Riesa sollte recht zügig erfolgen, damit endlich auch Gleis 5 barrierefrei zu erreichen ist.
  • Es ist zwar begrüßenswert, dass an vielen Bahnstationen Fahrstühle eingebaut werden, es treten aber immer wieder Störungen auf. Reparaturen bzw. Lieferungen von erforderlichen Ersatzteilen ziehen sich in die Länge – wodurch Bahnsteige immer wieder wochenlang nicht barrierefrei erreichbar sind. Das Projekt fordert, dass die Verträge mit den Anbietern so gestaltet werden, dass auch kurzfristige Reparaturen möglich und Ersatzteile stets auf Lager sind.
  • Generell sollte bei Umbauarbeiten von Bahnhöfen und Haltepunkten darauf geachtet werden, dass es immer auch eine zweite Möglichkeit gibt, den Bahnsteig notfalls zu verlassen(sei es über Rampen, einen 2. Fahrstuhl oder geschützte Querungen von Schienen, o. ä.) – für entsprechende Abstimmungen stehen die Vertreter der Selbsthilfe beim LSKS und der LAG SH gern bereit.
  • Das Projekt und seine Unterstützer sprechen sich weiterhin für die Realisierung einer Bahnsteighöhe von 55 cm im Nahverkehr aus ( siehe auch:Schreiben des LSKS an das Eisenbahnbundesamt )

Im Jahr 9 nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechts-Konvention stehen wir also noch zahlreichen Herausforderungen gegenüber, die im Zuge des Projekts „ÖPNV/SPNV für alle stellen“ gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren angegangen werden müssen. Das Projekt informiert alle Verantwortlichen über die beschriebenen Vorfälle und fordert Verbesserungen ein. Darüber hinaus ist es beabsichtigt ein Folgeprojekt für die Jahre 2018-2021 zu beantragen – denn wir haben noch viel zu tun!

Einige Bilder folgen demnächst an dieser Stelle.

Offene Tagung des Beauftragten zum Thema "Inklusive Bildung" (SH-NEWS 2018/068 vom 11.09.2018)

(11.09.2018)

Inklusive Bildung wollen, gestalten und fördern

(PM; Red/mbg) „Gute Bildungsmöglichkeiten und gleiche Teilhabechancen für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderungen, dies gilt es in jedem Bildungssystem zu gewährleisten. Inklusive Bildung ist nicht zum Nulltarif zu haben und auf dem Weg dahin muss noch manche Barriere geräumt und noch mancher Sachzwang entkräftet werden.
Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und nicht nur eine brauchbare Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention!“, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zu Beginn der Offenen Tagung im Dresdner Haus an der Kreuzkirche.

Vor über 80 Gästen aus Verbänden, Organisationen, Initiativen, Politik und Verwaltung sowie vor vielen betroffenen Einzelpersonen wurde das Thema "Inklusive Bildung" aus verschiedenen Perspektiven betrachtet.

Nach einem einführenden Impulsreferat von Dr. Ina Döttinger von der Bertelsmann Stiftung, gaben am Vormittag Kristin Bernig vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Dr. Heike Herrmann und Jana Juhran vom Institut 3L, Magdalena Stenzel als betroffene Mutter sowie Georg Teichert von der Universität Leipzig wichtige Einblicke in die Bereiche frühkindliche Bildung, Schule und Hochschule.

In der von Matthias Dieter von der Förderschule Kleinwachau eingeleiteten Podiumsdiskussion am Nachmittag fand ein interessanter, spannender und vielfach auch sehr emotionaler Austausch zwischen den Tagungsteilnehmern und Referenten statt.

Dabei wurde deutlich, dass inklusive Bildung im Freistaat Sachsen noch keine Selbstverständlichkeit ist und es viele Barrieren bei vielen Entscheidungs- und Leistungsträgern gibt.

Oft wurde nicht das „Ob“ der inklusiven Bildung als Problem benannt, sondern das „Wie“ bei der Ausgestaltung und der Finanzierung.
Hierbei mahnte der Beauftragte an, dass die UN-Behindertenrechtskonvention keine Ressourcen- und Kostenargumentation vorsieht, wonach gleichberechtigte Teilhabe versagt werden dürfte.
Er machte in der Podiumsdiskussion unmissverständlich deutlich, dass der deutschen Gebärdensprache bei der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems eine verbindliche Funktion zukommen muss.

„Wir sind an vielen Stellen auf dem richtigen Weg und an vielen Stellen stehen erst am Anfang. Ich bin über die Darlegungsbreite der heutigen Thematik sehr froh.
Die Möglichkeiten, die im Aktionsplan der Staatsregierung verankert worden sind, sind an der richtigen Stelle angesetzt und es ist wichtig, deren Umsetzungsstand aufmerksam zu verfolgen." betonte Pöhler während der Tagung.
"Entscheidend ist ein gemeinsames Wirken aller Beteiligten. Dinge, die gut oder noch nicht gut funktionieren, müssen mit offenem Visier angesprochen werden."

In seinem Resümee schloss er die Tagung mit den Worten: „Damit inklusive Bildung im allgemeinen und inklusive Beschulung im Besonderen gelingen kann, brauchen wir ein stabiles Unterstützungssystem. Es bedarf bei allen Beteiligten eines festen Willens und eines starken Engagements.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Sächsische Schulgesetz geben uns den Auftrag, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln.
Unser Anliegen kann und muss es daher sein, das gemeinsam zu ermöglichen. Denn nur ein gutes Bildungssystem kann die Zukunft moderner Gesellschaften positiv bestimmen.“

Anhörung zur Umsetzung des BTHG im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages

(17.03.2018)

Paragraph und Stethoskop zusammen Kaum Fortschritte für Lebens- und Teilhabesituation behinderter Menschen zu erkennen

(LAG SH/lei) Am 26.02.2018 fand im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen“ (Drucksache DRS 6/12419) statt.
Mit diesem Gesetz soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Freistaat Sachsen umgesetzt werden. Insgesamt elf Sachverständige nahmen zum Gesetzentwurf Stellung:

  • Frau Dr. Cords (Amtsleiterin Sozialamt Dresden)
  • Herr Frehe (Forum behinderter Juristinnen/Juristen)
  • Herr Frickenhaus (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
  • Frau Heinich (ISL Deutschland e.V.)
  • Herr Jacob (Sächsischer Landkreistag)
  • Frau Jahn (Diakonie/Behindertenhilfe)
  • Frau Braun (Diakonie/Referat Sozialrecht)
  • Frau Kursitza-Graf (Lebenshilfe e.V.)
  • Herr Schüler (Alternative für Hörgeschädigte)
  • Herr Schuster (Sächsischer Städte- und Gemeindetag)
  • Herr Werner (Kommunaler Sozialverband Sachsen)

Übereinstimmend wurde von allen Sachverständigen positiv herausgehoben, dass im Gesetzentwurf nunmehr das Fürsorgeprinzip für behinderte Menschen verlassen werde und der personenzentrierte Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt rücke.
Desweiteren wurde die Einrichtung einer Clearingstelle begrüßt, ihre geplante Ansiedlung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) wird aber von den meisten der Sachverständigen abgelehnt. Aus ihrer Sicht sei die Ansiedlung beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) geboten.

Vor allem die Sachverständigen, die selbst Leistungsempfänger sind, stellten fest, dass der erwartete Paradigmenwechsel mit dem Gesetz nicht erfolge. Nach wie vor sorge die Staatsregierung mit dem vorliegenden Entwurf für den weitgehenden Erhalt des bisherigen Systems. Die Lebens- und Teilhabesituation behinderter Menschen wird sich kaum ändern.

Starke Kritik erfuhr die vorgesehene Zentralisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten beim KSV, insbesondere neben der Ansiedlung der Clearingstelle auch die Zuordnung der Eingliederungshilfe.

Es wird befürchtet, dass sich der KSV zum „Staat im Staate“ entwickelt. Dieser Konzentration muss ein starkes Kontrollorgan gegenüber gestellt werden, das beim SMS gesehen wird. Vertreter der Leistungserbringer fragten dezidiert dazu, wer denn die Fach- und Rechtsaufsicht über den KSV ausübe – im Gesetzentwurf sei dazu nichts zu finden.

Im Gegensatz dazu stimmten die Sachverständigen des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des KSV dem Gesetzentwurf zu – er sei „mutig und ehrlich“.
Sie warnten ihrerseits vor einer Steigerung der Kostenbelastung der Träger der Eingliederungshilfe, die mit dem Gesetz einhergehe, und befürchten einen unzureichenden finanziellen Ausgleich der künftigen zusätzlichen Belastungen.

 

Neues vom ÖPNV-Projekt Region Landkreis Leipzig und Nordsachsen

(17.03.2018)

neues DVB-Busmodell Testfahrt auf verschiedenen Linien der Regionalbus Leipzig GmbH

(LSKS/jt) Nachdem in den ersten Wochen des Jahres 2018 vor allem Gespräche und Beratungen bei der Projektstelle des Projektes „ÖPNV für alle“ in Grimma stattfanden, führte die regionale Projektmitarbeiterin Jana Treffler (mit Begleitung) am 27.02.2018 eine Testfahrt auf mehreren Regionalbuslinien des Landkreises Leipzig mit unterschiedlichen Bustypen durch.

Wie von der Regionalbus Leipzig GmbH empfohlen, wurde die gewählte Reiseroute Colditz – Nerchau-Wurzen - Grimma - Bad Lausick - Colditz mit den  Buslinien 621; 694; 693; 610 und 613 einen Tag vorher beim Service angemeldet.

Auf der ersten Etappe von Colditz nach Nerchau fuhr ein sehr moderner Hochflurbus, der  eine Hebebühne an den Stufen hatte. (siehe Bildergalerie) Nachdem dem Busfahrer der Mitfahrwunsch durch Handzeichen signalisiert wurde, bediente dieser die Hebebühne mit großer Sachkenntnis, so dass es kein Problem war, ohne wesentliche Zeitverzögerung in den Bus zu gelangen.

Im Bus war der Rollstuhlplatz gegenüber der Tür angeordnet und entsprechend der „Technischen Forderungen“ ausgestattet. Der Haltewunschknopf war problemlos erreichbar, alle Haltestangen gut markiert, so dass sie auch für sehgeschädigte Passanten nutzbar sind.

Kritisch anzumerken ist jedoch, und das gilt für alle Linien, dass die Haltestellenansage im Bus  sehr leise und undeutlich ist. Das ist besonders für blinde/sehbehinderte und ortsunkundige Fahrgäste problematisch.

Nach dem ersten Umstieg in Nerchau fuhr dann ein Niederflurbus eines Subunternehmers (Naundorf Reisen) auf der Linie 694, der ebenfalls niederflurig und barrierefrei war. (siehe Bildergalerie)
Diesmal befand sich der ausgewiesene Rollstuhlplatz rechts von der hinteren Einstiegstür und konnte ebenfalls gut erreicht werden. Der Haltewunschknopf war etwas höher, aber dennoch nutzbar angebracht.

Beim Ausstieg an der Haltestelle Wurzen-Bahnhof wurde die Gelegenheit genutzt, auch den Bahnhof zu besichtigen. Er ist ähnlich dem Bahnhof in Böhlen bereits barrierefrei umgebaut.
Die Bahnsteige werden auf einer Seite mit einer Auffahrschräge und für das Gegengleis mit Aufzügen erreicht. Die Bahnsteighöhe von 55 cm ermöglicht auch für Fahrgäste im Rollstuhl den problemlosen Übergang Bahnsteig - S-Bahn.

Von Wurzen wird die Fahrt mit der Buslinie 693 nach Grimma fortgesetzt. Der dort verkehrende und die beiden nachfolgenden Busse der Regionalbus Leipzig GmbH waren niederflurig und mit der fahrzeugeigenen Klapprampe ausgestattet, so dass auch die weiteren Reiseetappen problemlos absolviert werden konnten.

Generell anzumerken ist, dass das Haltestellennetz auf der gesamten Strecke von der Anzahl her gut ausgestattet ist. Allerdings sind bis jetzt sehr wenige Haltestellen (auch bedingt durch die bisherige Geldknappheit der Kommunen) vollständig barrierefrei.
Obwohl nur wenige der Haltepunkte nicht das geforderte Bord-Mindestmaß aufweisen und das Ein-/Ausfahren für Fahrgäste mit Rollstuhl über die fahrzeugeigenen Rampen an fast allen Haltestellen, tlw. jedoch mit besonderer Vorsicht und Hilfe durch das Fahrpersonal prinzipiell möglich ist, gibt es noch einen großen Nachholbedarf.  

Das ÖPNV-Projekt wird deshalb den weiteren Haltestellenausbau auf der Basis der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" und seinem Expertenwissen auch im Folgezeitraum unterstützen.

Als Fazit ist festzustellen, dass mobilitätseingeschränkte und hilfsmittelnutzende Fahrgäste die Busverbindungen im Projektgebiet durchaus nutzen können.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, weiterhin vor Fahrtantritt detaillierte Informationen einzuholen und die Fahrt am Vortage anzumelden. Dass gilt zumindest so lange, bis der Bestand der barrierefreien Busse so hoch ist, dass alle Strecken im Landkreis mit ihnen bedient werden können.

Zur Fahrtanmeldung steht die Telefonnummer 03425/898989 zur Verfügung.

Foto zur Meldung: Neues vom ÖPNV-Projekt Region Landkreis Leipzig und Nordsachsen
Foto: Neues vom ÖPNV-Projekt Region Landkreis Leipzig und Nordsachsen

Neue Informationsbroschüre der LAG SH Sachsen

(26.02.2018)

Wir – die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. – haben das Projekt "SELBSTHILFE AKTIV" abgeschlossen. Es ist durch die AOK Plus gefördert worden.

Im Zuge dessen ist die Informationsbroschüre „Selbsthilfe Aktiv – Übersicht der Selbsthilfelandschaft im Freistaat Sachsen“ entstanden.

In ihr stellen sich zum einen unsere Mitgliedsverbände vor, sodass der Leser einen Überblick über Angebote und Mitwirkungsmöglichkeiten bekommt. Zum anderen findet sich darin eine Einschätzung der LAG SH Sachsen, in Bezug auf die SHILD Studie, über die Selbsthilfelandschaft im Freistaat sowie einen Einblick in unsere sächsische Zukunftsvision.

Die Informationsbroschüre ist als Druckversion sowie in einer Onlineversion zugänglich.

[Infobroschüre Selbsthilfe Aktiv]

Foto zur Meldung: Neue Informationsbroschüre der LAG SH Sachsen
Foto: Neue Informationsbroschüre der LAG SH Sachsen

Aufruf - Betroffene als Experten gesucht

(12.02.2018)

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH SACHSEN) baut derzeit ein Inklusionsnetzwerk für Sachsen auf (www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de ).
Hier treffen sich Einrichtungen, Organisationen und Institutionen aus den verschiedenen Bereichen wie u. a. Bildung, Wirtschaft, Freizeit und Sport, die Inklusion in Sachsen voranbringen möchten. Damit Teilhabe und Gleichberechtigung tatsächlich erfolgreich gelingt, ist die Sicht der Betroffenen unabdingbar.

Wir möchten Sie als Mitglied in unserem Dachverband als Einzelperson ansprechen und suchen Sie als Experte in eigener Sache. Berichten Sie dem Inklusionsnetzwerk Sachsen und unseren Partnern von Ihren Erfahrungen und Ihrer Betroffenen-Sicht.

Denn nur Sie selbst wissen, welche Barrieren bestehen und sind am ehesten in der Lage ihre konkreten Anregungen und Forderungen zu formulieren.

So bringen Sie sich ehrenamtlich als Experte für Inklusion ein!

  •  Sie berichten uns von Hindernissen im Alltag,
  • ž Sie stehen den Netzwerkpartnern zur Umsetzung ihrer inklusiven Vorhaben als Experten in eigener Sache beratend zur Seite, z. B. wenn Netzwerkpartner erfahren möchten, was für gehörlose Besucher bei der Planung einer Veranstaltung zu beachten oder ob die Webseite für Blinde und Sehbeeinträchtigte lesefähig ist.

Sie fühlen sich angesprochen und möchten Sie ehrenamtlich einbringen?

Bitte signalisieren Sie uns Ihr Interesse per E-Mail an info@inklusionsnetzwerk

Offizielle Eröffnung der EUTB-Beratungsstelle im Landkreis Leipzig

(12.02.2018)

Verbesserungen im BTHG erforderlich

(MAV; Red) Auch wenn die Beratungsstelle zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) bereits seit 2. Januar 2018 aktiv ist, fand nun am 1. Februar 2018 die offizielle Eröffnung statt.

In seiner kurzen Begrüßung sagte der Vorsitzende des Muldentaler Assistenzverein e.V. Jens Merkel: „Im Rahmen des Projektes der EUTB-Beratungsstelle, die für 3 Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, werden wir mit Organisationen aus der Behindertenselbsthilfe sowie auch mit allen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten, die sich konkret für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in der Region des Muldentales und sachsenweit einsetzen.
Des Weiteren besteht auch eine gute Zusammenarbeit mit der landesweit agierenden LIGA Selbstvertretung Sachsen, die sich aus dem Netzwerk „Behinderung und Menschenrechte in Sachsen“ (BuMS) am 1. Dezember 2017 gegründet hat.“

Hinsichtlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Berlin betonte Jens Merkel, dass es gilt diese abzuwarten und in den neuen Koalitionsvertrag zu schauen, was eine zukünftige Regierung, falls sie denn dann zustande kommt, für wirkliche Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vereinbart. Das schließt auch erforderliche Nachbesserungen  am Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein.

Kontakt:

Muldentaler Assistenzverein e.V.
August-Bebel-Str. 10
04668 Grimma
Fon: Tel. 03437702905, Mobil: 015203284943
mavgrimma@aol.com

 

Öffnungszeiten:

Mo. 10 – 16 Uhr, Di. und Do. 10 – 17 Uhr

Foto zur Meldung: Offizielle Eröffnung der EUTB-Beratungsstelle im Landkreis Leipzig
Foto: Offizielle Eröffnung der EUTB-Beratungsstelle im Landkreis Leipzig

Beratung des ÖPNV-Projektes in Pirna

(12.02.2018)

OVPS und Landkreis auf dem Weg zum "ÖPNV für alle"

(LSKS/mbg) Am 08.02.2018 fand in Landratsamt in Pirna die planmäßige Beratung der Teilprojektgruppe ÖPNV/SPNV für alle - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. Teilnehmer waren

  • als Vertreter der OVPS (einschl. RVD) Ulrike Langhammer und Axel Ludwig
  • Jürgen Müller, Müller Busreisen GmbH
  • Lydia Schmidt, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Peggy Nestler, Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
  • als Vertreter des LSKS Matthias Dasse, Projektkoordinator und Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter.

Nach der Bestätigung des Protokolls der vorausgegangenen Beratung vom 23.02.2017 und einem Kurzbericht des Projektkoordinators zu zurückliegenden Aktivitäten wurden folgende Themen behandelt:

  • Erfassung und Zustand der Bushaltestellen in Bezug auf barrierefreie Nutzung
  • Stand der barrierefreien Gestaltung der Fährzugänge
  • Stand der Nutzung der Kirnitzschtalbahn durch rollstuhlnutzende Fahrgäste und noch erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  • Nächste Termine für das Mobilitätstraining (u.a. in Bad Schandau und Freital)
  • Information mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zu Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV im Landkreis
  • Umrüstung der Busflotte auf barrierefreie Fahrzeuge
  • Informationen, u.a. zur Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter.

Die vom Verkehrsverbund VVO veranlasste Erfassung der Bus-Haltestellen ist abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes wird in den nächsten Monaten das Konzept erwartet, welche Haltestellen in welcher Ausführungsform neu zu gestalten sind.
Dabei wird auf der Basis der Nutzung davon ausgegangen, dass im Bereich der Oberelbischen Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz (OVPS) vorzugsweise die Variante mit Nutzung der fahrzeuggebundenen Rampen (bzw. Hebevorrichtungen) zum Einsatz kommt.
Da für die damit verbundenen Bauvorhaben die betroffenen Kommunen verantwortlich sind, wird das Landratsamt die erforderlichen Informationen an die Bürgermeister weiterleiten und sie ermutigen, dazu die gegenwärtigen günstigen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Bei der Realisierung des Konzeptes zur Umgestaltung der Zugänge zu den Elbfähren sind durch die umfangreiche bautechnische Klärungen und Abstimmungsforderungen (Kommunen, Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen, Wasserstraßenamt, Umweltschutz u.ä.) Verzögerungen eingetreten.
Fertiggestellt wird 2018 der Fährzugang Königstein (beidseitig), vorbereitet zur Realisierung 2019 wird der Fährzugang Postelwitz (Krippen).
Noch offen ist die endgültige Auswahl der auf den Fähren einzusetzenden Rampen/Überfahrbrücken. Bestätigt hat sich, dass für die Fähren aufgrund der topografischen Bedingungen in der Regel nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit realisiert werden kann. Deshalb ist die Markierung der Zugänge mit entsprechenden Hinweisen (Neigung der Zuganges, besondere Aufmerksamkeit) erforderlich.

Die bei der Kirnitzschtalbahn 2017 eingeführte Lösung zur Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl von/bis zu deren Endpunkten Bad Schandau-Kurpark und Lichtenhainer Wasserfall hat sich bewährt und wird in Anspruch genommen. Als optimale Variante hat sich die Nutzung der Klapprampen erwiesen. Die geforderte Nachrüstung mit Festhaltegriffen an den Rollstuhlstellplätzen der Bahnen wird voraussichtlich bis zum Beginn der Urlaubssaison realisiert.

Der Zusammenschluss von OVPS und Regionalverkehr Dresden (RVD) zu einem einheitlichen Kreis-Verkehrsunternehmen einschl. der Linienbereinigung ist vollzogen und wird mit weiteren erforderlichen Aktivitäten bis Ende 2018 abgeschlossen.
Die Unternehmen OVPS und Müller-Reisen haben die Erneuerung ihres Fuhrparkes im Wesentlichen abgeschlossen und setzen (bis auf zwei Restfahrzeuge der alten Generation bei Müller-Reisen) ausschließlich Niederflurbusse mit fahrzeuggebundener Klapprampe bzw. Fahrzeuge mit Hebevorrichtung ein, in denen in der Regel zwei, jedoch mindestens ein "geschützter" Stellplatz für rollstuhlnutzende Fahrgäste zur Verfügung stehen.
Aus dieser Sicht wird (auch wegen der zurzeit noch nicht komplett vorliegenden Übersicht zur Ausstattung der Haltestellen) für Rollstuhlnutzer bis Ende 2018 eine Fahrtanmeldung beim jeweiligen Unternehmen empfohlen. Darauf verzichtet werden kann bei OVPS-Linien, wenn sich der Fahrgast (u.a. im Internet) vor Fahrtbeginn darüber informiert, ob die von ihm gewünschte Haltestelle mit Rollstuhl nutzbar ist.
Ausdrücklich wurde nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl und vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln in einem Fahrzeug nur dann möglich ist, wenn ein dazu erforderlicher Stellplatz verfügbar ist.

Von den vorgenannten Unternehmen wird erwartet, dass ggf. auf der Basis der bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) vorliegenden Informationsmaterialien vom VVO eine einheitliche Regelung zum Beförderungsanspruch und zu den Beförderungsbedingungen insbesondere für hilfsmittelnutzende Fahrgäste erarbeitet wird. Sie kann ggf. von den beteiligten Unternehmen um spezifische Detailregelungen ergänzt werden.
Das Projekt wird diesen Wunsch dem VVO und dem ZVON vortragen und erklärt seine Bereitschaft, an der gewünschten einheitlichen Regelung mitzuwirken.

Vom Projekt informiert wurde über die auf der Basis des SMWA-Erlasses von der DVB und weiteren Verkehrsunternehmen getroffenen Regelungen zur Bus-Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter. Die Verkehrsunternehmen erklärten, dass aus ihrem Wirkungsbereich bisher keine derartigen Anforderungen bekannt sind. Unabhängig davon empfiehlt das Projekt, die von der DVB getroffenen Regelungen einschl. des personen- und hilfsmittelbezogenen "Zulassungsverfahrens" zu übernehmen.

Die nächste Beratung der Teilprojektgruppe ist für Anfang 2019 geplant. Der genaue Termin wird vom Projekt mit den beteiligten Partnern rechtzeitig abgestimmt.


 

Startschuss für umfangreiches ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm 2018

(27.01.2018)

Barrierfreiheit wird weiter gefördert

(PM; Red/mbg) Im ÖPNV-Beirat, in dem alle wichtigen Akteure des sächsischen ÖPNV vertreten sind, erfolgte am 18.01.2018 die Vorstellung des diesjährigen ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms. Damit sollen alle beteiligten Akteure frühzeitig Planungssicherheit erhalten.

„Auch in diesem Jahr können die von den Verkehrsunternehmen und Kommunen beantragten ÖPNV-Investitionsvorhaben vom Freistaat und Bund gefördert werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen dafür erfüllen“, erklärt Verkehrsminister Martin Dulig. „Die hervorragenden Ergebnisse sächsischer Verkehrsunternehmen bei der positiven Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie bei der Kundenzufriedenheit zeigen, dass es sich hierbei um sehr gut investiertes Geld handelt. Mir ist es nicht nur aus ökologischen Gründen wichtig, den ÖPNV weiter zu stärken.“
Das Gesamtvolumen der angemeldeten Vorhaben liegt bei 136,6 Mio. Euro – dies sind ca. 7 Mio. Euro mehr als 2017.

„Wir haben einen frühen Starttermin gleich zu Beginn des Jahres möglich gemacht, um den Verkehrsunternehmen und Kommunen schnellstmöglich Planungs- und Finanzierungssicherheit zu verschaffen. Die Erfahrungen aus 2017 zeigen, dass die Bauindustrie sehr gut ausgelastet ist. Wir wollen jedoch, dass unsere ÖPNV-Akteure schnell und wirtschaftlich agieren können“, so Dulig weiter.

Trotz der guten Voraussetzungen ist es den Verkehrsunternehmen und Kommunen im vergangenen Jahr nicht gelungen, die zur Verfügung stehenden Infrastrukturmittel voll auszuschöpfen. Der Hauptgrund hierfür liegt auch in diesem Bereich in immer komplizierteren Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Übersicht über aktuelle Fördervorhaben in den Regionen

 

Weiter auf dem Weg zum barrierefreien ÖPNV in der Landeshauptstadt Dresden

(27.01.2018)

Spitzengespräch des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" mit den Vorständen der DVB AG

(LSKS/md) Am 16.01.2018 hatten die Vorstände der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) Vertreter des vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) getragenen Projektes „ÖPNV/SPNV für alle" zu einem Beratungsgespräch in das DVB-Verwaltungsgebäude Trachenberge geladen. An der Beratung nahmen teil:

  • Andreas Hemmersbach, Vorstand Finanzen und Technik der DVB
  • Lars Seiffert, Vorstand Betrieb und Personal der DVB
  • Jan Silbermann, Leiter Center Fahrbetrieb
  • Silke Dreßel, Beauftragte der DVB für die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste
  • Dr. Peter Münzberg, Projektbeauftragter „ÖPNV/SPNV für alle"
  • Mathias Dasse, Projektkoordinator „ÖPNV/SPNV für alle"

Das Projekt hatte diese Zusammenkunft mit dem Vorstand angeregt, da die Behandlung einiger Problemkreise unter dem Aspekt Barrierefreiheit und mit Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz  in den turnusmäßigen Projektgruppenberatungen nicht den gewünschten Fortschritt erbracht hatte. Dazu war vor der Beratung den Vorständen ein Schreiben mit den Schwerpunkten übergeben worden.

Umfangreich beraten wurde zu den Themenkomplexen Fahrgastinformation, Fahrkartenautomaten, bauliche Aspekte, darunter Planungsvorhaben und künftige Baumaßnahmen, die bessere Zuordnung der Einstiegsplattformen und Steuerung der Passagiere beim Fahrgastwechsel an den Dresdner Haltestellen, sowie die Problematik der E-Scooter-Beförderung in den Bussen (und ggf. zu späterem Zeitpunkt auch in den Stadtbahnen) der DVB.

Positiv konnte vermerkt werden, dass die DVB-Führungsebene bereit ist, Gespräche dieser Art regelmäßig mindestens ein Mal pro Jahr einzuordnen. Das gibt der Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle" – Landeshauptstadt Dresden abseits der stattfindenden Projektgruppenberatungen die Möglichkeit, Themen, deren Entscheidungen nur auf Vorstandebene der DVB getroffen werden können, direkt an die Verantwortlichen heranzutragen. Die DVB bekräftigte in diesem Zusammenhang, auch künftig in enger Zusammenarbeit mit dem Projektteam ein zuverlässiger Partner zu bleiben.

Beim Punkt Fahrgastinformation, dazu zählen u.a. die DVB-App für die Verbindungsauskunft, die DVB-Webseite und die halteplatzbezogenen Anzeigen zu barrierefreien Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten in Bus und Tram, gestaltet sich die barrierefreie Ausführung derzeit schwierig, da dem Unternehmen aktuell zu wenig Personal zur Verfügung steht, um die Angebote, beispielsweise auch für sehbehinderte beziehungsweise blinde Anwendergruppen, zeitnah nutzbar zu machen.
Zudem wird bei den vertraglich gebundenen externen Produktzulieferern zunehmend eine schleppende Bearbeitung festgestellt, was letztlich auch zu Problemen  bei der Realisierung des Programms "Stadtbahn 2020" führen kann. Hinzu kommt, dass besonders für die App-Entwicklung eine städteweite (Leipzig, Chemnitz) Einheitlichkeit angestrebt wird. Insgesamt führt das u.a. dazu, dass die DVB zurzeit keine verlässlichen Aussagen zur Fertigstellung einiger Produkte zur  barrierefreien Fahrgastinformation treffen kann.

Das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle" sucht deshalb gemeinsam mit der DVB und den mitwirkenden Partnern nach Lösungen, die noch mit den eingeführten Systeme erreicht werden können, um bis zur Einführung leistungsstärkerer Techniken zumindest vorübergehend zumindest eingeschränkt barrierefreie Angebote zu schaffen. In diesem Zusammenhang werden u.a. Überlegungen verfolgt, das Blindeninformationssystem (BLIS) mit ergänzenden Zusatzinformationen zu den einzelnen Halteplätzen eines Haltestellen-Knotenpunktes auszustatten.

Die Forderung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle", den Nutzungskonflikt zwischen mehreren Nutzergruppen auf der ersten Einstiegsplattform in den Straßenbahnen zu entschärfen, möchte die DVB zunächst durch eine Test-Erfassung quantifizieren. Zugesagt ist, eine noch im Detail abzustimmende, verbesserte Symbolik in Form von größeren und kontrastreicheren Piktogrammen einzuführen. Dabei sind sich beide Seiten bewusst, dass damit nur eine partielle Verbesserung erreichbar ist. Deshalb wird die DVB ergänzend dazu im Jahr 2018 über die Fahrzeugbildschirme eine neue  Werbekampagne zum Thema "Benehmen in Bus und Bahn" starten, die den Problemkreis Plattformnutzung einschließt.

Besprochen wurden auch die von rollstuhl- und rollatornutzenden Fahrgästen "gefühlte" Restschwellen-/Restspaltvergrößerung an Straßenbahn-Haltestellen, das Anbringen eines griffigen Speziallacks an den Bahn-Einstiegskanten sowie Fragen zu einheitlichen Beförderungsbedingungen für E-Scooter und E-Rollstühle hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts.
Die bereits vereinbarte gemeinsame Messung von Restschwelle und Restspalt an einigen ausgewählten Halteplätzen und mit unterschiedlichen Stadtbahntypen wird im Frühjahr stattfinden.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung befasste sich mit dem Planungstand sowie der barrierefreien Neugestaltung bedeutsamer Haltestellen, darunter die Haltestellen Synagoge, Gerokstraße, St. Benno-Gymnasium, Am Zwingerteich und Blasewitzer-/Fetscherstraße. Das Grundproblem liegt laut der DVB nicht am fehlenden Willen oder Geld, sondern am unzureichenden Planungsvorlauf der Stadt Dresden aufgrund zu geringer Personalkapazitäten, letzteres betrifft  im Übrigen auch auf die DVB selbst.

Das Projekt sagte der DVB auf Anfrage Unterstützung zu, bei der Priorisierung in der ÖPNV-Strategiekommission und der Einheitlichkeit bei der Digitalisierung beratend zur Verfügung zu stehen. Zudem einigten sich die Beratungsteilnehmer auf die Zusammenarbeit und Einbeziehung bei langfristigen, strategischen Überlegungen auf lokaler und politischer Ebene.

Die Beratungspartner verständigten sich dazu, eine erste Bilanz zu den besprochenen Themen und getroffenen Vereinbarungen zur nächsten Projektgruppenberatung im März 2018 vorzulegen.

 

Quelle: DVB/Erh.

Neujahrsdialog des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(27.01.2018)

Treffen im Sozialministerium

Traditionell hatte Stephan Pöhler, Behindertenbeauftragter des Freistaates, am 15.01.18 zum Neujahrsdialog in das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) eingeladen.
Seiner Einladung waren 22 Vertreter aus den Selbsthilfeorganisationen, den Wohlfahrtsverbänden, des KSV, der Städte und Kommunen/Landkreise sowie der Landtagsfraktionen und dem SMS gefolgt. Für die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) nahm der Vorsitzende Dr. Matthias Müller teil.

Nach seiner Begrüßung und kurzen Vorstellungsrunde der Anwesenden gab Stephan Pöhler einen Rückblick auf die Arbeit des Beauftragten im Jahr 2017. Dabei würdigte er die Fortschritte bei der Realisierung des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) und verwies insbesondere auf das Monitoring seines Büros sowie auf die Durchführung des Fachtages zum Aktionsplanthema „Wohnen“ am 06.03.2017.
Für dieses Jahr kündigte er je einen Fachtag zum Thema „Partizipation“ am 05.03.2018 und zum Thema „Bildung“ am 10.09.2018 an. Dort soll eine weitere Zwischenbilanz zum Aktionsplan gezogen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen war das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Umsetzung in Sachsen. Den erforderlichen Gestaltungsprozess hat das SMS unter großen Anstrengungen in Gang gebracht und eine Arbeitsgruppe installiert, die sich regelmäßig trifft und alle wesentlichen Schritte begleitet.

Die letztlich durch die Bundesregierung überstürzte Verabschiedung und Inkraftsetzung des Gesetzes führte zu einer hektischen Anlaufphase, in der u.a. die  erweiterte, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) landesweit nicht vollständig und effektiv vorbereitet werden konnte.
Bis 31.08.2017 wurden zwar 40 Anträge aus Sachsen für diese Beratung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales  bzw. beim beauftragten Institut in Berlin eingereicht, die jedoch offenbar nur teilweise den gestellten Anforderungen genügen. Sicher sind auch deshalb gegenwärtig davon nur sieben Anträge positiv beschieden worden, sodass diese Antragsteller ihre Tätigkeit aufnehmen konnten.
Zusätzlich ist abzuwarten, welche Anträge aus der 2. Antragsrunde (sie lief bis 30.11.2017 mit weiteren 14 Anträgen aus Sachsen)  noch bewilligt werden.
Generell ist jedoch sichtbar, dass es große Probleme bei der personellen Absicherung der Beratungsstellen gibt.

Nach langem Ringen mit wissenschaftlicher Begleitung ist zwischenzeitlich entschieden, dass der Freistaat das ITP Verfahren als Bedarfsermittlungsinstrument für die Teilhabe einsetzen wird.
Noch offen ist und auf eine „heiße Diskussion“ hinauslaufen wird die Verfügungsberechtigung des SMS zur Bestimmung des „maßgeblichen Vertreters der Selbsthilfe“ in Sachsen, da neben der LAG SH als originären Selbsthilfevertreter auch der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB)  sowie die neu gegründete Liga der Selbstvertretung (ein freiwilliger Zusammenschluss von kompetenten Einzelpersonen) Anspruch auf diese Vertretung erheben.
Schwerpunkt in diesem Jahr wird sein, die nach dem BTHG zu besetzenden Gremien mit Vertretern der Selbsthilfe arbeitsfähig zu gestalten und inhaltlich u.a. den Themenkreis Barrierefreiheit in den Mittelpunkt zu stellen (u.a. Nutzung der leichten Sprache in den Medien). Ein aktuelles Positionspapier soll diesen Prozess unterstützen.

Weitere Ausführungen machte Stephan Pöhler zu seinen Vorschlägen für ein Sächsisches Inklusionsgesetz. Er begründete seine Initiative und inhaltlichen Überlegungen und bedankte sich bei allen, die in dabei unterstützt bzw. durch Stellungnahmen gestärkt haben.
Sein Ziel ist es mit Unterstützung vor allem durch das SMS zu einer Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2018 zu kommen.

Positiv bewertete er auch die Arbeit der „Allianz für Arbeit und Behinderung“, die Stabilität in der Würdigung des Ehrenamtes durch die Bürgerstiftung „Wir für Sachsen“ sowie die Kontinuität der Aktion „Lieblingsplätze“, um die Barrierefreiheit im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung weiter voranzubringen.
Trotz dieser positiven Bilanz bleibt noch viel zu tun. Schwerpunkt ist die Klärung der  Belange der Menschen mit Behinderung unmittelbar vor Ort. Darauf beziehen sich ca. 75% der Anfragen, Beschwerden und Bitten, die im Büro des Beauftragten eingehen.

Abschließend gab es eine rege Diskussion der Anwesenden zu den Ausführungen und zu Problemkreisen, die aus ihrer Sicht dem Engagement des Beauftragten bzw. des SMS bedürfen. Ergänzt wurde die Zusammenkunft wurde durch eine angenehme Bewirtung. Am Ende waren sich alle einig, dass es ein erfolgreicher und sinnvoller Dialog war, der dem Jahr noch einige Impulse geben wird.

Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter im ÖPNV

(15.01.2018)

Aktuelle Regelungen zur Beförderung mit Bus

(BüroB; Red/mbg) Ausgehend von einer vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) Mitte 2017 angeregten Beratung mit dem Büro des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Vertretern des SMWA zu o.g. Problemkreis hat das Büro des Beauftragten über den aktuellen Stand der Klärungen informiert. 

Ausgangspunkt für die zurzeit vorliegenden Regelungen waren und sind die Dokumente:

  • Erlass SMWA zur Mitnahme in Bussen (von allen Ländern wortgleich erlassen)
  • ÖPNV-Verkehrsblatt 21/2017 (mit dem zu nutzenden Signet)
  • Rundschreiben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
  • Mitnahmeregelungen der DB AG.

Zur Umsetzung des Erlasses hinsichtlich der Mitnahme in Bussen ist bisher folgendes bekannt:

  • Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB AG) haben entsprechende Hinweise unter DVB AG - Barrierefreis Reisen veröffentlicht
  • Für die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) liegt folgende Aussage vor:  „Das zukünftige Verfahren ähnelt dem der DVB AG. Auch bei der LVB erfolgt bei einem Vororttermin eine technische Prüfung des E-Scooters. Sofern die Voraussetzung erfüllt sind, wird eine „Plakette“ mit einer Gültigkeit von zwei Jahren aufgebracht. Anhand dieser „Plakette“ kann das Fahr- und Kontrollpersonal bei ihrer täglichen Arbeit leicht erkennen, ob die Tauglichkeit des E-Scooters gegeben ist. Zusätzlich zur technischen Überprüfung erfolgt die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Im Idealfall erhält der Nutzer des E-Scooters eine Berechtigungskarte. Diese Karte berechtigt den Nutzer zur Mitnahme  des mit der entsprechenden Plakette versehenen E-Scooters in allen Linienverkehrsmitteln der LVB.“
  • Weitere Umsetzungshinweise in Sachsen liegen bisher nicht vor.
  • Die Fa. Meyra bietet inzwischen für den Scooter „Meyra Cityliner 412“ einen Umrüstsatz an, um das Fahrzeug erlasskonform zu machen. Darüber hinaus soll neue Modell der Firma Kymco „Kymco Super HMV“ erlasskonform sein. Zur vorgenannten Nachrüstung hat die Bundesbeauftragte Verena Bentele beim GKV-Spitzenverband die Übernahme von entsprechenden Umrüstkosten angemahnt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Erlass nicht für Stadt-/Straßenbahnen und nicht für die Beförderung von Personen mit Segways gilt. Sobald zur Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter in Bussen und insgesamt im ÖPNV neue Erkenntnisse vorliegen, erfolgt eine weitergehende Information.

Wichtiger Hinweis des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle":

Es wird dringend davon abgeraten, Busse mit E-Scooter ohne fahrzeug- und nutzerbezogene Zulassung durch ein offiziell in den ÖPNV eingebundenes Verkehrsunternehmen zu nutzen. Die private Beschaffung und Anbringung des o.g. Signets am E-Scooter führt entgegen vom BSK verbreiteter Informationen nicht automatisch zu einer Beförderungsberechtigung.
Es wird jedoch erwartet, dass die Verkehrsunternehmen die gemäß den o.g. Regelungen ordnungsgemäß ausgestellten Beförderungsberechtigungen untereinander anerkennen.

Nach den im Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" vorliegenden Informationen sollen über die o.g. Produkte hinaus folgende E-Scooter-Typen den Anforderungen des Erlasses entsprechen:

Drive Medical GmbH&Co KG: Scooter ST4D, Scooter BL350 Envoy,
Scooter BL270 Brio, Scooter BL270 Scout

Invacare: Invacare Colibri.

ÖPNV-Strategiekommission legt Abschlussbericht vor

(15.01.2018)

Empfehlungen beinhalten Maßnahmenkatalog für mehr Barrierefreiheit

(PM; Red/mbg) Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler hat sich in der Kommission für zielführende Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des ÖPNV zu einem barrierefreien Angebot der Daseinsvorsorge eingebracht.
In den maßgeblichen Beratungen der Arbeitsgruppe „Infrastruktur und Fahrzeuge“ zum Thema „Barrierefreiheit“ wurde der Sachverstand der Verbände und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen einbezogen.
Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" unter der Tragerschaft des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) hatte zwei Mal die Möglichkeit erhalten, seinen grundlegenden Standpunkt und entsprechende Vorschläge einzubringen.

Technische Forderungen für einen "ÖPNV/SPNV für alle"
Klassifizierung von ÖPNV-Zugangsstellen

Die Prämisse des Personenbeförderungsgesetzes, bis zum 1. Januar 2022 die Barrierefreiheit des ÖPNV herzustellen, ist Grundlage einer selbstbestimmten und umfassenden Teilhabe mobilitätseingeschränkter Personen, vor allem in den ländlichen Räumen. „Im Rahmen der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission galt es, diese nicht disponible Anforderung in entsprechende Empfehlungen an die Verantwortlichen zu gießen.“ so Stephan Pöhler.

So werden bis 2030 jährliche Investitionen von 29 Mio. Euro in die Haltestelleninfrastruktur veranschlagt, um mit realistisch fixierten Ausbaugraden eine möglichst flächendeckende Erreichbarkeit zu sichern. Dies gilt es nun in den Nahverkehrsplänen zu untersetzen. Das landesweit vorgesehene Plus- und Taktbussystem dient nicht zuletzt der Verbesserung der Alltagsmobilität in den ländlichen Räumen.

Weitere Empfehlungen beinhalten die Schaffung eines Förderbausteins für ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Taxen, die Berücksichtigung der spezifischen Belange der verschiedenen Behinderungsarten in den Bereichen Kommunikation und Information, die Partizipation der Menschen mit Behinderungen und eine spürbare Verringerung der noch erforderlichen Anmeldefristen für einen Übergangszeitraum bis zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit.
„Ich hoffe, dass die entsprechenden Verantwortungsträger die gemachten Empfehlungen nun zeitnah aufgreifen.“, so Pöhler weiter.

Abschlussbericht der ÖPNV- Strategiekommission (7,1 MB)

Kommentar:

Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) begrüßt die im Abschlussbericht der Strategiekommission erkennbare Positionierung für einen barrierefreien ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen.
Wie zu erwarten war, kommt die Kommission zur Einschätzung, dass eine vollständige Barrierefreiheit des gesamten ÖPNV/SPNV-Angebotes bis zum 01.01.2022 im Freistaat Sachsen nicht erreichbar ist.
Unter diesem Aspekt ist die bewährte Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern auch in den Folgejahren mit dem Ziel weiterzuführen, barrierefreie und als befristete Kompromisse und Übergangsangebote eingeschränkt barrierefreie Lösungen so zu kombinieren, dass ein von allen Fahrgästen nutzbares Netz eintsteht und niemand von der Beförderung ausgeschlossen wird.
Nachdrücklich unterstützt wird der Standpunkt der Kommission, das gesamte ÖPNV-Informationsangebot barrierefrei zu gestalten sowie die Bahnsteighöhe im SPNV auch bei Neubau/Modernisierungen weiterhin auf 55 cm festzulegen. Zu letzterem werden entsprechende Aktivitäten durch das SMWA in Richtung Bundesregierung

Stellungnahmen und Vorschläge für das neue Sächsische Inklusionsgesetz

(20.12.2017)

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler erwartet bis Ende Februar 2018 Ihre Stellungnahmen und Vorschläge für das neue Sächsische Inklusionsgesetz. Unter nachstehenden Link kann jeder seine Gedanken zu einem solchen Gesetz einbringen.

 

https://LSNQ.de/inklusion

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

(19.12.2017)

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung(SH-NEWS 2017/130 vom 16.12.2017)

Muldentaler Assistenzverein erhält Beratungsstelle gemäß BTHG

(PM; Red) Ab Januar wird der Muldentaler Assistenzverein e.V. die Beratungsstelle zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) betreiben. Wie Jens Merkel, Vorsitzender des Vereins mitteilt, wird diese Beratungsstelle im Rahmen eines dreijährigen Projektes durchgeführt. Dieses Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Geregelt ist die EUTB im Bundesteilhabegesetz.

Dieses Beratungsangebot ist als niedrigschwelliges Angebot ausgelegt, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen für Bürgerinne und Bürger des Landkreises Leipzig zur Verfügung steht. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf dieInformation und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.

Die Beratungsstelle ist ab Anfang Januar in den mit der Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentales gemeinsam betriebenen Geschäftsstelle in der Grimmaer August-Bebel-Straße 10 zu finden. Die Beratungsstelle wird ab Montag, dem 8. Januar 2018 zu den vorläufigen Zeiten wie folgt geöffnet sein:

  • Montag:             10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 16:00 Uhr
  • Dienstag:            10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 17:00 Uhr
  • Donnerstag:        10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 17:00 Uhr.

Zwischen dem 2. und dem 4. Januar 2018 ist die Beratungsstelle in den Zeiten von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch unter 03437-702905 zu erreichen.

Zur offiziellen Eröffnung der Beratungsstelle, die im Laufe des Januars stattfinden wird, besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Tages der offenen Tür miteinander ins Gespräch zu kommen. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Muldentaler Assistenzverein e.V. 
August Bebel-Str. 10
04668 Grimma 
Fon: 03437 702 905 
mavgrimma@aol.com 
www.mavgrimma.de

 

Anmerkung:

Der Muldentaler Assistenzverein e.V., der ja auch enge Kontakte zum Landesverband Selbsthilfe Sachsen e.V. (LSKS) und zur Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) unterhält, ist damit einer der ersten Vereine, der im Freistaat Sachsen mit der EUTB beauftragt wurde. 
Dazu unseren herzlichen Glückwunsch und für die bevorstehende Beratungstätigkeit viel Erfolg.

 

Das Jahr 2017 geht zu Ende - Rückblick des LAG SH-Vorsitzenden Dr. Matthias Müller zum Jahreswechsel

(19.12.2017)

Das Jahr 2017 geht zu Ende(SH-NEWS 2017/132 vom 19.12.2017)

Rückblick des LAG SH-Vorsitzenden Dr. Matthias Müller zum Jahreswechsel

(LAGSH/mlr; Red/mbg) Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) Dr. Matthias Müller hat SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN das nachfolgende Statement zur Veröffentlichung übergeben:

Liebe Mitglieder, Kooperationspartner, Mitstreiter, Sympathisanten und Freunde der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, liebe Leserinnen und Leser unseres Internetportals,

ein schwieriges und ereignisreiches Jahr 2017 neigt sich seinem Ende zu und wir ziehen Bilanz darüber, was wir erreicht haben. Wir stellen uns gleichzeitig die Frage, worin die Ursachen und Gründe liegen, warum wir vieles noch nicht erreichen konnten.

Zunächst möchte ich aber allen meinen persönlichen Dank und den Dank des Vorstandes der LAG SH aussprechen, die sich im  Jahr 2017 aktiv  in die Verbandsarbeit eingebracht haben. Es war wieder ein extrem angespanntes Jahr für die LAG SH, sowohl hinsichtlich der personellen Kontinuität der Arbeit im Vorstand und in der Arbeitsstelle Selbsthilfenetzwerk Sachsen sowie bezüglich der finanziellen Absicherung unserer Tätigkeit.

Am Anfang des Jahres musste sich der Vorstand mit der internen Aufgabenzuordnung, mit Finanzierungsproblemen und mit personellen Veränderungen auseinandersetzen, die sich u.a. aus Mutterschaft und Elternzeit von Mitarbeiterinnen ergaben. Später kamen noch krankheitsbedingte Ausfälle hinzu. 
Das beeinträchtigte naturgemäß die Kontinuität der fachlichen Arbeit. Darunter litten auch die Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 06.05.17 und die Kandidatensuche für die Berufung des neuen Sächsischen Landesbehindertenbeirates (SLB).

Unserer Hauptaufgabe als Interessenvertreter und Interessenbündeler der Anliegen unserer Mitgliedsverbände gegenüber Politik, Verwaltung, Krankenkassen sowie der weiteren gesellschaftlichen Öffentlichkeit wurden wir nicht immer gerecht. In einigen Problembereichen  haben wir uns trotzdem erfolgreich engagiert und wurden als gleichberechtigter Partner anerkannt und akzeptiert. 
Das trifft u.a. auf die Förderung durch die Krankenkassen, die Mitarbeit in der Allianz für Arbeit und  Behinderung, auf die Unterstützung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, auf das Monitoring zum Landesaktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), sowie auf die Betreuung des Internetportals www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de zu.

Unabhängig davon erwarten wir von der Landespolitik gerade nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine noch deutlichere Anerkennung und Nutzung der Betroffenenkompetenz der in der LAG SH zusammengeführten Selbsthilfe- und Selbstvertretungsvereinigungen, die stärkere Einbeziehung in die Entscheidungen zur Sicherung von Teilhabe sowie zur Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung. Mit der Berufung des neuen Sächsischen Landesbehindertenbeirates (SLB) im August 2017 wurde dazu ein erster Schritt getan.

Als erfolgreich gestaltete Bereiche in der Arbeit der LAG SH im zu Ende gehenden Jahr 2017 sind zu nennen:

  • Das Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de, das nicht nur von unseren Mitgliedsverbänden sondern auch von breiten Kreisen der Verwaltung und Öffentlichkeit regelmäßig besucht und genutzt wird. Es wird mit hohem Aufwand ehrenamtlich gestaltet und gepflegt.
  • Die langjährigen kontinuierlichen Aktivitäten sowie die Beteiligung an und Leitung von Projekten zur Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV insbesondere im Raum Dresden/Ostsachsen/NOL sowie in der Region Leipziger Land/Nordsachsen, die auch 2017 weitergeführt wurden. Diese Arbeiten erfolgten in enger Kooperation bzw. unter Federführung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS).
  • Die Erstellung eines Zwischenberichtes und Evaluation im Projekt  „Dabei sein!“, das durch die LAG SH mit verantwortet wird und die Sicherung von Praktikumspartnern in Mitgliedsorganisationen der LAG SH, zur Vorbereitung einer Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt; Unterstützung der Netzwerktreffen des Projektpartners Solaris gGmbH und Bereicherung der Erfahrungsaustausche.
  • Die Mitarbeit von Vertretern aus Mitgliedsverbänden der LAG SH und weiteren Netzwerkpartnern zur Erstellung und inhaltlichen Ausgestaltung des Projektes „Inklusionsnetzwerk Sachsen“, mit dem Ziel, die „Inklusion von unten“ mitzugestalten und die Realisierung der Maßnahmen des Landesaktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen maßgeblich zu unterstützen.

Nach wie vor ist die Finanzierung der LAG SH ein großes Problem.Sie erfolgt weiterhin nur über die Mitgliedsbeiträge und projektgebundene Zuwendungen der Landesdirektion sowie über eine Rahmenförderung der gesetzlichen Krankenkassen (AOK PLUS). Leider sind diese Förderungen mit vielen restriktiven Bedingungen verknüpft. Die fehlende langfristige (institutionelle) Förderung behindert die Konzentration der LAG SH und ihres Vorstands auf die inhaltlichen Schwerpunktaufgaben als Landesdachverband der Selbsthilfe.

Die Vorstandsarbeit war 2017 auch durch zum Teil fehlendes Wissen zu den gesellschaftlichen Zusammenhängen und Erfordernissen sowie durch ein nicht immer ausreichendes Engagement seiner Mitglieder eingeengt. Zuweilen standen Einzelinteressen und –meinungen im Gegensatz zu den Gesamtinteressen der Gemeinschaft. Anliegende Aufgaben wurden im Wesentlichen dem Vorsitzenden und der Assistentin des Vorstandes zugeordnet. Das ist jedoch auf Dauer nicht durchzuhalten.

Eine wichtige Aufgabe ist die intensivere und stärkere Einbindung der Mitgliedsverbände in die Arbeit der LAG SH. Die Etablierung und Entwicklung wirksamer regionaler Netzwerke der Selbsthilfe ist auch 2017 nicht vorangekommen. Erste Ansätze existieren derzeit nur im Vogtland. 
Das war sicher auch einer der Gründe, warum bedauerlicherweise nur wenige Mitgliedsverbände am LAG SH-Fachtag 2017 mit dem Thema „Zukunft der Selbsthilfe unter dem demografischen Wandel“ teilgenommen haben. Aus meiner Sicht eine vertane Chance, sich kritisch mit der Selbsthilfe und ihrer Arbeit auseinanderzusetzen.

Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem LAG SH-Vorstand und den Mitgliedsverbänden ist verbesserungswürdig und über Netzwerke ausbaufähig. Die 2017 fortgesetzte Praxis, Vorstandssitzungen unter Beteiligung von Mitgliedsverbänden aus der jeweiligen Region durchzuführen, fand nicht die erhoffte Resonanz. Gespräche mit einzelnen Mitgliedsverbänden vor Ort sind sicher effektiver, jedoch sehr zeit- und personalaufwendig. Unabhängig davon wird der Vorstand versuchen, dort in Zukunft mehr Angebote zu unterbreiten.

Liebe Mitstreiter, eine wirkungsvolle und effektive Arbeit der LAG SH ist nur möglich, wenn Vereinsegoismen und -befindlichkeiten in den Hintergrund treten und die gemeinsamen Ziele und Überzeugungen dominieren. Nicht gegeneinander, sondern miteinander – nur gemeinsam sind wir stark und ein ernsthafter Interessenvertreter von und für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung.

In diesem Sinne stehen für 2018 wieder  komplizierte und schwierige Aufgaben vor uns. Wir gehen dabei davon aus, dass Politik und Verwaltung im Freistaat bereit sind, die Selbsthilfe und Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen deutlicher auch finanziell zu unterstützen. 
Das wird uns ermöglichen, die Selbsthilfe und Selbstvertretung mit der „Inklusion von unten“ zu verbinden und das dort angesiedelte bürgerschaftliche Engagement durch eine angemessene hauptamtliche Mitarbeiterkapazität weiterzuentwickeln. 
Erste Vorschläge dazu liegen vor. Ihre Umsetzung wird der LAG SH und ihrem Vorstand gestatten, sich auf die inhaltlichen Schwerpunkte zu konzentrieren und mit hoher Qualität und Zielstrebigkeit an der Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse mitzuwirken.

Stellen wir uns gemeinsam den 2018 und in den Folgejahren anstehenden Herausforderungen. Dazu  wünsche ich uns ein erfolgreiches Miteinander, gegenseitige Wertschätzung und viel Erfolg in der Selbsthilfearbeit bei bestmöglicher Gesundheit und Wohlergehen.

Mit herzlichen Grüßen

Passbild Dr. Matthias MüllerIhr
Dr. Matthias Müller
Vorsitzender der LAG SH Sachsen

Seniorengerechter Umbau von Wohnungen

(18.12.2017)

Seniorengerechter Umbau von Wohnungen(SH-NEWS 2017/128 vom 05.12.2017)

Älteren Menschen ein Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen

(PM; Red) Die Sächsische Staatsregierung hat heute die Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit können Baumaßnahmen finanziell bezuschusst werden, die dazu dienen, bestehenden Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird. 
Im nächsten Jahr stehen für diese Fördermaßnahmen 16 Millionen Euro bereit. Mittel in gleicher Höhe sind auch für 2019 und 2020 eingeplant. Vermieter können im Laufe des ersten Quartals 2018 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

„Die Richtlinie gibt Eigentümern von Mietwohnraum finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Wohnungen an die demografischen Herausforderungen. Wir schaffen attraktive Anreize, Wohnungsbestände seniorengerecht umzubauen.
Auch der starken Nachfrage nach möglichst barrierefreien Wohnungen kommen wir damit nach“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Wir ermöglichen älteren Menschen ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung und stärken ihre Lebensqualität sowie ihre Mobilität innerhalb der Wohnung.“

Zum Ende dieses Jahres kann die Sächsische Staatsregierung im Bereich der Wohnraumförderung eine gute Bilanz ziehen. Mit den Richtlinien zur Förderung des gebundenen Mietwohnraumes (Dezember 2016), für Familienwohnen (März 2017) und für Wohnraumanpassung (Mai 2017) setzt das Staatsministerium des Innern das Wohnraumförderkonzept der Staatsregierung konsequent um.

„Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, schaffen bedarfsgerechten und bezahlbaren, barrierearmen bzw. –freien Wohnraum in unseren Städten aber auch im ländlichen Raum. Außerdem fördern wir Familien, indem wir ihnen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell unter die Arme greifen“, so Ulbig.

Informationen zur Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“

 1.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der umzubauende Mietwohnraum muss sich in einem Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen befinden.
  • Die Fertigstellung des gesamten Wohngebäudes muss mehr als zehn Jahre zurückliegen
  • Die zu fördernden Mietwohnungen dürfen folgende Wohnflächen nicht überschreiten:

1-Zimmer-Wohnung: maximal 45 m²
2-Zimmer-Wohnung: maximal 60 m²
3-Zimmer-Wohnung: maximal 75 m²
4-Zimmer-Wohnung: maximal 85 m².

2. Welche Baumaßnahmen werden gefördert?

Die Förderung staffelt sich in:

  • Grundförderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohnung und umfasst alle Baumaßnahmen, um die Seniorengerechtigkeit einer Wohnung herzustellen (u.a. barrierefreier Zugang, Türbreiten mind. 82 cm, Bad mit bodengleicher Dusche). Wenn der Standard „seniorengerecht“ erreicht wurde, können noch folgende Maßnahmen finanziell unterstützt werden: Einbruchschutz, schwellenlose Erreichbarkeit des Freisitzes, Bewegungsmelder für Licht, bodennahe Lichtleisten, Funkschalter und schaltbare Steckdosen, Steuerung u.a. mit den Funktionen „Alles-Aus“ und Herdabschaltung.
  • Zusatzförderung für das Gebäude mit maximal 10.000 Euro pro Etage ist möglich, wenn bereits mindestens 50 Prozent der Mietwohnungen des Mehrfamilienhauses nach der Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ gefördert wurden. Trifft dies zu, kann die Modernisierung oder Neuerrichtung eines Personenaufzugs, der rollatorengerecht über eine Türmindestbreite von 82 cm verfügen muss, gefördert werden. Außerdem können dann auch weitere, gebäudebezogene Einbruchsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung, der Kommunikation (z.B. Gegensprechanlagen) und Abstellmöglichkeiten beispielsweise für Rollatoren finanziell unterstützt werden.

Kurzfassung Wohnraumförderkonzept

Beratung des Vorstands der LAG SH Sachsen

(18.12.2017)

Beratung des Vorstands der LAG SH Sachsen(SH-NEWS 2017/129 vom 14.12.2017)

 Tätigkeit der LAG SH neu strukturieren

(Red/mbg) Am 13.12.2017 hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) in Dresden seine letzte Sitzung im laufenden Jahr durchgeführt.

Ausgangspunkt der Beratung und Diskussion waren Berichte zu den laufenden Projekten und Aktivitäten sowie zur Finanzsituation. 
Dabei wurde u.a. festgestellt, dass die Beratung im Zusammenhang mit dem SMI-Förderprogramm zur barrierefreien Wohnraumanpassung für die Region Dresden/Ostsachsen/NOL trotz starker Inanspruchnahme und zum Teil erheblichem Aufklärungsbedarf der Antragsteller zielstrebig und mit hoher Sachkunde durchgeführt wird. 
Positiv bewertet wurden auch das Engagement der Bearbeiter/innen und die Zwischenergebnisse in den Projekten "Inklusionsnetzwerk Sachsen" und "Selbsthilfe aktiv", wobei zu letztem weitere Abstimmungen mit der AOK PLUS erforderlich sind.

Der Vorstand verständigte sich zur Position der LAG SH zum Referentenentwurf des SMS zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Freistaat Sachsen sowie zur Vorbereitung der Mitwirkung an der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung gemäß BTHG.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Neuprofilierung der Tätigkeit der LAG SH, insbesondere ihres Vorstands. 
Ausgangspunkte dafür waren und sind u.a. der Fachtag der LAG SH zum Thema "Zukunft der Selbsthilfe" am 17.11.2017 (siehe auchSH-NEWS 2017/117 ), Beratungen mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler, Kontakte mit dem SMS und Aufgabenstellungen, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz, aus der Tätigkeit der "Allianz für Arbeit" und aus den Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz ergeben.

Der Vorstand stellt fest, dass es trotz großer Anstrengung im zurückliegenden Zeitraum und trotz konsequenter Ausklammerung von Problemkreisen, die das Gestalten und Betreiben von Einrichtungen betreffen, nicht gelungen ist, u.a. zu allen aktuell anliegenden Gesetzesvorhaben und weiteren Regelungen eine umfassende, den Bedürfnissen der von ihm vertretenen Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Vereinigungen entsprechende Standpunktbildung und Mitwirkung zu sichern.
Die Vielfalt der berechtigt erwarteten Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse ist offensichtlich durch ausschließlich ehrenamtliches Engagement nicht zu realisieren. 
Auch das bisherige Angebot der Staatsregierung, die Mitwirkung nur durch befristete Projekte mit Einbringen von Eigen- und Drittmitteln zu gewährleisten, konnte und kann das Grundproblem nicht lösen.

Wenn, so der Standpunkt des Vorstands, eine aktive, qualitativ hochwertige, die Betroffenen sowie ihre Vereinigungen einschließende Interessenvertretung und (sozial-) politische Mitwirkung u.a. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sinne einer "Inklusion von unten" außerhalb des Einrichtungs-Bereiches erwartet und gewünscht wird, müssen die Selbsthilfe und die Selbstvertretung die Möglichkeit erhalten, den damit verbundenen Arbeitsprozess stabil und dauerhaft durch ihnen zugeordnete Professionelle zu stützen.

Der Vorstand geht davon aus, dass dafür keine neuen Vereinsstrukturen oder -ebenen zu schaffen sind, die ggf. auch die bundesweite Zusammenarbeit und Kooperation erschweren würden.
Ausgangspunkt sollte sein, die vorhandenen, personell wertvollen, örtlich gut eingeordneten, hinreichend vernetzten, jedoch bisher ausschließlich projektgebunden und damit nur befristet verfügbaren Kapazitäten in der Arbeitsstelle Selbsthilfenetzwerk Sachsen zu nutzen. 
Sie sollten projektunabhängig erweitert, vom Freistaat langfristig stabil finanziert und in einer geeigneten Rechtsform der Selbsthilfe und Selbstvertretung zugeordnet werden. Einzuordnen wäre zugleich die vom Bund zu fördernde Mitwirkung an der Umsetzung des BTHG.
Diese Arbeitsstelle könnte folglich

  • die Überlegungen und Forderungen der in der Selbsthilfe und Selbstvertretung gebündelten Vereinigungen und Personen im Sinne der Mitgestaltung sozialer Prozesse mit der erforderlichen Qualität aufbereiten
  • in Arbeits- und Koordinierungsgremien zur Gestaltung sozialer Prozesse im Auftrag der Selbsthilfevereinigungen und Selbstvertretungsgremien sachkundig mitwirken
  • die Vorstände der Selbsthilfevereinigungen und die Selbstvertretungsgremien zur/bei der eigenständigen (sozial-) politischen Interessenvertretung gegenüber Landtagsfraktionen und -ausschüssen, der Staatsregierung, den Kommunen und ihrer Verbänden der Wirtschaft und ihrer Strukturen befähigen bzw. unterstützen
  • einen stabilen Informations- und Kommunikationsprozess  zu den Vereinigungen der Selbsthilfe und Selbstvertretung organisieren und damit zugleich das bürgerschaftliche Engagement zur gesellschaftlichen Mitgestaltung beflügeln
  • den Selbsthilfevereinigungen ermöglichen, sich stärker auf die Arbeit mit den in ihren Gruppen/Verbänden zusammengeführten Mitgliedern und die gesundheitsrelevanten Aspekte ihres Klientels einschl. der Zusammenarbeit mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu konzentrieren
  • Auftragnehmer für weitere, die Inklusion begleitende und die soziale Mitgestaltung fördernde, struktur-/vereinsübergreifende selbsthilfeorientierte Projekte sein sowie die Aufgaben einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungstelle gemäß BTHG wahrnehmen.

Der Vorstand beschloss, diese Überlegungen zunächst unter Einbeziehung der bisher der LAG SH bzw. dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) zugeordneten Mitarbeiter in einer thematischen Sonderberatung im Januar 2018 zu präzisieren, zu vertiefen und im Folgezeitraum zur Diskussion zu stellen.

Er beschloss zu den Überlegungen des Beauftragten der Staatsregierung für ein Sächsisches Inklusionsgesetz bis Anfang Februar eine grundsätzliche Stellungnahme zu erarbeiten und beauftragte seine Mitglieder, dazu bis 22.01.2018 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. 
Darüber hinaus ersucht er seine Mitglieds- und Kooperationsverbände, sich aus der Sicht der von ihnen vertretenen behinderten und chronisch kranken Menschen mit entsprechenden Vorschlägen auch direkt an Stephan Pöhler zu wenden.

Terminvorschau:

  • LAG SH-Vorstandsberatungen am 22.01. (Sonderberatung), 31.01. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Dresden/Ostsachsen/NOL), 28.03. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Leipzig/Nordsachsen), 14.06. (mit Mitgliedsvereinigungen aus dem Raum Chemnitz/Westsachsen), 04.09. und 05.12.2018
  • Regionaltag "Selbsthilfe gemeinsam gestalten" 06.04.2018 in Chemnitz
  • Medienfachtag Mitteldeutschland mit dem MDR am 26.04.2018 in Leipzig
  • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH am 05.05.2018 in Dresden
  • Fachtag der LAG SH zum Thema "Selbsthilfe weiterentwickeln" am 16.11.2018 in Dresden.

 

Beförderung von Rollstühlen in PKW neu geregelt

(15.12.2017)

Beförderung von Rollstühlen in PKW neu geregelt(SH-NEWS 2017/126 vom 01.12.2017)

Sicherheitsgurte anlegen

(BAG SH) Durch die „Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 17.06.2016 wurden die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert.

§ 21a Abs. 1 Satz 1 StVO bestimmt, dass bei der Beförderung von Personen im Rollstuhl Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. 
Dies gilt jetzt auch für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und kann mit einem Bußgeld verwarnt werden.

Eine Befreiung von der Gurtpflicht ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

§ 35a Abs. 4a und b StVZO regelt für Personenkraftwagen (PKW) eine Pflicht zur Ausrüstung mit Rollstuhlstellplätzen, wenn Rollstuhlfahrer in einem Rollstuhl sitzend befördert werden. Gemäß § 35a Absatz 4a Satz 2 StVZO muss jeder Rollstuhlstellplatz im PKW mit einem Rollstuhl-Rückhaltesystem und einem Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgestattet sein. 
Die Vorschrift regelt lediglich die fahrzeugseitige Ausrüstung mit Rückhaltesystemen, sie enthält keine Anforderungen an die Ausstattung von Rollstühlen für die Beförderung in PKW.

Weitere Einzelheiten können einer ausführlichen Information des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) entnommen werden, zu finden unter 

BV Körper- und Mehrfachbehinderte (Stichwort: Kraftknoten/Beförderung im Rollstuhl).

 

Beschäftigungswachstum auch für Menschen mit Behinderung

(15.12.2017)

Beschäftigungswachstum auch für Menschen mit Behinderung(SH-NEWS 2017/127 vom 03.12.2017)

Unternehmen sollten Fachkräftepotenzial noch stärker nutzen

(PM; Red) Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember verweist Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch auf die Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung, damit mehr Menschen mit Behinderungen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

»Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dafür brauchen wir mehr öffentliches Bewusstsein. Denn Menschen mit Behinderungen sind motivierte und leistungsfähige Fachkräfte. Ich möchte Unternehmer ermutigen, dieses Potenzial noch viel stärker zu nutzen. Denn wir wollen gemeinsam Behindern verhindern«, erklärt die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch.

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Positiv ist deshalb zu werten, dass sich im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2005 die Anzahl der in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten tätigen Menschen mit Behinderungen um 45 Prozent gesteigert hat. 
So gab es 2005 nur 29.122  schwerbehinderte Beschäftigte, 10 Jahre später aber bereits 42.234.

Allerdings profitieren Menschen mit Behinderungen noch immer nicht gleichermaßen vom Aufschwung am allgemeinen Arbeitsmarkt. So lag der allgemeine Beschäftigungszuwachs in diesem Zeitraum bei 15,7 Prozent, der Anteil der Menschen mit Behinderungen an allen Arbeitslosen stieg allerdings an. In den Jahren 2015 und 2016 waren 6,2 Prozent aller Arbeitslosen Menschen mit Behinderungen, 2005 lag der Anteil noch bei 3,0 Prozent.

Das zeigt den notwendigen Handlungsbedarf. Im Rahmen des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde deshalb auch das Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das! « aufgelegt. 
Der Freistaat unterstützt Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden oder Menschen mit Behinderungen neu einstellen, mit jeweils 5.000 Euro. Dieses Programm gibt es zusätzlich zu den Regelleistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Integrationsamtes. 
Neben der finanziellen Förderung bietet dr Frteistaat mit dem Dienstleistungsnetzwerk »support« die erforderliche Unterstützung für Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. »support« organisiert alle für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erforderlichen Unterstützungsleistungen für die Unternehmen und berät diese – kostenfrei und sachsenweit.

Ein weiterer zentraler Baustein für die Verbesserung der Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist die Sensibilisierung. Mit der Allianz Arbeit + Behinderung werden Unternehmen angesprochen, sich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Weiterführende Informationen:

Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Dienstleistungsnetzwerk support
Allianz Arbeit + Behinderung

Zukunft der Selbsthilfe

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/117 vom 18.11.2017)

Fachtag der LAG SH erfolgreich durchgeführt

(Red/mbg) Wie angekündigt, hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) am 17.11.2017 ihren Fachtag mit dem Titel "Zukunft der Selbsthilfe unter dem  demografischen Wandel" durchgeführt. 
Dazu hatten sich im Berufsförderungswerk Dresden insgesamt rund 50 Teilnehmer aus den Selbsthilfeorganisationen, von Kooperationspartnern, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie regionale Beauftragte zusammengefunden.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Dr. Matthias Müller, Vorsitzender der LAG SH, standen zunächst drei Impulsreferate an:

  • Daniel Lux, BAG Selbsthilfe: 
    Focus: Ländliche Regionen und Selbsthilfe, Berufsgruppen/Arbeitskräftebedarf und Selbsthilfe, Freundeskreise als soziales Netz auch in der Selbsthilfe?
  • Dr. Frieder Leistner, LAG SH Sachsen/Rheumaliga, Stellv. Vorsitzender des SLB: 
    Selbsthilfe in Sachsen gestern, heute und morgen - welche Struktur- und Organisationsänderungen muss/soll es geben?
  • Michael Welsch, Referent beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: 
    Überlegungen für ein neues sächsisches Inklusionsgesetz, welche Auswirkungen/Anforderungen ergeben sich daraus für die Selbsthilfe?

Bereits aus den Darstellungen der Referenten wurde sichtbar, dass neben dem Weiterverfolgen bisheriger erfolgreicher Selbsthilfestrategien neue Arbeitsrichtungen einzuordnen sind, um den unterschiedlichen Ansprüchen und Möglichkeiten jüngerer und älterer  Betroffener, von Familien mit behinderten Kindern/Angehörigen, von Betroffenen mit Migrationshintergrund, von Betroffenen in Ballungszentren und im ländlichen Raum sowie von Betroffenen mit chronischer Erkrankung und aus den "klassischen" Behindertengruppen zu entsprechen.

Diese Problemkreise wurden am Nachmittag in drei parallel laufenden Workshops beraten und vertieft. Neben vielen Detailideen wurde übereinstimmend festgestellt, dass es erforderlich ist, die Selbsthilfe differenzierter zu gestalten und durch neue Formen zu ergänzen.

Das Artikulieren von Forderungen muss mit Lösungsansätzen verbunden werden. Zugleich ist aber auch die qualifizierte Mitwirkung in den Gremien gewährleisten, die sich mit der Umsetzung der Forderungen befassen. Das erfordert Wissen über die eigene Betroffenheit hinaus, vor allem das Erkennen und Beurteilen von gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Zusätzlich ergeben sich für die Selbsthilfe neue Aufgabenstellungen aus der gesellschaftlichen Aufgabe Inklusion. Inklusion ist nicht ausschließlich durch Gesetze, Aktions- oder Maßnahmepläne des Freistaates oder der Kommunen umzusetzen, sondern erfordert ein Mitwirken "von unten". Dafür ist wiederum die Selbsthilfe mit ihren Erfahrungen und ihren Strukturen bzw. Initiativen und Netzwerken der geeignete Partner.

Übereinstimmung herrschte dazu, dass die Selbsthilfe mit dem erweiterten Aufgabenumfang überfordert ist, wenn sie ausschließlich auf das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement setzt, das in den meisten Strukturen von älteren Betroffenen geleistet wird. Daraus ergibt sich die Forderung, über die bisherige, zeitlich begrenzte Finanzierung von Projekten hinaus neue, längerfristig  wirkende Förderungen u.a. durch den Freistaat zu konzipieren.

Vorgeschlagen wurde u.a. die Schaffung eines institutionell vom Freistaat geförderten "Landeskompetenzzentrums Inklusion-Selbsthilfe", das bei der LAG SH bzw. in ihrer unmittelbaren räumlichen und Wirkungsumgebung anzusiedeln ist und den Mitgliedsorganisationen, ggf. auch weiteren Partnern bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Mitwirkung und der nach außen gerichteten Tätigkeit mit Rat und Tat zur Seite steht. 
Dieses Zentrum, an das auch Projekte, Initiativen, zeitweilige oder ständige Netzwerke von engagierten Einzelpersonen (Stichwort: Selbstvertretung) angedockt werden könnten, sollte zugleich in der Lage sein, die Weiterbildung der ehrenamtlich in den Selbsthilfestrukturen Wirkenden zu fördern, einen breiten Erfahrungsaustausch zu organisieren und die Nachhaltigkeit von Projekten, Vorhaben und Initiativen (Nach- und Weiternutzung) zu unterstützen.

In der abschließenden, vom Ehrenvorsitzenden der LAG SH Dr. Peter Münzberg moderierten  Podiumsdiskussion, in die neben den oben genannten Referenten als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen auch Dr. Horst Reichenbach, Knappschaft einbezogen war, wurden die vorgenannten Überlegungen noch einmal hinterfragt, ergänzt und letztlich als Resümee des Fachtages zusammengefasst.

Dr. Matthias Müller bedankte sich in seinem Schlusswort bei den Teilnehmern und Akteuren für das konstruktive Mitwirken an der Veranstaltung, bei den Mitarbeitern des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen (SHNW) und beim Berufsförderungswerk Dresden für die gelungene Organisation. Er sagte zu, den Teilnehmern eine Zusammenfassung der Ergebnisse es Fachtages zur Verfügung zu stellen und kündigt an, dass die LAG SH auch 2018 wieder einen Fachtag gestalten wird.
Insgesamt eine interessante, Ideen vermittelnde und Mut machende Veranstaltung, die neue Perspektiven eröffnen kann.

LAG SH-Spitzengespäch mit Stephan Pöhler

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/118 vom 24.11.2017)

LAG SH-Vorstand berät mit Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(LAG SH/mlr, Red) Turnusgemäß hatte Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Vertreter des Vorstands der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) am 21.11.2017 zu einem Gespräch in das Sozialministerium eingeladen. Teilnehmer von der Seite der LAG SH waren Roselore Sickert, Jürgen Lippert und Dr. Matthias Müller.

Im Mittelpunkt des Treffens stand die Initiative und eine erste Verständigung zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz, dass das bisherige, inhaltlich überholte und unzureichende Sächsische Integrationsgesetz ablösen soll.
Als Basis der Diskussion diente der auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung sowie im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Sachsen vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erarbeitete Entwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz.

Die Vertreter der LAG SH begrüßten die Initiative und würdigten den Entwurf als wertvolle Arbeitsgrundlage für weitere Diskussionen. Der Aufbau des Gesetzentwurfes basiert auf einer „Behinderten“-Begriffsdefinition, die auf das Bundesgleichstellungsgesetz und die UN-BRK zurückgreift. 
Davon leitet sich auch der umfassende Bereich der „Barrierefreiheit“ auf allen Ebenen der Gesellschaft (Land, Landkreis und Kommune) und in allen baulichen, verkehrstechnischen Anlagen und Beförderungsmitteln sowie im Informations- und Kommunikationssektor (Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen, leichte Sprache) ab.
Auch die eindeutige Klarstellung im Gesetzentwurf, was eine Benachteiligung für Menschen mit Behinderung ist, wurde sehr begrüßt.

Als angemessen und zielführend wurde insbesondere die Aufwertung und strukturelle Neuordnung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen bewertet. Sie bezieht sich u.a. auf die Zuordnung des Beauftragten zur Staatskanzlei, auf die Anbindung des Sächsischen Landesbeirates an den Beauftragten, die eine Berufung durch den Ministerpräsidenten einschließt, sowie auf die hauptamtliche Tätigkeit der kommunalen Behindertenbeauftragten in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Stephan Pöhler betonte in seinen Erläuterungen, dass es in der weiteren Arbeit am und bei der Vervollkommnung des Gesetzentwurfes auch um eine breite Mitwirkung durch die Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Selbsthilfeorganisationen  geht. 
Dazu wird es eine Internetplattform geben, in der jeder seine Ideen und Wünsche einbringen kann. 
Ziel des Beauftragten ist es, dieses Gesetz 2018 im Landtag zu verabschieden.

Daneben wurden weitere Problemkreise und beiderseits interessierende Fragen angesprochen. U.a. ging es um

  • den Neujahrsempfang des Ministerpräsidenten mit verdienstvollen Menschen mit Behinderungen  und chronischer Erkrankung am 17.01.2018
  • den Fachtag des Beauftragen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum Thema „Bildung und Partizipation“ gemäß des Aktionsplanes im April 2018
  • die Mitwirkung der LAG SH in den Gremien und Kommissionen zur Umsetzung des BTHG in Sachsen
  • um die Qualifikation der Ehrenamtlichen für die Gremienarbeit
  • die Neustrukturierung in Inhalt und Organisation der Selbsthilfe in Sachsen für die Zukunft.

Stephan Pöhler betonte nochmals seine Bereitschaft, der LAG SH im nicht einfach zu bewältigenden Prozess der Weiterentwicklung und Neugestaltung der Selbsthilfe und ihrer Verknüpfung mit der Inklusion "von unten" als Partner und Wegbegleiter zur Verfügung zu stehen. 
Der Vorsitzende der LAG SH bedankte sich bei Stephan Pöhler für diese Bereitschaft. Eine Fortsetzung des Gespräches zwischen beiden Partnern wird es im Frühjahr 2018 geben.

DVB-Baumaßnahmen im Blick

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/119 vom 27.11.2017)

Projekt „ÖPNV für alle“ auf Besichtigungstour in Dresden unterwegs

(LSKS/md, Red/mbg) Am 23.11.2017 hat das vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) bearbeitete Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“, vertreten durch den Projektkoordinator Mathias Dasse und den ehrenamtlichen Projektbeauftragten Dr. Peter Münzberg, ausgewählte Baustellen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) besichtigt um zu prüfen, ob die vereinbarten Leistungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit der Halteplätze, der Zuwegungen bzw. Fährübergänge realisiert werden.

Besichtigt wurden die Straßenbahn-Baustellen Wehlener Straße im Bereich Dresden-Tolkewitz und Lockwitzer Str./Hugo-Bürkner-Str. im Bereich Dresden-Strehlen sowie die Elbfähre Niederpoyritz – Laubegast.

Im Bereich der Baustelle Wehlener Str., zu der auch die Neuanlage einer Gleisschleife im Bereich Schlömilchstr. gehört, entsteht eine neue barrierefreie Haltestelle für die Stadtbahnlinien 4 und 6 unmittelbar vor dem neuen Schulkomplex Tolkewitz, die zugleich die dort befindlichen Friedhofsanlagen und das Krematorium Tolkewitz erschließt. 
Es ist erkennbar, dass beide Halteplätze entsprechend dem Dresdner Standard ausgestattet sein werden.
Diese Haltestelle und die  Gleisschleife sollen während der geplanten weitergehenden Gleis- und Haltestellenbaumaßnahmen in Richtung Laubegast auch als Anschlusspunkt für den einzurichtenden Schienenersatzverkehr dienen.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Gleisdreiecks Lockwitzer Str./Hugo-Bürkner-Str. wird die Haltestelle Hugo-Bürkner-Str. für die Stadtbahnlinien 9 und 13 barrierefrei ausgebaut. Sie wird zugleich Umsteigepunkt für den Schienenersatzverkehr sein, wenn in den Folgejahren in Richtung Dresden-Prohlis die im Bereich Cäcilien-/Reicker Str. geplanten Straßen- und Gleisbaumaßnahmen starten. 
Zum Besichtigungszeitpunkt war auch hier erkennbar, dass der vereinbarte Standard (stadteinwärts mit überfahrbarem Kap) realisiert wird.

Konkrete Messungen zum Restspalt und zur Restschwelle waren jedoch an beiden genannten Haltestellen aufgrund des Standes der Bauarbeiten noch nicht möglich.

Besichtigt wurden auch die aufgrund der Vereinbarungen mit der DVB neu gestalteten Zuwegungen zum Fährübergang Niederpoyritz – Laubegast. 
Es wurde festgestellt, dass die letztlich auch mit dem Denkmalschutz und dem Wasserstraßenamt abgestimmte Lösung ordnungsgemäß umgesetzt wurde.
Sie schließt im unmittelbaren Zugangsbereich zur Fähre für blinde Fahrgäste eine taktil erfassbare Orientierung (Betonstreifen in Sandstein-Plasterung) ein.

Allerdings ist trotz der deutlichen Zugangsverbesserungen aus topografischen und Flächen-Eigentumsgründen auf der Niederpoyritzer Seite eine Neigung der Zuwegung deutlich über 6% nicht zu vermeiden, die jedoch von E-Rollstühlen problemlos zu bewältigen ist. 
Zum Vermeiden von Gefährdungen für Nutzer von manuell angetriebenen Rollstühlen und von Rollatoren ist gemäß erfolgter Absprache noch ein entsprechender, deutlich erkennbarer Hinweis (Signet Rollstuhl mit Begleitperson, Angabe der Neigung in %) anzubringen.

Für den Übergang Fähranleger – Fähre steht bei Bedarf, wie an den anderen Personenfähren der DVB, eine vom Fährmann anlegbare Rampe zur Verfügung, die auch bei der Besichtigung unaufgefordert bereitgestellt wurde.
Insgesamt ist, wie für die anderen Dresdner Fährstellen, auf der Basis der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" auch hier eine (eingeschränkte) Barrierefreiheit gewährleistet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit den besichtigten, sowie mit den weiteren, zurzeit laufenden (u.a. Gleisschleife Infinion) und begonnenen bzw. für die Folgejahre geplanten Baumaßnahmen (u.a. Zentralhaltestelle Oskarstr./Wasaplatz, Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Str.) attraktive, von allen Fahrgästen nutzbare Zugangsstellen zum ÖPNV in der Landeshauptstadt entstehen. 
Das bestätigt trotz kleinerer Probleme bei Instandhaltung und im täglichen Fahrbetrieb zugleich die konstruktive und effektive Zusammenarbeit zwischen dem Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ als Interessenvertreter mobilitätseingeschränkter Fahrgäste und der DVB, ihren kommunalen Partnern und dem Verkehrsverbund Oberelbe.

Fährstelle Niederpoyritz

Zuwegung zum Fähranleger Niederpoyritz; sichtbar ist die taktil erfassbare Wegeführung durch die Ausführung in der Kombination Beton - Sandsteinpflasterung

Echte Beteiligung gegeben? Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/120 vom 27.11.2017)

Sachverständige sprachen im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz im Sächsischen Landtag

(Red/cj) Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen und die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen waren heute Thema in der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag.

Grundlage war derAntrag „Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderungen umsetzen – echte Beteiligung gewährleisten“ (Drs 6/9831)der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“.

Sieben Sachverständige kamen zu Wort und nahmen Stellung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz:

Annett Heinich, Inklusionsbotschafterin, betonte das Ziel bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes solle vordergründig die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sein und nicht die Begrenzung der finanziellen Ausgaben dafür. Dazu gehöre die Beteiligung der Betroffenen, genauso wie die Kommunikation auf Augenhöhe und das Bereitstellen von barrierefreien Informationen bis hin zur Leichten Sprache.

Zudem plädierte die Sachverständige, dass die Arbeit des zukünftigen Trägers der Eingliederungshilfe durch eine unabhängige Fachaufsicht und einer Rechtsaufsicht kontrolliert werden solle. Dieser Forderung schloss sich auch der Sachverständige Robert Jentzsch vom Verein „Jetzt entscheide ich e.V.“ an. Er fordert zudem eine unabhängige Clearing-Stelle.

Stephan Pöhler, Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als ein weiterer Sachverständiger wünscht sich einen Paradigmenwechsel und kein Umetikettieren bei der Eingliederungshilfe. Eine Clearing-Stelle solle unabhängig sein und genauso solle die Zusammensetzung mit nur einem Vertreter der Menschen mit Behinderung überdacht werden. Weiter sieht Stephan Pöhler den Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) als die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen an. Dazu regt er an, den SLB zu stärken, zum Beispiel in seinen Aufgaben, Rechten und auch in seiner Rechtsform.

Anna Döring vom Verein Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in Sachsen e. V. sprach in ihrer Stellungnahme unter anderem auch die Umsetzung der unabhängigen Teilhabeberatungen an. Die 5 % Eigenleistung für eine solche Beratungsstelle sei durch kleine Vereine nicht zu tragen. Hier wäre eine Förderung durch den Freistaat Sachsen wünschenswert, für die Qualifikation der Mitarbeiter und dem Bereitstellen der Beratungsstelle.

Der Sachverständige Birger Höhn, Inklusionsbotschafter, schloss sich im Großen und Ganzen dem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ an und ergänzte ihn beispielsweise mit Fragen zum Budget für Arbeit, das ab 2018 in Kraft tritt. Er hinterfragte: „Wo gibt es in Sachsen unabhängige Beratungsstellen?, Wer ist zuständig oder wo finde ich einen Arbeitsassistenten?“.

Die Rechte von gehörlosen Menschen sind nach Meinung des Sachverständigen Volker Schüler, Alternative für Hörgeschädigte, durch das Bundesteilhabegesetz deutlich zu stärken. Er wünsche sich ein vereinfachtes Verfahren für Dolmetscherleistungen und deren Kostentragung bzw. überhaupt ein selbstverständliches Bereitstellen von Dolmetscherleistungen im Alltag.

Andreas Werner vertrat als Sachverständiger den Kommunalen Sozialverband Sachsen und ging auf die Aufgaben des zukünftigen Trägers der Eingliederungshilfe ein und die Neuerungen; besonders auf die steigenden Kosten durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Weiter beschrieb er kurz das Zustandekommen des ITP Sachsen (Integrierter Teilhabeplan). 

Die Mehrheit der Sachverständigen unterstützte die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Eingliederungshilfe auch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetze gelten solle.

Anschließend nutzen alle Fraktionen im Landtag die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Neue ÖPNV-Finanzierungsverordnung im Freistaat Sachsen

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/121 vom 28.11.2017)

ÖPNV weiterentwickeln - ländlichen Raum stärker einbeziehen

(PM; Red/mbg) Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die neue ÖPNV-Finanzierungsverordnung verabschiedet. Sie wird eine Laufzeit bis Ende 2027 haben und rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die ÖPNVFinVO regelt die Verteilung der Finanzzuschüsse an die ÖPNV-Zweckverbände und sichert damit die mit Abstand wichtigste Finanzierungssäule des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Freistaat Sachsen ab. 

„Mit der neuen ÖPNVFinVO erhalten die ÖPNV-Aufgabenträger eine langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit auf sehr hohem Niveau. Die Zweckverbände sind damit in der Lage, eigenverantwortlich ein quantitativ und qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zu bestellen“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Bereits im laufenden Kalenderjahr können sich die Aufgabenträger der fünf sächsischen Nahverkehrsräume auf einen beachtlichen Sprung bei ihrer  Mittelausstattung freuen. Betrugen die Zuweisungen im vergangenen Jahr inklusive der Mittel für die SPNV-Schmalspurbahnen noch rund 434 Mio. Euro, so werden 2017 über 448 Mio. Euro zuzüglich ca. 8,8 Mio. Euro für die Schmalspurbahnen an die Zweckverbände ausgereicht. 
Der Vergleich zur Jahresscheibe 2014 mit rund 393 Mio. Euro fällt sogar noch viel deutlicher aus. Bis 2027 wird sich der Anteil der ÖPNVFinVO-Zuweisungen an den Regionalisierungsmitteleinnahmen Sachsens kontinuierlich erhöhen. Ungeachtet dessen plant der Freistaat, auch seine ÖPNV-Investitionsförderung auf bewährt hohem Niveau fortzusetzen.

Besonders stark werden die beiden ländlich geprägten Nahverkehrsräume Oberlausitz-Niederschlesien und Vogtland von der beschlossenen Mittelmehrung partizipieren.
„Wir wollen, dass sich die Menschen, die jenseits der Ballungsräume leben, nicht abgehängt fühlen. Zug und Bus haben hierbei eine große Bedeutung und Symbolkraft“, so Dulig.

Der Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) erhält im Jahr 2017  rund 130,4 Millionen Euro, der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) rund 111,0 Millionen Euro, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) 117,9 Millionen Euro, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) erhält rund 50,0 Millionen Euro und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV) rund 38,6 Millionen Euro.

Landesinvestitionsprogramm (LIP)

Anmerkung:

Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" sieht in der langfristigen Mittelzusage die Chance, in Hinblick auf die Vorgaben des Nahverkehrsgesetzes insbesondere im ländlichen Raum bei der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV deutlich voranzukommen. 
Neben dem weiteren barrierfreien Ausbau von Haltestellen wird erwartet, dass ab 2022 auch im ländlichen Raum ausschließlich Niederflurbusse (bzw. Niederflur-Fahrzeuge im Zubringerverkehr - "Bürgerbusse") mit fahrzeuggebunder Rampe und hinreichenden Stellflächen für Fahrgäste  im Rollstuhl, mit Kinderwagen bzw. Rollator zum Einsatz kommen. 
Bei der Umsetzung des Strategie-Konzeptes ist vor allem zu sichern, dass weitere SPNV-Zugangsstellen barrierefrei gestaltet werden und die Norm-Bahnsteighöhe für den SPNV bei 55 cm über SOK verbleibt.

 

Kampagne #kaumzuglauben zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2017

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/122 vom 29.11.2017)

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe fordert zum Mitmachen auf

(LAG SH; Red) Die Bundesarbéitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAGH SH) macht darauf aufmerksam, dass sie gestern einen Aufruf zur Beteiligung an der Kampagne #kaumzuglauben auf ihrer Facebookseite gepostet hat.

Auf der

Webseite der BAG SH 
Facebook-Seite der BAG SH

finden Sie ein Video von Herrn Dr. Danner, in dem er die Hintergründe und das Vorgehen zur Kampagne zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung erläutert.
Bitte teilen Sie dieses Video, erstellen Sie selbst Bilder, Statements und Videos und teilen Sie Ihre Diskriminierungsgeschichte in den Sozialen Medien ab dem 3. Dezember 2017.

Das Video zum Thema von Frau Loskill, Vorsitzende der BAG SH, das am 3. Dezember 2017 veröffentlicht wird, finden Sie hier:

Statement von Frau Loskill.

Die BAG SH bittet darum, im Anschluss an die Veröffentlichung auch dieses Video zu teilen.

Des Weiteren möchte die BAG SH darauf hinweisen, dass sie am 14. November eine sehr vielfältige Zukunftswerkstatt zum Thema „Selbsthilfe in Zeiten der Digitalisierung“ veranstaltet hat. Dort wurden viele Fragen rund um die Nutzung von Sozialen Medien angesprochen. Auf Nachfrage lässt die BAG SH ihren Mitgliedern die Folien der Referentinnen und Referenten gern zukommen.

Veranstaltung zur Peer-Beratung in Leipzig

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/123 vom 30.11.2017)

Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos) informiert zu Peer Counseling

(LSKS/jt) Am 28.11.2017 fand in der Begegnungsstätte des Mobilen Behindertendienstes in Leipzig eine Informationsveranstaltung zum Thema „Peer Counseling“ statt. An dieser Veranstaltung nahmen zwei  Vorstandsmitglieder und eine Mitarbeiterin des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)teil.

Die Referentin Barbara Viehweg vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (Bifos) informierte in dieser Veranstaltung die Teilnehmer über die Grundlagen von Peer-Counseling (Beratung von Behinderten - für Behinderte), die eine Voraussetzung für die Unabhängige Teilhabeberatung gemäß Bundesteilhabegebstz (BTHG) darstellt, die im nächsten Jahr beginnen soll.

Die Beratung Peer-Counseling ist in den USA  entstanden und wurde zuerst auf dem Gebiet der Suchtkranken angewandt. Später nahm sich die Behindertenbewegung diese Art Beratung immer mehr zum Vorbild.

Unter verschiedenen Aspekten wurden die Grundlagen der Peer-Beratung erläutert sowie über die Grundsätze dieser Beratung informiert und diskutiert.

Beratungsbasis sind u.a.

  • eine wertschätzende Akzepttanz
  • personenzentrierte Gesprächsführung nach Karl Rogers – Methoden, die man lernen kann
  • menschenrechtliches Modell von Behinderung
  • eine niedrigschwellige Beratung die nicht mit Ratschlägen oder Umpolung der Ratsuchenden einhergeht, sondern immer der Wille des Ratsuchenden steht im Mittelpunkt
  • die Einhaltung gesetzliche Regelungen.

Für den Berater bedeutet es, dass er seine Grenzen kennen muss und gut vernetzt ist, um seinen „Klienten“ möglicherweise auch zur richtigen Stelle oder einem anderen Berater vermitteln zu können.

Für die Ausbildung zum Peer-Berater sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Berater/die Beraterin soll selbst behindert/chronisch krank sein
  • eine aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung ist erfolgt
  • das Einbringen eigener Gefühle und Erfahrungen soll im angemessenen Umfang möglich sein
  • soziale Fertigkeiten und Interesse an anderen Menschen
  • ein gewisser Grad innerer Unabhängigkeit.

Die Grundausbildung für die unabhängige Teilhabeberatung erfolgt in einer Woche mit sechs Modulen.
Eine Gesamtausbildung dauert ein Jahr und wird in sechs Blöcken zu je vier Tagen berufsbegleitend angeboten.

In der Diskussionsrunde wurden noch Fragen von verschiedenen Teilnehmern geklärt und von einer Peer-Beraterin aus eigener Erfahrung berichtet.

Nähere Informationen finden sie auch unter www.bifos.de

419_LSKSGesprchsrunde_zur_PeerBeratung1117.JPGGesprächsrunde in der Begegnungsstätte des Mobilen Behindertendienes Leipzig zu 
Peer Counseling

Inklusion – eine Aufgabe für alle

(03.12.2017)

(SH-NEWS 2017/125 vom 01.12.2017)

Eine etwas persönliche Betrachtung zum Weltbehindertentag

(Red/mbg) Am 3. Dezember begehen wir den UN-Weltbehindertentag. Für mich als Betroffenen und langjährig in der Selbsthilfe Engagierten ist dieser Tag zugleich Anlass, darüber nachzudenken und zu bewerten, wie wir in Deutschland und im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) vorangekommen sind und ihr Grundanliegen erfüllt haben, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung gleichberechtigt und gleichgestellt in die Gesamtgesellschaft und in ihre Gemeinschaften einzubeziehen.

Ich glaube, dass Ausgangspunkt zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft die Bereitschaft der Gesamtgesellschaft sein muss, solidarisch zu sein und die Früchte des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Fortschritts zu teilen. Das betrifft den Einzelnen genauso wie die marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen, aber auch ihre Lobby in politischen Parteien, Gremien und Verwaltungen.

Das Ausstrecken der Ellenbogen, eine betonte „Ich-Bezogenheit“, eine auf die Berufung in ein Amt, auf erlangte materielle Sicherheit oder absolvierte höhere Ausbildung gegründete Überheblichkeit gegenüber mobilitäts- oder leistungseingeschränkten Mitgliedern der Gesellschaft ist keine Basis für Inklusion.
Auch die Erwartung, dass Inklusion ausschließlich mit Gesetzen und Verordnungen oder mit Studien, Werbespots und Plakaten realisiert werden könne, halte ich für einen Trugschluss.
Solange es nicht gelingt, die Mehrheit der Gesellschaft mitwirkend einzubeziehen, Teilhabe für alle nicht als Luxus, sondern als gesellschaftliches Normal zu akzeptieren und im Bewusstsein ihrer Mitglieder zu verankern, machen wir uns selbst etwas vor.

Inklusion ist aber auch keine Einbahnstraße im Sinne, die Gesellschaft möge etwas für ihre von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen tun. Was dabei herauskommt, haben wir ja gerade in letzter Zeit an Hand einiger neu entstandener Gesetze und Regelungen gespürt, die mehr oder weniger deutlich am Bedarf und an den berechtigten Erwartungen vorbei gehen.
Wenn politisches und verwaltungsseitiges Handeln nicht an der  gesellschaftlichen Notwendigkeit, sondern an der aktuellen Kassenlage, an der Meinung selbst ernannter Experten oder ängstlicher Beamter festgemacht wird, bleiben die Grundgedanken der Inklusion auf der Strecke.

Ich halte es für dringend erforderlich, Inklusion auch intensiv „von unten“ zu gestalten. Das setzt voraus, dass die Betroffenen, ihre Vereinigungen, insbesondere im Bereich der Selbsthilfe, engagiert an ihrer Gestaltung mitwirken.
Das betrifft die eigenen Bereitschaft, mitten in der Gesellschaft leben und handeln zu wollen ebenso, wie die Bereitschaft Wünsche und Forderungen deutlich, präzise und konstruktiv in die Diskussion einzubringen und sichtbar zu machen, wo Diskrimierungen bestehen.

Letzteres wiederum erfordert, die Bedingungen zur aktiven Mitwirkung deutlich zu verbessern. Das betrifft einerseits u.a. Fristen zur Mitgestaltung der zu schaffenden Normen, zur Formulierung von Standpunkten und Stellungnahmen so festzusetzen, dass sie wahrnehmbar sind, anderseits auch die Bereitschaft der Entscheidungsträger, die Prozesse der Meinungsbildung und Mitgestaltung kontinuierlich und langfristig finanziell zu stützen.

Dabei geht es nicht um die Abschaffung des bürgerschaftlichen Engagements, sondern darum, den ehrenamtlich Mitwirkenden eine angemessene Unterstützung bei der Aufbereitung und Vertretung ihrer Anregungen und Forderungen zu gewähren. In diesem Sinne ist es z.B. auch unangemessen, bei der Übernahme der Bearbeitung gesamtgesellschaftlich relevanter Aufgabenstellungen von den ehrenamtlich wirkenden Selbsthilfestrukturen finanzielle Eigenanteile zu fordern.

Ich bin davon überzeugt, dass Inklusion gesellschaftliche Normalität werden kann, wenn wir Mehrheiten von diesem Ziel überzeugen können. Gehen wir es gemeinsam an.
In diesem Sinne einen „inspirierenden“ Weltbehindertentag und – auch das wollen wir nicht vergessen – eine besinnliche, vielleicht auch von neuen Ideen beflügelte Adventszeit.

Peter MünzbergIhr Dr. Peter Münzberg
Ehrenamtlicher Chefredakteur
Ehrenvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. und des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V.

BSK Reisekatalog 2018 erschienen

(19.11.2017)

Der neue Reisekatalog „BSK-Urlaubsziele - Gruppen- und Individualreisen für Menschen mit und ohne Körperbehinderung“ steht hier ab sofort als Download bereit oder kann über unseren Shop bestellt werden.
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Ihr Team von BSK-Reisen
                     
                

Hanna Ursin & Edith Schwab

BSK-Reisen GmbH
Altkrautheimer Str. 20
74238 Krautheim
Tel.: 06294 4281-50
Fax: 06294 4281-59
info@bsk-reisen.org
www.bsk-reisen.org
www.facebook.com/BSK.Reisen
Geschäftsführung: Hanna Ursin
Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart HBR 590 521
USt-ID: DE 170458871
Gemeinnützigkeit zuerkannt durch das Finanzamt Öhringen St.-Nr. 76001/31425
  

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Foto zur Meldung: BSK Reisekatalog 2018 erschienen
Foto: BSK Reisekatalog 2018 erschienen

Vorstand des LSKS hat beraten

(16.11.2017)

(SH-NEWS 2017/112 vom 04.11.2017)

Projekte und Körperbehinderten-Selbsthilfe im Mittelpunkt

(Red/mbg) Am 04.11.2017 traf sich der Vorstand des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) zu seiner ersten planmäßigen Beratung nach der Neuwahl am 9. September 2017.

Im Mittelpunkt stand neben der Auswertung der Mitgliederversammlung die Neufestlegung von Verantwortlichkeiten im Vorstand, die Berichte zum Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" und zur Internetarbeit, der Problemkreis Zusammenarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und mit ihrem Vorstand sowie Überlegungen zur Gestaltung von Selbsthilfe und Selbstvertretung unter dem Aspekt der aktiven Mitgestaltung von Inklusion im Bereich körperbehinderte Menschen.

Der Vorstand bestätigte das Protokoll und die ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung einschl. der Vorstandswahl. Er nahm die Berichte des Projektverantwortlichen "ÖPNV/SPNV für alle" Mathias Dasse und der Projektmitwirkenden zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragte das Team, unter Beachtung einiger Detailhinweise die Tätigkeit gemäß Arbeitsprogramm zielstrebig weiterzuführen. Der Vorstand berief Jens Oertel zum Verantwortlichen des LSKS-Vorstands für das Thema "Mobilität" und das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle".

Zum Internetangebot www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de wurde erneut kritisch vermerkt, dass vom Vorstand und den anderen Mitgliedern der LAG SH nach wie vor kaum Beiträge geleistet werden, die Auskunft über ihre Selbsthilfe-Tätigkeit und zu den damit erzielten Ergebnissen geben. Das könnte u.a. auch zu Problemen bei der weiteren Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen führen.

Umfangreich beraten wurden erste Überlegungen zur Gestaltung der Selbsthilfe und der Selbstvertretung in den Folgejahren. Ausgangspunkte dazu sind u.a.

  • die umfangreichen Informationsangebote und die Möglichkeiten des direkten persönlichen Austausches durch die Nutzung des Internets, insbesondere der sozialen Medien, die einige der bisherigen Selbsthilfeaktivitäten zumindest teilweise ersetzen
  • die sich aus der Grundideee Inklusion ergebende Verantwortung der von Behinderung und Erkrankung Betroffenen, sich aktiv, konstruktiv und unmittelbar selbst in die Gestaltung ihres sozialen Umfeldes einzubringen
  • die zwischenzeitlich bestehenden umfangreichen kulturellen, sportlichen, touristischen und sonstigen Angebote, die von allen Menschen genutzt werden können und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Selbsthilfestrukturen weitgehend überflüssig machen.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich in diesem Sinne zumindest in einigen der traditionellen Behinderungsbereiche die bisher gestaltete Selbsthilfe im Sinne interner Gruppenarbeit stärker zur Selbstvertretung und Arbeit nach außen wandeln wird. Das könnte auch neue Arbeitsmethoden einschließen, die bisherige feste Vereinsstrukturen durch Netzwerke ersetzen. 
Der Vorstand verständigte sich dazu, diese Diskussion unter Einbeziehung der Ergebnisse des von der LAG SH für den 17.11.2017 einberufenen Fachtages zu dieser Problematik sowie unter Einbeziehung seiner Untergliederungen weiterzuführen.

Terminvorschau:

  • Nächste Vorstandsberatungen des LSKS am 17.02.2018, 14.04.2018 und 30.06.2018
  • Gemeinsame Klausurtagung mit dem Vorstand der LAG SH im Zeitraum I. Quartal 2018
  • Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS für das Jahr 2018 am 08.09.2018.

Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern

(16.11.2017)

(SH-NEWS 2017/113 vom 08.11.2017)

Kabinett beschließt landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

(PM; Red/mbg) Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 werden auch Änderungen im Landesrecht notwendig. Der entsprechende Gesetzentwurf enthält in erste Linie die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen. Der Entwurf wurde heute zur Anhörung freigegeben.

Staatsministerin Barbara Klepsch: »Diese Anhörungsverfahren sind nicht nur für die kommunale Familie wichtig, sondern vor allem auch für die Menschen, für die sich etwas ändern soll. Wir haben von Anfang an Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertreter in den Prozess eingebunden. Die Arbeitsgruppe soll auch nach Beendigung des Verfahrens bestehen bleiben und die Träger der Eingliederungshilfe und mein Haus bei der Weiterentwicklung der Teilhabe beraten.«

Inhalt des SächsAGSGB:

Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) trifft Zuständigkeitsregelungen für den Träger der Sozialhilfe und damit auch für Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe. Mit der Ausgliederung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) durch das Bundesteilhabegesetz sind auch die Träger der Eingliederungshilfe neu zu bestimmen. 
Zudem sind die Zuständigkeiten zwischen vormals überörtlichem (Kommunaler Sozialverband Sachsen) und örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreie Städte) abzugrenzen. Neu ist z. B. die Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen auch für über 65-Jährige im Bereich des stationären Wohnens und ambulant betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Auch die auf bundesgesetzlicher Ebene durch das Bundesteilhabegesetz vollzogene Trennung zwischen existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen der Eingliederungshilfe muss auf Landesebene nachvollzogen werden, ebenso wie Regelungen zur Zuständigkeit für mit dem Bundesteilhabegesetz neu eingeführte Leistungen, wie z. B. das Budget für Arbeit. 
Die bisherigen Zuständigkeitsregelungen für den Bereich der Sozialhilfe sind in der Folge ebenfalls entsprechend anzupassen.

Unmitttelbare Auswirkungen für die Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe entfalten die Regelungen zur Zuständigkeitsbestimmung überwiegend erst ab 1. Januar 2020, bis dahin sind weiter die Sozialhilfeträger zuständig, somit entstehen keine Lücken im Rahmen der Leistungserbringung.

Zu dem Entwurf sollen die kommunale Ebene, Verbände der Leistungserbringer, Verbände der Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) angehört werden.

Anmerkung:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) hat ihre Bereitschaft und ihren Willen erklärt, sich weiterhin an der Erarbeitung und Diskussion der landesrechtlichen Umsetzung des BTHG zu beteiligen und in den dazu zu schaffenden Gremien aktiv und konstruktiv mitzuwirken.

Fachtag und Mitgliederversammlung 2017 des PARITÄTISCHEN Sachsen

(12.11.2017)

(SH-NEWS 2017/114 vom 14.11.2017)

Mitgliederversammlung des PARITÄTISCHEN Sachsen betrachtet weitere Aspekte der Fachkraftstrategie

(Red./js) Für den 9.11.2017 hatte der PARITÄTISCHE Sachsen seine Mitglieder in die Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden (DGUV) zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.
Auf Grund eines geänderten Ablaufs gegenüber den Vorjahren, bestand schon zu Beginn der Versammlung die Möglichkeit eines regen Austauschs zwischen den Teilnehmer*innen untereinander.

Zu Beginn skizzierte Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen die Ausgangslage für den 1. Teil der Mitgliederversammlung, der aus einem  Impulsreferat von Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen zum Thema: „Berufliche Quereinsteiger – das unbekannte Potential“ bestand.

In dem Vortrag wurde zunächst die derzeitige Situation auf dem sächsischen Arbeitsmarkt dargestellt. Dabei bemerkte Klaus-Peter Hansen, dass in den nächsten Jahren die Gesundheits- und Pflegeberufe große Zuwächse an Arbeitskräften haben werden.

Eine weitere Neuerung des veranstalteten Fachtages war, dass die Teilnehmer *innen an zehn Themen-Tischen zu unterschiedlichen Aspekten (rund um die beruflichen Quereinsteiger) ihr Interesse zeigen und darüber diskutieren konnten:

  •  Welche Motivation haben Quereinsteiger
  • Arbeitskräfte mit Behinderung
  • Hürde Verwaltungshandeln
  • Brücke Freiwilligendienst
  • Fachkräftegebot
  • Praxisbegleitung
  • Arbeitskräfte aus dem Ausland
  • Hochschulausbildung
  • Duale/schulische Ausbildung
  • Ideen zur Informationsvermittlung zu sozialen Berufen.

Die Ergebnisse der regen Diskussion an den einzelnen Themen-Tischen werden in der weiteren Arbeit des PARITÄTISCHEN Sachsen einfließen. Weitere Informationen zum Thema „Fachkraftstrategie“ erhalten Sie auf: https://parisax.de/

Was folgte war der Bericht des Landesvorstandes. In diesem Jahr vorgetragen von Uwe Martin Fichtmüller, stellv. Vorsitzender, da der Vorsitzende Horst Wehner aus persönlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Er hob in seinem Bericht das Bekenntnis des PARITÄTISCHEN Sachsen zu den Werten „Toleranz, Offenheit und Vielfalt“ hervor. 

Bewusst  wies er dabei auf den 9. November hin, dass dieser Tag in der deutschen Vergangenheit schon oft eine große Bedeutung hatte. Im weiteren Verlauf folgten Ausführungen

  • zu den Jahresabschlussberichten
  • zum Wirtschaftsplan
  • zu den Rechnungsprüfungen.

Nach der Aussprach, in der einige Fragen zu den vorgetragenen Berichten gestellt wurden, folgten die Abstimmungen. So wurde der Landesvorstand für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 entlastet. Zudem wurden die Wirtschaftsplanungen für 2018 bestätigt.

Der schriftlich eingereichte und vorgelegte Antrag des „profamilia e.V.“, in dem der Vorstand beauftragt wird zu prüfen, inwieweit eine Beratung und Begleitung im Zuge der steigenden Datenschutzanforderungen möglich ist, wurde von den Anwesenden angenommen.

Zum Ende der Veranstaltung gab Michael Richter noch Auskunft über das „Zukunftskonzepts PARITÄT 2025“. Dabei ging er kurz auf das bisher Erreichte und auf die bevorstehenden Aufgaben ein.

Der Termin für die nächste Mitgliederversammlung wurde auf den 10.11.2018 in Dresden fest-gelegt.

Was kann Selbsthilfe leisten?

(12.11.2017)

Selbsthilfe und Inklusion - 2 Seiten einer Medaille? Überlegungen zum Fachtag der LAG Selbsthilfe Sachsen

(Red/mbg) Welche Erwartungen verbinden Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung einerseits, die Vertreter von Politik und Verwaltung, die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherer sowie die Partner im Bereich von Wirtschaft und Wissenschaft andererseits mit der Selbsthilfe heute und morgen? Wird Selbsthilfe überflüssig, wenn wir Inklusion gestalten, umfassende Teilhabe und Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen realisieren?

Diesen Fragen soll der Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) am 17.11.2017 nachgehen und erste Antworten finden. 
In Vorbereitung darauf hat Dr. Peter Münzberg,  ehrenamtlicher Chefredakteur von www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de, am 15.11.2017 ein persönliches Gespräch mit Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, geführt.

Übereinstimmend wurden im Gespräch folgende Thesen formuliert:

  • Selbsthilfe im klassischen Sinne muss darauf zielen, den Beratungsbedarf insbesondere der von chronischer Erkrankung und fortschreitender Behinderung betroffenen Menschen im persönlichen Kontakt und im Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen zu decken und ihnen den Weg zum Leben mit Einschränkungen und den ggf. damit verbundenen besonderen Verhaltensregeln zu ebnen. Das betrifft persönliches gesundheitsförderndes Verhalten ebenso wie persönliches Engagement für andere Betroffene, unabhängig von seinem Umfang. Dazu muss die Selbsthilfe in ihren Strukturen Voraussetzungen schaffen, die auch eine ständige Weiterqualifizierung der Beratenden einschließt. Hier sind vor allem die gesetzlichen Krankenkassen als Partner gefordert.
  • Über den personenbezogenen Beratungsbedarf hinaus muss die Selbsthilfe auch die Mitwirkung in den Gremien sichern, die Entscheidungen zur Gestaltung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung vorbereiten und treffen. Die dazu erforderliche ausgewogene Standpunktbildung soll unter den Betroffenen in den dazu geschaffenen Strukturen erfolgen.  Angebote des Internet und Kontakte in den sozialen Medien können hinzugezogen werden, erfordern jedoch eine kollektive Bewertung in den bestehenden Gruppen.
  • Selbsthilfe heute und morgen erfordert dem personenzentrierten Wirken zugleich eine Selbstvertretung über die Gremien-Mitwirkung hinaus. Den Schwerpunkt bilden Aktivitäten, die die uneingeschränkte Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften und der Gesellschaft sichern und ausbauen. Das betrifft u.a. die Gebiete Mobilität, Wohnen, Bildung und Arbeit. Dort sind vereinsbezogen oder gebunden an Netzwerke bzw. Initiativen u.a. Projekte und Vorhaben in Regie der Betroffenen anzusiedeln und von Ihnen im Sinne nachnutzbarer Beispiellösungen auszugestalten.
  • Selbsthilfe ist darüber hinaus ein wesentliches Gestaltungsmoment von gesellschaftlicher Inklusion. Inklusion ist keine Einbahnstraße. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn neben den vom Staat, von den Kommunen und weiteren Beteiligten zu schaffenden Grundsatzregelungen die Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung selbst zur ihrer Inklusion beitragen.  Dazu gehört auch, sich Wissen zum Sachverhalt anzueignen, eigene Ideen und Lösungsansätze zu formulieren und Kompromisse einzugehen.
  • Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Neben den unmittelbar vom Staat, den Kommunen und weiteren Partnern zu realisierenden und zu finanzierenden Maßnahmen muss auch die von der Selbsthilfe und ihren Strukturen erwartete Inklusion "von unten" angemessen finanziell gefördert werden. Es ist z.B. nicht hinnehmbar, dass vom Freistaat ausschließlich befristete Projekte gefördert werden und gesamtgesellschaftlich relevante Projekte einen Eigenanteil der Selbsthilfestrukturen von 20% erfordern.
  • Die Gesamtaufgabe Inklusion "von unten", die über Projekte, Vorhaben, feste Strukturen und Netzwerke organisiert und gestaltet wird, erfordert eine Koordinierung. Nachhaltigkeit ist nur gewährleistet, wenn Erfahrungen, Lösungswege und Ergebnisse bewertet und veröffentlicht, neue Aufgaben-/Projektträger beraten werden und regelmäßiger Erfahrungsaustausch möglich ist. Das ist mit ausschließlich ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement nicht leistbar. Deshalb wird eine längerfristig vom Freistaat geförderte Koordinierungsstelle (Arbeitstitel: Kompetenzzentrum Inklusion-Selbsthilfe) für erforderlich gehalten, die vorzugsweise den bestehenden landesweiten Selbsthilfestrukturen zuzuordnen ist.

Die Gesprächspartner vereinbarten, die vorgenannten Überlegungen weiter zu verfolgen, mit den beteiligten Partnern zu beraten und ggf. erste Umsetzungsschritte zu konzipieren. Sie erwarten vor allem von der Sächsischen Staatsregierung ein klares Bekenntnis zur selbsthilfegestützten Inklusion "von unten" und Unterstützung bei der finanziellen Absicherung im Rahmen der Haushaltplanungen für die Folgejahre.

Ergänzender Beitrag:

Was Selbsthilfe alles leisten soll - Bundespräsident gratuliert zum 50. Jahrestag der BAG Selbsthilfe

Neue Förderrichtlinie zum Wohnungsumbau (SH-NEWS 2017/066 vom 18.05.2017)

(19.05.2017)

Kabinett beschließt neue Richtlinie zur barrierefreien Wohnungsanpassung in Sachsen

(PM; KB/nau) Wie das Sächsische Innenministerium in einer Pressemitteilung am 16.05.2017 erklärt, hat das Kabinett am selben Tag eine neue Richtlinie zur Wohnraumanpassung beschlossen. Sie soll zum 01.Juli 2017 in Kraft treten.

Erklärtes Ziel der Richtlinie ist die dauerhafte Weiternutzung des eigenen oder angemieteten Wohnraumes für Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder aber auch altersbedingt mit Einschränkungen leben müssen. Dabei werden 80 % der förderfähigen Umbaukosten bezuschusst. Welche Umbaumaßnahmen nötig sind und ob der Antragsteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sollen drei unabhängige Beratungsstellen, angesiedelt in Dresden, Leipzig und Chemnitz, ermitteln. 
Die genauen Bedingungen und die angesprochenen Beratungsstellen werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben. Antragstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Die SHNW-NEWS werden natürlich zeitnah über eine Veröffentlichung informieren.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) als Träger des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen (SHNW), insbesondere die dort angesiedelte Kompetenz- und Beratungsstelle (KB-Stelle) für barrierefreies Planen und Bauen, begrüßen diese neue Richtlinie. 
Sie scheint ein geeignetes Mittel zu sein, bereits genutzte Wohnungen bzw. das vorhandene Wohnungsangebot an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen anzupassen. Damit ist sie zugleich ein Baustein, um den aktuellen wie zukünftigen erheblichen Bedarf an alters- und behindertengerechtem Wohnraum in Sachsen zu decken.

Die Zahlen dazu finden Sie in der nachfolgend als Link angefügten umfangreichen Studie, die auch aufgrund der dargestellten Zusammenhänge und Bewertungen unbedingt lesenswert ist.

Studie bedarfsgerecht und barrierefrei wohnen (12 MB)

Inklusives Radrennen für Menschen mit & ohne Behinderung (SH-NEWS 2017/065 vom 15.05.2017)

(19.05.2017)

Drittes Lebenshilfe Special-Race in Dresden

(LH; Red) Es ist wieder soweit, am 12.08.2017 gibt es ein kleines Jubiläum. Zum dritten Mal nach 2015 und 2016 veranstaltet die Lebenshilfe Dresden e.V. das Lebenshilfe Special-Race 2017 in Dresden.

Neuer Standort ist der Dresdner Neumarkt direkt an der Frauenkirche Dresden.

Alle Infos und die Anmeldung finden Sie/findet ihr imFlyer Special-Race 2017
oder auf  Lebenshilfe Special-Race 2017 oder beiSkoda Velorace Dresden.

Kurz und knapp

  • 2 km Inklusions-Team-Zeitfahren (4er Teams) – Eltern, Trainer, Freunde können mitfahren
  • 8 km Straßenrennen
  • 16 km Straßenrennen
  • Getrennte Wertung Hobbyfahrer (ohne Rennrad) und Rennfahrer (mit Rennrad) & Männer/Frauen
  • Jeder Teilnehmer erhält eine Medaille
  • Die drei Erstplatzierten jeder Wertungsklasse erhalten Gold-, Silber- und Bronzemedaillen
  • Verlosung von 25 Radrenntrikots von Fahrrad XXL Dresden
  • Standort Frauenkirche Dresden
  • Termin 12.08.2017 in Dresden
  • Anmeldeschluss 31.07.2017
  • Startgebühr nur 5 € pro Teilnehmer.

Weitere Infos:

Lebenshilfe Dresden e.V.

Ingo Noderer, Sportkoordinator
Josephinenstrasse 31
01069 Dresden
Fon:  0351 320 277 38, Fax: 0351 320 277 44
Handy: 0162 291 794 8
www.lebenshilfe-dresden.de

Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es (SH-NEWS 2017/064 vom 15.05.2017)

(19.05.2017)

 Rechtsratgeber des BVKM für behinderte Menschen und Angehörige aktualisiert

(bvkm; Red) Der bewährte Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde aktualisiert. 
Er informiert Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden, welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält und vieles mehr. 
Der Ratgeber berücksichtigt insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.

Die pdf-Version des Rechtsberaters "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" finden Sie unter

Recht & Ratgeber.

Ab Ende Mai liegt neben der pdf- auch die Druckversion vor.

Bestelladresse:

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Fon  0211 64004-21
Fax  0211 64004-20
ww.bvkm.de

Beratung des LSKS-Vorstands (SH-NEWS 2017/063 vom 13.05.2017)

(19.05.2017)

Berichte zu Projekten und Vorbereitung der Mitgliederversammlung

(Red/mbg) Am 13.05.2017 hat der Vorstand des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im Selbsthilfenetzwerk in Dresden seine planmäßige Beratung durchgeführt. 
Im Mittelpunkt der Tagesordnung standen u.a.:

  • Berichte zum Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" und zum Internetportal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
  • Berichte zur "Parade der Vielfalt" und weiteren Veranstaltungen Anfang Mai 2017
  • Bericht zur Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) am 06.05.2017 in Dresden
  • Finanzbericht und Versicherungsfragen
  • Vorbereitung der Ordentlichen Mitgliederversammlung des LSKS am 09.09.2017 in Dresden.

Der Vorstand konnte feststellen, dass das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" in den zurückliegenden Wochen planmäßig bearbeitet wurde. In Vertretung von Kerstin Vietze hat Mathias Dasse die Aufgabe als Projektkoordinator für etwa ein Jahr übernommen und eine erste Einarbeitsphase erfolgreich absolviert. 
Daraus leitet der Vorstand die Einschätzung ab, dass der weitere Projektablauf gemäß vorliegender und vom Zuwendungsgeber bestätigter Aufgabenstellung gesichert ist. Offen ist zurzeit, wie der Erlass des SMWA zur Beförderung von Fahrgästen mit E-Scooter praktisch und mindestens im Freistaat einheitlich umgesetzt wird. Dazu hat sich das Projekt an den Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler gewandt. Eine Antwort steht noch aus.
Der Vorstand bestätigte die aktualisierte Geschäftsordnung für das vorgenannte Projekt, die im Internet veröffentlicht wird.

Die Weiterführung des Internetportals www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de als Informations- und Kommunikationsportal des LSKS und der LAG SH durch die gewonnenen und benannten Ehrenamtlichen ist ebenfalls gesichert. 
Kritisch vermerkt werden musste allerdings erneut, dass in Ermangelung entsprechender Zuarbeiten zu wenig Beiträge aus den Mitgliedergruppen bzw. Mitgliedsverbänden veröffentlicht werden konnten. Damit wird die Vielfalt der Selbsthilfeaktivitäten zu wenig publiziert und gewürdigt. Deshalb wird nochmals besonders an den Vorstand und die Mitglieder der LAG SH appeliert, Beiträge zur Veröffentlichung einzureichen.

Der Vorstand nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Arbeit des Landesverbandes und der von ihm zu verantwortenden Projekt und weiteren Aufgaben auch aus finanzieller Sicht zurzeit keine Probleme beinhaltet. Zu Versicherungsfragen wurde ein erster Standpunkt erarbeitet.

Umfangreich beraten wurde über die Vorbereitung der Ordentlichen Mitgliederversammlung des LSKS am 09.09.2017 im Verkehrsmuseum Dresden. 
Der Vorstand traf Festlegungen zur Ausarbeitung der vorzulegenden Dokumente und zur Gewinnung von Kandidaten/innen zur Neuwahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer. Neben der offiziellen Anforderung von Kandidatenvorschlägen werden sich die Vorsitzende Britta Soppala und weitere Vorstandsmitglieder in entsprechenden Gesprächen um die Gewinnung geeigneter Kandidaten/innen bemühen, um voraussichtlich ausscheidende Vorstandsmitglieder zu ersetzen. 
Geplant ist, die Ordentliche Mitgliederversammlung am Vormittag durchzuführen und nach der Mittagspause in mehreren Gruppen eine Führung durch die Bereiche des Verkehrsmuseums anzubieten.

Die Vorstandsmitglieder wurden u.a. über Ablauf und Ergebnisse der LAG SH-Mitgliederversammlung am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk in Dresden, über den Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie über aktuelle Aktivitäten im Bereich Teilhabesicherung unterrichtet. 
Vereinbart wurde, ggf. im Zusammenhang mit der für 2018 geplanten gemeinsamen Klausurtagung mit dem Vorstand der LAG SH das Thema "Körperbehinderten-Selbsthilfe - neue Tätigkeitsformen und -inhalte" auf die Tagesordnung zu setzen.
Berichtet wurde über die Teilnahme des LSKS an der "Parade der Vielfalt"  in Dresden sowie über die Eröffnung einer vom Bereich Muldental gestalteten Ausstellung zu Teilhabe und Barrierefreiheit in Grimma anlässlich der Gleichstellungs-Aktionstage Anfang Mai.

Nächste Termine:

  • Beratung des LSKS-Vorstands am 08.07.2017 in Dresden
  • Ordentliche Mitgliederversammlung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. am 09.09.2017 im Verkehrsmuseum Dresden
  • Gemeinsame Beratung der Vorstände der LAG SH und des LSKS am 11.10.2017 in Dresden
  • Beratung des LSKS-Vorstands am 04.11.2017 in Dresden.

 

 

Fotoausstellung anlässlich des 5. Mai 2017 (SH-News 2017/062 vom 11.05.2017)

(19.05.2017)

Ausstellung zu Barrierefreiheit in Grimmaer Rathaus

(LSWKS/Tref) Im Rahmen des „Europäischen Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ hat die Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentals e.V. (IVK) zusammen mit dem freischaffenden Fotografen Herrn Thomas Kube in einem von der Aktion Mensch geförderten Projekt eine kleine Fotoausstellung zum Thema „Barrierefreiheit - Wie gestalten wir unsere Stadt“ erstellt. (siehe auch SHNW-News 2017/057 ).

Diese Ausstellung wurde nun  am 09.05.2017 im Foyer des Grimmaer Rathauses zum ersten Mal präsentiert.
In ihrer Eröffnungsrede schlug Jana Treffler, regionale Projektmitarbeiterin "ÖPNV/SPNV für alle", zugleich eine Brücke zum vorgenannten Projekt und machte die Besucher auf den Teil der Ausstellung aufmerksam, der sich diesem Thema widmet.

In den nachfolgenden Gesprächen wurden bedeutsame Probleme zur Gewährleistung der Barrierefreiheit angesprochen, u.a. auch die Beförderung von Fahrgästen mit Elektro-Scooter. Dazu hatte sich das Projekt schon vor etwa 14 Tagen an den Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler mit der Forderung gewandt, die zwischenzeitlich getroffene und vom SMWA veröffentlichte Grundsatzlösung zumindest für den Freistaat Sachsen durch eine praktikable einheitliche Verfahrenslösung zu untersetzen.

Angekündigt wurden Berichte von der Ausstellung auch im Regionalfernsehen und in der ansässigen Tagespresse.
Die Ausstellung soll zukünftig noch erweitert werden und als Wanderausstellung an verschiedenen Orten gezeigt werden.
Demnächst wird die Präsentation im Punkthochaus (PH) 9, Stecknadelallee in Grimma zu sehen sein. Ein genauer Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.


Bildergalerie Fotoausstellung Rathaus Grimma zum Thema Barrierefreiheit

  • Begrüßung der Besucher der Fotoausstellung durch Jana Treffler im Rathaus Grimma.

    Begrüßung der Besucher der Fotoausstellung durch Jana Treffler im Rathaus Grimma.

    Quelle: IVK e. V.

                                                                                 

Medientreff Mitteldeutschland (SH-NEWS 2017/061 vom 10.05.2017)

(19.05.2017)

"Alles neu? Europas Kultur und seine Medien"

(LAG SH/mlr, Red) Vom 02.-04.05.2017 fanden in der media city in Leipzig die diesjährigen Medientreff-Mitteldeutschland-Tage ( MTM ) statt. Das Thema unter denen die einzelnen Programmpunkte standen lautete " Alles neu? Europas Kultur und seine Medien".

Vordergründig ging es dabei um die Veränderungen in den neuen Medien und im Journalismus sowie um den Wahrheitsgehalt der Informationen. 
Dabei wurden Begriffe wie Lügenpresse und Staatsmedien, letzter u.a. auch im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag und den Rundfunkgebühren, ebenso beleuchtet wie Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom und weiteren politischen Streitthemen sowie die vorzugsweise in den sozialen Medien bewusst verbreiteten Lügen und Halbwahrheiten.  

Nach anfänglichen Organisations- und Inhaltsproblemen mit dem S-Wok (Organisator der MTM), war es dem Landesverband Sachsen der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. in Zusammenwirken mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) wieder gelungen, am 03.05.2017 im MDR-Studio 5 einen Workshop zum Thema "Barrierefreiheit" in Bezug auf die Medien und auf den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu organisieren.

Menschen mit Behinderungen, Vertreter der Politik und Medienpädagogen sowie Medienkontrollvertreter und am Thema Interessierte waren der Einladung gefolgt und erlebten eine spannende und sensibilisierende Diskussion. 
Im Plenum standen Stephan Pöhler (Behindertenbeauftragter des Freistaates Sachsen), Herr Schmolz (Beauftragter für Barrierefreiheit beim MDR), Frau Wißkirchen (Vizepräsidentin des Medienrates der SLM) und Herr Buchele (Referent zum Projekt "Medienhelfer") den Workshop Teilnehmern Rede und Antwort. 
Für die gehörlosen Teilnehmer waren Gebärdendolmetscher im Einsatz, die schwerhörigen Teilnehmer hatten ihre Induktionsschleife mitgebracht. 
Am Ende des Workshop gab es den Wunsch und die Bitte, nächstes Jahr wieder eine solche Veranstaltung zu organisieren.

Die Qualität dieser Tage in Leipzig wurde aber auch in den anderen Seminaren und Gesprächsforen mit Spitzenpolitikern aus den drei MDR-Ländern sowie hochkarätigen Repräsentanten von privaten und öffentlich rechtlichen Sendern geprägt. 
Insgesamt eine hoch aktuelle, zum Mitdenken und Mithandeln anregende Veranstaltung.

Medientage Leipzig -Teilnehmer aus dem LV Schwerhörige-Ertaubte Sachsen 2017-04Teilnehmergruppe aus dem Landesverband Sachsen der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. an den Medientreff-Mitteldeutschland-Tagen in Leipzig

Mitgliederversammlung der LAG SH Sachsen (SH-NEWS 2017/060 vom 09.05.2017)

(19.05.2017)

Rechenschaftslegung und Arbeitsschwerpunkte 2017/2018

(LAGSH/mlr; Red/mbg) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Dachverband der organisierten Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Freistaat Sachsen, hat am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk in Dresden ihre Ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt. 
Der Einladung waren 19 von 35 Mitgliedsverbänden gefolgt.

Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung am Vormittag gab es einen fachlich-informativen Teil zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und zur Mitwirkung der LAG SH in der "Allianz für Arbeit", speziell zum Internetauftritt "Handicap (k)ein Hindernis". 
Dort konnten den Mitgliedern und Gästen wesentliche Grundlagen und Zusammenhänge zu den vorgenannten Themen vermittelt werden. Die Diskussionsbeiträge und Abfragen zeigten, dass insbesondere zur Umsetzung des BTHG im Freistaat eine aktive Mitwirkung der Selbsthilfe erforderlich ist, um die von den Kommunen und den von ihnen getragenen Einrichtungen sowie vom Freistaat zu gestaltenden Prozesse im Sinne der Betroffenen eindeutig und überschaubar zu regeln.

Am Nachmittag fand die Ordentliche Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. statt. Sie stand in so fern unter einem besonderen "Stern", weil einerseits damit der 2016 neu gewählte Vorstand zum ersten Mal über seine Aktivitäten und weitergehenden Überlegungen berichten musste, andererseits in diesem Zeitraum personelle Veränderungen im Mitarbeiterbereich in der gemeinsam mit dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) betriebenen Arbeitsstelle Selbsthilfenetzwerk Sachsen stattgefunden hatten und zu erläutern waren.

Neben den schriftlich vorgelegten Dokumenten

  • Tätigkeitsbericht des Vorstands und Bericht der Rechnungsprüfer
  • Haushaltrechnung 2016
  • Arbeitsprogramm 2017/2018
  • Finanzplan 2017

stand insbesondere der ergänzende mündliche Rechenschaftsbericht des LAG SH-Vorsitzenden Dr. Matthias Müller im Mittelpunkt, in dem er auf die finanziellen, organisatorischen und personellen Probleme im Verein detailliert und kritisch einging. 
Dabei wurden noch einmal die Ursachen und Hintergründe der im Vorstand entstandenen Spannungen, die Ausgangspunkte für die Veränderungen im Mitarbeiterbereich und die darauf erfolgte Amtsniederlegung des Schatzmeisters erläutert. 
Sichtbar wurde erneut, dass eine ausschließliche Förderungen der Selbsthilfestrukturen über Projekte nicht hinreichend ist, weil sie die von der Gesellschaft berechtigt geforderten Leistungen nicht abdeckt, das Ehrenamt überfordert und zusätzlich durch die vorausgesetzte Projekt-Nachhaltigkeit zu personellen und finanziellen Belastungen des Vereins nach Projektende führt.

Auf der Basis der vorgelegten Dokumente und des mündlichen Berichts fand eine kritische, in Ansätzen durchaus auch konstruktive Aussprache statt. 
Wesentliche Aspekte der Diskussion waren u.a. wie die Mitgliedsvereinigungen stärker in die Bildung gemeinsamer Standpunkte und in die gemeinsame Umsetzung der Ziele der UN-BRK, des Aktionsplans der Staatsregierung, der aktuellen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie in eine gesundheitsfördernde Selbsthilfearbeit eingebunden werden können. 
Andererseits wurde berechtigt gefordert, die inhaltliche Vorstandstätigkeit zu intensivieren, einheitliche Standpunkte zu erarbeiten und die Kontakte des Vorstands zu den Mitgliedern spürbar zu verbessern.

Letztendlich bestand Übereinstimmung dazu, dass vertrauensvolles Miteinander nicht nur nötig, sondern auch möglich ist, wenn der Konsens gesucht, Einzelinteressen von Mitgliedsverbänden oder ihren Vertretungspersonen zuweilen auch zurückgestellt werden und das Gemeinsame in den Vordergrund gerückt wird. 
In diesem Sinne ist auch eine breitere Einbindung und Verantwortungsübernahme insbesondere der großen und leistungsfähigen Mitgliedsvereinigungen für die gesamte LAG SH-Gemeinschaft zu prüfen.

Letztlich erhielten mit dieser Erkenntnis und diesem Bekenntnis alle vorgelegten Dokumente und Beschlussvorschläge eine deutliche Zustimmung der Teilnehmer der Mitgliederversammlung. Das bezog sich auch auf die Kooptation von Herrn Pippel, Landesverband Sachsen Niere e.V. in den Vorstand der LAG SH.

Auf Vorschlag ihres Verbandes beschloss die Mitgliederversammlung Frau Hannelore Reinhardt vom Ortsverein Borna des Landesverbandes Sachsen der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. mit der Ehrenurkunde der LAG SH auszuzeichnen. Herzlichen Glückwunsch!

Mitgliederversammlung der LAG SH 2017 - Blick in den Versammlungsraum, vorn Jens Merkel beim Vortrag zum BTHG 17/05Mitgliederversammlung der LAG SH 2017 - Blick in den Versammlungsraum; vorn Jens Merkel, 
Referent zum Bundesteilhabegesetz

Quelle: LAG SH/mlr

Parade der Vielfalt 8.0 – wir waren dabei (SH-NEWS 2017/059 vom 09.05.2017)

(19.05.2017)

Bildergalerie zum Protestzug

Die Parade der Vielfalt 8.0 war am 5. Mai 2017 in Dresden wieder laut und bunt. Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) war mit dabei.

Sie trafen uns am Stand Handlungsfeld 2/Mobilität/Barrierefreiheit. Wir informieren zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle" und zum barrierefreien Planen und Bauen.

Zudem stellte unser Partnerverband, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH SACHSEN) ihr neues Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen" vor. Kinder konnten sich an Tast- und Wahrnehmungsspielen probieren.

Gefördert durch Aktion Mensch.

Ein paar Eindrücke in Bildern sehen Sie hier:

 


Bildergalerie Parade der Vielfalt 8.0

  • Wir laden zum Gespräch an unserem Stand ein: Die Mitarbeiter vom LSKS informierten über das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle". Die Kollegen von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. stellten das Inklusionsnetzwerk Sachsen vor und sprachen potenzielle Netzwerkpartner an.

    Wir laden zum Gespräch an unserem Stand ein: Die Mitarbeiter vom LSKS informierten über das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle". Die Kollegen von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. stellten das Inklusionsnetzwerk Sachsen vor und sprachen potenzielle Netzwerkpartner an.

    Quelle: LAG SH SACHSEN/cj

 

 

Neuen Kollegen gesucht! (SH-NEWS 2017/058 vom 05.05.2017)

(19.05.2017)

Landesverband Soziokultur Sachsen sucht eine Projektmitarbeiter/in der „Beratungsstelle Inklusion im Kulturbereich"

(Red/Soziokultur; cj) Die Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. in Dresden sucht zum 01.06.2017 einen Projektmitarbeiter/in für die „Beratungsstelle Inklusion im Kulturbereich".

Die zukünftigen Aufgaben gehören zum Beispiel Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion im Kulturbereich, Recherchen und Zuarbeiten für ein Online-Infoportal, Beratungen und Organisation.

Die Stelle ist befristet und beträgt 20 h/ Woche. Interessenten mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im sozial- oder geisteswissenschaftlichen Bereich richten ihre elektronische Bewerbung bis zum 21.05.2017 an die Projektleiterin Beratungsstelle Inklusion im Kulturbereich Johanna von der Waydbrink, waydbrink@soziokultur-sachsen.de

Details zur Stellenausschreibung

Wir gestalten unsere Stadt! - Aktion in Grimma (SH-NEWS 2017/057 vom 02.05.2017)

(05.05.2017)

Eröffnung einer Foto-Ausstellung zum Thema Barrieren

(Red/IVK) Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, laden Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe bundesweit zu zahlreichen Aktionen ein.

Unter dem Motto „Wir gestalten unsere Stadt" machen sie in diesem Jahr Inklusion vor Ort erlebbar. Sie rücken die Vielfältigkeit und das Miteinander in den Mittelpunkt.

Ihr gemeinsames Ziel: Sie wollen ihre Städte, Kommunen und Dörfer positiv verändern, damit Menschen dort gerne und gleichberechtigt leben. Damit das funktioniert, reichen oft schon kleine Gesten. Freundlichkeit und Offenheit sind die idealen Voraussetzungen dafür, einander kennen zu lernen und gemeinsam etwas zu verändern.

Aus Anlass dieses Tages möchte die Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentales (IVK) e.V. in Form einer Fotoaktion auf Barrieren in den Orten des Muldentales hinweisen und damit die Bevölkerung für das Thema "Barrierefreiheit" sensibilisieren.

Neben noch abzubauenden Barrieren sollen anhand von Fotos, auch Barrieren, die schon abgebaut wurden, gezeigt und damit auch einfache Lösungen für deren Abbau vorgestellt werden.
Die Aktion soll alle Bürger insbesondere Entscheidungsträger aufrufen, von vornherein umzudenken und Barrieren erst gar nicht entstehen zu lassen. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Barrieren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben unterbindet. (z.B. Infrastruktur, ÖPNV und Barrieren in den Köpfen).

Die Fotos, die gemeinsam mit dem Fotografen Thomas Kube entstanden sind, werden dann am 
9. Mai 2017 von 10:00 – 13:00 Uhr im Foyer des Grimmaer Rathauses in einer Fotoausstellung unter dem Motto: „Wir gestalten unsere Stadt" gezeigt.

Damit soll auch aufgezeigt werden, dass jeder dazu beitragen kann, in Zukunft inklusiv zu denken. Alles beginnt vor der eigenen Haustür.

"Wir freuen uns viele Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Landkreis zur Fotoausstellung begrüßen zu dürfen, um mit den Vereinsmitgliedern und engagierten Menschen mit und ohne Behinderungen ins Gespräch zu kommen", so der IVK.

Zur Fotoausstellung wird auch der Behindertenbeauftragte im Ehrenamt des Landkreises Leipzig Jens Merkel anwesend sein, um mit den Anwesenden über alltägliche Probleme in Sachen Barrierefreiheit zu diskutieren.

Die Fotoaktion wird im Rahmen eines Projektes von der Aktion Mensch gefördert.

 

 

Mitgliederversammlung und Selbsthilfetagung der BAG SH (SH-NEWS 2017/056 vom 02.05.2017)

(05.05.2017)

BAG SH sucht Weg in die Zukunft

(LAG SH/mlr; Red) Traditionell hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG SH) am Wochenende 28./29.04.2017 zu einer Selbsthilfe-Konferenz und zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung in das Arbeitnehmerzentrum in Königswinter eingeladen. Als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) nahm der Vorsitzende, Herr Dr. Matthias Müller an dieser Veranstaltung teil. 
An erster Stelle der Tagesordnung der Konferenz am 28.04. standen umfangreiche Berichte zu aktuellen gesundheitspolitischen Problemkreisen bzw. Gesetzgebungsvorhaben

  • Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
  • Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
  • Versandhandelsverbot für Apotheken
  • Cannabis als Therapiemittel,

die jeweils von Frau Dr. Doka vorgetragen wurden.

Im TOP 2 berichtete Herr Borner (Jurist in der BAG SH) über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Der nächste Problemkreis betraf die perspektivische Zusammenarbeit der BAG SH mit den Bundesverbänden und den Landesarbeitsgemeinschaften. Dazu stellten die Geschäftsführer der LAG Hamburg und der LAG Baden-Württemberg ihre Überlegungen vor.

In einem sich anschließenden faktenreichen Vortrag von Herrn Dr. Kösters zum demografischen Wandel und zu den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Selbsthilfe wurden die zukünftigen Handlungsfelder für alle in der Selbsthilfe Engagierten deutlich sichtbar. 
Die anschließende lebhafte Diskussion zeigte jedoch, dass unter dem Aspekt der in erster Linie ehrenamtlich vor Ort zu leistenden Arbeit und der bekannten Finanzierungsprobleme noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.
Deshalb versuchte Frau Bröckelmann von der BAG SH mit der Vorstellung eines Projektes zur Gewinnung und Aktivierung von Selbsthilfe-Mitwirkenden die "Gemüter" zu beruhigen.

Vorgestellt wurde auch ein Projekt "inArbeit 4.0". Dabei geht es um die Teilhabe älterer Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. 
Mit positiven Informationen  zur GKV Förderung 2017 auf Bundesebene durch den Geschäftsführer der BAG SH, Herrn Dr. Danner, wurde der erste Beratungstag abgeschlossen

Am Samstag begann die Mitgliederversammlung der BAG SH mit den vereinsrechtlich relevanten Tagesordnungspunkten

  • Protokollgenehmigung der letzten MV
  • Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  • Finanzbericht des Schatzmeisters und Bericht der Finanzkommission
  • Wirtschaftsplan 2017.

In der anschließenden Diskussion wurden alle aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend beantwortet. Damit konnten die Berichte und Dokumente bestätigt und dem Vorstand Entlastung erteilt werden. 
Wegen Ablauf der Wahlperiode musste nun ein neuer Vorstand gewählt werden.

Der bisherige Vorsitzende, Herr Langguth-Wasem und Herr Kirchner, Vorstandsmitglied, traten nicht mehr zur Wiederwahl an. Da es neben den bereits im Vorstand Tätigen eine Reihe neuer Bewerber gab, zog sich der Wahlvorgang lange hin. Am Ende wurde der bisherige Vorstand mit dem Vorsitzenden der LAG Baden-Württemberg, Herrn Seiter, und mit Frau Dembski vom Bundesverband Mukoviszidose e.V. komplettiert.

Das Arbeitsprogramm der BAG SH wurde zur Kenntnis genommen. Anschließend erfolgte die Aufnahme neuer Mitglieder. Bedauerlicherweise handelt es sich dabei nicht um neu entstandene Selbsthilfevereine mit speziellem Behinderungshintergrund bzw. chronischen Krankheitsbildern, sondern um abgespaltene Verbände von etablierten, großen Bundesverbänden.

Den Abschluss der Versammlung bildeten ein Bericht des Monitoring-Ausschusses und die Neufassung der Geschäftsordnung der Monitoring-Gruppe FORUM von PARITÄT und BAG SH. Mit dem Schlusswort von Frau Loskill, neue Vorsitzende der BAG SH, wurden ein intensiver Arbeitstag und die Gesamttagung beendet.

BAG SH-Mitgliederversammlung Königswinter 2017-04 Blick in den Veranstaltungsraum

BAG SH-Mitgliederversammlung Königswinter 2017, Blick in den Veranstaltungsraum

Parade der Vielfalt 8.0 – der LSKS stellt sich vor Ort vor (SH-NEWS 2017/055 vom 02.05.2017)

(05.05.2017)

Aktion zum Europäischen Protesttag zu Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

(Red/cj) Die Parade der Vielfalt 8.0 lädt am 5. Mai 2017 zum bunten, lauten und fröhlichen Protest von Menschen mit Behinderung ein. Mitmachen darf jeder.

Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) ist mit dabei. Wir folgen nicht nur dem Protest, sondern stellen uns und unsere Inklusionsprojekte anschließend am Dr. –Külz-Ring, Höhe Altmarktgalerie (ca. 17:30 Uhr) vor.

Dort gibt es weitere Stände, Musik und interessante Gespräche. Uns finden Sie am Stand Handlungsfeld 2/Mobilität/Barrierefreiheit. Wir informieren zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle" und zum barrierefreien Planen und Bauen.

Zudem ist unser Partnerverband, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. mit dabei. Sie stellt ihr Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen" vor. Zudem gibt es Sinnes- und Wahrnehmungsspiele für Klein und Groß. Wir werden dabei durch die Aktion Mensch gefördert.

Die LSKS-Vorsitzende Britta Soppala betont: „Mit unserem Protest zeigen wir, dass wir in Sachsen echte und ehrliche Inklusion und Teilhabe wollen. Wir Betroffene wollen nicht am Rande stehen. Wir wollen als Mitte gesehen werden. Wir begrüßen die Vielfalt in Dresden. Ich kann nur ermuntern: Machen Sie mit!"

Mehr zur Parade und den Veranstaltungen:

www.parade-der-vielfalt.de/

Pauschale Wahlrechtsausschlüsse - Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (SH-NEWS 2017/054 vom 29.04.2017)

(05.05.2017)

Behindertenbeauftragte Bund und Länder: Diskriminierung beseitigen

(PM; Red/mbg) In Deutschland sind rund 85.000 Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen. „Das ist nicht akzeptabel und steht im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die politische Teilhabe ist ein Menschenrecht – auch für Menschen mit Behinderungen.“, kritisiert Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Grundsätzlich steht das Wahlrecht gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) jedem volljährigen deutschen Staatsbürger zu. Es ist Ausdruck des Verfassungsgrundsatzes der Allgemeinheit der Wahl. Der derzeit in § 13 Bundeswahlgesetz, § 12 Sächsisches Wahlgesetz und
§ 6a Europawahlgesetz normierte Ausschluss für Menschen, bei denen eine Betreuung bestellt bzw. angeordnet ist, ist Zeugnis eines überkommenen Denkmodells, das weder vom Wortlaut des Grundgesetzes noch von der seit 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention gedeckt wird.

In einem mehrseitigen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern daher die Landesbehindertenbeauftragten der Bundesländer und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, die umgehende Abschaffung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse, um die vorliegende menschenrechtliche Diskriminierung zu beenden und noch vor der Bundestagswahl ein inklusives Wahlrechtssystem in Deutschland zu schaffen.

Brief der Landesbehindertenbeauftragten

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) unterstützen die Forderung der Behindertenbeauftragten nachdrücklich. 
Es ist aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar, dass offenbar Bundestag und Bundeskabinett die Umsetzung des Gleichstellungsgebotes und der UN-Behindertenrechtskonvention als Sachbearbeiteraufgabe der unteren Ebene betrachten und nicht bereit sind, die darin enthaltenen Grundsätze als Basis des Denkens und Handelns allerBeteiiligten, der Ministerien und nachgeordneten Behörden durchzusetzen.

Projektgruppe Inklusionsnetzwerk hat beraten (SH-NEWS 2017/053 vom 25.04.2017)

(05.05.2017)

Inklusion begleiten und mitgestalten

(Red/mbg) Am 25.04.2017 hat das Team des Projektes Inklusionsnetzwerk Sachsen im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) seine planmäßige Arbeitsberatung durchgeführt. Im Mittelpunkt der Tagesordnung standen die Fortschrittskontrolle der Projektbearbeitung und die Vorbereitung der nächsten Arbeitsschritte.

Erfreut zur Kenntnis genommen wurde, dass die endgültige Projektbestätigung des Zuwendungsgebers vorliegt und erste Fördermittel eingegangen sind. Damit können nunmehr auch bereits vorliegende Leistungsabrechnungen vergütet und ein Teil der privat als Übergang zur Verfügung gestellten Finanzmittel zurück gezahlt werden. 
Das Team nahm zur Kenntnis, dass die Vertretung der Projektkoordikatorin Kerstin Helm während der Schwangerschafts-/Elternzeit duch Kathleen Bochannek übernommen wird, die auf der Basis umfangreicher Personalgespräche aus dem Kreis der vorliegenden Bewerbungen ausgewählt wurde.

Berichtet wurde über die Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema Inklusion, u.a. über einen Fachaustausch zu Inklusionsprojekten am 29.03.2017 in Chemnitz und über ein Gespräch mit dem Landesverband Soziokultur am 20.04.2017 sowie über Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter, u.a. über eine Anfrage an die Kulturredaktion der Sächsischen Zeitung.

Diskutiert wurden der Stand und die weitere Arbeiten zur Struktur und zur grafischen Gestaltung des entstehenden Portals www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de, das im Monat Juni 2017 freigeschaltet werden soll. 
Besondere Aufmerksamkeit gilt der barrierefreien Gestaltung des Angebots und entsprechender Handreichungen für die unterschiedlichen Nutzergruppen. 
Erste Schulungen zur Nutzung des neuen CMS Typo 3 sollen im Mai beginnen. Zugleich werden Vorbereitungen getroffen, um mit den Nutzergruppen das Startangebot bezüglich Inhalt und Barrierefreiheit zu bewerten.

Der weitere Netzwerkaufbau soll durch thematische Netzwerktreffen und ein ggf. zu schaffendes Betroffenen-Beratungsteam sowie durch weitere Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Handreichungen, Veranstaltungen) unterstützt werden.

Beraten wurde auch die Arbeitsteilung und thematische Zuordnung neuer Inklusionsziele, -ergebnisse und -angebote zwischen dem zukünftig vor allem auf die verbandliche Selbsthilfearbeit bezogenen Portal www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de und dem neuen Portal www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de mit dem Grundsatz, dass die jeweiligen Autoren bzw. Terminanbieter entscheiden, in welchem Portal die Beiträge bzw. Informationen zu veröffentlichen sind, wobei auch Doppelveröffentlichungen zugelassen werden sollen.

Nächste Termine:

  • Arbeitstreffen - Beginn der Elternzeitvertretung am 08.06.2017 13:00 Uhr im SHNW Sachsen
  • Projektgruppenberatung - am 11.07.2017 10:00 Uhr im SHNW Sachsen.

Aktionstage zum Thema Borreliose (SH-NEWS 2017/052 vom 24.04.2017)

(05.05.2017)

Aktionsbündnis und Patienten laden in Leipzig ein

(Red/ SH Borreliose; CJ) Das Aktionsbündnis gegen zeckenübertragene Infektionen 
Deutschland e. V., „OnLyme-Aktion.org“ und die Borreliose-Selbsthilfegruppe Leipzig laden am 13. Mai 2017 im Rahmen des Selbsthilfetages Leipzig zum Austausch und zur Information in Leipzig ein.

„Es gibt leider noch viele Falschinformationen und Missverständnissen rund um Zecken und die von ihnen verursachten Infektionen. Angesichts der Klimaerwärmung steigt die Zahl der infizierten Zecken und damit das Risiko für die Bevölkerung mit diversen Krankheitserregern infiziert zu werden. Die häufigste bakterielle Infektion ist die Lyme-Borreliose", heißt es von den Organisatoren.

Die Leipziger Borreliose-Selbsthilfegruppe informiert Interessierte, Angehörige und Betroffene: „Wir geben Auskunft über Zeckenstiche und Borreliose. Zudem zeigen wir das neue von der AOK geförderte Kindercomic und den Aufklärungsflyer für Kinder und Eltern. Zudem halten wir interessante Informationsmaterial bereit", so die Selbsthilfegruppe.

Sie treffen die Vertreter der Borreliose-Selbsthilfegruppe von 09:30 bis 15.00 Uhr an. Ihr Stand ist in der Sportwissenschaftlichen Fakultät, Pausenhalle Nord, Jahnallee 59.

„Wer unter Borreliose leidet, stellt schnell fest, bei dieser Erkrankung fehlt es an allem, was medizinische Versorgung im 21. Jahrhundert ausmacht. Es gibt weder standardisierte, zuverlässige Tests, noch eine Therapie, die den Erreger mit Sicherheit eradiziert", so das Aktionsbündnis gegen zeckenübertragene Infektionen Deutschland e. V., „OnLyme-Aktion.org.

„Wir machen aus diesem Anlass auch auf die schlechte medizinische Versorgung, insbesondere der von Zecken übertragenen Lyme-Borreliose aufmerksam", heißt es weiter von der Selbsthilfegruppe.

Die Selbsthilfegruppe lädt darüber hinaus auch am 18. Mai 2017 zu einer Kinovorführung des Dokumentarfilms „UNDER OUR SKIN" in Leipzig ein. Dieser informiert über die Gefahren, die von Zecken ausgehen.

Details zum Termin

Das Aktionsbündnis OnLyme-Aktion.org organisiert mit regionalen Gruppen in fünf Städten in Deutschland im Mai verschiedene Aktionen.

Hier geht's zur Terminübersicht


Veranstalter: Borreliose-Selbsthilfegruppe Leipzig und OnLyme-Aktion.org
Ansprechpartner der Borreliose-SHG: Gert Schlegel
Telefonische Beratungszeiten: Mo-Fr von 10-13 Uhr und 16-18 Uhr
Fon: 0341/3382155
borreliose-leipzig@gmx.de

Ansprechpartner zur Organisation: OnLyme-Aktion.org
Kontakt: borrelioseprotest-leipzig@web.de

OnLyme-Aktion.org:
das Aktionsbündnis gegen zeckenübertragene Infektionen Deutschland e. V., hat sich zum Ziel gesetzt, mit Aktionen und Kampagnen auf die gesundheitspolitischen Missstände insbesondere bei der Lyme-Borreliose aufmerksam zu machen und Betroffenen eine Stimme zu geben.

forum.onlyme-aktion.org/

 

Inklusives Design für Print und Webseiten (SH-NEWS 2017/051 vom 21.04.2017)

(05.05.2017)

Projekt vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband

(Red/DBSV; cj) „www.leserlich.info" heißt die neue Plattform vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Sie soll zeigen, dass Kommunikationsdesign sehbehindertengerecht und zugleich ansprechend für sehende Menschen sein kann.

Über das Projekt „Inklusive Design" hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband - Designer, Experten für Barrierefreiheit und Vertreter verschiedener Augenerkrankungen an einen Tisch gebracht. Die Ergebnisse sind praxistaugliche Empfehlungen und Arbeitshilfen für Profi-Gestalter und Interessierte, die Printprodukte und Webseiten gestalten.

So hält die Webseite beispielsweise einen Schriftgrößenrechner und der Kontrastrechner bereit, mit denen konkrete Maße und Farbwerte für den jeweiligen Einsatz errechnet werden können.

Das Projekt „Inklusives Design" läuft bis Ende Juni 2017 und wird von der Aktion Mensch gefördert.

www.leserlich.info

Sächsischer Selbsthilfepreis der Ersatzkassen 2017 (SH-NEWS 2017/050 vom 21.04.2017)

(24.04.2017)

Bewerbungsschluss 30. Juni 2017

(Red/cj) Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vergibt wieder den Sächsischen Selbsthilfepreis 2017. Dafür können sich Gruppen und Einzelpersonen der Selbsthilfe bewerben.

„Der Selbsthilfepreis will "Alte Hasen" würdigen und neue Ideen der Jungen Selbsthilfe entdecken", so die Initiatoren. „Die Ersatzkassen in Sachsen möchten 2017 das besondere, ehrenamtliche Engagement in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe würdigen", heißt es weiter.

Insgesamt ist ein Preisgeld von 10.000 Euro ausgelobt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury. Bewerbungen sind bis zum30. Juni 2017 einzureichen.

Bewerbungsunterlagen und Informationen zur Fachjury lesen Sie hier:

www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/Selbsthilfepreis.html

 

 

Projekt „Hereingerollt statt draußen geblieben" (SH-NEWS 2017/049 vom 13.04.2017)

(24.04.2017)

Studenteninitiative in Görlitz

(Red/cj) „Hereingerollt statt draußen geblieben" heißt ein Projekt der Heilpädagogik-Studenten der Hochschule Görlitz/Zittau. Das Team mit den Studenten Paula Dathe, Anne Kotzam und André Neutag haben es im Rahmen ihres Studiums ins Leben gerufen. Ihr Ziel: mehr Barrierefreiheit für die Innenstadt in Görlitz.

Mithilfe einer großen Spendenaktion organisierten die jungen Initiatoren den Kauf von mobilen Rampen. Diese Rampen stellen sie nun ausgewählten Cafés, Geschäften und Restaurants in der Görlitzer Innenstadt zur Verfügung. Damit Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und Rollatornutzer ungehindert ihren Stadtbummel genießen können.

Die erste mobile Rampe wird am 5. Mai 2017 - dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung symbolisch übergeben.
Die Veranstaltung findet von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr auf dem Obermarkt/Ecke Brüderstraße in Görlitz statt. Die Übergabe wir von Vertretern aus Politik und Gesellschaft begleitet. Zudem tritt u. a. der Gebärdenchor „HappyHands" auf.

André Neutag, Mitinitator des Projektes sagt: "Das, was wir mit dem Projekt erreichen wollen, ist Vielfalt in jeder Hinsicht: Vielfalt an Menschen mit und ohne Behinderung, aber auch Vielfalt in der Auswahl an Geschäften. Keiner geht nur in ein Geschäft - genau dafür wird es unsere Rampen geben."

Programmablauf

 

Parade der Vielfalt 8.0 in Dresden (SH-NEWS 2017/048 vom 11.04.2017)

(24.04.2017)

Für tatsächliche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

(Red/cj) Die Parade der Vielfalt 8.0 ist am Freitag, 5. Mai 2017 in Dresden. Los geht es um 16:00 Uhr.

Machen Sie mit und nutzen Sie den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Schließen Sie sich dem Protestzug an, egal, ob Sie betroffen sind oder nicht, in unserer Stadt leben oder nur zu Gast sind.
Die Parade der Vielfalt wird wieder rhythmisch durch die Band „Samba Universo" begleitet.

Die Organisatoren der Parade der Vielfalt wollen, dass Inklusion in Sachsen richtig verstanden wird. Es geht um die tatsächliche Teilhabe, Teilnahme und Teilgabe für alle! Kurzum: Menschen mit Behinderung wollen auf ihre Situation aufmerksam machen – mit der Parade tun sie dies bunt, laut und fröhlich.


Programm zur Parade der Vielfalt:

  • 16:00 Uhr: Start der Parade vor dem Sächsischen Landtag
  • 16:30 Uhr: Parade zieht vom Landtag über Postplatz und Altmarkt bis zum Dr. Külz-Ring (Höhe Eingang Altmarktgalerie)
  • 17:30 Uhr: unter dem Motto „Wir gestalten die Stadt!" der Aktion Mensch stellen sich Vereine/Institutionen vor. Diese treffen Sie an den jeweiligen Handlungsfeldern (z.B. Wohnen, Arbeit, etc.) – in Anlehnung an den Sächsischen Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Dr. Külz-Ring/Höhe Eingang Altmarktgalerie)

Mehr zum Programm: www.parade-der-vielfalt.de/

Wir vor Ort: Treffen Sie den LSKS!
Kommen Sie mit uns ins Gespräch: Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) ist mit vor Ort. Sie treffen uns am Stand (Handlungsfeld 2/Mobilität/Barrierefreiheit). Wir informieren Sie zu unseren Projekten „ÖPNV/SPNV für alle" und zum barrierefreien Planen und Bauen. Zudem ist unser Partnerverband, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. mit dabei. Sie informiert zum Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen". Zudem gibt es Sinnes- und Wahrnehmungsspiele für Klein und Groß.

Zu uns als Organisatoren der Parade der Vielfalt 8.0 gehören u. a. auch die Diakonie Dresden, die Lebenshilfe Dresden, der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. Gefördert durch Aktion Mensch.

 

Projektgruppe "ÖPNV/SPNV für alle" hat beraten (SH-NEWS 2017/047 vom 07.04.2017)

(10.04.2017)

Gesamt-Projektgruppe orientiert sich auf Schwerpunkt Bahn

(LSKS; Red) Am 06.04.2017 hat sich die Gesamt-Projektgruppe ""ÖPNV/SPNV für alle" in Regie des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im Bahnhof Dresden-Neustadt zu ihrer turnusmäßigen Beratung getroffen. 
Teilnehmer waren der Verkehrsverbund VVO, DB Station & Service, DB Regio, Vertreter der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste aus den Landkreisen Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen sowie die Projekt-Fachberater.  Das Projektteam  war vertreten mit Kerstin Vietze (Projektkoordinatorin - bis 13.04.2017), Mathias Dasse (Projektkoordinator ab 18.04.2017 für ca. 1 Jahr), Thomas Naumann, Jana Treffler und Dr. Peter Münzberg, der zugleich die Moderation der Veranstaltung übernommen hatte. 
Als Gast konnte Mathias Lorenz, Verantwortlicher für das gleichnamige Projekt in der Region Chemnitz/Westerzgebirge/Vogtland begrüßt werden. 
Der Verkehrsverbund ZVON hatte eine schriftliche Zuarbeit eingereicht, der Verbund ZVNL/MDV die Teilnahme kurzfristig abgesagt.

Eingangs der Beratung wurde der Vorschlag des Projektes zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Gesamt-Projektgruppe zukünftig vorzugsweise mit dem Problemkreis Bahn und den zugehörigen Verknüpfungspunkten befassen wird. Die regionalen Bus- und Stadtbahnverkehre einschließlich der Sonderverkehrsmittel (Fähren, Bergbahnen, Aufzüge) sollen Scherpunkte der Tätigkeit der regionalen Projektgruppen sein. 
Sie bestehen entsprechend der dem LSKS übertragenen regionalen Projekt-Aufgabenstellung in der bzw. im

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Landkreis Meißen
  • Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen

und binden die Kommunalbehörden, die regionalen Verkehrsunternehmen, Behindertenbeauftragten und -beiräte sowie die in der Region wirkenden Behindertenselbsthilfevereinigungen in die Projektarbeit ein.

Ohne Änderungen/Ergänzungen zur Kenntnis genommen wurde das Protokoll der Beratung vom 14.04.2016.

Im Tätigkeitsbericht der Projektkoordinatorin standen folgende Problemkreise im Mittelpunkt:

  • Befahrung der Elbfähren in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen
  • Beratungen und Vor-Ort-Termine in Borna, bei der Weißeritztalbahn, am Bahnhof DD-Neustadt, zum Haltepunkt DD-Bischofsweg, bei der Nationalpark-Bahn in Sebnitz
  • Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche im September 2016
  • Beteiligung an den Inklusionstagen in Berlin mit Filmbeitrag und Vortrag im Oktober 2016
  • Mitwirkung an der Erarbeitung von Dokumenten zum ÖPNV/SPNV und zur Barrierefreiheit (u.a. Aktionsplan der Staatsregierung, Strategiekommission des SMWA, Nahverkehrsplanung beim VVO,ZVON und ZVNL/MDV)
  • Mobilitätstraining mit der DVB und der DB Regio.

Nachfolgend wurden vom VVO, von DB Station & Service und DB Regio Antworten zu den im Vorbereitungsmaterial der Zusammenkunft formulierten Fragen gegeben. Sie betrafen u.a.:

  • Erweiterung und Anpassung des Internetangebotes des VVO (einschl. Verlinkung mit den beteiligten Verkehrsunternehmen), des ZVON und der DB (u.a. Aussagen zur Funktion von Aufzügen) ist erfolgt.
  • Förderung der Herstellung weiterer barrierefreier Zugangspunkte im Bereich Bus und Bahn und die Förderung der Beschaffung weiterer Hebegeräte für die Schmalspurbahnen (u.a. neuer Endpunkt in Kippsdorf) durch den VVO ist geplant und finanziell gesichert.
  • Übergangslösungen mit Anmeldung über die Mobi-Serv-Zentrale bez. Gleisquerung sind im Bahnhof Zittau bis zur Freigabe der im Bau befindlichen Aufzüge (voraussichtlich September 2017) nicht vermeidbar. An den Bahnhöfen/Verkehrsstationen Torgau, Grimma, Borna sind endgültige Lösungen nur längerfristig erreichbar. Für den "Problemfall Torgau" wurde eine Vor-Ort-Beratung vereinbart.
  • Forderung des Projektes zur generellen Nachrüstung von Zügen des Typs "Desiro" mit Schiebetritten wurde zur Kenntnis genommen.
  • Bereithalten (Vorschlag an DD-Hauptbahnhof) und Mitführen einer manuell anlegbaren Rampe für den Fall, dass über ein oder mehrere Tage eine der zwei fahrzeuggebundenen Automatikrampen der S-Bahn Dresden ausfällt, wird von DB Regio kurzfristig geprüft.
  • Konzeption zur Herstellung der Barrierefreiheit an weiteren S-Bahn-Haltepunkten im Bereich Sächsische Schweiz mit den Schwerpunkten Schöna und Schmilka ist in Arbeit (VVO, DB Station & Service).
  • Barrierefreie Gestaltung aller Mittelbahnsteige in DD-Hauptbahnhof einschl. Blindenleitsystem und Nachrüstung des Aufzuges Bahnsteig 9/10 im Bahnhof Görlitz ist absehbar.
  • Sicherung der Besetzung der zusätzlich verkehrenden S-Bahnen zwischen Meißen und Dresden (Pirna) mit Zugbegleitern. Hierzu wird erforderlichenfalls durch den VVO zu einer Sonderberatung eingeladen. Das Angebot von DB Regio, bei erforderlicher Hilfeleistung diese Züge nur nach 24 Stunden-vorher-Anmeldung bei der Mobi-Serv-Zentrale zu nutzen, wurde als nicht akzeptabel zurückgewiesen.

Die nächste Beratung der Gesamt-Projektgruppe findet im April 2018 statt. Die Einladung mit Termin, Tagesordnung und Fragen-Katalog wird dem Teilnehmerkreis ca. vier Wochen vor der Beratung zugestellt.

Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" auch in der Region Leizig/Nordsachsen aktiv (SH-NEWS 2017/046 vom 05.04.2017)

(10.04.2017)

Regionale Projektgruppe offiziell gegründet

(LSKS/Tre; Red) Am 30.03.2017 traf sich das Team der Projektgruppe „ÖPNV/SPNV  für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), vertreten u.a. durch die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze, mit Verantwortlichen der Landkreise Leipzig Land und Nordsachsen, mit den ansässigen Busunternehmen sowie mit Vertretern von Betroffenenverbänden und vernetzten Vorhaben, um offiziell eine Projektgruppe für die Region Leipzig Land/Nordsachsen zu gründen.
Nach Eröffnung der Veranstaltung und Begrüßung der Teilnehmer durch Jana Treffler, verantwortliche Projektmitarbeiterin für die Region Leipziger Land/Norsachsen,  stellten sich die Anwesenden kurz vor.

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, berichtete der LSKS-Beauftragte Dr. Peter Münzberg kurz über die Ausgangspunkte und die Entwicklung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ in den zurückliegenden Jahren. Außerdem erläuterte er Arbeitsweise und Organisationstruktur des Projektes sowie das Ziel, die Umsetzung der Barrierefreiheit in der Projektregion bis zum 01.01.2022 deutlich voranzubringen.

Er stellte dar, dass zu einem "ÖPNV/SPNV für alle" vier Aspekte gehören. Es sind

  • barrierefreie Verkehrsmittel (Busse, Stadtbahnen, Bahnen)
  • barrierefreie Zugangsstellen zu den Verkehrsmitteln einschl Zuwegungen
  • ein barrierefreies Informationssstem (vor Fahrtantriit, an der Zugangsstelle und im Verkehrsmittel)
  • die Schulung des Personals der Verkehrsunternehmen und die Schulung der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, besonders wenn sie technische Hilfsmittel nutzen (Mobilitäts-Training).

Das Projekt geht davon aus, dass zwar bis 01.01.2022 deurliche Verbesserungen erforderlich und möglich sind, aber auch jeweils zwischen den Verkehrunternehmen/ Kommunen und den Vertretungen der möbiltätseingeschränkten Fahrgäste abgestimmte Zwischen- und Übergangslösungen erforderlich sein werden. 
Während bei der Fahrzeug-Neubeschaffung und beim Neubau von Zugangsstellen alle Forderungen der Barrierefreiheit (u.a. DIN 18040, Teil 3, Technische Forderungen für einen "ÖPNV/SPNV für alle", Klassifizierung von Zugangsstellen) zu erfüllen sind, kann im Bestand auch eine "eingeschränkte Barrierefreiheit"  in Betracht kommen, die zwar die Nutzung der Verkehrsmittel durch alle Fahrgäste ermöglicht, aber eine besondere Aufmerksamkeit des Fahrgastes und/oder eine qualifizierte Hilfeleistung durch das Fahrpersonal einschließt.

Anschließend berichtete Jana Treffler über die bisherigen Projekt-Aktivitäten und die dabei hergestellten Kontakte.
Danach beschlossen die anwesenden Teilnehmer, nunmehr offiziell die Gründung der Projektgruppe "ÖPNV für alle - Region Leipziger Land/Nordsachsen" mit dem Ziel, in diesem Gremium alle zu klärenden Fragen mindestens einmal pro Jahr gemeinsam und konstruktiv zu beraten. Darüber hinaus sollen die bereits entstandenen Kontakte aufrecht erhalten und ggf. ausgebaut werden. Dabei wurde eingeschlossen, den Teilnehmerkreis der regionalen Projektgruppe zu spezifischen Problemkreisen auch nach Bedarf zu erweitern.

Anschließend referierte die Sachgebietsleiterin für ÖPNV und Schülerbeförderung über den erreichten Stand und die weiteren Ziele des vernetzten Projekts „Muldental in Fahrt“. Dabei wurde sichtbar, dass sich viele Teilschritte dieses Projektes sehr gut mit dem ÖPNV-Projekt und der Forderung nach Barrierefreiheit verbinden lassen. So soll z.B. an neu entstehenden Haltestellen oder bei neuen Streckenführungen von vornherein auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Positive Akzente im Sinne es Projektes waren auch in den Ausführungen von Herrn Fröhner, Regionalbus Leipzig zu erkennen. Die gegenwärtige Busflotte, die aus ca. 50 Prozent Niederflurfahrzeugen bzw. Bussen mit Hebevorrichtung besteht, soll in den Folgejahren ausschließlich mit den auch vom Projekt favorisierten Niederflurbussen mit Kneeling und Klapprampe erweitert werden.

In diesem Zusammenhang wurde von den Anwesenden auch der Standpunkt des Projektes bekräftigt, dass ein Beförderungsanspruch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit Hilfsmitteln (Rollstühle, E-Scooter, Rollatoren,...) nur dann besteht, wenn die genutzten Geräte offiziell als Hilfsmittel anerkannt sind, aufgrund der Herstellerangaben die Beförderungssicherheit für den Hilfsmittel-Nutzer und die weiteren Fahrzeug-Insassen gewährleistet wird, im Verkehrsmittel ein dafür vorgesehener Stellplatz verfügbar ist und die zu befördernden Fahrgäste über hinreichende Fertigkeiten im Umgang mit ihren Hilfsmitteln verfügen.
Zum Erwerb dieser Fertigkeiten wurde vereinbart, noch in diesem Jahr Mobilitätstrainings in der Region durchzuführen.       

Zum Abschluss des Treffens waren sich alle Teilnehmer einig, dass die Barrierefreiheit im Personenahverkehr und ein "ÖPNV/SPNV für alle" nur realisiert werden können, wenn alle Beteiligten, die Nutzer, ihre Vertretungen, Verkehrsunternehmen, Kommunen und weitere Beteiligte konstruktiv zusammenarbeiten, gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten und umsetzen.Hier noch ein Bild der Beratung:

Projektgruppenmitglieder an langer Tafel im BeratungsraumDie Projektgruppenmitglieder bei der Beratung, Quelle: LSKS/kv

 

Einladung zum Mobilitätstraining mit Trilex (SH-NEWS 2017/045 vom 04.04.2017)

(10.04.2017)

Mit der Länderbahn durch die Lausitz...

(LSKS/tn/kv) Gern möchten wir - der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) - Sie zu unserem Mobilitätstraining mit der Länderbahn (Trilex) am 11.04.2017 auf der Strecke Dresden – Görlitz einladen.

Die Angebote richten sich an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (u. a. Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen - wie Rollator oder Gehstock, blinde und sehbehinderte Fahrgäste). Willkommen sind auch Begleitpersonen bzw. Familienangehörige.

Geplant sind an diesem Tag zwei Trainings-Gruppen mit folgendem voraussichtlichen Programm:

Gruppe Görlitz

  • Treff: 09:30 Uhr an der DB-Info im Bahnhof Görlitz
  • Es wird einen kleinen Rundgang durch den Bahnhof geben, ein paar theoretische Tipps und nach der Bereitstellung des Zuges kann der Ein- und Ausstieg trainiert werden.
  • 10:45 Uhr fährt der Zug TLX80206 bis nach Bautzen
  • 11:32 Uhr Rückfahrt mit dem TL 81141
  • Ankunft 12:12 Uhr in Görlitz

Gruppe Dresden

  • Treff: 09.30 Uhr am Gleis 11 im Hauptbahnhof Dresden
  • Es wird eine theoretische Einführung am Bahngleis geben und nach der Bereitstellung des Zuges kann der Ein- und Ausstieg trainiert werden.
  • 10:08 Uhr fährt der Zug TLX80205 nach Görlitz
  • Während des Aufenthaltes wird es auch in dieser Gruppe einen Rundgang im Bahnhof Görlitz geben.
  • 12:45 Uhr Rückfahrt mit dem TLX80208
  • Ankunft 14:00 Uhr in Dresden

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir allen Interessierten eine frühzeitige Anmeldung bis spätestens drei Werktage vor dem Termin unter den nachstehenden Kontaktdaten. Hier und auch auf unserer Internetseite erhalten Sie weitergehende Informationen zu den einzelnen Ausfahrten und Trainingseinheiten:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V.
Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Michelangelostraße 2/EG
01217 Dresden
Ansprechpartner: Thomas Naumann
Fon: 0351 479350 18, Fax: 0351 479350 17
naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Mehrzweckabteil der Länderbahn/TrilexUnterwegs im Mehrzweckabteil der Länderbahn/Trilex, Quelle: LSKS/kv

 

 

LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2017/044 vom 03.04.2017)

(10.04.2017)

Erfahrungsaustausch mit in Leipzig ansässigen Mitgliedsverbänden

(LAGSH/mlr; Red) Zur guten Tradition der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.  (LAG SH) gehört seit mehreren Jahren, einige Vorstandssitzungen außerhalb des SHNW in Dresden durchzuführen, um den in der Region angesiedelten Mitgliedsorganisationen die Gelegenheit zu geben, sich direkt beim Vorstand über die Arbeit der LAG SH zu informieren und beidseits interessierende Problemkreise zu beraten. 
Am 31.03.2017 hatte die LAG SH deshalb ihre Mitgliedsvereinigungen aus der Region Leipzig in die Friedrich Ebert Straße 77 in Leipzig ins "Haus ohne Barrieren" - Sitz des Stadtverbandes der Hörgeschädigten - eingeladen.
Leider waren nur zwei Mitglieder der Einladung gefolgt. Das wirft natürlich die Frage auf, welches Interesse die Mitgliedsverbände an der übergreifenden Zusammenarbeit und am Wirken ihres Dachverbandes haben.

Am Vormittag informierte der Vorsitzende die Anwesenden zur aktuellen Situation und zur Tätigkeit des Vereins in den zurückliegenden Monaten. Dabei ging er besonders auf den Arbeitsstand und die kommenden Herausforderungen im Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" ein. Nach größeren Anlaufschwierigkeiten ist nun die Finanzierung des Projektes bis 12/2018 sichergestellt. 
Informiert wurde auch zum Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung und zu seiner Umsetzung im laufenden Jahr bzw. zur Begleitung/Monitoring durch den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler. 
Viele Fragen wirft die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( BTHG ) in Sachsen auf. U.a. steht die Entscheidung aus, wer Träger der Eingliederungshilfe im Freistaat wird. Im Mai wird sich eine vom Sozialministerium berufene Arbeitsgruppe, in der auch die LAG SH vertreten ist, weiter mit dieser Problematik beschäftigen. 
Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung war die Findung und Nominierung der Patientenvertreter für die Gremien der Zulassungs- und Berufungsausschüsse der Ärzte in Sachsen. Hier werden engagierte und fachkundige Vertreter aus den Selbsthilfeorganisationen noch bis Mitte April gesucht. Alle dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen sind im Internet zu finden, siehe SH-NEWS 2017/042.

Am Nachmittag tagte der Vorstand intern und beschäftigte sich mit der Vorbereitung der Ordentlichen Mitgliederversammlung der LAG SH, die am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Sachsen in Dresden stattfindet. 
Dabei wurde sichtbar, dass die Mitglieder des Vorstandes nur teilweise auf die Thematik, auf die zu erarbeitenden und vorzulegenden Dokumente, auf Vorschläge zur Stärkung es Vorstands sowie zur Sicherung einer hohen Teilnahme an der Mitgliederversammlung vorbereitet waren. Das ist sehr problematisch zu bewerten, denn unabhängig davon, dass jedes Mitglied des Vorstands in seinem Fachverband eine Vielzahl von Aufgaben zu bearbeiten hat, können die dem Dachverband obliegenden Aufgaben nicht allein dem Vorsitzenden oder den Projekt-Mitarbeitern/innen in der Arbeitsstelle Selbsthilfenetzwerk (SHNW) zugeordnet werden. 
Die Forderung nach einem deutlicherem Engagement aller Vorstandsmitglieder ergibt sich auch daraus, dass Forderungen an externe Partner, u.a. an die Staatsregierung oder an die Ausschüsse bzw. Fraktionen des Sächsischen Landtages eine konstruktive inhaltliche Mitwirkung der Selbsthilfe in großer Breite erfordern, die nicht durch Einzelpersonen, sondern durch einen effektiv arbeitenden und mit der Mitgliederbasis zusammenwirkenden Vorstand erbringbar ist.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Projektförderung durch die AOK PLUS beraten. Es wurde vereinbart, die Klärung noch offener Fragen, die sich aus dem Rahmenvertrag AOK PLUS - LAG SH einerseits und dem vorliegendem Entwurf zum Projektbescheid 2017 andererseits ergeben, kurzfristig abzuschließen und mit der Bearbeitung der für dieses Jahr geplanten Aufgabenstellung so schnell wie möglich zu beginnen.    

Den Abschluss der Zusammenkunft bildete die Abstimmung von Terminen und die Übermittlung sonstiger sachbezogener Informationen.

Nächste Termine:

  • Projektgruppe "Inklusion" am 25.04.2017 im SHNW Sachsen
  • Aktionstag am 05.05.2017 u.a. in Dresden, Parade der Vielfalt
  • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAGH am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Sachsen in Dresden.

Fachaustausch von Trägern von Inklusionsprojekten (SH-NEWS 2017/043 vom 02.04.2017)

(10.04.2017)

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt weiterentwickeln

Projektpräsentation beim Fachaustausch für InklusionsprojektePräsentation des Projektes "Unternehmen für Inklusion"Quelle: LAG SH/Müller

(LAGSH/mlr) Auf Einladung des "Förderzentrum Jugend & Umwelt gGmbH Sachsen - Solaris"  fand am 29.03.17 in der Jugendherberge "City Hostel Chemnitz" ein Fachaustausch von Trägern von Inklusionsprojekten statt. 
Als Partner des Solaris-Projektes "Dabei sein" war die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) unmittelbar einbezogen, denn die Präsentation des Projektes basierte in wesentlichen Teilen auf Evaluationsergebnissen, die die LAG SH in ihrer Zuarbeit geliefert hatte.

Kerstin Helm als Koordinatorin des Projektes "Inklusionsnetzwerk Sachsen" und Dr. Matthias Müller, Vorsitzender der LAG SH, nahmen an der Veranstaltung teil. Als weitere Projektpartner waren Vertreter des KSV Sachsen, vom Projekt Support und vom Integrationsfachdienst anwesend.

Der Teilnehmerkreis schloss aber auch Gäste ein, die haupt- oder ehrenamtlich mit Inklusion befasst sind.  So wurden fünf weitere Projekte präsentiert, die vom Landratsamt Bautzen in Zusammenarbeit mit dem BBZ Bautzen, vom BBW Leipzig, vom "Haus der Inklusion" in Wernigerode, von der Initiative "Arbeit und Leben Nordsachsen" sowie von der Softdoor GmbH und dem Jobcenter des Kreises Bergstraße realisiert werden.

Im Inhalt spiegelten sie übereinstimmend das Anliegen wider, Menschen mit Behinderungen, sozialer Ausgrenzung und fehlender gesellschaftlicher Anerkennung durch Inklusion in Arbeit und Beschäftigung bringen. Dabei konnten sich die Projektträger auch auf ein Programm des Bundesarbeitsministeriums stützen, das seit 2015 solche Vorhaben fördert. 
Interessant waren insbesondere die Darstellungen, welche Einzelschritte letztlich zum Erfolg geführt haben. Da offenbar die Teilnehmer an den vorgestellten Inklusionsprojekten ähnliche Voraussetzungen bzw. Ausgangsbedingungen hatten, ergaben sich gute Vergleichsmöglichkeiten. In einer abschließenden Diskussion konnen so Aspekte wie u. a. die Nachhaltigkeit der verschiedenen Ansätze beleuchtet und Ideen zur Optimierung gewonnen werden.

Am Ende des Tages konnte von allen Beteiligten das Resümee gezogen werden, dass es gute Ansätze und erste Erfolge gibt, aber noch viel zu tun bleibt. Deshalb wird es im nächsten Jahr erneut einen solchen Erfahrungsaustausch geben.

 

Teilnehmer des Fachaustausches für InklusionsprojekteVerantwortliche und Mitarbeiter verschiedener Projekte beim Fachaustausches für Inklusionsprojekte in ChemnitzQuelle: LAG SH/Müller

 

Patientenvertretungen neu bestimmen (SH-NEWS 2017/042 vom 27.03.2017)

(03.04.2017)

Verfahren zur Benennung der sachkundigen Personen für neue Berufungsperiode gestartet

(LAGSH/bue; Red) Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), einer der maßgeblichen Organisationen für die Wahrung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Landesebene, bedankt sich an dieser Stelle bei den Patientenvertreter/innen, die sich in der auslaufenden Legislaturperiode in den sächsischen Gremien nach § 140f SGB V sachkundig engagiert haben, für ihre geleistete Arbeit.

Um den Einsatz für die Interessen der Patientinnen und Patienten auch in den Jahren 2017 bis 2021 in den Gremien erfolgreich fortführen zu können, wird im Freistaat Sachsen in den nächsten Wochen das Benennungsverfahren für dien o.g. Zeitraum durchgeführt. 
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern hat sich der Koordinierungsausschuss der Patientenbeteiligung Sachsen zu dieser Form der Benennung der sachkundigen Personen in Wahrnehmung der in § 140f Abs. 2 und 3 SGB V in Verbindung mit § 4 Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV) benannten Beteiligungsrechte entschlossen.

Dazu hier noch einmal die wichtigsten Grundlagen:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/140f.html
http://www.gesetze-im-internet.de/patbeteiligungsv/BJNR275300003.html

Es ist ein wesentliches Anliegen der LAG SH, die Vorstände und aktiv Mitwirkenden ihrer Mitgliedsverbände erneut dazu aufzurufen, sich bei Interesse an der Gremienarbeit und Erfüllung der Voraussetzungen einer sachkundigen Person (Patientenvertreter/in) für die zu besetzenden Ausschüsse auf Landesebene im Freistaat Sachsen nach § 140 f SGB V für die kommende Legislatur zu bewerben.
Eine Übersicht zu den Gemien und den Akkreditierungsbogen finden Sie Sie unter folgendem Links:

Gremien der Patientenbeteiligung auf Landesebene nach § 140 f SGB
Akkreditierungsbogen Patientenvertretung

Ihre verbindliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Vorsitzender, Herr Horst Wehner
Elisenstr. 12 
09111 Chemnitz.


Zur ggf. erforderlichen Koordinierung und Abstimmung Ihrer Bewerbung informieren Sie bitte (mit Kopie) gleichzeitig die

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
Vorsitzender, Herr Dr. Matthias Müller
Michelangelostr. 2/Erdg.
01217 Dresden


bis zu diesem Termin hinsichtlich Ihres Interesses, als Patientenvertreter/in aktiv zu werden.

Gemäß den Ausführungen des Koordinators der Patientenbeteiligung in Sachsen, Herrn Horst Wehner, gilt es bei dem Benennungsverfahren insbesondere folgendes zu beachten:

  • Die maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene benennen auf Vorschlag des Koordinierungsausschusses auf Landesebene sachkundige Personen (Patientenvertreter/innen) auch für die Gremien auf Landesebene.
  • Je Gremium sollen mindestens die Hälfte dieser sachkundigen Personen selbst Betroffene sein.
  • Die sachkundigen Personen vertreten aufgrund ihrer Erfahrung und Sachkunde die Interessen von Patientinnen und Patienten in den Beratungs- und Entscheidungsprozessen für die Themenfelder, für die sie benannt sind.
  • Für eine Akkreditierung und Benennung ist maßgeblich, dass keine Interessenkollisionen von PatientenvertreterInnen aus anderen beruflichen, privaten oder finanziellen Beziehungen mit der Vertretung der Belange von Patientinnen und Patienten bezüglich des jeweils behandelten Beratungsgegenstands bestehen oder entstehen können.

Insbesondere gilt: Die sachkundigen Personen sind unabhängig von in den Gremien der auf Landesebene vertretenen Leistungserbringer. Zu den Leistungserbringern gehören vor allem niedergelassene Ärzte/innen und Zahnärzte/innen sowie Krankenhäuser und Kostenträger/ Krankenkassen). 
Sie können daher weder als niedergelassene (Zahn-) Ärztin bzw. niedergelassener (Zahn-) Arzt oder bei einem Leistungserbringer, dessen Verband im Bundesausschuss zu dem jeweiligen Thema mitwirkungsberechtigt ist, noch bei einer Krankenkasse tätig sein. Versichertenvertreter/innen in der Selbstverwaltung der Krankenkassen können als sachkundige Personen mitwirken.

  • Eine Benennung/Akkreditierung setzt voraus, dass die jeweilige sachkundige Person, die für die spezifischen Anforderungen des jeweils zu besetzenden Gremiums erforderliche Sach- und Fachkompetenz darlegen kann, und dass sie über ihre eigene Organisation in Strukturen eingebunden ist, die eine Abstimmung von und einen Austausch zu Patienteninteressen als Experten in eigener Sache gewährleisten.
  • Sachkundige Personen können neben den maßgeblichen Organisationen nach 
    § 140f SGB V auch von weiteren, nicht gemäß § 2 Abs. 1 (PatBeteiligungsV) als maßgeblich anerkannten Organisationen entsendet werden. Dies  gilt jedoch nur, sofern diese Organisationen von den maßgeblichen Organisationen gem. § 140f SGB V nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 (Verfahren der Akkreditierung der Geschäftsordnung des Koordinierungsausschusses auf Bundesebene) als entsendeberechtigt akkreditiert wurden. 
    Die entsendeberechtigten Organisationen dürfen in ihrer Existenz oder ihrer Arbeit nicht von der Unterstützung einzelner oder mehrerer Leistungserbringer oder von Leistungen der GKV abhängig sein.
  • Die Mitarbeit in den Gremien erfolgt ehrenamtlich, es werden entsprechend den rechtlichen Vorschriften Reisekosten erstattet und eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungsteilnahme gezahlt, zu dem erfolgt unter Umständen auch ein Ersatz des Verdienstausfalls.

 Der Vorstand der LAG SH freut sich auf Ihre Bewerbung/en.

 

"ÖPNV für alle" in Dresden (SH-NEWS 2017/041 vom 17.03.2017)

(20.03.2017)

Projektgruppe Landeshauptstadt Dresden hat beraten

(Red/mbg) Am 16.03.2017 hat die Projektgruppe "ÖPNV für alle - Landeshauptstadt Dresden" in Regie des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im DVB-Verwaltungsbebäude in Trachenberge ihre erste Beratung im Jahr 2017 durchgeführt. 
Teilnehmer waren die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) unter Leitung des Centerleiters Verkehr Jan Silbermann, die Landeshauptstadt Dresden (Stadtplanungsamt - SPA), die Behindertenbeauftragte der Stadt Dresden Silvia Müller, Vertreter der Selbsthilfevereinigungen der Landeshauptstadt (Verband der Körperbehinderten - VKD, Blinden- und Sehbehindertenverband - BSVS, Verband der Schwerhörigen und Ertaubten), sowie das Projektteam mit Kerstin Vietze, Thomas Nauman und Dr. Peter Münzberg.

Die Tagesordnung umfasste u.a.

  • Bericht der Projektkoordinatorin Kerstin Vietze zur Tätigkeit im Zeitraum 10/2016 bis 03/2017 einschl. Vorschau
  • Bericht der DVB u.a. zur Verbesserung der Information über die barrierefreie Nutzung der Verkehrsmittel, zur Nutzung der Fahrzeugplattformen, zu neuen Fahrkartenautomaten, zu Verbesserungen an den Fahrzeugen, zu Neubeschaffungen, zur Schulung des Personals und Kundenfreundlichkeit sowie zu aktuellen und zukünftigen Streckenbaumaßnahmen
  • Bericht des SPA zur Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025+
  • Neue Aspekte zur Beförderung von Fahrgästen auf E-Scootern sowie Berichte und Anfragen der Selbsthilfeverbände und der Behindertenbeauftragten zum Problemkreis ÖPNV (Strab, Bus, Sonderverkehrsmittel) in der Landeshauptstadt.

Im Bericht der Projektkoordinatorin wurde u.a. auf Beratungen zu neuen Fahrkartenautomaten, zur Gestaltung des Informationssystems, auf die durchgeführten Mobilitätstrainings sowie auf die Mitwirkung an der Erarbeitung grundsätzlicher Dokumente (z.B. ÖPNV-Strategiekommission beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit - SMWA und Klärungen zur Beförderung von E-Scootern in Regie des BSK) verwiesen. 
Aktivitäten im Umland bezogen sind u.a. auf die Gründung einer regionalen Projektgruppe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und auf erste Aktivitäten in der neu hinzugekommenen Region Leipziger Land/Nordsachsen. 
Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" in Regie des LSKS umfasst nunmehr die Landeshauptstadt Dresden, 6 Landkreise, 3 Verkehrsverbünde und mehr als 15 Verkehrsunternehmen.

Der Bericht der DVB bezog sich u.a. auf

  • eine mögliche Neugestaltung des Haltestellen-Atlas für Fahrgäste mit körperlichen Einschränkungen und blinde Fahrgäste
  • eine Änderung der Kennzeichnung der Fahrzeug-Plattformen und Verbesserungen des Einfahrens mit Rollstühlen in Stadtbahnwagen
  • die Beseitigung von Mängeln beim Winterdienst an Haltestellen; hier sind Kontakte zum Stadtrat und zur Stadtverwaltung zur Änderung der bisherigen Reglungen u.a. bezüglich der Beräumungsbreite erforderlich
  • die Schulung des Fahrpersonals zur Gewährleistung erforderlicher Hilfeleistungen und zum kundenfreundlichen Verhalten gegenüber mobilitätseingeschränkten Fahrgästen
  • laufende und vorgesehene Streckenbaumaßnahmen (u.a. Haltepunkt Strehlen/Oskarstraße, Wasaplatz, Königsbrücker Str. einschl. Haltestelle Stauffenbergallee, Bischofsplatz, Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Str.) mit der generellen Aussage, dass in jedem Fall barrierefreie Zugänge und Haltestellen realisiert werden
  • in den nächsten Wochen erfolgende Baumaßnahmen an den Zugängen der Elbfähre Laubegast - Niederpoyritz. Auf Grund der naturräumlichen Gegebenheiten besteht hier das abgestimmte Ziel, eine eingeschränkte Barrierefreiheit herzustellen.

Im Ergebnis des DVB-Berichts und der dazu erfolgten Diskussion wurden u.a. folgende lösungsbedürftige Probleme und erforderlichen Arbeitsschritte ermittelt:

  • Weitere Aktivitäten im Interesse blinder/stark sehbehinderter Fahrgäste sind u.a. zur Sicherung einer angemessenen Barrierefreiheit der DVB-Fahrplan-App sowie zur Gewährleistung der Sprachausgabe bei den neuen Fahrkartenautomaten erforderlich. Für den Problemkreis "Halteplatzbezogene Anzeige der Barrierefreiheit in Stadtbahnen und Bussen" zeichnen sich gegenwärtig noch keine Lösungen ab. Hier sind weitere Detailberatungen vorgesehen.
  • Zur Erarbeitung einer neuen Variante für den Haltestellenatlas (insbesondere für rollstuhlnutzende und blinde/sehbehinderte Fahrgäste) einschl. linienbezogene Aussage zur Art der Haltestellen wurde eine enge Zusammenarbeit DVB - Projekt - Behindertenverbände vereinbart.
  • Die Leipziger Lösung zur Verminderung des Restspaltes an Stadtbahnhaltestellen ist nicht übernehmbar, weil bei einem (statisch gemessenen) Spalt unter 5 cm im Fahrbetrieb ein Schleifen/Anschlagen des Fahrzeugs am Bord nicht ausgeschlossen werden kann. Die DVB wird zur Erleichterung des Einfahrens in die Stadtbahnen die Türschwelle an mindestens einem Fahrzeug der neueren Generation mit einem griffigen Speziallack beschichten. Wenn sich diese Lösung bewährt, sollen schrittweise alle vorhandenen und die neu zu beschaffenden Stadtbahnwagen mit dieser Beschichtung ausgestattet werden.
  • Zum Stand der Umsetzung des Programms zu Bordabsenkungen an längerfrisitig nicht ins Neubauprogramm einordenbare Stadtbahn-Haltestellen sowie zur Zulassung bisher für Fahrgäste im Rollstuhl nicht nutzbarer Bushaltestellen steht noch eine Aussage des Straßen- und Tiefbauamtes (STA) aus.
  • Gesondert beraten wird in den nächsten Wochen über die in den Verkehrsmitteln verwendeten Symbole zur Kennzeichnung der Plattformnutzung sowie der Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Darüber hinaus bemüht sich das Projekt um eine Aussprache mit dem Fahrradclub (ADCF Dresden), um von dieser Seite zusätzlich Einfluss auf die Nutzung der diesem Klientel zugeordneten Plattformen zu nehmen.
  • Vereinbart wurde, einige ausgewählte, als barrierefrei gekennzeichnete Stadtbahnhaltestellen durch die DVB zu vermessen, weil Hinweise vorliegen, dass sich der zugelassene Restspalt bzw. die zugelassene Restschwelle von je 5 cm vergrößert haben.
  • Als Problem wurde u.a. die Stadtbahnhaltestelle der Linien 3, 7 und 8 am Albertplatz benannt, weil das seinerzeit auf Forderung des Denkmalschutzes aufgebrachte Kleinpflaster inzwischen verschlissen und uneben ist. Außerdem fehlt dort ein erkenn- und tastbarer Blindenleitstreifen. Besser berollbare Straßenübergänge an ÖPNV-Schwerpunkten werden u.a. auch am Postplatz und am Theaterplatz/geplanter Aufzug Brühlsche Terrasse erwartet.
  • Als dringend erforderlich hält die Projektgruppe auch die kurzfristige Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahn-Haltestelle "Synagoge".
  • Zur langfristigen Sicherung des Begleitdienstes (MOSE) als soziale Leistung der Kommune wird die DVB der Behindertenbeauftragten für entsprechende Diskussionen mit dem Stadtrat und der Verwaltung Aussagen zur gegenwärtigen Nutzung und zu den zurzeit erforderlichen Anmeldefristen übergeben.

Zur Kenntnis genommen wurde, dass sich für die Beförderung von Fahrgästen auf E-Scootern eine Lösung abzeichnet. Allerdings ist ein dazu erfolgter Erlass bisher nur für NRW verbindlich. Es wird jedoch erwartet, dass er in nächster Zeit bundesweite Gültigkeit erlangt. Nach den bisher zum Inhalt des Erlasses vorliegenden Informationen bezieht sich die Nutzungsberechtigung in Fahrzeugen des ÖPNV nur auf ausgewählte, von den Herstellern für diese Anwendung geprüfte E-Scooter-Typen und ist zusätzlich mit sozialen Kriterien verbunden. Wie das bundeseinheitlich ÖPNV-tauglich umgesetzt wird, ist zurzeit noch offen.

Aus der Sicht des Stadtplaungsamtes (SPA) lagen keine neuen Informationen vor. Es wurde die Bitte geäußert, kritische Hinweise zur Umsetzung der im Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2025+) enthaltenen Maßnahmen (siehe: www.dresden.de/vep ) bis Mitte April an das SPA heranzutragen.

Die nächste Beratung des Projektgruppe "ÖPNV für alle - Landeshauptstadt Dresden" findet am 14. September 2017 im DVB-Verwaltunsgebäude Trachenberge statt.

Projektgruppe sitzt gemeinsam um den BeratungstischDie Projektgruppe bei der Beratung. Dr. Blüher (BSVS, Mitte rechts) demonstriert 
die bestehenden Probleme bei der Nutzung der DVB-Fahrplan-App

Quelle: LSKS/kv

Gemeinsame Beratung der Vorstände der LAG SH und des LSKS (SH-NEWS 2017/040 vom 16.03.2017)

(20.03.2017)

Gemeinsam Inklusion stärken - Umsetzung UN-BRK und Aktionsplan begleiten

(Red/mbg) Am 15.03.2017 fand im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) die nun schon traditionelle gemeinsame Beratung der Vorstände der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) mit den Mitarbeitern/innen des Selbsthilfenetzwerkes statt.

Auf der Tagesordnung standen u.a.

  • Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Umsetzung im Freistaat Sachsen
  • Neuberufung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) und die daraus resultierenden Anforderungen an die LAG SH
  • Monitoring/Bewertung der Umsetzung des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung
  • Bündnis Selbsthilfe Sachsen - Möglichkeiten zur stärkeren Einbindung der Selbsthilfe-Basis in die Tätigkeit der LAG SH
  • Berichte der Mitarbeiter des Selbsthilfenetzwerkes zu den übertragenen Arbeitsaufgaben
  • Weitere Zusammenarbeit LAG SH - LSKS, gemeinsame Klausurtagung.

Beide Vorstände stellen fest, dass das BTHG die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Wesentliche Teilbereiche sollen in Kompetenz der Länder präzisiert und weiterentwickelt werden. Dazu sind die Verantwortlichkeiten im Freistaat festzulegen, wobei alle bisher diskutierten Varianten Vor- und Nachteile haben. 
Deshalb halten es beide Vereine für dringend erforderlich, dass in die dazu zu führenden Diskussionen Vertreter der von den Regelungen des BTHG Betroffenen aus dem Bereich der Selbsthilfe einbezogen und ihre Vorschläge mit der erforderlichen Sorgfalt betrachtet und eingeordnet werden. 
Von der LAG SH gewünscht werden konkrete Beispiele aus den Regionen des Freistaates zur anforderungsgerechten und nicht anforderungsgerechten Umsetzungen des BTHG, um daraus Schlussfolgerungen bezüglich der anstehenenden Regelungen zu ziehen.

Der Vorstand der LAG SH fordert die Mitgliedsvereinigungen auf, Vorschläge für die Mitte des Jahres erfolgende Neuberufung als Mitglieder des SLB zu unterbreiten. Der LAG SH steht das Vorschlagsrecht für acht SLB-Mitglieder zu. Die Vorschläge der Mitgliedsvereinigungen können bis zum 07.04.2017 (mit Angaben zum/zur jeweiligen Kandidaten/in) an die LAG SH (SHNW, Frau Böhme) eingereicht werden. Der LAG SH-Vorsitzende wird sich zusätzlich mit dem genannten Anliegen in den nächsten Tagen an die Mitgliedsverbände wenden.

Die Vorstände nahmen zur Kenntnis, dass der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler mit dem Monitoring zur Umsetzung des Aktionsplanes der Staatsregierung beauftragt ist. 
Sie möchten dieses Monitoring aktiv unterstützen und dazu auf die Gruppe zurückgreifen, die für die LAG SH die Ausarbeitung des Aktionsplanes begleitet hat. Die Gruppe soll zugleich den Auftrag erhalten, die Tagungen es SLB aus der Sicht der LAG SH vorzubereiten. Gespräche mit den Beteiligten werden in den Folgewochen stattfinden. 
Für die vom Beauftragten zur Umsetzung der UN-BRK und des Aktionsplanes konzipierten Fachkonferenzen wird für 2018 das Thema "Barrierefreiheit-ÖPNV/SPNV für alle" empfohlen. Dieser Vorschlag zielt u.a. darauf, den im Nahverkehrsgesetz enthaltenen Auftrag, den ÖPNV/SPNV bis zum 01.01.2022 barrierefrei zu gestalten, gemeinsam mit dem SMWA, den Verkehrsverbünden und -unternehmen sowie mit den Kommunen umzusetzen.

Unter dem Arbeitstitel "Selbsthilfebündnis Sachsen" berieten die Vorstände Möglichkeiten, Chancen und Realisierungsansätze für eine enge, direkte und strukturübergreifende Zusammenarbeit mit den regionalen Selbsthilfe-Akteuren (Selbsthilfe vor Ort). 
Angedacht wurden u.a. eine stärkere Einbindung der Selbsthilfe-Basis in die Öffentlichkeitsarbeit sowie für jeden Selbsthilfe-Mitwirkenden offene Fachveranstaltungen, ggf. auch die Wiederbelebung der Tradition "Behindertentag" unter dem neuen Titel INKLUSIONSTAG SACHSEN. 
Vorstellbar erscheint, dazu ein mindestens 3-jähriges Projekt mit personeller Absicherung zu konzipieren, das vom SMS gemeinsam mnit den Krankenkassen  (GKV) gefördert werden könnte.

Die Berichte der Mitarbeiter des SHNW zu den von Ihnen bearbeiteten Projekten und weiteren Aufgabenstellungen wurden zur Kenntnis genommen. Positiv vermerkt wurde, dass durch die Mitarbeiter/innen der SHNW in Zusammenarbeit mit den Vorständen und weiteren Ehrenamtlichen Rückstände in der Bearbeitung von Projekten und Aufgabenstellungen sowie bei der Dokumentation der Arbeitsergebnisse aus dem Jahr 2016 weitgehehend kompensiert werden konnten. 
Anstehende Entscheidungen zur Zuordnung der Mitarbeiter/innen zu den beantragten und im Wesentlichen bestätigten Projekten der Jahre 2017/2018 mit Förderung durch das SMS sowie zu darüber hinausgehenden, avisierten Aufgabenstellungen (AOK, SMI,....) gestalten sich gegenwärtig schwierig, weil zum Teil die endgültigen Entscheidungen bzw. Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber noch ausstehen. Vorgesehen ist darüber hinaus die Fortführung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet "Dabei sein" (Arbeit für Menschen mit Behinderungen) über das Jahr 2017 hinaus. Schwerpunkt soll dort der Bereich Öffentlichkeitsarbeit sein.

Die Vorstände verständigten sich, für Frühjahr 2018 eine Klausurtagung zur weiteren Zusammenarbeit und zur Beratung beide Vereine betreffender Problemkreise zu planen. Aufmerksam gemacht wurde u.a. auf Veranstaltungen zu den Aktionstagen rund um den 5. Mai, auf mögliche Förderungen der Aktion Mensch für diese Veranstaltungen sowie auf Materialien der Staatsregierung im Zusammenhang mit Aktionsplan und UN-BRK. Letzteres kann u.a. über die Pressestelle des SMS (presse@sms.sachsen.de ) oder über das SMS/Referat 43 zur Verfügung gestellt werden.

Nächste Termine:

  • Vorstandsberatung der LAG SH am 31.03.2017 beim Stadtverband der Hörgeschädigten e.V. in Leipzig
  • Mitgliederversammlung der LAG SH am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Dresden
  • Vorstandsberatung des LSKS am 13.05.2017 im SHNW in Dresden
  • Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS am 09.09.2017 im Verkehrsmuseum Dresden
  • Gemeinsame Vorstandsberatung der LAG SH und des LSKS am11.10.2017 im SHNW in Dresden.

Neues Inklusionsportal soll das Inklusionsnetzwerk Sachsen unterstützen (SH-NEWS 2017/039 vom 14.03.2017)

(20.03.2017)

Ergebnisse der Arbeitskreisberatung zum Inklusionsnetzwerk Sachsen

(LAG SH/kh) Zur ersten Beratung des Arbeitskreises des „Inklusionsnetzwerks Sachen“ in der neuen Projektphase 2017 kamen am 07.03.2017 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes im Selbsthilfenetzwerk Sachsen zusammen. Im Vordergrund stand der Ausbau der technischen Basis – insbesondere des Internetportals – des Projektes.

An dem Arbeitskreistreffen nahmen der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) Dr. Matthias Müller, die Vorsitzende des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) Britta Sopalla, der Projektbeauftragte des LSKS Jörg Schirdewahn, der Ehrenvorsitzende und ehrenamtliche Berater der LAG SH Dr. Peter Münzberg, die Projektkoordinatorin Kerstin Helm, die Mitarbeiterinnen aus dem IT-Bereich Susanne Rößner, Heike Engelien und Elke Eichenberg, die Projektmitarbeiterin Barbara Böhme sowie der externe Webdesign-Mitarbeiter Jan Brand teil.

Projekttätigkeiten seit der letzten Beratung

Der Netzwerkaufbau stellte auch in den vergangenen Monaten einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt im Projekt dar. So konnten u. a. Akteure innerhalb der Selbsthilfestrukturen von LAG SH und LSKS, deren Partner sowie einzelne externe Akteure bereits mithilfe des Werbebriefes sowie der Erfassungsbögen für Netzwerkpartner angeschrieben werden. In sämtlichen genutzten medialen Kanälen des Projektes wurde zudem zu einer Partnerschaft im Netzwerk aufgerufen. In diesem Zuge wie auch durch weitere persönliche Akquise-Gespräche konnten weitere Netzwerkpartner für das Inklusionsnetzwerk gewonnen werden. Eine fortlaufende Recherche zu (potentiellen) Akteuren im Bereich Inklusion legt auch weiterhin die Grundlage für die projektbezogene Netzwerkarbeit.

Die technische Umsetzung des Projektes steht in der aktuellen Projektphase im Vordergrund der Projektarbeit. Diesbezüglich wurde zunächst die bereits bestehende einfache Website zur Kontaktaufnahme grafisch überarbeitet und ein Online-Evaluationsfragebogen zur bisherigen Webseite integriert. Im Rahmen einer Beratung des Projektteams konnte zudem die Planung des Strukturaufbaus des geplanten Web-Portals vorangebracht werden. So konnten auf einer Testplattform bereits viele geplante Funktionen eingebunden werden. Auch liegen erste Entwürfe für das Layout des Portals wie auch des Newsletters vor.

Ferner konnte das Inklusionsnetzwerk Sachsen im Rahmen verschiedener Veranstaltungen wie der Beratung der Unterarbeitsgruppe Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Allianz für Arbeit am 09.02.2017 vorgestellt werden. Weitere Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt wurde u. a. über Veröffentlichung mehrerer News und Beiträge in den sozialen Medien realisiert.

Im Sinne einer fortlaufenden Evaluation konnten weiterhin Fragebögen für Feedback von ersten Netzwerkpartnern und Portalnutzern versendet und ebenfalls Rückmeldungen über den Online-Fragebogen auf der Webseite eingeholt werden, deren Auswertung noch aussteht.

Ausblick auf die weitere Projektarbeit

Der Ausbau des Internetportals wird für das Projektteam in den kommenden Monaten im Vordergrund stehen, um eine intensivierte Netzwerk- sowie Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Neben der weiteren Struktur- und Layout-Entwicklung gilt es insbesondere, das Portal inhaltlich u. a. mit Erfahrungsberichten von Betroffenen auszugestalten. Auch die Konzipierung und ausführliche Überprüfung der angestrebten Barrierefreiheit u. a. durch ein umfangreiches Angebot in Leichter Sprache ist diesbezüglich ein wichtiger Fokus.

Angestrebt wird, das Webportal mit den grundlegendsten Funktionen so zeitnah wie möglich online zu stellen und im Laufe der Projektphase um weitere Funktionen wie bspw. den geplanten Kommunikationslösungen zu ergänzen. Zudem sind im Zuge der Regelung neuer Verantwortlichkeiten seitens des ehrenamtlichen Redaktions- und Projektteams grundlegende Redakteursschulungen zu den neuen technischen Lösungen vor der Live-Schaltung des Portals geplant.

Die Vernetzungsarbeit im Sinne eines sachsenweiten Inklusionsnetzwerkes mit Partnern aus verschiedensten Bereichen wird auch weiterhin eine gewichtige Rolle spielen. Neben einer fortgeführten Recherche und Ansprache möglicher Netzwerkpartner sollen erste Netzwerktreffen geplant werden, um bisherige Partner intensiver zu vernetzen. Auch im Rahmen eines von solaris organisierten Fachaustausches für Inklusionsprojekte am 29.03.2017 in Chemnitz soll der Netzwerkausbau vorangetrieben werden.

Zur intensiven Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt soll auch der Aktionstag am 05. Mai genutzt werden. Hierbei befindet sich derzeit ein öffentlichkeitswirksamer Informations-Stand gemeinsam mit dem „ÖPNV/SPNV für alle“-Projekt des LSKS in Planung.

Zur weiteren personellen Absicherung läuft eine Ausschreibung, auf die Ende März Gespräche folgen sollen. Parallel dazu werden die erforderlichen Dokumente zur Einarbeitung erarbeitet.

Der Arbeitskreis kommt erneut am 08.06.2017 zusammen, um das bisherige sowie weitere Vorgehen in der aktuellen Projektphase zu beraten. Die nächste Beratung des Projektteams zur konkreten Umsetzung der anstehenden Projektaufgaben findet bereits am 25.04.2017 statt.

 

Gestalten Sie mit uns Inklusion in Sachsen! (SH-NEWS 2017/034 vom 27.02.2017)

(13.03.2017)

Das Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ sucht Netzwerkpartner

Logo Inklusionsnetzwerk Sachsen(LAG SH//kh) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) hat im Mai 2016 das Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ gestartet. Das durch den Freistaat Sachsen geförderte Projekt will dazu beitragen, eine inklusive Gesellschaft von der Basis der Betroffenen aus zu gestalten.

Eine wesentliche Handlungsrichtung dafür bildet auch der im November 2016 verabschiedete Landesaktionsplan der Sächsischen Staatsregierung. Er bündelt Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sinne einer „Inklusion von oben“.

Die Lag SH erwartet, dass sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe viele Akteure wie u. a. die Kommunen, die Wirtschaft und ihre Verbände sowie Interessenvertreter aus Lehre und Forschung beteiligen. Eine erfolgreiche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und ihre Gemeinschaften erfordert jedoch die unmittelbare Einbeziehung der von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen selbst. In diesem Sinne will die LAG SH im Rahmen ihres Projektes aktiv und konstruktiv an der Gestaltung einer gelebten „Inklusion von unten“ mitwirken.

Im Rahmen des Projektes sollen…

  • inklusive Projekte und Initiativen über ein Netzwerk aus Partnern verschiedenster Bereiche wie Bildung, Kultur, Verwaltung und Selbsthilfe initiiert und begleitet,
  • das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Behinderungen und chronische Erkrankungen unterstützt und
  • Informationen rund um das Thema Inklusion im Sinne einer Bewusstseinsbildung über Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung moderner Medien verbreitet werden.

Hierzu befindet sich derzeit u. a. ein Internetportal im Aufbau, das folgende Aspekte einschließt:

  • Grundlegende Informationen zu den Netzwerkpartnern (u. a.News, Termine, Einsatz für Inklusion, Kontaktmöglichkeiten)
  • Informationen zu inklusiven Projekten und Initiativen
  • Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitarbeit bei den Netzwerkpartnern sowie in einzelnen Projekten/Initiativen
  • Praxisbeispiele, die zur Mitwirkung motivieren und zum Nachahmen anregen sollen
  • Interaktive Kommunikationsmöglichkeiten für Netzwerkpartner und Interessierte

Im Rahmen des Projektes werden zudem Begegnungsmöglichkeiten on- wie offline geschaffen, die einen interaktiven Informations- und Erfahrungsaustausch ermöglichen. Nicht zuletzt sollen auch Informationsveranstaltungen, Workshops und regelmäßige Netzwerktreffen diesbezüglich die Projektarbeit abrunden. Dazu brauchen wir Sie!

Werden Sie Teil des Netzwerkes!

Sie möchten sich auch für Inklusion in Sachsen einsetzen oder sind bereits Teil eines inklusiven Projektes? Dann würden wir uns freuen, Ihre Initiative, Organisation, Einrichtung oder Ihr Unternehmen als Partner in unserem Netzwerk begrüßen zu dürfen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vernetzung mit anderen Akteuren im Bereich der Inklusion, bei der Suche nach Kooperationspartnern für zukünftige Inklusionsprojekte und Initiativen sowie beim Projektaufbau – sei es durch Öffentlichkeitsarbeit oder in beratender Funktion.

Wir stehen für Sie bereit - nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Kontakt

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.                               
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW)
Michelangelostr. 2                                                                            
01217 Dresden
Ansprechpartnerin: Kerstin Helm
Fon: 0351 479 350 14
E-Mail: info@inklusionsnetzwerk-sachsen.de

Weitere Informationen zum Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“

 

Neues zur Patientenvertretung im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2017/035 vom 02.03.2017)

(13.03.2017)

Grundlagen für die Umsetzung des § 140 f Abs. 7 SGB V in Sachsen sind gelegt

(LAGSH/Bue) Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der getzlichen Krankenversicherung, das am 23.7.2015 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft trat, enthält einige interessante neue Regelungen, besonders für PatientenvertreterInnen auf Länderebene.

Gesetz zur Stärkung GKV

So sind PatientenvertreterInnen danach auch im erweiterten Landesausschuss, der die ambulante spezialfachärztlichen Versorgung zum Thema hat, auf gesetzlicher Grundlage vertreten, auch im "Erledigungsgremium", dem Arbeitsausschuss des Erweiterten Landesausschusses, der die konkrete Ausschussarbeit leistet, erhielten sie ein Mitberatungsrecht.

Zu dem bekommen wir nach mehr als zehn Jahren endlich Unterstützung bei der Koordination der Patientenbeteiligung auf Landesebene. Das GKV-VSG regelt die Unterstützung  für regionale und überregionale Abstimmungstreffen, für Fortbildung und Schulung der PatientenvertreterInnen auf Landesebene sowie die Unterstützung der Durchführung des Benennungsverfahrens in diesem Bereich. Bisher wurde diese Arbeit irgendwie nebenbei durch ehrenamtliche Arbeit geleistet und anfallende Kosten mussten von den beteiligungsberechtigten Patientenorganisationen, insbesondere auch dem VdK Sachsen, selbst, z.B. aus Beitragsgeldern  getragen werden.

Nicht zuletzt zur Unterstützung der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen hat sich der Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung Sachsen im Jahr 2016 eine Geschäftsordnung gegeben, welche von den maßgeblichen Organisationen in Sachsen unterzeichnet wurde und eine wichtige Unterlage für die Gespräche in diesem Sinne mit dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in  Sachsen (Landesausschuss) darstellt.

Nach der Übergabe grundlegender Überlegungen für ein Finanzierungskonzept durch die Patientenvertretung an den Landesausschuss folgten Beratungen von Mitgliedern des Landesausschusses (dessen Arbeitsausschuss) und dem Vorsitzenden des Landesausschusses, Herrn Rechtsanwalt Werner Nicolay, mit dem Koordinator der Patientenvertretung in Sachsen, Herrn Horst Wehner, sowie einem weiteren Mitglied des Koordinierungsausschusses der Patientenbeteiligung Sachsen im August 2016, deren Ergebnis die Basis für die weitere Thematisierung der Umsetzung des § 140 f Abs. 7 SGB V in der Sitzung des Landesausschusses im Oktober 2016 darstellte. 
Hier wurde eine Eckpunkteregelung zur Umsetzung des § 140 f Abs. 7 SGB V in Sachsen bestätigt und der Arbeitsausschuss mit der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens in den genannten Punkten beauftragt. Diese lauten zusammengefasst wie folgt:

  1. Die Patientenvertretung plant jährlich vier Koordinierungs- und Abstimmungstreffen (Organisation seitens des Koordinierungsausschusses Patientenbeteiligung in Sachsen). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Unterstützung zur Teilnahme an überregionalen Koordinierungstreffen auf Bundesebene zu erhalten (bis zum Erreichen von maximal sechs Veranstaltungen). Die sachkundigen Personen erhalten Reisekosten nach dem Sächsischen Reisekostenrecht erstattet, einen Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe eines Fünfzigstels der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) für jeden Kalendertag einer Sitzung sowie ggf. Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 SGB IV.
  2. Auf der Grundlage des von der Patientenvertretung konkret benannten Informations- und Schulungsbedarfes wird  jährlich eine Fortbildungs- und Informationsveranstaltung stattfinden. Diese wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen selbst organisiert und durch eigene Referenten durchgeführt. Zu einer spezifischen Thematik können in begründeten Fällen auch externe Referenten hinzugezogen werden. Kosten hierfür werden von den Adressaten der Regelung des § 140 f Abs. 7 SGB V paritätisch gedeckt.
  3. Es wird Unterstützung zur Durchführung des Benennungsverfahrens der sachkundigen Personen gemäß § 140 f Abs. 3 Satz 4 SGB V geleistet, welches alle vier Jahre stattfindet. Sachkosten hierfür (Druck, Kopier und Portokosten) werden übernommen.

Zum förderfähigen Teilnehmerkreis der erweiterten Unterstützung sollen die sachkundigen Personen (PatientenvertreterInnen) in folgenden Gremien gemäß SGB V gehören:

  • Landesausschüsse nach § 90 (Ärzte und Zahnärzte)
  • Erweiterter Landesausschuss nach § 116 b Abs. 3
  • Gemeinsames Landesgremium nach § 90 a
  • Zulassungsausschüsse nach § 96 (für Ärzte und Zahnärzte)
  • Berufungsausschüsse nach § 97 (für Ärzte und Zahnärzte)

In der Sitzung des Landesausschusses im Februar 2017 wurde beschlossen,  zur Umsetzung des § 140 f Abs. 7 SGB V in Sachsen die Geschäftsordnung des Landesauschusses der Ärzte und Krankenkassen um eine Anlage zur Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Landesverbänden der Krankenkassen Sachsen und Ersatzkassen zu ergänzen. So erfolgte eine Festschreibung der wesentlichen Eckpunkte.

Eine finanzielle und personelle Unterstützung in Form einer Stabsstelle Patientenbeteiligung wie sie im Gemeinsamen Bundesausschuss besteht, konnte dabei auf Landesebene in Sachsen leider nicht verwirklicht werden.
Über den Fortgang des Prozesses, insbesondere aber auch hinsichtlich des in diesem Jahr stattfindenden Benennungsverfahrens sachkundiger Personen (PatientenvertreterInnen), werden wir hier in Kürze durch eine gesonderte News informieren.

Startschuss für Multimediaguide in Gebärdensprache und Leichter Sprache (SH-NEWS 2017/036 vom 04.03.2017)

(13.03.2017)

Inklusion im Staatlichen Museum für Archäologie Chemnitz

(PM; Red) Seit dem 2. März 2017, bietet das smac – Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz – Nutzern der Deutschen Gebärdensprache und der Leichten Sprache Hilfsmittel an, um die archäologische Dauerausstellung eigenständig und spontan zu erleben.
Je ein Multimediaguide für beide Zielgruppen sind ab jetzt an der Museumskasse kostenfrei ausleihbar.

Museumsdirektorin Sabine Wolfram: „Heute ernten wir einen großen Teil der Früchte, die wir im vergangen Jahr gesät haben. Dank der Fördermittel des Sächsischen Ministeriums für Soziales steht unsere archäologische Dauerausstellung nun einem weiteren, oft vernachlässigten Teil der kulturinteressierten Gesellschaft offen. 
Auch wenn die Erschließung des Museums für Alle ein kontinuierlicher Prozess ist, so sind wir doch schon einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Ab August 2017 bieten wir auch Sehgeschädigten und Blinden Hilfsmittel für einen eigenständigen Rundgang durch die Dauerausstellung an.“

DIE ANGEBOTE:

Für Nutzer der Deutschen Gebärdensprache

  • Multimediaguide in Deutscher Gebärdensprache für die archäologische Dauerausstellung
  • Eenmal im Monat begleitet eine Gebärdensprachdolmetscherin die öffentliche Führung zu den Highlights der sächsischen Archäologie.

Für Nutzer der Leichten Sprache

  • Website in Leichter Sprache
  • Flyer in Leichter Sprache
  • Multimediaguide in Leichter Sprache
  • Katalog in Leichter Sprache.

PARTNER:

Der Multimediaguide für Hörgeschädigte wurde von den museums-pädagogischen Mitarbeitern des smac in Zusammenarbeit mit der Berliner Firma Linon – spezialisiert auf Audioguides für Museen – konzipiert und realisiert. Anschließend testete eine Prüfgruppe des Chemnitzer Gehörlosenzentrums Gestus den Rundgang und war von der hohen Qualität und den umfassenden Informationen begeistert.

Anders gestaltete sich die Umsetzung der Angebote in Leichter Sprache. Die Bedürfnisse der Nutzer sind so vielfältig und komplex, dass bereits die Konzeption der verschiedenen Maßnahmen einer intensiven Beratung bedurfte. Anja Dworski vom Verein Lebenshilfe Sachsen e.V. war als Fachfrau und Übersetzerin von Anfang an dabei. Sie begleitete sogar die Aufnahmen für den Multimediaguide in Leichter Sprache, da es in diesem Bereich noch keine spezialisierten Dienstleister gibt.

AUSBLICK: MASSNAHMEN FÜR SEHGESCHÄDIGTE UND BLINDE

Bis August 2017 wird ein taktiles Leitsystem in allen drei Ebenen des smac eingebracht. Erst dieses komplettiert  den  Rundgang durch die archäologische Dauerausstellung für Sehgeschädigte, bestehend aus

  • einem taktilen Leitsystem, das zu Schlüsselexponaten führt
  • einem dem Leitsystem angepassten Audioguide
  • Podeste mit Pyramidenschrift und Brailleschrift zu den Schlüsselexponaten
  • Tastobjekte der Schlüsselexponate
  • des Weiteren stellt das Museum ein Heft in Großschrift mit allen Ausstellungstexten für diejenigen zur Verfügung, deren Sehkraft eingeschränkt ist.

ANSPRECHPARTNERIN IM SMAC ZUM THEMA INKLUSION

Frauke Schilling
Fon: 0371 911 999 – 67
frauke.schilling@lfa.sachsen.de
 

Und hier einige Pressebilder

http://www.smac.sachsen.de/presse.html

Freistaat Sachsen legt Studie zu Wohnbedarf von Menschen mit Behinderungen vor (SH-NEWS 2017/037 vom 07.03.2017)

(13.03.2017)

Weitere Förderung der Wohnraumanpassung zugesagt

(PM; Red) Die 6. Offene Tagung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand am 06.03.2017 im Beisein der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch im Haus an der Kreuzkirche in Dresden statt.

Unter dem Thema „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ - Schwerpunkt „Wohnen“ wurde vor mehr als 100 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern in Auftrag gegebene neue Studie „Bedarfsgerecht barrierefreier Wohnraum in Sachsen“ vorgestellt und diskutiert. Sie ist eine Maßnahme des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der im vergangenen Jahr beschlossen wurde.

Als erstes Bundesland hat der Freistaat Sachsen eine gezielte Studie zu den subjektiven Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegeben. 
Dabei wurden insbesondere motorische oder sensorische Behinderungen berücksichtigt und die spezifischen Wohnbedarfe für diese Personengruppen ermittelt. Für die Studie wurden 2400 Antworten von Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen im Landkreis Bautzen, dem Erzgebirgskreis und der Stadt Leipzig exemplarisch ausgewertet. 

Gibt es genügend Bewegungsspielraum im Bad? Ist ein schwellen- und stufenloser Wohnungszugang gewährleistet? Können die Fenster trotz Behinderung geöffnet werden? Ist der Platz fürs Abstellen von Hilfsmitteln ausreichend? 
Die Studie hat fünf Kriterienkataloge ermittelt, in denen aufgeführt wird, wie die Ausstattung von Wohnung und unmittelbarem Wohnumfeld aussehen sollte, damit sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten und unterschiedlichen Hilfsmitteln bedarfsgerecht ist.

Legt man diese Kriterien zu Grunde, ist derzeit nur bei etwa 12 Prozent der Wohnungen für Menschen mit einer motorischen Behinderung von einer Bedarfsgerechtigkeit auszugehen, bei Wohnungen für Menschen mit einer sensorischen Behinderung liegt der Wert dagegen bei 42 Prozent. 
Der größte Anpassungsbedarf besteht bei Wohnungen und dem Wohnumfeld für Menschen, die einen Elektro-Rollstuhl oder Rollstuhl mit Hilfsperson benötigen.

„Wir wollen den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemeinsam gehen. Dabei wird auch das Thema barrierefreier Wohnraum künftig besonders im Fokus stehen. Und hier liegt noch ein großes Stück Arbeit vor uns“, betonte die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch während der Tagung. 
„Um aber wirklich die Barrieren in den Köpfen abzubauen, müssen wir zeigen, dass Barrierefreiheit allen nützt und die Attraktivität des Wohnumfeldes erhöht. Einen Fahrstuhl neben der Treppe können Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Senioren gleichermaßen nutzen.“

„Bedarfsgerechten barrierefreien Wohnraum zu finden, stellt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch viele Familien mit Kindern und viele ältere Menschen vor große Schwierigkeiten. 
Wie die Studie verdeutlicht, sind das aktuelle Angebot und der zukünftige Bedarf an barrierefreiem Wohnraum weit voneinander entfernt. Die Anpassung des Wohnungsbestandes wird sich zu einer der dringendsten gesellschaftlichen Aufgaben im Freistaat Sachsen entwickeln, bei der ich die vollumfängliche bauordnungsrechtliche Erfassung für unumgänglich halte“, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler. 
„Die Ergebnisse bestätigen die Erwartungen: Viele Menschen mit Behinderungen wohnen in Wohnungen, die ihren Einschränkungen nicht gerecht werden.“

„Trotz der oftmals erheblichen Einschränkungen im Alltag ist es erfreulich, dass insgesamt 90 Prozent der Befragten sehr zufrieden mit ihrer Wohnsituation sind.

Mit der Studie liegen nun erstmals detaillierte Kriterienkataloge für bedarfsgerechte Wohnungen sowie das unmittelbare Wohnumfeld vor“, sagte Innenminister Markus Ulbig im Vorfeld der Tagung. „Unabhängig von den hohen Zufriedenheitswerten sieht die Studie jedoch Handlungsbedarf, mehr Wohnungen bedarfsgerecht barrierefrei zu gestalten. Dies ist eine Aufgabe für alle wohnungspolitischen Akteure und Ansporn für die Politik. 
Mein Haus wird in den nächsten Wochen eine entsprechende Richtlinie zur Anpassung von Wohnraum an die Bedarfe von behinderten Bewohnern vorlegen. Damit werden wir für viele Menschen den Alltag erheblich erleichtern“, so Ulbig.

Das Staatsministerium des Innern fördert bereits seit 2007 den Abbau von Barrieren in Wohnungen und Wohngebäuden mittels Darlehen. So wurden bis Ende 2016 rund 63,6 Millionen Euro Fördermittel für rund 6.000 Wohneinheiten ausgereicht.
„Aber wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, um die Bedarfsgerechtigkeit insbesondere für Rollstuhlfahrer zu verbessern“, betonte Ulbig.

Die Studie wurde vom Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH (IHD) erstellt. Die Projektleiterin leitet bei der Architektenkammer Sachsen die Arbeitsgruppe für barrierefreies Bauen und Planen.

Hier ein Blick auf das Podium anlässlich der Offenen Tagung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregiertung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/111226

Anmerkung:

Nach den im SMI vorliegenden Konzepten wird die bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) angesiedelte Kompetenz- und Beratungsstelle (KB-Stelle) für barrierefreies Planen und Bauen für die Region Dresden/Ostsachsen/NOL in die fachliche Beurteilung und Bewertung der Anträge gemäß dem angekündigten erweiterten Förderprogramm einbezogen werden.

GKV-Gemeinschaftsförderung 2017 (SH-NEWS 2017/038 vom 09.03.2017)

(13.03.2017)

GKV informiert über Fördermodus

(LAGSH/mlr; Red) Auf Einladung der IKK Sachsen, der verantwortlichen Krankenkasse für die GKV-Gemeinschaftsförderung in Sachsen für 2017, trafen sich am 08.03.2017 ab 14 Uhr die Vertreter der Selbsthilfe mit den Vertretern der Krankenkassen zur Verständigung über Förderumfang und –anliegen. 
Zunächst wurde bestätigt, dass 2017 wieder 1,08 € pro Krankenversicherten zur Selbsthilfeförderung  zur Verfügung stehen, die gemäß der bekannten Prozentsätze (50/50) auf Pauschalförderung und Projektförderung aufgeteilt wurden.

Weiterhin bleibt es bei der Aufteilung der Pauschalfördermittel in 50% für die Selbsthilfegruppen vor Ort, 35% für die Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und 15% für die Selbsthilfe-Kontakt- und Beratungsstellen der KISS in Sachsen.

Daraus gibt sich folgendes Bild:

Von Landesselbsthilfeorganisationen wurden  49 Anträge mit einem Volumen von 701.086,33 €, gestellt; als Fördersumme stehen aber nur 566.257,05 € zur Verfügung. 
Für die KISS wurden 12 Anträge gestellt, dort liegt die Antragssumme unter der Fördersumme. 
Von den Selbsthilfegruppen wurden 973 Anträge bei den zuständigen Krankenkassen eingereicht. Das bedeutet eine Antragssumme von 738.988,76 €, als Fördersumme stehen aber 808.939,01 € zur Verfügung.

Aus diesen Gegebenheiten heraus wurden folgende Festlegungen getroffen:

Die Obergrenze der Fördersumme bei Landesorganisationen und KISS wird mit 35.000 € festgelegt. Für Selbsthilfegruppen soll es keine Begrenzung geben. Hier würde die Beantragungsgröße zur Bewilligung kommen, wenn nicht sachlich-inhaltliche Einschränkungen zu den vorgelegten Konzepten bestehen.

Die Bewilligungsbescheide werden erst nach dem 31.03.17 erteilt, wenn die Abrechnung der Pauschalfördermittel 2016 durch die Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene erfolgt ist. 
Die GKV fordert, dass zur Gewährleistung der Transparenz der Förderung die Landesorganisationen und die KISS ab 2017 die erhaltene Pauschalförderungssumme auf ihrer Homepage veröffentlichen. 
Ab 2018 soll es eine GKV-Homepage-Seite geben, auf der die im Rahmen der GKV-Förderung berücksichtigten Anträge und die jeweils dazu ausgereichten Fördersumme ersichtlich sind.

Die nächste Beratung der Vertreter in der GKV-Förderung ist für Ende September vorgesehen.

„ÖPNV/SPNV für alle“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SH-NEWS 2017/025 vom 13.02.2017)

(27.02.2017)

Regionale Projektgruppe gegründet

(LSKS/kv) Am 09.02.2017 fand die erste gemeinsame Beratung der Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle – Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ statt.

Schon seit längerem begleitet das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ Vorhaben und Maßnahmen, die im Sinne mobilitätseingeschränkter Fahrgäste im Landkreis umgesetzt wurden bzw. werden. So u. a. die barrierefreie Gestaltung des Fähranlegers in der Stadt Bad Schandau am Elbkai und eingeschränkt barrierefreie Bedingungen zur Nutzung der Kirnitzschtalbahn (SH-NEWS 2016/131 ).

Auch in den zurückliegenden Monaten kann das Projektteam mit seinen Partnern bereits auf viele weitere Aktivitäten zurückblicken, die die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze zu Beginn der Beratung anführte. So u. a. die Mitwirkung an der Nahverkehrsplanung des VVO, Lokaltermine mit der Weißeritztalbahn und Praxistests der erzielten Verbesserungen (SH-NEWS 2016/113 ), Treffen mit der Landkreis AG zur Umsetzung der UN-BRK, Begutachtung der Elbfähren im Landkreis (SH-NEWS 2016/093 undSH-NEWS 2016/083 ) und ein Test der umgestalteten Nationalparkbahn U28 inkl. Lokaltermin am Bahnhof Sebnitz (SH-NEWS 2017/020 ).

Im Zuge der langjährige Bearbeitung des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ stellt die Gründung dieser Gruppe nun einen folgerichtigen Schritt dar, um noch intensiver vor-Ort zu wirken.

An dieser nahm das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Abteilung Verkehrswesen, die Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz mbH (OVPS), der Geschäftsführer von Müller Busreisen GmbH, der Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. und der Caritasverband bzw. eine Vertreterin des Behindertenbeirats des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge teil. Für den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) wirkte der Projektbeauftragte Dr. Peter Münzberg und die Koordinatorin Kerstin Vietze.

U. a. wurden die folgenden Punkte besprochen und Vereinbarungen getroffen:

  • Erfolgte Erfassungen von Bushaltestellen im Landkreis durch das Projektteam und im Zuge der Nahverkehrsplanung des VVO bezüglich barrierefreier Bedingungen - im Zuge der Umsetzung barrierefreier Bedingungen sollen die Kommunen bzw. deren Bürgermeister stärker hinsichtlich der Thematik Barrierefreiheit sensibilisiert und einbezogen werden. Das Projektteam des LSKS steht in diesem Sinne gern zu Unterstützung bereit.
  • Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an den Elbfähren: Im Hinblick auf die baulichen Veränderungen soll bis 2022 jedes Jahr eine Fährzuwegung geplant und im Folgejahr gebaut werden – als erstes werden die Fähranleger F6 Königstein-Halbestadt (Bau 2017) und F3 (Postelwitz-Krippen: Planung 2017, Bau 2018) realisiert. Der Übergang in die Fahrgasträume auf den Fähren wird durch die OVPS für mobilitätseingeschränkte Menschen mittels Anrampungen erleichtert. Vereinbart wurde ein Lokaltermin mit der OVPS zur Begutachtung verschiedener Lösungen zum Übergang Fähranleger-Fähre – das Projekt fordert den Einsatz von Rampen, die OVPS kann sich auch eine Lösung mittels Schienen vorstellen, welche vorab jedoch einem Test durch verschiedene Rollstuhlarten unterzogen werden müssen - dafür wird es einen gesonderten Termin unter Einbeziehung des Projektes geben. Die geforderte Schaffung berollbarer Gehwege und Ausschilderungen zu Steigungen und Behinderten-WC´s obliegt der Verantwortung der einzelnen Kommunen. Eine positive Rückmeldung aus Wehlen liegt dem Projekt bereits vor.
  • Noch keine Aussagen konnten zur Sicherstellung der Berollbarkeit einzelner Zuwegungen in der Vegetationsperiode gemacht werden. Teilweiser Bewuchs schränkte diese ein. Nötig ist auch ein kontinuierlicher Austausch von Rampen zwischen Zugangsbereich und Fähranleger, sofern Beschädigungen vorliegen. Eine positive Rückmeldung gibt es dazu aus dem Kurort Rathen.
  • Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen an der Kirnitzschtalbahn wird das Projektteam im Frühjahr/Frühsommer zur Abstimmung einer optimalen Stellplatzordnung für Menschen mit Rollstuhl bzw. weiteren Hilfsmitteln geladen. Weiterhin ist angedacht, im Frühsommer bzw. Herbst 2017 einen Test der erreichten Barrierefreiheit auf der Kirnitzschtalbahn mit einem Mobilitätstraining Bus in Bad Schandau zu verbinden. Hier sollen neben der OVPS auch weitere regionale Busunternehmen eingebunden werden (Müller Busreisen und Regionalverkehr Dresden GmbH - RVD).
  • Angeregt wurde eine verbesserte Fahrgastinformation für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – als Beispiel können bisher bestehende Flyer des Projektes dienen:

Flyer im Projekt ÖPNV/SPNV für alle

Flyer Busnutzung DVB in Leichter Sprache (252 KB)

  • Das Projekt fordert die Abschaffung der Anmeldefristen für Rollstuhlnutzer vor Fahrtantritt, sobald dies der Fahrzeugbestand der jeweiligen Unternehmen zulässt

Die ProjektgrUppenmitglieder vereinbarten, sich in ihren Verantwortungsbereichen, im Sinne der o.g. Punkte einzusetzen und  ab nun regelmäßig – mindestens einmal jährlich zur Beratung zusammen zu kommen.

Über die nächsten Entwicklungen halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Hier noch ein Bild:

Mitglieder der Projektgruppe beraten gemeinsam am TischMitglieder der Projektgruppe bei der Beratung, Quelle: LSKS/kv

 

2. Auflage der „Demokratiebroschüre“ erschienen (SH-NEWS 2017/026 vom 15.02.2017)

(27.02.2017)

Möglichkeiten politischer Mitwirkung im Überblick

(PM; Red) Nachdem die erste Auflage von der Broschüre „Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung in Sachsen“ vergriffen war, hat die Staatskanzlei nun eine leicht aktualisierte zweite Auflage drucken lassen. Das Heft informiert über die vielfältigen Möglichkeiten politischer Mitwirkung. Zudem will es anregen, sich weitergehend mit demokratischer Teilhabe zu befassen und sich zu engagieren.

Erläutert werden in Grundzügen das System der parlamentarischen repräsentativen Demokratie. Ebenso wird auf die direktdemokratischen Möglichkeiten eingegangen, beispielsweise durch Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene beziehungsweise Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Kreisen, Städten und Gemeinden.

Zudem werden informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung dargestellt. Hierbei können Bürger zwar mitdiskutieren und Vorschläge zu einem Thema oder einem Vorhaben unterbreiten, jedoch keine formale und verbindliche Entscheidung treffen. 
Weiterhin wird beschrieben, welche Möglichkeiten der Beteiligung in Verwaltungsverfahren bestehen - wie beispielsweise in Planfeststellungsverfahren zu größeren Infrastrukturvorhaben oder bei der Erstellung und Fortschreibung von Regionalplänen.

Umfassende Informationen finden sich auch unter

www.dialog.sachsen.de.

Die Broschüre kann beim Broschürenversand der Staatsregierung sowie unter

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/26346

bestellt werden.

Information zur Heilmittel - Richtlinie (SH-NEWS 2017/027 vom 16.02.2017)

(27.02.2017)

Anpassung der Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf

(LAG SH/Sick) Die Anpassung der Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde am 15.05.2016 beschlossen und trat zum 01.01.2017 in Kraft.

Auch nach der neuen, ab 01.01.2017 geltenden Heilmittelrichtlinie sind Verordnungen der Krankengymnastik, der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie als Langzeitverordnung ohne Genehmigung möglich. 
Die neue Regelung vereinfacht die bisherige Handhabung, fördert die Behandlungskontinuität und entlastet die verordnenden Ärzte.

Was bedeutet langfristiger Heilmittelbedarf?

  • Patienten mit schweren funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen benötigen in bestimmten Fällen dauerhaft Heilmittel. Betrifft es Erkrankungen, die in der vom Bundesausschuss definierten Diagnoseliste  enthalten sind, ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen.
  • Von einer Dauerhaftigkeit oder Langfristigkeit ist auszugehen, wenn ein Therapiebedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr medizinisch notwendig ist. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse ist dann nicht mehr erforderlich.
  • Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Die Diagnoseliste (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)  beinhaltet folgende Komplexe:

  • Stoffwechselstörungen
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Entzündliche Polyarthropathien
  • Systemkrankheit des Bindegewebes und Spondylopathien
  • Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem
  • Erkrankungen des Lymphsystems
  • Störungen der Sprache
  • Entwicklungsstörungen
  • Chromosomenanomalien
  • Störungen der Atmung.

Steht Ihre Erkrankung auf der Diagnoseliste, gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt; ein Antrag bei der Krankenkasse entfällt. Vom Arzt ist im Rezept außerhalb des Regelfalls anzukreuzen und die Verordnungsmenge so zu bemessen, dass die Behandlungen einen Zeitraum bis zu 12 Wochen (Quartal) umfassen. Notwendig sind nach 12 Wochen eine ärztliche Kontrolle und eine neue Heilmittelverordnung.

Zum Komplex „Erkrankungen des Nervensystems“ gehört mit ICD-10 / G14 auch das Postpoliosyndrom.

Unter nachstehendem Link ist eine Patienteninformation zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs abrufbar. Sie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet und enthält alle Details und weiterführende Links.

Patienteninformation Langfristiger Heilmittelbedarf

 

Die LAG SH sucht Verstärkung (SH-NEWS 2017/028 vom 17.02.2017)

(27.02.2017)

Stellenausschreibung: Projektkoordinator/in in den Bereichen Inklusion und Netzwerkarbeit

(LSKS; Red/kh) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) sucht ab dem 01.06.2017 eine/n Mitarbeiter/in für das Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ zur Elternzeitvertretung. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.05.2018 befristet und umfasst 35 Stunden pro Woche.

Das Aufgabenfeld umfasst u. a.:

  • Projektmanagement inklusive Evaluation und Berichterstattung über die umgesetzten Maßnahmen
  • Koordination des Projektteams
  • Ausbau und Pflege des Netzwerkes einschließlich der Organisation u. a. von Netzwerktreffen
  • Initiierung von inklusiven Projekten
  • Konzeptionelle und redaktionelle Betreuung des derzeit entstehenden Internetportalswww.inklusionsnetzwerk-sachsen.de sowie zum Projekt gehöriger mobiler Apps und sozialer Netzwerkauftritte
  • Organisation von Workshops und weiteren Beratungsangeboten
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeit läuft in enger Zusammenarbeit mit dem ehren- und hauptamtlichen Projektteam. Dieses umfasst u. a. fünf interne Mitarbeiterinnen im Bereich Verwaltung, Redaktion und IT sowie zwei externe Mitarbeiter im Bereich Grafik.

Hierfür wird eine selbstständige wie auch team- und führungsfähige Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich) gesucht. Erfahrungen als haupt- oder ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind neben Kenntnissen im Bereich des Projektmanagements von Vorteil. Ein sicheres Auftreten gegenüber Projekt- und Netzwerkpartnern, Organisationstalent und Kommunikationsstärke stellen weitere Voraussetzungen dar.

Sie erwartet eine vielseitige Tätigkeit in einem kleinen, aber feinen Team – verbunden mit flexiblen Arbeitszeiten und angemessener Vergütung in einer barrierefreien Bürogemeinschaft.

Details in der Stellenausschreibung

Informationen zum Projekt

Ihre aussagekräftige Bewerbung können Sie uns bis zum 17.03.2017 ausschließlich per E-Mail zusenden:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Vorsitzender Herr Dr. Matthias Müller 
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen 
Michelangelostr. 2/ Erdg. 
01217 Dresden
E-Mail: info@inklusionsnetzwerk-sachsen.de

Die Bewerbungsgespräche für ausgewählte Bewerber/innen finden voraussichtlich Ende März statt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Informationen steht Ihnen die jetzige Projektkoordinatorin Kerstin Helm gern zur Verfügung.

Kontakt:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH)
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden
Kerstin Helm
Fon: 0351 479 350-14
helm@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Barrierefreie Fernlinienbusse (SH-NEWS 2017/030 vom 20.02.2017)

(27.02.2017)

Eigener BSK-Bericht fordert noch mehr Anstrengung...

(BSK/Red) Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) berichtet in der letzten Woche dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung und die Zielerreichung des im Jahr 2012 geänderten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Darunter fällt auch die Öffnung des Fernbusmarktes sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit in den Fernlinienbussen, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen dieses Verkehrsmittel nutzen können.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. begrüßt die Überlegung des BMVI, einen Bußgeldtatbestand zu schaffen, wenn die Kriterien der Barrierefreiheit nicht erfüllt werden. Im PBefG heißt es dazu, dass „mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer ausgerüstet“ sein müssen, was heute nur sehr wenige Fernlinienbusse anbieten.

„Dass das private Busgewerbe beklagt, dass die Nachfrage zu gering sei, ist damit zu begründen, dass das Angebot von barrierefreien Bussen kaum vorhanden ist. Bisher gab es keine Sanktionsmöglichkeiten, so dass der BSK es gut findet, wenn in Zukunft bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden kann.“, so Maik Nothnagel, Leiter der Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse.

Der BSK hat in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg/ Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) einen eigenen Bericht zum Stand der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen erstellt, der online unter abrufbar ist.

Link zum Bericht

Neben der Auswertung von Testfahrten, fordert der BSK hier mehr Anstrengung bei der Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben, damit das Ziel erreicht wird, dass ab 2020 ausschließlich barrierefreie Fernlinienbussen unterwegs sind.

Der BSK begrüßt weiter, dass das BMVI zurzeit ein Handbuch erarbeitet, dass Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für eine Verbesserung der barrierefreien Infrastruktur bieten. Auch ist eine europäische Angleichung der gesetzlichen Regelungen notwendig, um den grenzüberschreitenden Busverkehr barrierefrei zu gestalten. „Oder sollen in Zukunft Fahrgäste mit Behinderungen an den Grenzen aus- und umsteigen?“ fragt sich Nothnagel.

Damit die Umsetzung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen zu den gesetzlichen Fristen eingehalten wird, hat der BSK zum 01. Oktober 2014 eine Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet, welche die stufenweise Einführung der Barrierefreiheit aktiv begleitet. Die Meldestelle steht hier als Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure zur Verfügung. Dies umfasst z.B. die Beratung von Reisenden mit Behinderung, Überprüfung der Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen durch Testfahrten, die Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten (Fernlinienbus-Hersteller, -Betreiber, Politik) sowie das Ahnden von Missständen bei nicht barrierefreien Fernlinienbussen.

Bei Rückfragen:

BSK e.V.
Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse Herrn Maik Nothnagel (ab 20.02.2017 erreichbar)
Kurfürstenstr. 131
10785 Berlin
Tel.: 030 8145268-50

Fax: 030 8145268-52
meldestelle@bsk-ev.org

oder  

BSK e.V.
Ulf-D. Schwarz
Altkrautheimer Str. 20
74238 Krautheim/ Jagst
Tel: 06294 4281-10
Fax: 06294 4281-79
ulf.schwarz@bsk-ev.org

Einblicke in die Inklusionstage 2016 (SH-NEWS 2017/031 vom 22.02.2017)

(27.02.2017)

Dokumentation zur Veranstaltung jetzt online zugänglich

(BMAS/LAG SH//kh) Zu den Inklusionstagen im Oktober 2016 waren fast 500 Besucherinnen und Besuchern in das Berliner Congress Center (BCC) geladen, um das Schwerpunktthema „Inklusiver Sozialraum“ zu diskutieren und zahlreiche erfolgreiche Projektbeispiele aus ganz Deutschland vorzustellen. Auch die Ergebnisse der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung“ wurden in diesem Rahmen präsentiert und erörtert.

Nun steht die Dokumentation zur Veranstaltung in Form eines umfangreichen und barrierefreien Dokuments mit Zusammenfassungen aller Reden, Workshops und Talkrunden als Link zum Download zur Verfügung.

Dokumentation der Inklusionstage 2016

Zudem gibt es eine kurze Zusammenfassung der Inklusionstage als Film:

Film zu den Inklusionstagen 2016

An der Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nahmen auch das Projektteam des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) sowie die Projektkoordinatorin des Projektes „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) teil. Die Veranstaltung bot nicht nur Raum, das LSKS-Projekt vorzustellen, sondern auch mit anderen Akteuren aus dem Bereich Inklusion ins Gespräch zu kommen und Netzwerkarbeit zu betreiben.

Filmportraits der Projekte, die sich in den Workshops vorgestellt haben

Die diesjährigen Inklusionstage finden am 04. und 05. Dezember statt.

SH-News zu den Inklusionstagen 2016

Informationen zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“

Informationen zum Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“

Befahrung des „Geithainers“ (SH-NEWS 2017/032 vom 23.02.2017)

(27.02.2017)

Triebwagen „Der Geithainer“  wird durch das ÖPNV-Projekt getestet...

(LSKS/jt/kv) Am 10.02.2017 testete das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle"  den von der DB eingesetzten Triebwagen „Der Geithainer“.

Jana Treffler, Projektmitarbeiterin im Bereich des Landkreises Leipzig und Nordsachsen, führte die Befahrung des Zuges gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Projektgruppenmitglied durch.
„Der Geithainer“ pendelt täglich zwischen dem Bahnhof Geithain und dem Leipziger Hauptbahnhof. Stationen auf dieser Strecke sind u.a. Bad Lausick, Belgershain, Liebertwolkwitz und verschiedene Ortsteilbahnhöfe von Leipziger Stadtbezirken.

Daher bietet er eine Alternative zum Regionalexpress zwischen Chemnitz und Leipzig, der nicht barrierefrei ist und bei dem nur die Möglichkeit besteht, entweder in Leipzig oder Chemnitz (mit Hubbühne und nach Anmeldung) ein- bzw. auszusteigen.

Die Deutsche Bahn (DB Regio) ist nun auf dieser Strecke mit vier umgebauten Dieseltriebwagen vom Typ Coradia A TER des Herstellers Alstom (Baureihe 641) unterwegs. Der Triebwagen ist niederflurig und verfügt über einen Mehrzweckbereich, wo sowohl Fahrrad-, Kinderwagen- als auch Rollstuhlstellplätze vorhanden sind. Wenn keine Fahrräder oder Kinderwagen im Zug sind, haben in diesem Abteil max. drei Rollstuhlnutzer Platz, wobei es schon ziemlich eng wird. Allerdings ist zu beachten, dass in den Spitzenfahrzeiten je zwei Triebwagen eingsetzt werden und sich so die Rollstuhlplätze ebenfalls verdoppeln. Selbstverständlich gibt es im Zug auch entsprechend gekennzeichnete Sitzplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Positiv zu bewerten ist die Wechselsprechanlage gleich an der Tür - somit ist es möglich, Kontakt zum Fahrer oder Zugpersonal aufzunehmen. Dieses ist laut Aussage des Zugbegleiters immer vorhanden. 

Für sehbehinderte Fahrgäste sollte der Ein- und Ausstieg keinProblem sein, da alle Stationen inklusive Ausstiegsrichtung und Höhenunterschieden angesagt werden. Zudem erfolgt die Haltestellenanzeige in gelber Leuchtschrift. Die Toilette ist für Handrollstuhlnutzer und kleinere E-Rollstühle ebenfalls nutzbar.  

Eine mobile Rampe ist im Mehrzweckabteil vorhanden, sodass es auch spontan möglich ist, diese zum Aus- bzw. Einstieg zu nutzen. Bei der Testfahrt waren zufällig Praktikanten der DB dabei, denen am Beispiel der Projektmitarbeiterin am Zielbahnhof die Nutzung der Rampe erklärt wurde und sie diese gleich praktisch testen konnten. Durch diese Rampe wird der Restspalt ausgeglichen und man kommt ohne Probleme in den und aus dem Zug.

Der Start- und Zielbahnhof in Geithain wurde ebenfalls getestet und es kann festgestellt werden, dass er größtenteils gut nutzbar für Menschen mit Mobilitätseinschränkung ist. Nur im Fahrstuhl gibt es keine Ansage, allerdings sind die Taster mit Blindenschrift ausgestattet.

Weitere Zwischenbahnhöfe wurden von den Projektmitarbeitern ebenfalls geprüft und das Ergebnis wird den verantwortlichen Stellen mit den jeweiligen Verbesserungsvorschlägen im Rahmen der Projekttätigkeit zur Verfügung gestellt. Zur Umsetzung dieser und weiterer Aufgabenstellungen sollen im Frühjahr eine erste Zusammenkunft der neu zu gründenden Projektgruppe im Landkreis Leipzig und die überregionale Projektgruppe zum ÖPNV/SPNV für alle am 06.04.2017 in Dresden stattfinden.

Fazit der Testfahrt:  „Der Geithainer“ ist eine echte Alternative für mobilitätseingeschränkte Menschen, die aus den südöstlichen Regionen des Landkreises nach Leipzig fahren  möchten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, um vorab sicher zu gehen, dass genügend Stellplätze bereit stehen, empfiehlt die Bahn jedoch eine vorhergehende Anmeldung einen Tag vor Antritt der Fahrt über die Mobilitätszentrale (Tel.: 01806512512).

Einige Impressionen der Testfahrt gibt es in der nachfolgenden Bildergalerie:


Bildergalerie Test des DB-Zuges "Der Geithainer"

  • "Der Geithainer" im Leipziger Hauptbahnhof.

    "Der Geithainer" im Leipziger Hauptbahnhof.

    Quelle: LSKS/jt

 

Online-Petition (SH-NEWS 2017/016 vom 27.01.2017)

(13.02.2017)

Bundesverband Mukoviszidose bittet um Unterstützung

(BV Muko; Red) Der Bundesverband Mukoviszidose e.V. benötigt Hilfe, denn die Versorgung von Menschen mit Mukoviszidose in Deutschland ist gefährdet. Der Mukoviszidose e.V. hat daher eine Online-Petition an den deutschen Bundestag gestartet, die das Ziel hat, die medizinische Versorgung von Menschen mit Mukoviszidose sicherzustellen.

 Einige Beispiele, von denen Sie vielleicht schon gehört haben:

  • In Braunschweig wurden 2016 das Vinzenzkrankenhaus und auch die Mukoviszidose-Ambulanz geschlossen. 26 Patienten haben nun keine wohnortnahe Betreuung mehr.
  • In Erlangen wurde der Kinderklinik untersagt, erwachsene Mukoviszidose-Patienten zu behandeln. Die Erwachsenen-Ambulanz nimmt die rund 85 betroffenen Patienten aber nicht auf, weil die Behandlung von Mukoviszidose-Patienten defizitär ist. Den nächstgelegenen Standorten fehlen die notwendigen Ressourcen, um die Patienten zu übernehmen.
  • Im Saarland fehlen in der Mukoviszidose-Einrichtung das qualifizierte Pflegepersonal sowie ein ausreichender ärztlicher Stellenumfang, so dass es zu Engpässen bei der Versorgung der Schwerkranken kommt.

So darf es nicht weitergehen! Es muss sich etwas ändern bei der Versorgung von Mukoviszidose-Patienten. In der Petition fordert die Mukoviszidose e.V. den Bundestag auf, Strukturen zu schaffen, die die medizinische Versorgung der Erkrankten und ihre Finanzierung bundesweit einheitlich und nachhaltig absichert.

Für den Erfolg des Vorhabens werden 50.000 Unterschriften benötigt. Deshalb bittet der Verband: Unterzeichnen Sie die Online-Petition, fordern Sie Familie, Freunde, KollegInnen und Bekannte dazu auf, die Petition zu unterschreiben.  Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Menschen mit Mukoviszidose in Deutschland zukünftig angemessen versorgt werden.

Bitte lesen Sie:

Text der Petition


Die Petition steht bis zum 15.2.2017 hier:

Bundestag- Petitionen

Hier noch eine Anleitung zur Registrierung auf der Seite des Deutschen Bundestags:

Hinweise zur Unterzeichnung

Bei Fragen zur Petition und zur Versorgung von Mukoviszidose-Betroffenen in Deutschland können Sie sich jederzeit wenden an

Mukoviszidose e.V.
Winfried Klümpen
Geschäftsführender Bereichsleiter Hilfe zur Selbsthilfe & Vereinsangelegenheiten
In den Dauen 6, 53117 Bonn
Fon: 0228 9 87 80 30, Fax: 0228 9 87 80 77
www.muko.info

"Brücken in die Zukunft" (SH-NEWS 2017/017 vom 30.01.2017)

(13.02.2017)

Klepsch: Barrierefreiheit nützt allen Bürgern

(PM; Red) Ministerin Barbara Klepsch überreichte heute Fördermittel aus dem Investitionsprogramm »Brücken in die Zukunft«.

Die Stadt Schwarzenberg erhielt heute einen Bescheid über 268.000 Euro. Dafür soll die Obere Schloßstraße der Stadt barrierefrei gestaltet werden. 
Auch die Oberschule Schneeberg erhält Mittel aus dem Investitionsprogramm. Für 265.000 Euro wird die Heizungsanlage energetisch saniert und ein Aufzug zur Schaffung von Barrierefreiheit eingebaut.

Ministerin Barbara Klepsch: „Das ist gut angelegtes Geld, denn wir brauchen noch bessere Zugänglichkeit von Straßen und Gebäuden für alle Bürger. Ob Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen – barrierefreiheit nützt allen.“

Rückfragen an Pressesprecherin Annett Hofmann:mailto:presse@sms.sachsen.de

Kommentar:

Wir freuen uns, dass in Umsetzung des Aktionsplanes der Staatsregierung auch in kleinen Städten und im Umland die Barrierefreiheit deutlicher in den Mittelpunkt rückt. Wir sehen das zugleich als Signal, dass Städte und Gemeinden, unterstützt durch die Staatsregierung, nunmehr das Thema "Barrierefreiheit" umfassend und mit Sachkunde in alle anstehenden Baumaßnahmen einbeziehen. 
Die Bereitschaft der Selbsthilfevereine von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung zur aktiven Mitwirkung an der Ausgestaltung der jeweiligen Baumaßnahmen und an den vor Ort zu klärenden Details liegt vor. Um die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv einzusetzen, erwarten wir die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung in diesen Prozess.

 

Umfassender Schutz vor Diskriminierung (SH-NEWS 2017/018 vom 01.02.2017)

(13.02.2017)

Ministerin Köpping: Wer Diskriminierung verharmlost, verhindert 
Integration

(PM; Red) In seiner Sitzung am 24. Januar hat das Sächsische Kabinett die „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“ beschlossen. Damit wird die Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung verankert.

Im Zuge der Umsetzung der Strategie werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bezogen auf die Merkmale ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität in den Fachressorts der Staatsregierung geplant und umgesetzt. 
Für merkmalsübergreifende Aufgaben wird ein Gremium, der „Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen“ eingerichtet, in dem alle Ressorts, zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter der Antidiskriminierungskultur in Sachsen sowie Beauftragte der Staatsregierung für die antidiskriminierungspolitisch relevanten Gruppen vertreten sind.

Die Koordinierung erfolgt durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration des Sächsischen Sozialministeriums, wo eine „Geschäftsstelle Antidiskriminierung“ eingerichtet wird. Das Gremium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, um aktuelle Anlässe in der Antidiskriminierungsarbeit, die Entwicklung des Rechts und gemeinsame Vorhaben zu beraten.

„Ganz gleich, ob es um  Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, mit anderen Religionen oder unterschiedlicher sexueller Orientierung geht - wer Diskriminierung verharmlost, verhindert  Integration“, erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und  Integration, Petra Köpping.
„Mit einer umfänglichen Bündelung der Kräfte  wollen wir den  Rechtsanspruch auf übergreifenden Diskriminierungsschutz besser bekannt machen und die  Betroffenen dabei unterstützen, diesen Rechtsanspruch auch durchsetzen. Mit dem heutigen Beschluss macht die  Staatsregierung deutlich, dass die  Akzeptanz von Vielfalt Grundelement eines toleranten und weltoffenen Sachsen ist.“

Rückfragen an Pressesprecherin Katja Mäder:mailto:pressegi@sms.sachsen.de

Bessere Diagnose und Therapie – bessere Chancen gegen Krebs (SH-NEWS 2017/019 vom 03.02.2017)

(13.02.2017)

Zum Weltkrebstag 2017 am 4. Februar

(PM; Red) Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar informiert das Gemeinsame Krebsregister über aktuelle Daten zu Krebs in Sachsen. Ende 2014 lebten in Sachsen ungefähr 70.300 Männer und 64.000 Frauen, bei denen in den vergangenen zehn Jahren Krebs diagnostiziert wurde. Das entspricht ungefähr 3,5 Prozent der männlichen und 3,1 Prozent der weiblichen Bevölkerung. 
Ende 2004 waren es lediglich 49.200 Männer (2,3 Prozent) und 55.900 Frauen (2,5 Prozent). Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind Menschen mit nicht-melanotischem („weißem“) Hautkrebs. Rechnet man diese dazu, lebten 2014 in Sachsen 185.400 Menschen und 2004 125.400 Menschen mit einer in den letzten 10 Jahren diagnostizierten Krebserkrankung.

„Eine erfreuliche Entwicklung ist, dass verbesserte Therapie- und Diagnosemöglichkeiten zu immer höheren Überlebensraten führen. Etwa 60 Prozent der männlichen und 65 Prozent der weiblichen Patienten überleben ihre Krebserkrankung mindestens fünf Jahre. Ende der 1980er Jahre waren es lediglich 27 Prozent der Männer und 41 Prozent der Frauen“, erklärt die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

Mehr als drei Viertel aller Krebserkrankungen betreffen Menschen im Alter von 60 Jahren und darüber. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei 71 Jahren. Da Krebs hauptsächlich im höheren Lebensalter auftritt, ist der Anstieg vor allem Folge der fortschreitenden Alterung der Gesellschaft. Durch den demografischen Wandel nimmt die Zahl der Neuerkrankungen von Jahr zu Jahr zu.

Bei einigen Krebserkrankungen steigt die Neuerkrankungsrate aber auch unabhängig von der sich ändernden Altersstruktur. Bei Frauen zeigen zwei der drei häufigsten Krebserkrankungen einen steigenden Trend. Die Rate bei Brustkrebs stieg in den letzten 10 Diagnosejahren um durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr mit schwankenden Werten auf Grund der Früherkennungsmaßnahmen. Bei Lungenkrebs stieg die Rate ebenfalls um 2,7 Prozent pro Jahr. Zusammen machen diese zwei Lokalisationen 33 Prozent der jährlichen Neuerkrankungen bei Frauen aus.

Das 2007 in Sachsen eingeführte Mammographie-Screening- Programm ermöglicht die Erkennung von Krebsvorstufen und trägt so zu einem Rückgang fortgeschrittener Brustkrebserkrankungen bei. Die Effekte in Sachsen lassen sich an den bevölkerungsbezogenen Daten des epidemiologischen Krebsregisters deutlich erkennen. 
In der Zielbevölkerungsgruppe (alle Frauen im Alter von 50 bis 69) sinkt die Zahl der Erkrankten im Stadium T2, gleichzeitig bleibt die Zahl der Erkrankten im Stadium T1 auf hohem Niveau. Das Mammographie-Screening-Programm führt im Ergebnis dazu, dass mehr Tumore in einem früheren Stadium gefunden werden, in dem sie noch nicht tastbar sind. 
Diese deutlichen Effekte sind für Sachsen vor allem eingetreten, weil die Teilnahmerate im Betrachtungszeitraum gut war. Die Teilnahmequote betrug bundesweit rund 54%. In Sachsen konnte eine Teilnahmequote in 2014 von über 60% verzeichnet werden.

Daten zu den häufigsten Krebserkrankungen in Sachsen finden sich unter

www.krebsregister.berlin.de,

weitere Informationen zum Mammographie-Screening- Programm finden sich unter

www.mammo-programm.de.

Einweihung Nationalparkbahnhof Sebnitz und Besichtigung umgebauter Desiro-Züge (SH-NEWS 2017/020 vom 07.02.2017)

(13.02.2017)

Projektteam testet neues SPNV-Angebot in der Sächsischen Schweiz…

(LSKS/kv) Am 03.02.2017, dem „Tag der Nationalparkbahn“, erhielt das Projektteam „ÖPNV/SPNV für alle“ auf Einladung der Deutschen Bahn (DB) die Möglichkeit gleich zwei Neuerungen des SPNV im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu testen.

Zu diesem Anlass erfolgte u. a. eine Fahrt mit einem modernisierten Triebwagen der DB Regio vom Typ „Desiro“ (Baureihe 642) zwischen Bad Schandau und Sebnitz. Dieser wird seit Herbst 2016 auf der Strecke der Nationalparkbahn eingesetzt und sollte durch das Projekt hinsichtlich der momentan bestehenden Nutzungsbedingungen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung beurteilt werden, um Verbesserungen einzuleiten.

Weiterhin stand eine Begutachtung des Bahnhofsgebäudes Sebnitz hinsichtlich seiner Barrierefreiheit an. Nach ergänzter Innengestaltung des Empfangsgebäudes erhielt dieser nach Bad Schandau als zweiter Bahnhof im Landkreis mit dem Titel „Nationalparkbahnhof“.

Sowohl der modernisierte Triebwagen als auch der frisch gebackene Nationalparkbahnhof Sebnitz wurden an diesem Tag unter Beteiligung zahlreicher regionaler Akteure dies- und jenseits der deutsch-tschechischen Grenze feierlich eingeweiht.

Seitens des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) war der Projektbeauftragte Dr. Peter Münzberg und die -koordinatorin Kerstin Vietze vom Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ vertreten.

Aus Sicht des Projektes wurden hinsichtlich nötiger Verbesserungen zum Lokaltermin folgende Schlüsse gezogen und Hinweise an die Verantwortlichen formuliert:

Modernisierter Triebwagen des Desiro, Baureihe 642

  • Im umgestalteten Triebwagen konnten nur fixe Trittstufen, aber leider keine kompletten Schiebetritte nachgerüstet werden – diese Forderung ist bei der DB erst in der Ausschreibung für neu anzuschaffende Züge enthalten. Zur Verbesserung der Situation fordert das Projekt, die Unterbringung der fahrzugeigenen mobilen Rampe in der Nähe des Rollstuhlabteils, um unnötig langen Wegezeiten des Zugpersonals beim Auslegen der Rampe entgegenzuwirken.
  • Im Zuge der Außengestaltung des Zuges mit touristischen Motiven aus der Region wurden nur kleine Piktogramme zur Nutzung der Abteile für bestimmte Nutzergruppen angebracht. Es fehlen u. a. gut sichtbare Angaben zur Nutzung durch Rollstühle bzw. Fahrräder. Bei Zügen mit bereits vorhandenen Piktogrammen ist das Fahrradsymbol am Mehrzweckabteil überproportional groß dargestellt, wohingegen das Rollstuhlsymbol kaum zu erkennen ist. Das Projekt fordert, dass das Rollstuhlsymbol an den betreffenden Abteilen gut sichtbar, ebenso groß wie das Fahrradsymbol, angebracht wird
  • Die Piktogrammgestaltung an Sitzplätzen für Menschen mit zeitweiligen und permanenten Mobilitätseinschränkungen im niederflurigen Innenbereich wurde gut umgesetzt und spricht verschiedenste Nutzergruppen an. Für eine Nutzergruppe gibt es aber nur ein und zudem schlecht auffindbares Piktogramm: die Rollstuhlfahrer. Das Projekt fordert eine eindeutigere Stellplatzkennzeichnung durch entsprechende Piktogramme und regt an, Bodenmarkierungen (nach Vorbild des Talent 2) für Rollstuhlstellplätze anzubringen. Dieses Vorgehen würde auch Diskussionen zur Anordnung von Fahrrädern und Rollstühlen im Fahrbetrieb vorbeugen.
  • Zwar gibt es sogar zweisprachige Ansagen im Fahrzeug zur nächsten Haltestelle, inklusive Ausstiegsrichtung. Allerdings müssen sie lauter eingestellt werden, damit alle Fahrgäste davon profitieren können.
  • Das bestehende Fahrgastinformationssystem mit großen Bildschirmen sollte um Angaben zur Barrierefreiheit der nächsten Stationen ergänzt werden. Dies kann z. B. über Rollstuhlpiktogramme vor- oder nach den Haltestellenanzeigen erfolgen.
  • Auf der Strecke befinden sich zahlreiche Bedarfshalte, der Haltewunschtaster ist jedoch auch an Rollstuhlplätzen über dem Stellplatz angebracht – für einen Großteil der Rollstuhlnutzer ist dieser nicht eigenständig zu erreichen – ganz zu schweigen von Menschen mit Gehbehinderung oder kleinwüchsigen Fahrgästen.

Nationalparkbahnhof Sebnitz

  • Positiv hervorzuheben ist ein vorbildlich eingerichtetes barrierefreies WC im Bahnhofsbereich, dieses ist derzeit wenigstens zu den Öffnungszeiten des Imbissstandes /Restaurants nutzbar. Empfohlen wird eine verbesserte Ausschilderung des WC´s und der Einbau des Euro-Schließsystems. Ein "Innengriff" für Rollinutzer zum Zuziehen der Tür muss noch nachgerüstet werden.
  • Die ansprechende Bahnhofshalle inkl. Imbissstand und Restaurant im Empfangsgebäude des Bahnhofs ist gut auch mit Rollstuhl zu befahren. Ein "Innengriff" für Rollinutzer zum Zuziehen der Tür muss noch nachgerüstet werden.
  • Im Bahnhofsgebäude befindet sich ein Oldtimer-Museum – sein Haupteingang ist zwar nur über Stufen zu erreichen, allerdings könnte eine Möglichkeit der Nutzung des ebenerdigen Seiteneinganges für mobilitätseingeschränkte Besucher in Betracht gezogen werden. Dieser Vorschlag wurde an den Betreiber übermittelt.

Der zuständige Vertreter von DB Regio Stephan Naue, Stephan Naue, Leiter Marktgebiet und Produktmanagement Sachsen, als auch der Oberürgermeister der Stadt Sebnitz, Mike Ruckh, bekräftigten, dass Sie die Ihnen gegenüber formulierten Anliegen verfolgen werden.

Spätestens zur nächsten Projektgruppenberatung am 06.04.2017 werden erste Aussagen der entsprechenden Partner zum Stand der Umsetzung der geforderten Verbesserungen erwartet.

Einige Impressionen vom Lokaltermin gibt es in der Bildergalerie:


Bildergalerie Tag der Nationalparkbahn am 03.02.2017

  • Der umgebaute und mit Motiven aus der Region gestaltete Zug vom Typ Desiro - leider mit nur sehr kleinen Piktogrammen am Mehrzweckabteil.

    Der umgebaute und mit Motiven aus der Region gestaltete Zug vom Typ Desiro - leider mit nur sehr kleinen Piktogrammen am Mehrzweckabteil.

    Quelle: LSKS/kv

Fotos: LSKS/kv

Interessante Projektaufgabe im Bereich ÖPNV/SPNV (SH-NEWS 2017/021 vom 08.02.2017)

(13.02.2017)

LSKS sucht Mitarbeiter/in im Bereich barrierefreier öffentlicher Nahverkehr

(LSKS/kv) Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) sucht ab dem 21.04.2017 eine/n Mitarbeiter/in für das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ als Elternzeitvertretung.

Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Stelle in Teilzeit.

Zu den Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:

  • Koordination des vom SMS geförderten Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“
  • Organisation und Durchführung von Beratungen, Lokalterminen, Mobilitätstrainings und weiteren Terminen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Über folgende Qualifikation sollten Sie dazu verfügen:

  • Hochschulabschluss im Bereich Verkehr, Geographie oder Bauingenieruwesen

Sie erwartet ein spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld in einem netten und engagierten Team.
Barrierefreier Arbeitsort: Michelangelostr. 2/Erdg, 01217 Dresden-Zschertnitz.

Alle Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Stellenausschreibung:

Elternzeitvertretung Projektkoordination „ÖPNV/SPNV für alle“(24 KB)

Ihre Bewerbung können Sie uns bis zum 23.02.2017, bitte ausschließlich per E-Mail, an folgende Adresse zukommen lassen:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS)
Vorsitzende, Frau Britta Soppala
c/o Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Michelangelostraße 2/Erdg.
01217 Dresden
oepnv@bsk-sachsen.de

Delfi-Konferenz 2017 - ein Teilnehmerbericht (SH-NEWS 2017/022 vom 09.02.2017)

(13.02.2017)

Neues zur barrierefreien Fahrgastinformation im Projekt DELFIplus...

(LSKS/kv) Vom 25./26.01.2017 lud der Delfi e. V. zur 2. DELFI-Konferenz nach Berlin, ins Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein. Dazu war vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. auch die Projektkoordinatorin „ÖPNV/SPNV für alle“ Kerstin Vietze angereist.

Ziel der Konferenz war die Vorstellung wichtiger Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsprojektes DELFIplus, das in den vergangenen Jahren unter Einbeziehung zahlreicher Akteure auf eineDurchgängige Elektronische FahrgastInformation hingearbeitet hat.

Eine wichtige Anforderung des aktuellen seit 2013 laufenden Projektes war u.a., dass diese deutschlandweite Auskunft auch für Menschen mit Behinderungen bereitstellt wird und nutzbar ist. In diesem Sinne wurde u. a. auch der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. hinzugezogen.

Mit Sicht auf den nahenden Projektabschluss wurde zur Konferenz die Frage erörtert, ob das Ziel schon erreicht ist und was in der Folge im Sinne einer "exakten Puntlandung" noch umgesetzt werden muss.

Zu diesem Zwecke wurden zahlreiche Referenten geladen, die die verschiedenen Aspekte des Projektes beleuchteten und für Diskussionen bereit standen. Aus Sicht der Barrierfreiheit sind u. a. folgende Konferenzinhalte von Interesse:

  • Bis zum Jahr 2020 soll das multimodale deutschlandweite Reisenden-Informationssystem zur Verfügung stehen, wobei die individuellen Anforderungen der Fahrgäste im Mittelpunkt stehen sollen. Dazu soll die Kompetenz lokaler Akteure bzw. bestehender Auskunftssystemeauf nationaler Ebene gebündelt werden, was im Projekt DELFIplus über eine hybride Systemarchitektur unter Verwendung einheitlicher Haltestellen-ID´s mit dem Ziel eines deutschlandweit einheitlichen Referenzsystems umgesetzt wird.
  • Eine zentrale Herausforderung besteht in der Umsetzung. Denn auf regionaler Ebene liegen die entsprechenden Informationen zu barrierefreien Bedinungen in unterschiedlicher Ausprägung vor.
  • Es wurde der bisherige Stand des Reisenden-Informationssystems von Tür zu Tür demonstriert. Darin werden auch noch wichtige Hinweise zur Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit für die verschiedenen Nutzergruppen seitens der Behindertenverbände aufgenommen und umgesetzt.
  • Neben der Auskunft zur Barrierefreiheit für die verschiedenen Nutzergruppen im „engeren Sinne“ sind u. a. auch Informationen zu Störungsmeldungen bzw. Echtzeitauskünfte vorgesehen.
  • Ein Handbuch zur Beauskunftung von barrierefreien Reiseketten steht kurz vor der Fertigstellung. Es soll auf Basis der Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Projektpartner u. a. als Leitfaden für Verkehrverbünde und –unternehmen dienen, um sukzessive Informationen zur Barrierefreiheit in die entsprechenden Auskunftssysteme einzubinden.
  • Das Projekt liefert somit einen Beitrag zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 entsprechend des novellierten Personenbeförderungsgesetzes.

Die Ausgangsfrage der Konferenz kann also beantwortet werden: "DELFI ist noch nicht am Ziel, aber auf einem sehr guten Weg!"

Im Zuge der Konferenz konnte das Projekt zudem gute Kontakte knüpfen, so u. a. zur DB Mobility Logistics AG, die ein Projekt zur Reisendeninformation der Bahn bearbeiten und zum Fernbusanbieter Flixbus. 
In diesem Zusammenhang wies der LSKS auch auf die derzeit nicht zumutbare Situation hin, das sich Rollstuhlnutzer mindestends eine Woche vor Reiseantritt beim Busunternehmen anmelden müssen. Der Geschäftsführer und zugleich Gründer von Flixbus, Daniel Krauß, zeigte Verständnis dafür und bemüht sich, diese Situation durch die Anschaffung bzw. den Umbau von Niederflurbussen zu entschärfen.

Weitere Informationen zum Projekt DELFIplus entnehmen Sie bitte dem Internetportal vom Delfi e. V.

Link zum Delfi e. V.

ÖPNV-Investitionsförderung auch 2017 auf hohem Niveau (SH-NEWS 2017/023 vom 09.02.2017)

(13.02.2017)

Verkehrsminister Dulig: „Alle bewilligungsfähigen ÖPNV-Investitionsvorhaben werden gefördert“

(PM; Red) Auch im Jahr 2017 wird die Investitionsförderung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf hohem Niveau fortgeführt. Der diesbezügliche Startschuss erfolgte am 08.02. mit der Vorstellung des Landesinvestitionsprogramms im ÖPNV-Beirat. Frühzeitig sollen damit alle beteiligten Akteure Planungssicherheit erhalten.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Wie im Vorjahr sollen auch 2017 alle von den Verkehrsunternehmen und Kommunen eingereichten Projekte positiv beschieden werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Der Freistaat wird die hierfür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen.“ Bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gingen für 2017 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 130 Millionen Euro ein.

Dulig: „Eine große Herausforderung für den hiesigen ÖPNV liegt in der sehr inhomogenen Bevölkerungsentwicklung. Während es in den ländlichen Räumen darauf ankommt, eine verlässliche ÖPNV-Grundversorgung zu gewährleisten, nimmt die Einwohnerzahl in den Ballungsräumen weiter zu. 
Mit dieser demografischen Entwicklung setzen wir uns im ÖPNV-Investitionsprogramm 2017 aktiv auseinander.“Mit knapp 31 Millionen Euro ist ein großer Anteil für die Straßenbahninfrastruktur in den Städten vorgesehen. Hinzu kommen nahezu 20 Millionen Euro für die Fahrzeugbeschaffung der  Straßenbahnunternehmen in Leipzig, Chemnitz und Plauen.

Dulig: „Für einen leistungsfähigen, wirtschaftlichen und modernen ÖPNV ist aber auch die Busförderung von großer Bedeutung. Dafür stehen 2017 mehr als 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere rund 5 Millionen Euro sind für die Investitionen in die Omnibusinfrastruktur eingeplant.“ Für Betriebshöfe und Werkstätten stellt der Freistaat mehr als 9 Millionen Euro zur Verfügung.

ÖPNV-Großprojekte, wie das Stadtbahnprojekt in Dresden, der Ausbau der S-Bahn in Dresden und das Chemnitzer Modell, werden durch Bundes- und Landesmittel finanziert. Mehr als 6 Millionen Euro sind für Investitionsmaßnahmen in die SPNV-Infrastruktur vorgesehen.

„Für die Zukunftsfähigkeit und Akzeptanz des ÖPNV wird der Bereich der Telematik immer wichtiger. Die Digitalisierung gewinnt damit auch im Bereich des ÖPNV eine immer größere Bedeutung“, so Verkehrsminister Martin Dulig. „Für moderne Kundeninformations- sowie Verkehrsleit- und Abfertigungssysteme stehen in diesem Jahr mehr als 13,6 Millionen Euro bereit.“

Eine Übersicht über aktuelle Fördervorhaben in den Regionen können Sie der Anlage entnehmen.

Übersicht aktueller Fördervorhaben in den Regionen

http://www.medienservice.sachsen.de/medien

Kommentar:

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) sowie der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), letzterer als Träger des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle", verbindet mit dieser positiven Aussage von Verkehrsminuister Dulig natürlich die Forderung, dass bei den in Aussicht gestellten Zuwendungen die "Barrierefreiheit" des ÖPNV/SPNV-Angebots umfassend berücksichtigt, vor der Mittelbewiligung hinreichend geprüft und in der Umsetzungsplanung und Realisierung auch unter Hinzuziehung des Projekt-Teams entsprechend den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, des Aktionsplanes der Staatsregierung und des Nahverkehrsgesetzes berücksichtigt wird. 
Die konkreten Forderungen sind u.a. den"Technischen Forderungen für einen ÖPNV/SPNV für alle"  sowie der "Klassifizierung für ÖPNV-Zugangsstellen" zu entnehmen.

LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2017/024 vom 09.02.2017)

(13.02.2017)

Landesarbeitsgemeinschaft zwischen Wunsch und Machbarem

(Red/mbg) Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) hat sich am 08.02.2017 im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) zu seiner zweiten Beratung im neuen Jahr zusammen gefunden.

Im Mittelpunkt stand die Weiterführung der im 2. Halbjahr 2016 begonnenen Diskussion, wie und mit welcher Unterstützung der ehrenamtlich tätige Vorstand die ihm gemäß Satzung obliegenden Anforderungen erfüllen, dabei einerseits den spezifischen Anliegen der Mitgliedsverbände entsprechen sowie andererseits die Erwartungen von Politik und Verwaltung erfüllen und die von den Zuwendungsgebern gewünschten Leistungen erbringen kann.

Der Vorstand stellt fest, dass das daraus resultierende Leistungsspektrum, das u. a. die Aufgabenstellungen

  • inhaltliche Unterstützung der Mitgliedsverbände und ihrer spezifischen Aktivitäten
  • Stärkung des regionalen Zusammenwirkens der Selbsthilfeakteure und ihrer Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung in den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Gestaltung eines behinderungsübergreifenden aktuellen und barrierefreien Informationssystems, Angebot von Weiterbildungen zur Selbsthilfetätigkeit
  • Beiträge zur Gesundheitsvorsorge, Prävention und Rehabilitation insbesondere im Bereich chronischer Erkrankungen
  • Partnerschaft zur Landespolitik, zur Staatsregierung und ihren Strukturen und weiteren Mitwirkenden u. a. im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Aktionsplanes der Staatsregierung sowie zur Mitwirkung an landesgesetzlichen Regelungen in unterschiedlichen Bereichen
  • eigene Bearbeitung von bzw. Mitwirkung an Projekten zur Umsetzung der Zielstellungen der vorgenannten Aufgaben und Dokumente

umfasst, ohne Ergänzung des ehrenamtliches Wirkens des LAG SH-Vorstands durch unterstützende hauptamtliche Tätigkeit nicht zu bewältigen ist.

Die zurzeit vom Freistaat verfolgte Förderstrategie gewährleistet nicht die erforderliche kontinuierliche und längerfristig angelegte Unterstützung des bürgerschaftlichen Selbsthilfe-Engagements in der LAG SH sowie in den großen landesweit tätigen Selbsthilfe-Fachverbänden. 
Die praktizierte Förderung über befristete Projekte ist darüber hinaus mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Personal-Managements verbunden und erschwert z. B. auch das Erbringen des von den gesetzlichen Krankenkassen als Zuwendungsgeber gewünschten Leistungsspektrums, das in erster Linie Kontinuität voraussetzt.
Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die der LAG SH obliegenden und von ihr erwarteten Leistungen nur teilweise, sporadisch und oft nicht in der erforderlichen Qualität erbracht werden können. 
Der Vorstand der LAG SH wird deshalb seine Bemühungen mit dem Ziel fortsetzen, dass die Staatsregierung ein auf Kontinuität ausgerichtetes Fördersystem konzipiert und einführt.

Ausführlich beraten wurde in diesem Zusammenhang die aktuelle personelle Sicherung der Aufgaben der LAG SH. Das betrifft insbesondere die längerfristige Vertretung der Projektbeauftragten "Inklusionsnetzwerk Sachsen" sowie Lösungen zur Übernahme von Mitwirkungsleistungen im SMI-Programm zur Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung und die Realisierung der vorbereiteten Aufgabenstellung zur weiteren Förderung durch die AOK PLUS.

Letzteres war zugleich Ausgangspunkt für eine erneute Konsultation mit Frank Tschirch, Beauftragter der AOK PLUS. Sie zielte darauf, wie die mit der Förderung verbundenen Anforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen an die Selbsthilfe, hier speziell der AOK PLUS, umgesetzt werden können.  Eine endgültige Aussage zur Bewertung der von der AOK PLUS mit der LAG SH für 2016 vereinbarten Leistungen und der für 2017 konzipierten Aufgaben sagte Frank Tschirch für Anfang März zu.

Der Vorstand nahm den Bericht der Projektbeauftragten Kerstin Helm zum Stand und zur weiteren Arbeit am Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen" zustimmend zur Kenntnis und stellte fest, dass bis zum Tage der Vorstandsberatung nach wie vor die vorab in Aussicht weitere Förderung des Projektes nicht durch eine entsprechende Mittelfreigabe untersetzt ist. 
Das hat zur Folge, dass die Liquidität der LAG SH weiterhin nur durch die Inanspruchnahme der der Bank für Sozialwirtschaft vereinbarten Kreditlinie und eine zeitweilige finanzielle Unterstützung durch eine Privatperson gewährleistet werden kann.

Besprochen wurden außerdem Ergebnise und Anforderungen aus Veranstaltungen, die im Zeitraum seit der vorangegangenen Vorstandssitzung stattgefunden haben bzw. angekündigt sind. Das betraf und betrifft u.a.

  • den Neujahrs-Dialog  und Gespräche mit dem Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler
  • ein Gespräch im SMS zur Umsetzung des Aktionsplanes der Staatsregierung
  • das Programm der Staatsregierung zur Förderung der Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinderung
  • die Neubesetzung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB), die Vorschläge der Mitgliedsverbände für die acht von der  LAG SH zu besetzenden Sitze sind bis 30.04.2017 an den Vorstand einzureichen
  • die von der BAG SH vorgelegtenWahlprüfsteine für die Bundestagswahl im September 2017
  • die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung/Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Freistaat Sachsen
  • die vorgesehene Gründung eines Bündnisses Selbsthilfe Sachsen
  • die Pauschal- und Projektförderung der Gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2017
  • die ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Dresden und die dort zu behandelnden fachlichen Themen.

Am Nachmittag erfolgte eine Aussprache mit Vertretern in Dresden ansässiger Mitgliedsvereinigungen der LAG SH. Informiert wurde dabei u. a. über die erforderliche Mitwirkung am Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen". Außerdem wurden Fragen der Mitgliedsvereine beantwortet und Ansatzpunkte für ein interensiveres und effektiveres Zusammenwirken diskutiert.

Nächste Termine:

  • Gemeinsame Beratung der Vorstände LAGH SH und LSKS am 15.03.2017 10:00 Uhr im SHNW Sachsen
  • Beratung des Vorstands der LAG SH zur Vorbereitung der ordentlichen Mitgliederversammlung und zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen im Raum Leipzig am 31.03.2017 in Leipzig
  • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Dresden.

LAG SH-Vorstand hat beraten (SH-NEWS 2017/011 vom 19.01.2017)

(20.01.2017)

Start ins neue Tätigkeitsjahr

(LAG SH; Red/mbg) Am 18.01.2017 hat sich der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW)  zu seiner ersten Beratung im neuen Jahr getroffen.

Auf der Tagesordnung standen u.a.

  • die finanzielle Situation der LAG SH und nächste Arbeitsschritte
  • der Bericht zum Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen"
  • die GKV-Selbsthilfeförderung für die LAG SH 2017
  • erste Überlegungen zur inhaltlichen Gestaltung der Mitgliederversammlung 2017.

Die bereits am Ende des zurückliegenden Jahres erkennbare und bezüglich möglicher Lösungswege beratene kritische Finanzsituation der LAG SH hat sich nicht geändert. 
Da neue Mittel noch nicht zur Verfügung stehen, können die finanziellen Verpflichtungen (Lohn- und Sachkosten) gegenwärtig nur über die mit der Bank für Sozialwirtschaft vereinbarte Kreditlinie bzw. über befristete ergänzende Unterstützungsangebote erfüllt werden. 
Diese, nun schon seit Jahren wiederkehrende Sachlage macht erneut sichtbar, dass für ausgewählte Leistungsträger der Selbsthilfe neben der Projektförderung auch eine angemessene institutionelle Förderung erforderlich ist.
Die dazu im Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) laufenden Überlegungen sollten nunmehr kurzfristig zu einem positiven Ergebnis geführt werden.

Der Vorstand nahm den Bericht zum Stand und zur Weiterführung des Projektes "Inklusionsnetzwerk Sachsen" im Zeitraum 2017/2018 zustimmend zur Kenntnis. Es liegt eine Vorabinformation des Zuwendungsgebers vor, dass das Projekt mit der inhaltlich und finanziell präzisierten Aufgabenstellung für den Gesamtzeitraum 05/2016 - 12/2018 befürwortet wird. Die Freigabe der Fördermittel steht jedoch noch aus. 
Der Vorstand würdigte, dass es in Regie der Projektkoordinatorin Kerstin Helm in Zusammenarbeit mit den an der Aufgabe haupt- und ehrenamtlich Beteiligten gelungen ist, die in den ersten Projektmonaten entstandenen Rückstände bei der Erarbeitung der Konzeption und der ersten Realisierungsetappe im Wesentlichen zu kompensieren. 
Der Vorstand bestätigte die vorgeschlagenen weiteren Bearbeitungsschritte.

Ausführlich beraten wurden die an die LAG SH von den GKV-Zuwendungsgebern für das Jahr 2017 gerichteten Erwartungen bez. zu erbringender Leistungen im Bereich der Selbsthilfe. 
Der Vorstand vereinbarte, für das insbesondere von der AOK PLUS gewünschte Überblicksmaterial zur Selbsthilfe im Freistaat ein Konzept zu erarbeiten und in dessen Umsetzung die Mitgliedsverbände aktiv einzubinden. 
Er sieht darin einerseits einen Beitrag zur Stärkung des Selbsthilfegedankens, des ehrenamtlichen Engagements und der gesundheitlichen Prävention, andererseits  zugleich ein Element für die Ausgestaltung des Inklusionsgedankens. Erste Vorschläge in diesem Sinne sollen der AOK PLUS Anfang Februar vorgestellt werden.

Im Ergebnis der im SHNW erfolgten personellen Veränderungen wurde eine Änderung der bisherigen Arbeitsteilung im Vorstand sowie zwischen Vorstand und SHNW beraten und beschlossen. Informiert wurde über Inhalt und Ergebnisse von Veranstaltungen im zurückliegenden Zeitraum, an der Mitglieder des Vorstandes der LAG SH teilgenommen haben. 
Abschließend wurden erste Überlegungen zu inhaltlichen Schwerpunkten für die ordentliche Mitgliederversammlung am 06.05.2017 im Berufsförderungswerk Dresden beraten. Eine Überlegung besteht darin, neben den lt. Satzung und Vereinsrecht zu diskutierenden Themen und zu fassenden Beschlüssen in kleinen Gruppen Schwerpunkte der Tätigkeit der LAG SH und der Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Sicht der Mitgliedsvereinigungen zu erörtern.

Nächste Termine:

  • Beratung des Vorstands der LAG SH zur Selbsthilfeförderung und zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen im Bereich Dresden am 08.02.2017 10:00 Uhr im SHNW Sachsen
  • gemeinsame Beratung der Vorstände LAGH SH und LSKS am 15.03.2017 10:00 Uhr im SHNW Sachsen
  • Beratung des Vorstands der LAG SH zur Vorbereitung der ordentlichen Mitgliederversammlung und zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen im Raum Leipzig am 31.03.2017 in Leipzig.

ASB-Wünschewagen nimmt Fahrt auf (SH-NEWS 2017/013 vom 19.01.2017)

(20.01.2017)

Umgebauter Krankentransportwagen erfüllt letzte Wünsche - 
Sozialministerin Klepsch  übernimmt Schirmherrschaft

(PM; Red) Jeder Mensch hat große und kleine Wünsche oder Träume, die im Laufe seines Lebens in Erfüllung gehen sollen. Doch was ist, wenn die Lebenszeit unerwartet früh zu Ende geht und noch ein besonderer Wunsch offen ist? Für die Angehörigen oder Freunde ist es oft nicht einfach, dem schwerkranken Menschen diesen Wunsch zu erfüllen.
Hier hilft das Projekt »Wünschewagen« des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland (ASB). Das komplett ehrenamtlich betreute und ausschließlich durch Spenden und Sponsoren getragene bundesweite Projekt des ASB ermöglicht die Erfüllung letzter Herzenswünsche von schwerstkranken und sterbenden Menschen jeden Alters.

Heute nun wurde der ASB-Wünschewagen im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vorgestellt. Staatsministerin Barbara Klepsch übernahm die Schirmherrschaft für das Projekt in Sachsen.
»Gerade wenn das Leben zum Ende kommt, treten oft auch unerfüllte Wünsche in den Vordergrund. Diese Menschen werden hier aufgefangen, sie erfahren besondere Zuwendung und Wertschätzung. Es ist gut, dass das Projekt aus der Zivilgesellschaft kommt und von ihr getragen wird. 
Daher habe ich auch sehr gern die Schirmherrschaft für den sächsischen ASB-Wünschewagen übernommen. Ganz herzlichen Dank also an den ASB und an das große Team ehrenamtlicher Helfer in Leipzig und in ganz Sachsen für dieses Angebot.«

Das in Leipzig beim dortigen Regionalverband des ASB stationierte Spezialfahrzeug - es ist eines von zehn bundesweit - bringt die Fahrgäste und ihre begleitenden Angehörigen unbürokratisch an ihren Wunschort.
»Der Wünschewagen ermöglicht etwa einen letzten Urlaub am Meer, die Teilnahme an einem Familienfest oder einen Opernbesuch - vieles ist möglich«, berichtet Uwe Martin Fichtmüller, Geschäftsführer des ASB Sachsen. »Ehrenamtliche, professionell geschulte Helferinnen und Helfer sind mit an Bord. Sie begleiten die Fahrten, planen die Reiseroute, organisieren Eintrittskarten, sprich sie kümmern sich um alles Organisatorische.«

Erste Fahrten hat der ASB-Wünschewagen bereits absolviert. Insgesamt sind rund 15 ehrenamtliche Helfer beim ASB-Wünschewagen in Sachsen engagiert. Alle haben eine spezielle Schulung absolviert. 
Bei den Fahrten, bei denen neben dem Fahrer ein bis zwei Begleiter mit an Bord sind, hat stets mindestens einer zusätzlich eine medizinische Ausbildung.
»Das Wünschewagen-Team ist hochengagiert und bestens ausgebildet«, betont Dr. Matthias Czech, Ärztlicher Direktor der Asklepios-ASB Klinik Radeberg und Vorsitzender des ASB Sachsen. »Angehörige und Schwerkranke sind also hier in besten Händen.«

Weitere Informationen:

www.wuenschewagen.com 

Übergangsrecht zum Bundesteilhabegesetz (SH-NEWS 2017/014 vom 20.01.2017)

(20.01.2017)

 Wie werden Einkommen und Vermögen einbezogen?

(Red/mbg) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat auf seiner Homepage Erläuterungen zum Übergangsrecht des Bundesteilhabegesetzes, bezogen auf die Heranziehung von Einkommen und Vermögen, eingestellt.

Dabei werden folgende Fragen aufgegriffen:

  • Was ändert sich für mich beim Einkommen?
  • Was ändert sich für mich beim Vermögen?
  • Wird das Partnereinkommen und Vermögen noch angerechnet?
  • Sollte ich meine bewilligten Leistungen überprüfen?

Die Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden:

NITSA - Informationen zum BTHG

Test Fahrkartenautomaten der DVB (SH-NEWS 2017/015 vom 18.01.2017)

(20.01.2017)

 Fortsetzung der Testreihe mit verschiedenen Nutzergruppen...

(LSKS/kv) Am 13.01.2017 gab es eine Fortsetzung der Aktivitäten zur Begutachtung neuer Fahrkartenautomaten der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) im Sinne mobilitätseingeschränkter Menschen.

Bereits im Dezember 2016 kamen zu diesem Zwecke Rollstuhlnutzer zu einem Lokaltermin zusammen (SH-NEWS 2016/139 ).

Diesmal standen weitere Nutzergruppen im Vordergrund: Vom Seniorenbeirat der Stadt Dresden war Monika Fiedler und vom Blinden und Sehbehindertenverband Sachsen (KO Dresden) Herr Dr. Jan Blüher vertreten. Für den Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden (VKD) kam Stefan Wicklein.

Die Vorstellung des aktuellen Standes übernahm Philipp Scholz, Projektleiter bei der DVB AG. Als Ansprechpartner vom selben Unternehmen standen zudem u. a. die Mitarbeiterin für Barrierefreiheit, Silke Dreßel und Frau Bernhardt zur Verfügung. Die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze wirkte seitens des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS).

Im Ergebnis des Tests werden folgende Punkte als verbesserungswürdig eingestuft und diesbezügliche Maßnahmen gefordert:

  • Das 2-Sinne-Prinzip wird nicht vollständig umgesetzt: Daraus ergibt sich, dass für blinde Menschen nach bisherigem Stand kaum Möglichkeiten bestehen, den Automaten zu nutzen. Zwar gibt es am Gehäuse Informationen in Braille-Schrift und vorbereitete Schnittstellen/Aussparungen zur Sprachausgabe, allerdings fehlt es derzeit noch an akustischen Informationen. Das Projekt fordert in diesem Sinne gemeinsam mit dem BSVS, dass diese realisiert werden, sobald es technisch möglich ist. Vorstellbar sind darüber hinaus z. B. Lösungen über Bluetooth oder Apps. Zudem empfiehlt das Projekt einen Austausch mit weiteren Verkehrsunternehmen, die derzeit vor ähnlichen Herausforderungen stehen und offenbar auch schon Lösungen gefunden haben (z. B. Verkehrsbetriebe Bielefeld) bzw. Druck auf die Hersteller auszuüben.
  • Die korrekte Anordnung der Brailleschrift bedarf noch einer Überprüfung - bei einem der getesteten Modelle sind leider fehlerhafte Inhalte aufgetreten- zudem sollte diese Schrift deutlicher erstastbar sein. Die DVB bestätigte, dass die Umsetzung im Zuge der nächsten Bestellungen erfolgen kann.
  • Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Einstellung von Kontrasten (Text vs. Hintergrund), Schriftgrößen und –stärken im Standartmenü.
  • Bei der Visualisierung der Ticketpreise und möglichen Zahlungsmodalitäten z. B. mit Münzen, Geldscheinen oder Kartenzahlung sollten größere Piktogramme und Schriften verwendet werden, da der bisherige Stand bereits leicht seheingeschränkten Menschen Probleme bereitet. Auch die Farbgebung unter Einhaltung geeigneter Kontraste ist zu optimieren, in diesem Zusammenhang verweisen die Teilnehmer auf bestehende Richtlinien zur barrierefreien Webseitengestaltung. Die DVB sagte zu, dass in diesem Sinne weitere Tests zur Nutzerfreundlichkeit durchgeführt werden, die auch weitere Aspekte (z. B. Blendung) berücksichtigen werden.
  • Die Menüführung zum Finden der passenden Verbindungen bereitete dem Teilnehmerkreis noch Probleme. Hier sollte an einer Vereinfachung gearbeitet werden, bzw. häufig genutzte Menüpunkte rasch ins Auge fallen (z. B. Start-Ziel Suche leichter erreichbar oder direkt auf der Startseite aufgelistet).
  • Erforderlich ist eine Kartendarstellung am Fahrkartenautomaten, die dem Kunden eine detailliertere Orientierung über die Tarifzonen gibt. Zudem ist es wünschenswert, dass Kunden, die momentan nicht den Automaten bedienen, Einsicht in das Ticket- und Preisangebot durch eine Darstellung abseits des Displays erhalten.
  • Angeregt, wurde ein akustisches Feedback während der Bedienung des Fahrkartenautomats

Die DVB schlug vor, bei der Einführung eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Einführung der neuen Automaten und erfolgten Änderungen zu betreiben, die bei Bedarf durch das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ gern unterstützt wird.

Allen Betroffenenverbänden, die keinen der beiden Termine wahrnehmen konnten, wird zusätzlich die Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 17.02.2017 gegeben.

Diese richten Sie bitte an:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V.
Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Michelangelostraße 2/EG
01217 Dresden
Ansprechpartner: Kerstin Vietze (Projektkoordinatorin)
Fon: 0351 479350 14, Fax: 0351 479350 17
vietze@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Auch darüber hinaus wird die DVB  im Zuge der Automateneinführung gern Anregungen zur Kundenfreundlichkeit der neuen Automaten entgegennehmen.

Anbei noch ein Bild der letzten Begutachtung:

Gruppe Mobilitätseingeschränkter Menschen begutachtet einen FahrkartenautomatenDie Vertreter verschiedener Nutzergruppen testen den AutomatenQuelle: LSKS/kv

Erste Projektphase erfolgreich bewältigt (SH-NEWS 2017/002 vom 03.01.2017)

(13.01.2017)

Der Arbeitskreis zum Inklusionsnetzwerk Sachsen hat beraten

(LAG SH/kh) Im Rahmen des Arbeitskreises des „Inklusionsnetzwerks Sachen“ kamen am 15.12.2016 erneut haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes zusammen, um sich im Selbsthilfenetzwerk Sachsen über die Ergebnisse der ersten Projektphase sowie die Weiterarbeit im Jahr 2017 auszutauschen.

An der Beratung nahmen der Projektbeauftragte des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) Jörg Schirdewahn, der Ehrenvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) und ehrenamtliche Berater Dr. Peter Münzberg, die Projektkoordinatorin Kerstin Helm, die Mitarbeiterinnen aus dem IT-Bereich Susanne Rößner, Heike Engelien und Elke Eichenberg, die Projektmitarbeiterin Barbara Böhme sowie die externe Grafik-Mitarbeiterin Juliane Scherz teil.

Projekttätigkeiten seit der letzten Beratung

Der Netzwerkaufbau konnte seit dem letzten Arbeitskreistreffen stetig vorangebracht werden. So wurden Instrumente zur Ansprache potentieller Netzwerkpartner geschaffen wie u. a. ein Werbebrief mit detaillierten Informationen zum Projekt sowie Erfassungsbögen für Netzwerkpartner. Auch auf verschiedenen Veranstaltungen konnten weitere Kontakte geknüpft werden. So auch auf dem Fachtag der LAG SH „Medien und Menschen mit Behinderungen“ am 18.11.2016, auf dem das Projekt im Rahmen eines Vortrags zu „Öffentlichkeitsarbeit durch neue Medien“ vorgestellt werden und viele Interessenten gewinnen konnte.

In Hinblick auf die technische Umsetzung des Projektes konnten ebenfalls weitere Ergebnisse erzielt werden. Inhaltlich, gestalterisch als auch programmtechnisch entwickelte das Projektteam die Entwürfe für die angestrebten technischen Lösungen weiter. Eine vorübergehend eingesetzte Webseite aufwww.inklusionsnetzwerk-sachsen.de bietet bereits eine erste Möglichkeit der Projektdarstellung und Kontaktaufnahme. Auch die Einrichtung eines Testportals zur Strukturentwicklung des geplanten Portals konnte in den vergangenen Wochen umgesetzt werden. Erste Praxisbeispiele wie auch Betroffene wurden zudem angesprochen, um geplante Erfahrungsberichte im Portal sicherzustellen.

Weiterhin liegen bereits ein Logo wie auch ein passendes CorporateDesign für das Projekt vor, die das Thema Inklusion in den Vordergrund bringen sollen. Auch erste Druckmaterialien wie Visitenkarten konnten zur Unterstützung der weiteren Öffentlichkeitsarbeit erstellt sowie Entwürfe weiterer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie bspw. Roll-Ups realisiert werden. Auch erstellte Strategieentwürfe sollen nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit, aber auch den Netzwerkaufbau und die Gewinnung neuer Zielgruppen optimieren.

Im Hinblick auf die nächsten Projektabschnitte wurden zudem erfolgreich Gespräche mit möglichen Mitarbeitern im Grafikbereich geführt, auf deren Grundlage ein neuer Kollege im das Projektteam im Bereich Webdesign ab Januar 2017 unterstützen wird.

Letztendlich wurde auch die Evaluation der ersten Projektphase mittels einer Ergebniszusammenfassung des Teilprojektes 2016 und einer Fragebogenentwicklung für Feedback von ersten Netzwerkpartnern und Portalnutzern sichergestellt. Deren Auswertung wird Teil der nächsten Projektphase sein.

Ausblick auf die weitere Projektarbeit

Im Fokus des nächsten Jahres steht neben dem verstärkten Netzwerkaufbau insbesondere die Erstellung der technischen Lösungen. Einerseits gilt es, die Struktur und notwendige Funktionalitäten sowie das Layout von Portal und Apps zu erarbeiten. Andererseits sollen die inhaltlichen Konzepte präzisiert sowie erste Inhalte erstellt werden. Hierzu gehören auch die geplanten Erfahrungsberichte von Betroffenen sowie Praxisbeispiele von Inklusionsprojekten. Gerade bezüglich der Apps sind eine Zielgruppenanalyse sowie Nutzerbefragungen angedacht.

Weiterhin wird eine zeitnahe Ansprache von potentiellen Netzwerkpartnern mithilfe von Werbebriefen und Erfassungsbögen geplant. Dies soll die Fortführung der bisherigen Vernetzungsbemühungen ergänzen.

In grafischer Hinsicht gilt es, das Logo sowie die entworfenen Visitenkarten erneut bezüglich deren Barrierefreiheit anzupassen. Zudem sollen auch die Entwürfe der Flyer sowie des Roll-Ups insbesondere inhaltlich fertiggestellt werden.

Das nächste Treffen des Arbeitskreises findet am 07.03.2017 statt. Die engere Projektgruppe kommt bereits am 10.01.2017 zusammen, um Detaillösungen für die Umsetzung der aktuell anstehenden Projektaufgaben u. a. hinsichtlich der technischen Lösungen zu beraten.

 

Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege (SH-NEWS 2017/003 vom 06.01.2017)

(13.01.2017)

Eine Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit

(BMG, DPWV, Red) Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf seiner Homepage die Neuregelungen, die zum 1.1. im Jahr 2017 im Bereich Gesundheit und Pflege in Kraft treten, zusammengestellt.

Die Übersicht umfasst sämtliche Gesetzesänderungen, wie beispielsweise das Dritte Pflegestärkungsgesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften.

 Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege

 

 

Antidiskriminierungsbüro Sachsen sucht neuen Mitarbeiter (SH-NEWS 2017/005 vom 10.01.2017)

(13.01.2017)

Bewerbungsfrist bis zum 31. Januar 2017

(Red/ADB, cj) Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) sucht zum 1. März 2017 eine_r Projektmitarbeiter_in für das laufende Projekt „Barrierefreiheit aktiv gestalten“.

Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die Durchführung von Weiterbildungen zu barrierefreien Information sowie die Leichte Sprache. 

Die Stelle ist in Teilzeit (20h/Woche) und befristet bis zum 31. Dezember 2017 mit der Option auf Verlängerung. 

Das ADB fordert insbesondere Menschen mit Behinderung zur Bewerbung auf, auch Personen, die einen familären Zugang zum Thema Behinderung haben. 

Bewerbungen werden ausschließlich nur über das Bewerbungsformular bis zum 31. Januar 2017 angenommen. 

Details und zum Bewerbungsformular:

www.adb-sachsen.de/aktuell/items/stellenausschreibung-projektmitarbeiter_in-barrierefreiheit.html

Ins europäische Ausland mit Begleitperson (SH-NEWS 2017/006 vom 10.01.2017)

(13.01.2017)

Bestimmungen für Bahnreisende

(LSKS/ÖPNV-Info, Red/kv) Europa ist immer eine Reise wert - in jedem Land gibt es jedoch verschiedene Beförderungsbestimmungen. Im Unterschied zu Deutschland werden Begleitpersonen i.d. R. nicht kostenfrei mit befördert.

Das Mobilitätsportal für behinderte Reisende informiert deshalb auf seiner Internetseite über Sonderregelungen der Deutschen Bahn (DB) mit ausgewählten europäischen Verkehrsunternehmen zur kostenfreien Mitnahme von Begleitpersonen, sofern die jeweilige Mitfahrt auf deutschem Terrain beginnt und oder endet.

Dabei ist in Deutschland der Erwerb einer internationalen Fahrkarte und für die Begleitperson ein Ticket mit 100% Fahrpreisermäßigung nötig. Unter Umständen werden für diese aber Aufpreise bzw. Zuschläge erhoben.

Diese Regelung gilt z. B. auch u. a. bei Sachsens Nachbarn in Tschechien, der Tschechischen Bahn – České dráhy (ČD).

Weitere Informationen und beteiligte Partner entnehmen Sie bitte folgendem Link:

Mobilitätsportal für behinderte Reisende

Neujahrsdialog beim Behindertenbeauftragten (SH-NEWS 2017/007 vom 11.01.2017)

(13.01.2017)

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat eingeladen

(LAGSH/mlr; Red) Am 09.01.17 hatte Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zum Neujahrsdialog 2017 ins Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingeladen, um zu ausgewählten Themen ins Gespräch zu kommen. 
Der Einladung waren 21 Personen aus der Politik, der Wirtschaft, der Kommunalvertretungen, der Wohlfahrt und der Selbsthilfe gefolgt.

Eingangs der Zusammenkunft betonte Stephan Pöhler, dass dieser Dialog nun zum drittten Mal, somit schon traditionell stattfindet und ihm sehr daran gelegen ist, mit den Akteuren der Sächsischen Behindertenpolitik bzw. -arbeit zu Beginn eines neuen Jahres Eckpunkte für die gemeinsame Arbeit abzustecken. 
Er bedankte sich zunächst für die ihm und seinem Team übermittelten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche und verband das mit dem Wunsch, sie zugleich als Basis für die weitere  vertrauensvolle Zusammenarbeit zu nutzen.
In seinen thematischen Ausführungen blickte er auf die Schwerpunkte und Ergebnisse des Jahres 2016 zurück und gab einen Ausblick auf die anstehenden Aufgaben im Jahr 2017.

Größte Errungenschaft im Freistaat ist aus seiner Sicht die mit breiter Beteiligung erfolgte Erarbeitung sowie die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Landesaktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Auch die damit verbundene Imagekampagne "be(ver)hindern - Zeit für barrierefreies Handeln" u.a. mit massiver Werbung durch Plakate an städtischen Verkehrsknotenpunkten sowie durch Verteilung von Werbemitteln zur Nutzung im Alltag ist nach seiner Einschätzung von der Öffentlichkeit zustimmend aufgenommen worden. Es gibt sogar aus anderen Bundesländern Anfragen zur Nachnutzung der Kampagne.

Positiv zu bewerten sei, dass sich in diesem Prozess auch das Denken und Handeln der Verwaltung, u.a der Ministerien gewandelt und ein neues Verständnis für und Herangehen an die "Behindertenproblematik" herausgebildet habe. 
So hat z.B. das Kultusministerium eine eigene Werbekampagne für die Schulen gestartet und eine engere, kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Beauftragten angeboten. 
Der Großteil der Sächsischen Ministerien habe im Doppelhaushalt 2017/18 Ressourcen für die Umsetzung des Landesaktionsplanes eingeplant.

Auch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) müsse trotz unbefriedigender Details und teilweise unklarer Inhalte als Erfolg bewertet werden, jetzt komme es auf seine Ausgestaltung und die Umsetzung im Freistaat an. 
In den Medien, hier namentlich der MDR, ist das Angebot an barrierefreien Sendungen weiter ausgebaut worden.

Für das neue Jahr forderte Stephan Pöhler die Anwesenden, die Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbände sowie die weiteren Beteiligten auf, u.a. an der Lösung folgender Aufgabenstellungen mitzuwirken:

  • Barrierefreie Durchführung der Bundestagswahl 2017
  • Inhaltliche Mitgestaltung eines neuen Sächsischen Inklusionsgesetzes zum Ende diesen Jahres
  • Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der Wirtschaft
  • Sicherstellung der Barrierefreiheit zur Landesausstellung 2020 in Zwickau
  • Durchsetzung der u.a. vom Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" in die Strategiekommission beim SMWA eingebrachten Forderungen/Vorschläge zur Barrierefreiheit des ÖPNV/SPNV bis 2022
  • Unterstützung der Rolle des Beauftragten des Staatsregierung als Monitoringstelle für den Landesaktionsplan.

Diese und weitere Themen (z.B. das Pflegestärkungsgesetz II, das Regel-Feststellungsgesetz sowie die unabhängige Beratung gemäß Bundesteilhabegesetz) wurden in der anschließenden Aussprache aufgegriffen und vertieft. Insgesamt ein konstruktiver und Mut machender Dialog.

BehBeauftragter Sachsen Neujahrsdialog 17/01

Neujahrsdialog 2017 des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler

Mehr Inklusion im deutschen Fernsehen nötig (SH-NEWS 2017/008 vom 11.01.2017)

(13.01.2017)

Langfassung der Studie zur Barrierefreiheit im TV erschienen

(Aktion Mensch; LAG SH/kh) Menschen mit Behinderungen sind noch immer von vielen Medien-Angeboten ausgeschlossen und können nicht mitreden, wenn Freunde oder Kollegen über das Fernsehprogramm sprechen. Das ist eines der herausragenden Ergebnisse einer gemeinsamen Studie der Medienanstalten und Aktion Mensch zur Barrierefreiheit, deren Langfassung jetzt onlinesteht. Die Studie belegt bundesweit erstmals, wie intensiv Menschen mit Behinderungen Medien nutzen und welches Marktpotenzial barrierefreie Angebote haben.

Bereits im Oktober waren im Rahmen eines Panels auf den Medientagen München erste Ergebnisse der Studie diskutiert worden. Die Gehörlosensportlerin Heike Albrecht hatte auf dem Podium gefordert, gerade auch mehr unterhaltende und populäre Sendungen zu untertiteln.

Diese Anregung ist ganz im Sinne der Zuschauer mit Beeinträchtigungen, wie die Langfassung der Studie belegt. Denn obwohl 92 Prozent aller Deutschen mit Behinderung vor allem das Fernsehen als Medium nutzen, stoßen sie noch immer auf viele Barrieren: 86 Prozent der Gehörlosen und rund die Hälfte der Blinden geben an, dass sie den Inhalten „gelegentlich“ bis „sehr oft“ nicht folgen können. Und 61 Prozent der Gehörlosen wünschen sich mehr Sendungen mit Untertiteln und Blinde mehr Audiodeskriptionen, die beschreiben, was gerade im Bild zu sehen ist.

Die Studie liefert auch Ergebnisse über die beliebtesten TV-Formate: Demnach schauen und hören Nutzer mit Beeinträchtigung jeden Alters am liebsten Spielfilme. Auch Reportagen, Dokumentationen und Nachrichten gehören zu den Formaten mit den meisten Anhängern. Auf der Beliebtheitsskala der 14- bis 49-Jährigen folgen danach Serien und Unterhaltungs-, Game- und Quizshows. Die über 50-jährigen TV-Nutzer schauen auch Magazine, Unterhaltungs- und Polit-Talkshows sehr gern. Die jüngeren Zuschauer mit Beeinträchtigungen dagegen bevorzugen Formate aus dem Bereich Sitcom/Comedy, Reality-TV, Doku-Soaps oder Castingshows.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) sieht in den Ergebnissen der Studie ein weiteres Indiz dafür, dass noch viel im Bereich Inklusion zu tun ist. Diesbezüglich strebt das Projekt der LAG SH „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ an, über ein Netzwerk aus verschiedensten gesellschaftlichen Akteuren und darin entstehenden inklusiven Projekten und Initiativen an einer Inklusion „von unten“ aus Betroffenensicht  mitzuwirken.

www.inklusionsnetzwerk-sachsen.de

Die Langfassung der Studie finden Sie unter:

www.die-medienanstalten.de/publikationen/weitere-veroeffentlichungen

Neues vom ÖPNV-Projekt für die Region Landkreis Leipzig und Nordsachsen (SH-NEWS 2017/010 vom 12.01.2017)

(13.01.2017)

ÖPNV-Projekt beteiligt sich an Pressefahrt zum Projekt  „Muldental in Fahrt“

(LSKS/jt/kv) Im Dezember des letzten Jahres war die regionale Projektmitarbeiterin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“ wieder unterwegs, um das Projekt bekannter zu machen bzw. neue Kontakte zu knüpfen sowie alte Kontakte zu pflegen.

Neben Gesprächen mit der AWO, um auch Senioren im ländlichen Raum zu erreichen, bekam sie von den Verantwortlichen des Landratsamtes des Landkreises Leipzig eine Einladung zur Eröffnung der neuen Buslinie 613, die von der Stadt Colditz in die Kurstadt Bad Lausick über mehrere kleine Orte  fahren wird und nun vielen Bürgern in regelmäßigen Zeitabständen ermöglichen  soll,  Bad Lausick und damit den nächstliegenden Bahnhof vor-Ort mit verschiedenen Zügen nach Leipzig und Chemnitz zu erreichen. Leider ist die Verbindung des RE Chemnitz -Leipzig nicht barrierefrei. Nach Leipzig fährt seit Mitte letzten Jahres jedoch „Der Geithainer“ , der barrierefrei ist und auf dem barrierefreien Bahnhof in Bad Lausick auch von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden kann.

Am 11.12.2016 wurde nun diese regelmäßige Verbindung eröffnet und durch die Anwesenheit unserer Projektmitarbeiterin konnte auch die Barrierefreihet des neu angeschafften Busses getestet werden.

Durch die neue Neigetechnik und Nutzung der fahrzeugeigenen Rampe war es möglich, auch an einer nicht barrierefreien provisorischen Haltestelle auf dem Markt in Colditz in den Bus zu gelangen. Auf dem großzügig angelegten Rollstuhlplatz, finden gut zwei Rollstühle Platz. Da er gegenüber der mittleren Tür angeordnet ist, sind komplizierte Wendemanöver nicht nötig.

Auf dem Marktplatz in Colditz und dem Zwischenstopp an der Haltestelle "Am Freizeitbad Riff" in Bad Lausick gab es zudem die Möglichkeit wieder mit Verantwortlichen des MDV, des Busunternehmens „Regionalbus Leipzig“, aber auch den verantwortlichen Bürgermeistern der Orte Colditz, Bad Lausick oder Grimma ins Gespräch zu kommen, um unser Anliegen wieder ins Bewusstsein zu rufen und auch die Vorteile für alle Beteiligten aufzuzeigen, da besonders die Zielgruppe der Senioren oder mobilitätseingeschränkten Menschen, neben den Berufspendlern diese Busse nutzen werden.

Eine weitere Zusammenarbeit auch in der 2. Stufe des Projektes wurde vereinbart. Darüber halten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden.

Anbei noch zwei Links zum Fahrplanwechsel im Landkreis Leipzig.

Muldental in Fahrt (Internetseite)

Projekt "Muldental in Fahrt" (Youtube-Video)


Projektmitarbeiterin Jana Treffler (im Rollstuhl) im Gespräch <br />mit dem Landrat, Herrn GraichenProjektmitarbeiterin Jana Treffler (im Rollstuhl) im Gespräch mit dem Landrat, Herrn Graiche und dem Geschäftsführer von Regionalbus Leipzig, Herrn Kutzscher                                                     Jana Treffler am Infomobil des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV)

Jana Treffler am Infomobil des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) mit der Verantwortlichen für Barrierefreiheit

Jahresresümee des Vorsitzenden der LAG SH Sachsen (SH-NEWS 2016/143 vom 15.12.2016)

(06.01.2017)

Jahresresümee des Vorsitzenden der LAG SH Sachsen

Liebe Mitglieder, Kooperationspartner, Mitstreiter, Sympathisanten und Freunde der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, liebe Leserinnen und Leser unseres Internetportals,

ein schwieriges und ereignisreiches Jahr 2016 neigt sich seinem Ende und wir ziehen Bilanz darüber, was wir erreicht haben und stellen uns gleichzeitig die Frage, worin die Ursachen und Gründe liegen, warum wir vieles nicht erreicht haben.

Zunächst möchte ich aber allen meinen Dank und den Dank des Vorstandes derLAG SH aussprechen, die sich im vergangenen Jahr 2016 aktiv mit in die Verbandsarbeit eingebracht haben. Es war ein extrem angespanntes Jahr für dieLAG SH, sowohl hinsichtlich der finanziellen Absicherung der Arbeit als auch bezüglich der personellen Kontinuität der Arbeit in der Geschäftsstelle und in der Vorstandsarbeit.

Am Anfang diesen Jahres musste sich der Vorstand mit inneren Aufgabenstrukturen, Finanzproblemen und personellen Konsequenzen auseinandersetzen. Dies lähmte die fachliche Arbeit total. Darunter litt auch die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Kandidatensuche für die Vorstandswahl.

Unserer Hauptaufgabe als Interessenvertreter und Interessenbündler der Anliegen unserer Mitgliedsverbände gegenüber Politik, Verwaltung, Krankenkassen sowie der weiteren gesellschaftlichen Öffentlichkeit wurden wir damit nicht gerecht. In einigen Teilbereichen  haben wir uns aber engagiert und wurden als gleichberechtigter Partner anerkannt und akzeptiert, dies betrifft insbesondere die erhöhte Krankenkassen-Förderung, die Mitarbeit in der Allianz - Arbeit und  Behinderung, die Erarbeitung des Landesaktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN BRK, die Pflege und Absicherung des Internetportal des SHNW u.a.m. 
Von der Landespolitik erhoffen wir uns aber gerade nach Verabschiedung des Landesaktionsplanes noch mehr, in die Entscheidungen zum Nachteilsausgleich, zur besseren Interessendurchsetzung für Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung stärker einbezogen zu werden. Die Berufung des neuen Sächsischen Landesbehindertenbeirates 2017 wird dies zeigen.

Als erfolgreiche Bereiche der Arbeit im zu Ende gehenden Jahr 2016 dürfen genannt werden:

  • das Internetportal des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen, das nicht nur von unseren Mitgliedsverbänden sondern auch von breiten Kreisen der Öffentlichkeit und Verwaltung regelmäßig besucht und genutzt wird. Es wird ehrenamtlich gestaltet.
  • die langjährigen kontinuierlichen Aktivitäten sowie die Beteiligung an und Leitung von Projekten zur Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV insbesondere im Raum Dresden und Ostsachsen, die auch 2016 weitergeführt wurden. Diese Arbeiten erfolgten in enger Kooperation bzw. unter Federführung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS ).
  • die Tätigkeit im bzw. für das Projekt "Inklusionsnetzwerk Sachsen". Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, in Ergänzung der Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung („Aktionsplan“) maßgebliche Akzente für eine  „Inklusion von unten“ zu setzen. Sie konnte trotz der erforderlichen personellen Neubesetzung im Wesentlichen das konzipierte Jahresziel erreichen und die Voraussetzungen für die Projektweiterführung in den Jahresscheiben 2017/2018 schaffen.
  • die Erstellung eines Zwischenberichtes im Projekt  „Dabei sein!“, das durch dieLAG SH mit verantwortet wird und die Sicherung von Praktikumspartnern in Mitgliedsorganisationen der LAG SH, zur Vorbereitung einer Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • die Mitarbeit von Vertretern aus Mitgliedsverbänden der LAG SH in fünf Arbeitsgruppen zur Erstellung eines ressortübergreifenden Landesaktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen

Die Finanzierung der LAG SH ist nach wie vor ein großes Problem. Sie erfolgt weiterhin nur über die Mitgliedsbeiträge und projektgebundene Fördermittel der Landesdirektion sowie einer Rahmenförderung der gesetzlichen Krankenkassen (AOK), leider aber nicht durch die Aktion Mensch. Dies erlaubt keine stabile und gesicherte Grundfinanzierung und verhindert die Konzentration auf die eigentlichen Schwerpunktaufgaben der LAG SH als Landesdachverband.

Auf Grund des Ausscheidens des Koordinators und einer generellen Neustrukturierung im Projekt "Inklusionsnetzerk Sachsen" sowie in der operativen Aufgabenbewältigung, war die Kontinuität der Arbeit in der Geschäftsstelle zeitweise sehr beeinträchtigt. Auch die Vorstandsarbeit nach der Neuwahl des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2016 war durch die o.g. Beeinträchtigungen und das Verhalten einzelner Mitglieder merklich erschwert. Die Arbeit blieb im wesentlichen auf den Schultern des Vorsitzenden und der Assistentin des Vorstandes liegen, was zur Überbelastung von diesen führte. Dies war auch der Grund, warum der Neustart der LAG SH so langsam voran kam.

Eine intensivere und stärkere Einbindung der Mitgliedsverbände in die Arbeit derLAG SH ist weiterhin eine wichtige Aufgabe. Die Etablierung und Entwicklung eines wirksamen Selbsthilfenetzwerkes ist auch 2016 in den Anfängen steckengeblieben. Erste Ansätze eines regionalen Selbsthilfenetzwerkes existieren derzeit nur im Vogtland. Bedauerlicherweise kamen auch aus den genannten Gründen zum Fachtag 2016 mit dem Thema „Medien und Menschen mit Behinderungen“ nur sehr wenige Mitgliedsverbände. Meines Erachtens ist im Jahr 2016 viel liegen geblieben, da Grundsätzliches erst zu ordnen war.

Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der LAG SH und den Mitgliedsverbänden ist verbesserungswürdig und ausbaufähig. Die im ersten Halbjahr 2016 fortgesetzte Praxis von Vorstandssitzungen unter Beteiligung von Mitgliedsverbänden fand nicht die von uns erhoffte Resonanz. Am ergiebigsten sind jedoch Gespräche mit einzelnen Mitgliedsverbänden vor Ort, wobei diese natürlich sehr zeit- und personalaufwendig für den Vorstand sind. Wir wollen diese Form aber zielgerichtet weiter praktizieren.

Liebe Mitstreiter, eine wirkungsvolle und effektive Arbeit der LAG SH ist nur möglich, wenn einzelne Verbandsegoismen und Befindlichkeiten in den Hintergrund treten und die gemeinsamen Ziele und Überzeugungen dominieren. Nicht gegeneinander, sondern miteinander – nur gemeinsam sind wir stark und ernsthafte Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke.

In diesem Sinne stehen für 2017 komplizierte und schwierige Aufgaben wieder vor uns – ich behaupte, wir müssen im nächsten Jahr einige Weichen wieder neu stellen und uns über neue Strukturen und machbare Schwerpunktaufgaben der gesundheitsbezogenen und sonstigen Selbsthilfe in Sachsen verständigen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Dr. Matthias Müller
Vorstandsvorsitzender der LAG SH Sachsen

 

Jahresabschlussberatung des LAG SH-Vorstands (SH-NEWS 2016/142 vom 15.12.2016)

(06.01.2017)

Wie wird und kann sich die Selbsthilfe in den Folgejahren entwickeln?

(LAG SH/mlr; Red) Am 14.12.2016 traf sich der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) im Selbsthilfenetzwerk zu seiner letzten Beratung im zu Ende gehenden Jahr.

Im Mittelpunkt stand eine Aussprache zum Thema Wandel in der Selbsthilfearbeit mit Herrn Tschirch, Beauftragter der AOK Plus. Er erläuterte ausgehend von einer Studie, die durch den GKV Spitzenverband initiiert worden war, welche Veränderungen in der Selbsthilfearbeit sich in den nächsten fünf Jahren vollziehen werden und auf welche daraus abzuleitenden Schwerpunktaufgaben sich die Förderung seitens der Krankenkasse 2017 und in den Folgejahren konzentrieren wird.

Die AOK leitet daraus für die LAG SH projektorientierte Aufgaben ab, die sich u.a. auf die Erstellung von landesweiten Übersichten zu Angeboten und Aktivitäten der LAG SH-Mitgliedsvereinigungen bez. gesundheitsbezogener Selbsthilfe und Unterstützung der Prävention beziehen.
Vereinbart wurde deshalb, zur Präzisierung und Detailabstimmung dieser Aufgabenstellung im Februar 2017 zu einer weiteren gemeinsamen Beratung zusammen zu kommen.

Die von der GKV und der AOK für die Selbsthilfe und ihre Strukturen für die Folgejahre favorisierten Aufgabenstellungen waren für den LAG SH-Vorstand zugleich Anlass, sich im weiteren Verlauf der Beratung in einer ersten Diskussion mit einer grundsätzlichen Neuordnung der von der LAG SH zu bearbeitetenden und zu vertretenden Aufgabengebiete zu befassen. 
Im Mittelpunkt stand und steht dabei die Arbeitsteilung zwischen LAG SH-Vorstand einschl. der ihm direkt zugeordneten Mitarbeitern/innen und den Mitgliedsvereinigungen, die Absicherung des erforderlichen ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements sowie der dazu erforderlichen finanziellen Basis für 2017 und die Folgejahre.

Zurückblickend wurde dabei festgestellt, dass die personellen und zeitlichen Ressourcen des Vorstands und der weiteren Mitwirkenden/Beauftragten realistischer eingeschätzt werden müssen. Eine Analyse der letzten sechs Monate zeigt u.a., dass u.a. allein die Wahrnehmung von Veranstaltungsterminen und erwarteten Mitwirkungen in Gremien durch die Vorstandsmitglieder und zurzeit zur Verfügung stehenden weiteren Ehrenamtlichen auf Dauer nicht durchzuhalten ist.

Lösungsansätze könnten aus einer Konzentration des LAG SH-Vorstands auf wenige übergreifenden Themenschwerpunkte, aus einer effektiveren Arbeitsteilung zwischen dem Vorstand und den Mitgliedsvereinigungen, aus einer intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden sowie aus einer besseren Aufgabenkoordinierung und Informationstätigkeit ergeben.

Insgesamt muss das zu einer höheren Effektivität der LAG SH sowie zu einer umfassenderen gesellschaftlichen Wahrnehmung ihres Wirkens führen. Der Vorstand wird sich zur weiteren Beratung dieser Grundsätze am 18.01.16 zu einer außerordentlichen Sitzung treffen und ggf. erste Beschlüsse zu ihrer Umsetzung fassen. 
Neben der Information zur finanziellen Situation des Vereins, zur Teilnahme an Veranstaltungen und und zu wahrgenommenen Kontakten wurde der Termin für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der LAG SH beraten und auf den 05.05.2017 festgelegt.    

Test neuer Fahrkartenautomaten (SH-NEWS 2016/139 vom 06.12.2016)

(06.01.2017)

Rollstuhlnutzer testen neue Automaten der DVB AG...

(LSKS/kv) Am 05.12.2016 gab es einen Ortstermin des "Projektteams ÖPNV/SPNV für alle" mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB).

Es sollte die Tauglichkeit von neu zu beschaffenden nutzerfreundlicheren Fahrkartenautomaten für Rollstuhlnutzer geprüft werden. Bereits im Vorfeld gab es dazu Abstimmungen mit dem Blinden-und Sehbehinderten-Verband/KO Dresden. Das vorläufige Zwischenergebnis wurde dem Projektteam nun präsentiert.

Von der DVB stellte der Projektleiter Herr Scholz, den bisherigen Stand in Begleitung der Projektassistentin Frau Bernhardt vor. Auch Frau Dreßel, Mitarbeiterin für Barrierefreiheit, und Kerstin Vietze, Projektkoordinatorin ÖPNV beim LSKS, nahmen den Termin wahr. Thomas Naumann, KB-Stelle für barrierefreies Planen/Bauen, und Gerd Schuhmacher, Vorstandsmitglied beim Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. (VKD), testeten die Bedienbarkeit für Rollstuhlnutzer.

Folgende Anforderungen können mit den neuen Fahrscheinautomaten umgesetzt werden:

  • Anordnung aller Bedienelemente, sodass sie für Rollstuhlnutzer und kleine Menschen erreichbar sind, Werte entsprechend der Vorgaben entsprechend TSI-Norm (zwischen 700 mm und 1200 mm)
  • Einfaches Display mit Größe von 15 Zoll, dies stellt einen Kompromiss zwischen den beiden Anforderungen Barrierefreiheit und Schutz vor Vandalismus dar.
  • Selbsterklärende Bedienung mit erforderlichen Erläuterungen, kontrastreicher Gestaltung, eindeutigen Angaben zu Zahlungsmodalitäten hinsichlich Bezahlung mit Bargeld oder Karte
  • sogenanntes 4-Ecken Menü, das insbesondere sehbehinderten Menschen die Bedienbarkeit erleichtern wird
  • Beschriftungen für blinde Nutzer mit Braille-Schrift
  • Vorbereitung der Hardware derart, dass viele Funktionalitäten nach Bedarf in einem zweiten Schritt nachgerüstet werden können (u. a. Spachausgabe, weitere internetbasierte Ansagen, kontaktlose Kartenzahlung, E-Ticketing)

Die neuen Automaten werden im Jahr 2017 in Dresden zunächst an ausgewählten Stellen in einen Testbetrieb gehen. Nach und nach sollen im Anschluss die neuen Automaten im Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Auch die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) plant die Anschaffung dieser neuen Automaten mit ähnlichen Funktionalitäten.

Im Januar 2017 soll es jedoch vorab einen weiteren gemeinsamen Test geben, der insbesondere an Menschen mit Sinnes- und Lernbehinderungen gerichtet ist. Darüber halten wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

Hier noch ein Bild:

Rollstuhlfahrer und Kollegen der DVB testen einen neuen FahrkartenautomatenErläuterung und Test des neuen Fahrkartenautomaten der DVB für Rollstuhlnutzer, Quelle: LSKS/kv

Entwicklungslinien der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe (SH-NEWS 2016/140 vom 13.12.2016)

(06.01.2017)

Selbsthilfekongress 2016 der BAG Selbsthilfe und der BARMER GEK in Berlin

 

(LAG SH/lei) Am 12.12.2016 fand auf Einladung der BAG SELBSTHILFE (BAG SH) und der BARMER GEK in Berlin der Selbsthilfekongress 2016 zum Thema: „Entwicklungslinien der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe“ statt. Es war der 6. Selbsthilfekongress in diesem Rahmen. Der Einladung waren ca. 200 Vertreter von verschiedenen Einrichtungen und Verbänden der Selbsthilfe, der Krankenkassen und der Gesundheitspolitik gefolgt.

In ihrer kurzen Begrüßung und Einführung in das Kongressthema stellten Herr Volker Langguth-Wasem, Bundesvorsitzender der BAG SH, und Herr Dr. Rüdiger Meierjürgen, BARMER GEK, heraus dass sich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland zu einem wichtigen Mitgestalter der sozialen und gesundheitlichen Versorgung entwickelt hat. Die Selbsthilfe ergänze in vielfältiger Weise die gesundheitliche Versorgung und trage über die Beteiligung an der kollektiven Interessenvertretung  in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Stärkung der Patientenorientierung im Gesundheitswesen bei.

Frau Maria Becker, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), leitete ihren Beitrag zu den Zukunftsperspektiven der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mit der Aussage ein, dass man „berührende Begegnungen nicht mit einem Touchscreen habe und nichts den persönlichen Kontakt ersetzen könne“. Im Weiteren stellte sie heraus, dass die Selbsthilfe mit ihrer Arbeit ein großes Erkrankungsspektrum abdeckt. Selbsthilfe bedeute nicht Mitleid, sondern selbstbestimmtes Leben. Besonders würdigte sie die Beratungsangebote der Selbsthilfe, die aus der Betroffenenkompetenz heraus erfolgen. Die aktuellen Schwerpunkte der bundesweiten Projektregelförderung des BMG sind die Gewinnung  neuer Mitglieder sowie die Nutzung moderner Medien in der Selbsthilfe.
Sie wies abschließend explizit auf ein Pilotprojekt von BAG SH und BMG zur Nachwuchsgewinnung hin.

Danach stellte Herr Dr. Christopher Kofahl, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, ausgewählte empirische Erkenntnisse der Studie „Gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland – Entwicklungen, Wirkungen, Perspektiven (SHILD)“ vor. Er skizzierte den modularen Aufbau und kommentierte die Motivationsfaktoren für ein aktives Engagement oder Nichtengagement von Ehrenamtlern in der Selbsthilfe: Gemeinschaft, Kompetenz, Krankheitsbewältigung. Es sei sehr schwierig, Mitglieder für die aktive Beteiligung zu finden. Die SHILD-Studie habe auch zu seiner Überraschung festgestellt, dass Personen mit einer geringeren Bildung mehr von der Selbsthilfe profitieren, als höher Gebildete. Zudem stellte die Studie eine Dynamik in der Mitgliedschaft fest: Alle 10 Jahre „tausche“ sich fast die Hälfte der Mitglieder in den befragten Verbänden aus. Mit einem gewissen Sarkasmus wies Kofahl abschließend darauf hin, dass die Selbsthilfe bei manchen Mitgliedern  und Engagierten auch gewisse „Nebenwirkungen“ hervorrufe.

Frau Dr. Gabriele Seidel, Medizinische Hochschule Hannover, legte den Schwerpunkt ihres Beitrages auf die Organisationsstrukturen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Auf der Grundlage einer multiperspektivischen qualitativen Befragung konnte sie fünf verschiedene Organisationstypen von Verbänden feststellen, die sich nach dem Vernetzungsgrad und der Mitarbeiterstruktur unterscheiden.

Einen internationalen Vergleich der Selbsthilfe nahm Frau Daniela Rojatz von der Gesundheit Österreich GmbH vor. Die Hauptunterscheidungsmerkmale verschiedener Verbände und Organisationen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sieht sie in der Setzung der Zielschwerpunkte der jeweiligen Aktionsfelder (Innen-und/oder Außenorientierung) sowie in den Unterschieden in der Patientenbeteiligung. Als Gefahr und gleichzeitige Herausforderung für die Selbsthilfe charakterisierte sie das Spannungsdreieck  „Professionalisierung – Überforderung – Instrumentalisierung“.
Daran schloss sich eine Podiumsdiskussion unter der Fragestellung „Wo liegen die Potenziale, wo bestehen Hemmnisse für eine Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit?“ an.

Das Thema: „Zukunftsfrage Nachwuchsgewinnung“ beleuchteten drei weitere Diskussionsbeiträge und Praxisbeispiele:

Frau Hilde Schulte, Frauenselbsthilfe nach Krebs, stellte ihre Erfahrungen zu Strategien der Nachwuchsgewinnung in der Selbsthilfe anhand der Ergebnisse aus zwei Projekten dar, die ihr Verband durchgeführt hat – „Wissenserhalt beim Generationenwechsel“ und „Abenteuer Nachfolge“.

Das Loslassen sei der kritischste und sensibelste Punkt bei der Gestaltung und Regelung der Nachfolge. Sie fasste die Ergebnisse in sechs Thesen zusammen:

  • Die Nachfolge muss gut vorbereitet sein – sie ergibt sich nicht zufällig
  • Nachfolge ist Aufgabe eines Teams
  • Wer klagt: „Ich finde keinen“, hat noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
  • Überalterte Gruppen sind fatal für die Nachfolge (Altersbegrenzung für Wahlfunktionen festlegen)
  • Das Loslassen muss bereits vor dem Suchen beginnen und ist in allen Phasen des Übergangs zu praktizieren
  • Die beiden, die sich ablösen, müssen einen guten Faden spinnen, müssen sich aber nicht lieben sondern respektieren

Frau Peggy Niering von der Stadt Kassel beleuchtete am Beispiel des Modellprojektes „Verein mit Zukunft! Wandel gestalten?!“ Ansätze der Nachwuchsgewinnung für die Selbsthilfe in Zusammenarbeit mit einer kommunalen Verwaltung.

Aus Sicht der Organisationsentwicklung erläuterte Frau Christine Kirchner, Organisationsentwicklung & Coaching Freiburg/Br., verschiedene Aspekte der Nachwuchsgewinnung. Nachfolge heißt zunächst

Veränderung, was zunächst Verunsicherungen, Konflikte, Widerstände, Ängste auslösen kann. Gleichzeitig ist eine anstehende Nachfolgeregelung ein besonderer Moment und eine große Chance für größtmögliche Veränderungen. „Zwei Welten“ prallen aufeinander, Nähe und Beständigkeit auf der einen Seite, Distanz und Wechsel auf der anderen Seite – sie müssen miteinander verschränkt werden, was ein komplizierter und komplexer Prozess ist. Alle diese Anforderungen und Herausforderungen werden aber zu einem großen Teil auf der persönlichen/sozialen Ebene empfunden und erlebt.

In diesem Zusammenhang wies Herr Dr. Martin Danner, Geschäftsführer BAG SH, auf die Ergebnisse des Projektes „Lernort Selbsthilfe“ hin, die in Textform vorliegen und bei der BAG SH abgefordert werden können.

In einer weiteren Podiumsdiskussion mit Einbeziehung des Publikums wurde im Weiteren die Problematik „Konkurrenz – Konfrontation – Zusammenarbeit – Wie steht es um die Kooperation zwischen Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen bestellt?“ recht leidenschaftlich und teilweise divergierend diskutiert.

Den Tag rundete ein Beitrag von Frau Stephanie Theiß, Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten der KV Nordrhein, zum Thema „Kooperationsberatung – ein Feld der Weiterentwicklung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe?“ ab.

Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe erhalten Hilfen (SH-NEWS 2016/135 vom 23.11.2016)

(04.01.2017)

Kabinett beschließt Einrichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

(CDU/CSU/Red; cj) Wer früher Gewalt und Missbrauch in Heimen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie erlitten hat, kann ab 2017 mit Hilfe rechnen. Das Bundeskabinett beschloss Anfang November die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe".

Bund, Länder und Kirchen werden die zugesicherten Hilfen an die ehemaligen Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Anfang 2017 auszahlen.

Angesprochen sind die ehemaligen Kinder und Jugendlichen, in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD bzw. 1949 bis 1990 in der DDR ein Heim der Behindertenhilfe bewohnten oder in der Physiatrie waren.

Die Betroffenen können eine Geldpauschale und eine Rentenersatzleistung erhalten: Diese beträgt 9.000 Euro und die Rentenersatzleistung 3.000 Euro oder 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer Zeit in den Einrichtungen.

Damit die Betroffenen ihre Anträge so einfach wie möglich stellen können, sollen regionale Beratungsstellen aufgebaut werden sowie Anträge in Leichter Sprache vorhanden sein. 

Zukunftswerkstatt Selbsthilfe der BAG Selbsthilfe (SH-NEWS 2016/136 vom 02.12.2016)

(04.01.2017)

Ist die Selbsthilfe den aktuellen und künftigen Herausforderungen gewachsen?

(LAG SH/lei) Am 22.11.2016 veranstaltete die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG SH) mit Förderung durch den AOK Bundesverband und dem BKK Dachverband in Berlin eine „Zukunftswerkstatt Selbsthilfe“.

Der Einladung waren ca. 35 Vertreter aus verschiedenen Verbänden der Selbsthilfe bundesweit gefolgt. Als einziger Vertreter der Selbsthilfe aus Sachsen nahm der Geschäftsführer der Rheuma-Liga Sachsen e.V., Dr. Frieder Leistner, an der Veranstaltung teil.

Thematische Schwerpunkte der Veranstaltung waren Berichte und Erfahrungen zu den Problemkreisen „Menschen erreichen über Facebook & Co. – Angebote in Sozialen Netzwerken“, „Angebote der Selbsthilfe im Bereich des  betrieblichen Gesundheitsmanagements“, „Anwendungsfelder zur Lebensweltorientierten Selbsthilfe“.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Frau Hannelore Loskill, Stellvertretende Bundesvorsitzende der BAG SH, stellte Herr Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SH, den Handlungsleitfaden für Selbsthilfeorganisationen zur Nutzung und Anwendung von Angeboten im Bereich Socialmedia vor. 
Einleitend wies er darauf hin, dass in vielen Verbänden teilweise noch eine große Unsicherheit bestehe, wie die digitalen Medien genutzt werden können. Diese abzubauen, sei u.a. ein wichtiges Ziel des vorgelegten Leitfadens. Im Weiteren skizzierte er die wichtigsten Portale, wie Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, deren Unterschiede und Spezifika sowie Risiken, Vor- und Nachteile.

Wichtig vor einem verbandsspezifischen Einstieg in die Nutzung eines dieser Portale seien aber strategische Vorüberlegungen, wie Zielgruppen, Inhalte und Ausdifferenzierung des Verbandsangebotes, Ansätze zur Umsetzung (Personen, Vernetzung, finanzieller Hintergrund, Corporate Identity,…). Er kündigte an, dass ab 2017 ein Social-Media-Manager bei der BAG SH angestellt werde, der auch für die Beratung der Mitgliedsverbände zur Verfügung steht.

In der sich daran anschließenden Diskussion stellten Patricia Carl, Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e.V., und Lars Kroll, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, LV der DMSG in Baden-Württemberg (AMSEL), ihre Erfahrungen und Positionen zum Thema dar. Einige Teilnehmer warnten aber davor, die bislang praktizierte und sich bewährte Form der persönlichen Beratung (face-to-face) nicht „unter den Tisch“ fallen zu lassen. Sie sollte nach wie vor als ein Kern des Selbstverständnisses der Selbsthilfe parallel zu den neuen digitalen Angeboten praktiziert werden.

Frau Anke Zetlitzer, BAG SH, berichtete anschließend über das Projekt „Selbsthilfe und betriebliches Gesundheitsmanagement“, dessen Leitung sie innehatte. Die Ergebnisse liegen nunmehr zusammengefasst ebenfalls in einem Leitfaden als Orientierung für die Selbsthilfeverbände vor. Zu diesem Problemkreis herrscht auch noch sowohl bei Unternehmen als auch bei den Verbänden ziemliche Unkenntnis vor. Zwei Erfahrungsbeispiele aus der Praxis des betrieblichen Gesundheitsmanagements präsentierten der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V.

Im dritten Themenschwerpunkt stellte Frau Sonja Liebherr, BAG SH, das Konzeptpapier der BAG SH zur „Lebensweltorientierten Selbsthilfe“ vor. Dieses fußt auf der Prämisse, dass die Selbsthilfe sich als Akteur sichtbar und erlebbar in verschiedenen Lebenswelten machen müsse und in diese hineinwirken solle. Beispiele solcher Lebenswelten sind u.a.: Kindertageseinrichtung, Schule, Pflegeheim/Seniorenheim, Wohnquartier/Kommune, Sportverein, Selbsthilfe selbst/an sich. An ebenfalls zwei Anwendungsbeispielen aus dem Verband Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. und dem Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. wurden erste Erfahrungen und Anregungen aufgezeigt.

Abschließend informierte Frau Liebherr zum Handlungsleitfaden der BAG SH für Mitgliederbefragungen. Die BAG SH bietet ab 2017 über ihre Person ein Prüfungs- und Beratungsangebot für die Mitgliedsverbände zu diesem Themenkreis an. 

Hier die vorgenannten Arbeitsmaterialien (pdf):

https://www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de/index.php?menuid=411&downloadid=1552&reporeid=3080

https://www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de/index.php?menuid=411&downloadid=1550&reporeid=3080

https://www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de/index.php?menuid=411&downloadid=1551&reporeid=3080

https://www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de/index.php?menuid=411&downloadid=1553&reporeid=3080

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung liegt vor (SH-NEWS 2016/138 vom 02.12.2016)

(04.01.2017)

UN-Behindertenrechtskonvention - Fachtagung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

(LAG SH/lei) Am 29.11.2016 fand auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) eine Fachtagung zur Vorstellung des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Freistaat Sachsen im Tagungszentrum der MESSE DRESDEN statt. 
Eingeladen waren dazu Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, kommunaler Verbände, die Mitglieder des Sächsischen Landesbehindertenbeirates (SLB), der Landespolitik sowie Mitglieder aus den themengebundenen Arbeitsgruppen, die aktiv an der Erstellung des  Aktionsplanes mitgewirkt haben. Unter den Teilnehmern befanden sich zahlreiche Vertreter aus dem Vorstand und den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH).

In ihrer Eröffnungsrede zog die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), Frau Barbara Klepsch, ein positives Resümee über den Erarbeitungsprozess des Aktionsplanes. Dieser Prozess stelle für sie selbst eine Bereicherung ihrer Tätigkeit als Ministerin dar. Die notwendige Überzeugungsarbeit in den einzelnen Ministerien war eine spürbare Herausforderung für diese Verwaltungsebene. 
Sie schätzte ein, dass es ein solch umfangreiches Beteiligungsverfahren, wie es bei der Erarbeitung praktiziert worden ist, bislang im Freistaat noch nicht gegeben habe. Nunmehr komme es darauf an, alle Ebenen der Gesellschaft bei der weiteren Umsetzung mit auf den Weg zu nehmen. Die bereits begonnene Öffentlichkeitskampagne zum Aktionsplan unter dem Motto: „Behindern verhindern – Zeit für barrierefreies Handeln!“ soll mit bewusst etwas provokativ formulierten Slogans Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlichkeit erzeugen. Die Resonanz auf die Kampagne sei bislang fast nur positiv.

Im Weiteren nahm Herr Torsten Nitzsche vom SMS als Projektkoordinator des federführenden Staatsministeriums einen Rückblick auf den Erstellungsprozess des Aktionsplanes vor und zog ein Resümee.

Ausgangspunkt sei der Koalitionsvertrag der Staatsregierung vom 23.10.2014 gewesen, in der die Erarbeitung eines Aktionsplanes als Aufgabe formuliert wurde. Der offizielle Startschuss erfolgte am 02.06.2015 durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG), deren Aufgabe in der Prozessbegleitung, -steuerung und –koordinierung bestand. Laut Koalitionsvertrag sollte der Aktionsplan schon Ende 2015 vorgelegt werden. Diese Zeitschiene war aber nicht umsetzbar. Intensiv haben sich die Verbände in die fünf Arbeitsgruppen eingebracht, wobei deren Mitarbeit im Sinne eines „konsultativen Verfahrens“ erfolgte, d.h. sie wurden eigentlich“ nur nach ihrer Meinung gefragt“.

Eine kritische Bilanz zog er zur Fachtagung am 18.04.2016, auf der der erste Entwurf des Aktionsplanes vorgestellt worden ist. Die auf dieser Tagung ausschließlich mündliche Präsentation der Zwischenergebnisse war eigentlich als „Gleichbehandlung“ aller Teilnehmer gedacht gewesen. Dieses Verfahren hat sich nicht bewährt, was sich auch in der starken Kritik der Verbände widerspiegelte. Der nunmehr vorgelegte Aktionsplan ist am 08.11.2016 vom Kabinett verabschiedet worden und ist jetzt der breiten Öffentlichkeit zugänglich. Maßnahmen zur Sensibilisierung wurden bereits 2016 mit einer Dachkampagne eingeleitet und weitere erste konkrete Schritte begonnen, wie das Arbeitsamtsprogramm „Wir machen das!“, die Erhebung von Grundinformationen zur Bestandsanalyse von Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Projekt „Barrierefreiheit in Kunst- und Kultureinrichtungen“.

Frau Dr. Martina Maier, Referentin Sächsisches Staatsministerium für Kultus, gab ihrerseits Einblicke in die Erstellung des Aktionsplanes aus Sicht einer Projektgruppenleiterin – Arbeitsgruppe „Bildung“. Bemerkenswert war in ihren Ausführungen, dass sie den Lernprozess der Ministeriumsvertreter in den Arbeitsgruppen als besonders nützlich und zielführend heraushob.

Herr Steven Brentrop, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen, berichtete über die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppentätigkeit aus Sicht eines Beteiligten aus den Verbänden am Beispiel der Arbeitsgruppe „Partizipation und Teilhabe“.

Daran schloss sich eine Podiumsdiskussion an, an der die Staatsministerin Frau Barbara Klepsch, der Landesbehindertenbeauftragte Herr Stephan Pöhler und der Projektkoordinator aus dem SMS Herr Torsten Nitzsche teilnahmen. Die Teilnehmer an der Veranstaltung hatten dabei die Gelegenheit, direkt Fragen zu stellen bzw. Positionen zu äußern.

Von den Podiumsteilnehmern wurde nochmals unterstrichen, dass mit der Erarbeitung des Aktionsplanes ein wichtiger und notwendiger Schritt im Freistaat Sachsen in Gang gesetzt worden sei und unterschiedliche Akteure mit spezifischen Interessen an einen Tisch und in die aktive Mitarbeit gebracht wurden.

Herr Pöhler begrüßte, dass im Plan generell keine grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalte formuliert seien, gab aber zu bedenken, dass  keine ressortunabhängige und übergreifende Normenkontrolle vorgesehen sei. Frau Klepsch betonte ihrerseits, dass die Umsetzung des Planes nunmehr bis in die Kommunen und Verbände „runtergebrochen“ werden müsse, auch wenn es sich um einen Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung handelt. Herr Nitzsche erläuterte nochmals nach einer kritischen Anfrage aus dem Publikum die Rolle, Stellung und Wirkweise der IMAG.

Der Landesbehindertenbeauftragte Stephan Pöhler fasste in seinem Schlusswort den Prozess der Planerarbeitung zusammen und hob folgende Gesichtspunkte hervor:

  • mit der Planvorlage ist erst ein Zwischenziel erreicht;
  • er steht voll hinter dem Aktionsplan;
  • der Plan entspricht in manchen Bereichen nicht allen seinen Vorstellungen;
  • er hätte sich ein externes Gesetzesmonitoring mit Normenkontrolle gewünscht;
  • ein Streit in der Sache ist positiv und als Stärke zu werten;
  • den Weg der Offenheit, Transparenz und des Dialoges weiterführen;
  • das Motto „Wen ich achte, den fordere ich“ ist als Credo der Einbeziehung der Betroffenen zu werten;
  • Ansatzpunkt der Arbeit muss weiterhin die in der Präambel zur UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Formulierung sein, „…dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut führen wird, …“
  • alle Ressorts haben Maßnahmen beschlossen und diese sind in den Doppelhaushalt 2017/18 eingestellt;
  • Maßnahmen, die sich aus dem Aktionsplan ergeben aber nicht in der Verantwortlichkeit der Staatsregierung liegen, wie in Richtung Bund, Kommunen, Verbände sind weiter zu verfolgen;
  • der Landesbehindertenbeauftragte versteht sich als Monitoringstelle für die Umsetzung des Planes. In diesem Zusammenhang sollen die jährlichen offenen Tagungen mit den kommunalen Behindertenbeauftragten eine wichtige Rolle spielen und inhaltliche Schwerpunktthemen des Aktionsplanes behandeln.

Der Vorstand der LAG SH und die Arbeitsgruppenmitglieder aus den Reihen der Verbände der LAG SH unterstreichen erneut die Notwendigkeit und die Bereitschaft, sich aktiv in die nunmehr anstehende Umsetzung des Aktionsplanes einzubringen. 
U.a. müssen die Bemühungen der Staatsregierung durch gleichartige Initiativen der Landkreise/Kommunen, aus dem Bereich Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich ihrer Vereinigungen, durch geförderte Maßnahmen und Projekte der Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie aus dem Bereich der Betroffenen und ihrer Selbsthilfestrukturen selbst ("Inklusion von unten") sinnvoll ergänzt und unterstützt werden.

Es gilt auch gerade und jetzt umso mehr: Nichts über und ohne uns!

 

http://www.soziales.sachsen.de/download/Soziales/Aktionsplan.pdf

Spitzengespräch des Vorstandes der LAG SH mit Landesbehindertenbeauftragten (SH-NEWS 2016/133 vom 10.11.2016)

(03.01.2017)

Sächsischen Aktionsplan gemeinsam und zügig umsetzen

(LAG SH/lei) Am 27.10.2016 trafen sich Vertreter des Vorstandes der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) turnusmäßig mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler zu einem Spitzengespräch. Von Seiten der LAG SH nahmen daran teil: Herr Helfried Barth, stellvertretender Vorstandsvorsitzender; Frau Roselore Sickert; Herr Dr. Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender (zeitweise) und im Auftrag des Vorstandes Herr Dr. Frieder Leistner, Leiter der Koordinierungsgruppe Sächsischer Landesaktionsplan der LAG SH Sachsen.

Die Vertreter der LAG SH informierten zunächst über aktuelle Fragen und Probleme der Verbandsarbeit seit der Neuwahl des Vorstandes am 4. Mai 2016. Die Verbandsarbeit war und ist aktuell geprägt von der Umsetzung der mit der Vorstandsneuwahl begonnenen Umsetzung der strategisch-inhaltlichen Neuausrichtung der Zielrichtung und Aktivitäten der LAG SH für die Jahre 2016-2019. Dieser Prozess gestaltet sich kompliziert und bedarf Geduld aber auch Zielstrebigkeit und Konsequenz im Handeln und Treffen auch teilweise unbequemer Entscheidungen.

Die schwierige Finanzierung der LAG SH behindert nach wie vor eine planmäßige, gesicherte und zielführende Arbeit der LAG SH als Dachverband. Hoffnungen und Erwartungen, dass im neuen Doppelhaushalt 2017/2018 der Staatsregierung diesbezügliche Verbesserungen enthalten sind, sehen die Vertreter der LAG SH eher zurückhaltend bis skeptisch.

Breiten Raum des gemeinsamen Gespräches nahm das Thema „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ ein. Beide Seiten stellten mit Genugtuung fest, dass die Sächsische Staatsregierung nunmehr einen Aktionsplan erarbeiten ließ und vorlegt. Solch einen Plan forderten die Selbsthilfeverbände und verschiedene politische Kräfte in Sachsen schon seit 2009 ein. Des Weiteren wurde positiv von den Gesprächsteilnehmern hervorgehoben, dass von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als federführendes Ministerium mehrere Vertreter aus den Selbsthilfe- und Behindertenverbänden in die fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen zur aktiven Mitarbeit eingeladen und einbezogen waren.

Im Weiteren nahm der Landesbehindertenbeauftragte zu den kritischen Erfahrungen Stellung, die von den im Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess mitwirkenden Selbsthilfevertretern gewonnen wurden. Er teilte die Mehrzahl der darin formulierten Positionen. Er wird den Prozess der Umsetzung des Aktionsplanes aufmerksam und kontinuierlich begleiten, kontrollieren und im Rahmen von Fachtagungen regelmäßig hinterfragen. Besonders freue er sich, dass noch in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Inklusionsgesetz verabschiedet werden soll, das das aktuelle Sächsische Integrationsgesetz ablöst. 
Im Rahmen des neuen Inklusionsgesetzes soll die Rolle des Landesbehindertenbeauftragten spürbar gestärkt werden.

Nicht zufriedenstellend schätzte der Beauftragte ein, dass keine umfängliche Normenkontrolle von Aktionsfeldern und Gesetzen im Aktionsplan verankert sei und diese nur den jeweiligen Ressorts obliege. Abschließend erläuterte er nochmals aus seiner Sicht die Rolle und Position der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes, die von den Vertretern der Selbsthilfe besonders kritisch gesehen wurde.

Der Aktionsplan wird am 08.11.2016 vom Kabinett verabschiedet und dann der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. Für den 29.11.2016 wird das SMS zu einer Fachtagung einladen, auf der der Aktionsplan öffentlich vorgestellt und der weitere Umsetzungsprozess diskutiert werden soll.

Darüber hinaus erörterten die Teilnehmer des Gespräches Fragen und Erfahrungen zur Arbeit der ÖPNV-Strategie-Kommission des Freistaates Sachsen, in der mittelbar die LAG SH Sachsen über die Arbeitsgruppe Infrastruktur/Fahrzeuge eingebunden ist.

Der Landesbehindertenbeauftragte informierte abschließend über den Termin seines Neujahrsdialoges am 09.01.2017 und die offene Beratung mit den Kommunalen Behindertenbeauftragten am 06.02.2017.In beiden Beratungen wird die Umsetzung des Aktionsplanes thematisch im Mittelpunkt stehen.

Das nächste Spitzentreffen des Vorstands der LAG SH mit dem Landesbehindertenbeauftragten der Staatsregierung wurde für den 06.04.2017 vereinbart.

Kabinett beschließt Aktionsplan (SH-NEWS 2016/130 vom 08.11.2016)

(03.01.2017)

Klepsch: Gemeinsam »Behindern verhindern!«

(PM, Red/mbg) Die Sächsische Staatsregierung definiert die Stärkung der Teilhabe von Behinderten als zentrales Anliegen. Das Kabinett der Sächsischen Landesregierung hat dazu den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen.
Die konsequente Umsetzung der UN-BRK ist eine zentrale Zielstellung im aktuellen Koalitionsvertrag. Mit dem Aktionsplan der Staatsregierung wird der Prozess zielgerichtet fortgesetzt. Bereits Erreichtes wird dargelegt und notwendige Maßnahmen werden abgeleitet und beschrieben.

»Der Aktionsplan der Staatsregierung ist mir eine Herzensangelegenheit. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir wollen gemeinsam Behindern verhindern! Mit unserem Aktionsplan setzen wir uns konkrete Ziele und legen konkrete Maßnahmen fest«, betonte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Plan benennt die jeweiligen Zuständigkeiten und den Zeitrahmen. Darüber hinaus regelt er die Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen.

»Wir haben uns bei der Erstellung des Planes für umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten vieler Akteure entschieden«, unterstreicht die Staatsministerin. Der nun vorliegende Plan wurde unter Beteiligung der Akteure der Verbände der Menschen mit Behinderungen, der Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Das Sozialministerium hatte die Federführung. Darüber hinaus wurde zweimal das Online-Beteiligungsportal der Staatsregierung genutzt, um allen Bürgern die Möglichkeit der Information und der Mitarbeit zu geben.

»Alle Ressorts haben an diesem Plan mitgearbeitet. Die Umsetzung des Aktionsplanes ist ebenso Aufgabe aller Häuser. Denn nur wenn alle mitmachen, kann es gelingen, mehr gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen«, betonte Barbara Klepsch.

Der Aktionsplan enthält über 200 Maßnahmen aus allen Politikfeldern. Zu jeder Maßnahme wurden sowohl die Verantwortlichkeiten, Zeiträume als auch die Kosten möglichst verbindlich festgelegt. Ziel ist es, jede Maßnahmen genau zu planen, durchzuführen und nach Abschluss evaluieren zu können.

»Mit dem Aktionsplan wird Inklusion weiter gestärkt. Behinderten Menschen muss in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am Leben garantiert werden. Der Freistaat Sachsen wird beispielsweise verstärkt in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal investieren. Wir haben das Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das« zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen aufgelegt. Wir fördern vielfältige Investitionen in die Barrierefreiheit. Zum Beispiel die Barrierefreiheit von Kunst- und Kultureinrichtungen. Der Aktionsplan macht die Vielfalt der dazu nötigen und möglichen Maßnahmen sichtbar«, erklärte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Rückfragen an Pressesprecherin Annett Hofmann:mailto:presse@sms.sachsen.de

Kommentar:

Die Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) begrüßen, dass sich die Staatsregierung nunmehr zu einem Aktionsplan durchgerungen hat. 
Sie machen jedoch erneut und nachdrücklich darauf aufmerksam, dass der Aktionsplan trotz gegenteiliger Forderungen der Betroffenen ausschließlich Aufgaben zusammenfasst, die den unmittelbaren Verantwortungsbereichen der Ministerien entsprechen.

Eine erfolgreiche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft, die umfassende Sicherung ihrer Teilhabe und Gleichstellung erfordert jedoch die gezielte und verantwortungsbewusste Einbeziehung und die aktive Mitwirkung weiterer Partner, u.a. der Kommunen, der Wirtschaft und ihrer Verbände sowie von Lehre und Forschung. Dazu macht der Aktionsplan keine hinreichenden Vorgaben.

Unverzichtbar ist auch die unmittelbare Einbeziehung der von Behinderung und chronischer Erkrankung Betroffenen selbst. Die Planung, detaillierte Ausarbeitung und Realisierung von Inklusionsmaßnahmen ohne ihre direkte Mitwirkung führt kaum zum Ziel.
Deshalb sind  neben staatlichen und kommunalen Entscheidungen und Maßnahmen die Vorschläge, Forderungen und Lösungsansätze der Betroffenen wichtige Ausgangspunkte für eine erfolgreiche Inklusion. "Inklusion von oben" muss effektiv mit "Inklusion von unten" verbunden werden.
Die dazu notwendigen Partnerschaften und Projekte sind in erster Linie über und durch die Selbsthilfeorganisationen zu gestalten. Das setzt u. a. auch neue Überlegungen zu ihrer Förderung voraus.

Lokaltermin mit der Kirnitzschtalbahn (SH-NEWS 2016/131 vom 08.11.2016)

(03.01.2017)

ÖPNV-Projekt testet Rampen an historischer Straßenbahn

(LSKS/kv) Am 03.11.2016 wurde das ÖPNV-Projektteam zur Vor-Ort-Besichtigung in den Betriebshof der OVPS ins Kirnitzschtal eingeladen.

Schon seit vielen Jahren fordert das Projekt die Herstellung einer Nutzbarkeit der Kirnitzschtalbahn auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung. Unter Beachtung der vorherrschenden naturräumlichen beengten Gegebenheiten in Verbindung mit dem Einsatz historischer Fahrzeuge, kann bis zum Frühjahr 2017 die Umsetzung eingeschränkt barrierefreier Verhältnisse an den beiden Endhaltestellen erfolgen.

In diesem Sinne sollte vorab ein Rampenmodell begutachtet und getestet werden, das nach dem geplanten Ausbau der beiden Endhaltestellen „Kurpark“ und „Lichtenhainer Wasserfall“ stationär zum Einsatz kommen kann, um auch für Rollstuhlnutzer eine eingeschränkte Barrierefreiheit zu realisieren.

Die Vertriebsfirma demonstrierte die Funktionsweise und Handhabung der favorisierten Rampe im Beisein des durch die Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz (OVPS) mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros.

Vom Auftraggeber OVPS wirkte u. a. der Geschäftsführer Uwe Thiele. Der Behindertenbeauftragte Michael Clauß vertrat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Seitens des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) kamen sowohl Thomas Naumann, KB Stelle für barrierefreies Planen und Bauen, als auch Kerstin Vietze, Koordinatorin des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“.

Bei der Begutachtung wurden Höhenverhältnisse entsprechend dem geplanten Bahnsteigumbau simuliert.

Beim Test konnte die mobile Rampe überzeugen. Ein Vorteil ist, dass sie einrollbar und somit relativ platzsparend zu verstauen ist. Weiterhin ist es bei Bedarf möglich, die Rampen nachträglich zu verlängern oder zu verkürzen. Im Hinblick auf ggf. zukünftige Investitionen oder Bedarfe könnten auch weitere Haltestellen mit der gleichen Lösung ausgestattet werden

Alle erforderlichen Maße entsprechen bzw. übersteigen sogar die Anforderungen an eingeschränkt barrierefreie Bedingungen, z. B. in folgenden Punkten:

  • Rangier- und Wendefläche vor der ausgelegten Rampe beträgt mindestens 150 cm x 150 cm (Länge x Breite)
  • Die lichte Breite der Rampe ist 91 cm und somit breiter als die geforderte Mindestbreite von 80 cm
  • Die maximale Nutzlast liegt bei 300 kg
  • Die Längsneigung beträgt in Abhängigkeit vom Wagentyp bis etwa 18%, wobei das Personal bei Bedarf zur Hilfeleistung verpflichtet ist
  • Rutschhemmende Rampenoberfläche.

Im Zuge der Realisierung des Vorhabens steht das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ auch weiterhin gern zur Verfügung. Nach Realisierung des Bauvorhabens soll es auch einen Termin zur optimalen Stellplatzordnung für Rollstühle bzw. weitere Hilfsmittel geben.

Hier noch einige Bilder:

Eingerollte mobile Rampe vor der KirnitzschtalbahnDie mobile Rampe im eingerollten Zustand, Quelle: Ingenieurbüro Karsch Pirna

Ausgelegte Rampe aus der Tür der Kirnitzschtalbahn auf HolzpaletteDie Teilnehmer begutachten die ausgelegte Rampe, Quelle: Ingenieurbüro Karsch Pirna

Ein Rollstuhlfahrer testet die ausgelegte RampeTest der Rampe durch Rollstuhlnutzer Thomas Naumann, Quelle: LSKS/kv

Inklusion im Fokus (SH-NEWS 2016/132 vom 09.11.2016)

(03.01.2017)

Erste Ergebnisse aus dem Projekt Inklusionsnetzwerk Sachsen

(LAG SH/kh) Zum bereits zweiten Mal kam der Arbeitskreis des „Inklusionsnetzwerks Sachen“ am 03.11.2016 zusammen, um in einer Runde aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorliegende Ergebnisse zu betrachten und über den weiteren Verlauf des Projektes zu beraten.

An der Beratung im Selbsthilfenetzwerk Sachsen nahmen der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) Dr. Matthias Müller, der Projektbeauftragte des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) Jörg Schirdewahn, die Projektkoordinatorin Kerstin Helm, die Mitarbeiterinnen aus dem IT-Bereich Susanne Rößner, Heike Engelien und Elke Eichenberg, die Projektmitarbeiterin Barbara Böhme sowie die ehrenamtliche Mitarbeiterin Christine Jeglinsky teil.

Fokus der jetzigen Projektphase

Um die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der selbstbestimmten Teilhabe und des bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft im Freistaat Sachsen durch Netzwerkaufbau, die Unterstützung inklusiver Projekte sowie Öffentlichkeitsarbeit realisieren zu können, werden in der ersten Projektphase aus der Selbsthilfe heraus Strategien und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit und der Gewinnung neuer Zielgruppen für Inklusion geschaffen. 
Das Ziel besteht darin, die im Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie in den Aktionsplänen der Landkreise und Kommunen enthaltenen Maßnahmen durch Aktivitäten aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, insbesondere ihrer Selbsthilfevereinigungen zu ergänzen - "Inklusion von unten".

Sowohl der Netzwerkaufbau innerhalb und außerhalb der Selbsthilfestrukturen als auch die Strategieentwicklung für die mediale Umsetzung des Projektes u. a. über Druckerzeugnisse, Apps und einem Online-Portal für das Netzwerk stehen dabei im Vordergrund. Letztere sollen nicht nur der Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung potentieller Projektpartner dienen, sondern auch Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitarbeit sichtbar machen, den Erfahrungsaustausch fördern sowie Begegnungsmöglichkeiten schaffen.

Bisherige Projektergebnisse aus der ersten Projektphase

Im Sinne der Erstellung von Strategien zum Netzwerkaufbau wurde eine umfangreiche Recherche und Dokumentation vorhandener und potentieller Netzwerkpartner innerhalb und außerhalb der Verbandsstrukturen durchgeführt. Auch konnten bereits bestehende Inklusionsprojekte in Sachsen recherchiert und Ideen für potentielle Projekte innerhalb des Inklusionsnetzwerkes zusammengetragen werden. Ein Fokus dieser Projekte soll beispielsweise auf der Förderung des Inklusionsgedankens bei jungen Menschen in Schulen und Universitäten liegen.

Im Zuge des Netzwerkausbaus nahm die Projektkoordinatorin Kerstin Helm zudem an den Inklusionstagen 2016 in Berlin teil, bei denen auch die Bedeutung von Netzwerken für den inklusiven Sozialraum und die Notwendigkeit einer bundesweiten Zusammenarbeit sowie Bekanntmachung von Best-Practice-Beispielen wiederholt betont wurden.

SH-News zu den Inklusionstagen

Auch hinsichtlich der technischen Umsetzung der Projektaufgaben konnten in den vergangenen Monaten grundlegende Ergebnisse erzielt werden. So führten die IT-Mitarbeiterinnen eine intensive Recherche zu technischen Lösungen durch und begannen mit dem Erstentwurf sowie den ersten Schritten zur Realisierung der Android-Apps wie auch des Online-Portals. Aufgrund eines abwägenden Vergleichs von Content Management Systemen (CMS) fiel die Entscheidung für ein geplantes Online-Portal auf Typo3, der sich eine intensive Einarbeitung in dieses CMS anschloss.

Auch inhaltlich konnten bereits die ersten Entwürfe für diese medialen Angebote entwickelt werden. So sollen u. a. Best-Practice-Beispiele zu den einzelnen Themenbereichen des Landesaktionsplanes eine zentrale Rolle in diesen spielen. Zudem kann das Projekt nach den ersten Projektmonaten auch auf eine grundlegende Entwurfsplanung zu Layout und Druckmaterialen zurückgreifen.

So konnten im Gesamtergebnis Rückstände aufgrund einer mangelhaften Dokumentation der in der ersten Projektphase erbrachten Leistungen und einer fehlenden Übergabe beim Personalwechsel in der Projektkoordination weitgehend aufgearbeitet werden.

Aufgrund der Entwicklungen seit der Beantragung des Projektes im Dezember 2015 wurde zudem eine Änderungsbeantragung zur Anpassung des inhaltlichen Projektablaufes an die neuen Gegebenheiten gestellt, in deren Mittelpunkt die Ergänzung der Aktivitäten der Staatsregierung und einiger Kommunen/Landkreise durch Einbindung der Selbsthilfe und ihrer Strukturen – und damit eine „Inklusion von unten“ – steht.

Ausblick auf die weitere Projektarbeit

Im Fokus der weiteren Projektarbeit in der ersten Projektphase steht die Weiterentwicklung der Entwürfe für die angestrebten technischen Lösungen – sowohl auf inhaltlicher, gestalterischer als auch auf programmtechnischer Seite. Es sollen bereits erste Möglichkeiten der Kontaktaufnahme von interessierten Akteuren, der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen wie auch des Informationstransfers zum Thema Inklusion geschaffen werden.

Auch die Fortführung des Netzwerkaufbaus nimmt einen zentralen Platz in der weiteren Arbeit der Projektgruppe ein. Neben einer intensivierten Recherche möglicher Netzwerkpartner innerhalb und außerhalb der Strukturen für Menschen mit Behinderungen sollen Instrumente zur zeitnahen Ansprache dieser geschaffen werden wie u. a. ein Werbebrief mit detaillierten Informationen zum Projekt sowie Erfassungsbögen für potentielle Netzwerkpartner. Auch eine Fragebogenentwicklung zur Evaluation der Projektphase durch Feedback von ersten Netzwerkpartnern ist geplant.

In grafischer Hinsicht sind u. a. die Fertigstellung des Logos und Corporate Designs sowie die Erstellung erster Druckmaterialien geplant. Auch sollen bereits Entwürfe für zukünftige Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Roll-Ups erstellt werden. Zum weiteren Ausbau der Öffentlichkeit zum Projekt und zur Verbreitung des inklusiven Gedankens sowie zur Netzwerkpartner-Akquise ist zudem ein Seminar im Rahmen des Fachtages „Medien und Menschen mit Behinderungen“ der LAG SH am 18.11.2016 vorgesehen. Auch sind u. a. die Konzeption weiterer Workshops zum Austausch und als Begegnungsmöglichkeit von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Werbung in verschiedensten Medien angedacht.

Im Hinblick auf die nächsten Projektabschnitte sollen zudem Gespräche mit möglichen Mitarbeitern im Grafikbereich (insbesondere im Bereich der CSS-Programmierung) geführt sowie die ehrenamtliche Mitwirkung am Projekt ausgebaut werden.

Der Arbeitskreis kommt bereits am 15.12.2016 wieder zusammen, um die bisherige Projektphase in vollständiger Runde zu evaluieren und Schlüsse für die Weiterarbeit im Projekt im kommenden Jahr zu ziehen.

ÖPNV-Projekt wirkt bei Inklusionstagen 2016 mit (SH-NEWS 2016/124 vom 26.10.2016)

(15.11.2016)

Projektteam folgt Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

(LSKS/kv/kh) Am 13.10./14.10.2016 fanden die Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berliner Congress Center (BCC) statt.

In diesem Jahr wurde das 10. Jubiläum des Beschlusses zur UN-Behindertenrechtskonvention begangen und ein Rückblick gewagt. Dieser erfolgte u. a. durch die Vorstellung erfolgreicher Projekte. Schwerpunktthema war der „Inklusive Sozialraum“.

Gesprächsrunde zum inklusiven Sozialraum

Nach einführenden Worten durch Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und einem Vortrag zu „10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention“ durch Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim/HEID Genf, gab es eine Gesprächsrunde zum inklusiven Sozialraum mit prominenter Besetzung, hier kam u. a. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu Wort.

In der Diskussion zeigte sich insbesondere, dass es auch in Zukunft noch vieles zu tun gibt. Nach der internationalen Prüfung zur Umsetzung der UN-BRK, hat Deutschland über 60 Kritikpunkte erhalten. So gibt es noch viele Defizite in der Erreichbarkeit von Freizeiteinrichtungen wie u. a. Restaurants oder Kinos. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen ist zwar gesunken, jedoch ist die allgemeine Arbeitslosenquote viel deutlicher gesunken. Diese Zahlen dieser beiden Gruppen klaffen im Ergebniss also immer mehr auseinander. Jedoch wird ein Bewusstseinswandel (auch in der Privatwirtschaft) durch den drohenden Fachkräftemangel erwartet und erhofft. Zum neuen Bundesteilhabegesetz muss gesagt werden, dass die Einbeziehung umfangreicher vorliegender Positionen zahlreicher Selbsthilfeorganisationen berücksichtigt werden müssen. Viele Erwartungen an das Gesetz wurden in seiner bisherigen Form noch nicht erfüllt.

Positiv ist hervorzuheben, dass ehemaligen Angehörigen von Behindertenwerkstätten, die auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen, ein Rückkehrrecht in die Werkstatt gewährt werden soll. Es ist ebenso begrüßenswert, dass das Vermögen der Ehepartner von Menschen mit Behinderungen in Zukunft nicht angetastet werden darf.

Zum Bundesteilhabegesetz hätte es noch mehr Anmerkungen und Diskussionsbedarf gegeben. Bedauerlicherweise wurde an dieser Stelle keine Diskussion zugelassen.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion wurde zudem immer wieder die Bedeutung von Netzwerken und Initiativen von und mit Betroffenen und damit einer Inklusion „von unten“ betont. Die Teilnehmer waren sich einig, dass alle zur Umsetzung der UN-BRK an einem Strang ziehen müssten – insbesondere auf lokaler Ebene. Jeder müsse den sozialen Raum als gemeinsamen Raum verstehen, sich seiner Verantwortung bewusst sein und überlegen, wie er zur Inklusion beitragen könne. Frau Bentele unterstrich diesbezüglich, dass Menschen mit Behinderungen selbst die Spinne im Netz sein sollten, um auch die Mitbestimmung der Betroffenen zu verbessern. Zudem müsse man inklusive Strukturen verbessern und bspw. mehr Informationen in Leichter Sprache anbieten.

In diesem Sinne nahm auch die Projektkoordinatorin des „Inklusionsnetzwerks Sachsen“ Kerstin Helm an der Veranstaltung teil, um über persönliche Gespräche mit anderen Akteuren im Bereich Inklusion das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen (LAG SH) bekannter zu machen und Netzwerkpartner für dieses zu gewinnen. Das Projekt zielt nicht nur auf eine Inklusion „von unten“ über Netzwerke und die Initiierung inklusiver Projekte ab, sondern will ebenfalls aktuelle und barrierefreie Informationen zu diesen u. a. in Leichter Sprache anbieten. Der große Rahmen der Veranstaltung gestaltete das persönliche Aufeinandertreffen zwar schwierig, einige vielversprechende Kontakte, Hinweise und Ideen konnten jedoch für das Projekt gewonnen werden.

Projektpräsentation im Rahmen der Workshops

Die Teilnehmer besuchten anschließend verschiedene Workshops zu folgenden Themen: Mobilität, Wohnen, Deinstitutionalisierung, Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen, Beratung und Partizipation, Freizeit, Kultur und Sport, Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

Zur Gestaltung des Workshops „Mobilität“ wurde u. a. das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ geladen. Zunächst erfolgte durch die Projektkoordinatorin Kerstin Vietze eine Vorstellung des Projektes als gutes regionales Beispiel. Einsicht in den Vortrag können Sie gern unter nachstehendem Link nehmen.

Projektpräsentation zu den Inklusionstagen 2016

Anschließend wurden in Form von Gruppenarbeit Fragen zum inklusiven Sozialraum bearbeitet. Dabei wurden u. a. folgende Sachverhalte diskutiert bzw. vom Projekt eingebracht:

  • Eine geeignete Plattform zum Austausch diverser Projekte auf Bundesebene ist begrüßenswert, um u. a. von den unterschiedlichen Erfahrungen und Anregungen verschiedener Akteure zu profitieren.
  • Ein Förderprogramms zum Haltestellenausbau auf Bundes- bzw. Länderebene wurde angeregt, um der Forderung der Bundesregierung bis 2022 einen vollständigen barrierefreien ÖPNV zu schaffen, näher zu kommen.
  • Auch bei Bürgerbussen, die z. T. das ÖPNV-Angebot in sehr ländlichen Gegenden ersetzen, sollte auf eine Ausstattung mit Rampe für Rollstuhlnutzer geachtet werden bzw. bei Bedarf schnell nachgerüstet werden. Es ist darauf zu achten, dass bei diesem begrüßenswerten Angebot, nicht die Grenzen des ehrenamtlich Leistbaren überschritten werden und sich die eigentlichen Aufgabenträger aus der Verantwortung der Daseinsvorsorge im ÖPNV ziehen.
  • Für viele Menschen ist Fahrgastinformation in leichter Sprache (z. B. über Flyer und/oder Internetauftritt) eine Maßnahme, die den Betroffenen einen großen Nutzen erweist, und deshalb ausgebaut werden sollte.
  • Hinsichtlich derzeitiger bundesweiter Diskussionen über die Mitnahme von E-Scootern müssen die Hersteller klare Angaben machen, welche der über 400 auf dem Markt befindlichen Modelle ÖPNV-geeignet sind und welche nicht, in einem zweiten Schritt sind dann Maßnahmen zu treffen, damit die als geeignet eingestuften Modelle befördert werden können.

Eine weitere Erkenntnis, die während des Workshops gewonnen wurde, ist die verstärkte Notwendigkeit von Netzwerken – auch auf Bundesebene – sowie der Bekanntmachung von „Best Practice“-Beispielen, um den inklusiven Sozialraum voranzubringen. Beide Aspekte werden auch in der Arbeit des Selbsthilfenetzwerks Sachsen aufgegriffen und stehen u. a. in dem Projekt „Inklusionsnetzwerk Sachsen“ der LAG SH im Vordergrund.

Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen im Fokus

Der zweite Tag stand ganz im Zeichen des Themas Wahlen. Es wurden die Ergebnisse der Studie Wahlen durch die Forschergemeinschaft aus dem Blickwinkel verschiedener Disziplinen vorgestellt. Anschließend erfolgte eine Diskussionsrunde. Betont wurden dabei folgende Punkte:

  • Bundesweit ist etwa 85000 Menschen das Wahlrecht verwehrt, dies betrifft neben Menschen mit Behinderungen auch Patienten psychiatrischer Kliniken und strafverfolgte Personen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
  • Es bestehen je nach nach Bundesland große Unterschiede bezüglich des Anteils der Menschen , die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Bis 20 % der von der Wahl ausgeschlossenen Bürger erhalten trotzdem Wahlunterlagen und können somit Wahlen wahrnehmen.
  • Der Ausschluss von Wahlen wird u. a. durch eine nicht ausreichende Kommunikationsfähigkeit begründet. Es gibt jedoch immer bessere Möglichkeiten der Unterstützung/Hilfen für Menschein mit Kommunikationsschwierigkeiten. Diese müssen den betreffenden Menschen für die Wahlen nur zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen werden.
  • Wahllokale sollten barrierefreie Bedingungen für alle Menschen bieten, das umfasst z. B.  ebenerdige Bedingungen für Rollstuhlnutzer oder übersichtlich gestaltete Wahlzettel mit Leichter Sprache.
  • Als problematisch wird angesehen, dass über die Wahlfähigkeit von Personen eine richterliche Entscheidung erforderlich ist. Das Grundgesetz wird auf diese Weise außer Kraft gesetzt, zudem sind viele Richter mit der Anzahl der zu betreuenden Personen schlicht überlastet.
  • Die Bundesregierung und -politik ist nun am Zuge, unter Einbeziehung der Behinderten- bzw. Selbsthilfeverbände, aus der vorliegenden Studie Konsequenzen zu ziehen und eine Verbesserung der Situation herzustellen. Es muss geklärt werden, inwieweit der Wahlrechtsausschluss überhaupt legitimiert ist.

Die gesamte Studie kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Forschungsbericht zum Wahlrecht

Insgesamt war es eine sehr interessante Veranstaltung mit wichtigen aktuellen Themen. Schade ist nur, dass erst gegen Ende der Veranstaltung eine Diskussion für alle anwesenden Teilnehmer zugelassen wurde.

Training mit dem Niederflurbus der DVB

(15.11.2016)

Spezielles Angebot für Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer

(LSKS/kv) Am 22.10.2016 war es wieder soweit, der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) lud zum Mobilitätstraining in Dresden ein.

Dies geschah im Zuge des Projektes „ÖPNV/SPNV für alle“. Gemeinsam mit dem Projektpartner ,Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), wurden Trainingseinheiten für Rollator- und Rollstuhlnutzer angeboten.

Insgesamt sechs Teilnehmer und eine Begleitperson nutzen die Gelegenheit in Ruhe und unter Anleitung erfahrender Referenten zu üben. Eigentlich waren noch mehr Teilnehmer angemeldet, das herbstliche Wetter sorgte aber diesmal dafür, dass einige erkrankte Interessierte das Bett hüten mussten.

Für die verbliebenen Teilnehmer waren die Trainingsbedingungen jedoch – auch aufgrund der überschaubaren Trainingsgruppen – optimal. Das Wetter spielte ebenso mit und die teilweise aufkommende Kälte war im angenehm warmen Bus gut auszuhalten.

Sowohl das Rollator- als auch das Rollstuhltraining begannen mit einer theoretischen Einführung im Fahrzeug.

Dabei und auch beim darauf folgenden praktischen Training wurden folgende Fertigkeiten vermittelt.

  • Nutzung von analogen und internetbasierten Informationsangeboten
  • Beförderungsbedingungen
  • Kontaktaufnahme mit dem Fahrer
  • Nutzung verschiedener Haltestellenarten
  • Einsteigen/Aussteigen bzw. Einfahren/Ausfahren
  • Rampennutzung für Rollstuhlnutzer an eingeschränkt barrierefreien Haltestellen
  • Behindertengerechte Ausstattung der Niederflurbusse
  • Vorstellung des BLIS-Handsenders
  • Korrekte Postitionierung des Hilfsmittels im Fahrzeug
  • Auffinden eines Sitzplatzes
  • Gegenseitige Rücksichtnahme

Darüber hinaus wurde das gesamte Training über auf die Fragen der Teilnehmer individuell eingegangen.

Insgesamt eine gelungene Veranstaltung! Für die gute Zusammenarbeit mit den Referenten und der DVB AG an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Für alle Daheimgebliebenen noch ein kleiner Trost: Im Frühjahr 2017 werden weitere Trainingsangebote mit Bus, Tram und Bahn folgen. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig, z. B. auf unserer Internetseite und in unserem Kalender.

Verstärkung beim Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“

(07.06.2016)

Verstärkung beim Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“

(SH-NEWS 2016/076 vom 27.05.2016)

Zwei regionale Projektstellen nehmen ihre Arbeit auf

(LSKS/kv, jt) Seit Frühjahr 2016 betreibt der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) zwei neue Projektstellen für die vertiefte Bearbeitung der Gebiete Ostsachsen/Niederschlesien-Oberlausitz und Leipzig/Nordsachsen, um den öffentlichen Personnennahverkehr auch in diesen beiden Regionen barrierefreier zu gestalten.

Bereits seit den frühen 90er Jahren setzt sich der LSKS erfolgreich für die barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ein. Was mit anfänglichen Kontakten zur Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einer erfolgreichen sachsenweiten Projektarbeit mit zahlreichen ehren- und hauptamtlichen Partnern und Unterstützern aus Verkehrswirtschaft und Selbsthilfe etabliert.

Im Zuge des durch den Freistaat Sachsen geförderten Projektes "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen - Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung 2016 – 2018“ soll es auch wieder eine Projektstelle für die Region der Landkreise Leipzig/Nordsachsen geben und die laufende Projektarbeit im Raum Ostsachsen/Niederschlesien-Oberlausitz durch einen regionalen Projektmitarbeiter unterstützt werden.

Das Projekt ist auch weiterhin sehr an Ihrer Mithilfe interessiert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn unsere Betroffenenkompetenz im Zuge einer barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen oder Bahnsteigen gefragt ist oder wo wir Einfluss auf die Gestaltung neu einzusetzender Fahrzeuge nehmen sollten. Lassen Sie uns wissen, wo es in Ihrem Ort oder Bereich der Region Probleme gibt und wo Sie mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht allein in Bus und Bahn gelangen oder es entsprechend andere Barrieren gibt, denn: „ÖPNV ist für alle da“.

In diesem Sinne werden wir u. a. auch künftig gemeinsam mit ausgewählten Verkehrsunternehmen Mobilitätstrainings gestalten und je nach Bedarf gern weitere zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anregen bzw. etablieren.

Die Bearbeitung des Projektes obliegt nunmehr folgenden Stellen:

Projektkoordination und Großraum Dresden/Elbland:

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V.(LSKS)
Ansprechpartnerin: Kerstin Vietze
Telefon: 0351 479 35 013
 vietze@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Regionale Projektstelle Gebiet Ostsachsen/Niederschlesien-Oberlausitz

Behindertenverband Bischofswerda e. V./Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS)
Ansprechpartner: Thomas Naumann
Telefon: 0351 479 35 018
naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Regionale Projektstelle Gebiet Nordsachsen/Leipziger Land

Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentales e. V. (IVK)
August-Bebel-Str. 10, 04668 Grimma
Ansprechpartnerin: Jana Treffler
Telefon: 03437-919046
oepnv-shnw-treffler@gmx.de

Auf ehrenamtlicher Basis wirken als Projektverantwortlicher auch weiterhin Mario Gerth und Dr. Peter Münzberg als Projektbeauftragter mit.

Weitere Informationen zum Projekt entnehmen Sie bitte gern unserem Projektflyer und den Internetseiten des Selbsthilfenetzwerkes Sachsen.

[Download]

Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS

(07.06.2016)

Am 28.05.2016 fand in Dresden die ordentliche Mitgliederversammlung des Landesverbandes Selbsthilfe Köperbehinderter Sachsen e.V. statt. Unsere Verein wurde durch die Vorsitzende Kerstin Schönfeld und dem Schatzmeister Mario Schäfer an diesem Tag vertreten.

 

 

Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS(SH-NEWS 2016/077 vom 29.05.2016)

 

Britta Soppala als neue Vorsitzende gewählt

(Red/mbg) Am 28.05.2016 hat der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im BSK in der Beratungs- und Begegnungsstätte des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. seine ordentliche Mitgliederversammlung für das Jahr 2016 durchgeführt und zugleich im Rahmen dieser Zusammenkunft auf sein 25-jähriges Bestehen zurückgeblickt.

Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung stand die Frage, wie der Landesverband unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen und bezüglich seiner finanziellen Ausstattung die anerkannte Selbsthilfearbeit weiterführen kann. 
Kritisiert wurden u.a. die von der Bundesregierung u.a. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegten Gesetzentwürfe, die weit hinter dem Erwarteten und Möglichen zurückbleiben. 
Das bezieht sich u.a. auf den Ausschluss der Privatwirtschaft bei der Durchsetzung der Forderung nach barrierefreier Teilhabe in der Neufassung des Gleichstellungsgesetzes sowie auf den völlig unzureichenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes.

Die Mitgliederversammlung beauftragte den Vorstand, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen neue Überlegungen zur Gestaltung der Körperbehindertenselbsthilfe im Freistaat, zu den zu verfolgenden Schwerpunkten, zu den dazu erforderlichen Arbeitsschritten, zur Arbeitsteilung zwischen Landesverband und Bereichen sowie zwischen Ehren- und Hauptamt anzustellen.

Die Mitgliederversammlung bestätigte einstimmig

  • den Tätigkeitsbericht des Vorstand für den Zeitraum Juni 2015 - Mai 2016

  • den Jahresabschluss 2015 und den Bericht der Rechnungsprüfer

  • das Arbeitsprogramm 2016/2017

  • den Haushaltplan für 2016

und entlastete Vorstand und Rechnungsprüfer für die zurückliegende Tätigkeitsperiode.

Für ihr hervorragendes bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der Körperbehindertenselbsthilfe wurden

  • Kerstin Blumensaat, Bereich Torgau

  • Cristine Günther, Bereich Aue

  • Edeltraut Hauptvogel, Bereich Freital

  • Monika Fiedler, Birgit Prelle und Mario Gerth, alle Bereich Dresden

mit der Ehrenurkunde es Landesverbandes geehrt.

Aufgrund des gesundheitsbedingten Aussscheidens des 2014 gewählten Vorsitzenden Tino Pech musste eine Nachwahl zur satzungsgemäßen Vorstandsbesetzung durchgeführt werden. Gewählt wurden

  • als Vorsitzende des LSKS: Britta Soppala, Bereich Döbeln

  • als stellv. Vorsitzender: Jörg Schirdewahn, Bereich Grimma

  • als Vorstandsmitglied: Jens Merkel, Bereich Grimma.

Am Nachmittag fand am gleichen Ort eine kleine Feierstunde zum 25-jährigen Bestehen des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. statt. 
Dazu hatte das Selbsthilfenetzwerk einige Videos und Fotos aus der 25-jährigen Geschichte der Vereins zusammengetragen, die von den Teilnehmern kommentiert und mit persönlichen Erlebnissen verbunden wurden.

6-Punkte-Papier zum Bundesteilhabegesetz

(05.06.2016)

6-Punkte-Papier zum Bundesteilhabegesetz(SH-NEWS 2016/074 vom 12.05.2016)

 Gemeinsame Kernforderungen formuliert

(DBR; Red) Der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein 6-Punkte-Papier zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet.

Das Papier wurde am 11. Mai im Rahmen des Jahresempfangs der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen von Frau Mascher als Sprecherratsvorsitzender des DBR der Öffentlichkeit präsentiert.

Ab dem 12. Mai steht das Forderungspapier mit einer offenen Unterstützerliste zur Verfügung, auf der Verbände und Organisationen das Papier mitzeichnen können und namentlich aufgeführt werden. Bitte wenden Sie sich dazu per Mail aninfo@deutscher-behindertenrat.de. 

Die fortlaufend aktualisierte Fassung wird dann auf den Internetseiten des Deutschen Behindertenrates (DBR)www.deutscher-behindertenrat.de zur Verfügung stehen.

Das Ziel ist, eine breite Öffentlichkeit über unsere Forderungen zum Referentenentwurf zu informieren und entsprechende Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren zu erreichen. 
Die Herausgeber des 6-Punkte Papiers haben sich aufgrund der Komplexität des Gesetzes bewusst auf einige wichtige Kernforderungen konzentriert. 
Selbstverständlich können und sollen die unterstützenden Verbände und Organisationen in ihren eigenen Stellungnahmen weitergehende Schwerpunktsetzungen und Bewertungen vornehmen und konkretisierte Forderungen stellen. 

[Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz]

Information zum Bundesteilhabegesetz

(05.06.2016)

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Erstellung eines Bundesteilhabegesetz.

Große Erwartungen werden von behinderten Menschen und Behindertenvereinigungen und Verbänden an dieses Gesetz gestellt. Ob die Umsetzung dieses Gesetzes ein Fortschritt für die Rechte von behinderten Menschen sein kann und wird, bleibt derzeit nur zu hoffen.

Die betreffenden Behindertenverbände und Netzwerke bringen sich bei der Gestaltung dieses Gesetzes aktiv ein.

Ein solches engagiertes Netzwerk ist NITSA e.V. Wer sich zum aktuellen Entwicklungsstand des Bundesteilhabegesetz informieren will, der ist bei NITSA e.V., dem Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz richtig.

Unter Links haben wir die Internetadresse von NITSA e.V. hinzugefügt.   

2.Aktionstag für Senioren und Behinderte in Riesa

(19.02.2016)

Auch in diesen Jahr nimmt die Stadt Riesa den europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zum Anlass und führt den 2. Aktionstag für Senioren und Behinderte in Riesa durch.

Dieser Tag findet am 03.05.2016 von 11.00 - 16.00 Uhr in der Stadthalle Stern statt.

An diesen Tag werden sich viele Vereine und Firmen präsentieren und für ihre Institution werben.

Schwimmgruppe unseres Vereines

(18.02.2016)

Auch in diesen Jahr trifft sich die Schwimmgruppe unseres Vereines zum regelmäßigen Schwimmen in der Riesaer Schwimmhalle. Seit geraumer Zeit findet die Schwimmstund jeweils Montags in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr statt.

Das Schwimmen wird natürlich durch einen Rettungsschwimmer der Wasserwacht Riesa abgesichert. Leider ist es uns bisher noch nicht gelungen, einen transportablen Lifter für Rollstuhlfahrer zu organisisern. Bisher scheiterte dies an den zu hohen Kosten für einen solchen Lifter. Wir bleiben aber dran!

Interessenten können sich gern über unsere Kontaktrubrik bei uns melden, wir  vermitteln dann den Kontakt zu unseren verantworlichen Personen.


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Urlaub Gossensas 2025
23.05.2026
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Urlaub 2013 Gossensass (Südtirol)
30.10.2014
 
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Urlaub Remagen 2011
22.10.2014
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Urlaub 2012 Oberstdorf
12.08.2014
 
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Urlaub 2010 Zinnowitz
12.08.2014
 
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